20 Jahre. Bund der Versicherten

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1 20 Jahre Bund der Versicherten

2 Seite 2 BdV-Chronik Gutta cavat lapidem non vi sed saepe cadendo (Steter Tropfen höhlt den Stein) Das BdV-Umfeld: die Situation im Versicherungswesen seit 1900 Schon vor 100 Jahren begründete der Gesetzgeber die Einrichtung einer staatlichen Versicherungsaufsicht damit, dass von einem Mißbrauche des Versicherungswesens die Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls droht, die um so näher liegt, als selbst der sorgsame und verständige Bürger zu eigener zuverlässiger Beurteilung der Anstalten, denen er sich anvertrauen muß, regelmäßig nicht imstande ist. Die BdV-Chronik 10 Jahre Bund der Versicherten beschreibt gleich am Anfang die Situation im Versicherungswesen vor der Gründung des Bundes der Versicherten (BdV) im Jahre 1982: Die Bundesbürger verlieren viel Geld durch den Abschluss falscher Versicherungen. Sie sind trotz hoher Beitragszahlungen miserabel versichert. Hunderttausende von Witwen und Invaliden leben mit ihren Familien in finanzieller Not, weil Versicherungsvermittler ihnen sinnvolle Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht angeboten und vermittelt haben. Als Hauptursache für die Verluste der Versicherten und ihren schlechten Versicherungsschutz hatte der BdV erkannt, dass die ungeregelten Vertrags- und Vermögensverhältnisse eine sachgerechte Information der Verbraucher nicht zulassen und dass die Verbraucher deshalb keine eigenen Entscheidungen treffen können, wie und wo sie sich am besten versichern und ihr Geld anlegen. Insbesondere Versicherungs- Aktiengesellschaften und ihre Vermittler haben diese Informa- tionsunterlegenheit der Verbraucher seit über 100 Jahren ausgenutzt. Die noch heute andauernden Verluste der Verbraucher und ihr miserabler Versicherungsschutz beweisen, dass es vor 100 Jahren ein Irrtum des Gesetzgebers war zu glauben, dass eine staatliche Aufsicht einen Ausgleich für die Informationsunterlegenheit der Verbraucher im Versicherungswesen schaffen könnte. Der BdV musste erkennen, dass die Versicherungsbranche seit 100 Jahren in allen entscheidenden Bereichen Lobby- Bollwerke aufgebaut hatte und dass deshalb die seit 100 Jahren bestehenden Missstände nicht so schnell zu beseitigen sind, sondern nur durch ständige Aktivitäten, wie sie der BdV seit nunmehr 20 Jahren unternommen hat - getreu dem in der BdV- Satzung festgelegten Vereinszweck, durch allgemeine Informationen sowie durch Beratung seiner Mitglieder zum Wissen um Versicherung beizutragen und durch seine Aktivitäten und Maßnahmen die Übereinstimmung des Versicherungswesens mit der Rechts- und Wirtschaftsordnung unseres Staates zu überprüfen bzw. herzustellen. In den ersten Jahren seines Bestehens hat der BdV den Verbrauchern vor allem durch Aufklärung und Beratungen, durch Bücher und Broschüren, durch Rundfunk- und Fernsehsendungen zu helfen versucht: Viele Verbraucher, die nach den BdV-Informationen gehandelt haben, sind für weniger Geld wesentlich besser versichert und haben ihr Geld anderweitig besser angelegt. Das sind aber vermutlich nur um die 1 Million private Haushalte. In den 90er Jahren konnte es sich der BdV dann finanziell leisten, seine Aktivitäten auf den wissenschaftlichen Bereich auszudehnen und Musterprozesse um Grundsatzfragen des Versicherungswesens zu führen, um durch eine Reform zu erreichen, dass der Gesetzgeber die Vorgänge bei Versicherungsverträgen (Versicherung, Sparen und die Dienstleistungen der Unternehmen und Vermittler) getrennt und transparent regelt. Erst nach einer Aufteilung der Versicherungsprämie in einen reinen Versicherungsbeitrag, einen Sparanteil und einen Preis für die Dienstleistungen der Unternehmen und Vermittler kann sich der Verbraucher darüber informieren, welchen Beitrag er für den Versicherungsschutz zahlen muss, wie viel er bei kapitalbildenden Versicherungen überhaupt anspart und was die Dienstleistungen der Unternehmen und Vermittler kosten. Erst dann wäre Wettbewerb um die Dienstleistungen rund um Versicherungen möglich. Erst dann könnte der Verbraucher prüfen, auswählen und entscheiden, wie und wo er sich versichert und wie und wo er sein Spargeld anlegt. Durch eine neue Form der Rechnungslegung würde außerdem deutlich werden, dass die Versicherungsbeiträge und Spargelder den Versicherten gehören.

3 BdV-Chronik Seite 3 Aus der 1. Chronik 10 Jahre Bund der Versicherten Auf ersten Seite der BdV-Chronik war diese Karikatur abgedruckt, die darstellt, wie sich Versicherungs-Aktiengesellschaften bei ungeregelten Vertrags- und Vermögensverhältnissen - nach außen unbemerkt - die Überschüsse aus stets überkalkulierten Prämien in die eigene Tasche stecken. Dazu der Text: Die Milliardenverluste der Versicherten haben viele Ursachen, vor allem mangelnde Information und Interessenvertretung der Verbraucher (bis 1982), Provisions- und Konzernabhängigkeit der Vermittler und Drücker, Versicherungswissenschafts-Abhängigkeit der Rechtsprechung, Branchenabhängigkeit der Versicherungswissenschaft, Branchenabhängigkeit und Lobbyismus vieler Politiker, ungeregelte Vertrags- und Vermögensverhältnisse, mangelhafte Staatsaufsicht. Versicherte Vers. AG Geschädigte MULTINATIONAL MONITOR 10/80 / Cartoon: Hans Dieter Meyer Diese Karikatur zeigt die Problematik der Versicherung mit einer ungeteilten Prämie: Die Versicherten zahlen aus Sicherheitsgründen ständig überkalkulierte Prämien. Die ständig anfallenden Überschüsse müssten eigentlich den Versicherten wieder zugute kommen, werden aber von den Versicherungs-Aktiengesellschaften als Gewinn vereinnahmt. - Worin soll dafür die Gewinnberechtigung liegen? 1981 BdV-Initiatoren Volker Brauns (Dozent, re.) und Gerhard Graf (Marktforscher, li.) gehörten zu den vielen, die bei der vorzeitigen Aufhebung von Kapital-Lebensversicherungen große Verluste erlitten haben. Sie wandten sich im Jahre 1981 an den gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater Hans Dieter Meyer (Mitte). Gemeinsam beklagte man die vielen Missstände im Versicherungswesen und beschloss, zur Abhilfe eine Interessenvertretung der Versicherten ins Leben zu rufen.

4 Seite 4 BdV-Chronik BdV-Gründung am Am versammelten sich in Hamburg die drei Initiatoren (siehe oben), Petra Baugatz (Sekretärin), Gisela Dahlke (Hausfrau), Ingrid Richter (Buchhalterin, Foto) und Wilken Müller (Wirtschaftsprüfer) zur Gründung des Bund der Versicherten. Die Satzung wurde beschlossen, das Gründungsprotokoll unterzeichnet und die Eintragung im Vereinsregister beantragt, die am erfolgte. Erster BdV-Vorstand: Brauns (1. Vorsitzender), Graf (2. Vors.), Meyer (Geschäftsführer), Richter (Schatzmeisterin, Foto), Dahlke (Schriftführerin). BdV-Startphase Der BdV startet mit Null-Kapital, hatte aber von Beginn an - in einem Keller - eine Hochleistungs-Geschäftsstelle mit EDV, Kopierer und zwei Angestellten. Mitglieder erhalten - kostenlos - neben telefonischer und schriftlicher Beratung den Ratgeber Versicherung und einen individuellen, anhand eines Fragebogens erstellten Beratungsbrief. Vorfinanziert wird alles durch den - ehrenamtlich tätigen - BdV-Geschäftsführer Meyer, der 1982 mit seinem im Eigenverlag herausgegebenen Buch Ratgeber Versicherung einen Bestseller landete. Aus dem ersten BdV-Prospekt: SITUATION: Die Bundesbürger verlieren viel Geld durch den Abschluß falscher Versicherungen, durch ungerechtfertigt hohe Beiträge und Kosten der großen und teuren Versicherungsgesellschaften. DAS PROBLEM: Wem gehören die Milliarden, die jährlich trotz gewaltiger Kostenverschwendungen übrigbleiben? - Diese Überschüsse müßten den Versicherten gehören - wie Spargeld den Sparern und nicht der Sparkasse gehört. Diese Frage ist noch nie ernsthaft untersucht worden. DAS ZIEL: Durch eine Aufteilung der Versicherungsprämie in einen Versicherungsbeitrag und einen Preis für die Dienstleistungen der Unternehmen lösen sich alle Probleme im Versicherungswesen von selbst. (Der BdV will erreichen, daß z. B. für eine Autoversicherung nicht mehr DM gezahlt werden, sondern 800 DM für den Schadenstopf und 200 DM für die Dienstleistungen der Unternehmen. Damit ist der Gesellschaft der Zugriff auf den Überschuß aus den 800 DM genommen, wenn sie mit den 200 DM kalkulierten Kosten + Gewinn nicht auskommt.) Bund der Versicherten e. V. Interessenvertretung der Versicherten DIE STRATEGIE: 1 Name, Sitz SATZUNG Der BdV verfolgt eine Doppelstrategie: 1. durch Aufklärung, Information und Beratung verhindern, daß die Verbraucher weiterhin Opfer falscher und zu teurer Versicherungen werden (Broschüren, Bücher, Beratungsbriefe, Öffentlichkeitsarbeit). 2. durch Aktionen eine Änderung des Versicherungssystems herbeiführen (Musterprozesse, Verfassungsbeschwerden, wissenschaftliche Untersuchungen, Aktivitäten im politischen Bereich). 2 Zweck des Vereins Der Verein bezweckt, die Interessen der Versicherten wahrzunehmen (auch im Sinne eines Verbraucher-Schutzvereins), insbesondere 1. durch allgemeine Informationen sowie durch Beratung seiner Mitglieder zum Wissen um Versicherung beizutragen, 2. durch seine Aktivitäten und Maßnahmen die Übereinstimmung des Versicherungswesens mit der Rechts- und Wirtschaftsordnung unseres Staates zu überprüfen, bzw. herzustellen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Er ist selbstlos uneigennützig tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke

5 BdV-Chronik Seite 5 APRIL: Der BdV startet mit einer Klage seinen Kampf gegen die Autoversicherungstarife. Es ist eine unzulässige Ungleichbehandlung, dass langjährig schadenfreie Großstädter bis zu 50 Prozent mehr zahlen müssen als Beamte in der Provinz. Das Verfahren wird Ende 1986 vom Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen (die Versicherten hätten kein Klagerecht) und nach entsprechendem Hinweis durch das Bundesverfassungsgericht 1990 beim LG und 1991 beim OLG Hamburg weitergeführt. MAI: Der BdV startet mit einer Eingabe an alle politisch Verantwortlichen seinen Kampf gegen die Missstände im Bereich der Kapital-Lebensversicherung (hohe Rückkauf-Verluste, ungeregelte Überschussbeteiligung) und löst ein Bundestags-Hearing aus. In einer Bundestagsdrucksache wird die BdV-Kritik bestätigt: Lebensversicherungsunternehmen saldieren ihre unternehmerischen Verluste zu Lasten der Versicherten voll mit den Beitragsüberschüssen.... wenngleich das vom Prinzip her eigentlich nicht zulässig ist, meinte das Aufsichtsamt. Rechtlich muss dieses Saldieren als Veruntreuung angesehen werden, aber bis heute haben die Verantwortlichen nichts dagegen unternommen. JULI: Erstes Mitteilungsblatt für BdV-Mitglieder (Auszug) Erwarten Sie vom BdV keine Wunder auf Anhieb. Wir tun unser Bestes, aber nachdem sich 100 Jahre lang niemand um unser Versicherungs(un)wesen gekümmert hat, werden wir wohl fünf Jahre brauchen, um hier die ersten Ansätze von Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft durchzusetzen. Bei einer Kumpanei der Schuldigen' hat der BdV seine Strategie darauf ausgerichtet, daß er seinen Weg allein gehen muß - über die Gerichte und unter Einbeziehung von neutralen Wissenschaftlern, engagierten Politikern und ungebundenen Journalisten. AUGUST: Strafanzeige gegen die Volksfürsorge wegen des Missbrauchs von Versichertengeld. Die Staatsanwälte lehnen die Eröffnung von Ermittlungsverfahren wegen Veruntreuung ab, weil die Versicherungsvorstände meinten, sie seien keine Treuhänder von Versichertengeld, und deshalb sei den Verantwortlichen ein Unrechtsbewusstsein nicht nachzuweisen. Eine Strafanzeige wegen irreführender Prospekt-Werbung mit der treuhänderischen Verwaltung wird zurückgewiesen: Die Werbung sei richtig.

6 Seite 6 BdV-Chronik AUGUST 1982: Der BdV startet seinen Kampf und Prozesse gegen die Zehnjahresverträge - von mehreren Amtsgerichten jeweils zum Bundesverfassungsgericht, das die BdV-Verfassungsbeschwerden nicht annimmt, weil die 10-Jahresdauer bei Versicherungsverträgen - lt. Gesetzgeber - sachlich gerechtfertigt und deshalb verfassungsgemäß sei. SEPTEMBER: Der BdV startet seine erste Informationskampagne und gibt zusammen mit der Verbraucherzentrale Hamburg die Broschüre Versicherung - ja, aber mit Köpfchen heraus, die wegen des Ausspruchs Lebensversicherung zur Altersversorgung ist legaler Betrug von der Branche mit einer Klage angegriffen wird. Prof. Krycha bestätigt in seiner gutachterlichen Stellungnahme zur Problematik der Versicherung die Thesen des Bundes der Versicherten, dass Versicherung die Leistung der Versicherten sei, dass also Prämien keine Preise und Prämienüberschüsse keine Unternehmensgewinne seien (so 9 Jahre später - in auch das OLG Nürnberg, siehe Seite 12). NOVEMBER: Der BdV erhält den Verbraucherpreis lt. Journalisten-Jury - für seine Bemühungen, durch Veröffentlichungen, sachliche Beratungen und mutige Informationen Transparenz in das Dickicht der Versicherungen zu bringen Aus der Pressemitteilung der Stiftung: Die Verleihung des Preises an einen Träger, der erst seit 8 Monaten besteht, ist gewiß selten, wenn nicht einmalig. Die Zielsetzung des BdV verdient Anerkennung, Lob und Unterstützung. Die guten Veranlagungen dieses Vereins sind bereits deutlich und vielversprechend. APRIL: Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen verklagt den BdV auf Unterlassung der Aussage: Lebensversicherung zur Altersversorgung ist legaler Betrug. Das LG Hamburg weist die Klage als unbegründet ab. Der Verband legt zwar noch Berufung ein, nimmt diese aber wieder zurück. Ein Verbandspräsident räumt danach in einer ZDF-BILANZ- Sendung ein: Wir nehmen Kritik immer zur Kenntnis. Und meine Einschätzung ist die, daß wir die Gewinnanteilssätze - beginnend mit dem Jahr um etwa 10 Prozent anheben werden. - Auch das Aufsichtsamt gibt zu, die Kritik sei nicht ganz unberechtigt und kommt in Zugzwang: Nach und nach wird die Überschussbeteiligung verbessert (1984: Direktgutschrift, Kürzung der Schlussgewinne ; 1986: Sonderausschüttungen) und eine neue Rückkaufswertregelung eingeführt (1986). Der BdV hat für Millionen Lebensversicherte Milliardenbeträge gerettet. Die Branche ist schwer getroffen - so die Verbandszeitung Versicherungswirtschaft in einem Artikel Aktenzeichen XY unerhört : Einer ganzen Branche wird eine Art von organisiertem Bandenraub vorgeworfen - einer Branche, die wie keine andere zum sozialen Frieden in unserem Lande beiträgt und deren Vertreter sich einem hohen sozialen Auftrag verschrieben haben. Und dann die Frage: Können 48,5 Millionen Menschen so kurzsichtig sein, sozusagen einer staatlich abgesegneten Mafia ins Messer zu laufen? - Auch der Staat wird der Komplizenschaft zu einem anrüchigen Gewerbe bezichtigt. Der Bund der Versicherten wirft dem Staat, vertreten durch das Aufsichtsamt, Beihilfe zu einem gigantischen Betrug vor. - Und der Vorstandsvorsitzende der Nürnberger beeilt sich festzustellen, dass die Versicherungswirtschaft ein Gewerbe sei, das mehr humanitären, karitativen als kommerziellen Charakter habe.

7 BdV-Chronik Seite 7 JUNI: Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Lebensversicherte einen rechtlich gesicherten Anspruch nur auf Auszahlung der Versicherungssumme haben. Die Überschussbeteiligung sei eine unternehmerische Entscheidung. Der BdV erhebt Verfassungsbeschwerde, die aber nicht angenommen wird, weil der Kläger nur auf Auskunft geklagt hatte, dieser Anspruch aber kein schützenswertes Grundrecht (Eigentum) sei. NOVEMBER: Der BdV schreibt an den für die staatliche Versicherungsaufsicht zuständigen Bundesfinanzminister Stoltenberg und erhält - trotz Erinnerungen - nie eine Antwort MAI: Das Finanzamt erkennt die Gemeinnützigkeit des Bundes der Versicherten an, die später ständig geprüft und immer wieder bestätigt wird. SEPTEMBER: Der BdV veranstaltet mit der Verbraucherzentrale Hamburg die Erste Hamburger Versicherungskonferenz. Das Verhalten einiger Teilnehmer aus der Versicherungswirtschaft war von Ignoranz, Arroganz und bewußtem Ausweichen vor gestellten Fragen gekennzeichnet. Sie haben sich mit ihren Ausführungen lächerlich gemacht. (assekuranz report) - Prof. Krycha: Die Vertreter der Versicherungswirtschaft haben offenbaren müssen, daß sie keine Argumente gegen eine Offenlegung der Prämie aufweisen können. NOVEMBER: Motto der BdV-Mitgliederversammlung in Bonn Millionen miserabel versichert - Milliarden Mark verloren - Aus der BdV-Pressemitteilung: Zur Situation in unserem Versicherungswesen: Die Bundesbürger geben - ohne es zu wissen - für einen schlechten Versicherungsschutz viel zuviel Geld aus, Millionen Familien haben eine unzureichende Familienversorgung und Hunderttausende von Witwen leben mit ihren Kindern am Rande des Existenzminimums. Ähnlich geht es Zehntausenden von Menschen, die berufsunfähig sind und zu Sozialhilfefällen wurden. Sinnvolle Risikolebensund Berufsunfähigkeitsversicherungen wurden diesen Betroffenen niemals angeboten, da diese den Unternehmen nicht die langfristig nutz- und manipulierbaren Milliardeneinnahmen verschaffen wie die mit einem Sparvorgang gekoppelte, zehnmal teurere Kapital-Lebensversicherung JUNI: Der BdV startet seinen Kampf gegen die an teure Gesellschaften gebundenen Einfirmenvertreter, die - neben Drückerkolonnen - das wichtigste Instrument beim legalen Betrug der Bürger sind. Der BdV ergreift die Initiative zur Gründung des Verbandes Verbraucherorientierter Vermittler (VVV), die firmenungebunden sind und nach strengen Berufsregeln arbeiten. AUGUST: DER SPIEGEL - Versicherungs-Spendenaffäre: Staatsanwälte ermitteln gegen Versicherungskonzerne und -verbände, auf deren Spendenlisten weit über hundert Politiker stehen, darunter die meisten Minister des jetzigen Bundeskabinetts. Gezahlt wurde bevorzugt an Einzelpersonen. Die Staatsanwälte haben sich mit Millionensummen zu befassen. - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt zu: Seit Anfang der 50er Jahre... wurden Wahlkampfhilfen an einzelne Mandatsbewerber geleistet. Vom Geldempfänger wurde lediglich erwartet, daß er bereit sei, im Zuge der parlamentarischen Beratung anstehender Gesetzgebungsvorhaben unseren Sachvortrag anzuhören und ihn zu würdigen. - Also: Gesetzemachenden Politikern falsches Wissen beibringen, und sie machen guten Gewissens falsche Gesetze. - DIE ZEIT: So wundert es nicht, daß BdV- Geschäftsführer Meyer den Bonner Gesetzemachern gleich das Schlimmste unterstellt: erkaufte Untätigkeit'. - Die Bundestagsabgeordnete Hamm- Brücher (FDP): Es ist schlecht, wenn ein weiter Teil der Bevölkerung auch Anliegen hat und nicht auf diese Art Gesprächspartner findet. -

8 Seite 8 BdV-Chronik Die Vereinigten Wirtschaftsdienste (VWD Frankfurt) ermitteln mit Hilfe des BdV: Bundesbürger, die 1984 vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigten, haben dabei Verluste in Höhe von mehr als 10 Milliarden Mark erlitten. Der Grund für diesen gigantischen Verlust liegt darin, daß Einzahlungen auf Verträge, die bereits nach zwei Jahren gekündigt werden, völlig verfallen. - Beispiel: Ein Apotheker zahlt in 5 Jahren DM an Beiträgen und erhält bei seiner Auswanderung nach Japan DM zurück - unglaublich, aber wahr! - OKTOBER: Der BdV betreibt für mehrere Allianz-Versicherte einen Widerspruch gegen die Genehmigung der Allianz-Konzerntrennung durch das Aufsichtsamt. Die Allianz hat ihren Bestand an Nicht-Lebensversicherungen auf eine neue Allianz übertragen, nicht aber einige Milliarden Mark Vermögen, die aus überschüssigem Versichertengeld entstanden waren. Diese verblieben bei der alten Allianz, die sich in eine Holding umwandelte und sich so - als Nicht-Mehr-Versicherungsgesellschaft - mit den Versichertenmilliarden der staatlichen Aufsicht entzog. Die Beschlusskammer des BAV weist den Widerspruch als unzulässig zurück (die Versicherten hätten kein Klagerecht). Der BdV klagt beim Bundesverwaltungsgericht und erreicht erstmals die Zulässigkeit der Klage eines Versicherten gegen das BAV. Die Klage wird aber (1989) als unbegründet zurückgewiesen - mit bemerkenswerten Gründen: Es mag zwar unbillig sein, wenn die Sicherheitszuschläge allein bei den Versicherungsunternehmen als Gewinne verbleiben. Falls in dieser Hinsicht Bedenken bestehen, mag das BAV gehalten sein, ein zu beanstandendes Mißverhältnis der beiderseitigen Leistungen zu verhindern. Das Gesetz nimmt in Kauf, dass das aus den Sicherheitszuschlägen gebildete freie Vermögen beiseitegeschafft werden kann. Ein dezenter Hinweis auf das Versagen der Staatsaufsicht. Rückwirkend könne man allerdings nichts mehr ändern. Eine Verfassungsbeschwerde wird (1989) nicht zur Entscheidung angenommen. NOVEMBER: BdV-Mitgliederversammlung Der BdV-Vorstand wird neu gewählt (der in gleicher Besetzung bis 1992 im Amt ist). Neu im Vorstand: Alexander Unverzagt, Rechtsanwalt (1. Vors.), Julia Hornung-Scheumann, Apothekerin (2. Vors.) und Ingrid Hoepfner, Dipl. Dolmetscherin (Schriftführerin). Wiedergewählt: H. D. Meyer (Geschäftsf.), Ingrid Richter (Schatzmeisterin) FEBRUAR: Der BdV startet eine zweite große Informationskampagne und entwickelt (auch für Verbraucherzentralen) ein computergestütztes Versicherungsberatungs-System: BdV-Geschäftsführer Meyer schreibt für das Versicherungsberatungssystem die Broschüren Wie man sich richtig versichert und dabei viel Geld spart und Speziell für junge Leute: Geld und Versicherung - Der echte Durchblick mit eingehefteten Fragebögen und entwickelt ein Computerprogramm für individuelle Beratungsbriefe, die anhand der in den Fragebögen eingegebenen Daten - per Computer - erstellt werden. - Innerhalb weniger Monate hat sich diese moderne Form der Beratung zu einem Renner gemausert, schreibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Juli Die Broschüren erreichen bis 1992 eine Gesamtauflage von über 1 Million Exemplaren! -

9 BdV-Chronik Seite AUGUST: Der BdV gewinnt Musterprozess gegen die Allianz um die Prämienanpassungsklauseln. Das Amtsgericht Hamburg stellt fest, dass die Allianz verpflichtet ist, dem Versicherten zur ursprünglich vereinbarten Prämie Versicherungsschutz zu bieten. Die Prämienanpassungsklausel sei eine unangemessene Benachteiligung der Versicherten und wegen Verstoßes gegen 9 AGB-Gesetz nichtig. OKTOBER: Der BdV startet eine Prozesswelle gegen die Kapital-Lebensversicherung (KLV) - beginnend mit dem Ilgner-Prozess gegen den Deutschen Ring. Der Rentner Ilgner hatte in seine KLV (einschließlich Zusatzversicherungen) in 13 Jahren DM eingezahlt und erhielt bei Ablauf DM: Rendite der reinen Kapital-Lebensversicherung um 3 Prozent. Die Klagschrift umfasste 98 Seiten und wurde von Medien als Sündenkatalog der deutschen Lebensversicherung, ein geradezu einmaliges Register der Missstände bezeichnet. - Das LG Hamburg sieht sich (1988) an einer Überprüfung und Neufestsetzung der Auszahlung gehindert, weil der Gesetzgeber eine staatliche Kontrollinstanz vorgesehen habe. Wenn die Aufsicht versage, habe der Versicherte selbst schuld. Er hätte den Vertrag ja nicht abzuschließen brauchen. Das OLG Hamburg weist (1990) die Berufung zurück mit der Begründung: Richtig ist, daß die Überschüsse nicht dem Versicherungsunternehmen, sondern den Versicherten zustehen. Es gibt jedoch keine direkte Verknüpfung zwischen den einzelnen Verträgen und ihren Anteilen am Überschuß. Das hat zur Folge, daß der einzelne Versicherte darauf angewiesen ist, auf die ordnungsgemäße Überwachung der Versicherer durch das BAV zu vertrauen. Dies stellt sich letztlich als Ergebnis des vom Gesetzgeber gewählten Systems der staatlichen Aufsicht dar und muß als Konsequenz der gesetzgeberischen Grundentscheidung hingenommen werden. - Eine Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, weil die zu entscheidende Frage der Überschussbeteiligung zu etwa 50 Millionen Kapital-Lebensversicherung nicht von grundsätzlicher Bedeutung sei. - Die BdV-Verfassungsbeschwerde wird im Juni 1992 zurückgewiesen. Der Rechtsweg sei nicht versagt worden AUGUST: BdV-Stellungnahmen zu Fragen der vom Bundeswirtschaftsminister eingesetzten Monopolund Deregulierungskommissionen. Dabei werden Gemeinsamkeiten festgestellt (insbesondere Zweifel an einem funktionierenden Wettbewerb), ansonsten aber vor allem die Oberflächlichkeit der Untersuchungen und entsprechend falsche Forderungen kritisiert. OKTOBER: BdV-Widerspruch gegen die Herold-Konzerntrennung beim BAV und Strafanzeigen gegen den Herold-Vorstand und BAV-Präsident August Angerer wegen des Verdachts auf Veruntreuung von Versichertengeld bzw. Beihilfe dazu. In 1989 korrigiert die BAV-Beschlusskammer die Entscheidung des BAV-Präsidenten August Angerer. Die Herold-Gesellschaften müssen sich verpflichten, ihre Altversicherten weiterhin an ausgesonderten stillen Reserven zu beteiligen (sofern diese realisiert werden). Kommentar von Prof. Engels (als Herausgeber) im Editorial der Wirtschaftswoche: Das eigentlich Aufregendste an dem Fall liegt darin, daß dem BdV und seinem streitbaren Geschäftsführer Hans Dieter Meyer damit erstmals ein Einbruch in das feste Bollwerk des Versicherungswesens gelungen ist. Versichertenschützer Meyer hat in seinem Kampf um Reformen Verbündete gewonnen.

10 Seite 10 BdV-Chronik JANUAR: Der BdV startet Informationskampagne über Missstände in der Privaten Krankenversicherung (PKV): Im Alter sind die Privatversicherten oft die Dummen (Süddeutsche Zeitung im März). Durch das Tarife-Vergreisen-Lassen entstehen kaum tragbare Beitragserhöhungen bei alten Privatversicherten. Ergebnis (in 1991): Nachdem die Erträge aus der Alterungsrückstellung bisher zur weitgehend beliebigen Verfügung der Unternehmen standen (auch zur Beitragsrückerstattung für Junge), werden die Erträge künftig zu einem höheren Anteil (warum eigentlich nicht voll?) zur Beitragsentlastung der Älteren verwendet. Ein fester Kostenzuschlag pro Versicherung (und nicht mehr in Prozenten von der Prämie) soll die hohen Prämien der Älteren etwas verringern. APRIL: Nach Wechsel im Bundesfinanzministerium (Waigel für Stoltenberg) beschwert sich der BdV in einem offenen Brief an Minister Waigel über das Ausbleiben qualifizierter Reaktionen auf Eingaben. Es wird um eine persönliche Unterredung gebeten, weil Informationskanäle nach oben durch vorgeschaltete Beamte verstopft scheinen. Eine Waigel-Stellungnahme erfolgt erst zwei Jahre später in 1991! Die Gesellschaften nehmen 1989 im Bereich Unfallversicherung fast 6 Milliarden DM an Prämien ein. Viele zahlen nur etwa ein Viertel an Versicherungsleistungen aus. Um den Wucher in der Unfallversicherung zu beenden, schließt der BdV - als Kampfmaßnahme - eine Unfall- Gruppenversicherung zu extrem niedrigen Prämien ab, der die Mitglieder beitreten können (nicht müssen). Der BdV ist Versicherungsnehmer und nicht Vermittler, erhält also keine Provisionen. JULI: BdV-Widerspruch bei der Beschlusskammer des Bundesaufsichtsamtes gegen die Konzerntrennung der Volksfürsorge (Versuch des beteiligten Aachener & Münchener-Konzerns, stille Reserven auszusondern). Das Verfahren ruht bis zur Entscheidung des BVerwG in Sachen Herold-Konzerntrennung. SEPTEMBER: BdV-Widerspruch bei der Beschlusskammer des Bundesaufsichtsamtes gegen die Konzerntrennung der Victoria (mit dem Versuch, stille Reserven beiseite zu schaffen). Das Verfahren ruht bis zur Entscheidung des BVerwG in Sachen Herold-Konzerntrennung. OKTOBER: Präsidentenwechsel im BAV. BdV-Geschäftsführer Meyer hatte den BAV-Präsidenten August Angerer (Foto li.) in einer BdV-INFO einen Lügner genannt, weil er falsche Aussagen zur Kapital-Lebensversicherung veröffentlicht hatte. Angerer widerspricht nicht. Er scheidet aus dem BAV aus, das bis 1989 nicht eine Eingabe des BdV beantwortet hatte. Dr. Knut Hohlfeld (Foto re.) wird neuer BAV-Präsident, der 1990 erste Gespräche mit dem BdV führt. NOVEMBER: Der BdV betreibt einen Widerspruch bei der BAV-Beschlusskammer und eine Klage beim LG Frankfurt gegen die Umgründung des R+V-Lebensversicherungsvereins in eine Aktiengesellschaft (mit zu niedriger Abfindung für die R+V-Vereinsmitglieder in Höhe von 217 Mio DM bei einem achtfach höheren Unternehmenswert). Die BAV-Beschlusskammer weist den Widerspruch in 1991 zurück. Der BdV klagt beim BVerwG. In 1989 stürzen sich Versicherungsdrücker auf die vielen Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR. Der BdV stellt dem Deutschen Roten Kreuz und anderen Organisationen - kostenlos - Zehntausende von Info- Broschüren zur Verfügung.

11 BdV-Chronik Seite FEBRUAR: Das Amtsgericht Medebach lässt in einem vom BdV unterstützten Prozess die Kündigung von Zehnjahresverträgen bei finanzieller Notlage zu. Der BdV startet eine Initiative für neutral-wissenschaftliche Diskussionen und finanziert zusammen mit dem Bund versicherter Unternehmer (BvU) ein Studenten-Seminar über Privatversicherungsrecht (Universität Augsburg). Eine Gruppe von Studenten der Universität Augsburg verbrachte ein mehrtägiges Blockseminar zum Thema Versicherungrecht in Windisch-Eschenbach. Auf dem Foto links Prof. Basedow, daneben H. D. Meyer und rechts oben Rechtsanwalt Axel Trawöger, der zu dieser Zeit als Berater beim BdV arbeitete. APRIL: Der BdV nimmt an der Bundestags-Anhörung zur Änderung von Versicherungs-Gesetzen (VVG, VAG) teil. Der BdV fordert u. a.: (1) ein jährliches Kündigungsrecht (auch für Altverträge), (2) eine horizontale Spartentrennung zur Unterbindung einer Subvention der verlustreichen Industrieversicherungen durch Überschüsse aus überteuerten Verbraucherversicherungen (die - indirekt vom BAV eingeführt wird), (3) die Änderung des 14 VAG, den die Konzerne derzeit zur Veruntreuung von Versichertengeld unter dem Deckmantel einer Bestandsübertragung missbrauchen... Der BdV erstattet Strafanzeige gegen die Deutsche Ring Leben, weil diese ihre Beteiligung an der Deutschen Ring Sach - zum Nachteil der Lebensversicherten - weit unter Wert an die Konzernmutter (Basler) verkauft bzw. verschoben hat. JUNI: BdV-Widerspruch bei der Beschlusskammer des Bundesaufsichtsamtes gegen die Konzerntrennung der Nürnberger. Das Verfahren ruht bis zur Entscheidung des BVerwG in Sachen Herold-Konzerntrennung. SEPTEMBER: Das BdV stellt allen Parteien Fragen zur Bundestagswahl und stellt fest: Weitgehende Übereinstimmung für Reformen bei der SPD. Die CDU/CSU-Fraktion hält die Überlegungen des BdV durchaus für prüfenswert und will sie mit in die Entscheidungsfindung für anstehende gesetzliche Verfahren einbeziehen. OKTOBER: Der BdV verlegt sein Büro nach Henstedt-Ulzburg (bei Hamburg; ein alter Edeka-Laden wurde umgebaut), behält aber weiter seinen Sitz in Hamburg. NOVEMBER: In der Zeitschrift für Rechtspolitik wird - endlich - eine 10 Jahre vorher geschriebene Abhandlung von BdV-Geschäftsführer Meyer abgedruckt zum Thema Wem gehören 800 Milliarden Mark? - Eine Kritik an den rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Versicherungswesens. Diese Abhandlung wird später von Wissenschaftlern als die Initialzündung für Reformüberlegungen bezeichnet. Aus der Einleitung: Im Versicherungswesen werden jährlich Gelder in Höhe eines Bundeshaushalts umverteilt. Und trotzdem ist dieses Rechtsgebiet weitgehend ungeregelt. Gerade in den letzten Monaten haben Gerichtsentscheidungen und kritische Publikationen gezeigt, daß der Gesetzgeber dringend regeln muß, wie z.b. die Lebensversicherten an den Milliardenüberschüssen aus dem Sparvorgang in der Lebensversicherung zu beteiligen sind.

12 Seite 12 BdV-Chronik DEZEMBER: In 1990 hat der BdV die ehemals Staatliche Versicherung der DDR vor dem Zugriff der Allianz zu retten versucht - vergeblich: Die SED- und Allianz-Bonzen waren schneller (eine Strafanzeige wegen finanzieller Manipulation führt in 1991 zu Durchsuchungen - auch bei der Allianz). Heerscharen westdeutscher Drückerkolonnen (Deutsche Vermögensberatung, OVB, HMI, Quinz-Holding u. a.) bieten mit allen möglichen Tricks uninformierten Ostdeutschen zu teure Unfall- und unsinnige Lebensversicherungen an. Der BdV hält dagegen mit Hunderttausenden von Info-Broschüren, die - auch an Ost-Verbraucherzentralen - kostenlos abgegeben werden, durch ständige Pressemitteilungen, Fernsehsendungen, Telefonaktionen bei Rundfunksendern und Zeitungen in den neuen Bundesländern JANUAR: Das Buch Das Versicherungs(un)wesen - eine Branche jenseits von Recht und Wettbewerb des BdV-Geschäftsführers Hans Dieter Meyer erscheint auf dem Markt. Aus einer Buchbesprechung: Eine Branche im Kreuzfeuer der Kritik: Seit Jahren kämpft Hans Dieter Meyer auf vielen Ebenen gegen die Mißstände in unserem Versicherungswesen: Überhöhte Prämien, zehn Jahre lang nicht kündbare,knebelverträge, hohe Verluste und schlechte Renditen bei Kapital-Lebensversicherungen, ungerechte Autoversicherungstarife, falsche Beratungen durch konzerngebundene Vertreter und Drücker; da werden von vielen Unternehmen Versichertengelder objektiv veruntreut, Bilanzen verschleiert, Vermögen verschoben und Jahresergebnisse manipuliert und so Versicherte um ihre Ansprüche gebracht... Millionen Bundesbürger haben so jährlich Milliarden Mark verloren und sind trotzdem miserabel versichert. Als Ursache dieser Mißstände analysiert der Autor die ungeregelten Vertrags- und Vermögensverhältnisse, die zu einer unzulässigen Vermischung von Versicherten- und Unternehmensgeld geführt haben, und beschreibt den Kardinalfehler in unserem Versicherungswesen wie folgt:,man hat gewinnorientierten Aktiengesellschaften die Verwaltung von Treuhandgeldern überlassen, ohne daß sie Buch darüber führen müssen. Und das ist in etwa so unheilvoll, als wenn man Vampire mit der Verwaltung einer Blutbank beauftragt, ohne sie zu verpflichten, das eingehende Blut zu registrieren. Gerichte, Bundeskartell- und Aufsichtsamt sowie alle Verbraucherorganisationen und neutralen Experten hatten sich in der Vergangenheit gegen langfristige Verträge ohne Kündigungsrecht ausgesprochen. Die EG will ein Kündigungsrecht nach spätestens drei Jahren einführen. Das zuständige Finanzministerium hatte bereits einen entsprechenden Gesetz-Entwurf fertig: Da griff 1990 die Lobby ein. Übrig blieb ein Reförmchen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes (VVG), aber nur für Versicherungen, die nach dem abgeschlossen werden: Langfristige Verträge können nach drei Jahren gekündigt werden - aber nur, wenn bei Vertragsabschluss nicht alternativ kürzere Laufzeiten angeboten wurden. Bei Prämienerhöhungen kann der Versicherte kündigen, aber erst bei Prämienerhöhungen von mehr als 5 Prozent jährlich. MAI: Das OLG Nürnberg bestätigt in einem Urteil die BdV-Meinung zur Kapitallebensversicherung Die Kapital-Lebensversicherung ist ein Kombinationsvertrag aus unterschiedlichen Vertragstypen. Auf den Sparanteil können die Vorschriften der 799, 607 BGB Anwendung finden. Die Risikoanteile sind treuhänderisch zu verwalten und Überschüsse zurückzuzahlen. Nur die Verwaltungskosten stellen ein echtes Entgelt dar. Diese Betrachtungsweise steht auch nicht im Gegensatz zu dem unstreitigen Umstand, daß der Versicherungsnehmer nur eine einheitliche Prämie leistet. Der Treuhandvertrag ist - soweit er entgeltlich abgeschlossen wird - Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des 675 BGB. Durch eine gesonderte Ausweisung der einzelnen Prämienbestandteile würde die erforderliche Transparenz hergestellt und zugleich der Wettbewerb gesteigert. - Originalton BdV! JULI: BdV-Klage gegen die Allianz auf Anerkennung von jährlichen Kündigungen wie im Verfahren vor dem OLG Düsseldorf, nach dessen Urteil Versicherungen mit einer Vertragsdauer von 10-Jahren jährlich kündbar sind, wenn 10 Jahre in den Versicherungsanträgen vorgedruckt ist.

13 BdV-Chronik Seite 13 NOVEMBER: Der BdV veranstaltet die Versicherungs-Konferenz OST. Westdeutsche Drückerkolonnen waren wie wilde Horden über die Neubundesbürger hergefallen und haben ihnen unsinnige Kapitallebensund teure Unfallversicherungen aufgeschwatzt. Der BdV hält mit Broschüren und Informationen über Radio und Fernsehen dagegen und hilft vielen wieder aus falschen Verträgen raus. Anwesende Bundestagsabgeordnete sprechen sich für eine Fortgeltung der Sonderregelungen in den neuen Bundesländern aus, vor allem für das Fortbestehen des jährlichen Kündigungsrechts zu allen Verträgen. Die Forderung wird im Dezember vom Bundestags-Finanzausschuss übernommen und in die Praxis umgesetzt Nachdem der BdV die Drückerkolonnen im Wilden Osten zurückgedrängt hat, startet er mit der Versicherungskonferenz OST eine Kampagne zur Rettung der in unsinnige Lebensversicherungen eingezahlten Gelder. Prof. Basedow bestätigt in einem Referat die BdV-Auffassung, dass die Rückkaufswertregelung bei Lebensversicherungen (wonach fast zwei Jahresbeiträge als Abschlusskosten verloren sind) gegen das AGB-Gesetz verstößt. Die Versicherten könnten einen Großteil ihrer eingezahlten Lebensversicherungsbeiträge zurückfordern. Ein geplanter Musterprozess platzt, weil die IDUNA der Klage durch Rückzahlung aller Beiträge (1.280 DM) an ein ostdeutsches Ehepaar zuvorkommt. Attacke auf die Praxis der Lebensversicherungen Professor Jürgen Basedow: Gewinne nicht richtig verteilt JANUAR: Prof. Basedow erstattet ein Rechtsgutachten in Sachen Herold-Konzerntrennung (BVerwG) mit dem Ergebnis: Die Genehmigung der Konzerntrennung durch BAV-Präsident Angerer (unter dem Deckmantel einer Bestandsübertragung) war rechtswidrig, weil dadurch eine Beteiligung der Versicherten an den stillen Reserven verhindert wurde. Die derzeitige Praxis, Lebensversicherte nur an (abgeschriebenen) Buchwerten und nicht an den Realwerten der Kapitalanlagen zu beteiligen, verstoße gegen die partiarische Natur eines Lebensversicherungsvertrages.

14 Seite 14 BdV-Chronik BILANZ der ersten 10 Jahre Der BdV hat vor allem mit seinen Informationen einen Riesenerfolg errungen und fast private Haushalte als Mitglieder gewonnen. Der BdV war an etwa 150 Fernseh-, über 500 Rundfunksendungen und zahllosen Presseberichten beteiligt. BdV-Bücher und Broschüren haben eine Gesamtauflage von über 2 Millionen Exemplaren erreicht. BdV-Informationen und -Beratungen haben bewirkt, dass Hunderttausende von Bundesbürgern für weniger Geld besser versichert sind und ihr Geld besser (als in kapitalbildenden Versicherungen) angelegt haben. Im Bereich der Kapital-Lebensversicherung hat der BdV - für alle Versicherten - Verbesserungen im Werte von vielen Milliarden Mark mitverursacht. Trotz vieler BdV-Etappensiege hat sich aber bis 1992 Grundsätzliches in unserem Versicherungs(un)wesen nicht geändert. Vor allem war die Kapital-Lebensversicherung - wegen ihrer miserablen Rückkaufswerte und der ungeregelten Überschussbeteiligung - nach wie vor ein legaler Betrug. Ein großer BdV-Erfolg war allerdings, dass die BdV-Aktivitäten dazu geführt haben, dass alls Verantwortlichen von den Politikern bis hin zu Verbraucherorganisationen und Medien für die Verbraucherprobleme im Versicherungswesen und für Reformüberlegungen zugänglicher geworden sind. René Magritte: Die überraschende Antwort BdV-Untertitel: Das Versicherungswesen ist für Reformen zugänglicher geworden.

15 BdV-Chronik Seite 15 Die zweiten 10 Jahre Bund der Versicherten 1992 bis MÄRZ: Am 23. März fand in Hamburg die Festveranstaltung zum 10jährigen Bestehen des BdV statt, an der Vertreter von Bundesministerien, des Bundestages, des Bundesaufsichtsamtes, der Versicherungswirtschaft und Vermittler, Vertreter von Medien und Verbraucherorganisationen teilnahmen. Wolfgang Curilla, SPD-Senator der Hansestadt Hamburg: Der BdV hat sich um den Prozess der deutschen Einheit, um unsere Wirtschaftskultur und um den Rechtsfrieden verdient gemacht. Dafür gebührt ihm Dank. Wilhelm Rahlfs, FDP-Senator a.d.: Die Intransparenz ist zu beklagen. Ein richtiger Weg sind die BdV-Musterprozesse und der Weg zum Gesetzgeber. Julia Hornung-Scheumann (2. Vors.) Ingrid Hoepfner (Schriftf.) Hans Dieter Meyer (Geschäftsf.) Alexander Unverzagt (1. Vors.) Nicht auf dem Bild die Schatzmeisterin Ingrid Richter Lilo Blunck, MdB, verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion: Der Bund der Versicherten ist nicht nur Hilfe zur Selbsthilfe, er ist ein ganz wichtiger Bündnispartner. Von links: Rechtsanwalt Joachim Bluhm, der viele Prozesse für den BdV geführt hat, und die Vorstandsmitglieder Julia Hornung-Scheumann und Ingrid Hoepfner, daneben die Festredner Lilo Blunck (MdB, SPD), Wilhelm Rahlfs (FDP-Senator a.d.) und Wolfgang Curilla (Senator der Freien und Hansestadt Hamburg) Aus Anlass des 10jährigen Bestehens des BdV fand vom 20. bis 22. März in Bad Bramstedt die erste BdV- Wissenschaftstagung statt. 50 Teilnehmer diskutierten über mögliche Ursachen für die vielen Missstände im Versicherungswesen. - Nach dem Erfolg der ersten Tagung werden die BdV-Wissenschaftstagungen zu einer ständigen Einrichtung, über die - ab der 3. Tagung - auch in einer eigenen BdV-Schriftenreihe Versicherungswissenschaftliche Studien (VersWissStud) berichtet wird, siehe Seite 17.

16 Seite 16 BdV-Chronik Auf den BdV-Wissenschaftstagungen wird der wissenschaftliche Hintergrund von Verbraucherproblemen in kurzen Referaten dargestellt und dann ausführlich diskutiert von Tagungsteilnehmern aus den Bereichen EU, Ministerien, Politik, Staatsaufsicht, Rechtsprechung, Wissenschaft, Versicherungsunternehmen, Vermittler, Versicherungsberater, Verbraucherschutz, Medien APRIL: Das Landgericht (LG) München urteilt im BdV-Prozess gegen die Allianz (siehe JULI 1991), dass unkündbare Zehnjahresverträge eine unangemessene Benachteiligung der Versicherten darstellen. Die Allianz legt Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) München ein, die später abgewiesen wird wie auch im Jahre 1994 die Allianz Revision zum Bundesgerichtshof (BGH). Damit werden viele Zehnjahresverträge, die oft doppelt bis vierfach zu teuer sind, vorzeitig kündbar. JULI: Der BdV klagt beim Amtsgericht Hamburg auf Auskunft und die Angabe von Abschlusskosten, Risiko- und Zinsüberschüssen zu einer gekündigten Lebensversicherung und auf einen höheren Rückkaufswert. Die Klage wird abgewiesen. Der BdV geht in die Berufung. Das LG Hamburg setzt das Verfahren wegen einer laufenden BdV-Revision beim BGH in Sachen Überschussbeteiligung bis Ende 1994 aus. Unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil (siehe NOVEMBER 1994) wird die BdV-Berufung zurückgewiesen. Der BdV erhebt Anfang 1995 Verfassungsbeschwerde, die in 2002 den zuständigen Stellen zugestellt wird. Der BdV gründet die (Non-Profit) VVVD Verbraucher + Versicherung Verlags- und Dienstleistungs- GmbH, um die provisionsfreie (aber nicht gemeinnützige) Verwaltung der BdV-Gruppenversicherungen steuerrechtlich von den gemeinnützigen Aktivitäten des Vereins zu trennen und um einen eigenen Verlag für die Herausgabe von Broschüren zu besitzen. SEPTEMBER: Der BdV behauptet schon im Jahre 1992 in seiner BdV-INFO, was das OLG Stuttgart und der BGH im Jahre 2001 bestätigen: Regelungen zur Kündigung (Rückkauf) und zur Überschussbeteiligung von Kapitallebensversicherungen verstoßen gegen das AGB-Gesetz. Der BdV prangert in seiner BdV-INFO an: Dass kein Verbraucher Auszahlungen zu Kapitalversicherungen selbst überprüfen kann, ist eine unglaubliche Tatsache, die im Jahre 2002 vom Bundesaufsichtsamt bestätigt wird. Falsche Versprechungen Falsche Beispielrechnungen Falsche Branchen-Informationen Niemand kann Auszahlungen überprüfen Ein Versicherter erhält ,60 DM als Ablaufleistung zu seiner Kapital-Lebensversicherung. Ein anderer erhält einen Rückkaufswert von 4.692,50 DM. Niemand kann nachprüfen, ob diese Werte stimmen. Sie wurden nach geheimen Geschöftsplänen berechnet, die nur das Aufsichtsamt kennt (weil es diese genehmigt hat). OKTOBER: 2. BdV-Wissenschaftstagung zu den Themen: AGB-Kontrolle, Kapitallebens- und private Krankenversicherung, Zehnjahresverträge, Prämienwucher in der Unfallversicherung und EG-Entwicklungen in den Bereichen Vertragsrecht, Rechnungslegung, Kfz-Tarife.

17 BdV-Chronik Seite 17 Da für viele ältere Menschen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) bis zur Unbezahlbarkeit ansteigen, gibt der BdV die Informationsbroschüre Krankenversicherung - freiwillig in der Krankenkasse oder privat? heraus und warnt vor einem unüberlegten Wechsel in die PKV FEBRUAR: Das OLG München bestätigt das Urteil des LG München, das der Allianz verbietet, sich auf eine Laufzeitvereinbarung von 10 Jahren zu berufen. Die Allianz beantragt eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH). Das OLG Hamburg entscheidet gegen den BdV, dass es sachlich gerechtfertigt sei, dass nach den Kfz-Versicherungstarifen alle Hamburger Autobesitzer höhere Prämien in der Kfz-Versicherung zahlen müssen als gleiche Autofahrer anderswo. Zur Vorgeschichte: Eine Hamburgerin hatte 1981 gegen eine Tarifgenehmigung des BAV Widerspruch eingelegt, weil sie die hohen Prämien für Hamburger und Nichtbeamte als Diskriminierung ansah. Nach Zurückweisung durch die BAV-Beschlusskammer hatte sie beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) geklagt. BAV und BVerwG meinten, der Einzelne habe kein Klagerecht. Gegen das BVerwG-Urteil hat der BdV in 1986 eine Verfassungsbeschwerde betrieben. Das BVerfG verwies den BdV auf den Zivilrechtsweg, der mit der Entscheidung des OLG Hamburg endete. Gegen dessen Urteil legt der BdV im Mai eine zweite Verfassungsbeschwerde ein, die 1996 ohne Begründung nicht angenommen wird (siehe NOVEMBER 1996). MÄRZ: Das Bundesjustizministerium hatte im Januar einen Entwurf zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes veröffentlicht und den BdV um Stellungnahme gebeten. Der BdV fordert die jährliche Kündbarkeit von Versicherungen (statt - wie im Entwurf vorgesehen - nach 3 Jahren Vertragsdauer), ein Verbot von Ausländertarifen in der Kfz-Versicherung und Transparenz bei kapitalbildenden Versicherungen durch eine Aufteilung der Prämie in einen Versicherungsbeitrag, einen Spar- und einen Dienstleistungsanteil. Der BdV fordert außerdem Maßnahmen gegen das Problem, dass viele Menschen die hohen Beiträge der privaten Krankenversicherung im Alter gar nicht oder kaum noch bezahlen können. Die Grundbedingungen zu den Versicherungen der privaten Haushalte sollten gesetzlich geregelt und die Versicherungsunternehmen verpflichtet werden, entsprechende Angebote zu entwickeln, die durch Bausteine erweitert werden können, wobei allerdings für jeden Baustein ein gesonderter Beitrag ausgewiesen werden müsste. Der BdV fordert - wie seit seiner Gründung - einen Ombudsmann als Schiedsstelle für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen. Der BdV gründet einen Wissenschaftlichen Beirat (siehe Foto), der zusammen mit dem BdV die BdV- Wissenschaftstagungen veranstaltet und im Nomos- Verlag die Schriftenreihe Versicherungswissenschaftliche Studien (VersWissStud) herausgibt mit Beiträgen zu den Wissenschaftstagungen und Dissertationen und anderen Abhandlungen (20 Bände bis 2002). Von links: Prof. Dr. Hans Peter Schwintowski (Humboldt- Universität zu Berlin), Prof. Dr. Jürgen Basedow (Universität Augsburg), Prof. Dr, Eberhard Schwark (Humboldt- Universität zu Berlin) MAI: Der BdV übernimmt die BGH-Revision in einem Prozess zur Überschussbeteiligung einer Kapitallebensversicherung. Er fordert Auskunft über die Überschussentstehung, um danach die Auszahlung einer höheren Überschussbeteiligung einklagen zu können (Gothaer). Der BGH entscheidet in 1994 gegen den BdV. Der BdV legt im Januar 1995 Verfassungsbeschwerde ein, die erst im Jahre 2002 den verantwortlichen Stellen (Bundesregierung, BAV, GDV und dem beteiligten Unternehmen) zugestellt wird.

18 Seite 18 BdV-Chronik JUNI: 3. BdV-Wissenschaftstagung u.a. zu den Themen Deregulierung und Kfz-Haftpflichtversicherung. Richter und Wissenschaftler unterstützen die BdV-Forderungen (Titelseite der BdV-INFO 2/93): Prof. Wolfgang Römer, Richter am Bundesgerichtshof: Das Versicherungsvertragsgesetz sollte klare Regelungen über Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag enthalten. Prof. Dr. Jürgen Basedow: Die Deregulierung muss durch flankierende Maßnahmen unterstützt werden, damit - bei größtmöglicher Transparenz - der Wettbewerb funktionieren und allen nützen kann. Prof. Dr. H.-P. Schwintowski: Gesetzliche Regelungen müssen sicherstellen, daß Tarife in der Kfz-Haftpflichtversicherung sachgerecht, diskriminierungsfrei und transparent sind, wodurch z. B. Ausländertarife verhindert werden. Prof. Dr. Eberhard Schwark: Informationspflichten für Versicherungsunternehmen müssen eingeführt werden, wobei gleichzeitig das Instrument einer zivilrechtlichen Sanktionierung bei Verletzung dieser Pflichten entwickelt werden muß. Prof. Dr. Ulrich Meyer: Per Gesetz müssen die Kalkulationsfehler der privaten Krankenversicherung verhindert werden, die für die oft untragbaren Beitragserhöhungen für alte Menschen ursächlich waren. Prof. Dr. Norbert Reich: Ein Künidgungsrecht für langfristige Versicherungen muß eingeführt werden. Unkündbare Zehnjahresverträge nehmen dem Verbraucher die Vorteile des EG-Binnenmarktes. Prof. Dr. Udo Reifner: Kapitallebensversicherungen sind keine Versicherungen. Sie sollten wie Bankgeschäfte als Spar- und Anlageverträge geregelt und behandelt werden. Prof. Dr. Jörg Finsinger: Wegen möglicher Insolvenzen sollte man über einen Konkurssicherungsfonds nachdenken. Über die Tagung berichtet der erste Band der Versicherungswissenschaftlichen Studien (VersWissStud) u.a. mit einem Beitrag von BdV-Geschäftsführer Meyer zur Problematik der Kfz-Versicherungstarife aus Sicht des BdV. JUNI: Das OLG Hamburg hatte in 1990 eine BdV-Klage auf Bestimmung der Überschussbeteiligung durch das Gericht (gemäß 315 VBGB) abgewiesen und die Revision nicht zugelassen, siehe oben Seite 9. Die BdV-Verfassungsbeschwerde aus dem Jahre 1990 wird zurückgewiesen. Der Rechtsweg sei nicht versagt worden.

19 BdV-Chronik Seite 19 OKTOBER: Das Bundesverfassungsgericht fasst am 19. Oktober einen wichtigen Beschluss zum Schutz der Privatautonomie (NJW 1994, 36), auf den sich der BdV in allen Gerichtsverfahren beruft, weil er gerade im Versicherungswesen wegen der Informationsunterlegenheit der Verbraucher große Bedeutung hat: Heute besteht weitgehende Einigkeit darüber, daß die Vertragsfreiheit nur im Falle eines annähernd ausgewogenen Kräfteverhältnisses der Partner als Mittel eines angemessenen Interessenausgleichs taugt und daß der Ausgleich gestörter Vertragsparität zu den Hauptaufgaben des geltenden Zivilrechts gehört. - Ähnlich Prof. Bryde im Jahre 1997 (Foto): Das Sozialstaatsprinzip erlaubt es nicht, die Lebensversicherten in einer Position zu belassen, die ihnen das für das Vertragsgeschehen ansonsten zur Verfügung gestellte Instrumentarium zur Wahrnehmung der eigenen Rechte weitestgehend entzieht. NOVEMBER: Der BdV warnt in der BdV-INFO vor dem neuen legalen Betrug durch private Rentenversicherungen, die zu Beginn der 90er Jahre wegen der berechtigten Kritik an der Kapitallebensversicherung verstärkt als die bessere Alternative angeboten werden JANUAR: Das Bundeskabinett stellt einen Entwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinien vor: Zehnjahresverträge sollen weiterhin unkündbar bleiben, keine Lösung für das Bezahlbarkeitsproblem der privaten Krankenversicherung im Alter, kein Verbot von Ausländertarifen in der Kfz-Versicherung, keine vernünftigen Regelungen zu Informationspflichten vor einem Vertragsabschluss. FEBRUAR: Um den Verantwortlichen zu beweisen, wie nachteilig die Zehnjahresbindung an Versicherungen ist, hat der BdV eine Mitgliederbefragung bei EMNID in Auftrag gegeben. Ergebnis: Mitglieder antworten, 97 Prozent wünschen ein jährliches Kündigungsrecht. Weil 87 Prozent der Befragten ihre teuren Versicherungen nicht kündigen konnten, haben sie insgesamt 15 Millionen Mark verloren (hochgerechnet auf alle Bundesbürger ein Verlust von 50 Milliarden Mark). APRIL / MAI: Der BdV kämpft in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf 1/94 zur Umsetzung von EU-Richtlinien um Verbesserungen: Ursachen für die vielen Mißstände, für die finanziellen Verluste und für den schlechten Versicherungsschutz der Bundesbürger sind einerseits die Unwissenheit der Verbraucher und andererseits fehlende gesetzliche Regelungen für klare Vertrags- und Vermögensverhältnisse. Die dadurch entstandene Intransparenz macht Wettbewerb unmöglich und ermöglicht gleichzeitig den Mißbrauch anvertrauter Versichertengelder durch Versicherungsunternehmen. - Der Gesetzentwurf wird mit den Stimmen der Koalition (CDU/CSU, FDP) angenommen. Die Bundestagsabgeordnete Lilo Blunck (SPD) und der BdV erreichen danach noch über den Bundesrat ein Kündigungsrecht nach 5 statt 10 Jahren, und dass Staatsangehörigkeit als Tarifmerkmal in der Kfz-Versicherung verboten wird ( 81e VAG). - Lilo Blunck: Ohne die tatkräftige und engagierte Unterstützung des BdV wäre vieles beim Alten geblieben. Dafür möchte ich dem BdV besonders herzlichen Dank sagen.

20 Seite 20 BdV-Chronik JUNI: 4. BdV-Wissenschaftstagung zu den Themen Informationspflichten und Europäisierung des Versicherungswesens. Über die Tagung berichtet der 2. Band der Versicherungswissenschaftlichen Studien u.a. mit einem Beitrag von BdV-Geschäftsführer Meyer zum Wissenschafts-, Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsversagen im Versicherungswesen. Über die Wissenschaftstagung berichtet der Band 2 der Versicherungswissenschaftlichen Studien. Über die Auswirkungen der EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln referierte der renommierte AGBG-Kommentator Prof. Brandner (Foto li.). Die Diskussion leitete Prof. Basedow (Foto re.), AGBG-Kommentator für den Münchener Kommentar. JULI: Der Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten des BdV: Die Revision der Allianz gegen das Urteil des OLG München, das die Zehnjahresverträge für unwirksam erklärt hatte, wird zurückgewiesen. Begründung des BGH: Zehnjahresverträge schränkten den Wettbewerb und die Dispositionsfreiheit der Versicherten ein. Schwere Nachteile des Versicherungsnehmers würden durch eventuelle Vorteile nicht annähernd aufgehoben. Der jahrelange Kampf um 10a VAG und 5a VVG Die in 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes geregelte Verbraucherinformation sollte nach den Vorstellungen der EU-Kommission die Verbraucher vor dem Vertragsabschluss über den wesentlichen Inhalt des Vertrages informieren und ihnen helfen, die Angebote zu vergleichen und den für sie geeigneten Vertrag zu finden. Die deutsche Versicherungsbranche hatte aber unbemerkt einen 5a in das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geschmuggelt und die EU-Bestrebungen zunichte gemacht: Die Versicherer erfüllen danach ihre Informationspflicht auch dann, wenn sie die Verbraucherinformation erst mit der Police erteilen. 5a VVG regelt ein Widerspruchsrecht, das den Vertrag erst 14 Tage nach Erhalt der Police wirksam werden lässt, den Vertragsabschluss also auf 14 Tage nach Erhalt der Police verlegt, so dass eine mit der Police versandte Verbraucherinformation noch - wie es die EU wollte - vor Vertragsabschluss erteilt wurde. Der BdV wendet sich an die EU-Kommission, weckt auch Interesse an dem Vorwurf der fehlerhaften Umsetzung von EU-Richtlinien. Bundesregierung und Branchenlobby können die EU-Kommission aber beschwichtigen und von einer Klage beim EuGH abhalten. Der BdV stützt in den nächsten Jahren viele Aktionen und eine Prozesswelle auf 5a VVG, der auch ein Widerspruchsrecht gewährt, wenn die Verbraucherinformation überhaupt nicht oder nicht vollständig erteilt wurde (siehe APRIL 1997). Da kein deutscher Lebensversicherer über die wirtschaftlichen Nachteile von Lebens- und Rentenversicherungen informiert, kann man diesen Verträgen bis zu einem Jahr nach Zahlung des ersten Beitrages widersprechen und alle Beiträge plus 7 Prozent Zinsen (Kapitalanlagerendite) zurückfordern. (siehe auch APRIL 1997 und DEZEM- BER 1999). OKTOBER: Der BdV tritt unter einem neuen Logo auf. Zur Information der Verbraucher über richtiges Versichern gibt der BdV in einer Millionenauflage die Broschüre Der große Versicherungs-TEST heraus. Binnen weniger Monate haben Tausende den eingehefteten Fragebogen ausgefüllt und an den BdV geschickt und daraufhin einen ausführlichen Informationsbrief erhalten, der jeweils nach den individuellen Daten per Computer erstellt wird mit vielen Entscheidungshilfen für einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen. Diese drei Experten haben das BdV-Informations-System entwickelt. Hans Dieter Meyer (li), Gunda Drewke, Versicherungsberaterin, und Olle Hansson, EDV-Systemberater und Programmierer

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