18. Schwerpunktfach Musik (Schulfach Musik und Instrumentalunterricht)
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- Bella Pfeiffer
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1 18. Schwerpunktfach Musik (Schulfach Musik und Instrumentalunterricht) I. Allgemeine Bemerkungen zur Prüfung Die Maturitätsprüfungen im Fachbereich Musik setzen sich aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung im Fach Schulmusik und einer getrennt stattfindenden, praktischen Prüfung im Fach Instrumentalunterricht zusammen. Für die schriftliche, mündliche und praktische Prüfung soll den einzelnen Schülerinnen und Schülern derselbe Experte oder dieselbe Expertin zugeteilt werden. An der mündlichen und praktischen Prüfung sind in der Regel die zuständigen Lehrerinnen und Lehrer des Fachs Musik, die jeweiligen Instrumentallehrerinnen und -lehrer und der Experte oder die Expertin anwesend. Der Expertenpool setzt sich aus Instrumentallehrpersonen und Lehrkräften des Schulfachs Musik zusammen. Das Prüfungsprogramm der Praktischen Prüfung Instrumentalunterricht muss drei Monate vor Beginn der mündlichen Maturitätsprüfungen dem Fachvorstand Instrumentalunterricht eingereicht werden. Der Fachvorstand leitet das Prüfungsprogramm an die Expertinnen und Experten und den Ressortleiter Musik weiter. II. Schriftliche Prüfung im Bereich Schulfach Musik 1. Fachliche und überfachliche Kompetenzen Erschliessen von Musik und ihrer Strukturen unter Berücksichtigung musikimmanenter und historischer Fragestellungen Vertiefte Kenntnis musikalischer Strukturen in den Bereichen Rhythmus, Melodie und Harmonie und Anwendung differenzierter Fachsprache Notation von musikalischen Verläufen in den Bereichen Rhythmus, Melodie und Harmonie Erweitertes Orientierungswissen hinsichtlich Stilen, Gattungen, Formen, Komponistinnen und Komponisten, Besitz eines entsprechenden Hörrepertoires, respektive einer erweiterten Hörerfahrung Interpretation und Beurteilung der Aussage und Wirkung von Musik im Zusammenhang mit objektiven und subjektiven Kriterien 69
2 2. Struktur der Prüfung / Bestandteile Die schriftliche Prüfung dauert 2 Stunden. Die schriftliche Prüfung umfasst im Wesentlichen die Bereiche Gehörbildung/Harmonielehre und Werkanalyse. Zu jedem der oben genannten Bereiche findet sich mindestens eine Pflichtaufgabe. In den Teilbereichen Harmonielehre und Werkbetrachtung (musikgeschichtliche Einordnung) können wahlweise zusätzliche Aufgaben gestellt werden. 3. Hilfsmittel Audiowiedergabegerät, e. 4. Bewertungskriterien Die Gewichtung der Prüfung entspricht ungefähr dem Anteil der zeitlichen Vorgaben zu den einzelnen Prüfungsteilen (Gehörbildung/Harmonielehre 40 %, Werkanalyse/Formenlehre 60 %). Die Bewertungskriterien richten sich nach den Punkten Qualität, Quantität und schriftliche Darstellung. Unter Qualität subsumieren sich: Richtigkeit der Lösungen, Genauigkeit der Kenntnisse zu kompositorischen Techniken, Formverläufen, Gattungen und Stilen sowie musikhistorischen Zusammenhängen. Unter Quantität subsumieren sich: Vielfalt der Begründungen, Argumentationen und der Schaffung von Bezügen. Die Bewertung der schriftlichen Darstellung richtet sich nach der Klarheit der Aussage, der akkuraten Darstellung in Schrift und Notenschrift sowie der Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge in angemessener Form darzustellen. Mindestanforderungen (genügende Leistung - Note 4): Im Bereich Gehörbildung: korrektes Aufschreiben von einfachen melodischen, rhythmischen und harmonischen Verläufen. Im Bereich Werkanalyse: Adäquate Lösungsansätze mit auf die Aufgabe bezogenen Aussagen, korrekte Verwendung von grundlegenden Fachbegriffen, Arbeitstechniken und Fachmethoden. 70
3 III. Mündliche Prüfung im Bereich Schulfach Musik 1. Fachliche und überfachliche Kompetenzen Erschliessen von Musik und ihrer Strukturen unter Berücksichtigung musikimmanenter und historischer Fragestellungen Erweitertes Orientierungswissen hinsichtlich Stilen, Gattungen, Formen, Komponistinnen und Komponisten, Besitz eines entsprechenden Hörrepertoires, respektive einer erweiterten Hörerfahrung Interpretation und Beurteilung der Aussage und Wirkung von Musik im Zusammenhang mit objektiven und subjektiven Kriterien Wiedergabe von musikalischen Verläufen in den Bereichen Rhythmus und Melodie Die Schülerinnen und Schüler haben Wahlmöglichkeiten im Bereich des Spezialgebietes (Wahl des Spezialgebietes oder Wahl der Werke innerhalb eines Spezialgebietes). Das Spezialgebiet beinhaltet die Besprechung von 1-2 Musikwerken unter Einbezug von en und Sekundärliteratur. 2. Struktur der Prüfung / Bestandteile Vorbereitungszeit: 15 Minuten. Die mündliche Prüfung dauert 20 Minuten. 3. Hilfsmittel Harmonieinstrument, sofern die Aufgabestellung dies erfordert, Audiowiedergabegerät. 4. Bewertungskriterien Das Spezialgebiet und die Wiedergabe von musikalischen Verläufen in den Bereichen Rhythmus und Melodie werden im Verhältnis 3:1 geprüft und beurteilt. Die Bewertungskriterien richten sich nach den Punkten Qualität, Quantität und mündliche Präsentation. Unter Qualität subsumieren sich: Richtigkeit und musikalische Darbietung der Lösungen, Genauigkeit der Kenntnisse zu kompositorischen Techniken, Formverläufen, Gattungen und Stilen sowie musikhistorischen Zusammenhängen. Unter Quantität subsumieren sich: Vielfalt der Begründungen, Argumentationen und der Schaffung von Bezügen. 71
4 Unter mündlicher Präsentation subsumieren sich: Verständlichkeit der Darlegung, Eingehen auf Fragen und Einwände, Verdeutlichung des eigenen Standpunktes. Mindestanforderungen (genügende Leistung - Note 4): Im Bereich Gehörbildung: In den Grundzügen korrekte Wiedergabe der gestellten Aufgabe. Im Bereich Spezialgebiet/Werkanalyse: Adäquate Lösungsansätze mit auf die Aufgabe bezogenen Aussagen, korrekte Verwendung von grundlegenden Fachbegriffen. IV. Praktische Prüfung im Bereich Instrumentalunterricht 1. Fachliche und überfachliche Kompetenzen In der praktischen Prüfung wird die Gesamtheit folgender Kompetenzen in angemessener Weise geprüft: Musikalische Vorstellung Z.B. Instrumenten- und stiltypischer Vortrag, Klangbewusstsein. Instrumentenspezifische Spieltechnik Z.B. Intonation, motorische bzw. stimmliche Fähigkeiten, Atmung, Körperbeherrschung. Interpretation Z.B Texttreue, Artikulation, Dynamik, Agogik, Ornamentik, Phrasierung, Stimmenführung, angemessenes Spieltempo. Präsentation Z.B. Bühnenpräsenz, Körperbewusstsein, Timing. Reflexion Z.B. Selbständige Gestaltung von Musik. 2. Struktur der Prüfung / Bestandteile 10 Minuten Einspielen im Prüfungsraum, unmittelbar vor der Prüfung Prüfungsdauer 25 Minuten Vortrag von mindestens 3 vorbereiteten Stücken aus unterschiedlichen Stilepochen und Jahrhunderten, wovon eines der Stücke aus dem 20. oder 21. Jahrhundert sein muss. 72
5 An der Instrumentalprüfung muss zusätzlich mindestens einer der drei Bereiche geprüft werden: a) Blattspiel b) Improvisation c) Zeitstück (14 Tage Vorbereitungszeit) 3. Hilfsmittel Keine. 4. Bewertungskriterien Bei der Bewertung künstlerischer Leistungen stehen objektive und subjektive Kriterien nebeneinander. Bewertungsparameter: Angemessenes Spieltempo Ausdruck Tongebung Klang, Klangvariation Dynamik Intonation Rhythmus Agogik Phrasierung Artikulation Ornamentik Instrumenten- und stiltypischer Vortrag Stimmenführung Individuelle Ausgestaltung Schwierigkeitsgrad Texttreue Bei der Bewertung der Leistung werden die oben genannten Parameter wahrgenommen und in ihrer Gesamtheit benotet. Auswendigspiel wird bei der Bewertung positiv beurteilt. Die Bewertung der vorbereiteten Stücke und der Aufgabe aus dem Bereich Blattspiel, Improvisation, Zeitstück erfolgt im Verhältnis 4:1. 73
6 Mindestanforderungen (genügende Leistung): Die Mindestanforderung ist für die einzelnen Aufgaben erfüllt, wenn die musikalischen Zusammenhänge verständlich dargestellt sind, dabei müssen die Werke einen dem Schwerpunktfach Musik angemessenen Schwierigkeitsgrad aufweisen. Als Grundlage zur Vergleichbarkeit des Schwierigkeitsgrades dient eine von den Instrumentallehrpersonen jährlich aktualisierte kantonale Referenzliste von Musikstücken in den einzelnen Instrumentalsparten. Beilagen: - Übersicht Kenntnisse und Fertigkeiten im Schwerpunktfach Musik - Auflistung Fertigkeiten Musik 74
7 Schwerpunktfach Musik Übersicht Gehörbildung Melodie Gehörbildung Rhythmus Kenntnisse Kategorie Zeitlicher Umfang Pflicht Wahl m s m s Tonales Melodiediktat x 1 Diktat ca Minuten Prima vista singen x 1-2 Stücke ca. 3-4 Minuten Rhythmusdiktat x 1 Diktat ca Minuten Prima vista Rhythmus wiedergeben x 1-2 Beispiele ca. 2 Minuten Hilfs- und Arbeitsmittel Fertigkeiten Inhalte Audioplayer A Tonleitermelodie, Dreiklangsbrechungen, wenig Sprünge, einfache Rhythmik A,B Tonleitermelodie, Dreiklangsbrechungen, wenig Sprünge, einfache Rhythmik Audioplayer B Keine Taktwechsel, mit Synkopen und X-Tolen, B Mit Synkopen und X-Tolen, Gehörbildung Harmonie Werkanalyse Harmonisches Diktat x 1 Diktat ca. 10 Minuten Harmonische Verläufe spielen x 1-2 Beispiele ca. 5 Minuten Harmonische Verläufe analysieren und beschreiben Melodische Zusammenhänge analysieren und beschreiben Rhythmische und metrische Zusammenhänge analysieren Formale Verläufe analysieren und beschrieben x 1 Ausschnitt Minuten x ca. 5 Minuten innerhalb grösserer Werkanalyse x ca. 5 Minuten innerhalb grösserer Werkanalyse x 1-2 Werke, ca Minuten Audioplayer C,A Hauptstufen, charakteristische Wendungen (z.b. Trugschluss); harmonische Schemata erkennen; Stufendiktat Harmonieinstrument C,A,B z.b. Liedbegleitung, Generalbass, Stufenfolgen Audioplayer, Audioplayer, Audioplayer, Audioplayer, x Audioplayer, Werkbetrachtung x 1 Werk ca Minuten Klangfarbenbeschreibung x x 1 Ausschnitt Minuten Musikgeschichtliche Einordnung und Beschreibung Spezialgebiet x 1-2 Werke mit Einbezug von Sekundärliteratur C,A A,B,C, D,F B,C,D, F,A D,A,B, C F,A,B, C,D,E E,C,A, B A,B,C, D,E,F A,B,C, D,E Drei- und Vierklänge mit Umkehrungen, einfache Modulationsprozesse, akkordfremde Töne (Vorhalt, Durchgangs- und Wechselnote, Orgelpunkt, Antizipation) Themenerkennung und Themencharakterisierung mit adäquaten Fachtermini Rhythmische Strukturen charakterisieren und mit adäquaten Fachtermini beschreiben z.b. polyphone Grossformen wie Invention und Fuge; Sonatehauptsatzform, Rondo, Liedformen Stilistische Einordnung und Beschreibung z.b. Satztechnik, Instrumentenbehandlung, dynamisches Konzept Besprechung eines stilistisch und für einen bestimmten Zeitraum repräsentativen Werkes Gespräch über selbst erarbeitete/s Thema/en 75
8 Fertigkeiten A Melodische Abläufe erfassen können B Rhythmische Abläufe erfassen können C Harmonische Abläufe erfassen können D Formale Abläufe erfassen können Nähere Umschreibung - Diktate schreiben - Prima vista singen - Melodische Zusammenhänge analysieren - Diktate schreiben - Prima vista wiedergeben - Rhythmische und metrische Zusammenhänge analysieren - Diktate schreiben - Zusammenklänge analysieren - Formen erkennen E F Klangfarben bewusst wahrnehmen Ein kurzes Musikstück in seiner Gesamtheit erfassen können - Klangfarben erkennen und beschreiben können - Musik, die den Schülerinnen und Schülern unbekannt ist, parameterübergreifend und adäquat beschreiben können 76
9 19. Ergänzungsfach Musik (Schulfach Musik und Instrumentalunterricht) I. Allgemeine Bemerkungen zur Prüfung Die Maturitätsprüfungen im Ergänzungsfach Musik besteht aus einer mündlichen im Schulfach Musik sowie einer praktischen Prüfung im Instrumental/Vokalunterricht von je 15 Minuten Dauer. Für beide Prüfungsteile soll den einzelnen MaturandInnen derselbe Experte oder dieselbe Expertin zugeteilt werden; zudem sind in der Regel auch der / die zuständige LehrerIn des Schulfachs Musik und der / die jeweilige Instrumental/VokallehrerIn sowohl bei der mündlichen wie bei der praktischen Prüfung anwesend. Der Expertenpool soll sich möglichst aus ausserkantonalen Lehrkräften des Schulfachs Musik und / oder Instrumentallehrpersonen zusammensetzen, wobei auch Fachleute der Tertiärausbildung wünschbar sind. Das Prüfungsprogramm für die praktische Prüfung im Bereich Instrumental / Vokalunterricht muss drei Monate vor Beginn der mündlichen Maturitätsprüfungen dem Fachvorstand Instrumental/Vokalunterricht einer Schule eingereicht werden. Der Fachvorstand leitet das Prüfungsprogramm an den / die RessortleiterIn Musik und nach der Validierung an den / die Experten / in weiter. II. Mündliche Prüfung im Bereich Schulfach Musik 1. Fachliche und überfachliche Kompetenzen a) Fachliche Kompetenzen Die MaturandInnen können ihre Einsichten in die Musik als vielfältig ausgestaltetes akustisches Phänomen und als geschichtlich und soziokulturell bedingtes Medium emotionalen Ausdrucks terminologisch angemessen äussern, auf ihr nachhaltig gesichertes Wissen aus dem Grundlagenfach und im Ergänzungsfach exemplarisch vertieftes Wissen in angemessener Form zugreifen, 77
10 ihre Kenntnisse musikalischer Aspekte in den Bereichen Rhythmik, Melodik, Harmonik, Formverläufen sowie Klangerscheinungen mit angemessener Fachterminologie an konkreten Beispielen anwenden, ihre im Ergänzungsfach erweiterte Hörerfahrung, ihr grundlegendes Orientierungswissen hinsichtlich Arten, Stilen, Gattungen, Formen und KomponistInnen sowie ein angemessenes historisches Umfeldwissen abrufen, musikalische Phänomene einordnen, beurteilen und Lösungsansätze für ihnen unbekannte Sachverhalte entwickeln. b) Überfachliche Kompetenzen Die MaturandInnen können Ergebnisse aus selbstständiger Recherche, bewusst genutzten Materialangeboten und Fachliteratur in ihre Ausführungen angemessen einbeziehen, ihr Abstraktions- und Vorstellungsvermögen anhand musikalischer Notate ausweisen, ihr Abstraktions- und Vorstellungsvermögen anhand musikalischer Notate ausweisen, sich reflektiert und terminologisch angemessen über (in der Musik besonders wichtige) nonverbale Aspekte äussern. 2. Struktur der Prüfung / Bestandteile Die MaturandInnen werden im Bereich der Werkkenntnis geprüft. Hierfür reichen sie zu einem vereinbarten Zeitpunkt vor der Prüfung eine Liste mit vier bis sechs kürzeren Werken oder Ausschnitten bei grösseren Werken ein. In der Regel soll diese Liste eine angemessene stilistische Breite (auch mit Musik vor und nach der dur-moll-tonalen Epoche) abbilden. Mindestens die Hälfte der Werke bzw. der Werkausschnitte muss im Selbststudium erarbeitet werden. Der / die ExaminatorIn formuliert aufgrund dieser Liste ein oder zwei Prüfungsthemen. Die MaturandInnen erhalten dieses Thema oder diese Themen 15 Minuten vor der Prüfung mit strukturierenden Fragen und, in der Regel, mit Notaten und Aufnahmen zur Vorbereitung. In der mündlichen Prüfung beginnt in der Regel der / die MaturandIn mit seinen / ihren Ausführungen. Je nach Prüfungsverlauf schaltet sich der / die ExaminatorIn mit weiterführenden Fragen ein. Werden zwei Prüfungsthemen gewählt, muss der / die ExaminatorIn für deren angemessene Behandlung im Prüfungsverlauf sorgen. 78
11 Das vom Examinatoren / der Examinatorin aus der eingereichten Liste ausgewählte Werk (oder die ausgewählten Werke) muss (müssen) dem Experten / der Expertin spätestens eine Woche vor der Prüfung bekannt sein, wofür der Examinator / die Examinatorin verantwortlich ist. 3. Hilfsmittel Notate, Audiowiedergabegerät 4. Bewertungskriterien Der Inhalt der Ausführungen wird mit ca. 80% gewichtet, die Form der Präsentation mit ca. 20%. Unter Inhalt der Ausführungen werden die Kenntnisse zu kompositorischen Techniken, Formverläufen, Gattungen und Stilen sowie musikhistorischen Zusammenhängen verstanden. Eine wichtige Rolle spielt der adäquate Umgang mit Notaten. Zudem wird die Vielfalt der Begründungen (im Idealfall auch eigener) und Argumentationen gewichtet. Unter Präsentation werden Folgerichtigkeit und Verständlichkeit der Darlegung, das Eingehen auf Fragen und Einwände des Examinators / der Examinatorin sowie die Verdeutlichung des eigenen Standpunktes bewertet. Mindestanforderungen für eine genügende Leistung (Note 4): Nachvollziehbares Eingehen auf die Aufgabe(n), Nachweis von elementaren Kenntnissen, Formulierung von einfachen Lösungsansätzen, korrekte Verwendung von Fachbegriffen. III. Praktische Prüfung im Bereich Instrumental/Vokalunterricht 1. Fachliche und überfachliche Kompetenzen In der praktischen Prüfung wird die Gesamtheit folgender Kompetenzen in angemessener Weise geprüft: Musikalische Vorstellung (z. B. Instrumenten- und stiltypischer Vortrag, Klangbewusstsein) Instrumentenspezifische Spieltechnik (z. B. Intonation, motorische bzw. stimmliche Fähigkeiten, Atmung, Körperbeherrschung) 79
12 Interpretation (z. B. Texttreue, Artikulation, Dynamik, Agogik, Ornamentik, Phrasierung, Stimmenführung, angemessenes Spieltempo) Präsentation (z. B. Bühnenpräsenz, Körperbewusstsein, Timing) Reflexion (z. B. selbständige Gestaltung von Musik) 2. Struktur der Prüfung / Bestandteile 10 Minuten Einspielen im Prüfungsraum unmittelbar vor der Prüfung, die wie erwähnt 15 Minuten dauert Vortrag von mindestens zwei vorbereiteten Stücken aus unterschiedlichen Epochen und Jahrhunderten, wovon eines der Stücke aus dem 20. oder 21. Jahrhundert sein muss An der Instrumentalprüfung kann zusätzlich mindestens einer der drei Bereiche geprüft werden: a) Blattspiel b) Improvisation c) Zeitstück mit 14 Tagen Vorbereitungszeit 3. Hilfsmittel Keine 4. Bewertungskriterien Bei der Bewertung künstlerischer Leistungen stehen objektive und subjektive Kriterien nebeneinander, wobei von folgenden Parametern ausgegangen wird: Schwierigkeitsgrad Texttreue angemessenes Vortragstempo Intonation Tongebung Klang, Klangvariation Dynamik Rhythmus 80
13 Agogik Phrasierung Artikulation Stimmenführung in polyphoner Musik Ornamentik Stiladäquatheit instrumententypischer Vortrag Ausdruck Textverständlichkeit und inhaltliche Darstellung (Gesang) Individuelle Ausgestaltung Bei der Beurteilung der Leistungen werden diese Parameter berücksichtigt und in ihrer Gesamtheit benotet. Auswendigspiel wird bei der Bewertung positiv beurteilt. Mindestanforderungen für eine genügende Leistung (4): Die Mindestanforderung ist für die einzelne Aufgabe dann erfüllt, wenn die musikalischen Zusammenhänge verständlich dargestellt worden sind. Dabei bestimmen die Instrumental / Vokallehrpersonen die Werke, die einen Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen, der einer Unterrichtsdauer von vier Jahren angemessen ist. 81
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