Aufnahme- und Clearingzentrum

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1 Seite 1 von 9 Stand: Evangelische Jugendhilfe Bergisch-Land ggmbh Grundlagen der Arbeit Die Leitlinien Grundlagen des Angebotes Die Evangelische Jugendhilfe Bergisch Land ggmbh ist eine Einrichtung der erzieherischen Hilfe für Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, insbesondere aus Remscheid und der bergischen Region. Junge Menschen können dadurch ortsnah in einer Heimgruppe oder sonstigen betreuten Wohnform Sicherheit und ein Zuhause finden. Familien bietet die Einrichtung Entlastung und pädagogische Unterstützung, um die Erziehung ihrer Kinder nach Möglichkeit wieder selbst übernehmen zu können. Wir bieten jungen Menschen entwicklungsangemessene und -fördernde Erziehung. Wir gestalten ein soziales Lernfeld, stärken Fähigkeiten und gleichen Schwächen aus, kümmern uns um schulische sowie berufliche Belange und um alle alltäglichen Bedürfnisse. Ältere Jugendliche und junge Volljährige bereiten wir aktiv auf ein selbständiges Leben vor. Es ist unsere Überzeugung, dass jeder Mensch in seiner Persönlichkeit geachtet und ihm offen und tolerant begegnet werden soll. Unser Beziehungsangebot soll durch Verlässlichkeit und ehrliches Interesse bei den jungen Menschen Vertrauen aufbauen. Dazu gehört auch, die eigenen Grenzen zuzugeben und nichts zu versprechen, was man nicht halten kann. Unser beispielhaftes Verhalten soll der kommenden Generation dabei helfen, selbstverantwortlich und wertgeleitet sozial zu handeln. Innerhalb unserer Einrichtung stellen wir uns flexibel auf Bedürfnislagen ein und arbeiten effektiv zusammen. Wir überprüfen intern regelmäßig die Qualität unseres Angebotes und die Effizienz der eingesetzten Mittel und arbeiten kontinuierlich an deren Weiterentwicklung und Verbesserung. Nach außen soll die Evangelische Jugendhilfe Bergisch Land ggmbh in ihrer Arbeit transparent sein. Wir sind daran interessiert, als verlässlicher, kompetenter Kooperationspartner in Anspruch genommen zu werden. Die Evangelische Jugendhilfe Bergisch Land ggmbh ist eine Einrichtung der Jugendhilfe gemäß SGB VIII (Kinder- und JugendHilfeGesetz). Jugendhilfe soll junge Menschen bei der Verwirklichung ihres Rechtes auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützen und fördern. Sie soll dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen und Kinder vor Gefahren zu schützen. Das KJHG eröffnet Eltern einen Rechtsanspruch auf öffentliche Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder durch das Jugendamt. Daher sind die Eltern, das Jugendamt und die Evangelischen Jugendhilfe Bergisch Land ggmbh Partner in der Erziehung, in deren Mittelpunkt die Entwicklung des Kindes steht. Die Evangelische Jugendhilfe Bergisch Land ggmbh bietet 3 Gruppendifferenzierungsformen, die sich einerseits nach den Personalschlüsselvorgaben des Landesjugendamtes und andererseits nach der Personalintensität innerhalb des Gruppendienstes unterscheiden: 1. Regelgruppen: Personalschlüssel 1 : 1,8; in der Regel einfache Personalbesetzung, Nachtbereitschaft in der Gruppe 2. Intensivgruppen: Personalschlüssel 1 : 1,4; in der Regel Doppelbesetzung während der Hälfte der pädagogischen Kernzeiten, Nachtbereitschaft in der Gruppe 3. Verselbstständigungsgruppen: Personalschlüssel 1 : 2,6; je nach Bedarf einfache oder Doppelbesetzung, betreuungsfreie Zeiten, permanente Rufbereitschaft, unregelmäßige Vor-Ort-Präsenz in der Nacht

2 Seite 2 von 9 Stand: Evangelische Jugendhilfe Bergisch-Land ggmbh Kooperation und Vernetzung im Jugendhil- fe- System Zuordnung des Angebotes Allgemeine Beschreibung des Angebotes Die Evangelische Jugendhilfe Bergisch Land ggmbh sieht sich als Teil der sozialen Infrastruktur in Remscheid, Wermelskirchen und der Region. Die Mitarbeiter arbeiten mit vielen Organisationen und Institutionen sowie allen anderen Anbietern von Hilfen zur Erziehung vertrauensvoll im Sinne der Weiterentwicklung unserer Angebote zusammen. Ausdruck dieser Kooperation ist die Mitgliedschaft in den Arbeitsgemeinschaften Hilfen zur Erziehung (gem. 78 KJHG) in Wermelskirchen und Remscheid. Darüber hinaus wird einzelfallbezogen unter Beachtung der gesetzlichen und fachlichen Kriterien (insbesondere der Verpflichtung zur Verschwiegenheit gem. 65 KJHG) mit den unterschiedlichsten Diensten der Jugendämter, den Schulen und Kindergärten, der Polizei, dem Amtsgericht, Beratungsstellen aller Art, den Fachabteilungen des Klinikums Remscheid, niedergelassenen Ärzten/innen Therapeuten/innen sowie vielen anderen Diensten zusammengearbeitet. Hier geschieht die Kooperation zum Nutzen des einzelnen Kindes und Jugendlichen und muss sich daran messen lassen. Die Evangelische Jugendhilfe Bergisch Land GmbH schafft durch die Vorhaltung eines qualifizierten Aufnahme-, Diagnostik- und Clearingsettings die Voraussetzungen zu einer effizienten Gestaltung des Hilfeprozesses für alle Beteiligten. Das Aufnahmezentrum ist in zwei der freistehenden Schleppdachhäuser auf dem Gelände Waldhofstrasse 10 in Remscheid angesiedelt und bietet bis zu 16 Kindern und Jugendlichen, die in einer akuten Notsituation vom Jugendamt aus ihrem bisherigen Umfeld herausgenommen wurden, von der Polizei aufgegriffen wurden oder selbst um Inobhutnahme bitten, einen Schutz- und Schonraum wie auch einen Ort, an dem mit fachlicher Unterstützung neue Lebensperspektiven im alten oder einem anderen Lebensraum entwickelt werden können. Darüber hinaus dient das Angebot den Eltern der in der Gruppe untergebrachten jungen Menschen, sofern sie an einer Änderung ihrer konflikthaften Lebenssituation interessiert sind, und den zuständigen Jugendämtern, wenn sie einen Heimplatz brauchen, der ohne lange Vorbereitung sofort belegt werden kann, und wenn sie Entscheidungshilfen in schwierigen HzE-Verfahren haben möchten. Das Zentrum, das sowohl Mädchen als auch Jungen aufnimmt, wird von einer in sozialpädagogischer Diagnostik und Elternarbeit erfahrenen Teamleitung und jeweils fünf pädagogischen MitarbeiterInnen (Dipl. Sozpäd. und ErzieherInnen) mit mehrjähriger Erfahrung in der Heimerziehung, betreut. Im Aufnahme & Clearing Zentrum werden junge Menschen aufgenommen, die vom Jugendamt oder der Polizei im Wege der Inobhutnahme oder mit Einverständnis der Sorgeberechtigten in einer akuten Krisensituation aus der Familie herausgenommen bzw. durch die Polizei aufgegriffen wurden und den Sorgeberechtigten nicht sofort zugeführt werden konnten. Jugendliche, die in der Einrichtung selbst um Inobhutnahme bitten, werden, sofern erreichbar, an den ASD verwiesen.

3 Seite 3 von 9 Stand: Evangelische Jugendhilfe Bergisch-Land ggmbh Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen 1. Pädagogik Durchführung einer qualifizierten Aufnahme Erstellung einer ausführlichen internen Eingangsdiagnostik und deren Fortschreibung als Verlaufsdiagnostik Klärung von Ansprüchen gegenüber anderen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen alters- und entwicklungsgerechte Aufsicht und Betreuung, incl. Nachtbereitschaft in der Gruppe Angebote der Freizeitgestaltung Sport, Spiel, Spaß..., Unterstützung eigener Entscheidungen innerhalb der Struktur Anbieten individueller Entfaltungsräume Einübung und Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten, incl. Übernahme bestimmter Ämter und Verpflichtungen, u.a.: Anleitung zu Sauberkeit und Hygiene, Raumpflege, Wäschepflege Förderung der schulischen Entwicklung, regelmäßiger Kontakt zwischen Schule und Gruppe, Hausaufgabenhilfe, Förderung besonderer Begabungen, Fertigkeiten, Hobbys z.b. Heranführung an und Entwicklung von eigenen Stärken Teilnahme an den vielfältigen Gruppenaktivitäten, Angebote von Medien-, Sport- und Musikpädagogik Intensive Familienarbeit mit getrennten und gemeinsamen Gesprächen, Hausbesuchen Intensive Vorbereitung und Begleitung von Beurlaubungen in die Familie z.b.: Förderung wichtiger Beziehungen und Kontakte im sozialen Umfeld Intensive Kommunikation mit dem fallführenden Jugendamt Mitwirkung am Hilfeplanprozess Fallspezifische Dokumentation und (auf Wunsch) Erstellung schriftlicher Prozessdokumentationen Fallspezifische interne Evaluation 2. Hauswirtschaft Sicherstellung einer alters- und entwicklungsgerechten Unterkunft Sicherstellung einer alters- und entwicklungsgerechten Ernährung - Beachtung von Diäten, Allergien, vegetarischer und muslimischer Ernährung unter altersgemäßer Beteiligung der Kinder und Jugendlichen Abdeckung offener Bereiche bei der Wäschepflege Abdeckung offener Bereiche bei der Raumpflege alters- und entwicklungsgerechte Unterstützung und Anleitung bei Reparaturen, etc.

4 Seite 4 von 9 Stand: Evangelische Jugendhilfe Bergisch-Land ggmbh Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen Zusatzleistungen 3. Planung, Leitung, Verwaltung & Entwicklung interne Steuerung und Koordination mit Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Leistungsbeschreibung Fachberatung und fachliches Controlling Pädagogische Leitung, Krisenmanagement, Rufbereitschaft betriebswirtschaftliche Steuerung und Controlling Konzeptentwicklung Vernetzung, Kooperation Öffentlichkeitsarbeit Qualitätsentwicklung und -sicherung, Dokumentation, Controlling fallspezifische Verwaltungsarbeiten 4. Sonstiges / Gruppenübergreifende Leistungen Sicherstellung der Inanspruchnahme von erforderlichen Arzt- und Therapieterminen zur Untersuchung und Behandlung bei besonderer Indikation Bringe- und Abholdienst zu Kindergärten und Schulen allg. Hausmeisterarbeiten unterschiedliche Freizeit- und Neigungsgruppen, teilweise in Projektform 1. (Zusatz-)Leistungspakete Elterntraining Heilpädagogische Basisförderung Förderprogramm für Kinder mit hyperaktivem Problemverhalten, AD(H)S AntiAggressionsTraining (AAT)/ CoolnessTraining (CT) Begleitete Rückführung Erhalt der Beschulbarkeit Ambulante Krisenintervention 2. über Abrechnung von Fachleistungsstunden Mediation in Familie, Schule, sonst. Umfeld, die den Einsatz zusätzlicher Kräfte erfordert systemische Eltern- und Familienberatung, die den Einsatz zusätzlicher Kräfte erfordert 3. Sonstiges

5 Seite 5 von 9 Stand: Evangelische Jugendhilfe Bergisch-Land ggmbh Voraussetzungen und Ziele Gesetzliche Grundlagen SGB VIII (KJHG) Verschiedene Therapieformen (sofern nicht über SGB V finanziert) Gruppen- und Einzelnachhilfe durch LehrerIn, wenn systematisch gravierende Wissenslücken zu füllen sind und dazu die Förderung in der Heimgruppe nicht mehr ausreicht Notwenige Begleitung zu Untersuchungs- bzw. Behandlungsterminen, die außerhalb eines Radius von 20 km um den jeweiligen Gruppenstandort stattfinden Sonderbedarf, z.b. Ferienfahrten, Klassenfahrten, Erstausstattungen, Kommunion, Konfirmation, Wohnungseinrichtung... 27: Hilfe zur Erziehung 34: Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform 35a: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 36: Hilfeplanung 37: Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie 42: Inobhutnahme Zielgruppe / Indikation Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn insbesondere eine Gefährdung des Kindes/Jugendlichen anders nicht abzuwenden ist; eine ambulante Unterstützung als nicht (mehr) ausreichend erachtet wird; eine Trennung von Eltern und Kind/Jugendlichem die Möglichkeit einer Entlastung und Neuorientierung bietet; das Miteinander in der Herkunftsfamilie von massiven Konflikten geprägt und hoch belastet ist, ggf. gegenseitige Gefährdungen bestehen; das Kind/der Jugendliche auf einen Platz in einer anderen Einrichtung (z.b. Kinder- und Jugendpsychiatrie) wartet; die diagnostischen Kenntnisse über das Kind, den Jugendlichen, die Familie erweitert oder komplettiert werden sollen, das Jugendamt Unterstützung bei der Planung des weiteren Hilfeverlaufes benötigt. Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn das Kind schwer geistig oder körperlich behindert ist und über den 39 BSHG gefördert wird; das Kind akut suchtkrank ist oder akut unter unbehandelten psychiatrischen Störungen leidet; eine Erziehung in der Gruppe aufgrund vorliegender Eigen- oder Fremdgefährdung nicht möglich ist; das Kind nicht gruppenfähig ist.

6 Seite 6 von 9 Stand: Evangelische Jugendhilfe Bergisch-Land ggmbh Ziele Grundsätzlich verfolgt die Arbeit der Evangelischen Jugendhilfe Bergisch Land ggmbh gem. den Vorgaben des 34, SGB VIII eines der folgenden 3 Ziele: Rückkehr in die Herkunftsfamilie Vorbereitung auf den Wechsel in eine andere Familie Vermittlung in eine auf längere Zeit angelegte Lebensform (intern oder extern), die auf eine selbständige Lebensführung vorbereitet. Die genauen Ziele im Einzelfall werden im Rahmen von Jugendhilfekonferenzen und Hilfeplangesprächen vereinbart und in der Erziehungsplanung der Gruppe operationalisiert. Ausstattung, Ressoucen Anzahl der Plätze Alter der Kinder / Jugendlichen 16 Plätze für Kinder und Jugendliche, unterteilt in zwei Gruppen welche nach Alter gestaffelt sind In der Aufnahmegruppe 1 können Kinder im Alter von 6 Jahren bis ca. 13 Jahren aufgenommen werden. Sofern irgendwie realisierbar, werden Geschwister zusammen untergebracht. Dies kann im Einzelfall zu Abweichungen von der Altersbegrenzung führen. Für kleinere Kinder können (in Absprache) auch andere Unterbringungslösungen gefunden werden. Überbelegungen, insbesondere aufgrund von Geschwistergruppen, sind grundsätzlich möglich. In der Aufnahmegruppe 2 können Jugendliche im Alter von ca. 14 bis 17 Jahren aufgenommen werden. Personalschlüssel Intensivangebot im Verhältnis 1 : 1,4 Pädagogischer Dienst: 5,8 Planstellen (z.z.: 3 Mitarbeiterinnen und 1 Mitarbeiter in Vollzeit, 2 Mitarbeiterinnen in Teilzeit,) Mitarbeiterqualifikation Die Evangelische Jugendhilfe Bergisch Land GmbH setzt in der Arbeit mit den Kindern und den Eltern ausschließlich sozialpädagogische Fachkräfte ein. Basisqualifikation ist die Berufsausbildung als ErzieherIn. Dazu kommen unterschiedliche fachbezogene Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Systemische Arbeit, Diagnostik, Elternarbeit und Jungenarbeit. Im Aufnahme & Clearing Zentrum arbeiten zwei Teams aus Dipl. Sozialarbeitern, -pädagogen und Erzieher/innen zusammen.

7 Seite 7 von 9 Stand: Evangelische Jugendhilfe Bergisch-Land ggmbh Raum Außengelände Die Gruppen für (Not)Aufnahme & Clearing bewohnen jeweils ein eigenes, zweigeschossiges Haus. Das Haus verfügt im Parterrebereich, neben einem großen offenen Ess- und Wohnbereich, über 2 Kinderzimmer, ein kleines Büro sowie Badezimmer, Küche und Diele. In der 1. Etage (zugänglich über eine Wendeltreppe) befinden sich weitere 3 Kinderzimmer sowie ein Badezimmer. Die Kinderzimmer werden i.d.r. von jeweils 2 Kindern bewohnt. Ausnahmen, sowohl nach oben wie nach unten, sind abhängig vom Einzelfall und der aktuellen Belegungssituation. Die Gruppe für (Not)Aufnahme & Clearing liegt in einem großen Waldgebiet am Stadtrand von Remscheid. Den Kindern steht ein großzügiges Außengelände mit vielen Spiel- und Sportmöglichkeiten zur Verfügung. Da die Straße auf dem Heimgelände endet, gibt es keine nennenswerte Gefährdung durch Pkws. Daher sind auch gerade Aktivitäten wie Fahrrad bzw. Dreirad / Roller, Inliner fahren problemlos möglich. Inanspruchnahme Anschrift, Ansprechpartner Zugang zu dem Angebot Ev. Jugendhilfe Bergisch Land GmbH Dabringhauser Str. 29a, Wermelskirchen Tel.: 02196/7203-0; Fax: 02196/81924 Geschäftsführerin: Frau Gaube, Tel / oder Verwaltung: Tel.: 02196/ oder mailto:info@ejbl.de mailto:silke.gaube@ejbl.de Sie erreichen die Aufnahmegruppe 1 auch direkt unter: Tel.: 02191/ , Fax: 02191/ oder mailto:aufnahme.clearing@ejbl.de Die Aufnahmegruppe 2 erreichen Sie unter: Tel.: 02191/ , Fax: 02191/ oder mailto:aufnahme.2@ejbl.de Die Teamleitung beider Gruppen, Frau Melanie Grobe, erreichen Sie unter: Tel.: 02191/ oder mailto:grobe@ejbl.de Die Gruppe für (Not)Aufnahme & Clearing versteht sich als ein Angebot für die gesamte Bergische Region. Die Gruppe ist an 365 Tagen im Jahr jeweils 24 Std. am Tag unter der o.g. Telefon-Nr. erreichbar. Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen erfolgt durch die im Dienst befindlichen Mitarbeiter/innen nach telefonischer Information durch das zuständige Jugendamt bzw. die Polizei in Absprache mit der Heimleitung. In besonderen Situationen kommt ein 2. Mitarbeiter/in hinzu. Die zur Datensammlung unerlässlichen (kurzen) Aufnahmebögen für Notaufnahmen (einschl. Benennung der Rechtsgrundlage für den Aufenthalt!) können gemeinsam oder bereits im Vorfeld ausgefüllt werden. Kosten 169,95

8 Seite 8 von 9 Stand: Evangelische Jugendhilfe Bergisch-Land ggmbh

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