Der Leitfaden / für einen gelingenden Start. Kooperation Kindergarten - Grundschule
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- Carsten Schubert
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1 2014/15 Der Leitfaden......für einen gelingenden Start Kooperation Kindergarten - Grundschule Staatliches Schulamt Donaueschingen Fachbereich Grundschule Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung
2 Staatliches Schulamt Donaueschingen 2
3 Inhaltsverzeichnis Vorwort. S. 4 Verwaltungsvorschrift "Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen" (Auszug: Ziele und Formen der Kooperation) S. 5 Termin- und Phasenplan zur Kooperation Kindergarten - Grundschule. S. 6 Anforderungen / Kriterien für die Schulfähigkeit S. 7 Aufgabenprofil einer Kooperationslehrkraft Kindergarten - Grundschule S. 8 Kriterien zur Aufnahme eines Kindes in die Grundschulförderklasse (GFK). S. 9 Adressenliste und Ansprechpartner der Grundschulförderklassen (GFK). S. 10 Flussdiagramm für die Planung inklusiver Bildungsangebote. S. 12 Sonstige Unterstützungssysteme S. 18 Formulare: Einverständniserklärung für die Eltern S. 13 Übergabeprotokoll: Kindergarten - Grundschule. S. 15 3
4 Vorwort "Kinder machen ihre Sache gut, wenn sie können." (Ross W. Green) Liebe Kolleginnen und Kollegen in der Kooperation Kindergarten - Grundschule, gemeinsam mit den Erzieherinnen und den Eltern begleiten Sie die Vorschulkinder im letzten Kindergartenjahr. Damit Sie den Kindern einen guten Start in die Schule ermöglichen können, bedarf es einfühlender Beobachtung, einer vorausschauenden Jahresplanung und gelingender Kommunikation nach allen Seiten. Für Ihr vielfältiges Aufgabenfeld haben wir einen Leitfaden zusammengestellt, der Ihnen eine Übersicht über Ihre Aufgabe, verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten und vor allem Unterstützung bieten soll. Als Kooperationsbeauftrage des Staatlichen Schulamts Donaueschingen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Für ein Informations- oder Beratungsgespräch können Sie sich jederzeit gerne mit uns in Verbindung setzen. Sie finden unsere Kontaktdaten auf der Rückseite dieses Leitfadens oder auf der Homepage des Schulamtes ( Fördern und Beraten) Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg in Ihrem wichtigen Aufgabenfeld. Ralf Schneider und das Team der Kooperationsbeauftragten 4
5 Ziele und Formen der Kooperation (Auszug aus der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen: 1. Rechtliche Grundlagen) Übergeordnetes Ziel der Kooperation ist es, dass der Übergang von der Tageseinrichtung in die Schule für jedes Kind gelingt. Folgendes ist zu kennen und zu berücksichtigen: den individuellen Entwicklungsstand und Förderbedarf des Kindes, pädagogische Konzepte, Methoden und Arbeitsweisen der Tageseinrichtungen und der Schulen, Wünsche und Erwartungen der Eltern im Hinblick auf das Kind, mögliche schulische Lernorte im Grund- und Sonderschulbereich und deren Fördermöglichkeiten. Daraus ergeben sich unterschiedliche Felder der Zusammenarbeit, zum Beispiel Austausch in Arbeitsgemeinschaften (Abschnitt II Nr. 1.2 bis 1.6) zu den pädagogischen Grundlagen der Arbeit in Tageseinrichtungen und Schulen, Beobachtung von Kindern hinsichtlich ihrer Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen, pädagogische Maßnahmen und Hilfen, gegebenenfalls unter Einbeziehung anderer Fachstellen, Beratung mit Eltern. Die Kooperation wird inhaltlich und organisatorisch in einem auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmten Jahresplan ausgestaltet, der gemeinsam von Lehrkräften und Erzieherinnen/Erziehern erstellt wird. Die Schulleitung trägt Verantwortung für die Gestaltung und Durchführung der Kooperation auf schulischer Seite. Die Mitwirkung der Leitung der Tageseinrichtung obliegt dem Träger. 5
6 Phasen der Kooperation Kindergarten Grundschule Zeitraum nach den Pfingstferien 1. Phase: Juni bis Juli Hospitation Begründung für den frühen Beginn der Kooperation: Arbeitsstelle Frühförderung, sonderpädagogische Begleitung und Gesundheitsamt können frühzeitiger unterstützen. 2. Phase: September bis Oktober Hospitation/Erzieherinnen machen ein Angebot Themenabend Schulfähigkeit 3. Phase: Ab November bis zur Schulanmeldung Arbeiten mit der Schulanfängergruppe Übergabeprotokoll (bis Ende Januar) Schulanmeldung Info-Veranstaltung der Grundschulen 4. Phase: Schulanmeldung bis Mai Projekt Schulbesuch Besuch der Schulanfänger Eventuell Schuleingangstest Aktionen Ausgabe eines Elternbriefes: Entbindung von der Schweigepflicht Kooperationslehrer/in besucht den Kindergarten regelmäßig Kennenlernen der Schulanfänger des nächsten Schuljahres beobachten, mitspielen, sprechen hospitieren Kooperationslehrer/in besucht den Kindergarten regelmäßig gezieltes Arbeiten mit den Vorschülern im Angebot (stammgruppenübergreifende Kleingruppen) durch die Erzieherin/ Erzieher Austausch/ Beratung mit den Erzieher/innen Gegebenenfalls Hinzuziehen von weiteren Fachleuten Kooperationslehrer/in besucht den Kindergarten regelmäßig Gezielte Beobachtungssituationen mit den Vorschülern im Angebot (stammgruppenübergreifende Kleingruppen) durch die Kooperationslehrerin/-lehrer fein und grobmotorische Fähigkeiten sprachliche Fähigkeiten geistige Fähigkeiten soziale Fähigkeiten eventuell gemeinsame Elterngespräche/Runde Tische Wichtig: evtl. Meldung einzelner Kinder bei der Frühförderstelle oder beim Gesundheitsamt (ESU II) zur erneuten Untersuchung (bis Ende Januar) Evtl. gemeinsames Projekt aller wohnortnahen Kindergärten und gemeinsame Aktion (Aktionstag, Schulfest) Schulanfänger besuchen die wohnortnahe Grundschule nehmen an einer Unterrichtsstunde teil besichtigen das Schulhaus Erstklässler besuchen die Kindergärten berichten über die Schule zeigen ihre Schulsachen 6
7 Anforderungen/Kriterien für der Schulfähigkeit Körperliche Stabilität (Es bestehen Beziehungen zwischen der körperlichen Entwicklung, dem Gesundheitszustand und dem schulischen Erfolg) Körperliches Wachstum Gesundheitszustand Belastbarkeit (Ermüdung) Seh und Hörvermögen Grob und Feinmotorik Kognitive/geistige Fähigkeiten Differenzierte visuelle und auditive Wahrnehmung Konzentration Merkfähigkeit phonologische Bewusstheit (Schriftspracherwerb) numerische Fähigkeiten (Zahlbegriffsentwicklung) Fähigkeit zu konkret logischem Denken Sprachliche Fähigkeiten sprachliche Ausdrucksfähigkeit (Wortschatz) passives Sprachverständnis Soziale Kompetenzen Regeln einhalten Umgang mit Konflikten Nachgeben können Mitbestimmen Kontaktfähigkeit Kooperationsverhalten Frustrationstoleranz Selbständigkeit Motivation Anstrengungsbereitschaft Eigeninitiative Verantwortung übernehmen Ausführung von Anweisungen und Aufforderungen Seelische Stabilität/Gefühl und Mitgefühl Ängste abbauen Wünsche äußern Selbstbewusstsein Frustrationstoleranz Misserfolge ertragen Leistungen bewerten Freude am Lernen Interesse an der Umwelt Freude am Experimentieren 7
8 Aufgabenprofil einer Kooperationslehrkraft im Rahmen der Kooperation Kindergarten-Grundschule beobachtet gemeinsam mit Erzieher/in kennt die Abläufe, Konzepte und Strukturen des Kiga kennt Unterstützungssysteme und kann Kontakte herstellen unterstützt die Arbeit im Kiga und vertritt die schulische Sichtweise Kooperationslehrkraft lädt Erzieher/in ein, Abläufe, Konzepte und Strukturen der Schule kennen zu lernen erstellt bei Bedarf gemeinsam mit Erzieher/in individuelle Förderpläne gestaltet mit Erzieher/in und Eltern den gelingenden Übergang zw. Kiga und GS sorgt für Kommunikations- und Beratungsstrukturen (Zeitschiene, Dokumentationsformen, Runde Tische usw.) organisiert im Bedarfsfall Unterstützung durch Koop.- beauftragte bzw. Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung plant individuelle Entwicklungs- und Bildungsprozesse koordiniert das Kooperationkonzept von Kiga und GS 8
9 Kriterien zur Aufnahme eines Kindes in die Grundschulförderklasse Grundsätzliche Vorüberlegungen: Um einen gewinnbringenden Besuch der Grundschulförderklasse für ein Kind zu ermöglichen, ist es zwingend notwendig, dass die Eltern Bereitschaft zur Mitarbeit zeigen und die Zeit in der GFK unterstützend begleiten. Kinder, die ausschließlich Entwicklungsbedarf im Bereich der deutschen Sprache haben sind nicht der GFK zuzuordnen und können somit nicht aufgenommen werden. Hier liegt es im Bereich der Schule geeignete Fördermaßnahmen zu finden. Ähnliches gilt für Kinder, deren Entwicklungsbedarfe voraussichtlich nicht in einem Jahr auszugleichen sind (gravierende Verhaltensprobleme, Sprachentwicklungsprobleme, kognitive Verzögerungen). Diese Kinder sollten durch die Eltern selbst oder durch die zuständigen Schulleitungen vor einer möglichen Zurückstellung beim Staatlichen Schulamt (Fr. Sauter- Schimak, Herr Schick) formlos zu einer Erhebung des Förderbedarfs und der Klärung des geeigneten Bildungsortes angemeldet werden. (s.s.12) Die Gruppengröße von 15 Kindern in der Grundschulförderklasse ist in der Regel nicht zu überschreiten. Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach Dringlichkeit, wobei formale und inhaltliche Kriterien zu beachten sind. Formale Kriterien: - Vollständiger Zurückstellungsbescheid muss vorliegen, - Die Aussicht auf eine Einschulung in die Regelschule (Grundschule) muss gegeben sein, - Die Übergabeprotokolle, sowie Beobachtungsbögen und ergänzende Berichte (therap. Berichte) müssen der GFK vorliegen, - Kinder, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, können nicht in die GFK aufgenommen werden. 9
10 Inhaltliche Kriterien: - Das Kind zeigt eine geringe Leistungsbereitschaft, - Es ist noch sehr verspielt und zeigt wenig Interesse am Lernen, - Deutliche fein und grobmotorische Defizite sind erkennbar, - Es ist ein Nachholbedarf in einzelnen Bereichen wie Merkfähigkeit, Konzentration, Ausdauer und Wahrnehmung feststellbar, - Beobachtbar ist eine emotionale Unsicherheit (ängstliche und gehemmte Kinder), - Es können vereinzelt auch krankheitsbedingte Entwicklungsverzögerungen vorliegen. Adressenliste der Grundschulförderklassen im Schuljahr 2013/2014 Grundschulförderklasse GFK Karlschule GFK Friedensschule GFK Warenberg GFK Marbach GFK Eichendorffschule GFK Robert-Gerwig-Schule GFK Eichendorffschule GFK Karl-Wider-Schule GFK Sulgen GFK-Leitung Schulleitung Schulort Tel. Schwarzwald - Baar - Kreis Frau Ratzinger Herr Götz VS-Schwenningen Frau Schönfelder Herr Kneer VS-Schwenningen Frau Sommer Frau Kreilinger VS-Villingen Frau Müller Frau Lehmann VS-Marbach Frau Meyer Herr Möllen Donaueschingen Frau Hutt Herr Westermann St.Georgen Landkreis Rottweil Frau Grießer Frau Storz Rottweil Frau Merkt Herr Zühlke Frau Flaig Oberndorf Frau Marzahn Herr Nöhre Schramberg/Sulgen 07720/ / / / / / / /
11 Aufgabe der Kooperationsbeauftragten des Staatlichen Schulamts Beratung von Grundschulen im Rahmen der Kooperation mit den Kindergärten. Beratung der Leiterinnen und der Erzieherinnen der Kindertageseinrichtungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachberatungen. Beratung und Unterstützung von Eltern der künftigen Schulanfänger. Moderation bei Beratungs und Konfliktgesprächen zu Fragen der Schulfähigkeit und der Kooperation (Jahresplanung, Diagnose, Unterstützungssysteme...). Fortbildungsveranstaltungen für Kooperationslehrer/innen der Grundschulen und Erzieher/innen in Grundschulförderklassen. Fortbildungsveranstaltungen für Erzieher/innen zu angefragten Themen. Fortbildungsveranstaltungen für Kooperationslehrer/innen zu angefragten Themen. Kooperation mit den von den kommunalen, kirchlichen und freien Trägern bestellten, sowie mit den für die Jugendämter tätigen Fachberater/innen (auch Schul- und Waldkindergärten). Kooperation mit dem Gesundheitsamt. Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle Frühförderung, der Arbeitsstelle Kooperation am Staatlichen Schulamt Donaueschingen und den interdisziplinären Frühförderstellen. ständiger Austausch und Planung zwischen dem Staatlichen Schulamt Donaueschingen und den Kooperationsbeauftragen. Entwerfen und Auswerten von Umfragen und Fragebögen für Schule, Kindertagesstätten, Eltern, Gesundheitsamt (Evaluation). Ziel: Verbesserung und Qualitätssicherung der Kooperation zwischen den Kindertages- einrichtungen und den Grundschulen. Download: 11
12 Eltern wünschen ein inklusives Bildungsangebot an der allgemeinen Schule [parallel dazu Schulangebotsplanung über SoS/ allg. Schule] SL allg. Schule: Schulanmeldung Wunsch wird wertschätzend auf- und angenommen sowie an das SSA weitergeleitet SL allg. Schule: Sammlung bereits vorliegender Daten Formlose Meldung zur Überprüfung an SSA SSA beauftragt eine SoS mit der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes SoLe: Diagnostische Phase: Ermittlung des Förderbedarfs: Anspruch auf ein sonderpädagogischen Bildungsangebot bedarfsorientierte Entwicklung passgenauer Schulangebote Zuständigkeit: SSA SSA und Schulleitungen mit Kostenträgern und weiteren Partnern Bildungswegekonferenz Zuständigkeit: SSA mit den Eltern und weiteren Beteiligten (s.o.) Feststellungsbescheid (SSA) Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Festlegung des Lernortes (löst die sonderpädagogischen Ressourcen aus) 12
13 Einverständniserklärung Kooperation Kindergarten Grundschule An die Eltern der künftigen Schulanfänger/innen Liebe Eltern/Erziehungsberechtigte, auch in diesem und dem kommenden Schuljahr werden wir wieder eine Kooperation Kindergarten Grundschule durchführen. Im Sinne einer intensiven Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern, Kindergarten und Grundschule ermöglichen wir Ihrem Kind eine optimale Vorbereitung für den Übergang in die Schule. Im Rahmen der Zusammenarbeit sind Beobachtungen und Gespräche zum Entwicklungsprozess und Entwicklungsstand der Kinder im Hinblick auf die Einschulung selbstverständlicher Bestandteil der Kooperation. Hiermit informieren wir Sie über die Inhalte der gemeinsamen Beratungen: 1. Die Erzieher/innen, der Kooperationslehrer und/oder die Schulleitung beobachten Ihr Kind im Hinblick auf die Einschulung und tauschen Informationen hierüber aus. 2. Die Erzieher/innen geben Kenntnisse über den Entwicklungsprozess und den Entwicklungsstand Ihres Kindes, die unmittelbar für die Einschulung von Bedeutung sind, an den Kooperationslehrer und/oder die Schulleitung weiter. Soweit die Einbeziehung anderer schulischer oder außerschulischer Dienste und Institutionen im Hinblick auf die Einschulung Ihres Kindes für notwendig erachtet wird, werden wir Sie ansprechen und um Ihr Einverständnis bitten. Damit Ihr Kind an der Kooperation teilnehmen kann, benötigen wir Ihr schriftliches Einverständnis. Kinder, die nicht an der Kooperation teilnehmen, von denen uns jegliche Vorinformationen fehlen, müssen im Rahmen der Schulanmeldung an einem Schuleingangstest, der die Schulfähigkeit bestätigt, teilnehmen. 13
14 Einverständniserklärung Ich habe die Informationen über die anstehende Kooperation Kindergarten Grundschule gelesen. Mein Kind: Name geb.: Geburtsdatum besucht derzeit den/die Kindergarten/Kindertagesstätte: Ich/wir stimmen der Kooperation zu. Mein/unser Kind nimmt an der Kooperation teil. Notwendige Informationen werden zwischen dem Kindergarten und der Grundschule ausgetauscht. Ich/wir stimmen der Kooperation nicht zu. Mein/unser Kind nimmt nicht an der Kooperation teil. Ort/Datum Unterschrift der Sorgeberechtigten 14
15 Übergabeprotokoll: Kindergarten Grundschule Name: Vorname: geb.: im Kindergarten: seit: Entwicklungsfeld Körper Das Kind bewegt sich gerne Verfügt über eine altersgemäße Ausdauer Die Grobmotorik ist altersgemäß ausgeprägt Die Feinmotorik ist altersgemäß ausgeprägt (z.b. Stifthaltung) Bewegt sich selbständig (eigeninitiativ) Der Gleichgewichtssinn ist ausgeprägt Besitzt Geschicklichkeit (z.b. balancieren, klettern, einen Ball fangen) Das Kind ist eindeutig Rechts - /Linkshänder Entwicklungsfeld Sinne Kann seine Sinne situationsgerecht anwenden Kann seine Umwelt bewusst wahrnehmen Kennt die Farben (rot, gelb, grün, blau, orange und lila) Kann zwischen hell und dunkel unterscheiden Entwicklungsfeld Sprache Kann sich nonverbal verständlich machen Kann sich verbal ausdrücken Kann mit anderen kommunizieren (Ideen - Wünsche) 15
16 Kann seine Absichten/Ideen/Wünsche/Ziele sprachlich ausdrücken Kann Gesprächsregeln einhalten, kann zuhören, bis es an der Reihe ist Kann mit Migrationshintergrund Deutsch als Zielsprache sicher anwenden Kann Aufforderungen/Erklärungen, die an alle gerichtet sind, auf sich beziehen Entwicklungsfeld Denken Kann seine Umgebung genau beobachten Kann Vermutungen aufstellen und diese überprüfen Kann Muster, Regeln und Symbole erkennen Kann Mengen bis 5 erfassen und benennen Kann Zahlen erkennen Kann Buchstaben erkennen Kann und will mitdenken Kann sich über einen längeren Zeitraum auf eine Aufgabe konzentrieren Hat einen genügend entwickelten Orientierungssinn Entwicklungsfeld Gefühl und Mitgefühl Kann mit seinen Gefühlen angemessen und sozial verträglich umgehen Zeigt Mitgefühl gegenüber anderen Geht auf die Gefühle anderer ein Akzeptiert die Gefühle anderer Knüpft selbständig Kontakte zu anderen Kindern Besitzt Selbstvertrauen/Selbstwertgefühl 16
17 Kann die besprochenen Regeln einhalten Zeigt Initiative zum Mitbestimmen Kann nachgeben Knüpft Kontakte zu anderen Kindern Verhält sich kooperativ Soziale Kompetenzen * 1 = nicht ausgeprägt 4 = sehr ausgeprägt Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten: (Besondere Begabungen und Stärken, Konzentration, Umgang mit Konflikten, medizinische Besonderheiten/Diagnosen) Sprachförderbedarf SETK 5/6 ja nein Wenn ja, Bericht liegt bei ja nein Datum: Unterschrift: 17
18 Weitere Unterstützungssysteme Arbeitsstelle Frühförderung am Staatlichen Schulamt Donaueschingen Landkreis Schwarzwald-Baar: Kerstin Greimel Sprechzeiten: freitags Uhr Tel: Landkreis Rottweil: Gudrun Burgmaier-Fehrenbach Sprechzeiten: freitags Uhr Tel: Arbeitsstelle Kooperation (ASKO) Martin Hilser Donnerstag Uhr (14-tägig) Martin Aichele Donnerstag Uhr (14-tägig) Frühförderverbund Villingen-Schwenningen (inkl. Interdisziplinäre Frühförderstelle, Landkreis Schwarzwald-Baar) Am Hoptbühl VS-Villingen Tel: (AB, Rückruf zeitnah) fruehfoerderverbund@lrasbk.de Die Frühberatungsstellen der Carl-Orff-Schule(Geistigbehinderte), der Christy-Brown-Schule (Körperbehinderte) und der Sprachheilschule (Sprachbehinderte) arbeiten seit September 2013 als Frühförderverbund Villingen-Schwenningen zusammen und kooperieren eng mit der IFF. Interdisziplinäre Frühförderstelle, Landkreis Rottweil Durschstr Rottweil Herr Unterreitmeier Tel: a.unterreitmeier@oekj.de mehr Infos unter : => Fördern und Beraten => Beratungsstellen. 18
19 19 Staatliches Schulamt Donaueschingen
20 Kooperationsbeauftragte des Staatlichen Schulamts Yvonne Kissendorfer GS Hirschbergschule VS-Schwenningen 07720/ Kathrin Mecke GMS Goldenbühlschule VS-Villingen 07721/ Vanessa Franz-Streule GS Waldmössingen 07402/ Susanne Heiß GS Roggenbachschule Unterkirnach 07721/ Nadja Stöhr GS Stetten-Zimmern 07403/12503 Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung Susanne Haas freitags Uhr 0771/ Zuständiger Schulrat Ralf Schneider 0771/ Staatliches Schulamt Donaueschingen Irmastr Donaueschingen Tel.: Fax: B.Jäger 2014 Herausgeber: SSA-DS
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