Studie zum Thema Lohnexekution/Verschuldung
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- Dörte Klein
- vor 7 Jahren
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1 Schuldnerberatung Tirol Bevorrechtete Schuldnerberatung Mitglied der ASB Dachorganisation der Schuldnerberatungen Österreichs Gefördert von Land Tirol, AMS, ESF und Arbeiterkammer Tirol Studie zum Thema Lohnexekution/Verschuldung Entwicklungspartnerschaft gefördert aus Mitteln des Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Thomas Huber, Schuldnerberatung Tirol, Wilhelm-Greil-Straße 23/5, 6020 Innsbruck, Tel.0512/577649, Fax 0512/
2 INHALT: 1. Vorbemerkungen 2. Ergebnisse der Interviews mit den ArbeitgeberInnen 2.1. Struktur der befragten Betriebe 2.2. Schulden als Thema im Bewerbungsgespräch 2.3. Schulden als Anstellungshindernis 2.4. Drittschuldnererklärung und Lohnpfändung 2.5. Erfahrungen mit dem Schuldenregulierungsverfahren 2.6. Probleme und Befürchtungen im Zusammenhang mit verschuldeten ArbeitnehmerInnen 2.7. Persönliche Anmerkungen und Wünsche zum Themenbereich seitens der ArbeitgeberInnen 2.8. Interesse an Beratung oder Teilnahme an einem Seminar zu Thema Lohnpfändung/Schuldenregulierung 3. Ergebnisse der Interviews mit den ArbeitnehmerInnnen 3.1. Struktur der Betriebe in denen die befragten ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind 3.2. Persönliches 3.3. Schulden als Anstellungshindernis 3.4. Information über die Möglichkeit der Schuldenregulierung 3.5. Persönliche Wünsche und Anmerkungen zum Thema seitens der ArbeitnehmerInnen 4. Studienergebnisse und gender mainstreaming 5. Forderungen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen 5.1. Forderungen der ArbeitgeberInnen 5.2. Forderungen der ArbeitnehmerInnen 6. Zusammenfassung der Ergebnisse aus Sicht der SB-Tirol ANGANG: 7. Fragebögen 1
3 1.Vorbemerkungen: Im Rahmen des Equal-Projektes Schuldenshredder entwickelt die Schuldnerberatung Tirol derzeit ein Beratungs- und Seminarangebot für UnternehmerInnen zum Themenbereich Lohnexekution und Schuldenregulierung. Vorbereitend dafür wurde in den vergangenen Monaten eine Studie durchgeführt. Dabei wurden mit 79 Tiroler Betrieben und mit 40 ArbeitnehmerInnen Interviews geführt. Die Vorbereitung und Durchführung der Studie erfolgte mit Unterstützung der Soziologin Dr. Susanne Preglau-Hämmerle und den strategischen Partnern WK Tirol und AK Tirol. Bei den Interviews mit den ArbeitgeberInnen wurde nach der Anstellung von MitarbeiterInnen mit Schulden und Lohnexekutionen, nach der möglicherweise spezifischen Zufriedenheit mit diesen ArbeitnehmerInnen, nach der Durchführung und Durchführbarkeit der Lohnexekutionen und den speziellen Problemen damit und nach den Erfahrungen mit dem Schuldenregulierungsverfahren gefragt. Bei den Interviews mit den ArbeitnehmerInnen wurden insbesondere Fragen nach den Schulden als Arbeitsaufnahmehindernis, nach den Erfahrungen mit Lohnexekutionen und dem Schuldenregulierungsverfahren gestellt. 2. Ergebnisse der Interviews mit den ArbeitgeberInnen 2.1. Struktur der befragten Betriebe: Den größten Anteil (knapp 30%) der Befragten stellen Betriebe der Sparte Industrie, gefolgt von Gewerbe und Handwerk (knapp 25%). Die Sparten Handel, Tourismus/Freizeitwirtschaft und Transport/Verkehr sind mit jeweils (knapp unter) 15% vertreten. Dementsprechend dominieren Großbetriebe mit mehr als 50 AN (43%), gefolgt von Betrieben mit 5-20 AN (knapp 25%). Kleinbetriebe (bis 5 AN) und größere Mittelbetriebe (20-50 AN) stellen etwa jeweils ein Sechstel der Befragten. Großbetriebe mit mehr als 50 AN dominieren in den Sparten Industrie und Handel. Kleinere Mittelbetriebe (5-20 AN) in Tourismus/Freizeitwirtschaft bzw. Gewerbe/Handwerk, Kleinbetriebe (bis 5 AN) schließlich in Handel und bei Gewerbe/Handwerk Schulden als Thema im Bewerbungsgespräch Für etwas mehr als 30% der befragten ArbeitgeberInnen sind Schulden (etwa 20% ja bzw. etwa 10% eher schon) ein Thema bei Bewerbungsgesprächen, für ein gutes Viertel eher nicht, für 43% gar nicht. Schulden sind bei Bewerbungsgesprächen überdurchschnittlich oft Thema in der Industrie, im Handel und in Großbetrieben (über 50 AN), hingegen überdurchschnittlich oft kein Thema in Gewerbe/Handwerk, Transport/Verkehr, Tourismus/Freizeitwirtschaft und in Kleinbetrieben (bis 5 AN). 2
4 2.3. Schulden als Anstellungshindernis Die Hälfte der befragten Betriebe stellen jedenfalls ArbeitnehmerInnen mit Schulden an, weitere 26,6% eher schon, über 15% eher nicht und schließlich 6% (bzw. 5 von 79 Befragten) gar nicht. ArbeitnehmerInnen mit Schulden werden überdurchschnittlich oft angestellt in Betrieben der Tourismus/Freizeitwirtschaft (hier geben alle befragten ArbeitgeberInnen an, MitarbeiterInnen mit Schulden aufzunehmen!) und in Großbetrieben (mehr als 50 AN); keine Anstellung erfolgt überdurchschnittlich oft in kleineren Betrieben (bis 20 AN) In 83,5% der befragten Betriebe sind ArbeitnehmerInnen mit Schulden beschäftigt. ArbeitnehmerInnen mit Schulden sind überdurchschnittlich oft beschäftigt in der Sparte Transport/Verkehr und in Großbetrieben (über 50 AN) hier geben alle Befragten an, ArbeitnehmerInnen mit Schulden zu beschäftigen; unterdurchschnittlich oft finden sich Beschäftigte mit Schulden in den Sparten Gewerbe/Handwerk, Handel und in Kleinbetrieben Drittschuldnererklärung und Lohnpfändung In knapp 60% der Betriebe werden die Drittschuldnererklärungen vom Lohnbüro bearbeitet, bei 34,2% vom Arbeitgeber selbst, nur in 5% der Fälle ist die Bearbeitung der Drittschuldnererklärung ausgelagert (Steuerberater). Hierzu ist festzustellen, dass es sich hier um keinen repräsentativen Schnitt handelt, da überdurchschnittlich viele Großbetriebe befragt wurden und praktisch nur diese über ein eigenes Lohnbüro verfügen. In fast 80% der Betriebe wird die Drittschuldnererklärung händisch, bei knapp 20% mittels EDV bearbeitet. Knapp 70% finden die Bearbeitung gut durchführbar, knapp 20% haben damit Probleme. In Betrieben, in denen die Drittschuldnererklärungen vom Lohnbüro bearbeitet werden, geschieht dies überdurchschnittlich oft mittels EDV, und es wird diese in überdurchschnittlichem Maße als gut durchführbar und die Lohnpfändungstabellen als gut handhabbar beurteilt. Umgekehrt werden in Betrieben, in denen die Drittschuldnererklärungen vom Arbeitgeber selbst meist händisch bearbeitet werden, diese überdurchschnittlich oft als nicht gut durchführbar und die Lohnpfändungstabellen als zu kompliziert beurteilt. 63,3% halten die Lohnpfändungstabellen für gut handhabbar, für 24,1% der Befragten sind sie zu kompliziert. Alle Befragten, die die Lohnpfändungstabellen als zu kompliziert erachten, bearbeiten die Drittschuldnererklärung händisch. Wem die Bearbeitung der Drittschuldnererklärung als nicht gut durchführbar erscheint, dem sind in überdurchschnittlichem Maße auch die Lohnpfändungstabellen zu kompliziert. 3
5 Im Zusammenhang mit Lohnexekutionen nennen 10% Schwierigkeiten mit dem Gericht, 15% mit Gläubigern oder deren Vertretern. Dabei wurde trotz insgesamt sehr hoher Zufriedenheit mit der Kompetenz der Gerichte mehrfach erwähnt, dass die Auskünfte zu den Themen Lohnexekution und Schuldenregulierung nicht zufrieden stellend waren. In Einzelfällen gibt es Probleme mit Gläubigervertretern (Rechtsanwälten), die um Überweisungen ersuchen, die über dem pfändbaren Betrag liegen, keine Einstellung senden und unterschiedlicher Auffassung bezüglich des Ranges ihrer Forderung sind. Zwei der 79 befragten ArbeitgeberInnen hatten eine Drittschuldnerklage und mussten für Fehler haften. Schwierigkeiten bereiten einem Teil der damit konfrontierten Firmen auch die Regelungen betreffend die Unterhaltsexekution. Wenn es Fragen und Probleme mit der Durchführung der Lohnexekution gibt, wenden sich - über 50% der befragten ArbeitgeberInnen ans Gericht - 25% an die Wirtschaftskammer - jeweils etwa 20% an einen Rechtsanwalt, etwa 20% an die Schuldnerberatung und 20% an Sonstige (in erster Linie an den Steuerberater bzw. die eigene Rechtsabteilung) - 5% an die Arbeiterkammer; (hier waren Mehrfachnennungen möglich). Wer Schwierigkeiten mit Gericht bzw. Gläubigern hat - hat jedoch zugleich auch überdurchschnittlich oft gute Erfahrungen mit dem Schuldenregulierungsverfahren; - hat auch überdurchschnittlich oft Probleme und Befürchtungen bezüglich der Haftung als Drittschuldner, nicht jedoch bezüglich Motivation und Vertrauen; - hat schließlich überdurchschnittliches Interesse an Beratungen bzw. der Teilnahme an einem Seminar zu den Themen Lohnpfändung / Schuldenregulierung Erfahrungen mit dem Schuldenregulierungsverfahren: In fast 60% der befragten Betriebe gibt es ArbeitnehmerInnen, die ein Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs) durchgeführt haben; in 25,3% der Betriebe nicht; 16,5% der befragten ArbeitgeberInnen ist darüber nichts bekannt. 45% der Befragten hat (eher) gute Erfahrungen mit dem Schuldenregulierungsverfahren gemacht (23% ja, 22% eher ja), knapp 15% (eher) nicht; 40% haben in diesem Zusammenhang keine Erfahrungen. In Betrieben, in denen es ArbeitnehmerInnen gibt, die ein Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs) durchgeführt haben, - sind Schulden überdurchschnittlich oft kein Thema beim Bewerbungsgespräch - werden ArbeitnehmerInnen mit Schulden überdurchschnittlich oft angestellt bzw. sind dort bereits beschäftigt 4
6 - gibt es gute Erfahrungen mit dem Schuldenregulierungsverfahren - gibt es eher keine Befürchtungen bezüglich Motivation oder Vertrauen im Zusammenhang mit verschuldeten ArbeitnehmerInnen - gibt es überdurchschnittliches Interesse an Beratungen bzw. Seminaren zum Thema Lohnexekution Probleme und Befürchtungen im Zusammenhang mit verschuldeten ArbeitnehmerInnen: Was Probleme und Befürchtungen im Zusammenhang mit verschuldeten ArbeitnehmerInnen betrifft, werden in erster Linie die Motivation des/der ArbeitnehmerIn (15% sehr/27% eher schon); in zweiter Linie die Haftung als Drittschuldner (5% sehr/35% eher schon), und schließlich das Vertrauensproblem ((8% sehr/24% eher schon) genannt; Wo ArbeitnehmerInnen mit Schulden angestellt werden, beschäftigt sind oder Privatkonkurs gemacht haben, sind die Befürchtungen hinsichtlich Haftung, Motivation und Vertrauen durchgängig geringer als in Betrieben, in denen es keine einschlägigen Erfahrungen gibt Persönliche Anmerkungen und Wünsche zum Themenbereich seitens der ArbeitgeberInnen: 2/3 der befragten ArbeitgeberInnen nennen persönliche Anmerkungen oder Wünsche im Zusammenhang mit den Themen Verschuldung bzw. Lohnpfändung. - Vielfach äußerten ArbeitgeberInnen die Ansicht bzw. den Wunsch, dass die Möglichkeit sich privat zu verschulden stark eingeschränkt werden sollte (Kreditvergabe, Versand-Bestellungen, Mobilfunktelefonie). Es ist für sie nicht einzusehen, dass sie mit Lohnexekutionen befasst sind, die auf oft leichtfertig vergebene Kredite oder Ratenkäufe zurückzuführen sind. - Die Beschlüsse im Schuldenregulierungsverfahren sind für viele ArbeitgeberInnen schwer verständlich. - Insbesondere für ArbeitgeberInnen, die selten damit zu tun haben, sind Lohnexekutionen sehr zeitaufwändig. - Unterhaltsschulden stellen sowohl, was die Durchführung der Exekution betrifft als auch bezüglich der Motivation des/der ArbeitnehmerIn ein Problem dar. - Angemerkt wurde weiters, dass immer öfter vertragliche Pfandrechte angemeldet werden und zuwenig Information vorhanden ist, wie damit umzugehen ist. 5
7 2.8. Interesse an Beratung oder Teilnahme an einem Seminar zum Thema Lohnpfändung/Schuldenregulierung: 28% der befragten ArbeitgeberInnen haben definitiv Interesse an Beratungen bzw. der Teilnahme an einem Seminar zum Thema Lohnexekution; weitere 43% könnten dieser Idee etwas abgewinnen, lediglich ein knappes Viertel zeigt sich nicht interessiert. Interesse an Beratungen bzw. der Teilnahme an einem Seminar zum Thema Lohnexekution zeigen: - alle Betriebe, die ArbeitnehmerInnen mit Schulden beschäftigen - überdurchschnittlich solche, die ArbeitnehmerInnen mit Schulden anstellen bzw. positive Erfahrungen mit Privatkonkursen von ArbeitnehmerInnen gemacht haben. 3. Ergebnisse der Interviews mit den ArbeitnehmerInnen: 3.1. Struktur der Betriebe in denen die befragten ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind: 25% der befragten ArbeitnehmerInnen sind in der Sparte Handel beschäftigt, gefolgt von Transport/Verkehr und Gewerbe/Handwerk (jeweils etwa ein Fünftel); es folgen Industrie und Tourismus/Freizeitwirtschaft mit jeweils 15%; lediglich ein(e) Befragte(r) arbeitet im Bereich Information/Consulting (keine Nennung: Bank/Versicherung). 37,5% der Befragten arbeitet in Betrieben mit 5-20 ArbeitnehmerInnen; Kleinbetriebe (bis 5 AN) und Großbetriebe (mehr als 50 AN) stellen jeweils ein Fünftel der Befragten, gefolgt von mittleren Betrieben (20-50 AN) Persönliches: Die ArbeitnehmerInnen wurden über die Schuldnerberatung Tirol bzw. die AK befragt und waren durchwegs verschuldet bzw. überschuldet. Das Geschlechterverhältnis unter den Befragten ist beinahe ausgewogen (etwas mehr als 50% männlich); die größten Anteile stellen die mittleren Altersgruppen (25-35 bzw Jahre jeweils etwa 40%); junge (bis 25 Jahre) bzw ältere (mehr als 50 Jahre) Befragte stellen jeweils (bis) 10%. 60% der Befragten müssen mit ihrem Verdienst zum Lebensunterhalt weiterer Personen beitragen, 25% für eine, der Rest für mehrere Personen. Mehr als 40% der Befragten haben lediglich einen Pflichtschulabschluss, die Hälfte eine Lehre; eine mittlere Schule haben nur 5% der Befragten, eine höhere Schule (Matura) hat nur eine einzige befragte Person abgeschlossen (einen Studienabschluss konnte kein einziger Befragter angeben). 6
8 67,5% der Befragten sind vollzeitbeschäftigt, 32,5% teilzeitbeschäftigt; kein Befragter gibt an, geringfügig beschäftigt zu sein. Die relative Mehrheit der Befragten (37,5%) verdient monatlich netto zwischen 1000 und 1500, 32,5% zwischen 750 und 1000, 25% weniger als 750, lediglich 2 Befragte (5%) mehr als 1500 (keine Nennung: über 2000 ). Die niedrigen Nettogehälter sind im Handel, die höheren bei Transport/Verkehr festzustellen Schulden als Anstellungshindernis: Für 62,5% der Befragten sind oder waren Schulden ein Hindernis bei der Arbeitsplatzsuche, für beinahe so viele sind Schulden nach ihrer persönlichen Erfahrung ein wichtiges Thema beim Bewerbungsgespräch. Demgegenüber sagten 77% (50,6% ja und 26,6% eher schon) der befragten ArbeitgeberInnen, dass sie ArbeitnehmerInnen mit Schulden anstellen und für lediglich 30,4% der befragten ArbeitgeberInnen sind Schulden ein Thema beim Bewerbungsgespräch. Die Erfahrungen der Schuldnerberatung zeigen, dass ArbeitnehmerInnen mit Schulden in zahlreichen Fällen nach Arbeitsplatzverlusten oder wenn Bewerbung nicht erfolgreich sind, glauben, dass sie überhaupt keine Anstellung mehr erhalten. Ein Hindernis bei der Arbeitsplatzsuche sind Schulden vor allem für Beschäftigte im Handel und in kleineren Betrieben, sowie für Beschäftigte mit einem niedrigen Nettogehalt ( ). Weiters sind Schulden ein Hindernis bei der Arbeitsplatzsuche vor allem für - Befragte, die Schulden als wichtiges Thema beim Bewerbungsgespräch einschätzen - Befragte, die eine Gefährdung des Arbeitsplatzes durch Lohnexekutionen sehen - Befragte, die wegen Verschuldung den Arbeitsplatz wechseln mussten - Befragte, die das Verhältnis zu dem ArbeitskollegInnen durch Verschuldung beeinträchtigt sehen - Befragte, die sich schlecht über die Möglichkeiten der Schuldenregulierung informiert fühlen Mehr als die Hälfte der Befragten gibt an, Lohnexekutionen hätten in der Vergangenheit ihren Arbeitsplatz gefährdet. Die Hälfte der Befragten mussten in der Vergangenheit wegen ihrer Verschuldung den Arbeitsplatz wechseln: etwa ein Drittel einmal, etwa jeder Zehnte öfter. Dies betrifft vor allem Beschäftigte der Sparten Gewerbe/Handwerk, Industrie und Handel. Das Verhältnis zu den ArbeitskollegInnen wird allerdings nach Meinung von 3/4 der Befragten durch die Verschuldung nicht beeinflusst Information über Möglichkeiten der Schuldenregulierung: Über die Möglichkeit einer Schuldenregulierung fühlen sich 60% voll und weitere 25% teilweise informiert; lediglich 15% geben an, wenig informiert zu sein (niemand gibt an, nicht informiert zu sein). Dies liegt vor allem daran, dass viele der befragten ArbeitnehmerInnen bereits Klientinnen der Schuldnerberatung waren bzw. sind. 7
9 3.5. Persönliche Anmerkungen und Wünsche zum Thema seitens der ArbeitnehmerInnen: Die knappe Hälfte der Befragten macht persönliche Anmerkungen bzw. äußert Wünsche im Zusammenhang mit dem Thema Verschuldung/Lohnexekution. - Dabei sagten die ArbeitnehmerInnen mehrfach, dass sie von ihren ArbeitgeberInnen in den Bemühungen um eine Regulierung der Verbindlichkeiten sehr unterstützt wurden. - Mehrfach meinten sie auch, dass sie insbesondere aufgrund der hohen Kosten und Verzugszinsen keine Möglichkeit einer geordneten Rückzahlung mehr haben oder hatten. - Weiters meinten einige der Befragten, dass sie wegen der Exekutionen Nachteile bei Bewerbungen und bei Stellen haben, auf denen ein besonderes Vertrauen gefordert ist (z.b. KassierIn). - Auch die Tatsache, dass es mit Schulden oft schwierig ist ein Gehaltskonto zu erhalten, wurde angesprochen. 4. Studienergebnisse und gender mainstreaming Es wurden fast gleich viele weibliche und männliche ArbeitnehmerInnen befragt. Festgestellt wurde, dass Frauen überdurchschnittlich oft in kleinen Betrieben arbeiten und teilzeitbeschäftigt sind. Weiters arbeiten Frauen überdurchschnittlich oft in den Sparten Handel und Tourismus. Dabei werden in der Sparte Handel die niedrigsten Nettolöhne bezahlt. In Handelsbetrieben sind Schulden auch überdurchschnittlich oft ein Thema beim Bewerbungsgespräch. Von den teilzeitbeschäftigten Befragten haben viele nur einen Pflichtschulabschluß. Über die Möglichkeiten einer Schuldenregulierung sind die befragten Frauen häufiger informiert als die befragten Männer. 8
10 5. Aus der Studie zum Equal-Projekt Schuldenshredder ergeben sich folgende Forderungen seitens der ArbeitgeberInnen bzw. ArbeitnehmerInnen: 5.1. Forderungen der ArbeitgeberInnen: o Abschaffung der Drittschuldneranfrage (ArbeitgeberInnen sollen keine Inkassobüros für die Gläubiger sein) o Die Haftung des Drittschuldners soll eingeschränkt werden o Der Arbeitsaufwand der ArbeitgeberInnen, den diese für die Bearbeitung und Durchführung der Lohnexekution erbringen müssen, sollte eingeschränkt werden o Die vertraglichen Pfandrechte, die in Europa einzigartig sind, sollten abgeschafft werden. o Die Möglichkeiten der Privatverschuldung sollten stark eingeschränkt werden o Die Beschlüsse im Schuldenregulierungsverfahren, die die Pflichten der ArbeitgeberInnen betreffen, sollten vereinfacht werden, da sie oft schwer oder gar nicht verständlich sind. o Die Regelungen für die Unterhaltsexekution sollten vereinfacht werden 5.2. Forderungen der ArbeitnehmerInnen: o Die hohen Kosten der Betreibung und die Verzugszinsen müssen verringert werden, denn oft bewirken erst diese, die Unmöglichkeit einer geordneten Rückzahlung o Jede/r ArbeitnehmerIn sollte ein Recht auf ein Gehaltskonto haben o Das Existenzminimum sollte stark angehoben und insbesondere auch die Unterhaltspflichten mehr berücksichtigt werden. o Die ArbeitgeberInnen sollten betreffend die Lohnexekution stark entlastet werden, denn nur so ist eine Entschärfung des Arbeitsmarkthindernisses Schulden zu erwarten. 9
11 6. Zusammenfassung der Ergebnisse aus Sicht der Schuldnerberatung Tirol Österreichweit sind die Betriebe in den letzten Jahren mit mehr als Drittschuldneranfragen pro Jahr konfrontiert. Diese europaweit einzigartige Flut von Lohnpfändungsversuchen, die für die betroffenen ArbeitgeberInnen mit einem teilweise enormen bürokratischen Aufwand verbunden ist, ist vor allem auf die Einführung der Drittschuldneranfrage im Jahre 1986 zurückzuführen. Diese ermöglicht es, dass die Gläubiger vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger Auskunft darüber erhalten, bei welchem/r DienstgeberIn der/die SchuldnerIn beschäftigt ist. Für die ArbeitgeberInnen kommt zum Mehraufwand die sogenannte Drittschuldnerhaftung hinzu. Dies bedeutet die Haftung für die ordnungsgemäße Beantwortung der Drittschuldneranfrage und die ordnungsgemäße Durchführung der Lohnpfändung. Wie auch die Ergebnisse der gegenständlichen Studie zeigen, ist diese Haftung für viele ArbeitgeberInnen eine zentrale Befürchtung, wenn es um die Beschäftigung von verschuldeten ArbeitnehmerInnen geht. Insbesondere wegen der zusätzlichen Arbeitsbelastung und der Drittschuldnerhaftung stellt ein Teil der Betriebe keine ArbeitnehmerInnen mit Schulden an. Für fast zwei Drittel der befragten ArbeitnehmerInnen stellen Schulden ein Hindernis bei der Arbeitsplatzsuche dar und die Hälfte der Interviewten mußten in der Vergangenheit wegen der Lohnpfändungen den Arbeitsplatz wechseln. Dies ist in vielen Fällen mit psychischen und sozialen Konsequenzen verbunden. Aus der Sicht der Schuldnerberatung ein dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Insbesondere sollten folgende Änderungen erfolgen: Abschaffung der Drittschuldneranfrage Vereinfachung der Drittschuldnererklärung und Lohnpfändung Zins- und Exekutionsstop während der laufenden Lohnpfändung Abschaffung des vertraglichen Pfandrechts Schaffung des Rechts auf ein eigenes Gehaltskonto 10
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