Alles Schöne hat ein Ende

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Alles Schöne hat ein Ende"

Transkript

1 Zossen, den 24. Februar 2010 Nr Jahrgang - 8. Woche Herausgeber Stadt Zossen Küchenteam Kita Pfiffikus Seite 2 Alles Schöne hat ein Ende Seiten 8/9 Amtsblatt für die Stadt Zossen Amtliche Bekanntmachungen Seiten I - VI Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen, Lindenbrück, Nächst Neuendorf, Nunsdorf, Schöneiche, Wünsdorf und Zossen und den bewohnten Gemeindeteilen: Werben, Zesch am See, Funkenmühle, Neuhof, Waldstadt, Dabendorf Knallhart kalkuliert! Große Auswahl an Dienst- und Jahreswagen neuwertige Gebrauchte bis zu 50% Preisvorteil Finanzierung ab 1,9% auch ohne Anzahlung möglich An dieser Stelle möchte ich heute Danke sagen an die Erzieherinnen der Kindergärten und Horte in unserer Stadt Zossen. Sie leisten seit vielen Jahren eine qualitativ hochwertige und sehr engagierte Arbeit. Nicht von ungefähr sind unsere Kitas im ganzen Land Brandenburg bekannt für die gute Qualität und werden auch gern von anderen zu Konsultationen besucht. Mehrere Kitas haben sich den Tests für den Erhalt eines Gütesiegels unterzogen und diese mit einer guten Note absolviert. Unsere Erzieherinnen sind unter anderem auch deshalb so gut, weil sie sich ständig weiterbilden. Einzeln, im Team oder alle zusammen. Hierzu sind sie auch gerne bereit, sich an einem Samstag zu treffen. Zum Beispiel am zum nun schon 6. Bildungstag für alle Erzieherinnen der Stadt Zossen. Wie in jedem Jahr werden fast alle 120 Erzieherinnen zusammenkommen, um sich dieses Mal mit dem Thema Naturwissenschaftliche Bildung in Kitas zu befassen (siehe Seite 6).Ich selbst werde auch dabei sein und freue mich schon darauf. Michaela Schreiber Bürgermeisterin Modellbeispiele, nur Illustration Autohaus Klaus & Markwardt GmbH Stubenrauchstr , Zossen - direkt an der B96 Tel. (03377)

2 Seite 2 Amtsblatt 24. Februar 2010 Was machen eigentlich... Christel Strobach, Birgit Neumann und Marion Ciecelski? Sprechzeiten der Verwaltung der Stadt Zossen (Bürgerbüro) Montag: 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Mittwoch: nur Termine nach Vereinb. Donnerstag: 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis Uhr Sonnabend: 8.00 Uhr bis Uhr (jeden 1. Sa im Monat) Telefonnummern der Verwaltung Bürgermeisterin 03377/ Ordnungsamt Kämmerei Bauamt: Tiefbau Hochbau Friedhöfe Rechts- und Personalamt Wirtschaftsförderung Bürgerbüro Impressum Amtsblatt Stadt Zossen 7. Jahrgang / Ausgabe 2 Herausgeber: Stadt Zossen Marktplatz Zossen Amtlicher und redaktioneller Teil: verantwortlich: Die Bürgermeisterin Anzeigenteil: verantwortlich: Gertraude Bieniek Wochenspiegel Verlagsgesellschaft mbh Potsdam & Co. KG Friedrich-Engels-Straße Potsdam Herstellung: Märkische Verlags- und Druck- Gesellschaft mbh Potsdam Friedrich-Engels-Straße Potsdam Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte der Stadt Zossen verteilt. Bei Versand sind die Portokosten zu erstatten. Einige Exemplare liegen für Sie im Bürgerbüro der Stadt Zossen bereit. Die nächste Ausgabe erscheint am 31. März 2010 Präsentier-Teller sind ja eigentlich rund und zeigen Küchenkunst - zum Verzehr portioniert. In der Zossener Kita Pfiffikus im Ortsteil Dabendorf ist das anders: Hier ist gleich die ganze Küche Präsentier-Teller, nämlich der Kochkunst von Christel Strobach, Marion Ciecelski und Birgit Neumann. Und das Küchenteam wird gleich mitpräsentiert natürlich nicht zum Verzehr. Die Drei vom Küchen- Team stehen unter aufmerksamer Beobachtung. Und die drei können gut damit leben. Denn die Beobachtung ist ihnen durchaus sympathisch. Der Grund dafür ist einfach: anders als in den Skandalgeschichten von heimlich überwachten Angestellten in Supermärkten sind die interessierten und gleichfalls sichtbaren Beobachter hier ausgesprochen angenehme Zeitgenossen. Es sind die Kinder der Kita, die durch die große Panoramascheibe zwischen Küche und Spielbereich gerne und häufig Blicke werfen. Diese Blicke reichen von interessiert über neugierig bis gierig nicht nur im Sinne von hungrig, sondern auch auf Freude am Mitmachen, was die Kinder häufig dürfen und dann sehr genießen. Die Zubereitung ihres Mittagessens ist deshalb für die Kinder etwas ganz besonderes und das Küchenteam macht also nicht nur Essen, sondern bietet eine ganz spezielle Form von Erlebnis-Gastronomie für die Kinder. Das Küchenteam bezieht die Unsere Sehnsüchte sind unsere Möglichkeiten ( ab ) 2 x Reichert, Hobbykünstler aus Wünsdorf mit Malerei und Holzskulpturen Kleine Galerie, Bahnhofstraße 13, Zossen, Tel.: Öffnungszeiten: Do 12-16, Sa und So Farbpalette der Natur ( ab ) Ausstellungseröffnung um 15:00 Uhr Ateliergemeinschaft Rudow stellt sich vor- Hobbykünstler/innen: Margret Buttchereit, Marta Giehl, Die Drei Damen vom Küchen-Team". Kinder gerne und oft ein, auch in der Essensplanung, bei der dann auch die Kinder der mitversorgten Kitas einbezogen sind, die aber nicht vor Ort mitschauen und mitmachen können. Denn einmal selbst machen ist einprägsamer als hundert Male zuschauen, weiß Christel Strobach und wird darin durch Kopfnicken von ihren beiden Kolleginnen bestätigt. Deshalb gehen sie gerne in die Kitas Glienick, Nächst Neuendorf, Villa Kunterbunt und die Kneipp-Kita Schünow, die von hier aus bekocht werden, um mit den Kindern Speisepläne zu besprechen und auch Hinweise von kleinen Hobbyköchen entgegen zu nehmen und aufzugreifen. Alle drei im Kochteam empfinden es als Glücksfall, den Kindern diese außergewöhnliche Form des sinnlichen Lernens zusammen mit den pädagogischen Teams der Kitas bieten zu können. Und die Kinder machen auch schon mal Ergänzungsvorschläge zu Lilo Herzfeldt, Dieter Sohr zeigen Bilder in Öl, Aquarelle, Acryl Kleine Galerie, Bahnhofstraße 13, Zossen, Tel.: Öffnungszeiten: Do 12-16, Sa und So Schule im Wandel der Zeiten Sonderausstellung unter dem Motto Schule in der DDR Dabei werden Exponate aus dem Schulalltag sowie aus der Freizeit der Schüler gezeigt und so ein Einblick in die Schule der Eltern und Großeltern gegeben. Kirchplatz 2, Tel.: Ausstellung: Do Uhr, Sa Uhr Für Gruppen sind Rezepten und Gerichten. Dass die Kinder die gemeinsam erarbeiteten Speisepläne mit Bildern verzieren das Auge isst schließlich mit! ist nicht nur der Ästhetik geschuldet, sondern hilft ihnen auch, ihren jeweiligen Speiseplan später wieder zu erkennen, wenn er an der Info-Tafel hängt. Dass die Pfiffikus-Kinder ihren Standortvorteil in direkter Nähe zum Küchenteam besonders genießen, ist natürlich klar. Nicht umsonst spricht man schließlich beim Lernen vom Begreifen. Sehr greifbar waren deshalb auch Zutaten und Küchenutensilien für die Kinder von Beginn an und nicht nur zu besonderen Gelegenheiten wie etwa bei der Teilnahme der pfiffigen (!) Kita-Kinder-Köche an einem Kochwettbewerb, der seinerzeit gemeinsam von einer Einzelhandelskette und einem Radiosender ausgelobt und veranstaltet wurde. Den 1. Preis Ausstellungen in der Stadt Zossen nach Absprache auch andere Zeiten möglich. Karikaturen, Zeichnungen und Bilder von Oskar (ständig) Atelier Oskar im Salon Antik der Bücherstadt Wünsdorf, Zehrensdorferstraße 12, Zossen Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag Uhr sowie nach Vereinbarung Tel.: Räume kulinarischer Genüsse (vom ) Zeigt alte Postkarten, neue Fotos und Geschichten zum Thema Gastronomie in und um Zossen Museum Alter Krug Weinberge 15, Zossen, Tel.: gewann man seinerzeit für eine gemeinsam mit Dienstherrin Michaela Schreiber zubereitete Rote Grütze, sonst nicht unbedingt das Lieblingsgericht der Bürgermeisterin. Aber was tut man nicht alles für leuchtende Kinderaugen und einen gemeinsam gewonnenen ersten Preis, bei dem man andere Bürgermeister und Gourmet-Köche von Gymnasien und aus ganzen Stadtverwaltungen weiterer brandenburgischer Städte mitsamt ihren Filets Stroganoff und den Bürgermeister-Saucen "à la sowieso auf die Plätze verwies. An den dabei von der Stadt für alle Kitas gewonnenen Preis, den man ohne das Küchenteam sicher nicht ergattert hätte, erinnert eine große Handpuppe, seither das Maskottchen der Kita und als ebenso inoffizieller wie vorlauter Kinderreporter des Amtsblatts auch irgendwie der Stadt Zossen. Die Kinder tauften ihn folgerichtig Grütze was für ein pfiffiger Doppelsinn. Man sieht: Das Kochteam bewirkt Erstaunliches bei den Gourminis - nicht nur in Dabendorf. Gibt s denn gar nichts zu meckern? Das regeln die Kinder mit uns intern, zwinkert Christel Strobach. Und damit die Kita-Idylle nicht etwa unglaubwürdig wird, präsentiert Birgit Neumann freiwillig noch selbst einen ebenso humorvollen Verbesserungsvorschlag: Unserem Hilfskoch Grütze fehlt eigentlich noch eine Kochmütze! Öffnungszeiten: Mi Uhr, Sa von Uhr Radsport-Museum Gutenbergstraße 1, Wünsdorf (Bücherstadt) Vereinsführungen nach Voranmeldung Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr bitte im Haus Oskar melden und Sa So Uhr Malerei und Grafik mit Wassernote ( ) Wilfried Schmidt zeigt seine Arbeiten Neue Galerie, Wünsdorf, Gutenbergstraße 1, Zossen, Tel.: oder Öffnungszeiten: Do So 10:00 17:00 Uhr

3 24. Februar 2010 Amtsblatt Seite 3 Jubilare März 2010 Zossen gratuliert ganz herzlich 98 Jahre Else Freygang OT Nächst Neuendorf Jahre Gertrud Rüttger OT Nächst Neuendorf Jahre Helene Minning OT Zossen Jahre Bruno Emonds OT Nächst Neuendorf Jahre Elfriede Niethe OT Wünsdorf, GT Waldstadt Herta Gundermann OT Nächst Neuendorf Hildegard Blaschke OT Wünsdorf, GT Neuhof Jahre Dorothea Ihme OT Wünsdorf Ingeburg Schumann OT Wünsdorf Renate Hintze OT Zossen Anneliese Sommer OT Zossen Erich Bloch OT Lindenbrück Jahre Ulrich Wilk OT Zossen Brigitte Steinhäuser OT Zossen, GT Dabendorf Siegfried Gollata OT Zossen Edith Schmidt OT Zossen Peter Kubiczewski OT Wünsdorf Günter Weise OT Wünsdorf, GT Waldstadt Ingrid Zander OT Glienick, GT Werben Ingrid Dreke OT Wünsdorf Manfred Schultze OT Zossen, GT Dabendorf Werner Böttger OT Zossen Horst Weise OT Wünsdorf Monika Unglaube OT Wünsdorf Waltraud Kienitz OT Zossen, GT Dabendorf Ursula Stewart OT Zossen Gerhard Lehmann OT Zossen, GT Dabendorf Karin Steputat OT Zossen Wolfgang Kosicki OT Zossen Herbert Klein OT Zossen Isolde Bürger OT Wünsdorf Geburtstag-Korrektur Januar 92 Jahre Gerda Wichert OT Nächst Neuendorf Diamantene Hochzeit 80 Jahre Günter Panitzsch OT Wünsdorf, GT Waldstadt Martha George OT Zossen Margarete Stroscher OT Zossen, GT Dabendorf Elfriede Graul OT Wünsdorf, GT Waldstadt Werner Goltz OT Schöneiche Rosemarie Miersch OT Zossen Gisela Pohl OT Zossen Gisela Czaja OT Wünsdorf Jahre Irene Otto GT Wünsdorf, GT Neuhof Manfred Kiel OT Zossen Hiltrud Knopp OT Wünsdorf, GT Waldstadt Erika Volke OT Wünsdorf, GT Waldstadt Günter Lüben OT Zossen Hans-Joachim Mentzel OT Wünsdorf Lieselotte Trudrung OT Wünsdorf, GT Neuhof Maria Pappik OT Zossen, GT Dabendorf Herbert Zimmer OT Wünsdorf, GT Neuhof Alfons Lehmann OT Wünsdorf Günter Schicke OT Wünsdorf, GT Waldstadt Helga Beljan OT Zossen Ingeburg Schmidt OT Zossen Werner Becker OT Wünsdorf, GT Neuhof Herbert Bauer OT Zossen, GT Dabendorf Werner Tümmler OT Zossen, GT Dabendorf Beginn Sprachkurs Russisch Grundstufe III Vorkenntnisse erforderlich Dozentin Eva Erbach Uhr Beginn Sprachkurs Französisch für Fortgeschrittene Dozentin Eva Erbach Felix und Gertraud Geselle OT Schöneiche Die Akademie 2. Lebenshälte informiert : Die "Bowlingtruppe" der Volkssolidarität schreitet heute ab 14 Uhr auf dem "Burgberg" Wünsdorf wieder zur Tat. Gut Holz! Uhr Ein Einführungskurs Autogenes Training kann bei entsprechender Teilnehmerzahl angeboten Termine werden variabel gestaltet, somit können ALLE Interessierten (Berufstätige und Freizeitler) an diesem Kurs teilnehmen : Zum Frauentag wird heute ein "musikalischer Blumenstrauß..." im Volkshaus Wildau überreicht. Mit Musik und Tanz, Unterhaltungsprogramm, ANMELDUNG für alle Kurse erforderlich! AKADEMIE 2. Lebenshälfte Gutenbergstr Zossen/ OT Wünsdorf-Waldstadt Tel aka-waldstadt@ lebenshaelfte.de Veranstaltungstermine der Ortsgruppe der Volkssolidarität und Sozialstation Wünsdorf Zeitraum bis Kaffeegedeck und Bustransfer für 32 pro Person. Anmeldungen ab sofort in der Sozialstation Wünsdorf unter /61903.

4 Seite 4 Amtsblatt 24. Februar 2010 Ausstellungseröffnung am in der Kleinen Galerie in Zossen Aus dem Zossener Sitzungskalender der nächsten Wochen Bei den öffentlichen Sitzungsteilen der Gremien sind Einwohner als Gäste und mit Fragen willkommen. 25. Februar 2010; 19:00 Uhr Ortsbeirat Glienick, im Dorfgemeinschaftshaus Glienick 1. März 2010; 19:00 Uhr Ausschuss für Recht, Sicherheit und Ordnung; im Rathaus der Stadt Zossen 2. März 2010; 19:00 Uhr Ausschuss für Kultur, Tourismus und Landesgartenschau der Stadt Zossen, im Rathaus der Stadt Zossen 2. März 2010; 19:00 Uhr Ausschuss für Bau, Bauleitplanung und Wirtschaftsförderung der Stadt Zossen, im DGH Nächst Neuendorf 2. März 2010; 19:00 Uhr Ausschuss für Soziales, Jugend, Bildung und Sport der Stadt Zossen, im Rathaus der Stadt Zossen 3. März 2010; 19:00 Uhr Stadtverordnetenversammlung, Mehrzweckraum Sporthalle Dabendorf 4. März 2010; 19:00 Uhr Ausschuss für Finanzen der Stadt Zossen, im Rathaus der Stadt Zossen 9. März 2010; 19:00 Uhr Ortsbeirat Zossen, im Rathaus der Stadt Zossen 11. März 2010; 19:00 Uhr Hauptausschuss der Stadt Zossen, im Rathaus der Stadt Zossen 11. März 2010; 19:00 Uhr Ortsbeirat Schöneiche, Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr, Schöneiche 17. März 2010; 19:00 Uhr Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen, im Bürgerhaus Wünsdorf 24. März 2010; 19:00 Uhr Fortführungssitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17. März 2010, im Bürgerhaus Wünsdorf 27. Februar Paul Schumann Sporthalle in Wünsdorf Ab 9:00 Uhr 28. Februar Sporthalle Dabendorf, Jägerstraße Ab 10:00 Uhr Herr Reinhard, MSV Zossen 07 e.v. Tel.: Februar Tischtennis Sporthalle der Oberschule in Wünsdorf Ab 9:30 Uhr 06. März Sporthalle Dabendorf, Jägerstraße Ab 10:00 Uhr Herr Reinhard, MSV Zossen 07 e.v. Tel.: März Paul Schumann Sporthalle in Wünsdorf Ab 9:30 Uhr Unsere Sehnsüchte sind unsere Möglichkeiten, so haben die Künstler, Marion und Uwe Reichert aus Wünsdorf ihre Ausstellung betitelt. Viele Gäste aus nah und fern wollten sich die reichhaltigen Möglichkeiten zum Staunen nicht nehmen lassen und erfreuten die beiden Hobbykünstler mit ihrer Anwesenheit. Die Sehnsüchte, beschrieben in dem Lied von Xavier Naidoo, waren ein guter Auftankt, um die vielfältigen Erwartungen aller zu stillen. So auch das Bild mit dem berühmten Faden von Marion Reichert, wo die wieder entdeckten Fertigkeiten von ihr zum Tragen kommen, der Betrachter seine Ideen und Fantasien wiederfindet, wenn er bereit ist, sich auf die Reise der Entdeckungen zu begeben. In der Ausstellung werden alle Sinne neu wahrgenommen. Das Riechen: Durch die vielen Kerzen und durch das fein verarbeitete Holz von Uwe Reichert konnte man ein angenehmes und wohl duftendes Aroma in der Galerie verspüren. 07. März Badminton Sporthalle Dabendorf, Jägerstraße Ab 14:00 Uhr Herr Reinhard, MSV Zossen 07 e.v. Tel.: März Tischtennis Sporthalle Oberschule Wünsdorf Ab 14:00 Uhr Herr Reinhard, MSV Zossen 07 e.v. Tel.: März Festveranstaltung MTV Wünsdorf 1912 e.v. zum 100-jährigen Geburtstag Paul Schumann Sporthalle in Wünsdorf Ab 19:00 Uhr 14. März Tischtennis Sporthalle Oberschule Wünsdorf Ab 14:00 Uhr Herr Reinhard, MSV Zossen 07 e.v. Tel.: März Familientag Sporthalle Dabendorf, Jägerstraße Das Sehen: Die ruhige und beeindruckende Harmonie von den Bildern und den Holzskulpturen wurde als geschmackvoll empfunden. Das Fühlen: Mit den Händen erfühlte man das feine Holz und die Konturen der Skulpturen, wo natürlich jeder selbst überlegte, was ist das eine Eule, ein Uhu oder in der Ecke ein Gnom oder aber der Kerzenständer, welcher auch für andere Zwecke verwendet werden könnte. Das Schmecken: Zur Eröffnung Sportkalender März 2010 Ab 10:00 Uhr Frau Bessin, Kinder- und Jugendsportverein Zossen e.v. Tel.: März Paul Schumann Sporthalle in Wünsdorf Ab 9:00 Uhr 27. März Sporthalle Dabendorf, Jägerstraße Ab 10:00 Uhr Herr Reinhard, MSV Zossen 07 e.v. Tel.: März Paul Schumann Sporthalle in Wünsdorf Ab 9:30 Uhr 27. März Osterlauf im Rahmen des 100-jährigen Bestehens des Vereins Sportplatz MTV Wünsdorf Ab 13:00 Uhr der Vernissage schmeckte man unterschiedliche Getränke und kleine schmackhafte Überraschungen. Also liebe Leser, gehen Sie in die Ausstellung und schärfen Sie Ihre Sinne neu und lassen Sie sich auf die neuen Sehnsüchte und Möglichkeiten ein. Ich wünsche beiden Künstlern viel Erfolg für die Ausstellung und hoffe, dass noch viele solcher interessanten Werke entstehen mögen.. Öffnungszeiten: Do Uhr und Sa, So Uhr. B. Büchner, Wirtschaftsförderung 28. März 1. Wanderung in Kallinchen Bitte Aushängebeachten Heimatverein Kallinchen April 3. Zossener Meisterschaften im Fußball Jugendclub Phoenix Ab 12:00 Uhr Andreas Blömeke, Jugendclub Phoenix Tel.: April Offene Dorfmeisterschaften im Tischtennis im Rahmen des 100-jährigen Bestehens des Vereins Sporthalle Oberschule Wünsdorf Ab 13:00 Uhr 05. April 6. Zossener Stadtpokal im Skat Sporthalle Dabendorf, Jägerstraße Ab 8:00 Uhr Herr Stroh, Skatclub Grand Hand 98 Zossen e.v. Tel.: April Paul Schumann Sporthalle in Wünsdorf Ab 9:00 Uhr

5 24. Februar 2010 Amtsblatt Seite 5 Veranstaltungen in und um Zossen März :30 Uhr Zossen, E-Werk Dr. Kinski Rock- und Roll Wahnsinn Aushänge beachten Neuhof, Reiterhof Rai-Reiten: Wie werde ich das Leittier meines Pferdes? :30 Uhr Zossen, Cafe Eiszeit Stammtisch für alternative Heilmethoden Austausch von verschiedenen Bereichen: Entspannungsmethoden, Yoga, Aloe Vera, Reiki, Säure-Basen :30 Uhr Zossen, Stadtbibliothek DIA-Show mit Roland Marske Norwegen, Schweden, Finnland, Island Ausrichter und Veranstalter: Stadt Zossen und der Skatclub Grand Hand 98 ; Schirmherrin Bürgermeisterin Frau Michaela Schreiber Spieltag: Ostermontag der um Uhr Spielort: Zossen, OT Dabendorf, Sporthalle Dabendorf; Jägerstraße Aus Glienick kommend in Dabendorf rechts abbiegen in die Jägerstraße zum Gewerbegebiet (Depot) B 96 von Rangsdorf Richtung Zossen, bis Dabendorf, dort rechts abbiegen, in Richtung Glienick, über die Schranken und in Dabendorf hinter dem Blumencenter links abbiegen in die Jägerstr. zum Gewerbegebiet Austragungsmodus: 3 Serien je 40 Spiele nach der Internationalen; Skatordnung, Ausnahme: Eingepasst = Ramsch; Serie Aushängebeachten Neuhof, Reiterhof Rai-Reiten: Kunst der Führung Basis (Persönlichkeitstraining mit Pferden) :00 Uhr Kallinchen, Alter Krug Frauentagsparty Mit DJ, live Entertainment :00 Uhr Horstfelde, Gemeinderaum Frauentagsfeier mit kleinen Belustigungen :00 Uhr Wünsdorf, Waldstadt-Treff Buchlesung Die Schauspielerin Walfriede Schmitt liest aus ihrem Buch Gott ist zu langsam 6. Zossener Stadtpokal im Skat Uhr, 2. Serie ca Uhr; Serie wird gesetzt, Beginn ca Uhr Konkurrenz: Einzelwertung 11,00 Einsatz; Zusätzlich Tandemwertung je Tandem 20.- Verlorene Spiele: Spiel = 0,50 ; Spiel = 1,00 ; ab 5. verlorenem Spiel 2,00 Startberechtigung: Offen für alle Skatspielerinnen und Skatspieler Preise (bei 100 Teilnehmer): 1. Platz Gesamtwertung Pokal + 250,00 ; Pokal + Geld für die beste Frau; Pokal 1. Platz Jugend (bis einschließlich 18 Jahre); Preisgelder für die 2 Besten jeder Serie; weitere Geldpreise bis zur vollen Ausschüttung der Startgelder Anmeldung: Bis bei Ralf Stroh 0170 / oder /61691 oder per Fax /65645 oder per Mail: stroh-waldstadt@t-online.de Anmeldung wird empfohlen, da Platzkapazität begrenzt! Im letzten Jahr spielten 132 Teilnehmer/-innen mit Aushängebeachten Neuhof, Reiterhof Rai-Reiten: Dominanz im Sattel :00 Uhr Zossen, E-Werk Saturday Night Fever mit den 3 DJ s Aushänge beachten Neuhof, Reiterhof Rai-Reiten: Schnupperkurs im Rai-Reiten 15:00 Uhr Zossen, Flair Hotel Reuner Frühlingskonzert mit Kaffee und Kuchen: Eine musikalische Reise rund um die Welt Marina Kaljushny Klavier und Michael Kaljushny Klarinette und Moderation Preis für Kaffee, Kuchen, Musik: 15, oder :30 Uhr Wünsdorf, Bibliothek DIA-Show mit Roland Marske Jakobsweg / :00 Uhr Kallinchen, Strandbad Frühjahrsputz Wie in jedem Jahr startet im Strandbad das Putzen. Fleißige Hände sind immer willkommen :00 14:30 Uhr Kallinchen Osterspaziergang Ostereierkullern VS Bürgerhilfe ggmbh Seniorenheim Am Rosengarten Am Bahnhof Zossen OT Wünsdorf Tel Leitung: Frau Meißner Selbstbestimmtes Wohnen wie zu Hause: Hotelcharakter sowie Betreuung und Pflege nach dem Wohn- und Hausgemeinschaftskonzept Einzelzimmer mit eigenem WC und Dusche Auslegware, Fußbodenheizung Betreuung in kleinen Wohngruppen im Wohnzimmer mit Küche Kochen in eigener Küche Wahlessen Kostenlose Beratung vor Ort oder zu Hause Häusliche Krankenpflege Zum Bahnhof 57a Zossen OT Wünsdorf Tel Pflegedienstleiterin: Frau Monika Linke Betreuung und Pflege in der Häuslichkeit Hauswirtschaftshilfe Kostenlose soziale Beratung Hausnotrufsystem, Krisentelefon Demenzbetreuungsangebote Essen auf Rädern Wünsdorf / Neuhof 2. Einwohnerversammlung zu Sicherheitsfragen Die Einwohnerversammlung in Sicherheitsfragen dient der Erörterung der örtlichen Sicherheitslage und der Erarbeitung lokaler Maßnahmen. Die Einwohner können ihre subjektiven Gefährdungseinschätzungen, Befürchtungen, Anregungen, Gestaltungsund Beteiligungswünsche einbringen. Im unmittelbaren Austausch zwischen Einwohnern, Verwaltung und Polizei können Gefahren, Sorgen, Ängste besprochen werden sowie Planungen und Ideen zu gemeinsam getragenen Konzepten reifen. Der Ortsbeirat Wünsdorf, die Polizei und das Ordnungsamt laden deshalb zur 2. Einwohnerversammlung zu Sicherheitsfragen am um 18:30 Uhr ins Bürgerhaus Wünsdorf ein. Ihr Ordnungsamt

6 Seite 6 Amtsblatt 24. Februar 2010 Einladung zum Bildungstag für die Erzieherinnen Auswahl aus den Neuanschaffungen der Bibliotheken im Februar 2010 Bücher: Helene Hegemann: Axolotl Roadkill Jo Nesbø: Der Leopard Martin Suter: Der Koch Jay Dobyns: Falscher Engel Johanna Wechselberger: Das Kaffeebuch Jamie Oliver: Jamies Amerika Thomas Schmid: Die Wilden Küken Erhard Dietl: Die Olchis und die grüne Mumie Kirsten Boie: Geheimnis im Möwenweg Andere Medien: Oben (DVD) Verblendung (DVD) Coco Chanel (DVD) Tocotronic: Schall und Wahn (CD) Thirty seconds to mars: This is war (CD) Peter Maffay: Tattoos (CD) Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Zossen ZOSSEN Standort am Kirchplatz 2 (03377/ ) Die Stadtbibliothek Zossen mit ihren Standorten in Zossen und Wünsdorf hat im Februar 2010 folgende Öffnungszeiten: Naturwissenschaftliche Bildung gehört genau wie Sprache, Musik, Bewegung, Mathematik, Darstellung und Gestaltung sowie soziales Leben zum Kita-Alltag. Täglich machen Kinder Erfahrungen mit Naturphänomenen - zum Beispiel erlangen sie auf dem Spielplatz beim Wippen die ersten Erkenntnisse über das Hebelgesetz. Wenn Kinder beobachten wie der Schnee schmilzt, lernen sie, dass Stoffe in unterschiedlichen Aggregatzuständen vorkommen. Wenn Gegenstände immer wieder nach unten fallen, machen Kinder Erfahrungen am von bis Uhr im Bürgerhaus Wünsdorf zum Thema Naturwissenschaftliche Bildung von Anfang an Naturwissenschaftliche Bildung in den Kindertagesstätten Es ist inzwischen nicht mehr ungewöhnlich, die Kinder als Forscher zu bezeichnen. Zwar können sie in ihrer Neugier, in ihrem Vorgehen oder in ihrer Haltung durchaus mit Forschern verglichen werden, sie denken aber nicht wie erwachsene Forscher. So wie sie vielfältige Formen des Ausdrucks nutzen, so nutzen sie auch vielfältige Formen des Denkens. Sie betreiben eine wilde Forschung Ihr Forschen ergreift alle Möglichkeiten, die irgendwie brauchbar erscheinen. Anders als das der erwachsenen Forscher, wird es durch keinerlei methodische oder systematische Begrenzungen eingeschränkt. Prof. Gerd Schäfer mit der Gravitation, mit der Fallgeschwindigkeit, dem Gesetz von der Erhaltung der Masse u.s.w. Lernen ist am nachhaltigsten, wenn die Kinder selber aus ihrem Tun Erkenntnisse ableiten können. Deshalb ist es wichtig, den Kindern nicht vorschnell Fragen zu beantworten und somit den Forschungsprozess zu selektieren. Mit den Kindern die Welt entdecken und mit ihnen gemeinsam lernen, den naturwissenschaftlichen Erkenntnisweg der Kinder anerkennen und unterstützen - das ist dabei die Devise. Die Lernumgebung in unseren Kindertagesstätten ist so gestaltet, dass Kinder ihren Fragen und Interessen nachgehen können, dass sie an bereits Gelerntes anknüpfen können und es so in ihre vorhandene Wissensstruktur einbinden. Das erfordert von den Erzieherinnen ein ständiges und systematisches Beobachten der Themen und Interessen der Kinder sowie ständige Fortbildung, um neue Anregungen und Erkenntnisse zu erlangen. Jedes Jahr gibt es in der Stadt Zossen einen Bildungstag für die Erzieherinnen zu bestimmten Themen. In diesem Jahr findet dieser am von bis Uhr im Bürgerhaus Wünsdorf zum Thema Naturwissenschaftliche Bildung von Anfang an statt. Als Dozentin begrüßen wir Frau Welz vom Berliner Institut für Frühförderung. Alle interessierten Menschen sind dazu recht herzlich eingeladen. Faschings-Tanztee... Montag, Dienstag und Freitag: Uhr Donnerstag: Uhr Samstag: Uhr WÜNSDORF Standort im Bürgerhaus 1 (OT Wünsdorf: / ) Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: Uhr Samstag: Uhr ( Familienähnliche Wohngemeinschaften gemütliche Wohneinheiten mit eigenen Möbeln Wohngemeinschaft für alle Pflegestufen Dementen-Wohngemeinschaft Hauswirtschaftliche Versorgung Wintergarten Friseur Fußpflege Gemeinsame Urlaubsreisen und Ausflüge Telefon / Kallinchener Straße Zossen OT Schöneiche... mit den hartnäckigen Bürgern aus Horstfelde wurde am begangen. Mit der Hoffnung, auf noch mehr Interesse zur Frauentagsfeier. Wir laden alle Horstfelder Frauen herzlich zu einer gemütlichen Kaffeerunde am um Uhr ins Gemeindehaus ein. Der Frauentreff

7 24. Februar 2010 Amtsblatt Seite 7 Betreiber für das Strandbad Wünsdorf gesucht Die Stadt Zossen beabsichtigt ab der Saison 2010, das Strandbad am großen Wünsdorfer See im Ortsteil Wünsdorf, Seestraße 90-91, an einen privaten Betreiber für den Zeitraum von 5 Jahren, mit der Option auf weitere 5 Jahre, zu vergeben. Das Strandbad ist mit einem Beachvolleyballplatz, Tischtennisplatte, großer Steganlage, einigen Kinderspielgeräten, Liegewiese, Sandstrand, und einem im Jahr 2009 renovierten Sozialgebäude mit Sanitärräumen sowie zentraler Trinkwasserversorgung ausgestattet. Die Hauptnutzfläche beträgt insgesamt ca m². Das Verlangen eines gestaffelten Eintrittsgeldes ist zulässig. Gern würde die Stadt Zossen Konzeptangebote entgegennehmen, in denen außer einer Imbissversorgung und der Gebäude- und Freiflächenreinigung auch die Bereiche Tourismus, Kultur (hier insbesondere die Ausrichtung von 4 Openair - Veranstaltungen), Sport, Freizeit und Erholung dargestellt und Bestandteile des Konzeptes sind. Bewerber richten Ihre Angebote unter Beifügung eines Betreiberkonzeptes bis zum 29. März 2010 an die Stadtverwaltung Zossen, Wirtschaftsförderung, Marktplatz 20, in Zossen. Weitergehende Fragen und Informationen werden gern telefonisch unter der Rufnummer 03377/ beantwortet. Schreiber Bürgermeisterin Mitteilung des Gesundheitsamtes des LK Badesaison Ausweisung der Badestellen Die Vorbereitungen für die Badesaison 2010 haben begonnen. Dazu gehört auch die jährlich erforderliche Ausweisung der Badestellen, die während der Saison nach einheitlichen europäischen Kriterien überwacht Die regelmäßige Beurteilung erfolgt durch das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde. Interessierte Bürger oder Institutionen, die Meinungen und Vorschläge zu den ausgewiesenen Badestellen haben, können sich bis zum 12. März 2010 an das Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, Luckenwalde, wenden. Das Gesundheitsamt ist unter Telefon 03371/ oder zu erreichen. Für die Saison 2010 will der Landkreis Teltow-Fläming folgende Badestellen ausweisen: 1. Glienicksee: Badestelle Campingplatz Dobbrikow 2. Gottower See: Badestelle Gottow 3. Großer Wünsdorfer See: Badestellen Strandbad Wünsdorf und Strand Neuhof 4. Großer Zeschsee: Badestelle Lindenbrück OT Zesch 5. Kiessee Horstfelde: Badestelle Horstfelde, Wasserskianlage 6. Kiessee Rangsdorf: Badestelle Rangsdorf 7. Kliestower See: Badestelle Kliestow 8. Körbaer See: Badestelle Campingplatz Dahme 9. Krummer See: Badestelle Strandbad Sperenberg 10. Mahlower See: Badestelle Mahlow 11. Mellensee: Badestellen Strandbad Klausdorf, Strandbad Mellensee 12. Motzener See: Badestellen Strandbad Kallinchen, Campingplatz Kallinchen und Campingplatz AKK Kallinchen 13. Rangsdorfer See: Badestelle Seebad Rangsdorf 14. Siethener See: Badestelle Siethen 15. Vordersee: Badestelle Dobbrikow Mitteilung des Zweckverbandes KMS Bauzeitenplan Erschließungsmaßnahme SW Wünsdorf 2. BA Chausseestraße: 25. KW KW 2010 Wünsdorfer Seestraße: 48. KW KW 2010 Klausdorfer Straße Kanal verlegt (Abschnitt von Chausseestraße bis Brücke) Rampe und Kurze Straße ist Kanal verlegt, hier nur noch Grundstücksanschlüsse Mühlenweg: 2. KW KW 2010 Klausdorfer Straße (Brücke bis OA Klausdorf): 5. KW KW 2010 Kirchplatz: 11. KW KW 2010 Adlershorststraße: 42. KW KW 2009 Adlershorststraße/ Adlershorster Weg: 14. KW KW 2010 Schulstraße: 14. KW KW 2010 In der 38. KW 2010 soll alles, einschließlich Seitenbereiche, Deckenschluss usw. abgeschlossen sein. Die Bauzeiten gelten vorbehaltlich Bauzeitenverzögerung durch Schlechtwetter und Winter. Zu beachten ist, dass der Landesbetrieb für Straßenwesen noch die Kreuzung Chausseestraße/Wünsdorfer Seestraße/ Klausdorfer Straße im Anschluss an die Kanalverlegung ausbaut. Mitteilung der Oberförsterei Zesch Hinweise an Waldbesitzer Werte Waldbesitzer, als Eigentümer von Waldflächen obliegt Ihnen für das Grundstück auch die Verkehrssicherungspflicht. Gerade da, wo Waldflächen direkt an öffentliche Straßen, Wege, Plätze und Bebauungen angrenzen, besteht die Gefahr, dass durch umstürzende Bäume oder herabbrechende Baumteile Sachoder schlimmstenfalls sogar Personenschäden auftreten können. Hier werden durch die Rechtssprechung an den Grundstückseigentümer in Bezug auf die Vorsorge, strenge Maßstäbe bei der Verkehrssicherungspflicht angelegt. Es empfiehlt sich deshalb eine zweimalige Prüfung des Baumbestandes im Jahr. Einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand, sowie ggf. auch direkt nach besonderen Witterungsereignissen, wie z.b. Sturm/Schnee. Werden bei diesen visuellen Überprüfungen der Bäume Veränderungen festgestellt, ist unter Umständen ein sofortiges Handeln erforderlich. Beratend können hier die zuständigen Mitarbeiter der Oberförsterei behilflich sein. Sie erreichen uns wie folgt: Oberförsterei Zesch am See Zesch am See Am Dorfplatz Zossen Tel /66562 Mail: obf.zeschamsee@affwu. brandenburg.de Mit freundlichen Grüßen Ihr Team der Oberförsterei Zesch am See Hinweis der Bürgermeisterin Namentliche Abstimmung Hinweis der Bürgermeisterin Zurückgezogene Anträge Beschluss 115/09 Fassung vom , der in der 1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen am gefasst wurde, den aber die Bürgermeisterin für rechtswidrig hält und deshalb beanstandet werden musste: Hauptsatzung der Stadt Zossen; Vorlage 016/09/03 und Antrag der Fraktionen SPD, VUB und DIE LINKE vom , eingegangen bei der Stadt Zossen am : Hauptsatzung; Vorlage 115/09 (Wiedervorlage) In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am wurde zum Antrag Nr. 115/09; Hauptsatzung mit den aus dem Protokoll ersichtlichen Änderungen wie folgt namentlich abgestimmt: Mit JA stimmten die Stadtverordneten: Andrae, Baranowski, Bock, Brumm, Grebe, Heilgermann, Lüders, von Lützow, Miersch, Preuß, Dr. Reinecke, Rust, von Schrötter, Schulz, Steinert Mit NEIN stimmte die Stadtverordnete: Degner, Hummer, Käthe, Kniesigk, Kühnapfel, Manthey, Markwardt, Menges, Michler, Noack, Schreiber, Schröder, Zurawski Es gab keine Enthaltungen Folgender Antrag wurde in der 1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen am vom Antragsteller zurückgezogen: 117/09 Antrag der Fraktionen SPD, VUB und DIE LINKE vom , eingegangen bei der Stadt Zossen am : Einwohnerbeteiligungssatzung (Wiedervorlage) Folgender Antrag wurde in der Fortführungssitzung der 1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen am 10. Februar 2010 vom Antragsteller zurückgezogen: 004/10 Antrag der Fraktion CDU vom Dezember 2009, übergeben durch Frau Andrae an die Stadt Zossen am : Dringlichkeitsantrag betr. Sicherheits- und Gesundheitsrisiko in der Grundschule Glienick durch Schimmelbefall

8 Seite 8 Amtsblatt Amtsblatt Seite 9 Alles Schöne hat ein Ende, auch die Narrenzeit! Kallinchen Dabendorf Schöneiche Am ist der Karnevalsclub Kallinchen aus der Sommerpause erwacht und voll durch gestartet. Zum ersten Mal in der 36 jährigen Geschichte des Vereins wurde das Prinzenpaar erst im Januar gekrönt. Das Prinzenpaar Larissa die Erste und Marco der Dritte wurden unter großem Beifall vom Präsidenten Detlef Dreßler begrüßt. Seit August des letzten Jahres übten alle Gruppen fleißig, um wieder ein tolles Programm bieten zu können. Es ist wie in jedem Jahr ein vielfältiges Programm, die Turner machen der Garde mit ihrem neuen Gardetanz echte Konkurrenz, auch bieten alle anderen Tanzgruppen verschiedenste Darstellungen. Zum Beispiel dürfen wir in diesem Jahr Schnatterinchen und ihre Freunde begrüßen, mit dem Männerballett geht es Auf hohe See hinaus und die Dancing Devils laden zu einem Flug nach Palma de Kallinchen ein. Im nächsten Jahr finden folgende Veranstaltungen des KCK statt: , , Landschaftsbau + Tiefbau Steinberg Wir bieten Ihnen an: Baumsanierung durch Freiklettern Arbeiten rund ums Haus Pflasterarbeiten aller Art Grabpflege Zaun- u. Carportbau Tiefbauarbeiten Transport von Material, Kies, Erde usw. (LKW mit Ladekran vorhanden) Herrmann-Bohnstedt-Str Zossen Tel./Fax / und am Viele Bilder und alle Infos zu den Terminen, Preisen und Kartenvorbestellung finden Sie auf der neu gestalteten Homepage Kallinchen.de. Lassen Sie sich den Spaß nicht entgehen, die Karnevalisten des Karnevalsclub Kallinchen e. V. freuen sich bereits Sie im Alten Krug begrüßen zu dürfen. HT-EntRec Entsorgung - Recycling - Rohstoffhandel HENRY THIEKE ENTSORGUNGSFACHBETRIEB Container 1 m 3 40 m 3 Tel.: Fax: Zossen Zum Waldstadion 17 Es war einmal... So fangen viele Märchen an. Auch das vom Prinzen Sven I und seiner Prinzessin Kerstin I. Beide zogen von Saal zu Saal und riefen: Wir feiern Karneval. Die beiden waren in Rüdersdorf, in Schöneiche, beim Platzeckzogen überwältigt durch Berlin. Doch je weiter sie durch die Lande streiften, um so mehr merkten Sie - am schönsten ist es im eigenen Saal. Es sagte mal ein weiser Mann Lasst uns unseren Dorfkarneval. Am Rosenmontag waren dann viele von den Besuchten in Dabendorf und erlebten das Happy End dieser einmaligen Geschichte. I had the Time of my Life erklang zum Abschied- Ja, Kerstin wir hatten die Zeit unseres Lebens. Und wir sind stolz darauf, diese mit so vielen tollen Menschen verlebt zu haben. Ich danke Dir Kerstin, wir danken dem Kinderprinzenpaar Natalie I und Timo I - Wir waren ein super Team. Danke unserem tapferen Schneiderlein- Angela Wegmann vom Schneiderstübchen in Schünow für unser edles Gewand. Danke dem Foto Friedrich aus Ludwigsfelde für die umwerfenden Bilder. Danke Dir Michaela - keiner hat gedacht, dass Du auch mal eine Büttenrede hältst und feiern kannst die ganze Nacht. Dank an den werten Elferrat und allen Mitwirkenden des DKC. Die andere Art mit Pferden umzugehen Rai-Reiten Neuhof Detlef Teuscher 29 km südl. Berliner Stadtgrenze, Zossen OT Wünsdorf Naturkonformes, gewaltfreies Reiten ohne Hilfsmittel wie Trense, Peitsche, Sporen etc. Endlose Reitwege hinter den Koppeln Ausbildung von Pferd und Reiter Schnupperkurse und Seminare Persönlichkeitstraining Ferienwohnungen Tel.: Aber ganz wichtig - Danke liebes Publikum... Die Geschichte von Prinz Sven und seiner Prinzessin Kerstin ist nun aus, aber wir schleichen uns nicht aus dem Saal heraus. Wir wünschen unseren Nachfolgern, dass sie ebensoviel Spaß haben werden, wie wir ihn erleben durften. Es leben Prinz Andre I und seine Tollität Franzi I Und Michaela - keine Frage der DKC kommt am wieder und Du bist ihn dann wieder los- den Schlüssel der Stadt. Wärme- & Wasseranlagen GbR Gatzky, Gatzky Lotholz und und Morenz Morenz Meister- Meisterund und Ingenieurbetrieb Ingenieurbetrieb HEIZUNG HEIZUNG LÜFTUNG LÜFTUNG SANITÄR SANITÄR Wärmepumpen Wärmepumpen Solaranlagen Solaranlagen Schwimmbadtechnik Schwimmbadtechnik Bäder Bäder Kundendienst Tel. 0172/ Kundendienst Tel / In Schöneiche hört man zur Zeit sehr oft den Ausruf - Schöneiche Helau! Es ist Karnevalzeit und auch bei uns bricht diese Zeit so manche Regeln. Eine jede Veranstaltung hat ihr besonderes, wozu natürlich auch das Publikum mit beiträgt. Bei jeder Veranstaltung geschieht mal etwas außer Plan, so wie bei der letztes Wochenende, wo ein begeisterter Zuschauer bei der Zugabe der Billy Boys aufsprang und mit tanzte. Dies hat allen sehr imponiert und natürlich auch gefallen. Jede Gruppe in unserem Verein lässt sich jedes Jahr aufs neue was schönes einfallen, so unsere Bad Girls mit dem Anfang vom Schuh des Manitu oder das Männerballett als alte und frische Bienen, nur um mal ein paar Beispiele zu nennen. Zur Weiberfastnacht in diesem Jahr gestalteten unsere Männer, ob Zossen Luckenwalder Straße 20 Tel Fax: jung oder alt, zum größten Teil das Programm alleine, ja, denn wir Frauen wollen auch mal schön feiern. Mit den Billy Boys haben wir sogar 3 Programmnummern gestaltet, dies ist sehr sehenswert und unsere Männer wollen mal ihrer Stimmen geölt hören lassen. Die nächsten 2 Wochenenden sind noch unsere Erwachsenen dran und am sollen die Kinder in das Vergnügen des Karnevals kommen. Wir haben ein schönes Programm auch dafür schon auf die Beine gestellt und unsere Kinder aus dem Verein üben schon sehr fleißig daran. Für die nächste Saison haben wir uns einiges vorgenommen, denn wir feiern unser 30- jähriges Bestehen. Wir wollen am einen Umzug mit un seren Vereinen aus dem Dorf und mit unseren befreundeten Vereinen durchführen und hoffen auf eine rege Beteiligung, obwohl der Karneval erst später beginnt. Doch da zu der Karnevalszeit viele Vereine selbst Umzüge und Veranstaltungen bestreiten, versuchen wir dies in einer Hochstimmung vorher mit einem Dorffest zu feiern. Der Karnevalverein nimmt jedes Jahr am Umzug in Mittenwalde und in Zossen teil. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Mit einem dreifachem Schöneiche HELAU!!! Rechtsanwalt Uwe Bamberg Fischerstraße Zossen Tel.: Fax: Interessengebiete: Familienrecht Strafrecht Arbeitsrecht Bußgeldrecht Verkehrsrecht Jetzt sofort zu Ford Ford Ka Style 1,3 l, 51 kw, EZ: 05/08, 18 Tkm, Klima, CD, ZV, el. FH usw. Check schon ab 39, 6.300, SERVICE RUND UMS AUTO Besser ankommen Klimaanlagen- REIN. RAUF. RUNTER. RAUS. Gebrauchtwagen- Bewertung inkl. Sicherheitscheck sofort und kostenlos SERVICE rund ums AUTO Finanzierung Zulassungsservice Versicherungsagentur DEKRA - AU sofort Bremsentest - Reifendienst Scheinwerfereinstellung Reparaturen aller Art (typenoffen) Ersatzteile - Zubehör Zossen Oertelufer 5 Tel / Jetzt auf Umweltenergie umsteigen! Weinberge 9a Zossen Tel.: / Fax.: / info@thiel-service.de Haustechnik Heizung - Sanitär - Klima laut Forsa-Umfrage wird eine Investition in Erneuerbare Wärme als lohnende Geldanlage in unsicheren Zeiten betrachtet Wärmepumpen erfüllen das seit in Kraft getretene Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Bis zu 3000 Förderung im Einfamilienhausbereich möglich - Zertifizierter Fachbetrieb für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen Ausgezeichnet in den Jahren 2007 / 2008 / Hand in Hand mit zugelassenem Energieberater und Sachverständigem

9 Seite I Amtsblatt für die Stadt Zossen 24. Februar 2010 Amtsblatt für die Stadt Zossen Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen, Lindenbrück, Nächst Neuendorf, Nunsdorf, Schöneiche, Wünsdorf und Zossen und den bewohnten Gemeindeteilen: Werben, Zesch am See, Funkenmühle, Neuhof, Waldstadt, Dabendorf Bekanntmachung gefasster Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung am Bekanntmachung gefasster Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung am Bekanntmachung Satzung Sanierungsgebiet Innenstadt Zossen Einladung der Jagdgenossenschaft Nunsdorf Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Kallinchen Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Innenstadt Zossen Begründung zur Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Innenstadt Zossen Gebietskarte zum Sanierungsgebiet Innenstadt Zossen Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Zossen im Bereich der Stadt Zossen Bekanntmachung In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: 005/10 Antrag der Fraktion Plan B vom , übergeben auf der SVV am : Aufgrund des 81 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2008 (GVBl. I S. 226), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl. I S. 166) i. V. m. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgK- Verf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), geändert durch Artikel 15 des Gesetzes Auflösung der bestehenden Fachausschüsse und Neubildung von drei Fachausschüssen Der Antrag wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen abgelehnt. Michaela Schreiber Bürgermeisterin Bekanntmachung In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: 002/10 Antrag der Fraktion Die Linke vom , übergeben durch Frau Andrae an die Stadt Zossen am : Bereitstellung von Informationen über die wichtigen kommunalen Vorgänge im Internet Michaela Schreiber Bürgermeisterin Einladung der Jagdgenossenschaft Nunsdorf Der Antrag wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen abgelehnt. Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Nunsdorf findet am Freitag, den um 19:30 Uhr in Beates Eiscafe statt. Der Jagdvorstand vom 23. September 2008 (GV- Bl. I S. 202), hat die Stadt Zossen zum Schutz des Ortsbildes und der Gestaltung baulicher Anlagen in ihrer Sitzung am folgende Satzung beschlossen. 1 Räumlicher Geltungsbereich (1) Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte im Maßstab 1 : dargestellt. (2) Die Vorschriften gelten Jagdgenossenschaft Kallinchen Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Kallinchen Seite I Seite I Seite I Seite I Seite I Seite I - III Seite IV - V Seite VI Seite VI Bekanntmachung der Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Innenstadt Zossen Aufgrund des 81 der Brandenburgischen Bauordnung (Bbg- BO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2008, veröffentlicht im Gesetzund Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/08, [Nr. 14], S. 226), in Verbindung mit 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 demnach für nachfolgend aufgeführte Straßen und Plätze: An der Wache, Rosengasse, Baruther Straße, Berliner Straße, Marktstraße, Am Stadtpark, Kleiner Hack, Am Dammgarten, Marktplatz, Kirchplatz und Am Kietz sowie für Teile der Bahnhofstraße, Luckenwalder Straße, Kirchstraße, Mittenwalder Straße, Straße der Jugend und Fischerstraße. (GVBl.I/01, [Nr. 14], S.154), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286, 329), hat die Stadt Zossen zum Schutz des Ortsbildes und der Gestaltung baulicher Anlagen in ihrer Sitzung am folgende Satzung beschlossen, die nach Prüfung durch den Landkreis Teltow-Fläming nicht beanstandet wurde: Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Innenstadt Zossen Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Innenstadt Zossen (3) Die beigefügte Karte ist Bestandteil der Satzung. am Sonnabend, den um Uhr im Gemeindehaus Kallinchen, Hauptstraße 21 Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Kallinchen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, gehören. Tagesordnung: 1. Eröffnung durch den Jagdvorsteher 2. Feststellung der Anwesenheit / Beschlussfähigkeit 3. Abstimmung über die Tagesordnung 4. Jahresbericht des Vorstandes 5. Kassenbericht 6. Bericht der Rechnungsprüfer 7. Verlauf des Jagdjahres, Erfüllung des Abschussplanes, Abschussplan 2010/ Entwurf des Haushaltsplanes 2010/ Diskussion 10. Beschlussfassungen - Bestätigung des Jahresberichtes des Vorstandes - Bestätigung des Finanzberichtes und des Berichtes der Rechnungsprüfer - Entlastung des Vorstandes und Kassierers für das Haushaltsjahr 2009/ Abstimmung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht 2009/ Bestätigung des Haushaltsplanes 2010/2011 Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Sanierungsgebiet Innenstadt Zossen Die Satzung wird im vollen Wortlaut im Amtsblatt für die Stadt Zossen im Februar 2010 abgedruckt und kann bis zum 31. März 2010 zu den Sprechzeiten in der Stadtverwaltung der Stadt Zossen, Marktplatz 20, im Bürgerbüro eingesehen Michaela Schreiber Bürgermeisterin 2 Sachlicher Geltungsbereich Die Satzung gilt für bauliche Maßnahmen aller Art wie Neubauten, Wiederaufbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen, Umbauten und Erweiterungen von baulichen Anlagen, die gemäß 54 BbgBO genehmigungspflichtig sind und auch für die nach 55 BbgBO genehmigungsfreien Vorhaben, an die auf Grund des nachfolgenden Satzungstextes Anforderungen gestellt Bei Einzeldenkmalen sind historisch bedingte Abweichungen zulässig. 3 Verhältnis zu Bebauungsplänen Festsetzungen über örtliche Bauvorschriften in geltenden Bebauungsplänen gehen den Regelungen in dieser Satzung vor.

10 24. Februar 2010 Amtsblatt für der die Stadt Stadt Amtsblatt Zossen Seite Seite II Fortsetzung von Seite I 4 Allgemeine Anforderungen Bauliche Anlagen und Werbeanlagen sind so anzuordnen, zu errichten, aufzustellen, anzubringen, zu ändern, zu gestalten und zu unterhalten, dass sie nach Form, Maßstab, Gliederung, Material und Farbe den historischen Charakter und die Eigenart der ihre Umgebung prägenden Bebauung, des Straßenbildes und des Ortsbild nicht beeinträchtigen. 5 Ausrichtung, Abstandsflächen, Gebäudegliederung, Erker, Regenfallrohre und Installationen (1) Ausrichtung Alle Gebäude an der Straße sind traufständig auszurichten. (2) Abstandsflächen Zur Wahrung der bauhistorischen Straßenräume ist in der Rosengasse und Marktstraße die Unterschreitung der Abstandsfläche ( 6 Abs. 5 BbgBO), die auf öffentliche Verkehrsflächen fällt, bis auf 2,00 m zulässig. (3) Gebäudegliederung Die Bauflucht, die durch den historischen Bestand vorgegeben wird, ist über die gesamte Fassadenlänge einzuhalten. Plastische Gliederungselemente dürfen bis zu 0,75 m vor- bzw. zurückspringen. First-, Trauf- und Sockelhöhen sind auf die benachbarten Gebäude abzustimmen, wobei keine Vereinheitlichung der Gliederungselemente angestrebt werden soll. Traufsprünge dürfen maximal 1,50 m betragen, Sockelunterschiede maximal 0,30 m. (4) Erker Erker können ein- oder zweigeschossig ausgeführt und im Grundriss rechteckig, polygonal oder rundbogig ausgebildet werden, Eckerker auch dreiviertelkreisförmig. Erkerwände müssen durchgehend senkrecht ausgeführt Die Anordnung von Freisitzen/Balkonen über Erkern ist zulässig. Dabei darf sich jedoch die Brüstung in Material und Farbe nicht von den darunter liegenden Erker-Außenwänden unterscheiden. Erker dürfen die Trauf(gesims)linie nicht überschreiten und höchstens 0,75 m vorkragen. Kastenerker (rechteckiger Grundriss) und Polygonalerker sowie Eckerker müssen seitliche Fenster haben, wenn die Vorkragung mehr als 0,60 m beträgt. Die Breite von Erkern darf 3,00 m nicht überschreiten und maximal ¼ der Fassadenbreite betragen. Der Erkerfuß muss mindestens 3,00 m über der Oberkante der darunter liegenden öffentlichen Verkehrfläche liegen. Erker und ihre Unterseiten müssen sich der Material- und Farbgebung der Fassade anpassen. (5) Regenfallrohre und Installationen Regenfallrohre und Dachrinnen sind aus Zinkblech auszuführen. Regenfallrohre und andere Installationen dürfen nicht schräg auf der Fassade verlaufen und müssen ebenso wie Entlüftungs- und Abgasöffnungen zurückhaltend in das Fassadenbild eingefügt 6 Dächer (1) Dachform Dächer sind als symmetrische Satteldächer mit einer Neigung von auszubilden. Vorhandene oder historisch belegte Dachformen wie Walm-, Krüppelwalm-, Mansard- und Berliner Dach sind zu erhalten oder wiederherzustellen. Flachdächer sind nur an untergeordneten Gebäuden zulässig, die sich auf der rückwärtigen Grundstücksseite befinden. (2) Dacheindeckung Die Dacheindeckung ist mit unglasierten, nicht glänzenden, ziegelroten Ton-Dachziegeln auszuführen. Ortgangziegel sind nur bei Neubauten zulässig. Windleisten aus Zinkblech mit einer maximalen Höhe von 15 cm sind zulässig. (3) Dachgauben Dachgauben sind auf die Fensterachsen der darunter liegenden Fassade auszurichten, Anordnung mittig über den Fensterachsen oder mittig zwischen den Fensterachsen. Hinsichtlich Ausbildung, Proportion und Gliederung sind Dachgauben der darunter liegenden Fassade anzupassen. Zulässig sind Giebel-, Spitz-, Schlepp- und Fledermausgauben. Der Abstand zur Traufe, zum First, zum Ortgang (Giebel) und zwischen Gauben darf jeweils 1,00 m nicht unterschreiten. Die Breite der Gauben darf 2,00 m, bei Fledermausgauben 3,00 m, nicht überschreiten. Die Summe der Gaubenbreiten darf 40 % der Gebäudebreite nicht überschreiten. Die Gaubeneindeckung soll in Material und Farbe dem Hauptdach entsprechen. Die Außenflächen sind mit Glattputz, Holz oder Zinkblech zu verkleiden. Glänzende Oberflächen sind nicht zulässig. (4) Dachflächenfenster, Dacheinschnitte, Solaranlagen Dachflächenfenster aus verzinktem Stahl mit einer maximalen Breite von 0,40 m und einer maximalen Höhe von 0,50 m sind in vom öffentlichen Verkehrsraum einsehbaren Dachflächen zulässig. Andere Dachflächenfenster sowie Dacheinschnitte und Solaranlagen sind auf der rückwärtigen Dachfläche und auf untergeordneten Nebengebäuden zulässig. Dachflächenfenster und Dacheinschnitte dürfen nicht aneinandergereiht Der Abstand zwischen den einzelnen Öffnungen muss mindestens 1,50 m betragen, der Abstand der Oberkanten vom Dachfirst mindestens 1,00 m, der Abstand der Unterkanten von der Traufe mindestens 0,70 m. Die Summe der Breiten darf 40 % der Gebäudebreite nicht überschreiten. Die Breite der einzelnen Dachflächenfenster darf höchstens 1,00 m betragen, die Höhe muss mindestens gleich der Breite sein. Die Breite der einzelnen Dacheinschnitte darf höchstens 2,50 m betragen. 7 Fassaden (1) Gliederung Fassaden sind so zu gestalten, dass die strukturelle Wirkung der gesamten Fassade eine architektonische Einheit ergibt. Das Erdgeschoss darf optisch nicht von der übrigen Fassade abgesetzt werden, wie z.b. durch Verkleidungen oder andere Materialien. Ist die Parzellenstruktur der Grundstücke durch den Baukörper selbst nicht ablesbar, müssen Fassadenabschnitte durch Differenzierung in Farbgebung, vertikale und horizontale Bauteile oder Fensterachsen erkennbar gemacht Bei der Instandsetzung von Gebäuden ist die Fassadengliederung der Entstehungszeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. (2) Material Der Außenwandputz baulicher Anlagen und die Gliederungselemente der Fassade sind in Glattputz auszuführen. Putzgliederungen aus der Entstehungszeit sind wieder aufzunehmen bzw. zu erhalten. Ausführungen in Verblendmauerwerk sind zu erhalten und können bei Neuerrichtung ausnahmsweise zugelassen werden, wenn dies für das Gebäude historisch belegt ist und diese Gestaltung dem Charakter des Straßenbildes entspricht. Sockelverkleidungen, Kunststoffund Metallfassaden, Waschbeton oder Kunststein, strukturierte Betonflächen, Glasbausteine, Fliesen und Verkleidungen jeglicher Ausführung sind unzulässig. Davon ausgenommen ist Material für funktions- oder technisch bedingte Bauelemente, z.b. Zinkblechabdeckungen. (3) Farbgestaltung Fassaden sind farbig einheitlich in erdfarbenen Naturtönen in der Farbskala von gelb, ocker, grün oder rot zu gestalten. Weiße Anstriche, Anstriche mit Hellbezugswerten < 35 (sehr dunkel) und > 75 (sehr hell) sowie glänzende Oberflächen sind unzulässig. Gliederungselemente wie Fensterfaschen und Gesimsbänder können entsprechend der Fassadenfarbe ein bis zwei Farbtöne heller bzw. dunkler abgesetzt Der Sockel kann dunkler abgesetzt (4) Briefkästen Briefkästen sind allgemein zugänglich im Inneren der Gebäude anzuordnen oder als Schlitz in die Hauseingangstür einzuarbeiten. Bei Gebäuden mit Vorgärten sind freistehende Briefkästen zulässig. (5) Balkone Balkone sind nur an der rückwärtigen Fassade zulässig. (6) Hausnummern Nicht beleuchtete Hausnummern müssen aus weißen leschildern mit schwarzen Ziffern bestehen. 8 Fassadenöffnungen (1) Fenster- und Türöffnungen Fenster- und Türöffnungen müssen in Größe, Proportion und Gestaltung dem Charakter des Gebäudes sowie dem Straßenbild entsprechen. Alle Fenster, Türen und Tore sind mindestens 0,12 m und höchstens 0,20 m hinter die Fassade zurückzusetzen. Für Neubauten gilt: Bei Fassaden, die vom öffentlichen Verkehrsraum einsehbar sind, muss die Summe der Flächen aller Öffnungen einer Fassade kleiner sein als die geschlossene Wandfläche. Die Stürze von Öffnungen einer Fassade müssen je Geschoss auf gleicher Höhe liegen. (2) Fenster Für vom öffentlichen Verkehrsraum sichtbare Fenster gilt: Fenster aus der Entstehungszeit des Gebäudes sind zu erhalten oder in Anlehnung an das historische Vorbild zu ersetzen. Bei Hauptgebäuden sind grundsätzlich stehende rechteckige Fensterformate zu verwenden. Fenster, die breiter als 0,80 m sind, sind zweiflügelig mit gleicher Flügelgröße auszuführen. Fenster, die höher als 1,50 m sind, müssen vierflügelig ausgeführt Fenster, die höher als 1,20 m sind, müssen mindestens einmal horizontal untergliedert Für alle Fenster an der Straßenfassade und an den Giebelseiten gilt: Sprossen sind konstruktiv (glasteilend) auszuführen. Fensterflügel sind mit Wetterschenkel auszubilden. Regenschienen sind nur zulässig, wenn sie durch aufgesetzte Wetterschenkel verdeckt sind. Für von außen sichtbare Rahmen, Pfosten, Stulp, Kämpfer und Sprossen sind folgende Breitenmaße einschließlich der jeweiligen Falze einzuhalten: für den Stulp incl. Rahmen der Fensterflügel maximal 13,0 cm für den Pfosten incl. Rahmen der Fensterflügel maximal 16,0 cm für den Kämpfer incl. Rahmen der Fensterflügel maximal 17,0 cm für die Sprossen maximal 3,5 cm Die Fensterrahmen dürfen oben am Sturz und seitlich an der äußeren Fensterlaibung bis max. 1 cm sichtbar sein. (3) Schaufenster Schaufenster sind so anzuordnen, dass der gestalterische und architektonische Zusammenhang mit den Fenstern der Obergeschosse gewahrt bleibt und die vertikalen und horizontalen Bezugslinien der Gesamtfassade aufgenommen Schaufenster sind entweder axial zum darüber liegenden Fenster des Obergeschosses, zwischen den äußeren seitlichen Bezugslinien einer darüber liegenden Fensterzweiergruppe oder zwischen den äußeren Bezugslinien der äußersten Fensterachsen anzuordnen. Es sind stehend rechteckige bis quadratische Formate zulässig. Fensterreihungen sind durch Pfeiler von mindestens 0,24 m zu unterteilen. Bei Schaufenstergrößen von > 4,00 m² ist die Fensterfläche durch konstruktive Sprossen zu gliedern. (4) Türen und Tore Türen und Tore aus der Entstehungszeit des Gebäudes, die vom öffentlichen Verkehrsraum einsehbar sind, sind zu erhalten oder in Anlehnung an das historische Vorbild zu ersetzen. (5) Material An den Straßenfassaden und Giebelseiten sind Fenster-, Schaufenster-, Tür- und Torkonstruktionen nur aus Holz zulässig. Strukturierte, getönte, gewölbte oder reflektierende Verglasungen sowie glänzende Oberflächen sind nicht zulässig. Die Farbe ist auf die Farbgestaltung der Fassade abzustimmen. (6) Markisen und Rollläden Im Erdgeschoss sind Rollmarkisen in textilen Materialien über der Ladenfront mit einer maximalen Auskragung von 2,00 m und einer lichten Höhe von mindestens 2,10 m über der öffentlichen Verkehrsfläche zulässig. Sie sind entsprechend der Fassadenöffnungen zu gliedern. Die Farbe des Stoffes ist auf die Farbgestaltung der Fassade abzustimmen. Es sind nur einfarbige oder zweifarbig gestreifte Stoffe zugelassen. Einfarbige Stoffe können mit dem Namen des Geschäfts, des Inhabers oder der Branche in einer anderen Farbe beschriftet Feststehende Markisen oder Kragdächer sind unzulässig. Rollläden sind an der Straßenfassade und an den Giebelseiten aus Holz auszuführen und so anzubringen, dass sie nicht über den Außenputz vorstehen. Außen liegende Rollladenkästen sind unzulässig. Rollläden sind im selben Farbton zu gestalten wie die Fenster. (7) Fensterbankabdeckungen Fensterbankabdeckungen sind aus Zinkblech auszuführen. 9 Außenanlagen (1) Einfriedungen Einfriedungen im öffentlichen Straßenraum sind unzulässig. Ausgenommen hiervon ist die Erneuerung von vorhandenen Einfriedungen Am Stadtpark. Diese sind mit senkrechten Holzlattenzäunen - mit oder ohne Mauersockel - auszuführen. Vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbare Gärten können mit senkrechten Holzlattenzäunen, Maschendrahtzäunen oder Hecken aus Laubgehölzen mit einer maximalen Höhe von 1,20 m eingefriedet

Sanierungsgebiet Innenstadt Zossen

Sanierungsgebiet Innenstadt Zossen Seite 1 Sanierungsgebiet Innenstadt Zossen Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Innenstadt Zossen Aufgrund des 81 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 26. April 2011 Nr. 6

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 26. April 2011 Nr. 6 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 26. April 2011 Nr. 6 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 26. April 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 2

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 2 für die Stadt Zossen 12. Jahrgang Zossen, 23.02.2015 Nr. 2 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 23. Feburar 2015 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 4

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 4 für die Stadt Zossen 13. Jahrgang Zossen, 24.04.2016 Nr. 4 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 25. April 2016 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 7. Jahrgang Zossen, 23. August 2010 Nr. 9

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 7. Jahrgang Zossen, 23. August 2010 Nr. 9 für die Stadt Zossen 7. Jahrgang Zossen, 23. August 2010 Nr. 9 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 23.08.2010 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 9. Jahrgang Zossen, 17. Dezember 2012 Nr. 14

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 9. Jahrgang Zossen, 17. Dezember 2012 Nr. 14 für die Stadt Zossen 9. Jahrgang Zossen, 17. Dezember 2012 Nr. 14 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 17. Dezember 2012 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 5

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 5 für die Stadt Zossen 12. Jahrgang Zossen, 27.04.2015 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 27. April 2015 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 14. Jahrgang Zossen, 23. Oktober 2017 Nr. 12

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 14. Jahrgang Zossen, 23. Oktober 2017 Nr. 12 für die Stadt Zossen 14. Jahrgang Zossen, 23. Oktober 2017 Nr. 12 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 23. Oktober 2017 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 14

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 14 für die Stadt Zossen 12. Jahrgang Zossen, 10.12.2015 Nr. 14 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 10. Dezember 2015 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 11

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 11 für die Stadt Zossen 12. Jahrgang Zossen, 28.09.2015 Nr. 11 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 28. September 2015 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 9. Jahrgang Zossen, 26. März 2012 Nr. 3

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 9. Jahrgang Zossen, 26. März 2012 Nr. 3 für die Stadt Zossen 9. Jahrgang Zossen, 26. März 2012 Nr. 3 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 26. März 2012 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 8

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 8 für die Stadt Zossen 13. Jahrgang Zossen, 29.08.2016 Nr. 8 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 29. August 2016 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 7. Jahrgang Zossen, 1. Juni 2010 Nr. 6

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 7. Jahrgang Zossen, 1. Juni 2010 Nr. 6 für die Stadt Zossen 7. Jahrgang Zossen, 1. Juni 2010 Nr. 6 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 01.06.2010 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 25. Februar 2013 Nr. 3

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 25. Februar 2013 Nr. 3 für die Stadt Zossen 10. Jahrgang Zossen, 25. Februar 2013 Nr. 3 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 25. Februar 2013 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

S A T Z U N G. über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Hofenbornstraße vom

S A T Z U N G. über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Hofenbornstraße vom S A T Z U N G über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 837 - Hofenbornstraße vom 19.4.2002 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Niederschrift zur 6. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadt Zossen

Niederschrift zur 6. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadt Zossen Niederschrift zur 6. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadt Zossen Sitzungstermin: Montag, den 22.11.2010 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort,

Mehr

Niederschrift zur 8. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen

Niederschrift zur 8. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen Niederschrift zur 8. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen Sitzungstermin: Mittwoch, den 21.09.2011 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: 19:00 Uhr

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Zossen

Hauptsatzung der Stadt Zossen Hauptsatzung der Stadt Zossen Aufgrund der 116 i.v.m. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - BbgKVerf - vom 18.12.2007 (GVBl. I/07 S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom

Mehr

Gestaltungssatzung. 1 - Örtlicher Geltungsbereich

Gestaltungssatzung. 1 - Örtlicher Geltungsbereich Satzung über die Baugestaltung und Pflege des Ortsbildes von Ortskernbereichen der Stadt Pulheim vom 12. März 1981 (Gestaltungssatzung) (einschl. 1. bis 3. Änderung) Gestaltungssatzung Aufgrund des 4 der

Mehr

Gestaltungssatzung der Stadt Schleswig für das Wohngebiet Bellmannstraße / Chemnitzstraße

Gestaltungssatzung der Stadt Schleswig für das Wohngebiet Bellmannstraße / Chemnitzstraße Gestaltungssatzung der Stadt Schleswig für das Wohngebiet Bellmannstraße / Chemnitzstraße vom 19.08.1981 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Schleswig Nr. 8/1981 vom 01.09.1981) Zur Durchführung baugestalterischer

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 28. April 2014 Nr. 8

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 28. April 2014 Nr. 8 für die Stadt Zossen 11. Jahrgang Zossen, 28. April 2014 Nr. 8 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 28. April 2014 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Niederschrift zur 1. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen

Niederschrift zur 1. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen Niederschrift zur 1. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen Sitzungstermin: Mittwoch, den 20.01.2010 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: 19:06 Uhr 23:35 Uhr

Mehr

Niederschrift zur 10. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen

Niederschrift zur 10. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen Niederschrift zur 10. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen Sitzungstermin: Mittwoch, den 14.12.2011 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: 19:00 Uhr

Mehr

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschrift Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Bebauung an den Kanälen Seite 1 von 5 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Papenburg über die Gestaltung der Bebauung an den Kanälen in der Fassung vom 15.12.1988,

Mehr

Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Kernbereich des Ortsteiles Pulheim vom (einschl. 1. Änderung)

Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Kernbereich des Ortsteiles Pulheim vom (einschl. 1. Änderung) Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Kernbereich des Ortsteiles Pulheim vom 13. 9. 1991 (einschl. 1. Änderung) Aufgrund der 4 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW),

Mehr

Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Kernbereich des Ortsteiles Brauweiler vom

Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Kernbereich des Ortsteiles Brauweiler vom Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Kernbereich des Ortsteiles Brauweiler vom 13. 9. 1991 Aufgrund der 4 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW), in der letztgültigen

Mehr

Gestaltungssatzung für Reihen- und Doppelhäuser in Haßloch-Nord

Gestaltungssatzung für Reihen- und Doppelhäuser in Haßloch-Nord Seite 1 Gemäß der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1.4.1993 (GVBl. I, 1992, S. 533) und des 87 der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 20.12.1993 (GVBl. I, S. 655) hat die Stadtverordnetenversammlung

Mehr

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 19. Juni 218 Nr.: 28 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Berichtigung zur öffentlichen Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsfelde

Mehr

Satzung. über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg

Satzung. über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg Satzung über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg Beschluss: 30.07.1998 Genehmigung: - Ausfertigung: 05.08.1998 Inkrafttreten: 08.08.1998 Seite

Mehr

Art der Änderung Datum Änderungen Inkrafttreten Veröffentlichung Neufassung RAZ v

Art der Änderung Datum Änderungen Inkrafttreten Veröffentlichung Neufassung RAZ v Art der Änderung Datum Änderungen Inkrafttreten Veröffentlichung Neufassung 01.06.1995 20.01.1996 RAZ v. 19.01.1996 Ortsgestaltungssatzung der Stadt Radeburg Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für den

Mehr

Memminger Stadtrecht MStR

Memminger Stadtrecht MStR Memminger Stadtrecht MStR 6111 6111 Satzung der Stadt Memmingen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes Dickenreishausen - Oberdorfstraße und damit verbundene örtliche Bauvorschriften -

Mehr

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschrift Örtliche Bauvorschrift zur Regelung der Außenwerbung im Stadtmittebereich Seite 1 von 6 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Papenburg zur Regelung der Außenwerbung im Stadtmittebereich in der Fassung vom

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom Amtsblatt der 11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 05.04.2016 Nr. 4 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse des Hauptausschusses vom 17.03.2016 2-3 2. Bekanntmachung Besetzung des Seniorenbeirates 3 3. Widmung

Mehr

20. Jahrgang 15. März 2011 Nr.: 11 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

20. Jahrgang 15. März 2011 Nr.: 11 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 20. Jahrgang 15. März 2011 Nr.: 11 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Ordnungsbehördliche Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Ludwigsfelde für das Jahr

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 25. März 2013 Nr. 4

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 25. März 2013 Nr. 4 für die Stadt Zossen 10. Jahrgang Zossen, 25. März 2013 Nr. 4 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 25. März 2013 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Gestaltungssatzung Raunheim "Südlich der Bahn"

Gestaltungssatzung Raunheim Südlich der Bahn Gestaltungssatzung Raunheim "Südlich der Bahn" Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 11. Jahrgang Luckenwalde, 12. November 2003 Nr. 47

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 11. Jahrgang Luckenwalde, 12. November 2003 Nr. 47 11. Jahrgang Luckenwalde, 12. November 2003 Nr. 47 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Einladung zur öffentlichen, konstituierenden Sitzung des Kreistages des Landkreises Teltow-Fläming am 24.11.2003 Seite

Mehr

Gestaltungssatzung Lamersdorf

Gestaltungssatzung Lamersdorf Gestaltungssatzung Lamersdorf Der Rat der Gemeinde Inden hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2006 aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

S A T Z U N G. Präambel

S A T Z U N G. Präambel S A T Z U N G der Gemeinde Raesfeld zum Schutz der Eigenart des Orts- und Straßenbildes und zur Durchführung bestimmter baugestalterischer Absichten im Schloßbereich vom 10.12.1979 in der 1. Änderungsfassung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 für die Stadt Zossen 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 20. Februar 2013 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

13. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 22. Februar 2018 Nr. 3 Seite 1

13. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 22. Februar 2018 Nr. 3 Seite 1 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 13. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 22. Februar 2018 3 Seite 1 Inhalt Seite Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 31.12.2017 2 Bekanntmachung der zugelassenen

Mehr

Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße und der Heinrich-von-Kleist-Straße. Übersichtsplan mit Geltungsbereich

Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße und der Heinrich-von-Kleist-Straße. Übersichtsplan mit Geltungsbereich Satzung der Stadt Marl vom 20.09. 2012 über örtliche Bauvorschriften für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich der ehemaligen Schillerschule zwischen der Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße

Mehr

27. Jahrgang Brandenburg an der Havel, Nr. 13. Amtlicher Teil. Öffentliche Zustellung

27. Jahrgang Brandenburg an der Havel, Nr. 13. Amtlicher Teil. Öffentliche Zustellung Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel 27. Jahrgang Brandenburg an der Havel, 12.06.2017 Nr. 13 Inhalt Seite Amtlicher Teil Öffentliche Zustellungen 1 Versammlung der Jagdgenossenschaft Brandenburg/Schmerzke

Mehr

Übersichtsplan mit Geltungsbereich

Übersichtsplan mit Geltungsbereich Satzung der Stadt Marl vom 22.07.2011 über örtliche Bauvorschriften für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich der ehemaligen Schillerschule zwischen der Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße

Mehr

In der Fassung der Bekanntmachung vom (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 12 vom ) in der vom an gültigen Fassung

In der Fassung der Bekanntmachung vom (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 12 vom ) in der vom an gültigen Fassung Satzung zur Regelung der Errichtung, Anbringung, Aufstellung, Änderung und des Betriebes von Werbeanlagen in der Stadt Marktredwitz () In der Fassung der Bekanntmachung vom 19.12.2017 (Amtsblatt der Stadt

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUSTADT IN HOLSTEIN ÜBER BESONDERE ANFORDERUNGEN AN DIE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN (ORTSGESTALTUNGSSATZUNG)

SATZUNG DER STADT NEUSTADT IN HOLSTEIN ÜBER BESONDERE ANFORDERUNGEN AN DIE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN (ORTSGESTALTUNGSSATZUNG) SATZUNG DER STADT NEUSTADT IN HOLSTEIN ÜBER BESONDERE ANFORDERUNGEN AN DIE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN (ORTSGESTALTUNGSSATZUNG) Aufgrund des 111 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 15. Jahrgang * Schönefeld, den 27.09.2017 Nummer: 10/17 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschrift 1 Örtliche Bauvorschrift über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen innerhalb des Wohnhofes Im Eichenbrink (Gestaltungssatzung für einen Teilbereich des Geltungsbereiches

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 10. Jahrgang * Schönefeld, den 07.02.2012 Nummer: 02/12 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde am 08.05.2018 2. Öffentliche

Mehr

Sammlung des Ortsrechts. m Differenz weiterzuführen (siehe Abb. 1). (2) Der Ortgang aneinandergrenzender Gebäude ist mit der gleichen Dachneigung

Sammlung des Ortsrechts. m Differenz weiterzuführen (siehe Abb. 1). (2) Der Ortgang aneinandergrenzender Gebäude ist mit der gleichen Dachneigung Satzung der Kreisstadt Merzig über die Gestaltung baulicher Anlagen sowie der nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke für die Innenstadt der Kreisstadt Merzig Gemäß 93 der Bauordnung für das

Mehr

Örtliche Bauvorschriften

Örtliche Bauvorschriften STADT ESSLINGEN AM NECKAR Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Maillestraße/Kiesstraße Planbereich 01 "Innenstadt I" 2. Entwurf vom 20.06.2012 A Örtliche Bauvorschriften

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 14. Jahrgang Zossen, 24. Juli 2017 Nr. 9

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 14. Jahrgang Zossen, 24. Juli 2017 Nr. 9 für die Stadt Zossen 14. Jahrgang Zossen, 24. Juli 2017 Nr. 9 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 24. Juli 2017 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Das Amtsblatt für die Stadt Werder (Havel)

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 16. Februar 2007 Jahrgang 12

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 10

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 10 für die Stadt Zossen 13. Jahrgang Zossen, 24.10.2016 Nr. 10 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 24. Oktober 2016 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

06. Sitzungsprotokoll der Gemeindevertretung Münchhausen - Wahlperiode 2016 bis

06. Sitzungsprotokoll der Gemeindevertretung Münchhausen - Wahlperiode 2016 bis 06. Sitzungsprotokoll der Gemeindevertretung Münchhausen - Wahlperiode 2016 bis 2021 - Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Münchhausen am Donnerstag, den 08.12.2016 im DGH Münchhausen

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für das Heger-Tor-Viertel vom 14. Dezember 1978 (Amtsblatt 1979, S. 349)

Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für das Heger-Tor-Viertel vom 14. Dezember 1978 (Amtsblatt 1979, S. 349) VI 6 Seite 1 von 5 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für das Heger-Tor-Viertel vom 14. Dezember 1978 (Amtsblatt 1979, S. 349) Aufgrund der 56 und 97 der Niedersächsischen Bauordnung vom 23. Juli 1973

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung

BEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Oberer Hartberg, 1. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung bisheriger Bebauungsvorschriften

Mehr

1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße Gemeinde Grasberg

1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße Gemeinde Grasberg 1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße betreffend den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 Rautendorfer Landstraße

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 19. Dezember 2011 Nr. 20

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 19. Dezember 2011 Nr. 20 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 19. Dezember 2011 Nr. 20 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 19. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Stadt Schwäbisch Hall. Örtliche Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach

Stadt Schwäbisch Hall. Örtliche Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach Stadt Schwäbisch Hall Örtliche Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall Steinbach Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat aufgr von 74 Abs. 1, 4 7 der Landesbauordnung

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Gestaltungssatzung für das Baugebiet Max-Beckmann-Weg in Haßloch-Nord

Gestaltungssatzung für das Baugebiet Max-Beckmann-Weg in Haßloch-Nord Verbindliche Bauleitplanung Gestaltungssatzung für das Baugebiet Max-Beckmann-Weg in Haßloch-Nord Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I, 1992, S.533)

Mehr

Niederschrift zur 5. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen

Niederschrift zur 5. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen Niederschrift zur 5. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen Sitzungstermin: Mittwoch, den 04.09.2013 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: 19:03 Uhr

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

S a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig

S a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig S a t z u n g über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig Auf der Grundlage von 142 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 7. Jahrgang Zossen, 20. Dezember 2010 Nr. 13

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 7. Jahrgang Zossen, 20. Dezember 2010 Nr. 13 für die Stadt Zossen 7. Jahrgang Zossen, 20. Dezember 2010 Nr. 13 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 20.12.2010 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Gemeinde Kieselbronn Örtliche Bauvorschriften für den Bereich der geschlossenen Bebauung in Kieselbronn Bereich C - Ortserweiterungen

Gemeinde Kieselbronn Örtliche Bauvorschriften für den Bereich der geschlossenen Bebauung in Kieselbronn Bereich C - Ortserweiterungen Gemeinde Kieselbronn Örtliche Bauvorschriften für den Bereich der geschlossenen Bebauung in Kieselbronn Bereich C - Ortserweiterungen Örtliche Bauvorschriften gemäß 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Mehr

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 01 DATUM : 22.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Bad Gandersheim über Außenwerbung, Markisen und Vordächer

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Bad Gandersheim über Außenwerbung, Markisen und Vordächer 7.10 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Bad Gandersheim über Außenwerbung, Markisen und Vordächer Aufgrund der 56 und 97 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vom 19.07.1995 (Nds. GVBl. S. 199) in der

Mehr

GESTALTUNGSSATZUNG der Stadt Bad Vilbel *

GESTALTUNGSSATZUNG der Stadt Bad Vilbel * GESTALTUNGSSATZUNG der Stadt Bad Vilbel * Aufgrund des 87 Abs. 1 und 2 der HBO in der Fassung vom 20. Dezember 1993 ( GVBL.I S. 170 ) sowie auf Grund der 5 Abs. 1 + 2 und 51 Pkt. 6 der HGO in der Fassung

Mehr

2. Änderungssatzung der Gemeinde Kiedrich über die Gestaltung zum Schutz des Ortsbildes

2. Änderungssatzung der Gemeinde Kiedrich über die Gestaltung zum Schutz des Ortsbildes 2. Änderungssatzung der Gemeinde Kiedrich über die Gestaltung zum Schutz des Ortsbildes Präambel: Der historische Ortskern von Kiedrich stellt als städtebauliche Gesamtanlage einen denkmalpflegerischen

Mehr

Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg

Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg - Abschrift - Seite 2 1. PRÄAMBEL Auf Grund des 56 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) i. V. m.

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Einhausen

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Einhausen Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Einhausen Satzung zur Ergänzung baugestaltungsrechtlicher Vorschriften in rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Einhausen Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen

Mehr

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten

Mehr

Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von baulichen Anlagen für den Altdorfbereich Drakenburg

Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von baulichen Anlagen für den Altdorfbereich Drakenburg Flecken Drakenburg Landkreis Nienburg/Weser Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von baulichen Anlagen für den Altdorfbereich Drakenburg - Abschrift - Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Dächer

Mehr

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 1 WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 2 PRÄAMBEL Ziel dieser Richtlinie ist, das historische und neue Straßen-, Orts- und Landschaftsbild

Mehr

5 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 16. Februar

5 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 16. Februar AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 02 DATUM : 04.02.2016 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 5 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschrift Örtliche Bauvorschrift zur Regelung der Außenwerbung Seite 1 von 6 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Papenburg zur Regelung der Außenwerbung in der Fassung vom 18.12.1978 Inhaltsverzeichnis: Seite 1 Geltungsbereich...2

Mehr

DER STADT LEICHLINGEN

DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 18 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 31 Einladung zur gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12 für die Stadt Zossen 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 25. August 2014 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl

Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl 47. Jahrgang 9. Februar 2018 Nummer 4 Sitzung des Rates der Stadt Verl Seite 7 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.

Mehr

Ortsgestaltungssatzung der Stadt Bad Segeberg für den Altstadtbereich

Ortsgestaltungssatzung der Stadt Bad Segeberg für den Altstadtbereich Ortsgestaltungssatzung der Stadt Bad Segeberg für den Seite 1 von 8 Inhalt 1 Örtlicher Geltungsbereich 2 Allgemeine Anforderungen 3 Baukörper 4 Dächer 5 Fassaden 6 Wandöffnungen 7 Schaufenster 8 Material

Mehr

Gestaltungssatzung der Stadt Bad Vilbel

Gestaltungssatzung der Stadt Bad Vilbel Gestaltungssatzung der Stadt Bad Vilbel Aufgrund des 87 Abs. 1 und 2 der HBO in der Fassung vom 20. Dezember 1993 ( GVBL.I S. 170 ) sowie auf Grund der 5 Abs. 1 + 2 und 51 Pkt. 6 der HGO in der Fassung

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 29. September 2006 Jahrgang 11 Nummer 20

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN

AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN 27. Jahrgang, Nr. 5 Herausgegeben am 05.10.2016 Inhalt 1.) Bekanntmachung der 3. Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Salzkotten vom 30. September 2016 2.) Bebauungsplan

Mehr

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Mehr

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden.

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden. Amt tsblatt für die Stadt Ahaus 6. Jahrgangg 08.06.2017 Nummer 011/2017 Datum: Inhalt: Seite: 31.05.2017 Hinweis auf die Änderung der Satzung für den niederländisch-deutschen 2 Zweckverband EUREGIO durch

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 5 Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2015 Nr. 17 Mittwoch, 1. Juli 2015 von Seite 84 bis 88 Inhalt dieser Ausgabe: AMTLICHER TEIL Wahl eines Schiedsmannes sowie dessen Stellvertreter

Mehr

Satzung zur Ergänzung baugestaltungsrechtlicher Vorschriften in rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Einhausen. 1 Räumlicher Geltungsbereich

Satzung zur Ergänzung baugestaltungsrechtlicher Vorschriften in rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Einhausen. 1 Räumlicher Geltungsbereich Satzung zur Ergänzung baugestaltungsrechtlicher Vorschriften in rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Einhausen Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Mehr

GESTALTUNGSSATZUNG POTTACKER-NORD

GESTALTUNGSSATZUNG POTTACKER-NORD Satzung der Stadt Hattingen über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie Freiflächen und deren äußere Gestaltung für das Bebauungsplangebiet Nr. 156 Wohnpark Pottacker Teilbereich

Mehr