Voice over IP) Pilotierung in der Fläche in ausgewählten Agenturstandorten (siehe auch HPR-NEWS vom 10. März 2011)

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1 vbba HPR-News Ausgabe 04/ April 2011 Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier die monatlichen Informationen aus der Sit- im HPR ha- zung des HPR. Wenn Sie Fragen oder Anregungen an die vbba-fraktion ben, stehen Ihnen deren Mitglieder gern zur Verfügung. Ihre AnsprechpartnerInnen finden Sie im Anhang der Ausführungen. Projekt KomBA-VoIP - Pilot Stufe 2 (Kommunikationsnetz der BA Voice over IP) Pilotierung in der Fläche in ausgewählten Agenturstandorten (siehe auch HPR-NEWS vom 10. März 2011) Der geplante Beginn der Pilotierung Stufe 2 ist derzeit für den 29. April 2011geplant. Die Pilotierung Stufe 2 erfolgt in zwei Phasen: Phase 1 In der 2. Stufe Phase 1 wird in einem größeren Anwenderkreis (Agenturbezirke Freising und Flensburg) die Flächentauglichkeit der Lösung pilotiert. Schwerpunkte sind die Erpro- der Test der Be- bung der Rolloutabwicklung, die Überprüfung des Einführungskonzeptes, triebsprozesse, die Erbringungg des Sprachservice und der Test des technischen Gesamt- Prozesse und systems (Client-Software Integration, WAN, LAN und VoIP-Dienstleistung, Werkzeuge zum Co-Management). Am Ende dieser Phase steht am 27. Mai 2011 die Ab- beginnend ab nahme des Gesamtsystems. Phase 2 In der 2. Stufe Phase 2 wird an vier aufeinander folgenden Wochenenden, dem 27. Mai 2011 der Anwenderkreis sukzessive pro Woche erweitert. Schwerpunkte dieunter Last und die ser Phase sind die Überprüfung der Stabilität des Gesamtsystems Überprüfung der WAN-Konfiguration, inkl. ggf. der Durchführung von Nachbesserungen. Ebenso sollen die Rolloutabwicklung, die Schulungsmaßnahmen und die Betriebsprozes- die gewonnen Er- se in dieser Phase beobachtett und ggf. weiter optimiert werden. Es schließt sich eine Konsolidierungsphase bis 12. Juli 2011 an, in der kenntnisse und Maßnahmen aus der Pilotierung Stufe 2 implementiert werden können. 1

2 Neuausrichtung des Arbeitserlaubnisverfahrens Schnittstelle zwischen AE-Teams und Arbeitgeber-Services sowie Kundenportal Die Neuorganisation des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens wird ab dem 1. Mai 2011 wirksam. Den Arbeitgeber-Services (AG-S) soll eine Arbeitshilfe zur Durchführung der Arbeitsmarktprüfung zur Verfügung gestellt werden, die verbindlich umzusetzen ist. Service Center (SC) und Eingangszonen (EZ) erhalten für Anfragen nach dem 1. Mai 2011 Prozessinformationen. Fachkonzept zur Errichtung eines Revisionsstützpunktes Kriminalitätsprävention und -bekämpfung (KPB) im BA-Service Haus Die Prävention und Bekämpfung doloser Handlungen ( Als dolose Handlung wird jede vorsätzliche Täuschung, Verschleierung oder auch jeder Vertrauensmissbrauch einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters bezeichnet, der zu einem Schaden der BA führt. ) durch die Interne Revision der BA ist bislang nach regionalen Zuständigkeiten organisiert und den jeweiligen Stützpunkten SGB III der Internen Revision in den Regionaldirektionen zugeordnet. Die Revisionsstützpunkte SGB III wurden im Zuge der Optimierung der internen Verwaltung Anfang 2007 eingerichtet und seither im Wesentlichen nicht verändert. Aufgrund inhaltlicher und quantitativer Änderungen im Aufgabenspektrum der KPB anlässlich der Neufassung des Verfahrens bei festgestellten Vermögensschäden und der entsprechenden Konkretisierung der Regelungen zum Umgang mit dolosen bzw. strafbaren Handlungen im Jahr 2010 war die bisherige Organisationsform eines virtuellen, über fünf Regionaldirektionen und verschiedene Dienstorte sowie eine Koordinierungseinheit im Stab VV 3 verteilten KPB-Teams zur Korruptionsprävention und -bekämpfung (KPB) zu überprüfen und neu zu konzipieren. Dienstvereinbarung zum Thema E-Learning Die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien gehören heute zum alltäglichen Arbeitsmittel in der BA. Die elektronischen Medien haben sich u. a. zu einem Instrument der Qualifizierung entwickelt, mit dem der sprunghaft gestiegene Fortbildungsbedarf flächendeckend und kurzfristig gedeckt werden kann. Die Bereitstellung von Wissen unter Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien das E-Learning gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. Mit einer Dienstvereinbarung sollen deshalb die Grundlagen zur Anwendung von E- Learning für die Beschäftigten der BA verbindlich festgelegt werden. Deshalb tritt der Hauptpersonalrat in Kürze in entsprechende Verhandlungen mit der BA ein. 2

3 -Info POE vom zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Alle Beschäftigten, die zur Überprüfung ihres gemäß 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht erhoben haben, werden klaglos gestellt und entfristet. Dies gilt auch für diejenigen Beschäftigten, die noch keine Klage erhoben haben und deren Arbeitsvertrag auf der Grundlage von 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG befristet ist. Die Entfristung soll sukzessive mit dem jeweiligen Daueransatz erfolgen. Soweit dies nicht zeitnah möglich ist, ist zur Vermeidung weiterer Klageverfahren der jeweilige Arbeitsvertrag zu entfristen. Über Personal online zentral wird eine Änderungsvereinbarung als Muster sowie ein Musterschreiben einer Weiterbeschäftigungszusage zur Verfügung gestellt. Die Weiterbeschäftigungszusage ist den betroffenen Beschäftigten unverzüglich auszuhändigen. Die Entfristung des Arbeitsvertrages ist personalvertretungsrechtlich eine Einstellung und unterliegt der Mitbestimmung nach 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Beschäftigten klaglos gestellt werden. Alle auf diese Weise entfristet Beschäftigten sind auf Basis ihres dauerhaft übertragenen Dienstpostens eingruppiert. Die betroffenen Beschäftigten haben einen Anspruch auf eingruppierungsgemäße Verwendung. Dabei gilt der Grundsatz Ansatz der Dauerkräfte dort, wo dauerhaft Bedarf besteht. Die RD entscheiden über eine ggf. erforderliche Umschichtung von Stellen und damit über die Verlagerung vakanter Dienstposten (RD-interner Ausgleich von aktuell bestehenden Ungleichgewichten in der Ressourcenausstattung bestimmter Aufgabengebiete) unter Berücksichtigung der nachstehenden Hinweise und Übersichten. Für die von vergleichsweise besonders großen Anteilen des Entfristungsbedarfs betroffenen Aufgabengebiete der allgemeinen arbeitnehmerorientierten Vermittlung und des Arbeitgeber-Service werden den RD zur Orientierung agenturbezogene Übersichten mit aus Vereinfachungsgründen kumulierten Betreuungsrelationen zur Verfügung gestellt. Dabei ist auch das Kriterium einer bestmöglichen Wirkung zu berücksichtigen. Mit Blick auf HE/GA 03/2011 lfd. Nr. 7 ist durch die entsprechenden RD bei evtl. DStübergreifenden Ausgleichsdispositionen darauf zu achten, dass die zunächst in sechs Agenturen dauerhaft etablierten Personalstrukturen der Internen ganzheitlichen Integrationsberatung SGB III (Inga) unberührt bleiben. Bis zur vollständigen, ggf. auch bundesweiten Unterbringung der betroffenen Beschäftigten wird der Einstellungsstopp ab TE II/A13 gd abwärts aufrechterhalten. Für Stellenbesetzungen gelten zwingend und ausschließlich die nachfolgenden Regelungen. Es ist davon auszugehen, dass die entfristet Beschäftigten überwiegend in den TE IV und z.t. in der TE V eingruppiert sind. Die verfügbaren vakanten Dienstposten sind nach den ersten Erhebungen auf allen Tarifebenen vorhanden. Ziel des nachfolgend beschriebenen Verfahrens ist es, alle Überhangkräfte schnellstmöglich statusgerecht anzusetzen und eine Personalmigration auf das unbedingt erforderliche Ausmaß zu beschränken. Dies soll in einem regional gestuften Verfahren über zwei Wege erreicht werden: 3

4 dem direkten Ansatz der Überhangkräfte auf vakanten Dienstposten und der Bildung von Stellenbesetzungsketten, die in Folge zu einer Ansatzmöglichkeit für die Überhangkräfte führen. -INFOs Personal / Organisationsentwicklung (POE) Zu folgenden Themenstellungen sind in letzter Zeit bzw. werden in Kürze von der Zentrale -Infos Personal / Organisationsentwicklung (POE) herausgegeben: -Info POE vom zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom -Info POE vom zur bundesweiten Vereinbarungen zur Beschäftigung von Amtshilfepersonal, Abrechnung der Amtshilfe sowie Dauerübernahme von Personal der Amtshilfeträger -Info POE vom Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung bei der BA gem. 97 Abs. 3 SGB IX Bekanntgabe des Wahlergebnisses Übersicht der in der HPR-Sitzung behandelten Themen Fachkonzept zur Errichtung eines Revisionsstützpunktes Kriminalitätsprävention und - bekämpfung (KPB) im BA-Service Haus Fachkonzept Fahrzeugmanagement im BA-Service Haus Projekt KomBA-VoIP Pilot Stufe 2 (Kommunikationsnetz der BA Voice over IP) Pilotierung in der Fläche in ausgewählten Agenturstandorten Bestellung von Prüfungsberatern an der Durchführung der Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nach der Ausbildereignungsverordnung (Ausbildereignungsprüfung 2011/I) HE/GA zur Neuausrichtung des Arbeitserlaubnisverfahrens Schnittstelle zwischen AE-Teams und Arbeitgeber-Services sowie Kundenportal Projekt Kompetenzdiagnostik für Kundenprofile (KodiaK) Nutzung der KodiaK- Dienstleistungen an den Standorten Augsburg, Hagen und Merseburg nach Beendigung des Konzept-Tests am Entwurf einer Dienstvereinbarung zum E-Learning -Info POE vom zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Weiterentwicklung ERP-Personal und ERP-Business-Warehouse (Personal) Ergänzung der Versionsbeschreibung für die Version P 11 (Einsatz am ) Umgang mit dem Monitoring zu den Langzeitkonten 4

5 Hier die Liste der Mitglieder der vbba im HPR. Name Funktion Ausschuss-Zugehörigkeit Reinhardt, Klaus-Peter 1. stellv. Vorsitzender des HPR Braun, Doris stellv. Ausschusssprecherin Janz, Axel Pedd, Siegfried Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung, Personalwirtschaft Controlling und Steuerung Operative Dienstleistungen Trapp, Wolfgang Duhme-Lübke, Helga Sauer, Gabriele Laurus, Holger Struck, Wolfgang stellv. Ausschusssprecherin Ausschusssprecher Controlling und Steuerung Interner Service Personalservice Arbeits- und Beamtenrecht Gleichstellungsfragenn Interner Service Personalservice Arbeits- und Beamtenrecht Gleichstellungsfragenn Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung, Personalwirtschaft Operative Dienstleistungen Die HPR-NEWS finden Sie auch auf der Homepage ( der vbba 5

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