Inhaltsverzeichnis. 1. Einleitung Gesetzessystematik, zwingendes Recht 14
|
|
- Hajo Friedrich
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1. Einleitung Gesetzessystematik, zwingendes Recht Geltungsbereich Begriffe Wohnräume Geschäftsräume Mitvermietete Sachen Ferien Wohnungen Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen Bestimmungen über die Anfechtung 17 missbräuchlicher Mietzinse 4. Abschluss des Mietvertrages Mietersuche und Datenschutz Die vorvertraglichen Verhandlungen Koppelungsgeschäfte Die Form des Mietvertrages Hausordnung Haustierhaltung Musikinstrumente; TV-, CD-und Radiogeräte Mietvertrag auf Probe Rücktritt vom Vertrag 22 4.io Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses 23 4.u Das Zustandekommen des Mietvertrages Mietzins und Nebenkosten Mietzins Nebenkosten Definition Ausscheidung im Mietvertrag Zahlungsart Verteilung der Nebenkosten Heiz- und Warmwasserkosten Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen Die Vertragsparteien 33 HEV Schweiz 7 Oberle, Thomas Mietrecht heute 2009 digitalisiert durch: IDS Luzern
2 Mietrecht heute Mehrere Mieter (Konkubinat/Wohngemeinschaften) Ehegatten als Mieter Mehrere Vermieter Natürliche und juristische Personen Die Dauer des Mietvertrages Bestimmte (feste) Vertragsdauer Unbestimmte Vertragsdauer (ohne Mindestdauer) Unbestimmte Vertragsdauer mit Mindestdauer Vertragsdauer und Optionsrecht Vertragsdauer und Mietzinsgestaltung Die Sicherheitsleistung (Kaution) Anfechtung des Anfangsmietzinses Pflichten des Vermieters Übergabe- und Instandhaltungspflicht Mangel an der Mietsache «Kleiner» Unterhalt Vom Mieter verursachte Mängel Ausführung von Unterhaltsarbeiten durch den Vermieter Rechte des Mieters bei Mängeln am Mietobjekt Mangelnde Gebrauchstauglichkeit bei Übergabe des Mietobjektes Mangelnde Gebrauchstauglichkeit nach Übergabe des Mietobjektes Die Herabsetzung des Mietzinses Schadenersatz Die Hinterlegung des Mietzinses Übernahme eines Rechtsstreites Erneuerungen und Änderungen des Mietobjektes Erneuerungen und Änderungen durch den Vermieter Zumutbarkeit der Arbeiten Ungekündigtes Mietverhältnis Einseitige Vertragsänderung durch den Vermieter Erneuerungen und Änderungen durch den Mieter Pflichten des Mieters Zahlung des Mietzinses und der Nebenkosten Betreibung 56 8 H E V Schweiz
3 Inhalt Das Retentionsrecht des Vermieters Vorzeitige Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht des Mieters Sorgfältiger und vertragsgemässer Gebrauch Pflicht zur Rücksichtnahme Folgen einer Vertragsverletzung durch den Mieter Untervermietung des Mietverhältnisses Verweigerung der Zustimmung durch den Vermieter Weigerung, Bedingungen bekannt zu geben Missbräuchliche Bedingungen Wesentliche Nachteile Verhältnis Hauptvermieter/Hauptmieter Verhältnis Hauptvermieter/Untermieter Die Übertragung des Mietverhältnisses Die Übertragung des Geschäftsmietverhältnisses Die Übertragung eines anderen Mietverhältnisses Die Übertragung der Familienwohnung 67 io. Beendigung des Mietverhältnisses 67 IO.I Beendigung durch Vereinbarung Beendigung durch Zeitablauf Beendigung durch Kündigung Kündigungsfristen und -termine Die Kündigungsfristen Die Kündigungstermine 69 io.5 Form der Kündigung Vom Kanton genehmigtes Kündigungsformular Kündigung einer Familienwohnung durch den Vermieter Kündigung einer Familienwohnung durch den Mieter Begründung ist nicht Gültigkeitsvoraussetzung Wiederholung der Kündigung 72 n. Ausserordentliche Beendigungstatbestände 72 n.i Zahlungsverzug des Mieters Verletzung der Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht durch den Mieter Eigentümerwechsel Kündigung aus wichtigem Grund 77 x"\ SS H E V Schweiz 9
4 Mietrecht heute 11.5 Konkurs des Mieters Tod des Mieters Kündigung des Mieters wegen Mängeln an der Mietsache Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes durch den Mieter Vorzeitige Rückgabe Vorschlag eines zahlungsfähigen und zumutbaren Ersatzmieters Übernahme des Mietverhältnisses zu den gleichen Bedingungen Kein Zwang zu Vertragsabschluss Prüfung des Ersatzmieters Kündigungsschutz bei der Miete von Wohnund Geschäftsräumen Nichtigkeit der Kündigung Formnichtigkeit Andere nichtige Kündigungen Unwirksame Kündigungen Anfechtung der Kündigung Rechtsmissbräuchliche Kündigungen Einschränkung des Kündigungsschutzes Kein Verzicht auf Kündigungsschutz Erstreckung des Mietverhältnisses Bei Härtefall für den Mieter und/oder dessen Familie Dauer der Erstreckung Erstreckungsvereinbarung Wirkung der Erstreckung Verfahren Ausschluss der Erstreckung 98 u. Besichtigungsrecht des Vermieters Die Rückgabe des Mietobjektes Zeitpunkt und Ort der Rückgabe Rechtzeitige und vollständige Rückgabe Amtliche Wohnungsabnahme Schlüsselrückgabe Durchsetzung des Rückgabeanspruchs H E V Schweiz
5 Inhalt 15.6 Zustand des Mietobjekts bei der Rückgabe Haftung des Mieters bei Rückgabe einer mangelhaften Sache Entschädigungsvereinbarungen Amtliches Protokoll als objektive Bestandesaufnahme Prüfung der Mietsache; Mängelrüge Das Schlichtungsverfahren Das Ausweisungsverfahren 111 Literatur zum Mietrecht 112 H E V Schweiz 11
Wegleitung zum neuen Mietrecht
Werner Portner Wegleitung zum neuen Mietrecht Ein Handbuch für Mieter, Vermieter, Mietämter, Treuhänder, Notare und Rechtsanwälte Verlag Paul Haupt Bern und Stuttgart Inhaltsverzeichnis Vorwort 11 Abkürzungsverzeichnis
MehrWann kann der Vermieter die Zustimmung zur Übertragung der Miete auf einen Dritten bei Geschäftsräumen
INHALTSVERZEICHNIS SICHERHEITSLEISTUNG Frage 1: Frage 2: Kann der Vermieter während des Mietverhältnisses noch eine Sicherheitsleistung oder deren Erhöhung verlangen? 15 Kann der Vermieter nach Beendigung
Mehrmietrechtspraxis / mp Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1. Grundzüge des Mietrechts 1 1.1. Allgemeines 1 1.2. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick 2 1.3. Zwingendes und dispositives Recht 3 1.4. Der örtliche und sachliche Geltungsbereich
MehrMietrecht PATRICK STRUB. Was Mieter in der Schweiz über ihre Rechte und Pflichten wissen müssen. edition EIN RATGEBER AUS DER BEOBACHTER PRAXIS
PATRICK STRUB Mietrecht Was Mieter in der Schweiz über ihre Rechte und Pflichten wissen müssen Beobachter edition EIN RATGEBER AUS DER BEOBACHTER PRAXIS Inhalt Vorwort 11 n Die Wohnungssuche 13 Der Wohnungsmarkt
MehrObligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2017
Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2017 Vorlesung vom 23. Oktober 2017 RA Dr. Eva Maissen www.rwi.uzh.ch/de/lehreforschung/obas/oa-maissen Themen heutige Vorlesung Rechtswissenschaftliches
MehrTücken der Vermietung. Vermeidung von Stolpersteinen in der Praxis
Tücken der Vermietung Vermeidung von Stolpersteinen in der Praxis In eigener Sache 2 KSK Beratung GmbH Marianne Köferli-Schneider eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin Immobilien-Schätzerin mit eidg. FA
MehrAuf jeden Fall sollte ein persönliches Gespräch mit dem Interessenten durchgeführt werden.
10 Tipps für Vermieter...und was Mieter daraus lernen können. In ökonomischer Hinsicht haben Vermieter das Interesse, ihr Risiko zu minimieren und ihren Gewinn zu maximieren. Die nachfolgenden Tipps sollen
MehrFragen zum neuen liechtensteinischen Miet- und Pachtrecht. Dr. iur. Peter Mayer MLaw Patrick Marxer
Fragen zum neuen liechtensteinischen Miet- und Pachtrecht Dr. iur. Peter Mayer MLaw Patrick Marxer Inhaltsverzeichnis Vorwort 11 1 Allgemeine Fragen 14 1. Wo finde ich die Gesetzesbestimmungen zum neuen
MehrInhaltsverzeichnis. Übersicht über die anwendbaren Bestimmungen im Mietrecht
Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis Bibliografie Periodische Publikationen zum Mietrecht (Zeitschriften etc.) Amtliche Publikationen Seminare zum Mietrecht Bücher und Aufsätze zum Mietrecht
MehrMietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21
Mietrecht Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Das Mietrecht ist geregelt in: 535 bis 580a BGB Es ist zu unterscheiden: - Mietrecht allgemeiner Teil (
MehrHeinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo
Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo W&G Lehrmittel für die kaufmännische Grundbildung 2. Lehrjahr Lösungen
MehrEinfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnräumen (ohne Anrechnung
Das Mietrecht I. Obligationenrecht (OR) 1 Achter Titel: Die Miete Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen A. Begriff und Geltungsbereich I. Begriff II. Geltungsbereich 1. Wohn- und Geschäftsräume 2.
MehrDas neue liechtensteinische Miet- und Pachtrecht
Das neue liechtensteinische Miet- und Pachtrecht Quelle: Roth+Partner Rechtsanwälte AG Nach über 25 Jahren Reformbemühungen tritt am 01.01.2017 die Totalrevision des liechtensteinischen Miet- und Pachtrechts
MehrRatgeber Mieten und Vermieten
Ratgeber Mieten und Vermieten bereit gestellt von HEV Schweiz Mietvertrag Der Hauseigentümerverband erklärt, welche Punkte der Mietvertrag umfassen sollte. Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den
MehrObligationenrecht (OR) 1
Obligationenrecht (OR) 1 Die auf 1.1.2007 in Kraft tretenden Ergänzungen durch das neue Partnerschaftsgesetz (PartG vom 18. Juni 2004) sind kursiv eingefügt (s. Art. 266m Abs. 3, Art. 266n und Art. 273a
MehrDie Änderungen im Mietrecht Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Inhaltsverzeichnis Die Änderungen im Mietrecht 2013 13 Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 14 Das Wärmecontracting 20 Die vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen 27 Kündigungsschutz
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 5. A. Begründung des Mietverhältnisses 13. I. Vorstellungen der Vertragsparteien 13
sverzeichnis Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 5 A. Begründung des Mietverhältnisses 13 I. Vorstellungen der Vertragsparteien 13 II. Partnersuche" 14 1. Möglichkeiten der Wohnungs-und Mietersuche 14 2. Makler
Mehr4. Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
14 4. Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes Art. 264 OR 4. Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes Artikel 264 OR räumt den Mietenden ein unentziehbares Recht zur frühzeitigen Rückgabe des Mietobjektes ein.
MehrBlank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ...
... Blank/Börstinghaus Miete Kommentar von Hubert Blank Richter am Landgericht a. D. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 3., völlig neubearbeitete Auflage 4! ms Verlag C. H. Beck München 2008 Literatur-
MehrEinführungsverordnung zu den bundesrechtlichen Bestimmungen über die. über die nichtlandwirtschaftliche Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
. Einführungsverordnung zu den bundesrechtlichen Bestimmungen über die Miete und die nichtlandwirtschaftliche Pacht von Wohnund Geschäftsräumen (Einführungsverordnung Miet- und Pachtrecht) vom 4. Juli
Mehr«Energiewende aus Mietersicht Eine Auslegeordnung» Energetische Sanierungen Mietrechtliche Vorgaben
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Wohnungswesen BWO Fachtagung SES SMV «Energiewende aus Mietersicht Eine Auslegeordnung» Bern, 3. Juli 2015 Energetische
MehrInhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25
Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse
MehrSt. Galler Mietrechtstag. Kongresshaus, Zürich 27. November 2013
St. Galler Mietrechtstag Kongresshaus, Zürich 27. November 2013 Untermiete ausgewählte Aspekte lic. iur. Martin Sohm, Fachanwalt SAV Bauund Immobilienrecht Gesetzliche Regelung und Anwendungsbereich Keine
MehrMiete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht
Miete Kommentar Von Hubert Blank Richter am Landgericht a.d. und Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 5., völlig neubearbeitete Auflage 2017 Vorwort zur 5. Auflage... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis...
Mehr16 regeln, die für alle gelten: das Mietrecht 20 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses
7 01 Der Mietvertrag und die MIET PARTEIEN Was Sie DABEI beachten müssen 16 Regeln, die für alle gelten: das Mietrecht 20 Ihr Mietvertrag Die Verfassung Ihres Mietverhältnisses 20 Vorverträge 21 Mündliche
Mehrinterna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum
Studieren in der Schweiz Petra Breitsameter/Christian Grolik Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum 1 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Study
MehrObligationenrecht. (Miete) Änderung vom. Achter Titel: Die Miete Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
(Miete) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. September 1999 1, beschliesst: I Das Obligationenrecht 2
MehrInhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch
Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Bürgerliches Gesetzbuch Untertitel 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags... 1 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln...
MehrDer vorzeitige Auszug des Mieters
Der vorzeitige Auszug des Mieters In der Praxis werden Mietverhältnisse oft in der Weise beendigt, dass der Mieter das Mietobjekt vorzeitig zurückgibt und dem Vermieter einen Ersatzmieter stellt. Dabei
MehrBeck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage
Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 9., neu bearbeitete Auflage Mietrecht Gramlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrGrundlagen (Theorie und Beispiele) und Repetitionsfragen mit Lösungen
Recht und Steuern Rechtskunde Grundlagen (Theorie und Beispiele) und Repetitionsfragen mit Lösungen Lucien Gehrig und Thomas Hirt Rechtskunde 2002-2003 digitalisiert durch: IDS Luzern Rechtskunde Inhaltsverzeichnis
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 210.0 Jahrgang 2016 Nr. 267 ausgegeben am 19. August 2016 Gesetz vom 9. Juni 2016 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches Dem nachstehenden vom
MehrObligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2017
Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2017 Vorlesung vom RA Dr. Eva Maissen www.rwi.uzh.ch/de/lehreforschung/obas/oa-maissen Themen heutige Vorlesung Schenkung Fortsetzung Leistungsstörungen
Mehrb) Nach Abschluss eines zweiten Mietvertrags, aber vor Überlassung an den Zweitmieter c) Nach Überlassung der Wohnung an den Zweitmieter...
Inhalt A. Einleitung... 11 B. Die Haftung des Vermieters... 13 I. Überblick über die Gewährleistungsrechte... 13 II. Begriff des Mangels... 15 1. Einschränkungen des Mangelbegriffs... 17 a) Vorhersehbarkeit...
MehrHochschuldozent Dr. Elmar Mand Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler
Hochschuldozent Dr. Elmar Mand B beauftragt Bauunternehmer U mit dem Bau eines Einfamilienhauses. Infolge eines Fehlers des Poliers des U bei der Fundamentsicherung kommt es nach vier Jahren zu Setzrissen
MehrMietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.
Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard GramIich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
MehrUntermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.
Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer und - nachfolgend Hauptmieter genannt Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer - nachfolgend Untermieter genannt 1
MehrVorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...
Inhaltsverzeichnis Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... V VII XIX XXI Einleitung... 1 1. Musterverträge... 3 2. Disclaimer... 3 3. Behandelte Rechtsgebiete...
MehrMietvertrag. Arbeitsauftrag 1: Arbeitsauftrag 2: Arbeitsauftrag 3:
Mietvertrag Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Im Mietvertrag wird der Zeitpunkt des Antritts bzw. der Rückgabe der Wohnung genau geregelt. Der Mieter ist verpflichtet,
MehrDienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil
Dienstverträge Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil (Dienstverpflichteter) zur Leistung versprochener Dienste und der andere (Dienstberechtigter) zur Gewährung der
MehrVertragsgestaltung: Der Mietvertrag. Dr. Naoki D. Takei
Vertragsgestaltung: Der Mietvertrag Dr. Naoki D. Takei 2 Vertragsgestaltung Der Mietvertrag Naoki D. Takei Begriff/ Interessenlage Begriff: Entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Nur (bewegliche
MehrMietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)
Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-
MehrAllgemeine Bestimmungen zum Mietvertrag
Hofwiesenstrasse 55 8057 Zürich Telefon 044 362 63 22 Fax 044 362 63 78 E-Mail: info@vrenelisgaertli.ch Inhaltsverzeichnis Finanzielles Allgemeine Bestimmungen zum Mietvertrag 1. Mietzins 2 1.1 Berechnungsgrundlage....
MehrWohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen!
Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Die Vereinbarung und Abwicklung von Mietverhältnissen mit Studierenden verläuft nach unserer Erfahrung in der Regel unproblematisch.
MehrStudenten und Mietrecht
Wilhelm Schupeta Studenten und Mietrecht Eine Untersuchung ausgewählter mietrechtlicher Probleme unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprobleme bei der Vermietung von Wohnraum in Studentenwohnheimen
MehrName, Vorname. Anschrift Anschrift nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietsache. Anschrift:.
Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Hauptmieter genannt und Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1
Mehr4. Besprechungsfall. Wie ist die Rechtslage?
4. Besprechungsfall Anfang 2007 hat Münch für sich und seine fünfköpfige Familie von Vollmer zum Preis von kalt 600, warm 700 im Monat eine Wohnung in Würzburg gemietet, deren Wände teilweise durchfeuchtet
MehrMietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen)
Seite 1 zwischen Mietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen) Herr/Frau/Familie Adresse als Eigentümer und Vermieter (in der Folge Vermieter genannt) und Herr/Frau/Familie
MehrMietrecht für Vermieter von A-Z
Mietrecht für Vermieter von A-Z von Rudolf Stürzer, Michael Koch 2. Auflage Mietrecht für Vermieter von A-Z Stürzer / Koch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
Mehr... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt
Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH RheinEnergieSTADION Südstadion Öffentl. Golfanlage Roggendorf Reit- & Baseballstadion Albert-Richter-Radbahn Sportpark
MehrMietvertrag Musikanlage
Mietvertrag Musikanlage (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: _ Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in"
MehrGelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus
Gelbe Erläuterungsbücher Miete ommentar von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus RiAG Ulf P. Börstinghaus, Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstages, ist einer der renommiertesten Mietrechtler überhaupt,
MehrInhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33
Inhalt Vorwort 15 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 17 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 17 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl der Bewerber
MehrWegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren
Teil Seite 1 Autorenverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis CD 1 Die Mietrechtsreform im Überblick 1/1 Neu versus alt 1/2 Ihre Rechte als Vermieter Neuerungen zu Ihren Gunsten durchsetzen 2 Mietverträge
MehrGebrauchsüberlassungsverträge
Eigentumsüberlassungsverträge Kauf OR 184-236 Tausch OR 237-238 Schenkung OR 239-252 Verkäufer verspricht: Übergabe des Kaufgegenstandes zu Eigentum Käufer verspricht: Bezahlung des Vereinbarten Kaufpreises
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH RheinEnergieSTADION Südstadion Öffentl. Golfanlage Roggendorf Reit- & Baseballstadion Albert-Richter-Radbahn Sportpark
MehrM I E T V E R T R A G
M I E T V E R T R A G abgeschlossen zwischen A.) Name, Geburtsdatum bzw. Firmenbuch-Nummer Adresse als VERMIETER in der Folge kurz so genannt und B.) Name, Geburtsdatum bzw. Firmenbuch-Nummer Adresse als
MehrVertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes
Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes Der Fahrschulinhaber nachfolgend Vermieter genannt, schließt mit dem Fahrschulinhaber nachfolgend Mieter genannt, folgenden Mietvertrag 1 Mietgegenstand
MehrProf. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 21/T2, )
Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 21/T2, 3.6.2010) E. Folgen der Nicht- oder Schlechterfüllung der Vermieterpflichten I. Erfüllungsanspruch, 535 I Anspruch auf Nachbesserung von Mängeln,
Mehr19 Miete (OR 253-274g)
19 Miete (OR 253-274g) I. Allgemeines Miete ist die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch, wobei bewegliche und unbewegliche Sachen in Betracht kommen, jedoch keine Rechte und sonstige Wirtschaftsgüter
MehrInhaltsverzeichnis. Claus Rohde, Ph.D. Das dänische Mieterschutzrecht im Überblick. Vorwort. Autorenverzeichnis
Vorwort Inhaltsverzeichnis Autorenverzeichnis V XI XVII Claus Rohde, Ph.D. Das dänische Mieterschutzrecht im Überblick A. Einleitung 1 I. Die Entwicklung des Mietrechts 1 II. Das derzeit gültige Mietrecht
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Miet- und Kommisionsinteressenten 1) Allgemeines Aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir, die TSR - thesalesroom GmbH, für Sie, den Interessenten,
MehrDas Mietrecht: Gesetz und Verordnung
Merkblatt für Mieterinnen und Mieter Seite von Gesetzliche Das Mietrecht: Gesetz und Verordnung Inhalt: Grundlagen. Obligationenrecht (OR) Achter Titel: Die Miete.... Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen....
MehrMietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz
Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz zwischen Hener & Hener Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, handelnd durch Herrn Jochen Hener und Frau Betina Hener, Am Winterhafen 7, 55131
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen Lösungen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemein-same Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer- Wohnung auf
MehrÜberblick über das Mietrecht in der Schweiz
Überblick über das Mietrecht in der Schweiz Einführung Beim Schweizer Mietrecht handelt es sich um Privatrecht und es gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit. Allerdings wurden, um den Mieter - als schwächere
MehrAllgemeine Bestimmungen zum Mietvertrag
Allgemeine Bestimmungen zum Mietvertrag Vorbemerkung Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die weiblichen Formen Mieterin, Vermieterin etc. verzichtet und stattdessen Mieter, Vermieter etc. als
MehrLernender.ch - Das Infoportal für Lernende
5. Mietvertrag 5.1 Mietvertrag, Packvertrag oder Leasing Miete OR, Art. 253 274 Ist ein Vertrag zwischen Mieter und Vermieter, bei dem eine Sache dem Mieter für eine begrenzte Zeit zum Gebrauch überlassen
MehrArt. 256b Abgaben und Lasten Der Vermieter trägt die mit der Sache verbundenen Lasten und öffentlichen Abgaben.
Obligationenrecht Art. 253 Begriff und Geltungsbereich Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zum Gebrauch zu überlassen, und der Mieter, dem Vermieter dafür einen
MehrEinführung in das Wohnungsmietrecht
Einführung in das Wohnungsmietrecht Prof. Dr. Ingo Fritsche Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen 1. Auflage ISSN Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung ist, soweit
MehrRandnummer INHALTSVERZEICHNIS. Einführung A. Das Recht und sein Inhaber I. Recht und Verpflichtung II. Inhaber und Träger von Rechten
INHALTSVERZEICHNIS Randnummer Einführung A. Das Recht und sein Inhaber I. Recht und Verpflichtung II. Inhaber und Träger von Rechten B. Grundlage der Rechte und Pflichten im Privatrecht I. Rechtsverhältnis
Mehr4. Fehlende Unterschrift 13
4. Fehlende Unterschrift 13 Art. 269d OR 4. Fehlende Unterschrift Eine fehlende Unterschrift auf dem Mietzinsänderungsformular kann nicht durch ein unterzeichnetes Begleitschreiben ersetzt werden. Die
MehrDr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO
Dr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (1) Hat die Mietsache zur Zeit
MehrAndreas Blumer, Daniel Gradl, Manuel Ochsner, Serge Welna Miete. Leitprogramm ergänzend zum Lehrmittel «Gesellschaft» Ausgaben A, B und C
Andreas Blumer, Daniel Gradl, Manuel Ochsner, Serge Welna Miete Leitprogramm ergänzend zum Lehrmittel «Gesellschaft» Ausgaben A, B und C Vorwort Liebe Lernende Bestimmt haben auch Sie sich bereits Gedanken
MehrPDF-Ausdruck ab: http://www.mietrecht.ch
220 Obligationenrecht PDF-Ausdruck ab: http://www.mietrecht.ch. Achter Titel: 1) Die Miete Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen A. Begriff und Geltungsbereich I. Begriff Art. 253 Durch den Mietvertrag
MehrZivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11
Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11 Wichtige Probleme des Mietrechts Hinweis: Mietrecht wird im Examen gerne geprüft, gerade in Verbindung mit aktueller Rechtsprechung (z.b.
MehrDas Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.
-1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt
MehrDie wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher
MehrSchweizerisches Privatrecht
Schweizerisches Privatrecht Herausgegeben von ROLAND VON BÜREN CHRISTINE CHAPPUIS DANIEL GIRSBERGER ERNST A. KRAMER THOMAS SUTTER-SOMM SIBYLLE HOFER WOLFGANG WIEGAND STEFAN WOLF Das «Schweizerische Privatrecht»
MehrRahmenvertrag. für die Vermietung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen nebst Zubehör. zwischen. Javac Deutschland GmbH,Industriestr.29/2,73340 Amstetten
Rahmenvertrag für die Vermietung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen nebst Zubehör Javac-Deutschland GmbH Industriestraße 29/2 D-73340 Amstetten Tel. +49 (0)73 31-30 58 0 Fax +49 (0)73 31-98 17 22 www.javac-deutschland.de
MehrDat Friedabäckerhus, Karen Teske, Dorfstraße 38, Groß Wittensee
MIETVERTRAG ÜBER EINE FERIENWOHNUNG zwischen Dat Friedabäckerhus, Karen Teske, Dorfstraße 38, 24361 Groß Wittensee - Vermieterin und - Mieter/Mieterin wird der nachfolgende Mietvertrag geschlossen. 1.
MehrFormularhandbuch Immobilienverwaltung
Formularhandbuch Immobilienverwaltung Peter-Dietmar Schnabel 1. Auflage Haufe Gruppe Freiburg. München 1 Einleitung 11 2 Zur Nutzung der Formularmappe 12 3 Werkvertragsrecht 14 3.1 Muster für Miet- und
MehrMietvertrag für Garagen und Stellplätze
Weitere Formulare, Verträge, Arbeitshilfen etc. erhalten Sie unter www.arbeitshilfen-online.de WiSoft, jegliche Haftung für die Nutzung ist ausgeschlossen. Das Kopieren ist nicht erlaubt. WiSoft formularservice
MehrMieten und Vermieten von Apothekenräumen
-&3O Mieten und Vermieten von Apothekenräumen Von Dr. Valentin Saalfrank Rechtsanwalt, Köln Deutscher Apotheker Verlag Stuttgart 2000 Inhalt Abkürzungsverzeichnis IX Vorwort 1 A. Zivilrechtliche Grundlagen
MehrImmobilienbewirtschaftung Teil: Mietliegenschaften Schriftliche Prüfungsaufgaben
Berufsprüfung Basiskompetenz 009 Immobilienbewirtschaftung Teil: Mietliegenschaften Schriftliche Prüfungsaufgaben Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweizerische Fachprüfungskommission
MehrRegelung der Eigenverbrauchsgemeinschaft insbes. im Mietverhältnis
Regelung der Eigenverbrauchsgemeinschaft insbes. im Mietverhältnis Zürich, 12. Dezember 2016 Dr. Franz J. Kessler Überblick I. Bestehende Rahmenbedingungen III. Heutige Praxis III. Ausblick: Art. 17-18
MehrDer Abschluss eines Gewerbemietvertrages. Rechtliche Hinweise.
Blatt 1 Der Abschluss eines Gewerbemietvertrages. Rechtliche Hinweise. Als Gewerbemietvertrag wird jeder Mietvertrag bezeichnet, der Geschäftsräume zum Vertragsgegenstand hat. Im Gegensatz zum Bereich
MehrFerienwohnung Pittermann Peter Simons Gravinsel Wesel Tel.: (Büro) Mobil:
Peter Simons Gravinsel 1 46487 Wesel Tel.: 0201 319 72 18 (Büro) Mobil: 0178 26 58 58 1 Mietvertrag über die Anmietung der Ferienwohnung Pittermann im Vormann-Stuhr-Weg 25, 26553 Dornumersiel vom... bis...
Mehr3. Typ: Überlassungsverträge
38. Lehreinheit: Überlassungsverträge I. Übersicht 3. Typ: Überlassungsverträge Überlassungsverträge Überlassung ohne Übergang des Eigentum Überlassung mit Übergang des Eigentums entgeltlich unentgeltlich
MehrZwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.
Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet
MehrInhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen...
Inhalt Einleitung... 1 1. Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... 2 A. Begriffsbestimmung baulicher Maßnahmen... 2 B. Vertragsgemäßer
Mehr1. Fehlender Mobiltelefonempfang in einer Geschäftsliegenschaft
1. Fehlender Mobiltelefonempfang in einer Geschäftsliegenschaft 1 Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR Art. 28 OR Art. 258 i.v.m. Art. 107 OR Art. 266g OR 1. Fehlender Mobiltelefonempfang in einer Geschäftsliegenschaft
Mehr536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist
MehrMietvertrag. Vermieter. Name. Adresse. Mieter. Name. Adresse
Mietvertrag Zwischen Vermieter Name Adresse Tel. und Mieter Name Adresse Tel. kommt nachfolgender Mietvertrag für einen Wohnraum zustande: 1 Mieträume 1.Im Hause (Ort, Straße, Haus-Nr., Etage) werden folgende
MehrRechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht -
Rechtliche Probleme des Fogging - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht - Referent: Rechtsanwalt Josef Piontek Vorstand Haus & Grund Mannheim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
MehrHARDOCK KG Immobilien-Makler. Mustermietvertrag für Wohnraum Seite 1 von 6
Mustermietvertrag für Wohnraum Seite 1 von 6 Es handelt sich hierbei um einen ungeprüften Muster-Mietvertrag ohne Anspruch auf Vollständigkeit sowie ohne Gewährleistung und Haftung zwischen dem Vermieter
MehrGelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus
Gelbe Erläuterungsbücher Miete ommentar von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus RiAG Ulf P. Börstinghaus, Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstages, ist einer der renommiertesten Mietrechtler überhaupt,
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 21. März 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES XII ZR 255/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 21. März 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrKaufkrafsicherung EK Indexstand alt % Indexstand neu % -SFr. 1.14
Liegenscha : Sargans Objekt: 007 -Zimmer Dachwohnung Mietzinsreduktion per..04 klare Begründung der Mietzinsanpassung Netto-Miete Alt SFr. 87.00 Überwälzungssatz massgeb. Hypostand alt Hypostand neu Differenz
Mehr