Mitteilungsblatt. Amtsblatt für die Gemeinde Loffenau Diese Ausgabe erscheint auch online. 53. Jahrgang Donnerstag, 22.

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1 Mitteilungsblatt Amtsblatt für die Gemeinde Loffenau Diese Ausgabe erscheint auch online 53. Jahrgang Donnerstag, 22. Januar 2015 Nummer 04

2 Seite 2 / Nummer 04 Mitteilungsblatt Loffenau Donnerstag, 22. Januar 2015 Amtliche Bekanntmachungen Der Gemeindefriedhof im Winter Zum Jahreswechsel sind die Gräber mit Winterschmuck versehen und es leuchten Grabkerzen. Auch auf dem Friedhof ist winterliche Ruhe eingekehrt. Der heutige Gemeindefriedhof in Loffenau wurde 1852 eingerichtet Seit 163 Jahren werden im Gemeindefriedhof Loffenau Bestattungen durchgeführt. Viele Generationen haben hier ihre letzte Ruhe gefunden. 1982/83 wurde eine kleine Erweiterung durchgeführt. Dieser Trend wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen, sodass auch für viele Jahrzehnte ausreichend Platz im Friedhof vorhanden sein wird. Bis zur Einführung der Kolumbarien waren in Loffenau Erdbestattungen die Regel und Urnenbestattungen die Ausnahme. Dieser Trend hat sich total umgekehrt; bei über 90 % aller Bestattungen handelt es sich um Urnenbeisetzungen. Anhand geschätzter Zahlen kann davon ausgegangen werden, dass auf der relativ kleinen Friedhofsfläche mit 0,5 ha bis Personen bestattet sind. Eine aktuelle Bestandsaufnahme von Dezember ergibt 370 Grabstellen. Dabei handelt es sich um Familien-, Doppelgräber 107 Einzelreihengräber 25 Urnenerdgräber 88 Kolumbarien 148 An freien Grabflächen stehen Belegungen zur Verfügung: Familien-, Doppelgräber 56 Einzelreihengräber ausreichend Urnenerdgräber 7 Kolumbarien 52 Durch die Ausweisung neuer Urnenerdgräber im kommenden Jahr wird dem Bedarf Rechnung getragen. Weiter größerer Investitionsbedarf steht nicht an, zumal auch viele Familiengräber wie Urnenerdgräber und Kolumbarien eine Doppelbelegung zulassen. Das Streusilo ist gefüllt Wo noch vor 25 Jahren die gesamte Fläche für Gräber genutzt wurde, entstehen jetzt große Freiflächen. Der Winterdienst im vergangenen Jahr hat alle Rekorde gebrochen. Noch nie musste der Bauhof so wenig ausrücken und noch nie wurden so geringe Mengen Streumaterial verbraucht. Damit musste in diesem Jahr nur wenig an Streumitteln gekauft werden. Das meiste stammt noch aus Restbeständen des Vorjahres. Die Lager sind gefüllt, den niemand weiß, wie der Winter noch ausfällt.

3 Donnerstag, 22. Januar 2015 Mitteilungsblatt Loffenau Nummer 04 / Seite 3 Samstag, 24. Januar 2015 Samstag, 07. Februar 2015 ab Uhr Montag, 09.Febr Uhr K I N D E R F A S C H I N G Vielseitiges Programm Auftritte der HIP HOP Gruppen Bewirtung durch das Adlerstuben-Team Eintritt: 4 Euro davon 2 Euro Freiverzehr Veranstalter: TSV Abtl. Turnen Dienstag, 17. Febr Uhr an der Kelter in Loffenau NARRENBAUM VERBRENNEN

4 Seite 4 / Nummer 04 Mitteilungsblatt Loffenau Donnerstag, 22. Januar 2015 Gemeindeverwaltung Loffenau Telefon: Telefax: Gemeinde@Loffenau.de HP: Öffnungszeiten: Vormittags täglich 9 bis 12 Uhr Freitags 9 bis 13 Uhr Nachmittags Dienstag 14 bis 16 Uhr Donnerstag 14 bis 18 Uhr Durchwahlnummern des Bürgermeisteramtes: Sekretariat Bürgermeister Frau Bleier Amtsblatt Frau Bleier Finanzverwaltung/Hauptamt Amtsleiter Herr Lamparth Melde-/Standes-, Paß- und Sozialamt Herr Braun Gemeindekasse Frau Schmieder Grundbuchamt/Steueramt Frau Poles Kassenverwaltung/Internet Frau Geiges Verkehrsamt/Friedhofswesen/Gewerbemeldungen Frau Adam Bauhof vormittags von 9:00 bis 9:30 Uhr Bauhofleiter/Wassermeister Michael Kübler 0173/ Stellv. Bauhofleiter Jan Lingenfelder 0173/ Zuständigkeit für den Gemeindewald: Revierförster Taub Sprechstunde: jeden Donnerstag von 16 bis 17 Uhr nach telefonischer Anmeldung im Büro des Försters, Bergstr Praxis Dr. Zuther Physiotherapeutische Praxis Frau Böhner Igelbachapotheke Grundschule Loffenau Kindergärten Kindergarten Kirchhaldenpfad Kindergarten Brunnengasse Kirchen Evangelische Kirche, Pfarramt Evangelisch-methodistische Kirche Katholisches Pfarramt St. Bernhard, Bad Herrenalb Neuapostolische Kirche Bei Notfällen und Störungen Polizeiruf 1 10 Feuerwehr-Notruf 1 12 Erste Hilfe/DRK (07224) Sozialstation Gernsbach (07224) Störungen Wasserversorgung 0173/ Störung Stromversorgung EnBW Zentrale in Ettlingen (07243) Störung Ergasversorgung Badenova (0800) Störungsmeldestelle Strom (0800) Störungsmeldestelle Kabelfernsehen (0800) Tierkörperbeseitigung (0721) Polizeidirektion Rastatt Verkehrspolizei und Wirtschaftskontrolldienst (07222) Kriminalpolizei (07222) Polizeiposten Gernsbach (07224) Polizeirevier Gaggenau (07225) Ärztliche Notdienste an Sonn- und Feiertagen entnehmen Sie bitte wöchentlich dem Gemeindemitteilungsblatt oder den Tageszeitungen.

5 Donnerstag, 22. Januar 2015 Mitteilungsblatt Loffenau Nummer 04 / Seite 5 Notdienste der Ärzte und Apotheken Ständige Notrufnummern - Weiterleitung an diensthabenden Arzt Der ärztliche Bereitschaftsdienst steht den Patienten in Notfällen von Montag bis Freitag von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr sowie am Wochenende/Feiertagen von 8 bis 8 Uhr unter der Telefonnummer zur Verfügung. An Wochenenden/Feiertagen wird die Patientenversorgung direkt in den Räumen der Notfallpraxis Baden-Baden, Balger Straße 50, von 8 bis 22 Uhr erfolgen. Die Notfallpraxis ist unter obiger Telefonnummer erreichbar. In lebensbedrohlichen Situationen muss der Rettungsdienst unter der Europarufnummer 112 benachrichtigt werden. Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienstzeiten siehe oben, zusätzlich aber mittwochs von 13 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag Telefon Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst von 8 bis 8 Uhr (von 10 bis 12 Uhr in der Praxis) 24./25. Januar - Dr. Dr. med. dent. Daniel Salwerk & Kollegen, Luisenstraße 41, Gaggenau, Telefon Tierärztlicher Bereitschaftsdienst von Samstag 12 Uhr bis Montag 8 Uhr 24./25. Januar - Praxis Mussler, Muggensturmer Straße 6, Durmersheim, Telefon Apotheken Der Dienst dauert von 8.30 bis 8.30 Uhr Donnerstag, 22. Januar Sonnen-Apotheke, Murgtalstraße 26, Bad Rotenfels, Telefon Freitag, 23. Januar Wendelinus-Apotheke, Am Zimmerplatz 2, Weisenbach, Telefon Samstag, 24. Januar Eberstein-Apotheke, Beethovenstraße 30, Ottenau, Telefon Sonntag, 25. Januar Murgtal-Apotheke, Gottlieb-Klumpp-Straße 12, Gernsbach, Telefon Montag, 26. Januar St. Laurentius Apotheke, Murgtalstraße 85, Bad Rotenfels, Telefon Dienstag, 27. Januar Igelbach-Apotheke, Lautenbacher Pfad 2, Loffenau, Telefon Mittwoch, 28. Januar Schwarzwald Vital Apotheke, Bismarckstraße 53, Gaggenau, Telefon Johannes Apotheke, Hauptstraße 37, Forbach, Telefon Donnerstag, 29. Januar Stadt-Apotheke, Hauptstraße 87, Gaggenau, Telefon Fachstelle Sucht Am Bachgarten 9, Gernsbach, Telefon Öffnungszeiten: Am Mittwoch, 28. Januar, vormittags geschlossen, nachmittags von Uhr, freitags von 9-13 Uhr Offene Sprechstunde: mittwochs von Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung. Sozialstation Gernsbach e. V. Scheffelstraße 2, Gernsbach, Telefon , Fax Nachbarschaftshilfe, Telefon Hospizdienst, Telefon Büroöffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung sst.gernsbach@t-online.de Dienst der Schwestern am Samstag, 24./Sonntag, 25. Januar: Franziska Marteau, Sieglinde Beckert, Dagmar Breihofer, Romina Roth, Pfleger Christoph Hörner, Pfleger Wolfgang Heinrich, Regina Bleier, Ursula Hecker Alle Angaben ohne Gewähr! Impressum Amtsblatt der Gemeinde Loffenau Herausgeber: Gemeinde Loffenau Untere Dorfstraße Loffenau Fon: Fax: Gemeinde@loffenau.de Homepage: Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG Merklinger Straße Weil der Stadt Fon: Fax: Homepage: Verantwortlich für den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum Merklinger Straße Weil der Stadt Anzeigenberatung: Außenbüro Gaggenau Luisenstraße Gaggenau Fon: Fax: annahme.76571@nussbaummedien.de Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH Josef-Beyerle-Straße 9a Weil der Stadt Fon: abonnenten@wdspressevertrieb.de Homepage:

6 Seite 6 / Nummer 04 Mitteilungsblatt Loffenau Donnerstag, 22. Januar 2015 Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach - Loffenau - Weisenbach Öffentliche Bekanntmachung Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach - Loffenau - Weisenbach Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen nach 5 Abs. 2 Ziff. 2b BauGB Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2014 gemäß 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I. S. 1748) den Entwurf der Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach - Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen - gebilligt und die öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Planbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet der drei Gemeinden Gernsbach, Loffenau und Weisenbach. Es gilt der Lageplan vom 19. Januar Die Konzentrationszonen sind hierin eindeutig dargestellt. Der Entwurf des Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen mit der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes liegt in der Zeit vom 30. Januar 2015 bis einschließlich 6. März im Rathaus Gernsbach, Stadtbauamt, Zimmer 301/303 (Hausadresse: Igelbachstraße 11, Gernsbach) während der Dienststunden Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 14 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr; - im Rathaus Loffenau, Zimmer Nr. 8, 1. OG, (Hausadresse: Untere Dorfstraße 1, Loffenau) während der Dienststunden Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 14 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr; - im Rathaus Weisenbach, Zimmer Nr. 5 (Hausadresse: Hauptstraße 3, Weisenbach) während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr, Dienstag von 14 bis 16:30 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Umweltbericht Im Umweltbericht werden die möglichen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Schutzgüter Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Kultur- und Sachgüter, Landschaft, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Wasser und Klima und Luft sowie die möglichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und gegebenenfalls Kompensation dargestellt. Einzelbetrachtung der geplanten Konzentrationszonen (Steckbriefe) In der Einzelbetrachtung der geplanten Konzentrationszonen (Steckbriefe) werden die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die einzelnen Schutzgüter jeweils zusammenfassend dargestellt. Artenschutzrechtliche Fachbeiträge arguplan vom und Oktober 2014 In den artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen werden Aussagen zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die windkraftempfindlichen Vogelarten, die nach 44 BNatSchG zu berücksichtigenden europäischen Vogelarten, Rastvögel und den Vogelzug sowie die Fledermäuse getroffen und die möglichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Landschaftliches Fachgutachten Hage Hoppenstedt Partner vom Im Landschaftlichen Fachgutachten werden die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Landschaft und die Kulturdenkmale dargestellt. Diese Informationen und weitere Details sind im Internet unter zu finden. Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der - Stadt Gernsbach, Igelbachstr. 11, Gernsbach, - Gemeinde Loffenau, Untere Dorfstr. 1, Loffenau - Gemeinde Weisenbach, Hauptstr. 3, Weisenbach abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gernsbach, 20. Januar 2015 gez. Dieter Knittel Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für 2015 Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) und die Grundstücke (Grundstücke B) für das Jahr 2015 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz öffentlich festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. An die fällige Grundsteuerzahlung wird nur mit dieser Bekanntmachung erinnert und kein Schreiben mehr zugestellt. Grundsteuerbescheide / Zahlungsweise Erstmalig zum Jahre 2012 wurden aus Kostengründen keine Grundsteuer-Jahresbescheide erstellt, d. h. es gilt

7 Donnerstag, 22. Januar 2015 Mitteilungsblatt Loffenau Nummer 04 / Seite 7 immer der zuletzt zugestellte Jahres- oder Änderungsbescheid als Grundlage für die Grundsteuerzahlungen. Nur zu dem Zeitpunkt, an dem eine Änderung eintritt (bei objektbezogenen Kriterien wie z. B. Neubewertung, Wohnungseigentumsbildung etc., Hebesatzänderung durch die Gemeinde, Eigentumswechsel usw.) werden neue Bescheide ausgestellt. Bitte beachten Sie daher zur Vermeidung von Mahnverfahren und zusätzlichen Kosten die folgenden gesetzlich geregelten Fälligkeitstermine: Die Fälligkeitstermine des Steuerjahres sind wie folgt gesetzlich geregelt: Ratenzahler: , , und , zu je 1/4. Jahreszahler: Soweit der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden die fälligen Beträge vom jeweiligen Bankkonto zum Fälligkeitstermin abgebucht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Wider-spruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Loffenau, Untere Dorfstr. 1, Loffenau, einzulegen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Landratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, Rastatt, eingelegt wird. Weiterer wichtiger Hinweis zur Grundsteuer bei Veräußerung Bei Grundstücksverkäufen (Eigentumswechsel) während des Jahres bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ende des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber. Die Gemeinde darf den Grundsteuerbescheid erst ändern, wenn vom zuständigen Finanzamt ein geänderter Grundsteuermessbescheid ergangen ist. Nach dem Bewertungsgesetz ist der Übergang immer der des dem Kaufvertrag nachfolgenden Jahres. Auskunft zur Grundsteuer erteilt das Bürgermeisteramt Loffenau, Frau Poles, Telefon Loffenau, 22. Januar 2015 Steigerwald, Bürgermeister Net Aloi Wir treffen uns am Mittwoch, 28. Januar, um Uhr an den Bushaltestellen. Wir fahren nach Staufenberg ins Gasthaus Sonne. Einladung zur 1. öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 27. Januar 2015, Sitzungsbeginn 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zur 1. öffentlichen Gemeinderatssitzung wird freundlich auf Dienstag, 27. Januar 2015, um 19 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses eingeladen. Tagesordnung öffentliche Sitzung: 1. Verabschiedung von Frau Gemeinderätin Nadine Mangler 2. Verpflichtung von Herrn Gemeinderat Gerd Zeltmann 3. Umbesetzung der Ausschüsse 4. Vorstellung der Entwurfsplanung für das Neubaugebiet Rheinblick II 5. Vergabe Außenanlage KiGa 6. Außenbeleuchtung Untere Kirchwiesen 7. Straßenbeleuchtung - Auswahl des künftigen Lampentyps (LED) 8. Breitbandinfrastruktur in Loffenau 9. Kindergarten - Bedarfs- und Maßnahmeplan 10. Arbeitskreis zur Reduzierung von Motorradlärm 11. Bekanntgaben - Verwaltungsangelegenheiten - Bürgerfragestunde gez. Steigerwald Bürgermeister Schnurren in Hörden: AVG setzt nächtliche Zusatzzüge ein In der fünften Jahreszeit findet an vier Donnerstagen in Hörden wieder das traditionelle Schnurren statt. Um den Besuchern dieser Fasnachtsveranstaltung freitags am frühen Morgen eine sichere Heimfahrtmöglichkeit zu bieten, setzt die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) in den Nächten vom 22. Januar auf den 23. Januar, vom 29. Januar auf den 30. Januar, vom 5. Februar auf den 6. Februar und vom 12. Februar auf den 13. Februar jeweils einen Zusatzzug von Hörden in Richtung Rastatt und von Hörden in Richtung Forbach ein. Die S41 nach Rastatt startet in Hörden um 1.44 Uhr. Nach Forbach geht es von Hörden aus um 2.18 Uhr. Landratsamt Rastatt Mit dem Party-Pass zum Fasching Sollen Jugendliche unter 18 Jahren an Faschingsveranstaltungen teilnehmen dürfen? Diese Frage stellen sich die Vereine in der närrischen Zeit. Seit Einführung des neuen Personalausweisgesetzes ist es nämlich verboten, die Personalausweise von Jugendlichen zur Alterskontrolle einzubehalten, weshalb es für Veranstalter schwierig geworden ist, sicherzustellen, dass Jugendliche unter 18 Jahren um Mitternacht die Veranstaltung wieder verlassen. Weil 16- und 17-Jährige von Faschingsveranstaltungen aber nicht zunehmend ausgeschlossen werden sollen, gibt es seit dem Jahr 2013 den Party-Pass im Landkreis Rastatt. Der Party- Pass wurde seit seiner Einführung bereits mehr als

8 Seite 8 / Nummer 04 Mitteilungsblatt Loffenau Donnerstag, 22. Januar Mal aus dem Internet heruntergeladen. Auch von Seiten der Vereine haben wir überwiegend positive Rückmeldungen erhalten, berichtet Gudrun Pelzer, die kommunale Suchtbeauftragte im Landratsamt. Wie die Pressestelle weiter mitteilt, entscheiden die Vereine jedoch selbst, ob sie den Eintritt von Jugendlichen unter 18 Jahren mit Party-Pass zulassen. Darauf sollten sie bei der Ankündigung und Werbung für ihre Veranstaltung hinweisen. Der Party-Pass des Landkreises Rastatt kann unter heruntergeladen, online ausgefüllt, mit einem Foto versehen und anschließend ausgedruckt werden. Beim Einlass werden die Daten des Party- Passes mit dem Personalausweis abgeglichen und er wird anstelle des Personalausweises einbehalten. Um Mitternacht müssen Jugendliche unter 18 Jahren den Party-Pass abholen und die Veranstaltung verlassen. Pässe, die liegen bleiben, können vom Veranstalter im Rathaus der Stadt oder Gemeinde abgegeben werden, in der die Veranstaltung stattgefunden hat. Wer seinen Party-Pass nicht abholt, muss damit rechnen, dass die Gemeindeverwaltung die Eltern informiert. Unter www. partypass.de finden Organisatoren auch Hinweise und Tipps für ein reibungsloses Vorgehen beim Einlass. Für Rückfragen steht die kommunale Suchtbeauftragte, Gudrun Pelzer, unter der Telefonnummer oder -Adresse g.pelzer@landkreis-rastatt.de zur Verfügung. Baumfällarbeiten im Bereich des neuen Baugebiets Buschäcker Im Bereich des neuen Baugebiets Buschäcker werden in den nächsten Tagen Baumfällarbeiten durchgeführt. Durch diese Arbeiten kann es zeitweise zu Sperrungen der Straße kommen. Es wird empfohlen, den Bereich für die Zeit der Baumfällarbeiten zu umfahren. Bürgermeisteramt Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Das Servicezentrum Karlsruhe der Deutschen Rentenversicherung, Gartenstr. 105 / Weinbrennerplatz, bietet am Mittwoch, den um Uhr einen aktuellen Vortrag an. Das Gesetz kennt derzeit sechs verschiedene Altersrentenarten, die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen fordern.es gibt die Altersrente für Frauen, die Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Weitere Rentenarten sind die Altersrente für langjährig Versicherte, die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.Versicherungsrechtliche Voraussetzungen, Abschläge, verschobene Altersgrenzen oder der Hinzuverdienst sind Inhalt dieser Veranstaltung.Selbstverständlich ist dieser Vortrag kostenfrei. Wir bitten um eine vorherige Anmeldung unter Hier bekommen Sie auch Informationen zu weiteren Veranstaltungen. Krankenversicherungsbeitrag bei Rentnern ändert sich erst ab März Für Rentner bleibt der Beitragssatz in der Krankenversicherung im Januar und Februar 2015 gleich. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg hin. Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung sinkt ab 1. Januar 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent. Rentenversicherung und Rentner tragen jeweils die Hälfte dieses Beitrags. Darüber hinaus kann jedoch jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen, der von den Mitgliedern alleine zu tragen ist. Für pflichtversicherte Rentner gilt dieser Zusatzbeitrag aufgrund gesetzlicher Vorgaben erst ab 1. März Für die Monate Januar und Februar 2015 hat der Gesetzgeber den Zusatzbeitrag auf 0,9 Prozent festgeschrieben, so dass für Rentner für diese Zeit weiterhin ein Gesamtbeitrag von 15,5 Prozent gilt. Erst ab 1. März 2015 werden die Krankenversicherungsbeiträge aus Renten dann nach dem neuen Beitragssatz berechnet. Die betroffenen Rentner werden in der Regel wie bisher per Kontoauszug ihrer Bank informiert, wenn sich der aus ihrer Rente zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag ändert. Mehr Informationen rund um das Thema Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, persönlich im Regionalzentrum Karlsruhe, über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Baden- Württemberg unter und im Internet unter Rentenbeitrag sinkt, Beitrag zur Pflegeversicherung steigt Gute Nachricht für Rentenbeitragszahler: Zum 1. Januar 2015 sinkt der Beitragssatz zur Rentenversicherung um 0,2 Prozent auf 18,7 Prozent. Je die Hälfte davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Beschäftigter mit Durchschnittseinkommen von monatlich 2917 brutto hat dadurch rund drei Euro mehr im Geldbeutel. Viele Rentnerinnen und Rentner werden dagegen im nächsten Jahr geringfügig weniger Rente ausbezahlt bekommen. Grund seien die höheren Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab Januar, so die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. Die Rentenversicherung informiert die betroffenen Kunden in der Regel auf dem Kontoauszug ihrer Bank über die neue Rentenh öhe. Dieses vereinfachte Verfahren ist gesetzlich vorgesehen und hilft, Portokosten zu reduzieren. Ab 1. Januar 2015 steigt der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung um 0,3 Prozent. Für Rentnerinnen oder Rentner, die ihre Elterneigenschaft nachgewiesen haben oder vor 1940 geboren wurden, steigt der Beitragssatz auf 2,35 Prozent, für alle anderen in der Regel auf 2,6 Prozent. Beispiel: Bei einer Monatsrente von 1000 Euro werden ab 2015 drei Euro mehr als bisher für die Pflegeversicherung einbehalten. Mehr Informationen rund um das Thema Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, persönlich im Regionalzentrum Karlsruhe, über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg unter und im Internet unter

9 Donnerstag, 22. Januar 2015 Mitteilungsblatt Loffenau Nummer 04 / Seite 9 Information über die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf den Bezugspreis des Amtsblatts Sehr geehrte Abonnenten des Amtsblattes, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Mindestlohngesetz wurde verabschiedet mit dem Ziel, mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf. Am Beispiel unseres Amtsblattes erfahren wir nun erste konkrete Auswirkungen dieses Gesetzes. Der Verlag sieht eine Erhöhung des Bezugspreises - lt. nachfolgender Staffelung - für unumgänglich, um die steigenden Lohn- und Verwaltungskosten zu decken = 1,45 Euro/Halbjahr, 2016 = 1,45 Euro/Halbjahr, 2017 = 1,70 Euro/Halbjahr Er verpflichtet sich freiwillig, den für die Herstellung des Amtsblattes anzusetzenden Teil des Bezugsgeldes in den Jahren 2015 und 2017 nicht zu erhöhen. Die Verwaltung sieht die vorgeschlagene Lösung des Verlages als fair an. Die Einführung des Mindestlohnes war ein unvorhersehbares Ereignis, für das den Verlag keine Schuld trifft. Die Umlegung der höheren Lohn- und Verwaltungskosten auf den Bezugspreis ist gerechtfertigt. Das Amtsblatt ist nach wie vor das wichtigste Publikationsorgan unserer Gemeinde. Es enthält weit mehr als nur die amtlichen Bekanntmachungen. Angesichts der Menge und der Vielfalt der lokalen Informationen, die woanders gar nicht veröffentlicht werden, ist das Preis-/Leistungsverhältnis auch nach der Bezugspreiserhöhung noch immer angemessen. Das Amtsblatt gehört in jeden Haushalt. Wir bitten Sie daher, es auch weiterhin zu beziehen. Mit freundlichen Grüßen Erich Steigerwald Bürgermeister Landratsamt Rastatt Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt: Versand der Gebührenbescheide 2015 Grundgebühr für Haushaltsbehälter wird gesenkt Am Montag, 26. Januar, beginnt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt mit dem Versand von Abfallgebühren-Jahresbescheiden Empfänger der Gebührenbescheide für die privat genutzten Abfallbehälter sind die Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltungen. Die Bescheide für gewerblich genutzte Abfallbehälter gehen direkt an die Betriebe und Einrichtungen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hebt in seiner Mitteilung hervor, dass die Grundgebühren der Restmüllbehälter (graue Tonnen) für Haushalte im neuen Jahr gesenkt werden konnten. So betragen 2015 die Gebühren einschließlich der sechs Mindestleerungen für 60-Liter-Restmüllbehälter nur noch 57,90 Euro (bisher 62,70 Euro), für 80-Liter- Behälter 74 Euro (bisher 81 Euro), für 120-Liter-Behälter 108,60 Euro (bisher 118,20 Euro) und für 240-Liter- Behälter 207,60 Euro (bisher 226,80 Euro). Die Bescheide enthalten zum einen die Abfallgebühren- Endabrechnung für das Jahr 2014 und zum anderen die Vorauszahlung für das Jahr Nachberechnungen für das vergangene Jahr ergeben sich insbesondere, wenn 2014 mehr als sechs Leerungen der Restabfallbehälter in Anspruch genommen wurden. Die Vorauszahlung für 2015 umfasst die Grundgebühr und die Gebühr für sechs Mindestleerungen. Kunden, die mehrere graue oder braune Tonnen angemeldet haben, entnehmen die einzelnen Gefäßgebühren anhand der Auflistungen der Behälternummern auf der Rückseite der Bescheide. Die gelben und grünen Wertstoffbehälter sind nicht in den Bescheiden angegeben, da für diese Gefäße keine Gebühren erhoben werden. Sperrmüllbörse Die Sperrmüllbörse läuft auf vollen Touren. Jede Woche haben die Leser die Möglichkeit, Möbel, Hausrat, sperrige Gegenstände, die nicht mehr gebraucht werden, aber noch zu gebrauchen sind, an dieser Stelle anzubieten, soweit sie verschenkt werden. Anzeigenwünsche können telefonisch durchgegeben werden unter Angebot der Woche: 1. Zwei Lattenroste, 1 x 2 m, Kopf- und Fußteil höhenverstellbar, Telefon Wohnzimmerbuffet im 60er-Jahre-Stil; Sideboard; Eckschrank; Couchtisch - alles dunkles Holz; zwei Sessel, Couch mit Rollen, nähere Infos unter Telefon Dreisitzer-Couch, grau, Kopfstütze, Hocker, Microfaser, Telefon Wohnzimmerschrank Buche, sehr guter Zustand, B: 2,70, Telefon Möbel aus Haushaltsauflösung: Wohnzimmerschrank, 3,60 x 2,20 m; Esszimmertisch mit Eckbank und fünf Stühlen; Sideboard; Kücheneckbank mit Tisch und zwei Stühlen; Doppelbett, helles Holz, mit Überbau und Kommode, Telefon Klavier, sehr gut erhalten, funktionsfähig, in gute Hände und nur an Selbstabholer, Telefon Zwei Schuhschränke, Buche, H: 106 x B: 58 x T: 17 und H: 88 x B: 75 x T: 25 cm, Telefon

10 Seite 10 / Nummer 04 Mitteilungsblatt Loffenau Donnerstag, 22. Januar 2015 Korken und Trockenbatterien gehören nicht in den Müll Flaschenkorken und ausgediente Trockenbatterien jeder Größe können auf dem Rathaus - Einwohnermeldeamt - abgegeben werden. Das Material wird im Rathaus gesammelt und über den Abfallwirtschaftsbetrieb einer Wiederverwertung zugeführt. Korken und Trockenbatterien können jederzeit während der üblichen Rathaussprechstunden bei Herrn Braun - Zimmer 1 (EG) - im Rathaus abgegeben werden. Bürgermeisteramt Kunstausstellung und Werksführungen im Rahmen der aktuellen Sonderausstellung Im Rahmen der aktuellen Sonderausstellung Von der Hammerschmiede zum Hightech-Werk - Metallverarbeitung im Murgtal, die noch bis zum 8. März zu sehen ist, erwarten die Besucher des Unimog-Museums noch einige Highlights. Am kommenden Sonntag, 18. Januar 2015, wird die Ausstellung Murgtal - Strukturen und Ansichten eröffnet. Hierfür konnte das Museum zwei Künstler gewinnen, die sich jeder auf seine Art mit dem Werkstoff Metall beziehungsweise mit der Industriegeschichte des Murgtals auseinandersetzen: Eberhard Eckerle und Harald Kröher. Seit 1995 hat der Gaggenauer Metallbildhauer Eberhard Eckerle ein nach acht Seiten anschlussfähiges Grundmodul entwickelt, das in seiner Form an Kristallstrukturen erinnert. Aus dieser Grundstruktur sind nicht nur große Objekte wie die Red Loops for Rotenfels, die seit 2006 vor dem Unimog-Museum stehen, sondern zahlreiche Kombinationsvarianten aus Stahl, Stahlskeletten und Karton entstanden. Einige davon sind nun erstmals im Museum zu sehen. Der Fotograf Harald Kröher zeigt Ansichten des Murgtals, die sich auf ganz besondere Art und Weise mit der Antriebskraft des Wassers und mit der industriellen Tradition dieses Tales befassen. Am Freitag, 30. Januar 2015 um 15 Uhr lädt Geschäftsführerin Nina Zwiebelhofer zu einer Werksführung bei der Firma König Metall ein. Die im Jahr 1901 von Josef König gegründete Bienengerätefabrik hat sich bis heute zu einem Unternehmen mit 500 Mitarbeitern entwickelt. Heute verarbeitet König Metall nach Kundenwunsch Bleche und Rohre für die Metall- und Elektroindustrie, Automobil-, Schalldämpfer- und Airbagindustrie, für den Maschinenbau und diverse andere Branchen. Anfahrt in Eigenregie, telefonische Voranmeldung nötig Kosten 5,00 /Person (Gutschein für Museumseintritt inklusive), limitierte Plätze. Am Donnerstag, 5. Februar 2015 um 10 Uhr öffnet die Stefan Hertweck GmbH & Co. KG, die in der Ausstellung portraitiert wird, für Interessierte ihre Türen. Die Firma Hertweck ist ein modernes serviceorientiertes Familienunternehmen mit 55 Mitarbeitern und produziert hochpräzise Werkzeuge für die Automobil-/Luftfahrtund Befestigungsmittelindustrie weltweit. Geschäftsführer Walter Maisch und seine Mitarbeiter nehmen Sie mit hinter die Kulissen und berichten Spannendes über die Historie des 1925 gegründeten Unternehmens. Anfahrt in Eigenregie, telefonische Voranmeldung nötig Kosten 5,00 /Person (Gutschein für Museumseintritt inklusive), limitierte Plätze Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Loffenau Gemeinsam Gottes Wort feiern Ökumenischer Gottesdienst zum Bibelsonntag, 25. Januar 2015, 9.30 Uhr. Am Anfang des neuen Jahres laden wir wieder zu einem ökumenischen Gottesdienst ein. Was wir bei aller Verschiedenheit als gemeinsame Grundlage haben, die Bibel, soll im Mittelpunkt dieses Gottesdienstes stehen. Der Gottesdienst findet am 26. Januar 2015 in der Evangelischen Heilig-Kreuz-Kirche statt und beginnt um 9.30 Uhr. Der Evangelische Kirchenchor wird den Gottesdienst musikalisch mitgestalten. Wort für die Woche: Über dir geht auf der Herr, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. (Jesaja 60,2) Sonntag, 25. Januar 9.30 Uhr ökumenischer Gottesdienst zum Bibelsonntag in der Heilig-Kreuz-Kirche. Es singt der evangelische Kirchenchor. 10 Uhr Kinderkirche im evangelischen Gemeindehaus Dienstag, 27. Januar 20 Uhr Kirchenchorprobe Mittwoch, 28. Januar 17 Uhr Konfirmandenunterricht Uhr Sitzung des Kirchengemeinderats Donnerstag, 29. Januar 17 Uhr Jungschar 20 Uhr Chörle-Probe Evangelisches Pfarramt, Pfarrgasse 8, Telefon 2320, Fax , pfarramt.loffenau@elkw.de Bürostunden von Iris Lach im Pfarramt: Dienstag 15 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 Uhr; Mesnerin und Hausmeisterin: Britta Stürm, Gernsbach, Scheuerner Straße 38, Telefon und Fax IM FOKUS - Das Kreuz - Ökumenischer Kreuzweg 2015 Einladung zum Mitsingen im CHÖRLE Auch in diesem Jahr wollen wir den Ökumenischen

11 Donnerstag, 22. Januar 2015 Mitteilungsblatt Loffenau Nummer 04 / Seite 11 Kreuzweg am Karfreitag, 3. April 2015, gemeinsam begehen und dadurch ein Zeichen für ein lebendiges ökumenisches Miteinander an unserem Ort setzen. Wie seit vielen Jahren bereiten wir den Ökumenischen Kreuzweg mit dem CHÖRLE vor. In der Zeit vom 22. Januar 2015 bis Karfreitag werden wir die Lieder einüben und die Gestaltung des Kreuzwegs planen. Wir laden Jugendliche und Erwachsene ein, für eine überschaubare Zeit bei uns im CHÖRLE mitzumachen. Die Proben sind im Evangelischen Gemeindehaus jeweils am Donnerstag um 20 Uhr. Auf Ihr Kommen freut sich Pfarrer Ratz & s CHÖRLE Samstag, 24. Januar Klausurtagung des Kirchengemeinderates im Gemeindehaus Bad Herrenalb Sonntag, 25. Januar - 3. Sonntag im Jahreskreis 9.30 Uhr ökum. Gottesdienst in der Evang. Kirche Uhr Eucharistiefeier in Bad Herrenalb Donnerstag, 29. Januar Uhr Taizé-Abendgebet in St. Bernhard Bad Herrenalb Einladung zum am Donnerstag, 29. Januar, Uhr in St. Bernhard Bad Herrenalb Sonntag, 1. Februar - 4. Sonntag im Jahreskreis 9.15 Uhr Eucharistiefeier Uhr Familiengottesdienst in Bad Herrenalb Sternsinger-Aktion 2015 Zwischen Weihnachten und Dreikönig waren in Loffenau wieder Kinder als Sternsinger unterwegs und konnten den stolzen Betrag von 1.730,46 Euro für die ärmsten Kinder der Welt sammeln. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen für die freundliche Aufnahme und Ihre Spende. Einen ganz besonderen Dank gilt den Kindern und auch allen Erwachsenen für die Organisation, Begleitung und Betreuung! Katholische Kirchengemeinde St. Theresia Loffenau Katholisches Pfarramt,Pfarrer A.Simon,Dobler Straße 41 BadHerrenalb,Telefon 52100, Fax pfarramt@st-bernhard.net Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Bad Herrenalb: Montag und Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Dienstag 9 bis 12 Uhr Kurseelsorger H. Hyneck, Gemeindehaus, Dobler Str. 41/1, Bad Herrenalb, Tel NeuapostolischeKirche K.d.ö.R. Freitag, 23. Januar 20 Uhr Jugendabend in Gaggenau Samstag, 24. Januar 13 Uhr MuKi-Probe in Gaggenau Sonntag, 25. Januar 9.30 Uhr Gottesdienst 9.30 Uhr Sonntagsschule 9.30 Uhr Vorsonntagsschule Dienstag, 27. Januar 20 Uhr Gemeindechorprobe Mittwoch, 28. Januar 20 Uhr Gottesdienst mit unserem Bezirksevangelisten Weiteres unter Evang.-methodistische Kirche Loffenau Häldenweg 5/1, Telefon 2464, Fax 5553, erwin. ziegenheim@emk.de, Sonntag, 25. Januar 9.30 Uhr "Freiheit wagen" ökumenischer Gottesdienst zum Bibelsonntag in der evangelischen Kirche

12 Seite 12 / Nummer 04 Mitteilungsblatt Loffenau Donnerstag, 22. Januar 2015 Dienstag, 28. Januar 9.30 Uhr Frauenfrühstück Uhr Frauenkreis Mittwoch, 28. Januar 15 Uhr Treffpunkt "Spielenachmittag" - bringen Sie welche mit, wir haben welche dabei; in Baden-Baden, Lichtentaler Straße 77a Sonntag, 1. Februar 10 Uhr "Was gut tut!" Gottesdienst gestaltet von Jugendlichen des "Wilden Südens" zum Abschluss eines Wochenendes für junge Leute Vereinsnachrichten VdK Ortsverband Bad Herrenalb- Dobel-Loffenau Lieber Leser, liebe Leserinnen, unserer Berichte, wir möchten etwas klarstellen. Wir werden immer wieder in Gesprächen mit der Kriegsgräberfürsorge verwechselt. Diese Organisation nennt sich: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. In diesem Titel stecken auch die Buchstaben V D K hat aber mit unserem VdK nicht das geringste zu tun. Denn was bedeutet VdK? Der Verbandsname VdK war ursprünglich eine Abkürzung: Gegründet wurde der Sozialverband VdK Deutschland im Jahr 1950 unter dem Namen Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V.. In den vergangenen 60 Jahren hat der Verband sich vom ehemaligen Kriegsopferverband zum großen und modernen Sozialverband entwickelt. Heute heißt der Verband offiziell: Sozialverband VdK Deutschland e. V. Der Sozialverband VdK vertritt die gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Staat und der Regierung. Er ist föderal strukturiert und gliedert sich in: Bundesverband, Landesverbände, Kreisverbände, Ortsverbände. Der Bundesverband mit Sitz in Berlin nimmt aktiv Einfluss auf aktuelle Entwicklungen in der Renten-, Gesundheits-, und Sozialpolitik. Dabei vertritt er konsequent die Interessen der 1,6 Millionen Mitglieder in Deutschland. Unsere dreizehn Landesverbände machen sich stark für ihre Mitglieder gegenüber den Landesparlamenten und pflegen enge Kontakte zu anderen Organisationen. Die Kreisverbände beraten die Mitglieder beispielsweise zum Renten- und Behindertenrecht, zur Alten- und Sozialhilfe, zur Pflegeversicherung oder zum Patientenschutz. Qualifizierte Mitarbeiter klären die Mitglieder über ihre Rechte und Ansprüche auf und erledigen für sie den Schriftwechsel mit Behörden. Die Prozessbevollmächtigten vertreten die Mitglieder vor den Sozialund Verwaltungsgerichten. Die Ortsverbände halten ihre Mitglieder mit Informationsveranstaltungen zur Sozialpolitik oder zu Gesundheitsthemen auf dem Laufenden. Außerdem lassen sie sich abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten einfallen, wie Tagesausflüge, Reisen, Stammtische oder Informationskaffeenachmittage. Der Sozialverband VdK ist politisch und konfessionell unabhängig und finanziert sich über die Beiträge seiner Mitglieder. Antwort auf die Frage: Was kostet die Mitgliedschaft? Das Hauptmitglied (Regelbeitrag): mtl. 6 (jährlich 72) Ehegatte/Lebensgefährte/Kind (Halber Regelbeitrag): mtl. 3 (jährlich 36). Weitere Kinder (Viertel Regelbeitrag): mtl. 1,50 (jährlich 18). Eine Familie unabhängig der Anzahl Kinder: mtl. 10,50 (jährlich 126). Weitere Beitragsformen erfahren Sie unter oder bei unseren Treffen. Haben wir ihr Interesse an einer Mitgliedschaft geweckt, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere erfahrenen Sozialberater und Rechtsanwälte, helfen bei Papierkram sowie in allen sozialrechtlichen Fragen in den Sprechstunden. Wichtig: Eine telefonische Anmeldung ist immer erforderlich! Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in: Karlsruhe, Karlstraße 53-55, Telefon , Calw, Torgasse 7-9 Telefon und ; Bad Herrenalb, Rathaus, Tel: Sie erreichen den Vorstand unter Tel oder Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter Turn-und Sportverein Fußballverein Sieg der E-Jugend beim Hallenturnier in Kuppenheim Mit einem überraschenden Sieg kehrte die E-Jugend des TSV Loffenau vom sehr gut besetzten Hallenturnier des SV 08 Kuppenheim heim. Ungeschlagen absolvierte man die Spiele gegen den SV 08 Kuppenheim, SV Sinzheim, SV Bühlertal, VFR Bischweier und gegen die Spielgemeinschaft Rastatter SC/ DJK. In der letzten Partie konnte man den bis dahin ungeschlagenen SV Sinzheim in einem hochklassigen Spiel und großem Kampf mit 1:0 in die Schranken weisen. Alles in allem zeigte die E-Jugend des TSV Loffenau eine geschlossene Mannschaftsleistung. Ebenso erfolgreich absolvierte die E-Jugend die Vorrunde der Bezirkshallenrunde und steht somit in der Zwischenrunde. Hier wartet u.a. der höherklassige SV Oberachern auf die Jungs des TSV. Mit der bisher gezeigten Leistung geht man nicht chancenlos in die Zwischenrunde.

13 Donnerstag, 22. Januar 2015 Mitteilungsblatt Loffenau Nummer 04 / Seite 13 Schwimmbadinitiative Lautenbach SIL Es geht wieder los der Schwellwoog-Treff im Lautenbacher Schwimmbad ist auch 2015 ein sozialer Treffpunkt für Jung und Alt und die Schwimmbadinitiative wird auch in diesem Jahr wieder soziale Projekte unterstützen. Los geht es mit der beliebten Fasnacht-Tanzveranstaltung am Samstag, , im Bürgerhaus Lautenbach. Nach dem fantastischen Erfolg in 2014 ist auch in diesem Jahr für Musik, Tanz und Stimmung bestens gesorgt. Die Besucher dürfen sich auf einen abwechslungsreichen Musik mix von Fox bis Rock mit DJ Surrey freuen. Für einen besonderen Augenschmaus sorgen erneut die Tanzeinlagen der Mädchengruppe des TVL eine Hip Hop Tanzgruppe aus Loffenau, die Moveras, Schwellwoog- Nixen und die Stellfall- Hüpfer- Schlüpfer- Schwalben. Ob Teufel, Engel oder Nonnen, es sind alle herzlich willkommen! Da sich die Veranstaltung großer Beliebtheit erfreut, sollte man sich rechtzeitig einen Platz sichern. Auch für das leibliche Wohl wird in bewährter Weise gesorgt sein. Einlass ist ab 19 Uhr, los geht s um Uhr. Der Erlös der Veranstaltung kommt dem Projekt Schwellwoog-Treff zu Gute. Ihr CDU Vorstand Neujahrsempfang Die CDU-Kreisverbände Rastatt und Baden-Baden laden zu einem gemeinsamen Neujahrsempfang am Sonntag, 25. Januar 2015 in das Pfarrheim St. Bernhard in Durmersheim ein. Beginn ist um 11 Uhr. Nach der Begrüßung durch den Rastatter Kreisvorsitzenden Dr. Alexander Becker wird Günther H. Oettinger, EU- Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, die Neujahrsansprache halten. Das Schlusswort wird durch den Baden-Badener Kreisvorsitzenden Peter Wick erfolgen. Die musikalische Umrahmung gestaltet der Musikverein Durmersheim. Parteien CDU Gemeindeverband Loffenau SPD-Ortsverein SPD & Aktive Loffenauer Bürger Öffentliche Fraktionssitzung Die Gemeinderatsfraktion der SPD & Aktive Loffenauer Bürger lädt, wie gewohnt, alle an der Kommunalpolitik interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur nächsten öffentlichen Fraktionssitzung ein. Sie findet am Montag, 26. Januar, um 20 Uhr im Gasthaus "Sonne" statt. Unsere Gemeinderäte Manuela Nuber, Andrea Schröter, Traudl Bühringer, Helmut Möhrmann und Heinz-Günter Beierlein stehen Ihnen Rede und Antwort. Kommen Sie und diskutieren Sie mit uns. Wir stehen für Transparenz und Bürgernähe! Der CDU Gemeindeverband Loffenau informiert: Strahlende Sonne und gute Stimmung zeichnete die Neujahrswanderung des CDU Gemeindeverbandes am 18. Januar 2015 aus. Die Gesamtroute von ca. zwei Stunden wurde von fast allen Teilnehmern beschritten und für interessante Gespräche genutzt. In fröhlicher Runde fand die Wanderung einen harmonischen Abschluss in der "Adlerstube". Wir möchten alle Bürger, wie im Dezember bereits angekündigt, herzlich zu unserer öffentlichen Fraktionssitzung am 26. Januar 2015, um 19 Uhr, in das "Reiterstübchen" einladen.

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