FIBAA-Systemakkreditierung Zwischenevaluation

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1 FIBAA-Systemakkreditierung Zwischenevaluation Projektnummer: 14/121 Hochschule: WHU Otto Beisheim School of Management, Vallendar 1. Präambel Am 2. Dezember 2010 vereinbarte die WHU Otto Beisheim School of Management, Vallendar, die Durchführung eines Verfahrens der Systemakkreditierung mit der FIBAA. Mit Wirkung vom 30. März 2012 wurde die Hochschule ohne Auflagen bis Ende Sommersemester 2018 systemakkreditiert. Gemäß den Regeln des Akkreditierungsrates findet zur Hälfte des Akkreditierungszeitraums eine Zwischenevaluation auf der Basis eines Selbstberichts der Hochschule statt. In diesem Zusammenhang prüft die beauftragte Agentur die Funktionsfähigkeit des akkreditierten Systems anhand von Verfahrensdokumentationen und durch stichprobenhafte Prüfung von Studiengängen, die das Qualitätssicherungssystem der Hochschule durchlaufen haben. Die Ergebnisse sollen der Hochschule Hinweise auf Qualitätsmängel und Empfehlungen zu ihrer Behebung geben. Die Zwischenevaluation hat keinen Einfluss auf den Akkreditierungsstatus der Hochschule. 2. Information zur Hochschule Die WHU Otto Beisheim School of Management ist eine staatlich anerkannte, private Hochschule im Universitätsrang. Sie wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Industrie- und Handelskammer Koblenz gegründet. Die WHU steht für ihren Claim Excellence in Management Education und stellt sich diesem Anspruch in den drei strategischen Kernbereichen Studium und Lehre, Forschung und Praxis. Die WHU ist als einzige private Hochschule Mitglied in der DFG und besitzt sowohl das Promotions- wie auch das Habilitationsrecht. Mit dem WHU Campus Düsseldorf hat die Hochschule im Oktober 2012 ihren zweiten Standort eröffnet. Die WHU bietet grundständige und weiterbildende Studiengänge im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich sowie Weiterbildung in verschiedenen Bereichen der BWL an (Executive Education). Aktuell bietet die WHU folgende Studiengänge an:

2 Die Master-Studiengänge Master in Management (M.Sc.) und Master in Finance (M.Sc.) werden jeweils in zwei unterschiedlichen Varianten angeboten. Beide können in einer dreisemestrigen Variante (beim Erwerb von 90 ECTS-Punkten) und einer viersemestrigen Variante (120 ECTS-Punkte) studiert werden. Der Studiengang Master in Finance (M.Sc.) ist zudem der erste und bisher einzige Studiengang, den die WHU nach erfolgreicher Systemakkreditierung unter Anwendung ihres Qualitätssicherungssystems neu entwickelt hat. Eine weitere Änderung des Portfolios der Hochschule stellt die Beendigung der bestehenden Kooperation der WHU mit der Bucerius Law School zum Wintersemester 2014/15 dar. Im Rahmen der Kooperation wurde der gemeinsam angebotene Studiengang Master of Law and Business angeboten. 3. Die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule Die Instrumente des Qualitätsmanagements an der WHU können den drei strategischen Säulen Studium und Lehre, Forschung und Praxis zugeordnet werden. Hinzu kommen hochschulweit übergreifende Instrumente. Die einzelnen Instrumente sind eingebunden in das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule. Die Stabsstelle Qualitätsmanagement sorgt dafür, dass die QM-Instrumente nicht isoliert nebeneinander stehen, sondern in ein konsistentes Qualitätsmanagementsystem integriert sind. Das Qualitätsmanagementsystem wird fortlaufend weiterentwickelt. Für den bezüglich der Systemakkreditierung relevanten Bereich der Qualitätssicherung in Studium und Lehre existiert eine Vielzahl von Qualitätssicherungsinstrumenten die entsprechende qualitätssichernde Maßnahmen zur Folge haben. Die Instrumente des Qualitätsmanagements sind zusammenfassend in der folgenden Übersicht dargestellt. Die seit 2012 neu eingeführten bzw. grundlegend weiterentwickelten Instrumente sind mit einem Asterisk (*) gekennzeichnet.

3 Die qualitätssichernden Maßnahmen im Bereich Studium und Lehre sollen einen ganzheitlichen Blick auf die Programme der WHU ermöglichen und einen Regelkreis der fortlaufenden Qualitätsentwicklung sicherstellen. Für den Bereich Studium und Lehre hat die Stabstelle daher Qualitätsmerkmale entwickelt, welche die bestehenden Prozesse, Instrumente und Maßnahmen thematisch bündeln und regelmäßig bewertet werden. Die Struktur der Qualitätsmerkmale bietet dabei die Möglichkeit, schnell auf Änderungen reagieren zu können, in dem das relevante Merkmal über alle Studiengänge hinweg geprüft wird. Andererseits bilden die Merkmale zusammengenommen die Akkreditierungsanforderungen ab und können so als Grundlage für die entsprechende Prüfung neuer oder weiterentwickelter Studiengänge herangezogen werden. Im Rahmen der Ausarbeitung der Qualitätsmerkmale wurde auch mit der Entwicklung von Checklisten begonnen, die einerseits eine strukturierte Prüfung der Merkmale sicherstellen sollen, andererseits den Programmen und Abteilungen als Orientierung, bspw. bei der Entwicklung von Studiengängen oder Ordnungswerken dienen sollen. Zusätzlich zum relevanten Kriterium ist auch die jeweilige Referenzstelle in den relevanten Regelwerken aufgeführt. Eine weitere Neuerung im Qualitätsmanagementsystem stellt die Einführung des Campus- Management-System (CMS) dar. Dieses System dient als zentrale Informations- und Datenquelle für Studierende, Lehrende und Mitarbeiter. Das CMS hat die vorher benutze Software- Lösung i3v abgelöst. Mittels CMS werden bspw. die Studierendendaten, die Notenverwaltung, das Gebührenmanagement, die Lehrevaluation und das Zulassungsverfahren umgesetzt.

4 Hierdurch wird das CMS zur Datenbasis für eine Vielzahl von Auswertungen (u. a. Studierendenkennzahlen, Evaluationsauswertung, Deputatscontrolling). Neben dem Campus-Management-System betreute die Stabstelle Qualitätsmanagement auch die Einführung einer hochschulweit genutzten Plagiatssoftware sowie einer ERP-Software für Buchhaltung, Personalabteilung und Controlling. Zudem wurde im Jahr 2012 die Online-Plattform Moodle für alle Programme nutzbar gemacht. In 2015 wurde zudem das Personal der Stabsstelle Qualitätsmanagement aufgestockt. Im Rahmen der Zwischenevaluation hat die WHU neben einem Selbstbericht zum aktuellen Stand der Entwicklungen des Qualitätssicherungssystems und zu bisher durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnissen u.a. folgende Dokumente zur Verfügung gestellt: Die bisher erstellten jährlichen QM-Berichte: Diese enthalten u.a. eine Beschreibung des Qualitätssicherungssystems, erläutern wesentliche Änderungen bzw. neue Instrumente der Qualitätssicherung und geben Informationen zu ergriffenen Maßnahmen. Zudem enthalten sie Zeitpläne bzgl. der geplanten Aktivitäten im Bereich Qualitätssicherung. Eine Prozessliste: Darin werden die einzelnen Prozesse der Studiengangdurchführung sowie qualitätssichernder Maßnahmen aufgeführt. Dabei wird angegeben, wann welcher Prozess durchgeführt wurde bzw. wieder durchgeführt werden soll. Übersichten zu Learning Goals/Objectives aller Studienprogramme. 4. Ergebnis der Zwischenevaluation Die von der WHU im Rahmen der Weiterentwicklung ihres Qualitätssicherungssystems neu eingerichteten Instrumente (Bsp. Qualitätsmerkmale) sowie die grundlegend geänderten/überarbeiteten Prozesse sind in den Dokumenten ausführlich beschrieben und erscheinen sowohl sinnvoll als auch wirksam. Aufgrund der Beschreibung und der Dokumentation ist eine Nachvollziehbarkeit und Verbindlichkeit der Prozesse in der täglichen Arbeit der WHU gewährleistet. Die jährlich veröffentlichten QM-Berichte überzeugen ebenfalls. Als positiv erscheint dabei, dass die Mitarbeiter der Hochschule gezielt Zugang zu den für sie relevanten Prozessen und Informationen, also für Ihre spezielle Tätigkeit bzw. zu Schnittstellen zu anderen Bereichen, erhalten. Dies bewirkt, dass die einzelnen Mitarbeiter nicht mit (für Ihre Position irrelevanten) Informationen zum Qualitätssicherungsprozess überladen werden. Die Prozesse werden regelmäßig überprüft. Vorgelegte Prüfprotokolle zeigen, dass in den vorgenommenen Prozessprüfungen regelmäßig die Sinnhaftigkeit, die Aktualität sowie die Wirksamkeit der Prozesse überprüft wird und bei Bedarf entsprechende Korrekturen vorgenommen werden. Das neu eingeführte CMS ermöglicht der WHU effizientere Workloaderhebungen vorzunehmen. Diese sollten nun systematisch für jeden Studiengang eingesetzt und genutzt werden. Hier plant die Hochschule zudem, dass Kurzberichte für die Hochschulleitung, eine aggregierte Darstellung der Ergebnisse und Maßnahmen für Studierende sowie eine aktualisierte Darstellungsart für die Dozenten einzuführen. Dies erscheint sinnvoll. Insbesondere die Rückspiegelung der Ergebnisse der Evaluationen an die Studierenden sollte dabei im Fokus der Hochschule stehen.

5 Besondere Berücksichtigung im Rahmen der Zwischenevaluation fand die Überprüfung der Studiengangentwicklung des Master in Finance (M.Sc.). Die WHU lieferte hier Informationen zu allen vier Schritten der Studiengangentwicklung: 1. Portfolio-Entscheidung 2. Konzepterstellung 3. Entscheidung 4. Umsetzung Eine Übersicht zeigte zudem, welche Hochschulangehörigen wann bei welchen Schritten involviert waren. Dabei fiel auf, dass in der Dokumentation des Prozesses die Berücksichtigung externer Expertise durch externe Experten und Berufspraxisvertreter nicht deutlich genug wurde. Beschrieben wurde hier lediglich, dass externe Experten bei einer Marktanalyse beteiligt wurden. Diese Beteiligung ist auch im visualisierten Prozess Studiengangentwicklung so vorgesehen. Im Rahmen der Stellungnahme hat die Hochschule erläutert, das zusätzlich der zuständige Programmbeirat in den Prozess der Studiengangsentwicklung des Studienganges Master in Finance (M.Sc.) involviert war. Dabei wurden Informationen zum Programm präsentiert und anschließend im Beirat diskutiert, um so Feedback und Anregungen der externen Experten zu erhalten. Die Einbeziehung externer Experten ist dementsprechend vorgesehen und wird durchgeführt. Der Programmbeirat bestand zum überwiegenden Teil aus Vertretern der Wirtschaft und Berufspraxis. Hier ist jedoch elementar, dass ebenfalls externe Wissenschaftler von anderen Hochschulen in die Konzeption bzw. Weiterentwicklung von Studiengängen systematisch involviert werden. Dementsprechend wird empfohlen, zukünftig vermehrt externe Wissenschaftler in den Programmbeiräten oder in anderer geeigneter Weise in das Qualitätssicherungssystem für Studium und Lehre einzubeziehen und dies zu dokumentieren. In der Dokumentation zur Studiengangentwicklung des Master in Finance (M.Sc.) aber auch hinsichtlich anderer Programme, wie dem Bachelor-Studiengang der WHU werden die Prozesse zur Weiterentwicklung und Aktualisierung der Ordnungswerke (Prüfungsordnungen, Studienpläne) ausführlich dargestellt. Die zugrundeliegenden Prozesse erscheinen effektiv und wirksam. Allerdings wird in den Prüfungsordnungen bei der Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen folgender Wortlaut verwendet: Nachgewiesene Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die außerhalb der Hochschule erworben wurden, können angerechnet werden, sofern diese nach Inhalt und Niveau den Modulprüfungen des Bachelor Studiengangs im Wesentlichen entsprechen und Gleichwertigkeit vorliegt. Eine Maximalbegrenzung der Anrechnung auf 50 % eines Studienganges ist somit nicht gegeben. Die Regelungen zur Anrechnung von außerhochschulischen Kompetenzen sind somit in den Ordnungen der Hochschule nicht korrekt und müssen aktualisiert werden. In ihrer Stellungnahme weist die WHU auf die Formulierung im rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz hin: Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden in der Regel bis zur Hälfte des Hochschulstudiums anerkannt. Eine Begrenzung auf 50 % widerspräche somit dem Landesgesetz. Die FIBAA verweist diesbezüglich auf die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom : Nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, sind bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte anzurechnen.

6 Diese Regelung ist im Rahmen von Akkreditierungsverfahren entsprechend der Regeln des Akkreditierungsrates bindend. Hochschulen, die das Siegel des Akkreditierungsrates für die Systemakkreditierung erhalten haben und dementsprechend Studiengänge selber entsprechend der Regeln des Akkreditierungsrates akkreditieren dürfen, müssen diese Regelung verbindlich vorsehen. Ein etwaiger Widerspruch zum Landesrecht muss dementsprechend mit dem zuständigen Landesministerium bzw. mit dem Akkreditierungsrat geklärt werden. 5. Empfehlungen der Agentur Bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Studiengängen ist auf einen stärkeren Einbezug externer Wissenschaftler zu achten. Zudem sollte der Einbezug der externen, unabhängigen Expertise noch ausführlicher dokumentiert werden. Bezüglich der Regeln zur Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen ist die Maximalbegrenzung der Anrechnung von 50 % in den Prüfungsordnungen, wie sie die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben vorsehen, zu berücksichtigen.

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