Luzerner Tagung zur Behindertenrechtskonvention. Behindertenrechtskonvention konkret. Neue Wege und innovative Ansätze zur Umsetzung der BRK

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1 Luzerner Tagung zur Behindertenrechtskonvention Behindertenrechtskonvention konkret. Neue Wege und innovative Ansätze zur Umsetzung der BRK Freitag, 25. November 2016 Hochschule Luzern Soziale Arbeit, Inseliquai 12B, Luzern Detailinformationen zu den Workshops Aus organisatorischen Gründen kann pro Workshop-Runde jeweils nur ein Workshop besucht werden.

2 Programm Vormittag ( Uhr): Workshop 1: Lebensbereich Freizeit Beitrag 1: Label "Kultur inklusiv Culture inclusive" für inklusive Kulturinstitutionen Referent: Silvan Rüssli, Pro Infirmis Bern Das Label "Kultur inklusiv Culture inclusive" für inklusive Kulturinstitutionen wurde im Auftrag von Pro Infirmis Bern und der Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern von einer inklusiven Arbeitsgruppe entwickelt, in der Betroffene mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Kulturakteure verschiedener Kultursparten vertreten waren. In einem Pilotprojekt im Kanton Bern wurde das Label Anfang 2016 erstmals an 14 Berner Kulturinstitutionen unterschiedlichster Grössen, Sparten und Profile vergeben. Diese ersten Labelträger begeben sich auf den Weg zur inklusiven Kulturinstitution: Sie verpflichten sich zu einer ganzheitlichen inklusiven Haltung und zur nachhaltigen Umsetzung von verbindlich festgelegten Massnahmen zur Gewährleistung ihrer möglichst hindernisfreien Zugänglichkeit und der inklusiven kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen fünf Handlungsfeldern des Labels: hindernisfreie Zugänglichkeit der kulturellen Inhalte, hindernisfreier baulicher Zugang zur Kulturinstitution, Thematisierung im Kulturprogramm oder in der Kulturvermittlung, Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderungen in der Kulturinstitution, und barrierefreie Kommunikation der Kulturinstitution ( Das Label wird nach dem erfolgreichen Pilotprojekt im Kanton Bern von der Fachstelle Kultur inklusiv von Pro Infirmis sukzessive auf die ganze Deutschschweiz ausgeweitet. Beitrag 2: Stadtessen 2016 Referentin: Natalie Keinath, Verein Rührwerk Das Projekt Stadtessen ist ein Projekt mit dem Ziel der Inklusion. Es bringt Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen zusammen. Im Verlauf des Projekts erarbeiten und organisieren die Beteiligten eine Kunstperformance für den öffentlichen Raum. Auf einem ausgewählten Platz in der Stadt Zürich wird ein mehrgängiges Essen für zufällig vorbeikommende Passanten serviert und inszeniert. Die Performance will Aufsehen erregen, positiv irritieren sowie Kontakte zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen ermöglichen. Wie die Performance im Detail aussehen soll, wird in partizipativen Workshops, an denen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen mitarbeiten, erarbeitet und festgelegt. Die Performance hat zum Ziel, einen innovativen Beitrag zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zu leisten. Zudem soll die Inszenierung zeigen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen Fähigkeiten haben, die in vielen Projekten zum Tragen kommen können. Dank eines professionell umgesetzten Films und durch Medienarbeit soll die Botschaft des neuartigen und überraschenden, kulinarisch-kulturellen Beitrags über die Stadtgrenzen von Zürich hinausgetragen werden.

3 Workshop 2: Lebensbereich Wohnen Beitrag 1: Personenzentrierte Leistungen im Sozialraum Referent: Eugen Uebel, WOhnenbern WOhnenbern führt die Personenzentrierte Leistung im Sozialraum (PLiS) ein. Dies soll zu einer Stärkung der Selbstbestimmungsrechte der Betroffenen und zu ihrer sozialräumlichen Inklusion führen. Als Grundlage dazu dienen die UNO-BRK und das Behindertenkonzept des Kanton Bern. Personenzentrierte Leistungen basieren auf der Grundlage eines erprobten Hilfeplanungssystems. Damit werden individuelle Hilfepläne für alle 150 Kunden erstellt. Sozialraumorientierung entsteht durch die Eröffnung mehrerer Begegnungszentren. Die Teams arbeiten nicht mehr in den WGs, sie agieren in und aus den Begegnungszentren heraus. Begleitend zu den Unterstützungsprozessen, die den Kundinnen und Kunden ein Leben in der Gemeinschaft ermöglichen, sollen aber auch Ressourcen im Sozialraum entdeckt werden, die inklusionsfördernd wirken. Beitrag 2: LUniQ Leben mit Unterstützung im Quartier Eine personenzentrierte Unterstützung für Menschen mit Behinderung Referierende: Daniel Schaufelberger, Michael Ledergerber und Christian Vogt, LUniQ Die Möglichkeit zur eigenständigen Lebensführung und zur gesellschaftlichen Teilhabe ist für Menschen mit Behinderung von grosser Bedeutung. Selbstbestimmt zu wohnen ist unter den gegebenen Voraussetzungen allerdings oft sehr schwierig. Der Verein LUniQ will hier Wahlmöglichkeiten eröffnen und mit einer personenzentrierten Dienstleistung Alternativen zu bestehenden Wohnformen schaffen. Eine Umsetzung von LUniQ als Pilotprojekt ist in Planung. Ziel der personenzentrierten Arbeit ist die grösstmögliche Autonomie und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Dienstleistung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Nutzenden. Die Unterstützung durch LUniQ erfolgt unter grösstmöglichem Einbezug von sozialräumlichen Ressourcen. Anstelle von neuen Angeboten werden bestehende Strukturen genutzt. Im Workshop berichten wir von der Idee, den Hintergründen und der geplanten Umsetzung des Pilotprojekt.

4 Workshop 3: Lebensbereich Selbstbestimmung Beitrag 1: Einsatz von Peermitarbeitenden am Beispiel des Bewohnerrates im Betula Referent: Christian Brönimann, Betula Romanshorn Im Betula finden psychiatrieerfahrene Männer und Frauen in verschiedenen Wohn- und Tagesstrukturangeboten Unterstützung und Perspektive. Seit 2014 arbeitet eine krankheitserfahrene Frau in der Rolle einer Peer Mitarbeiterin im Betula. Neben anderen Aufgaben leitet sie den Bewohnerrat, welchen sie mit aufgebaut hat. Wie war die Implementierung der Peer Mitarbeiterin im Betrieb möglich? Wie ist der Bewohnerrat aufgebaut? Was hat dieser für Aufgaben und Kompetenzen und wie sind die Erfahrungen? Beitrag 2: Recovery Wege entdecken - Ein Inklusionsprojekt, um psychisch erschütterte Menschen für Gesundungswege und damit zu mehr Selbstverantwortung und Selbstbestimmung zu ermutigen. Referent: Uwe Bening, Stiftung Pro Mente Sana Psychisch erkrankte Menschen sind nach wie vor sehr stark von Fremdbestimmung, Stigmatisierung und Ausgrenzung betroffen. Dies führt vielfach zu Resignation und Selbststigmatisierung. Wie kann es gelingen, diese Menschen zu mehr Selbstbestimmung und selbstbewusster Teilhabe zu motivieren? In einem Pilotprojekt in der Region Winterthur bietet die Stiftung Pro Mente Sana in Kooperation mit fünf regionalen sozialpsychiatrischen Anbietern eine modular aufgebaute Recovery-Weiterbildung für Nutzerinnen und Nutzer der verschiedenen Institutionen an. Ziel ist es, den teilnehmenden Menschen neues Selbstvertrauen, ein grösseres Gefühl von Selbstwirksamkeit, emotionale und Beziehungskompetenzen und nicht zuletzt Vertrauen in die eigene Lebendigkeit zu vermitteln. Die erlebte Gemeinschaft stellt dabei eine wichtige Ressource dar. Mit diesem Angebot wollen wir die Menschen befähigen, wieder in selbstbewusstere, aktive und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gelangen.

5 Workshop 4: Lebensbereich Kommunikation Beitrag 1: Leichte Sprache im Alltag Referierende: Bettina Quaderer und Uwe Armbruster, WohnWerk, Büro Leichte Sprache Basel Die UNO-BRK bekräftigt das Recht, dass Menschen mit Beeinträchtigung auf Informationen in einer für sie geeigneten Form zugreifen können. Im Büro Leichte Sprache Basel arbeiten seit 2014 Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zusammen. Sie übersetzen und prüfen Texte in Leichte Sprache, damit sie für Menschen mit Beeinträchtigung gut verständlich sind. Wenn Texte leicht lesbar und gut verständlich sind, kann sich der Mensch selbstbestimmt mit anderen auszutauschen und am öffentlichen Leben teilnehmen. Praktische Beispiele, wie der Flyer einer Ombudsstelle, die Wegleitung zu einem Hilfeplan, eine Patientenverfügung, Museumsflyer und Gesetzestexte zeigen den Nutzen und das Angebot, was Leichte Sprache für Menschen mit Beeinträchtigung bedeuten kann. Somit handelt es sich bei Leichter Sprache um ein wichtiges Instrument der Inklusion. Deshalb setzt sich das Büro Leichte Sprache Basel ein für die Verbreitung der Leichten Sprache und ist Mitglied im Internationalen Netzwerk Leichte Sprache. Beitrag 2: Büro für Leichte Sprache Referentin: Bettina Ledergerber, Pro Infirmis Zürich Inklusion durch Leichte Sprache geschieht in zwei Schritten. Erstens: Leichte Sprache hilft Menschen mit Leseschwierigkeiten, Texte zu verstehen. Zweitens: Wenn mehr Menschen Texte verstehen, können sie eher am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Seit die UNO-BRK auch in der Schweiz in Kraft ist, nimmt das Interesse an der Leichten Sprache zu. Pro Infirmis Zürich vereinfacht deshalb seit Anfang 2015 kompliziert geschriebene Texte. Die Inklusion wiederspiegelt sich aber auch in der Organisation des Pro-Infirmis- Projekts Büro für Leichte Sprache : Menschen mit und ohne Lesebeeinträchtigung arbeiten Hand in Hand - professionelle Texterinnen schreiben, Menschen mit Leseschwierigkeiten lektorieren. Hält die Leichte Sprache in der Praxis, was sie verspricht? Im Workshop erzählen die Projektmitarbeitenden von ihren Erfahrungen und diskutieren, ob und wie Leichte Sprache zur Inklusion beitragen kann.

6 Workshop 5: Lebensbereich Bildung / Medien Beitrag 1: Radio- und Audioarbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung Referentin: Liselotte Tännler und Talin Canova, Radioschule klipp+klang Die Radioschule klipp+klang führt Empowerment-Projekte durch, in denen sich Menschen mit Beeinträchtigung befähigen, via Radiosendung an die Öffentlichkeit zu treten. Diese innovativen Projekte stärken die angesprochenen Zielgruppen durch die gemeinsame Radioarbeit in verschiedenen Kompetenzen. Zudem werden Integrations- und Inklusionsprozesse gefördert. Hier werden wichtige Forderungen der UNO-BRK umgesetzt: Teilhabe, Mitbestimmung, Diversität nicht nur bei Themenwahl und Berichterstattung, sondern auch in der Zusammensetzung der Redaktions-Teams. Die bekanntesten Redaktionen: Radio loco-motivo Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung machen Radio. Die Redaktionen in Bern, Solothurn und Winterthur senden monatlich auf lokalen Gemeinschaftsradios. Happy Radio Menschen mit und ohne kognitiver Beeinträchtigung machen Radio. In Radiokursen und in der ersten Redaktion Happy Radio mit monatlicher Sendung in Aarau, machen Menschen mit und ohne kognitiver Beeinträchtigung gemeinsam Radio. Beitrag 2: Bildung in sexueller Gesundheit im schulischen heilpädagogischen Bereich Referierende: Cornelia Maissen, Lust und Frust, Fachstelle für Sexualpädagogik und Beratung und Beat Schaub, Heilpädagogische Schule Zürich Sexualpädagogik ist ein fester Bestandteil der Gesundheitsförderung und somit auch Teil des kantonalen Lehrplans. Trotzdem werden auch heute noch Jugendliche mit Beeinträchtigung zu wenig über Sexualität und ihre sexuellen Rechte aufgeklärt, so dass oft nur rudimentäres Wissen vorhanden ist. Die Fachstelle Lust und Frust in Zusammenarbeit mit der heilpädagogischen Schule Zürich hat deshalb aus dem Gedanken der Gleichstellung d.h. auf der Basis der Menschenrechte und UNO-BRK (wie z.b. Art. 23 oder Art. 24) entschieden, sich dem Thema Sexualität und Beeinträchtigung im schulischen Kontext anzunehmen. Das Projekt wird durch die finanzielle Unterstützung des EBGB ermöglicht. Das Ziel des Projekts ist es, die Schülerinnen und Schüler für einen selbstbestimmten Umgang mit ihrem Körper und die Wahrnehmung ihrer sexuellen Bedürfnisse zu befähigen, indem sie eine alters- und entwicklungsangepasste sexuelle Aufklärung erhalten. Zudem sollen ihre Bezugspersonen, wie pädagogische Fachpersonen und Eltern in ihrer Rolle Unterstützung bei der Umsetzung der Sexualerziehung erhalten.

7 Programm Nachmittag ( Uhr): Workshop 6: Lebensbereich Leben Beitrag 1: UNO-BRK konkret: was kann eine Institution dazu beitragen? Referierende: Rolf Maegli (Direktor), Rahel Huber (Leiterin Fachbereich Begleiten und Betreuen) Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Die SSBL betreut erwachsene Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen in 300 Wohnplätzen und 100 Tagesplätzen. Die Standorte sind im Kanton Luzern verteilt, in Rathausen werden ab 2017 über die Hälfte der Plätze betrieben. Diese Konzentration hat ihre Gründe, kann aber auch als Verletzung des Inklusionsprinzips interpretiert werden. Wie geht die SSBL mit diesem Paradoxon um? Lässt sich das mit den Zielsetzungen der UNO-BRKvereinbaren, können in einer stationären Einrichtung Ziele der UNO-BRK umgesetzt werden? Obwohl sich die UNO-BRK rechtlich an Behörden von Bund, Kanton und Gemeinden richtet, versteht die SSBL diese Grundrechte als Auftrag zur ständigen Entwicklung und Verbesserung. Die SSBL will die Menschen mit Behinderung auch unter schwierigsten Bedingungen befähigen, Entscheide zu treffen. Das setzt entsprechende Konzepte und reale Wahlmöglichkeiten voraus. Im Workshop wird aufgezeigt welche Aspekte der UNO-BRK konkrete Auswirkungen haben wie mit der Bewohnerbefragung konkrete Anliegen und Bedürfnisse aufgenommen werden welche Bedeutung die UN-Behindertenrechtskonventionfür Strategie und Planung hat. Beitrag 2: Leben wie du und ich im Kulturpark, Zürich West Referentinnen: Jennifer Zuber und Adelheid Arndt, Projektleitung Verein leben wie du und ich zusammen mit Projektteilnehmenden Seit 2012 ist das Leben mit persönlicher Assistenz als Alternative zum Leben im Heim auch in der Schweiz gesetzlich verankert. Menschen mit einer komplexen Behinderung, die sich für diese Lebensform interessieren, benötigen allerdings umfassende Hilfe, um ihren Alltag und ihre Arbeit selbstbestimmt und eigenständig mit persönlicher Assistenz zu gestalten. Das stellt sie vor eine schier unlösbare Aufgabe: Sie sollen einen Kleinbetrieb mit bis zu sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbstständig leiten, ohne dafür personelle oder finanzielle Unterstützung zu bekommen. Aus diesem Grund hat der Verein LEBEN WIE DU UND ICH ein Pilotprojekt aufgegleist, das im Kulturpark in Zürich umgesetzt wird. Am 1. Oktober 2015 haben mit unserer Unterstützung fünf Menschen mit einer Behinderung ihre ersten eigenen Wohnungen im Kulturpark bezogen. Sie leben zusammen mit nichtbehinderten Menschen in vier Wohnungen. Davor konnte am Beispiel einer 30 jährigen Frau mit komplexer Behinderung über neun Jahre gezeigt und entwickelt werden, wie auch ein Mensch mit einer schweren Beeinträchtigung mit Assistenz mitten in der Gesellschaft leben kann.

8 Workshop 7: Lebensbereich Arbeit Beitrag 1: Supported Employment / Supported Education Referenten: Michael Frey, Markus Leuenberger und Markus Elsener, SE Bern (Supported Employment Bern) SE Bern (Supported Employment Bern) hat das Ziel, alle Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt einzugliedern und Barrieren abzubauen. SE Bern bezweckt sowohl den direkten Zugang zum ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit erschwertem Zugang zu schaffen als auch die Begleitung nach den Grundsätzen von Supported Employment bzw. Supported Education durchzuführen und die unbefristete Nachbegleitung des betroffenen Menschen zu garantieren. Der Inklusionsgedanke steht über den herkömmlichen Massnahmen und Ausrichtungen und wird unsererseits gewahrt. Dazu gehört der aktive Einbezug der Wirtschaft. Unser Angebot bietet den Klientinnen und Klienten alle Elemente der Eingliederung an. Wir gestalten einen ganzheitlichen Prozess, leiten die Klientinnen und Klienten professionell, effizient und zielgerichtet an, um eine Lösung zu erreichen, welche auf Nachhaltigkeit angelegt ist. Hierbei setzen wir unter anderem auf Empowerment und Recovery, um die Klientinnen und Klienten in ihrer Eigenverantwortung zu stärken. Beitrag 2: PassParTous Dezentrale Ausbildungsstandorte Referierende: Bea Brülhart und Raphael Knecht, Stiftung Bühl Das Programm PassParTous ist ein Ausbildungskonzept, welches in enger Zusammenarbeit mit grösseren Betrieben des ersten Arbeitsmarktes umgesetzt wird. Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, welche die Selbst- und Sozialkompetenzompetenzen mitbringen, um sich in einem Team und Betrieb des ersten Arbeitsmarktes zu bewegen, können auf den Stufen PrA INSOS, EBA oder EFZ eine Ausbildung direkt im Betrieb des ersten Arbeitsmarktes absolvieren. Um dem erhöhten Förderbedarf gerecht zu werden, erhalten Jugendliche einerseits durch betriebseigene Ausbildnerinnen und Ausbildner fachliche Unterstützung und Anleitung, und andererseits werden sie für psychosoziale und übergeordnete Themen durch einen Integrationscoach der Stiftung Bühl unterstützt. Dieser arbeitet direkt im Betrieb, damit die Nähe zum Ausbildungssetting gewährleistet ist. Die Ausbildung wird in einer heterogenen Gruppe von Lernenden mit und ohne Beeinträchtigung absolviert.

9 Workshop 8: Lebensbereich Bildung Beitrag 1: Lehrgang in Selbstvertretung Referentin: Elfi Schläpfer Schmücker, Pro Infirmis TG/SG Das Projekt Lehrgang in Selbstvertretung (LG) befähigt Erwachsene mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen eigenmächtig die Rechte, die ihnen die UNO-BRK gewährt, als für ihr Leben bedeutsam zu erkennen, zu nutzen und einzufordern. Der LG fördert die Teilnehmenden (TN) in der Formulierung eigener Bedürfnisse, dem Erkennen der eigenen Stärken und Schwächen und der darauf aufbauenden Erarbeitung neuer Kompetenzen, der Fähigkeit eigene Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen, der Fähigkeit, sich gegenseitig zuhören und beraten zu können. Die TN lernen ihre Rechte und Pflichten kennen. Sie wissen, wo sie ihre Rechte einfordern können. Sie lernen das politische System der Schweiz und die UNO-BRK kennen. Sie können Inhalte publikumsgerecht vertreten. Sie bauen sich ein Netz von Verbündeten auf und können fremde Ressourcen aktivieren. Der Workshop bietet Einblick in die Arbeit und wird gemeinsam mit den TN des Lehrgangs vorbereitet und durchgeführt. Beitrag 2: Modulausbildung nach Bologna-System Referentin: Regina Brechbühl, Pro Infirmis AG (Wohnschule Aargau) Menschen mit einer Beeinträchtigung lernen ihre Lebensform selbstbestimmt und autonom zu gestalten. Der Lehrplan umfasst Selbst- und Sozialkompetenz Wohnkompetenz Freizeitkompetenz Gesellschaftskompetenz Der flexible Aufbau der Modulausbildung erlaubt eine auf die individuellen Ressourcen abgestimmte Teilnahme: Alle Module am Stück der jeweils ein Jahr dauernden Grund- und Aufbauausbildung. Bologna-System: die Module werden einzeln besucht und schliessen mit einem Zertifikat ab. Werden innerhalb von max. je 3 Jahren der Grund- oder Aufbauausbildung alle Module besucht, wird das entsprechende Diplom erteilt. Nachdiplom-Module dienen zum Schliessen von Lücken sowie der Teilhabe an gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen. Ziel: selbständige Lebens- und Wohnform von mindestens 50% der Teilnehmenden (aktuell über 60%) Der Workshop zeigt Aufbau und Praxis der Modulausbildung unter Mitwirkung von Teilnehmenden.

10 Workshop 9: Lebensbereich Bedarfserfassung Beitrag 1: Die selbstbestimmte Bestimmung des eigenen Hilfebedarfs und Planung des eigenen Bedarfsausgleichs für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Referent/in: Matthias Widmer, Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW Mit der UNO-BRK stellt Selbstbestimmung (neben anderen Setzungen) eine verbindliche Vorgabe für die Behindertenhilfe dar. Selbstbestimmung findet zwar bei alltäglichen Verrichtungen der Leistungsnutzenden (beispielsweise bei der Kleiderwahl) allmählich Verbreitung. Beim Prozess der Hilfebedarfs-Bemessung und -Planung ist sie aber praktisch inexistent. Meist wird der Hilfebedarf von Begleitpersonen als (entmündigendes) Expertenurteil vorgenommen. Als Gründe dafür können die sich nur langsam auflösende Versorgungskultur der Behindertenhilfe, aber auch die fehlenden Instrumente und Verfahren für eine selbstbestimmte Bestimmung und Planung des Hilfebedarfs vermutet werden. Im Beitrag wird der Stand eines neuen teilhabeorientierten Instruments zur Hilfebedarfs-Bemessung vorgestellt. Dieses wurde im Rahmen eines Nationalfondsprojekts ( ) durch die FHNW entwickelt. Derzeit wird es zu Gunsten einer konsequenten Beteiligung aller Leistungsnutzer weiterentwickelt und getestet. Beitrag 2: Umsetzung neues Behindertenkonzept Referentin: Magdalena Meyer-Wiesmann, Alters- und Behindertenamt Kanton Bern Erwachsene Menschen mit einer Behinderung sollen selbst wählen können, wie sie betreut und gepflegt werden. Die Eigenverantwortung und die Selbstbestimmung sollen ebenso gestärkt werden wie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies ist der Grundsatz der neuen Behindertenpolitik im Kanton Bern. Menschen mit Behinderungen können künftig beispielsweise wählen, ob sie in einer Institution oder in einer eigenen Wohnung mit Assistenz leben wollen. Und auch bei einer Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt wird die behinderungsbedingte Unterstützung mitfinanziert. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, institutionelle Angebote differenzierter anzubieten und zu nutzen beispielsweise durch den Besuch des Freizeitangebots eines anderen Wohnheims. Zur Umsetzung dieser Politik hat der Kanton Bern ein Pilotprojekt zu einer subjektfinanzierten Versorgung gestartet. Die Pilotteilnehmenden können aufgrund ihres individuell eruierten und anerkannten Budgets entscheiden, wo und wie sie in den beiden Lebensbereichen Wohnen/Freizeit und Arbeit ihre Unterstützungsleistungen einkaufen möchten.

11 Workshop 10: Lebensbereich Ausbildung/Kultur Beitrag 1: Die HORA-Ausbildung: Ein innovativer Berufsweg für Menschen mit Beeinträchtigung Referent/in: Urs Beeler, Ausbildungsleiter, Theater HORA Stiftung Züriwerk, Zürich Die Schauspielausbildung des Theater HORA nimmt künstlerisches Potential von Menschen mit Beeinträchtigungen ernst und unterstützt sie in der Weiterentwicklung ihres Berufswunsches zum Schauspieler / zur Schauspielerin. Der Workshop bietet die Möglichkeit, in der direkten Begegnung mit den jungen Menschen deren Herangehensweise, Expressivität, Emotionalität, Direktheit aber auch Verrücktheit zu erleben und über das gemeinsame Spiel eigene Grenzen auszuloten und Ungewöhnliches zu entdecken. Wer sich auf das Spiel einlässt hat die Chance zu erkennen, dass normal auch anders sein kann. Ein Perspektivwechsel, der durchaus zur Hinterfragung gesellschaftlicher Normen oder normierter Gesellschaftlichkeit führen kann.

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