Der Weg zur Gefährdungsbeurteilung. Handlungshilfe. für Betriebsräte
|
|
- Richard Kneller
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beispiel einer Umsetzung als Handlungshilfe für Betriebsräte B.T. u. G.H. 1
2 basierend auf dem Wissen aus den Hamburger Fachtagungen in den Jahren 2008 und 2009 Sensibilisierung des BR Gremiums vornehmen! B.T. u. G.H. 2 2
3 Im Juni 2009 : Einführung eines neuen Arbeitsverfahrens in einer Betriebsstätte ; Aufgrund massiver Klagen Begehung durch BetrÄ- Dienst durchgesetzt; Gutachten bescheinigt Belastungselemente B.T. u. G.H. 3 3
4 Nach Sensibilisierung des BR Gremiums : Beschlussvorlagen erstellt : 1. Aufforderung zur Erstellung einer Gefährdungs und Belastungsanalyse; 2. Bildung einer paritätischen Kommission; B.T. u. G.H. 4 4
5 Bis August 2009 : keine Reaktion ( Frist gesetzt ) keine Gesprächsbereitschaft - letzte Frist zur Gesprächsaufnahme mit Benennung des Rechtsbeistandes zur Einleitung der Einigungsstelle B.T. u. G.H. 5 5
6 Rechtsbeistand setzt letzte Frist vor Einleitung der Einigungsstelle ( Nov 09) Keine zufriedenstellende Antwort am letzten Tag des Frist! B.T. u. G.H. 6
7 - Vorbereitung der Befragung - Anfang 2010 : Themenkatalog mit neuer Führung festgelegt ; Zusage für Gesprächsbereitschaft zum Thema Gefährdungs und Belastungsanalyse ( im Januar 2010 ) durch BR nach BR Wahlen eingefordert! Verhandlungsbeginn Ende Mai B.T. u. G.H. 7
8 - Vorbereitung der Befragung - Die Verhandlungskommission bilden 2 nicht freigestellte BR und 2 Vertreter des AG. Im Juni 2010 : Bildung dieser 4 er Kommission zusätzlich bilden Geschäftsführer und BR Vors. eine interne Eskalationsstufe! Ab diesem Zeitpunkt gibt es einen ständigen TOP zu diesem Thema in den BR Sitzungen B.T. u. G.H. 8 8
9 - Vorbereitung der Befragung- Kommission : Besetzung z.b. AbtL Personal - Sb für Arbeitsschutz +2 benannte BR Unter ständiger Beteiligung des BR : (Beschluss Juli 2010) Planung und Durchführung von ersten Befragungen 09/10 > Auswahl der Betriebsteile Erstellen von Fragebögen Information der Beschäftigten Art der Dokumentation Auswertung B.T. u. G.H. 9 9
10 - Vorbereitung und Durchführung- Ziele der Kommission : Gute aussagekräftige Beteiligung Gemeinsame Wertung der Ergebnisse Zeitnahe Präsentation der Auswertung Einbinden der Beschäftigten ( Workshops ) Aufzeigen von Maßnahmen B.T. u. G.H
11 - Vorbereitung und Durchführung- Erprobung der Praxis: Vorbereitung der Vorgehensweise Erstellung einer gemeinsamen Präsentation für die Beschäftigten Verständigung auf Fragebögen Absprache der Modalitäten zur Befragung B.T. u. G.H. 11
12 - Vorbereitung und Durchführung- Durchführung der Befragung: Präsentation für die Beschäftigten durch die Kommission Anschließend Ausfüllen der Fragebögen Zügige Auswertung in Exceltabelle Präsentation der Ergebnisse spätestens nach 3-4 Wochen B.T. u. G.H. 12
13 - Vorbereitung und Durchführung - Bildung von Workshops mit neutraler Moderation Beschluss über Maßnahmen auf Grund der Workshop-Ergebnisse Bekanntgabe der Maßnahmen B.T. u. G.H. 13
14 -Aufgetretene Hindernisse- Nach ersten Maßnahmen - beabsichtigte Bremse der AG - Seite! konsequentes Verhalten der BR z.b. Ablehnen von krankheitsbedingten Kündigungen weitere Befragungen vereinbart Entwurf einer schriftlichen Erklärung ( AG) sowie BV ( BR) Diskussionen zu des Arbsch G BAG Urteil aus 2004 Erstellen einer Synopse einer BV sowie des Anhangs B.T. u. G.H
15 -Vorbereitung für die Betriebsvereinbarung- Verständigung auf einen gemeinsamen Text einer BV ; sowie einer Anlage zur Planung und Durchführung von Gefährdungsanalysen nach ArbSchG wird in Einzelfällen von dem Arbeitgeber zwecks juristischer Prüfung weitergeleitet B.T. u. G.H. 15
16 -Vorbereitung der Betriebsvereinbarung- Mit Wünschen nach redaktionellen Änderungen ist zu rechnen Es können stets andere Verantwortliche sein teils namentlich benannt teils anonym B.T. u. G.H. 16
17 -Vorbereitung der Betriebsvereinbarung- Mögliche Aussagen : Die BV ist in Ordnung die Anlage soll angepasst werden; welche Maßnahmen erforderlich sind, bestimmt der Arbeitgeber ; noch diese Änderung, dann unterschreiben wir B.T. u. G.H. 17
18 -Vorbereitung der Betriebsvereinbarung- welche Betriebsteile sollen untersucht werden?; sind nur die vereinbarten Fragebögen zu verwenden? ist die Kommission ein Gremium mit empfehlender oder mitbestimmender Kompetenz? B.T. u. G.H. 18
19 Vorbereitung der Betriebsvereinbarung Verhandlungsrunde im August 2011 ergab eine Fassung die aus Sicht der Geschäftsführung und BR unterschriftsreif ist ; Beschluss des BR Gremiums diese als letzte Fassung zu akzeptieren Im September Änderungswünsche die, die Einschränkungen der Mitbestimmung vorsehen, (nur 1 Methode festschreiben - Wirksamkeitskontrolle etc) B.T. u. G.H. 19
20 Vorbereitung der Betriebsvereinbarung Forderungen der Arbeitgeber Der Ausschuss plant führt durch und wertet aus ; alles andere ist Sache der Arbeitgeber ; nicht beantwortet wurde die Frage wer ist mit Arbeitgeber gemeint? Gleichzeitig liefen die Vorbereitungen zur Anrufung der Einigungsstelle B.T. u. G.H. 20
21 Einigungsstelle Anschreiben zur Anrufung der Einigungsstelle mit Besetzungsvorschlägen wird von der GF nicht beantwortet; Setzung einer letzten Frist durch RA ( Ende Sept.) Nach Ablauf der Frist wird der Antrag für das Bestellungsverfahren beim zuständigen Arbeitsgericht gestellt. Anhörungstermin nach ca 3 Wochen Arbeitgeber favorisieren vor der Verhandlung einvernehmliche Lösung B.T. u. G.H. 21
22 Einigungsstelle Einigungsstelle wird eingerichtet je 3 Beisitzer (AG-BR) Vorsitzender - Arbeitsrichter B.T. u. G.H. 22
23 Einigungsstelle Sachstand vor dem Einigungsstellentermin : Arbeitgeber wollen nunmehr Lösung ohne Einigungsstelle; Wir reden weiterhin - aber nicht über mitbestimmungsrelevante Passagen ; Gesprächsbasis ist unser Beschluss von Ende August B.T. u. G.H. 23
24 Einigungsstelle Die ersten beiden Terminvorschläge für die Einigungsstelle kamen nicht zustande. Der Vorsitzende legte den ersten Verhandlungstag nach Absprache mit den Arbeitgebern im Januar 2012 fest B.T. u. G.H. 24
25 Einigungsstelle 2 strittige Punkte wurden in der Einigungsstelle verhandelt. 1. Das alleinige Recht der Umsetzung von Maßnahmen liegt beim Arbeitgeber. 2. Bei Streitigkeiten in der Kommission entscheidet die Einigungsstelle bei mitbestimmungspflichtigen Tatbeständen B.T. u. G.H. 25
26 Einigungsstelle Nach gut 2 Stunden liegt eine unterschriftsreife BV vor. Lösung : 1. Die Kommission unterbreitet dem AG Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen ( die Mitbestimmung bleibt erhalten ). 2. Die Einigungsstelle entscheidet bei Streitfällen nach Prüfung ihrer Zuständigkeit B.T. u. G.H. 26
27 Umsetzung der BV Kommission trifft sich Mitte Januar zur Wiederaufnahme der Tätigkeit im Sinne der BV! Aufgabenverteilung innerhalb der Kommission Festlegen von Terminen für die Befragungen usw B.T. u. G.H. 27
28 Umsetzung der BV Verständigung über Betriebsteile für das Jahr 2012 Initiativen von beiden Seiten Schwerpunkt Betriebsklima seitens der AG Fragebögen auf Bedarf angepasst B.T. u. G.H. 28
29 Umsetzung der BV Ableiten von Maßnahmen aus Ergebnissen der Workshops mit Beschäftigten Moderation durch neutrale Person Vorgehensweise für die Umsetzung von Maßnahmen besprochen bis hin zur Veränderung der betrieblichen Organisation in einem Fall B.T. u. G.H. 29
30 Umsetzung der BV Wirksamkeitskontrolle Auf der Basis initiierter Maßnahmen Fragebögen erstellt. Abgefragt wird : Ist die Maßnahme umgesetzt? Dauert die Maßnahme an? Hat die Maßnahme sich bewährt? B.T. u. G.H. 30
31 Umsetzung der BV Wirksamkeitskontrolle Auswertung und Dokumentation in gewohnter Form ggf weitere Bedarfe formulieren gute Lösungen können auf andere Teilbereiche übertragen werden B.T. u. G.H. 31
32 Umsetzung der BV Unterweisung ( 12 ArbSchG) Umsetzung des BV Textes einfordern einer Namensliste der Unterweisenden Anforderungen und Eignung der Unterweisenden formulieren Erstellen eines Schulungskonzeptes für Unterweisende Themen aus Anl 1 der BV einbinden B.T. u. G.H. 32
33 Was tun wir sonst noch? auf Wunsch Besuch von BR vermitteln der Methoden in ver.di Gremien Planung und Durchführung von Seminaren zu dem Thema wenn nötig Hilfe bei Erstellen von Anschreiben oder Fragebögen etc es geht uns um die gute Sache! B.T. u. G.H. 33
34 Was tun wir sonst noch? Wir machen nun Schluss damit Ihr nicht belastet seid ; danken für die Aufmerksamkeit, und freuen uns auf eine wenn nötig rege Diskussion! Aber erst mal ist PAUSE B.T. u. G.H. 34
Georg Hohlwein und Barbara Titze, Betriebsräte, Dortmund
Fachtagung 3: Instrumente zur Erfassung körperlicher und psychischer Arbeitsbelastungen mit praktischen Übungen I Grob- und Feinanalysen I Maßnahmenentwicklung I Darstellung des Dortmunder Modells - 15.-
MehrDie Rolle der Interessenvertretungen im BEM -
Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM - Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung Fachtag und Auszeichnung zum BEM 07.12.2016 Beratungsstelle handicap Jannike Uhl BEM-Team Wichtiger Einflussfaktor
MehrRahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung
Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung zwischen xyz - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und dem Betriebsrat der yxz - nachfolgend Betriebsrat genannt - 1. Gegenstand Ziel dieser Betriebsvereinbarung
MehrBetriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Österreichische Besbahnen Betriebsvereinbarung betriebliche Gesheitsförderung Seite: 1 / 5 Zwischen Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesheitsförderung 1. dem Vorstand der ÖBB-Holding
MehrUmsetzung des TV Arbeits-und Gesundheitsschutz im Sozial und Erziehungsdienst. Erste Schritte
Umsetzung des TV Arbeits-und Gesundheitsschutz im Sozial und Erziehungsdienst Erste Schritte 1 Kerninhalte des Tarifvertrages Der Tarifvertrag greift vorhandene Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes auf.
MehrDie Einigungsstelle. agmav-tagung am 10. November 2016 in Dortmund. Ralf Hubert Vorsitzender
Die Einigungsstelle agmav-tagung am 10. November 2016 in Dortmund Grundlagen 76 BetrVG 71 BPersVG 36a MVG Aufgaben Zusammensetzung Einigungsstelle Grundlage BetrVG 76 BetrVG Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
MehrIntegration der Psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung
Integration der Psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutztag Heidelberg I Mannheim 6. Juli 2010 Psychische Belastungen Mitbestimmung Gefährdungsbeurteilung Massnahmen auf dem
MehrWORKSHOP FÜR DEN BETRIEBSRAT
WORKSHOP FÜR DEN BETRIEBSRAT DER BETRIEBSRAT ALS TEAM! Der Workshop für Ihren BR gemeinsam erfolgreich arbeiten! Gemeinsam als Team in Richtung Erfolg. Als Betriebsratsmitglied sind Sie einer unter Gleichen.
MehrTarifvertrag über Tarifschiedsgericht,
Tarifvertrag über Tarifschiedsgericht, Einigungsstelle und Schnellschlichtung Stand: 24.05.1996 IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 004 12 100 147 027 00 Nordverbund Industrie: Arbeiter Angestellte Auszubildende
MehrWorkshop Stuttgart
Workshop 21. 4. 2009 - Stuttgart www.gefaehrdungsbeurteilung-forschung.de Ausgewählte Ergebnisse der Betriebsrätebefragung 2008 in Baden-Württemberg / Forschungsprojekt BAuA Im Sommer 2008 wurden Betriebsräte,
Mehr90 Einmischen aber wie?
90 Einmischen aber wie? Änderungen am Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung mitgestalten und Mitbestimmung durchsetzen. Wie wird die Mitbestimmung umgesetzt? Rüdiger Granz, Beratungsstelle Arbeit
MehrBetriebliche Gesundheitsförderung: Eckpunkte zu einer Betriebsvereinbarung
Betriebliche Gesundheitsförderung: Eckpunkte zu einer Betriebsvereinbarung Vorbemerkung Eine Betriebsvereinbarung ist um so besser, je eher sie den konkreten betrieblichen Bedürfnissen entspricht. Deshalb
MehrBetriebsvereinbarung. Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze
Betriebsvereinbarung zwischen der Firma - im folgenden Firma genannt und dem Betriebsrat der Firma - im folgenden Betriebsrat genannt über Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze
MehrWorkshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Fachtagung für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Wenn Arbeit krank macht 12.06.2012, Rehabilitationszentrum der Deutschen Rentenversicherung
MehrLANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren unter Beteiligung. - Antragstellerin und Beschwerdegegnerin -
Geschäftsnummer: 12 TaBV 22/02 4 BV 21/02 ArbG Solingen Verkündet am: 03.07.2002 gez.: Brühl Regierungsangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem
MehrWeiterBildenin Siegen-Wittgenstein
WeiterBildenin Siegen-Wittgenstein Sozialpartner-Initiative der Metall- und Elektroindustrie Siegen-Wittgenstein Einführung eines Mitarbeiterfördergesprächs beim Unternehmen Karl Buch Ausgangssituation
MehrErfahrungen aus 4 Jahren als freigestelltes Betriebsratsmitglied
Erfahrungen aus 4 Jahren als freigestelltes Betriebsratsmitglied Weshalb ist Betriebsratsarbeit für den MB und seine Mitglieder essentiell? Aufgaben des Betriebsrates im Rahmen des BetrVG Einhaltung von
MehrANHANG. des. Vorschlags für einen Beschluss des Rates
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 1.4.2016 COM(2016) 172 final ANHANG des Vorschlags für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des von der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen
MehrBezirk Baden-Württemberg. Master-Untertitelformat bearbeiten. Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen Berlin 22.
Master-Untertitelformat bearbeiten Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen Berlin 22. Oktober 2008 Bisher durchgeführte Tatort Betrieb Aktionen Per und Tri - raus aus den Betrieben (1988) Giftcocktail
MehrSchlichtungsvereinbarung
Schlichtungsvereinbarung Vom 5. November 1979 (GVOBl. 1980 S. 12) Für die Regelung von Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern gilt die zwischen ihnen am 5. November 1979 geschlossene Schlichtungsvereinbarung.
MehrForum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz
Kongress Gute Arbeit Berlin 6. 12. 2006: Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Rolf Satzer Dipl.- Psychologe Forschung - Beratung - Umsetzung Köln 1 Ziel des Arbeitsschutzgesetzes
MehrWas haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun?
Informationen für Betriebsräte Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun? Referentin Isabel Eder, Abteilung Betriebsverfassung 2013 IG BCE 24. September 2013 Analyse der Ausgangssituation Welche
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis
Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis RA Hans-Wilhelm Köster RA Dr. Axel Borchard Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.v. - Gesetzestext 84 Abs. 2 SGB IX - Prävention (2) Sind
MehrUmsetzung der Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Von Jürgen Kalmbach Betriebsrat bei der MAHLE GmbH in Stuttgart Ablauf bei MAHLE 2 verschiedene Ansätze zum einen erste Seminare von Betriebsrats
MehrHerzlich Willkommen bei der Arbeitskammer des Saarlandes
Herzlich Willkommen bei der Arbeitskammer des Saarlandes Zur Person: Rainer Fuchs Justitiar bei der AK seit Mai 1992 Davor 4 Jahre Höherer Postdienst (u. a. Leiter des Briefpostzentrums Stuttgart 1, Assistentätigkeit
MehrDie Einigungsstelle im. Arbeits- und Gesundheitsschutz
8. Fachtagung ver.di Nord Arbeits- und Gesundheitsschutz am 12.06.2013 Die Einigungsstelle im Arbeits- und Gesundheitsschutz Referent: Max Oberberg Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Teil 1 Die Zuständigkeit
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten Referent: Reinhard Gusek Gliederung: 1. Entwicklung der Rechtsprechung 2. Ablauf des BEM 3. Fragen / Diskussion 1.
Mehrakalogoeinf_2 akaclose
akalogoeinf_2 akaclose Veranstaltungsnummer: 2014 Q 196 MH Termin: 16.06. 18.06.2014 Zielgruppe: neue Betriebsratsmitglieder Ort: Köln Seminarleiter/in: Dr.Thomas Wurm Dozent/in: Dr. Thomas Wurm Fachanwalt
MehrInhalt. Abkürzungsverzeichnis... 11
Inhalt 5 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 11 1. Einleitung... 13 1.1»Da hätten wir in die Einigungsstelle gehen können«einige typische einigungsstellenfähige Konfliktfälle...... 13 1.2 Die Einigungsstelle
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement
aktiv im Betriebsrat Betriebliches Eingliederungsmanagement Bearbeitet von Sigrid Britschgi 3., aktualisierte Auflage 2014. Buch. 148 S. Kartoniert ISBN 978 3 7663 6295 7 Format (B x L): 14,7 x 21 cm Recht
MehrBaustein 2: Kompetenzinventar / Berufswegekonferenz Handhabung und Bedeutung im Alltag
Berufliche Orientierung / Berufswegeplanung für jungen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung / mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Baustein 2: Kompetenzinventar
MehrLeitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation. Dr. Sabine Eligehausen Amt für Arbeitsschutz Hamburg Bremen,
Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Dr. Sabine Eligehausen Amt für Arbeitsschutz Hamburg Bremen, 17.09.2009 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie abgestimmte, arbeitsteilige Überwachungs-
MehrHinzuziehung eines Sachverständigen nach 80 Abs. 3 BetrVG (im Einzelfall)
Fachanwalt für Arbeitsrecht Hinzuziehung eines Sachverständigen nach 80 Abs. 3 BetrVG (im Einzelfall) 80 Abs. 3 BetrVG: Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung
MehrAusschuss für Produktsicherheit (AfPS) Verfahrensgrundsatz zur Unterrichtung bei harmonisierten Normen gemäß 4 Abs. 3 ProdSG
Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) Verfahrensgrundsatz zur Unterrichtung bei harmonisierten Normen gemäß 4 Abs. 3 ProdSG Stand: 20.04.2016 Der Ausschuss für Produktsicherheit hat in seiner 8. Sitzung
MehrGefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen
Seite 1 Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen Verpflichtung zur Durchführung durch den Arbeitgeber allgemein: Bewertung der Arbeitsbedingungen, Ableitung von Maßnahmen ArbSchG: von 1998 Konkretisierung
MehrSchlichtungsvereinbarung 1
Schlichtungsvereinbarung SchlichtVereinb 7.526 N Schlichtungsvereinbarung 1 Vom 5. November 1979 (GVOBl. S. 1980 S. 12) 1 Red. Anm.: Dieser Tarifvertrag gilt gemäß Teil 1 56 Absatz 2 des Einführungsgesetzes
MehrGesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb 7. Landesweite VdK-Schulung für Behindertenvertreter Heilbronn 8.
MehrLANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
Geschäftsnummer: 13 TaBV 23/99 4 BV 26/99 ArbG Düsseldorf Verkündet am: 19.08.1999 Esser Regierungsangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Beschlußverfahren
MehrBetriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs
Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Veranstaltungsnummer: 2017 Q150 MH Termin: 15.05. 19.05.2017 Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, sonstige Interessierte Ort: Bonn Seminarleiter/Dozent:
Mehrver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) Rechtsprechung * Personalräte sind im Bereich Gesundheitsschutz nicht rechtlos Das
MehrMerkblatt zu Beschäftigtenbefragungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements
Merkblatt zu Beschäftigtenbefragungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements 1 Worauf richten sich diese Hinweise? Ein systematisches betriebliches bzw. behördliches Mobilitätsmanagement wird in der Regel
MehrAbschlusstagung München
Abschlusstagung München 23. 6. 2009 Workshop IV: Neue Beteiligungsformen im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Metallbetrieb Kontakttechnik Baden-Württemberg Rolf Satzer (fbu Köln) Ausgangssituation Metallbetrieb
MehrBeschwerde nach 85 BetrVerfG. Bsp. Anästhesie
Beschwerde nach 85 BetrVerfG Bsp. Anästhesie Beschwerdegründe Unzulässig hohe Belastung im BD Beschwerdegründe Unzulässig hohe Belastung im BD Dienstplanung über ArbZG von zulässigen 48h im Schnitt ohne
MehrArbeitsschutz und Mitbestimmung
RECHTSPRECHUNG TRIFFT AUF BETRIEBLICHE REALITÄT Uli-Faber@t-online.de www.judix.de 1 ÜBERSICHT I. Mitbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften II. III. Bedeutung konkreter Regelungsvorstellungen
MehrWas tun, wenn die Privaten da sind? Katharina Ries-Heidtke, Vorsitzende Gesamtbetriebsrat Asklepios Kliniken Hamburg GmbH
Was tun, wenn die Privaten da sind? Katharina Ries-Heidtke, Vorsitzende Gesamtbetriebsrat Asklepios Kliniken Hamburg GmbH Asklepios- Kliniken Hamburg GmbH Bis 31.12.04 = LBK Hamburg mit 7 Krankenhäuser
Mehr15 Jahre Arbeitsschutzgesetz 21 Jahre EU-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie heutiger Stand der Umsetzung Aufgaben der Gegenwart und Zukunft
15 Jahre Arbeitsschutzgesetz 21 Jahre EU-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie heutiger Stand der Umsetzung Aufgaben der Gegenwart und Zukunft Kongreß 15 Jahre Arbeitsschutzgesetz Hamburg, 24. 26. Mai 2011 Dr.
MehrRUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT
RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Angela Huber Rechtsanwältin, Mediatorin BM, Disability Manager CDMP Vortrag für die ver.di Frauen im Bezirk München am 21. Mai 2014 Angela Huber Rechtsanwältin,
MehrPASOC - Pfleiderer AG Sozialcharta ( )
PASOC - Pfleiderer AG Sozialcharta (2009 2011) BILANZ (Abläufe & Ergebnisse) Intensivierung von Informations- und Konsultations-Maßnahmen zur Implementierung von gemeinschaftsweiten Sozialstandards für
MehrKAGO. Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung ab
KAGO Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung ab 01.07.2005 Dienstvertrag / Arbeitsvertrag Dienstgeber Mitarbeiter/in Dienstvertrag Betriebliche Übung * MAVO KAGO AVR-Recht Dienstvereinbarungen KAVO Schlichtungsempfehlungen
MehrWiederkehrende Prüfung sicherheitsrelevanter Geräte und Anlagen in Laboratorien
Wiederkehrende Prüfung sicherheitsrelevanter Geräte und Anlagen in Laboratorien Grundlagen für die organisatorische Umsetzung Dr. Birgit Wimmer Seite 1 Überwachungsbedürftige Anlagen GUV-V A1 -------------
MehrWerkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit
Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung
MehrDer Eurobetriebsrat optimiert seine Arbeitsbedingungen
Der Eurobetriebsrat optimiert seine Arbeitsbedingungen Das europäische Projekt IN.CON.PAR_able stellt seine Ergebnisse vor Hamburg, 14./15.10.2008 Das Projekt ist co-finanziert von der EU Projektträger
MehrLiebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter.
Ausgabe 2 Februar 2016 Liebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter. Hauptthema dieses Newsletters sind die Beteiligungsrechte. Was darf der Betriebsrat? Wo kann er mitbestimmen? Wo hat er nur ein Recht
MehrTarifvertrag Qualifizierung
Tarifergebnis der Metall- und Elektroindustrie 2006 Tarifvertrag Qualifizierung Martin Weiss, IG Metall VSt. Frankfurt/Main Tarifvertrag Qualifizierung - Übersicht Definition von Qualifizierungsarten Vorgehen
MehrGEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen Sven Hinrichs: (2016) Reihe: Praxiswissen Betriebsvereinbarungen
MehrGefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen
Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Arbeitsschutztag 17.4.2008 Öhringen Dr. Max Geray, Büro für Arbeitsschutz, Hamburg www.buero-fuer-arbeitsschutz.de Dr. Max Geray
MehrForum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat
12. IG Metall Tagung für Personal in der beruflichen Bildung Forum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat Was bringt uns ein Bildungsausschuss des BR? Kompetenz
Mehrdie Durchführung der Gefährdungs- und Belastungsanalyse sowie deren Umsetzung
Zwischen der Otis GmbH & Co OHG und der Otis Holdings GmbH & Co. OHG beide vertreten durch die Otis Management GmbH, jeweils mit Sitz Otisstr. 33, 13507 Berlin (im folgenden BW genannt) und dem Betriebsrat
MehrGefährdungsbeurteilung betrieblich verankern
Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur
MehrGrundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz
Grundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz Prozessbeschreibung zur Prüfung der Eignung neuer Norm-Projekte im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes Das Projekt Kommission
MehrBetriebsverfassungsrecht kompakt
Betriebsverfassungsrecht kompakt Seminar-Nummer: 2018 Q144 MH Termin: 08.10. - 12.10.2018. Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, sonstige Interessierte Tagungsstätte: Bodensee Dozent/en: Stand: 10.08.2018
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
10 BV 56/10 (Arbeitsgericht Nürnberg) Verkündet am: 17.06.2010 H Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten
MehrSofort einsatzfähig Crashkurs. Neue Betriebsratsmitglieder. Termin:
Sofort einsatzfähig Crashkurs für neue Betriebsratsmitglieder Seminar-Nummer: 2018 Q142 MH Termin: 05.06. - 07.06.2018 Zielgruppe: Neue Betriebsratsmitglieder Tagungsstätte: Hotel Collegium Leoninum Noeggerathstraße
MehrANHANG. des. Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 12.10.2016 COM(2016) 620 final ANNEX 1 ANHANG des Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Kooperationsabkommen zwischen
Mehrvom September in Mannheim
Umsetzung des Betriebliches Eingliederungsmanagement und der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß Arbeitsschutzgesetz Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung vom 28. 30.
MehrVorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13
TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 4475 /13 öffentlich Datum 14.02.2013 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200 hk - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Finanz- und Beteiligungsausschuss
MehrDer perfekte Start im Betriebsrat
Der perfekte Start im Betriebsrat So meistern Sie Ihre neuen Aufgaben 1. Auflage 2014. Buch. ISBN 978 3 8111 1050 2 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung
MehrDIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus
DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus FKC Management-System-Beratung GmbH Leitung Schulung & Seminare Qualifikation: Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachkraft für Explosionsschutz
Mehr- Fassung gemäß Beschluss des Vorstandes des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e. V. vom
VERFAHRENSORDNUNG für die Schlichtungsstelle gemäß 22 der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) im Bereich des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin
MehrOrdnung für die Bundesfachausschüsse der CDU
Ordnung für die Bundesfachausschüsse der CDU Stand: 15.10.2018 Ordnung für die Bundesfachausschüsse der CDU (BFAO) Beschlossen durch den Bundesvorstand am 01.03.1977, geändert durch Beschlüsse des Bundesvorstandes
MehrBetriebsvereinbarung zum Gesundheitsschutz im Service Center
Betriebsvereinbarung zum Gesundheitsschutz im Service Center Präambel Diese Betriebsvereinbarung dient der Umsetzung der Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem ArbSchG. Es soll insbesondere der Ablauf
MehrGefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen
Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Arbeitsschutztag 17.4.2008 Öhringen Dr. Max Geray, Büro für Arbeitsschutz, Hamburg www.buero-fuer-arbeitsschutz.de 1 Das Neue am
MehrBezirk Küste. Tarifvertrag. Schutz und Beschäftigung
1 Bezirk Küste Tarifvertrag Schutz und Beschäftigung 2 Herausgeber: IG Metall Bezirksleitung Küste & ArcelorMittal Bremen GmbH Gestaltung und Redaktion: Daniel Tech (ArcelorMittal Bremen Betriebsrat) April
MehrInhalt. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhalt Peter Bopp / Cornelia Bopp: I. Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten 9 Dr. Lothar Beseler: II. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ( 87 Abs.
Mehrvom Mai 2017
Gefährdungsbeurteilung psychische Beurteilung im Betrieb Beurteilung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung Erkennen und richtiges Verstehen mit pro Betriebsratswissen e.v. vom 10. 12. Mai 2017
MehrKMK-Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
KMK-Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2007 -2-1. Grundsatz Angelegenheiten der Europäischen Union sind insbesondere EU-Vorhaben im Bundesratsverfahren,
MehrBetriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden
Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden Zwischen der Universitätsklinikum Giessen und Marburg GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung und den Kaufmännischen Geschäftsführer,
MehrTalk am Fleet
Talk am Fleet 15.11.2017 Zusammenstellung: BLC GmbH Hamburg, November 2017 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a 22767 Hamburg fon +49 (0)40 39 99 90-0 fax +49 (0)40 39 99 90-29 info@bl-con.de
MehrArbeitsschutzausschuss (ASA)
ASI Arbeitsschutzausschuss (ASA) ASI 0.50 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN 2 ASI Arbeitsschutzausschuss (ASA) Themenübersicht 1. Allgemeines 4 2. Zusammensetzung 4 3. Aufgaben 6 4. Geschäftsordnung
Mehr10. Hans Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht - Kollektive Durchsetzung - Wirksamkeit von Sprüchen der Einigungsstelle -
10. Hans Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht - Kollektive Durchsetzung - Wirksamkeit von Sprüchen der Einigungsstelle - DR. HOLGER SCHRADE - PRÄSIDENT DES LANDESARBEITSGERICHTS - Ausgangslage Demografie
MehrCSSA-Initiative - Innovative Arbeitswelten in der Chemischen Industrie. Ziel: Personal- und Organisationsentwicklung nachhaltig gestalten
CSSA-Initiative - Innovative Arbeitswelten in der Chemischen Industrie Ziel: Personal- und Organisationsentwicklung nachhaltig gestalten Konzept: Veränderungsprozesse mit interner Expertise erfolgreich
MehrArbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I
Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I I. Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten ( 106-110 BetrVG) 1. Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses ( 106-109 BetrVG)
MehrDie ERA-Leistungszulage
Die ERA-Leistungszulage Bewertungsverfahren und tariflicher Rahmen era. Seminare der IG Metall Olpe 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung 3 Punktbewertungsverfahren
MehrStatut der IVSS Sektion für Prävention in der chemischen Industrie (IVSS Sektion Chemie)
Statut der IVSS Sektion für Prävention in der chemischen Industrie (IVSS Sektion Chemie) Kapitel 1: Name, Ziele und Aktionsmittel Artikel 1 Name Die Internationale Sektion führt den Namen "IVSS Sektion
MehrPsychische Belastung Gefährdungsbeurteilung
Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung Dr. Stefan Sasse, RA/FAArbR Partner GÖHMANN Rechtsanwälte Abogados Advokat Steuerberater Partnerschaft mbb Landesjustitiar DRK Landesverband
MehrUmsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:
Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und
MehrDie Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX
Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX Veranstaltung 2012 HGH ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 1 Themen: 1. Rechtsgrundlage 2. Organisatorische
MehrInstitut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln. Forum B
Forum B Anlage 2 zum Diskussionsbetrag 9/2006 (Prof. Dr. Kohte) (der gesamte Beitrag ist einsehbar unter www.iqpr.de) Aus dem Spruch der auf Grund des Beschlusses vom Arbeitsgericht Dortmund, 5. Kammer,
MehrKirchliches Arbeitsgericht
Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier in Mainz Az.: KAG Mainz M 56/15 Sp- ewvfg - 30.06.2015 Beschluss In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit
MehrKunst akademie Düsseldorf
Kunst akademie Düsseldorf AMTLICHE MITTEILUNGEN INHALT Ordnung zur Zwischenevaluation von Juniorprofessuren an der Kunstakademie Düsseldorf Nr. 41 Düsseldorf, den 28. Februar 2018 DER REKTOR der Kunstakademie
MehrV e r f a h r e n s o r d n u n g des Schlichtungsausschusses. der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
V e r f a h r e n s o r d n u n g des Schlichtungsausschusses der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm Aufgrund der Empfehlung des Berufsbildungsausschusses der Rechtsanwaltskammer
MehrDie Konstituierung des Betriebsrats
Die Konstituierung des Betriebsrats Einberufung zur ersten Sitzung des neugewählten Betriebsrats 15 Leitung der konstituierenden Sitzung 16 Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters
MehrBeschluss: 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom , Az.: 12 BV 12/14, abgeändert.
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 4 TaBV 7/14 12 BV 12/14 (Arbeitsgericht Würzburg) Datum: 30.04.2014 Rechtsvorschriften: 98 ArbGG; 87, 50 BetrVG Leitsatz: Eine Einigungsstelle ist offensichtlich unzuständig,
MehrMein Name ist Friedrich Wilhelm Haase- Hansmann, Betriebsratsvorsitzender bei Bosch Thermotechnik Werk Eibelshausen.
1 Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, eine kurze Vorstellung: Mein Name ist Friedrich Wilhelm Haase- Hansmann, Betriebsratsvorsitzender bei Bosch Thermotechnik Werk Eibelshausen. Das
MehrSchlichtungsregelung. mit der IG Bergbau, Chemie, Energie. vom 28. Oktober 1981 in der Fassung vom 27. März 2015
Schlichtungsregelung mit der IG Bergbau, Chemie, Energie vom 28. Oktober 1981 in der Fassung vom 27. März 2015 1 Grundsatz I. Um bei Abschluss von Tarifverträgen, einschließlich der Neuregelung gekündigter
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement Matthias Gillmann Jurist, CDMP Zusammenstellung: In Kooperation mit Hamburg, November 2018 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a D-22767 Hamburg
Mehr