Leitfaden für einen gelingenden Übergang. Kooperation Kindergarten - Grundschule
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- Kirsten Fürst
- vor 7 Jahren
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1 c Leitfaden......für einen gelingenden Übergang c Kooperation Kindergarten - Grundschule Staatliches Schulamt Donaueschingen Fachbereich Grundschule Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung c
2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 3 2. Rechtlicher Rahmen der Kooperation 4 3. Kooperationsbeauftrage des Staatlichen Schulamtes 5 Donaueschingen 3.1 Ansprechpartner/innen Aufgaben der Kooperationsbeauftragten 6 4. Kooperationsjahr Phasenplan ein Beispiel Aufgaben der Kooperationslehrkraft Aufgaben der Schulleitung 9 5. Schulfähigkeit Schulpflicht Anforderungen für die Schulfähigkeit Kooperierende Fachstellen Grundschulförderklasse Kriterien für die Aufnahme Grundschulförderklassen im SSA Donaueschingen Verfahrensweg Lernortklärung für Kinder mit besonderen 15 Förderbedarfen Seite 6. Formulare - Beobachtungsbogen, Einverständniserklärung 17 Version 2014 Staatliches Schulamt Donaueschingen 2
3 1.Vorwort Gelingender Übergang Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, für die Kinder und ihre Familien ist der Wechsel von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ein wichtiger und viel beachteter Moment im Familienleben. Es ist unsere Aufgabe, gemeinsam mit den Eltern und über alle beteiligten Personen und Institutionen hinweg das Kind im Blick zu behalten und individuelle Lösungen für einen gelingenden Übergang anzubahnen und umzusetzen. Aus unserer Sicht ist eine gemeinsame Sprache, ein gemeinsamer Kenntnisstand und ein gemeinsames Vorgehen dafür die bestmögliche strukturelle Grundlage. Diese gemeinsame Basis möchten wir mit diesem Leitfaden vorbereiten und erleichtern. Wir sehen die einzelnen Kapitel als Möglichkeit, dass Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, miteinander ins Gespräch kommen und gemeinsam für einen gelingenden Übergang für die von Ihnen betreuten Kinder sorgen. Wir, das Team der Kooperationsbeauftragten am Staatlichen Schulamt Donaueschingen möchten Sie in diesem Auftrag unterstützen und Ihnen auch persönlich beratend zur Seite stehen. Sie finden unsere Kontaktdaten auf der Rückseite des Leitfadens oder auf der Homepage des Staatlichen Schulamts Donaueschingen ( Dr. Werner Nagel Vanessa Franz-Streule Fenke Härtel Yvonne Kissendorfer Kathrin Mecke Peggy Müller 3
4 2. Rechtlicher Rahmen der Kooperation Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultus- und des Sozialministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen vom 8. April 2002 Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultus- und des Sozialministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen vom 8. April 2002 (KuU S. 177/ berichtigt GABl. S. 182/2003) bildet den rechtlichen Rahmen für unsere gemeinsame Arbeit in den genannten Institutionen. Die Verwaltungsvorschrift ist über das Landesportal einsehbar. Die folgenden Aussagen orientieren sich am Text der Verwaltungsvorschrift. Ziel der Kooperation Übergeordnetes Ziel der Kooperation ist es, dass der Übergang von der Tageseinrichtung in die Schule für jedes Kind gelingt. Dazu gehört es, den individuellen Entwicklungsstand und Förderbedarf des Kindes, pädagogische Konzepte, Methoden und Arbeitsweisen der Tageseinrichtungen und der Schulen, Wünsche und Erwartungen der Eltern im Hinblick auf das Kind, mögliche schulische Lernorte im Grund- und Sonderschulbereich und deren Fördermöglichkeiten zu kennen und zu berücksichtigen. Umsetzung Die Kooperation wird inhaltlich und organisatorisch in einem auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmten Jahresplan ausgestaltet, der gemeinsam von Lehrkräften und Erzieherinnen / Erziehern erstellt wird. Die Schulleitung trägt Verantwortung für die Gestaltung und Durchführung der Kooperation auf schulischer Seite. Die Mitwirkung der Leitung der Tageseinrichtung obliegt dem Träger. 4
5 3. Kooperationsbeauftragte des SSA Donaueschingen 3.1 Ansprechpartner/innen Dr. Werner Nagel Schulrat SSA Donaueschingen Vanessa Franz-Streule Grundschule Waldmössingen Yvonne Kissendorfer Hirschberg-Schule VS-Schwenningen Peggy Müller Rupertsbergschule St.Georgen Kathrin Mecke GMS Golden-Bühl-Schule VS-Villingen Fenke Härtel (Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung) GMS Bickeberg VS-Villingen 5
6 3.2 Aufgaben der Kooperationsbeauftragten o Beratung von Grundschulen im Rahmen der Kooperation mit den Kindergärten der Leiter/innen und der Erzieher/innen der Kindertageseinrichtungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachberatungen und Unterstützung von Eltern der künftigen Schulanfänger o Moderation bei Beratungs- und Konfliktgesprächen zu Fragen der Schulfähigkeit und der Kooperation (Jahresplanung, Diagnose, Unterstützungssysteme...) o Fortbildungsveranstaltungen für Kooperationslehrer/innen der Grundschulen und Erzieher/innen in Grundschulförderklassen für Erzieher/innen und/oder Kooperationslehrkräften zu angefragten Themen o Kooperation mit den von den kommunalen, kirchlichen und freien Trägern bestellten, sowie mit den für die Jugendämter tätigen Fachberater/innen (auch Schul- und Waldkindergärten) o Kooperation mit dem Gesundheitsamt o Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle Frühförderung, der Arbeitsstelle Kooperation am Staatlichen Schulamt Donaueschingen und den interdisziplinären Frühförderstellen o ständiger Austausch und Planung zwischen dem Staatlichen Schulamt Donaueschingen und den Kooperationsbeauftragen o Entwerfen und Auswerten von Umfragen und Fragebögen für Schule, Kindertagesstätten, Eltern, Gesundheitsamt (Evaluation) Mit dem Ziel: Verbesserung und Qualitätssicherung der Kooperation zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Grundschulen 6
7 4. Kooperationsjahr 4.1 Phasenplan ein Beispiel Zeitraum Aktionen Hospitation nach den Pfingstferien 1. Phase: Juni bis Juli Begründung für den frühen Beginn der Kooperation: Arbeitsstelle Frühförderung, sonderpädagogische Begleitung und Gesundheitsamt können frühzeitiger unterstützen Ausgabe eines Elternbriefes: Entbindung von der Schweigepflicht Kooperationslehrer/in besucht den Kindergarten regelmäßig Kennenlernen der Schulanfänger des nächsten Schuljahres beobachten, mitspielen, sprechen hospitieren 2. Phase: September & Oktober Hospitation/Erzieherinnen machen ein Angebot Themenabend Schulfähigkeit 3. Phase: ab November bis zur Schulanmeldung Arbeiten mit der Schulanfängergruppe Beobachtungsbogen (bis Ende Januar) Info-Veranstaltung der Grundschulen Schulanmeldung, eventuell Schuleingangstest Kooperationslehrer/in besucht den Kindergarten regelmäßig gezieltes Arbeiten mit den Vorschülern im Angebot (stammgruppenübergreifende Kleingruppen) durch die Erzieherin/ Erzieher Austausch/ Beratung mit den Erzieher/innen Wichtig: gegebenenfalls Hinzuziehen von weiteren Fachleuten, d.h. evtl. Meldung einzelner Kinder bei der Frühförderstelle u.a. Kooperationslehrer/in besucht den Kindergarten regelmäßig gezielte Beobachtungssituationen mit den Vorschülern im Angebot (stammgruppenübergreifende Kleingruppen) durch die Kooperationslehrer/in fein- und grobmotorische Fähigkeiten sprachliche Fähigkeiten geistige Fähigkeiten soziale Fähigkeiten eventuell gemeinsame Elterngespräche/Runde Tische Wichtig: evtl. Meldung einzelner Kinder beim Gesundheitsamt (ESU II) zur erneuten Untersuchung (bis Ende Januar) und Antrag auf Lernortklärung an das SSA durch die Schulleitung bis spätestens Mitte Februar 4. Phase: Schulanmeldung bis Mai Projekt Schulbesuch Besuch der Erstklässler im Kiga evtl. gemeinsames Projekt aller wohnortnahen Kindergärten und gemeinsame Aktion (Aktionstag, Schulfest) Schulanfänger besuchen die wohnortnahe Grundschule nehmen an einer Unterrichtsstunde teil besichtigen das Schulhaus Erstklässler besuchen die Kindergärten berichten über die Schule zeigen ihre Schulsachen 7
8 4.2 Aufgaben der Kooperationslehrkraft organisiert im Bedarfsfall über SL Unterstützung durch Koop.-Beauftragte bzw. Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung plant individuelle Entwicklungs- und Bildungsprozesse koordiniert das Kooperationskonzept von Kiga und GS erstellt bei Bedarf gemeinsam mit Erzieher/in individuelle Förderpläne gestaltet mit Erzieher/in und Eltern den gelingenden Übergang zw. Kiga und GS sorgt für Kommunikationsund Beratungsstrukturen (Zeitschiene, Dokumentationsformen, Runde Tische usw.) unterstützt die Arbeit im Kiga und vertritt die schulische Sichtweise Kooperationslehrkraft lädt Erzieher/in ein, Abläufe, Konzepte und Strukturen der Schule kennen zu lernen beobachtet gemeinsam mit Erzieher/in kennt die Abläufe, Konzepte und Strukturen des Kiga kennt Unterstützungssysteme und kann Kontakte herstellen (mit SL) 8
9 4.3 Aufgaben der Schulleitung verantwortlich für die Gestaltung und Durchführung der Kooperation auf schulischer Seite stellt den Antrag auf Lernortklärung beim SSA bis spätestens (elektronische Karteikarte verwenden!) - nach Rücksprache/ auf Wunsch mit den Erziehungsberechtigten, den Erzieher/innen und der Kooperationslehrkraft berät Erziehungsberechtigte bei Fragen verantwortlich für die Durchführung der Schulanmeldung verantwortlich für die Zurückstellung von Schulanfängern/innen 5. Schulfähigkeit 5.1 Schulpflicht Beginn der Schulpflicht (SchG 73 (1)) Mit Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig (MUSS). Als schulpflichtig gilt auch, wer bis des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat und von den Erziehungsberechtigten angemeldet wurde (MUSS). Vorzeitige Aufnahme und Zurückstellung (SchG 74 (1 u. 2)) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder (bei entsprechendem geistigen und körperlichen Entwicklungsstand) auch vorzeitig (vor den o. g. Altersgrenzen) eingeschult werden (KANN). Die Entscheidung trifft die Schule (= Schulleitung). Kinder, von denen auf Grund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um ein Jahr vom Unterricht zurückgestellt werden. [ ] Die Entscheidung trifft die Schule (=Schulleitung) unter Einbeziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes. 9
10 5.2 Anforderungen für die Schulfähigkeit Körperliche Stabilität (Es bestehen Beziehungen zwischen der körperlichen Entwicklung, dem Gesundheitszustand und dem schulischen Erfolg.) körperliches Wachstum Gesundheitszustand Belastbarkeit (Ermüdung) Seh- und Hörvermögen Grob- und Feinmotorik Kognitive/geistige Fähigkeiten differenzierte visuelle und auditive Wahrnehmung Konzentration Merkfähigkeit phonologisches Bewusstheit (Schriftspracherwerb) numerische Fähigkeiten (Zahlbegriffsentwicklung) Fähigkeit zu konkret logischem Denken Sprachliche Fähigkeiten sprachliche Ausdrucksfähigkeit (Wortschatz) passives Sprachverständnis Soziale Kompetenzen Regeln einhalten Umgang mit Konflikten Nachgeben können Mitbestimmen Kontaktfähigkeit Kooperationsverhalten Frustrationstoleranz 10
11 Selbstständigkeit Motivation Anstrengungsbereitschaft Eigeninitiative Verantwortung übernehmen Ausführung von Anweisungen und Aufforderungen Seelische Stabilität / Gefühl und Mitgefühl mit Ängsten umgehen Wünsche äußern Selbstbewusstsein Frustrationstoleranz Misserfolge ertragen Leistungen bewerten Freude am Lernen Interesse an der Umwelt Freude am Experimentieren 11
12 5.3 Kooperierende Fachstellen Arbeitsstelle Frühförderung am Staatlichen Schulamt Donaueschingen Landkreis Schwarzwald-Baar: Kerstin Greimel Sprechzeiten: freitags Uhr Tel: Landkreis Rottweil: Gudrun Burgmaier-Fehrenbach Sprechzeiten: freitags Uhr Tel: Arbeitsstelle Kooperation (ASKO) Martin Hilser Sprechzeiten: donnerstags Uhr (14-tägig) Martin Aichele Sprechzeiten: donnerstags Uhr (14-tägig) Frühförderverbund Villingen-Schwenningen (inkl. Interdisziplinäre Frühförderstelle, Landkreis Schwarzwald-Baar) Am Hoptbühl VS-Villingen Tel: (AB, Rückruf zeitnah) fruehfoerderverbund@lrasbk.de Die Frühberatungsstellen der Carl-Orff-Schule (Geistigbehinderte), der Christy-Brown-Schule (Körperbehinderte) und der Sprachheilschule (Sprachbehinderte) arbeiten seit September 2013 als Frühförderverbund Villingen-Schwenningen zusammen und kooperieren eng mit der IFF. Interdisziplinäre Frühförderstelle, Landkreis Rottweil Durschstr Rottweil Herr Unterreitmeier Tel: a.unterreitmeier@oekj.de mehr Infos unter : => Fördern und Beraten => Beratungsstellen. 12
13 5.4 Grundschulförderklasse Kriterien zur Aufnahme Grundsätzliche Vorüberlegungen: Um einen gewinnbringenden Besuch der Grundschulförderklasse für ein Kind zu ermöglichen, ist es zwingend notwendig, dass die Eltern Bereitschaft zur Mitarbeit zeigen und die Zeit in der GFK unterstützend begleiten. Kinder, die ausschließlich Entwicklungsbedarf im Bereich der deutschen Sprache haben sind nicht der GFK zuzuordnen und können somit nicht aufgenommen werden. Hier liegt es im Bereich der Schule geeignete Fördermaßnahmen zu finden. Ähnliches gilt für Kinder, deren Entwicklungsbedarfe voraussichtlich nicht in einem Jahr auszugleichen sind (gravierende Verhaltensprobleme, Sprachentwicklungsprobleme, kognitive Verzögerungen). Diese Kinder sollten durch die Eltern selbst oder durch die zuständigen Schulleitungen (bis spätestens Mitte Februar) vor einer möglichen Zurückstellung beim Staatlichen Schulamt (SR in A.Sauter-Schimak) mit der elektronischen Karteikarte zu einer Erhebung des Förderbedarfs und der Klärung des geeigneten Bildungsortes angemeldet werden. Die Gruppengröße von 15 Kindern in der Grundschulförderklasse ist in der Regel nicht zu überschreiten. Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach Dringlichkeit, wobei formale und inhaltliche Kriterien zu beachten sind. Formale Kriterien: vollständiger Zurückstellungsbescheid (erstellt die zuständige Schulleitung) muss vorliegen die Aussicht auf eine Einschulung in die Regelschule (Grundschule) muss gegeben sein die Beobachtungsbögen und ergänzende Berichte (therap. Berichte) müssen der GFK vorliegen Kinder, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, können nicht in die GFK aufgenommen werden 13
14 Inhaltliche Kriterien: Grundschulförderklassen im SSA Donaueschingen Schuljahr 2014/2015 das Kind zeigt eine geringe Leistungsbereitschaft das Kind ist noch sehr verspielt und zeigt wenig Interesse am Lernen deutliche fein- und grobmotorische Defizite sind erkennbar es ist ein Nachholbedarf in einzelnen Bereichen wie Merkfähigkeit, Konzentration, Ausdauer und Wahrnehmung feststellbar beobachtbar ist eine emotionale Unsicherheit (ängstlich, gehemmt) es können vereinzelt auch krankheitsbedingte Entwicklungsverzögerungen vorliegen Grundschulförderklasse GFK Neckarschule GFK Friedensschule GFK Warenberg GFK Marbach GFK Eichendorffschule GFK Robert-Gerwig- Schule GFK Eichendorffschule GFK Verbundschule Oberndorf a.n. GFK Sulgen GFK-Leitung Schulleitung Schulort Tel. Schwarzwald - Baar - Kreis R. Ratzinger K.-H. Götz VS-Schwenningen M. Schönfelder W. Kneer VS-Schwenningen H. Sommer I. Kreilinger VS-Villingen M. Müller U. Lehmann VS-Marbach I. Meyer W. Möllen Donaueschingen G. Hutt J. Westermann St.Georgen Landkreis Rottweil U. Grießer M. Storz Rottweil B. Merkt U.Ramöller A. Flaig (SL GS) Oberndorf E. Marzahn G. Nöhre Schramberg / Sulgen 07720/ / / / / / / / /
15 5.5 Verfahrensweg Lernortklärung für Kinder mit besonderen Förderbedarfen Ist ein Kind behindert oder entwicklungsverzögert, bestehen in der Regel folgende Optionen der Beschulung: Einschulung in die Grundschule Einschulung in die Sonderschule Zurückstellung Welche Option für das jeweilige Kind die geeignete ist, wird durch eine Lernortklärung festgestellt. Falls Die Erziehungsberechtigten und/oder die Kooperationslehrkraft eine Lernortklärung wünschen bzw. empfehlen, muss diese bis spätestens Mitte Februar durch die zuständige Schulleitung beim SSA Donaueschingen (SR in A.Sauter- Schimak) mit der elektronischen Karteikarte beantragt werden. Folgendes Verfahren wird dadurch ausgelöst: Grundsatz intensive Beratung der Eltern Elternwunsch aufnehmen und berücksichtigen Erhebung des Förderbedarfes mit anschließender geeigneter Förder- und Lernortklärung Antrag durch die zuständige Schulleitung mit elektronischer Karteikarte bis spätestens Mitte Februar beim SSA Donaueschingen SSA beauftragt ein Sonderpäd. Bildungs- und Beratungszentrum Erhebung des Förderbedarfes und Vorschlag für Anspruchsfeststellung und den geeigneten Bildungsort 15
16 Erstellung eines Sonderpädagogischen Gutachtens durch eine Sonderschullehrkraft SSA: Schulangebotsplanung und Bildungswegekonferenz (mit den Eltern und evtl. Kostenträgern wie Eingliederungshilfe, Jugendamt) SSA: Feststellungsbescheid (Anspruch auf ein sonderpäd. Bildungsangebot) 16
17 6. Formulare Download: Name: Vorname: geb.: Anschrift: Telefon des/der Erziehungsberechtigten: im Kindergarten: seit: Ansprechpartner/in im Kindergarten: * 1 = nicht ausgeprägt 4 = sehr ausgeprägt Entwicklungsfeld Körper Das Kind bewegt sich gerne Verfügt über eine altersgemäße Ausdauer Die Grobmotorik ist altersgemäß ausgeprägt Die Feinmotorik ist altersgemäß ausgeprägt (z.b. Stifthaltung) Bewegt sich selbstständig (eigeninitiativ) Der Gleichgewichtssinn ist ausgeprägt Besitzt Geschicklichkeit (z.b. balancieren, klettern, einen Ball fangen) Das Kind ist eindeutig Rechts - /Linkshänder Entwicklungsfeld Sinne Kann seine Sinne situationsgerecht anwenden Kann seine Umwelt bewusst wahrnehmen Kennt die Farben (rot, gelb, grün, blau, orange und lila) Kann sich nonverbal verständlich machen Kann sich verbal ausdrücken Entwicklungsfeld Sprache Kann mit anderen kommunizieren (Ideen - Wünsche) Kann seine Absichten/Ideen/Wünsche/Ziele sprachlich ausdrücken Kann Gesprächsregeln einhalten, kann zuhören, bis es an der Reihe ist 17
18 Entwicklungsfeld Sprache Kann mit Migrationshintergrund Deutsch als Zielsprache sicher anwenden Kann Aufforderungen/Erklärungen, die an alle gerichtet sind, auf sich beziehen Entwicklungsfeld Denken Kann seine Umgebung genau beobachten Kann Vermutungen aufstellen und diese überprüfen Kann Muster, Regeln und Symbole erkennen Kann Mengen bis 5 erfassen und benennen Kann Zahlen erkennen Kann Buchstaben erkennen Kann und will mitdenken Kann sich über einen längeren Zeitraum auf eine Aufgabe konzentrieren Hat einen genügend entwickelten Orientierungssinn Entwicklungsfeld Gefühl und Mitgefühl Kann mit seinen Gefühlen angemessen und sozial verträglich umgehen Zeigt Mitgefühl gegenüber anderen Geht auf die Gefühle anderer ein Akzeptiert die Gefühle anderer Knüpft selbstständig Kontakte zu anderen Kindern Besitzt Selbstvertrauen/Selbstwertgefühl Kann die besprochenen Regeln einhalten Zeigt Initiative zum Mitbestimmen Kann nachgeben Knüpft Kontakte zu anderen Kindern Verhält sich kooperativ Soziale Kompetenzen
19 Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten: (Besondere Begabungen und Stärken, Konzentration, Umgang mit Konflikten, medizinische Besonderheiten/Diagnosen) Sprachförderbedarf SETK 5/6 ja nein Wenn ja, Bericht liegt bei ja nein Schulfähigkeit schulfähig nicht schulfähig, Empfehlung: Dolmetscher empfehlenswert notwendig Das Elterngespräch fand am statt. Die Erziehungsberechtigten erklären sich mit Ihrer Unterschrift einverstanden, dass die Daten an die aufnehmende Schule weitergegeben werden dürfen. Datum: Erziehungsberechtigte/r Erzieher/in Kooperationslehrkraft Stempel des Kindergartens & der kooperierenden Schule (für Rückfragen): 19
20 Einverständniserklärung Kooperation Kindergarten Grundschule Download: An die Eltern der künftigen Schulanfänger/innen Liebe Eltern/Erziehungsberechtigte, auch in diesem und dem kommenden Schuljahr werden wir wieder eine Kooperation Kindergarten Grundschule durchführen. Im Sinne einer intensiven Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern, Kindergarten und Grundschule ermöglichen wir Ihrem Kind eine optimale Vorbereitung für den Übergang in die Schule. Im Rahmen der Zusammenarbeit sind Beobachtungen und Gespräche zum Entwicklungsprozess und Entwicklungsstand der Kinder im Hinblick auf die Einschulung selbstverständlicher Bestandteil der Kooperation. Hiermit informieren wir Sie über die Inhalte der gemeinsamen Beratungen: 1. Die Erzieher/innen, die Kooperationslehrkraft und/oder die Schulleitung beobachten Ihr Kind im Hinblick auf die Einschulung und tauschen Informationen hierüber aus. 2. Die Erzieher/innen geben Kenntnisse über den Entwicklungsprozess und den Entwicklungsstand Ihres Kindes, die unmittelbar für die Einschulung von Bedeutung sind, an die Kooperationslehrkraft und/oder die Schulleitung weiter. Soweit die Einbeziehung anderer schulischer oder außerschulischer Dienste und Institutionen im Hinblick auf die Einschulung Ihres Kindes für notwendig erachtet wird, werden wir Sie ansprechen und um Ihr Einverständnis bitten. Damit Ihr Kind an der Kooperation teilnehmen kann, benötigen wir Ihr schriftliches Einverständnis. Kinder, die nicht an der Kooperation teilnehmen, von denen uns jegliche Vorinformationen fehlen, nehmen im Rahmen der Schulanmeldung an einem Schuleingangstest, der die Schulfähigkeit bestätigt, teil. 20
21 Einverständniserklärung Ich habe die Informationen über die anstehende Kooperation Kindergarten Grundschule gelesen. Mein Kind: Name geb.: Geburtsdatum besucht derzeit den/die Kindergarten/Kindertagesstätte: Ich/wir stimmen der Kooperation zu. Mein/unser Kind nimmt an der Kooperation teil. Notwendige Informationen werden zwischen dem Kindergarten und der Grundschule ausgetauscht. Ich/wir stimmen der Kooperation nicht zu. Mein/unser Kind nimmt nicht an der Kooperation teil. Ort/Datum Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten 21
22 Kooperationsbeauftragte des Staatlichen Schulamts Yvonne Kissendorfer Hirschbergschule, VS-Schwenningen 07720/ Kathrin Mecke GMS Golden-Bühl-Schule, VS-Villingen 07721/ Vanessa Franz-Streule GS Waldmössingen 07402/7060 Peggy Müller Rupertsbergschule, St.Georgen 07724/87164 Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung Fenke Härtel GMS Bickeberg, VS-Villingen 07721/ Zuständiger Schulrat Dr.W. Nagel 0771/ Staatliches Schulamt Donaueschingen Irmastr Donaueschingen Tel.: Fax: Team FB Koop Kiga 2014 SSA-DS
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