Sichere Patientenidentifikation in der ambulanten ärztlichen Versorgung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sichere Patientenidentifikation in der ambulanten ärztlichen Versorgung"

Transkript

1 Praxis: Sichere Patientenidentifikation in der ambulanten ärztlichen Versorgung PA-Patientenidentifikation Version 2.0 Seite 1 von 1 1 Zielsetzung Mit dieser Praxissanweisung soll die sichere Identifikation von Patienten bei der Patientenannahme und der Befundzuordnung in der Praxis sichergestellt werden. 2 Geltungsbereich Diese Praxisanweisung gilt für alle Mitarbeiter/innen der Praxis. 3 Begriffsdefinition Stammdaten: Die Stammdaten dienen zur sicheren Identifikation der einzelnen Patienten (persönliche Angaben). Sie werden bei der Patientenannahme schriftlich und in der Regel digital erfasst. Handschriftliche Dokumentationen sollten nur in Ausnahmefällen erfolgen. Der Stammdatensatz sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten: Familienname (ggf. Geburtsname, Titel, Namenszusatz) Vorname Geburtsdatum Patienten- bzw. Fallnummer Zusätzlich bei Neugeborenen: Familienname und Vorname der Mutter Identifikationsmerkmale: z. B. Stammdaten 4 Verantwortlich für die Inkraft- und Außerkraftsetzung Für die Inkraft- und Außerkraftsetzung dieser Praxisanweisung ist die Praxisleitung verantwortlich. 5 Vorgehen und Zuständigkeiten (Regelungsinhalt) Siehe Flow-Chart 1 Sichere Patientenidentifikation bei der Annahme/Anmeldung, und Flow-Chart 2 Sichere Patientenidentifikation bei der Befundzuordnung. 6 Mitgeltende Unterlagen - FC-Patientenidentifikation 1 Sichere Patientenidentifikation bei der Annahme/Anmeldung - FC-Patientenidentifikation 2 Sichere Patientenidentifikation bei der Befundzuordnung - Handlungsempfehlung Sichere Patientenidentifikation in der ambulanten ärztlichen Versorgung 7 Aufzeichnungen, die im Zusammenhang entstehen - Stammdatensatz in der Praxisverwaltungssoftware - Überweisungsschein - Termin 8 Verteiler Die Praxisanweisung wird für alle Mitarbeiter/innen der Praxis im QM-Handbuch bereit gestellt. Erstellt: Name: Sign.: Geprüft: Name: Sign.: Freigegeben: Name: Sign.:

2 Praxis: Sichere Patientenidentifikation bei der Annahme/Anmeldung FC-Patientenidentifikation 1 Version 2.0 Seite: 1 von: 1 Datum: Patient erscheint an der Patientenannahme/-anmeldung Patienten begrüßen und nach Vorname, Nachname und Geburtsdatum fragen, gesteigerte Aufmerksamkeit bei besonderen Nachnamen und Personengruppen (siehe Handlungsempfehlung Sichere Patientenidentifikation in der ambulanten ärztlichen Versorgung Seite 4) War der Patient bereits in der Praxis? Stammdatensatz digital anlegen und erfasste Daten gemeinsam mit dem Patienten abgleichen, Patientennummer generieren Wünscht der Patient eine direkte Untersuchung oder Behandlung bzw. ist beides indiziert? Termin vereinbaren, Termin und Patiententelefonnummer notieren, Patienten an Überweisung erinnern und verabschieden Hat der Patient einen Überweisungsschein? Sind die Daten auf dem Überweisungsschein leserlich und vollständig? Patienten bitten, den Überweisungsschein durch den Überweisenden ändern/ vervollständigen lassen. Patienten darauf hinweisen, den Überweisungsschein nachzureichen Überweisungsschein in Akte einpflegen Versicherungskarte einlesen, Daten mit Patientenakte abgleichen Patienten nach Änderungen der persönlichen Daten fragen (Adresse, Telefon, Namensänderung) Ist der Stammdatensatz vollständig? Stammdaten ergänzen Patienten ins Wartezimmer bitten Sichere Patientenannahme beendet

3 Praxis: Sichere Patientenidentifikation bei der Befundzuordnung FC-Patientenidentifikation 2 Version 2.0 Seite: 1 von: 1 Datum: Befund trifft in der Praxis ein Ist eine sichere Befundzuordnung ohne Störung möglich? Störungen so gut es geht minimieren Sind die Identifikatonsmerkmale vollständig und leserlich auf dem Befund abgebildet? Befund an ausstellende Stelle zurückgeben und um Vervollständigung bitten Abgleich der Daten mit dem Anforderungsschein und der Patientenakte Stimmt alles? Befund erneut prüfen und mit ausstellender Stelle Kontakt aufnehmen Konnten Unstimmigkeiten geklärt werden? Befund in Patientenakte zuordnen Befund kann nicht zuordnen werden, Befund vernichten Sichere Befundzuordnung beendet Befundzuordnung nicht möglich

4 Handlungsempfehlung Sichere Patientenidentifikation in der ambulanten ärztlichen Versorgung Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) hat im Jahr 2008 eine Handlungsempfehlung zur sicheren Patientenidentifikation veröffentlicht. Diese Handlungsempfehlung bezieht sich primär auf den stationären Sektor. Auch im ambulanten Bereich sind Verwechselungen nicht auszuschließen. In Abstimmung mit dem Vorstand des APS hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) daher im Jahr 2011 und 2012 diese Handlungsempfehlungen mit einer Arbeitsgruppe für den ambulanten Sektor überarbeitet. Die KVWL bedankt sich an dieser Stelle beim APS für die vertrauensvolle Überlassung der Unterlagen zur weiteren Verwendung. Die Arbeitsgruppe Sichere Patientenidentifikation in der ambulanten ärztlichen Versorgung : Leitung: Andreas Kintrup, Geschäftsbereichsleiter Versorgungsqualität, KV Westfalen-Lippe Mitglieder: Katja Bastian, Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin; Katrin Beck, KV Berlin; Marlen Hilgenböker, KV Niedersachsen; Andreas Kintrup, KV Westfalen-Lippe; Dr. med. Günter Lapsien, Facharzt für Allgemeinmedizin in Gelsenkirchen; Dr. Constanze Lessing, Aktionsbündnis Patientensicherheit; Julia Miller, KV Westfalen-Lippe; Dr. med. Axel Neumann-Rystow, Facharzt für Chirurgie in Löhne; Andreas Rinck, Facharzt für Anästhesiologie in Kiel; Ulrike Schmitt, Kassenärztliche Bundesvereinigung; Dr. med. Karl-Dieter Stotz, Facharzt für Chirurgie in Gevelsberg; Prof. Dr. med. Wolfgang Wehrmann, Facharzt für Dermatologie in Münster; Dr. med. Rainer Woischke, Facharzt für Chirurgie in Kulmbach In Abstimmung mit: Dr. med. Barbara Hoffmann, Aktionsbündnis Patientensicherheit; Gabriele Leybold, Verband medizinischer Fachberufe e.v.; Dr. med. Axel Neumann, Facharzt für Chirurgie, Hand- und Unfallchirurgie, Bundesverband für ambulantes Operieren; Karin Thallmayer, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Redaktion: Julia Miller, KV Westfalen-Lippe Kontakt: Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Robert-Schimrigk-Str. 4-6, Dortmund, patientensicherheit@kvwl.de Stand: 18. Juli 2013

5 Präambel Nur wenn der richtige Patient1 die richtige Behandlung erfährt, kann die medizinische Versorgung erfolgreich sein. Voraussetzung hierfür ist, dass jeder Patient zu jedem Zeitpunkt der Versorgung sicher identifiziert werden kann. Aktive und wiederkehrende Identifizierungsmaßnahmen helfen, Patientenverwechselungen zu vermeiden und tragen damit wesentlich zur Erhöhung der Patientensicherheit bei. Die Gefahr einer Verwechselung nimmt mit der Komplexität der internen Behandlungsprozesse und der Arbeitsteilung im Praxisteam unter erhöhtem Zeitdruck zu. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem Aktionsbündnis Patientensicherheit e.v. (APS) und niedergelassenen Fachärzten die Handlungsempfehlung Sichere Patientenidentifikation in der ambulanten Versorgung auf der Basis der bereits seit 2008 bestehenden Handlungsempfehlung des APS für den niedergelassenen Bereich weiterentwickelt. Sie richtet sich an alle niedergelassenen Ärzte und ihre Mitarbeiterinnen bei denen, durch neue Versorgungsformen sowie Arbeitsteilung, die Gefahr von Problemen bei der sicheren Patientenidentifikation besteht. Patientenidentifikation ist ein aktiver Vorgang des Erkennens, Wiedererkennens und sich Vergewisserns. Die folgenden Handlungsempfehlungen beschreiben Schlüsselmomente dieses Prozesses und geben praktische Anleitungen, worauf im Einzelnen zu achten ist. Jeweils eigene Abschnitte sind der Aufnahme personenbezogener Daten zu Beginn der Behandlung, der Identitätsprüfung im weiteren Behandlungsverlauf und den allgemeinen Regeln erfolgreicher Kommunikation gewidmet. Wichtig ist, dass auch die Kommunikation an den Schnittstellen innerhalb des Praxisablaufs reibungslos funktioniert und somit die sichere Patientenidentifikation gewährleistet werden kann (siehe hierzu auch Informationen zur Kommunikation im Anhang). Automatisierte Patientenidentifikationssysteme (Patientenarmbänder, Barcode, Radio-Frequenz-Identifikation [RFID]) können ein sinnvolles Hilfsmittel sein, den Identifizierungsprozess technisch zu unterstützen. Grundsätzlich muss jedoch betont werden, dass automatisierte Patientenidentifikationssysteme Werkzeuge sind in keinem Fall können sie die Verantwortung und Handlungen der am Identifizierungsprozess beteiligten Personen ersetzen Bei der Annahme: Voraussetzungen für eine sichere Patientenidentifikation schaffen Ziel: Wer: Schriftliche digitale 2 Erfassung des Stammdatensatzes bei Erstkontakt des Patienten (Familienname/ Vorname/ Geburtsdatum/ Identifikationsnummer, z. B. Patientennummer, Fallnummer) Erneute Aktualisierung der Daten bei der Wiedervorstellung des Patienten Für die administrative Patientenannahme zuständiges und qualifiziertes Personal (z. B. Medizinische Fachangestellte) Wann: Im Rahmen der administrativen Annahme Was: Am Ort der Datenerfassung Feststellung der Patientenidentität durch: Vorlage eines ausweisenden Dokuments (z. B. Versichertenkarte oder Personalausweis) und aktives Nachfragen beim Patienten oder bei einer Bezugsperson; erfragen Sie eine aktive Antwort: Wie heißen Sie und wann sind Sie geboren? statt Sind Sie Frau/Herr? ) Abgleich mit bereits angelegten Patientendaten Vermeidung von doppelt angelegten Patienten durch aktives Nachfragen ( Sind Sie bereits einmal Patient bei uns gewesen? ) Generierung einer eindeutigen Identifikationsnummer (z. B. Patientennummer, Fallnummer) Schriftliche digitale Erfassung des Stammdatensatzes in der Patientenakte, in einer festen Reihenfolge: Familienname (ggf. Geburtsname, Titel, Namenszusätze) Vorname Geburtsdatum Patienten- bzw. Fallnummer (keine Abkürzungen oder Spitznamen, gut lesbar, bei handschriftlicher Erfassung in Blockbuchstaben, klare Regeln zur Schreibweise bei Umlauten) Zusätzlich bei Neugeborenen: Familienname und Vorname der Mutter 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei allen Personen- und Tätigkeitsbezeichnungen jeweils auf die Nennung beider Geschlechter verzichtet. Die im Text verwendete Form schließt immer auch die Angehörigen des anderen Geschlechts ein. 2 Eine handschriftliche Erfassung des Stammdatensatzes sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. 2

6 22. Vor jeder Maßnahme: Insbesondere bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen Ziel: Vor jeder Maßnahme überprüfen und versichern sich alle Beteiligten, dass: die geplante Maßnahme beim richtigen Patienten durchgeführt wird. Wer: Person, die die Maßnahme durchführt (z. B. Arzt oder Medizinische Fachangestellte) Wann: Unmittelbar vor jeder Maßnahme Beispiel Patientenarmband Die Verwendung eines Patientenarmbandes wird bei ambulanten operativen Eingriffen empfohlen. Es sollte den Stammdatensatz (u. a. Familiennamen, Vorname, Geburtsdatum) des Patienten enthalten. Das Patientenarmband sollte folgende Eigenschaften aufweisen: maschinell bedruckt sein wisch- und kratzfest sein elektronisch lesbar sein unmittelbar bei der Aufnahme ausgedruckt werden unmittelbar nach Ausdruck vom Patienten inhaltlich überprüft und bestätigt werden unmittelbar nach der inhaltlichen Prüfung fest angelegt werden. Patientenarmbänder können Daten in folgenden Ausführungen vorhalten: Druckschrift Barcode (Strichcodes) RFID (Radio-Frequenz-Identifikation) Farbcodes Am Ort der Maßnahme und im Beisein des Patienten Was: Aktive Ansprache des Patienten zur Ermittlung der Identifizierungsmerkmale (bei Kindern: aktive Ansprache der Sorgeberechtigten) Abgleich der Identifizierungsmerkmale mit der Patientenakte und ggfs. dem Patientenarmband Abgleich weiterer Merkmale, die bei bestimmten medizinischen Fragestellungen wichtig sind, z. B. Blutgruppe, Bedside-Test bei Bluttransfusionen Bei Medikamenten: Es ist sichergestellt, dass Medikamente eindeutig gekennzeichnet sind und stets dem Patienten richtig zugeordnet werden können (z. B. Beschriftung von Infusionen mit dem Stammdatensatz) Besonderheiten bei der Kennzeichnung von Proben Ziel: Es ist sichergestellt, dass jede Probe eindeutig gekennzeichnet ist und stets dem zugehörigen Patienten zugeordnet werden kann. Wer: Im Behandlungsprozess verantwortliche Person (z. B. Medizinische Fachangestellte) Wann: Unmittelbar vor Probenentnahme Am Ort der Probenentnahme Was: Jedes Probengefäß wird vor der Probenentnahme eindeutig und patientenbezogen mit dem Stammdatensatz/Strichcode gekennzeichnet Unmittelbar vor der Probenentnahme ist die Kennzeichnung des Probengefäßes mit der Identität des Patienten abzugleichen (aktive Ansprache, ggf. Patientenarmband und Patientenakte) 4 4. Besonderheiten bei der Ausstellung und Annahme von Überweisungsscheinen Ziel: Es ist sichergestellt, dass jede Überweisung dem zugehörigen Patienten sowie dem Überweisenden (Arzt) selbst zugeordnet werden kann. Wer: Im Behandlungsprozess verantwortliche Personen, insbesondere die überweisende, ausstellende Person (z. B. veranlassender Arzt) Adressat der Überweisung (z. B. weiterbehandelnder Arzt) Wann: Unmittelbar nach Ausstellung bzw. Annahme der Überweisung Am Ort der Ausstellung bzw. Annahme der Überweisung Was: Der Stammdatensatz des Patienten ist Grundlage jeder Überweisung. Jede Überweisung enthält einen vollständigen und nachvollziehbaren Absender (z. B. durch Vertragsarztstempel und leserliche Unterschrift des überweisenden Arztes). Unvollständige und/oder unleserliche Überweisungen sind ausschließlich und unmittelbar an den Absender (überweisender Arzt) zurückzureichen.

7 55. Besonderheiten bei Befunden Ziel: Wer: Wann: Was: Es ist sichergestellt, dass jeder Befund stets dem zugehörigen Patienten zugeordnet werden kann. Im Behandlungsprozess verantwortliche Person (z. B. Medizinische Fachangestellte) Zeitnah nach Erhalt des korrekt und eindeutig beschrifteten Befundes Am Ort der Entgegennahme des Befundes Überprüfung der Identifizierungsmerkmale auf dem Befund und Abgleich mit dem Anforderungsschein und mit der Patientenakte. Unvollständige und/oder unleserliche Befunde sind zur Überprüfung und abschließenden Klärung an die den Befund ausstellende Stelle zurückzureichen. Vor Abschluss einer eindeutigen Klärung werden unvollständige und/oder unleserliche Befunde keinem Patienten zugeordnet. Gesteigerte Aufmerksamkeit gilt in folgenden Situationen: 1. Patienten mit häufigen Nachnamen 2. Patienten mit ungewöhnlichen oder ausländischen Namen 3. Behandlung von Geschwisterkindern oder mehreren Familienangehörigen 4. Patienten mit kognitiven Einschränkungen 5. Patienten mit einer anderen Muttersprache Diese Patienten können leicht verwechselt werden. Eine Identitätsprüfung sollte daher immer mit vollständigen Identifizierungsmerkmalen erfolgen. 4

8 Anhang Goldene Regeln für eine sichere Kommunikation Ziel: Wer: Wann: Was: Eine sichere, d. h. klare und eindeutige Kommunikation kann Missverständnisse vermeiden, sodass Patientenverwechselungen unwahrscheinlicher gemacht werden. Die Goldenen Regeln für eine sichere Kommunikation sollten daher von allen Mitarbeitern jederzeit beherzigt und falls erforderlich durch Training oder Coaching erlernt werden. Zu einer sicheren Kommunikation kann jeder beitragen! Alle an der Behandlung eines Patienten beteiligten Personen Zu jeder Zeit Überall im Praxisalltag Geben Sie die Informationen, die Ihnen vorliegen, vollständig weiter. Enthalten Sie Ihren Gesprächspartnern keine Details vor. Unterstützen Sie Ihre Kollegen (in der Praxis aber auch an den Schnittstellen zu anderen Gesundheitsdienstleistern), indem Sie Ihr Wissen mit ihnen teilen! Definieren Sie in Ihrer Praxis, wer Ansprechpartner ist. In definierten Situationen muss es definierte Ansprechpartner für Teammitglieder und Patienten geben (z. B. Beschwerde, Notfall etc.). Machen Sie deutlich, wer Ansprechpartner für die Patienten ist, und klären Sie mit den Kollegen ab, um welchen Patienten es geht. Als behandelnder Arzt oder Medizinische Fachangestellte identifizieren Sie Ihren Patienten. Ermuntern Sie Ihre Patienten, ebenso nachzufragen, wer sie behandelt: Der behandelnde Arzt und/oder die Medizinische Fachangestellte identifiziert den Patienten, der Patient identifiziert den behandelnden Arzt und/oder die Medizinische Fachangestellte. Kommunikation wird durch technische Hilfsmittel erleichtert. Für die Patientenidentifikation können Hilfsmittel wie Patientenarmbänder hilfreich sein. Diese ersetzen jedoch nicht die Kommunikation! Patientenidentifikation ist eine Frage des Wissens. Tolerieren Sie keine Situation, in der Ihnen relevante Angaben fehlen! Schaffen Sie in der Praxis einen Raum sowie die Bereitschaft für Reflexionsprozesse. Behalten Sie Ihre Zweifel nicht für sich, sondern sprechen Sie sie offen an! Es ist manchmal besser, Stopp zu sagen und Unklarheiten zu beseitigen, als einfach fortzufahren. Schaffen Sie als Führungskraft (Arzt) eine Atmosphäre, in der es nicht nur erlaubt, sondern gewünscht ist, wenn Zweifel ausgesprochen werden. Jeder auch die Auszubildenden müssen Stopp sagen dürfen. Motivieren Sie auch Ihre Patienten, sich in Zweifelsfällen zu Wort zu melden. Vier Augen sehen mehr als zwei! 5

Sichere Patientenidentifikation in der ambulanten ärztlichen Versorgung

Sichere Patientenidentifikation in der ambulanten ärztlichen Versorgung Handlungsempfehlung Sichere Patientenidentifikation in der ambulanten ärztlichen Versorgung Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) hat im Jahr 2008 eine Handlungsempfehlung zur sicheren Patientenidentifikation

Mehr

Handlungsempfehlungen zur sicheren Patientenidentifikation 1

Handlungsempfehlungen zur sicheren Patientenidentifikation 1 Handlungsempfehlungen zur sicheren Patientenidentifikation 1 Präambel Nur wenn der richtige Patient die richtige, für ihn optimale Behandlung erfährt, kann die medizinische Versorgung erfolgreich sein.

Mehr

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Sicherheit in der Kinderchirurgie

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Sicherheit in der Kinderchirurgie Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Sicherheit in der Kinderchirurgie Guido Fitze Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie Technische Universität Dresden Problembewusstsein? Jeder fünfte Chirurg gibt

Mehr

Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung

Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung zum Vertrag als Anlage zum Gesamtvertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Thüringen vom 26.04.2016 zwischen der KV Thüringen

Mehr

Patienten-Information zum Entlass-Management

Patienten-Information zum Entlass-Management Briefkopf Kranken-Haus Patienten-Information zum Entlass-Management in Leichter Sprache Bitte beachten Sie: Diese Information ist nur dann für Sie wichtig, wenn Sie eine gesetzliche Kranken-Versicherung

Mehr

Praxisprozess Durchführung von Langzeit Blutdruck Messungen

Praxisprozess Durchführung von Langzeit Blutdruck Messungen 1.6.5. Praxisprozess Durchführung von Langzeit Blutdruck Messungen o Praxisanweisung Durchführung von Langzeit Blutdruck Messungen o Flussdiagramm Anlegen von Langzeit Blutdruck Mess - Rekorder o Flussdiagramm

Mehr

Praxisbezogene Themen der Patientensicherheit: Projekte und Projektarbeit im Aktionsbündnis Patientensicherheit e.v.

Praxisbezogene Themen der Patientensicherheit: Projekte und Projektarbeit im Aktionsbündnis Patientensicherheit e.v. 4. APS-Jahrestagung 08. Mai 2009 in Bonn Praxisbezogene Themen der Patientensicherheit: Projekte und Projektarbeit im Aktionsbündnis Patientensicherheit e.v. www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de

Mehr

37 Versorgung gemäß Anlage 27 und 30 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)

37 Versorgung gemäß Anlage 27 und 30 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Die Gebührenordnungsposition 36884 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01857, 04536, 05350, 05372, 13256, 32247 und 36881 Die Gebührenordnungsposition 36884 ist im Behandlungsfall nicht neben

Mehr

Ist für Sie eine rechtliche Betreuung eingerichtet worden?

Ist für Sie eine rechtliche Betreuung eingerichtet worden? Medizinisches Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung Pfarrer-Krekeler-Straße 15 32549 Bad Oeynhausen (Volmerdingsen) Telefon (05734) 61-1211 Telefax (05734) 61-1212 medizin@wittekindshof.de Liebe

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen nach 136 Abs. 2 SGB V

des Gemeinsamen Bundesausschusses über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen nach 136 Abs. 2 SGB V Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen nach 136 Abs. 2 SGB V (Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie, QBA-RL) in der Fassung

Mehr

Zentrum für Kinder und Jugendliche Sozialpädiatrie Neuropädiatrie Frühförderung Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie

Zentrum für Kinder und Jugendliche Sozialpädiatrie Neuropädiatrie Frühförderung Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Anmeldebogen Ausgefüllt von: am: Anzumeldendes Kind / Jugendlicher Nachname: Vorname: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit:. PLZ / Wohnort: Straße / Nr.: Religion: Geschlecht: Krankenkasse / Versicherung

Mehr

Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren

Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren Berichtszeitraum 01.07.2009 bis 31.12.2009 In diesem Bericht Auswertung der e Gemeinsame Einrichtung DMP Bayern Elsenheimerstraße 39,

Mehr

1. Änderung der zweiten Anmerkung zur Gebührenordnungsposition im Abschnitt EBM

1. Änderung der zweiten Anmerkung zur Gebührenordnungsposition im Abschnitt EBM BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 372. Sitzung am 11. März 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1. Änderung

Mehr

Fragebogen zum Umgang mit kritischen Ereignissen in Ihrer Praxis

Fragebogen zum Umgang mit kritischen Ereignissen in Ihrer Praxis Fragebogen zum Umgang mit kritischen Ereignissen in Ihrer Praxis Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege, die KVWL engagiert sich seit Jahren für die Stärkung der Patientensicherheit, deshalb unterstützt

Mehr

Elternfragebogen Sozialpädiatrisches Zentrum

Elternfragebogen Sozialpädiatrisches Zentrum Seite 1 von 6 Liebe Eltern, mit dem Ausfüllen des Fragebogens helfen Sie uns, die Betreuung Ihres Kindes gut vorbereiten zu können! Bogen bitte gut leserlich ausfüllen Patient/in weiblich männlich Familienname:

Mehr

Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren

Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren Berichtszeitraum 01.07.2010 bis 31.12.2010 In diesem Bericht Auswertung der e Gemeinsame Einrichtung DMP Bayern Elsenheimerstraße 39,

Mehr

1. PATIENTENSICHERHEITSTAG SALK 19. November 2013

1. PATIENTENSICHERHEITSTAG SALK 19. November 2013 WELCHE SICHERHEIT BIETET DAS PATIENTENIDENTIFIKATIONSBAND? Vortragende: Petschenig Monika, DGKS, QM, RM Stabstelle Qualitäts und Risikomanagement der Pflegedirektion im SALK- Landeskrankenhaus Ausgangssituation

Mehr

Beschwerde Bitte sorgfältig in Druckschrift ausfüllen und zurücksenden.

Beschwerde Bitte sorgfältig in Druckschrift ausfüllen und zurücksenden. Beschwerde Bitte sorgfältig in Druckschrift ausfüllen und zurücksenden. I. Persönliche Angaben 1. zum Patienten, dessen Beschwerde überprüft werden soll: Name (Geburtsname): Vorname: Geburtsdatum: ggf.

Mehr

Erhebungsbogen zum Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in vertragsärztlichen Praxen / Einrichtungen

Erhebungsbogen zum Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in vertragsärztlichen Praxen / Einrichtungen Erhebungsbogen zum Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in vertragsärztlichen Praxen / Einrichtungen Rechtsgrundlage Stichprobenprüfung gemäß 7 Qualitätsmanagement-Richtlinie des

Mehr

mikropro kindeswohl EDV Lösung für Gesundheitsämter

mikropro kindeswohl EDV Lösung für Gesundheitsämter mikropro kindeswohl EDV Lösung für Gesundheitsämter Daten des Kindes mit Sorgeberechtigten Anzeige aller erfassten Termine Vorlagen können mit Word selbst erstellt werden Dokumentenmanagement Übersichtliche

Mehr

BESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember Teil A

BESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember Teil A BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Ersthausbesuch. Seite 1 von 3 Verfahrensanweisung Kennzeichnung: VA 01

Ersthausbesuch. Seite 1 von 3 Verfahrensanweisung Kennzeichnung: VA 01 Seite 1 von 3 Verfahrensanweisung Kennzeichnung: VA 01 (1) Ziele Durch ein systematisches Vorgehen gemäß in dieser Verfahrensanweisung beschriebenen Prozess sollen folgende Ziele erreicht werden: Kennen

Mehr

Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren

Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren Berichtszeitraum: 01.07.2011 bis 31.12.2011 Gemeinsame Einrichtung DMP Bayern Elsenheimerstraße 39, 80687 München Herrn Dr.med. Max

Mehr

Praxis für ganzheitliche Schmerztherapie im Franziskus-Carré. Terminabsprache / Terminabsage

Praxis für ganzheitliche Schmerztherapie im Franziskus-Carré. Terminabsprache / Terminabsage Praxis für ganzheitliche Schmerztherapie im Franziskus-Carré Dr. Barbara Wilm und Ralf Heidlindemann Hohenzollernring 70 48145 Münster Telefon: 0251/9352460 Fax: 0251/9352469 E-Mail: info@schmerztherapie-carre.de

Mehr

Teil 1 - Persönliche Angaben Erforderlich für alle Schadensmeldungen. Medikamente:

Teil 1 - Persönliche Angaben Erforderlich für alle Schadensmeldungen. Medikamente: REISEVERSICHERUNG Coverwise Reiseversicherung c/o AXA Assistance Deutschland GmbH Große Scharnstraße 36 15230 Frankfurt (Oder) Tel: +49 (0) 89 380 353 30 Fax: +49 (0) 89 500 703 96 cc.claims@axa-assistance.de

Mehr

Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren

Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren Berichtszeitraum: 01.07.2012 bis 31.12.2012 Gemeinsame Einrichtung DMP Bayern Elsenheimerstraße 39, 80687 München Herrn Dr.med. Max

Mehr

Anlage 1 ASV-Verzeichnis und ASV-Servicestelle

Anlage 1 ASV-Verzeichnis und ASV-Servicestelle Anlage 1 ASV-Verzeichnis und ASV-Servicestelle zur Vereinbarung gemäß 116b Abs. 6 Satz 12 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens sowie die erforderlichen Vordrucke für die ambulante spezialfachärztliche

Mehr

Logbuch Zusatzqualifikation

Logbuch Zusatzqualifikation Kardiale Magnetresonanztomographie (CMR) Ausfüllhinweise und Hinweise zum Datenschutz Das Ausfüllen der Stammdaten in der PDF-Datei ist vor dem Ausdrucken des Logbuches unbedingt erforderlich. Ihre Stammdaten

Mehr

Handbuch oasebw Seite 1 von 11

Handbuch oasebw Seite 1 von 11 Seite 1 von 11 Seite 2 von 11 Inhaltsverzeichnis BESCHREIBUNG 4 STARTSEITE 5 ANTRAG ZUR JUGENDERHOLUNG FÜR FINANZIELL SCHWÄCHER GESTELLTE (A1) 5 REGISTRIEREN 5 ANMELDEN 5 PASSWORT VERGESSEN 5 VORLAGEN

Mehr

Landesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts

Landesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Landesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts,, An die Interessenten zur Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle für die Module VERAHplus Aus-, Fort- und Weiterbildung von Angehörigen medizinischer

Mehr

A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen KV RLP RZ Trier Postfach 2308 54213 Trier Abteilung Qualitätssicherung E-Mail genehmigung@kv-rlp.de Fax 0261 39002-170 06131 326-326 www.kv-rlp.de/251264 A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der

Mehr

Vereinbarung. über die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke

Vereinbarung. über die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke Vereinbarung über die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke vom 08.12.2016 Stand: 01.08.2017 Zwischen der Kassenärztliche Bundesvereinigung,

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Patienteninformation - Gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ASV-GIT-Teammitglieder: Magen-Darm-Zentrum Facharztzentrum Eppendorf Ambulante

Mehr

Antrag auf Aussetzung/ Anpassung der Mengenbegrenzung im Speziallabor nach Kapitel 32.3 EBM

Antrag auf Aussetzung/ Anpassung der Mengenbegrenzung im Speziallabor nach Kapitel 32.3 EBM Bitte zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein z. Hd. Frau Beorchia Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf Körperschaft des öffentlichen Rechts Hauptstelle Antrag auf Aussetzung/ Anpassung der

Mehr

Bremen, Seite 1

Bremen, Seite 1 Bremen, 09.06.2016 Seite 1 Klinikum Bremen Mitte 2009 Neuralgische Punkte im Schnittstellenmanagment Johann Ockenga Medizinische Klinik II Gastroenterologie, Hepatologie, Endokrinologie & Ernährungsmedizin

Mehr

Antrag Kl.1 Stand

Antrag Kl.1 Stand Antrag Kl.1 Stand 201708 1 Antrag Kl.1 Stand 201708 2 Aufnahmeantrag Schulanfänger Bitte gut leserlich ausfüllen und legen Sie unbedingt Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei: Geburtsurkunde Bei alleinigem

Mehr

CURTIUS KLINIK Psychosomatische Medizin

CURTIUS KLINIK Psychosomatische Medizin Angaben zur Person: Name: Vorname: PLZ, Wohnort: Kreis: Bundesland: Geburtsdatum: Telefon privat: Telefon dienstlich: E-Mailadresse: Geschlecht: weiblich männlich Geburtsname: Geburtsort: Telefon mobil:

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Erhöhung der Patientensicherheit durch Vermeidung von Verwechslungen mittels Handscanvorgängen zur Patientenund Objektidentifikation

Erhöhung der Patientensicherheit durch Vermeidung von Verwechslungen mittels Handscanvorgängen zur Patientenund Objektidentifikation Erhöhung der Patientensicherheit durch Vermeidung von Verwechslungen mittels Handscanvorgängen zur Patientenund Objektidentifikation Ein Projekt des Klinikums Ingolstadt, des St. Marien-und St. Annastiftkrankenhaus

Mehr

CURTIUS KLINIK Psychosomatische Medizin

CURTIUS KLINIK Psychosomatische Medizin Anrede: Name: PLZ, Wohnort: Geburtsdatum: Telefon privat: Telefon dienstlich: E-Mailadresse: Titel: Vorname: Bundesland: Geschlecht: weiblich männlich unbestimmt Geburtsname: Geburtsort: Telefon mobil:

Mehr

Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie

Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) zum Interim-Staging bei Hodgkin-Lymphom und

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1. Aufnahme

Mehr

Informationen in Leichter Sprache zum Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung

Informationen in Leichter Sprache zum Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung Informationen in Leichter Sprache zum Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung Wichtig: Haben Sie schon einen Bescheid über eine Schwerbehinderung? Dann müssen Sie den Antrag nur ausfüllen, wenn

Mehr

Landesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts

Landesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Landesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts,, An die Interessenten zur Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle für die Module VERAHplus Aus-, Fort- und Weiterbildung von Angehörigen medizinischer

Mehr

Betreuungsvertrag ARCOIRIS e.v. Anhang 1. Sprachfähigkeit deutsch Muttersprache gut gering Sprachfähigkeit spanisch Muttersprache gut gering

Betreuungsvertrag ARCOIRIS e.v. Anhang 1. Sprachfähigkeit deutsch Muttersprache gut gering Sprachfähigkeit spanisch Muttersprache gut gering Anhang 1 Ergänzende Angaben zum Kind Sprachfähigkeit deutsch Muttersprache gut gering Sprachfähigkeit spanisch Muttersprache gut gering Liegt eine Behinderung vor? Ja Nein Wenn ja, welche? Liegt die Anerkennung

Mehr

Antrag. Name, Vorname Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Antrag. Name, Vorname Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Vogelsgarten 6 90402 Nürnberg Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ärztlichen Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie

Mehr

AA - Nr. 04/2010 Versions - Nr. 001 Arbeitsanweisung: Ansprechpartner im Arbeitsschutz

AA - Nr. 04/2010 Versions - Nr. 001 Arbeitsanweisung: Ansprechpartner im Arbeitsschutz Versions - Nr. 001 Arbeitsanweisung: Ansprechpartner im Arbeitsschutz Titel der Arbeitsanweisung: Ansprechpartner im Arbeitsschutz Zielsetzung der Arbeitsanweisung: Mit dieser AA soll gewährleistet werden,

Mehr

Landesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts

Landesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Landesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts,, An die Interessenten zur Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle für die Module VERAHplus Aus-, Fort- und Weiterbildung von Angehörigen medizinischer

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Inhalt Weshalb eine Patientenverfügung? 4 Die Patientenverfügung SRK ein umfassendes Angebot 6 Die Patientenverfügung SRK die wesentlichen Punkte 8 Die Patientenverfügung

Mehr

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme - Gemäß 35 Abs. 1 Nr. 1 BBhV stationäre Rehabilitationsmaßnahme - Gemäß 35 Abs. 1 Nr. 2 BBhV Mutter-Kind oder Vater-Kind

Mehr

Rahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK) Modul Überweisungssteuerung

Rahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK) Modul Überweisungssteuerung Information 8.9. 1/6 [gültig ab 01.01.2016] Anlage 3 zum Versorgungsentwicklung zwischen und TK Weiterentwicklung Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf ( zur Verbesserung medizinischen

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Qualitätssicherung Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg - wird von der KV Hamburg ausgefüllt - Eintragung erfolgt ENR Ja Nein Antragsprüfung am MA Kürzel Eintragung am MA Kürzel Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach 76 06 20 22056 Hamburg

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg und der

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg und der Vertrag über die Einführung einer speziellen Facharztanfrage im Zusammenhang mit einer Spezialuntersuchung von arbeitsunfähig erkrankten krankengeldberechtigten Mitgliedern der AOK Sachsen- Anhalt zwischen

Mehr

BARMER Stand September 2018 Seite 1 von 5 Vertragskennzeichen AE007

BARMER Stand September 2018 Seite 1 von 5 Vertragskennzeichen AE007 Patienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen Versorgung des telemedizinischen Expertenkonsils zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit neurologischen Erkrankungen und Erkrankungen des

Mehr

Name: Vorname: geb.: Hausarzt: in

Name: Vorname: geb.: Hausarzt: in Name: Vorname: geb.: Hausarzt: in Ich war / bin in Behandlung bei folgenden Ärzten: Neurologe: Radiologe: Orthopäde: Psychologe: Kardiologe: Sonstige: in in in in in in Krankenhausaufenthalte: wann? wo?

Mehr

Anamnesebogen. Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie München Dr. med. Anton Lindermüller. Kind / Jugendlicher. Eltern / Sorgeberechtigte

Anamnesebogen. Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie München Dr. med. Anton Lindermüller. Kind / Jugendlicher. Eltern / Sorgeberechtigte Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie München Dr. med. Anton Lindermüller Kind / Jugendlicher Anamnesebogen Name / Vorname Eltern / Sorgeberechtigte Mutter Name / Vorname Vater Name / Vorname Sorgerecht:

Mehr

Liebe Patientin, lieber Patient,

Liebe Patientin, lieber Patient, 30.8/066-09/14 Liebe Patientin, lieber Patient, wir freuen uns, dass Sie sich für das TK-Angebot Besondere ambulante ärztliche Versorgung interessieren. Hier erfahren Sie mehr darüber und wie Sie daran

Mehr

Telemedizinisches Netzwerk Sachsen-Anhalt Nord e.v.

Telemedizinisches Netzwerk Sachsen-Anhalt Nord e.v. Telemedizinisches Netzwerk Sachsen-Anhalt Nord e.v. Entwicklung, Evaluierung und Umsetzung von Telemedizinischen Strukturen und Systemen zur Sicherstellung einer zeit- und wohnortnahen medizinischen Versorgung

Mehr

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz Notwendige Dokumentationen / Aufzeichnungen REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Aktualisierung Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz - Zahnmedizin

Mehr

Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren

Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren Berichtszeitraum 01.01.2011 bis 30.06.2011 e in DMP Gemeinsame Einrichtung DMP Bayern Elsenheimerstraße 39, 80687 München Gemeinschaftspraxis

Mehr

MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN

MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN Liebe Patientin, lieber Patient! Sie haben sich für eine psychotherapeutische Behandlung entschieden. In der Privatpraxis ist die Abrechnung mit der gesetzlichen

Mehr

Laborinformation / Allgemeines 13 Oktober 2016 Praxisinformation Allgemeine Informationen für den täglichen Umgang mit Laboranforderungen

Laborinformation / Allgemeines 13 Oktober 2016 Praxisinformation Allgemeine Informationen für den täglichen Umgang mit Laboranforderungen Laborinformation / Allgemeines 13 Oktober 2016 Praxisinformation Allgemeine Informationen fr den täglichen Umgang mit Laboranforderungen Die eindeutige Kennzeichnung von Proben und Auftrag ist fr die sichere

Mehr

Versicherteninformation. Versicherteninformation. Besondere Versorgung (DAK-Spezialisten-Netzwerk) BC72IV028 / DA003

Versicherteninformation. Versicherteninformation. Besondere Versorgung (DAK-Spezialisten-Netzwerk) BC72IV028 / DA003 Besondere Versorgung (DAK-Spezialisten-Netzwerk) Anlage 8 zum Diabetes-Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Vertrags-Nr.: BC72IV028 / 171722DA003 Versicherteninformation Versicherteninformation

Mehr

Amtliche Probenahme. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel

Amtliche Probenahme. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel Dokument: 08-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 21.11.2005 Seite 1 von 8 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Planung der amtlichen Probenahme... 5 4.2

Mehr

Erklärung. Kreuzen Sie bitte Zutreffendes an und ergänzen fehlende Angaben in den markierten Feldern!

Erklärung. Kreuzen Sie bitte Zutreffendes an und ergänzen fehlende Angaben in den markierten Feldern! Erklärung zur Sachstandserhebung aufgrund der zum 004.2018 neu in Kraft getretenen Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 SGB V zur Erbringung von speziellen Untersuchungen der Laboratoriumsmedizin

Mehr

1. Nachtrag zum Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens

1. Nachtrag zum Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens TK-Vertragsnummer: 500015 1. Nachtrag zum Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Humboldtstr. 56

Mehr

Einzelverträge mit den Kostenträgern

Einzelverträge mit den Kostenträgern Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema Entlassmanagement der Krankenhäuser. Erste Fassung (Stand: )

Fragen und Antworten zum Thema Entlassmanagement der Krankenhäuser. Erste Fassung (Stand: ) Fragen und Antworten zum Thema Entlassmanagement der Krankenhäuser Erste Fassung (Stand: 27.09.2017) Herausgeber: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), 10963 Berlin Gesamtverantwortliche: Michaela Gottfried,

Mehr

Version: 1.0 Datum: PATIENTENRECHTEGESETZ IN DER MASC SE

Version: 1.0 Datum: PATIENTENRECHTEGESETZ IN DER MASC SE Version: 1.0 Datum: 27.05.2016 PATIENTENRECHTEGESETZ IN DER MASC SE Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Stammdatenpflege...4 2.1 Aufklärungs-Einheit...4 2.1.1 Anlegen einer Aufklärungs-Einheit...4 2.1.2

Mehr

health communication service med request Die digitale Laborzuweisung

health communication service med request Die digitale Laborzuweisung health communication service med request Die digitale Laborzuweisung Sie definieren die Anforderung bringt die Lösung Sie haben genaue Vorstellungen, wo ihre Arbeitsabläufe durch Einsatz neuester Kommunikationstechniken

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 06. September 2016

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 06. September 2016 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4567 18. Wahlperiode 06. September 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit,

Mehr

Abbruch von Begutachtungen

Abbruch von Begutachtungen 71 SD 0 017 Revision: 1.1 06. November 2015 Geltungsbereich: Diese Regel informiert über die Vorgehensweise für den Fall des Abbruchs von Begutachtungen. Sie dient Konformitätsbewertungsstellen (KBS) als

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Weshalb eine Patientenverfügung? Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich

Mehr

Meine Patientenverfügung

Meine Patientenverfügung Pe rs ön lic he s Ex em pl ar Meine Patientenverfügung Patientenverfügung Stand: Oktober 2013 Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon Zweck der Verfügung Wenn ich selbst nicht mehr für mich

Mehr

HaffNet GbR 6 Vorstandsmitglieder 52 Mitglieder 23 Hausärzte 23 Fachärzte 3 nicht ärztlich 1 Zahnarzt 3 Ehrenmitglieder

HaffNet GbR 6 Vorstandsmitglieder 52 Mitglieder 23 Hausärzte 23 Fachärzte 3 nicht ärztlich 1 Zahnarzt 3 Ehrenmitglieder 0 HaffNet Management GmbH 4 Geschäftsführer / 4 Mitarbeiter Geschäftsbesorgungsvertrag HaffNet GbR 6 Vorstandsmitglieder 52 Mitglieder 23 Hausärzte 23 Fachärzte 3 nicht ärztlich 1 Zahnarzt 3 Ehrenmitglieder

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1.

Mehr

Zürich, 18. Juli 2016 / egf. LMVZ digital CSV Import

Zürich, 18. Juli 2016 / egf. LMVZ digital CSV Import Zürich, 18. Juli 2016 / egf LMVZ digital CSV Import Dokumenteninformation Dateiname csv-import_v1.1.docx Zuletzt gespeichert am: 18. Juli 2016 / 14:38 Zuletzt gespeichert von: Gfeller Ernst Version: 1.10

Mehr

Erratum. zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. mit Wirkung zum 1. Juli 2016

Erratum. zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. mit Wirkung zum 1. Juli 2016 Erratum zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Juli 2016 Der Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 376. Sitzung

Mehr

Zürich, 25. August LMVZ digital CSV Import

Zürich, 25. August LMVZ digital CSV Import Zürich, 25. August 2016 LMVZ digital CSV Import Inhaltsverzeichnis 1. Betroffene Benutzerrollen... 2 2. CSV-Datenimport... 2 2.1. Mandant wählen... 2 2.2. Vorlage herunterladen... 3 2.3. Daten in die Vorlage

Mehr

Allgemeine Hinweise. Teilnehmergebühren: Einzelbuchung Modul 3 und 4 150,00 Praxisinhaber/in, bzw. Chefarzt/ärztin

Allgemeine Hinweise. Teilnehmergebühren: Einzelbuchung Modul 3 und 4 150,00 Praxisinhaber/in, bzw. Chefarzt/ärztin Tagungsdaten Termine: Module 1 2: (s. Zusätzliche Nachweise ) Modul 3 (5 U-Std.) Allgemeine medizinische Grundlagen und Palliativmedizin Samstag, 11.01.2014 von 08:30 bis 12:30 Uhr Modul 4 (4 U-Std.)..

Mehr

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a SGB V

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a SGB V Patienteninformation zum Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a SGB V Worum geht es beim Entlassmanagement? Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus.

Mehr

Qualität in der HPE-Versorgung Zwischen Goldstandard und Pragmatismus

Qualität in der HPE-Versorgung Zwischen Goldstandard und Pragmatismus Qualität in der HPE-Versorgung Zwischen Goldstandard und Pragmatismus B. Braun-Mittagssymposium 17. Juni 2010 Dr. med. Silke Frohmüller Ärztliches Beratungsinstitut PatientCONSULT St.-Peter-Str. 2 69126

Mehr

An die Fax: 0231 /

An die Fax: 0231 / An die Fax: 0231 / 9432-3927 Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Arnsberg I Arnsberg II Detmold Münster Robert-Schimrigk-Str. 4 6 44141 Dortmund

Mehr

Logbuch Zusatzqualifikation. Interventionelle Kardiologie

Logbuch Zusatzqualifikation. Interventionelle Kardiologie Ausfüllhinweise und Hinweise zum Datenschutz Das Ausfüllen der Stammdaten in der PDF-Datei ist vor dem Ausdrucken des Logbuches unbedingt erforderlich! Ihre Stammdaten werden automatisch auf alle Folgeseiten

Mehr

Dokumentation der Versichertenangaben des Kindes im Verfahren Neonatologie (NEO) ab Erfassungsjahr 2018

Dokumentation der Versichertenangaben des Kindes im Verfahren Neonatologie (NEO) ab Erfassungsjahr 2018 Dokumentation der Versichertenangaben des Kindes im Verfahren Neonatologie (NEO) ab Erfassungsjahr 2018 Erstellt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses Stand: 26. Juli 2018 Impressum Thema: Dokumentation

Mehr

Name, Vorname, Titel LANR. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am

Name, Vorname, Titel LANR. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am Bitte zurücksenden an! Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur diagnostischen Positronenemissionstomographie

Mehr

Laborinformation / Allgemeines 13 Oktober 2016 Praxisinformation Allgemeine Informationen für den täglichen Umgang mit Laboranforderungen

Laborinformation / Allgemeines 13 Oktober 2016 Praxisinformation Allgemeine Informationen für den täglichen Umgang mit Laboranforderungen Laborinformation / Allgemeines 13 Oktober 2016 Praxisinformation Allgemeine Informationen fr den täglichen Umgang mit Laboranforderungen Die eindeutige Kennzeichnung von Proben und Auftrag ist fr die sichere

Mehr

Vereinbarung. in der Fassung vom 15. März 2007 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007 (S ) in Kraft getreten am 1. Juli 2007

Vereinbarung. in der Fassung vom 15. März 2007 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007 (S ) in Kraft getreten am 1. Juli 2007 Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Positronenemissionstomographie (PET) in Krankenhäusern bei den Indikationen nichtkleinzelliges

Mehr

Anmeldung zum Erstkontakt in der Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie KJP4You, Wiesbaden

Anmeldung zum Erstkontakt in der Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie KJP4You, Wiesbaden Dr. med. Michael Einig Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie KJP4You Gemeinsam Lösungen entdecken Anmeldung zum Erstkontakt in der Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg - wird von der KV Hamburg ausgefüllt - Eintragung erfolgt ENR Ja Nein Antragsprüfung am MA Kürzel Eintragung am MA Kürzel Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach 76 06 20 22056 Hamburg

Mehr