Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Buchholzer Park der Stadt Buchholz i.d.n.

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1 zum B-Plan Buchholzer Park der Stadt Buchholz i.d.n. Auftraggeber: Buchholzer Park GmbH & Co. KG Maurerstraße Buchholz i.d.n. Auftragnehmer: 09. Januar 2015 Berichtsnummer: LK

2 zum B-Plan Buchholzer Park der Stadt Buchholz i.d.n. Auftraggeber: Buchholzer Park GmbH & Co. KG Maurerstraße Buchholz i. d. N. Auftragnehmer: Berichtsstand: 09. Januar 2015 Berichtsumfang: 13 Seiten sowie 4 Anlagen Projektnummer: LK Berichtsnummer: LK Projektleitung: Mirco Bachmeier LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b Hamburg Geschäftsführer: Christian Popp (Vorsitz) / Ulrike Krüger (kfm.) / Bernd Kögel (techn.) AG Hamburg HRB Telefon: Telefax: Hamburg@laermkontor.de

3 Inhaltsübersicht 1 Aufgabenstellung Arbeitsunterlagen Berechnungsmodell Grundlagen Berechnungsgrundlagen Datengrundlage Beurteilungsgrundlagen Berechnungsergebnisse und Bewertung Beurteilungspegel Spitzenpegel Beurteilung Altenpflegeheim FAZIT Anlagenverzeichnis Quellenverzeichnis LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 3 von 13

4 1 Aufgabenstellung Im Rahme des Verfahrens im Bereich der ehemaligen Zivildienstschule sind die schalltechnischen Auswirkungen eines geplanten Hubschrauber-Sonderlandeplatzes am Krankenhaus Buchholz auf das Plangebiet zu prognostizieren und zu bewerten. Dafür wurden die in der Nachbarschaft zu dem vorgesehenen Landeplatz befindlichen und geplanten Nutzungen hinsichtlich ihrer zu erwartenden Geräuschimmissionen unter Berücksichtigung der LAI-115, Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen LAI (115. Sitzung) vom /1/, ermittelt und beurteilt. Entsprechend der DIN (Ermittlung von Fluggeräuschen an Landeplätzen Teil 1: Berechnungsverfahren) /2/ wurde eine Prognose der Schallimmissionen vorgenommen. Diese gilt es zu beurteilen und ggf. notwendige Schallschutzmaßnahmen zu benennen. Die Beurteilung erfolgte entsprechend der Hinweise des LAI-115 durch Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN Beiblatt 1 /3/ sowie unter Berücksichtigung bekannter Gerichtsentscheidungen. 2 Arbeitsunterlagen Vom Auftraggeber wurden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Planunterlagen (Gebäude, Geländemodell) des Umfeldes des Plangebietes in Form einer dwg-datei, übersendet vom Auftraggeber, am Eignungsuntersuchung für einen Hubschrauber-Sonderlandeplatz am Krankenhaus Buchholz i.d.n. von der Firma ICL (Infrastruktur-Consult Mathias M. Lehmann, übersendet vom Krankenhaus Buchholz, am Datenerfassungssystem (DES) des geplanten Hubschrauberlandeplatzes von der Firma ICL Version II 09/2014, übersendet von Infrastruktur-Consult Mathias M. Lehmann, am B-Plan Entwurf in Form einer dwg- sowie pdf-datei, Stand , übersendet vom Planungsbüro Elbberg am Funktionsplan Ehemalige Zivildienstschule der Stadt Buchholz i.d.n. in Form einer pdf-datei, Stand , übersendet vom Planungsbüro Elbberg am LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 4 von 13

5 3 Berechnungsmodell Sämtliche Berechnungen erfolgten mit dem Programm IMMI, Version 2014 der Firma Wölfel Meßsysteme Software GmbH + Co. KG. Für die schalltechnische Untersuchung wurde ein schalltechnisches Modell erstellt, in dem der Untersuchungsraum und die für die schalltechnischen Berechnungen maßgebliche Nachbarschaft in einem 3- dimensionalen Geländemodell digital erfasst wurden. Das Gelände wurde mit seiner derzeitigen Höhenlage berücksichtigt. Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgte für die angrenzenden relevanten Wohngebäude in Form eines Schallimmissionsrasters in einer Berechnungshöhe von 9 m über Grund. 4 Grundlagen 4.1 Berechnungsgrundlagen Für die Ermittlung der Fluggeräuschimmissionen wurde das Verfahren zur Berechnung aus der DIN /2/ verwendet. In der DIN wird ein Verfahren zur Berechnung der Schallimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen beschrieben, das für ein Großteil der Luftfahrzeugmuster angewandt werden kann. Es verwendet das Modell der Linienschallquelle zur Simulation des Flugweges und eine Segmentierung der Flugbahn. Das Verfahren basiert zudem auf einer Einteilung der Luftfahrzeuge in Luftfahrzeuggruppen. Für die Immissionsberechnungen wurden in der DIN tabellierte Daten der akustischen Kenngrößen und Flugleistungen der Luftfahrzeuggruppen bereitgestellt. Das in der DIN beschriebene Berechnungsverfahren lieferte als Ergebnis Beurteilungspegel, die als Grundlage für eine Beurteilung dienen. Berücksichtigung hinsichtlich der für die Beurteilung heranzuziehenden Verkehrsmenge finden bei der hier untersuchten Art der Fluglärmuntersuchung die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres (Jahr 2025). Die Berechnungen erfolgen getrennt für den Tag- (6-22 Uhr) und den Nachtzeitraum (22-6 Uhr). 4.2 Datengrundlage Die Verkehrsmengen für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz im Bereich des Krankenhauses Buchholz zielen auf das Prognosejahr 2025 ab und entstammen dem Datenerfassungssystem (DES) des geplanten Hubschrauberlandeplatzes der Firma ICL (Infrastruktur-Consult M. M. Lehmann) mit Stand vom September Ein nächtlicher Hubschraubereinsatz ist regulär nicht vorgesehen. Dies wird nach Aussagen der Verantwortlichen des Krankenhauses Buchholz nur im Notfall (gesellschaftliche Aufgabe) eintreten. Dennoch werden für den Nachtzeitraum (22-6 Uhr) einmal die LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 5 von 13

6 zu erwartenden Spitzenpegel als Beurteilungsgrundlage errechnet und beurteilt. Durch die Auswertung der Spitzenpegel soll ein mögliches Aufwachverhalten betroffener Bewohner im Umfeld des Landeplatzes eingeschätzt werden. Die Aufenthaltsqualität im Außenbereich ist für den Nachtzeitraum nicht relevant, da dieser in der Nacht i.d.r. nicht genutzt wird. Aus den DIN wurde aus der Tabelle 1, den Angaben zu den Luftfahrzeuggruppen, für die Berechnungen ein Hubschrauber der Luftfahrzeuggruppe H1.2 entnommen. Nach der DIN beinhaltet die Luftfahrzeuggruppe H1.2 die Hubschrauber mit einer Höchststartmasse über kg bis kg. Die Grundlage der schalltechnischen Berechnungen für die modellierten Schallemissionen der Hubschrauber bilden die Ergebnisse des für diesen Landeplatz erstellten Datenerfassungssystems DES der Firma ICL Version II 09/2014. In diesem sind die detaillierten schallemissionsrelevanten Parameter (Steigwinkel, Flugsektor, Flugkorridor etc.) festgelegt. Die Daten wurden vom Büro Infrastruktur-Consult M. M. Lehmann, Dortmund, erarbeitet. Das Datenerfassungssystem (DES) beinhaltet die Flugwegbeschreibungen: Abflug 36 Abflugrichtung Nord Abflug 21 Abflugrichtung Süd-West Anflug 03 Anflug aus Richtung Nord Anflug 18 Anflug aus Richtung Süd-West Da es sich bei dem Hubschrauberlandeplatz um einen festangelegten Landepunkt in einem abschüssigen Bereich handelt, wird aus Sicherheitsgründen beim Abflug die erste Teilstrecke im Rückwärtsflug zurückgelegt. Das Rückwärtsstartverfahren wurde schalltechnisch modelliert und fand damit bei den Schallimmissionsberechnungen Berücksichtigung. Im Datenerfassungssystem DES das der schalltechnischen Untersuchung zugrunde liegt, sind die für den Hubschrauberlandeplatz am Klinikum Buchholz i.d.n. charakteristischen Daten erfasst worden. Die Daten enthalten die Aufteilung der für das Jahr 2025 prognostizierten Verkehrsmengen auf den An- und Abflugstrecken. Das DES ist als Anlage 3 dem Gutachten beigefügt.. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 6 von 13

7 5 Beurteilungsgrundlagen Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen im Geltungsbereich des Plangebietes und darüber hinaus durch den zum Klinikum Buchholz geplanten Hubschrauberlandeplatz erfolgt nach Empfehlung des Länderausschusses für Immissionsschutz unter Berücksichtigung der Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen LAI (115. Sitzung) vom Die flächenhafte Immissionsrasterdarstellung wird hinsichtlich der Pegelabstufung an den Vorgaben der DIN /3/ orientiert. Gemäß den LAI 115 Hinweisen sind die prognostizierten Schallimmissionen und deren Beurteilung an den Richtwerten der DIN entsprechend der Gebietskategorien innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plangebietes zu orientieren. Im Sinne einer lärmoptimierten Planung sollten daher die in Tabelle 1 dargestellten Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005, Teil 1 eingehalten werden. In Fett gekennzeichnet, sind die Orientierungswerte, die für die Beurteilung des hier untersuchten B-Planes zur Anwendung kommen. Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN (Auszug) Nutzung Tag (6-22 Uhr) Orientierungswerte Nacht (22-6 Uhr) Reine Wohngebiete 50 db(a) 40 db(a) Allgemeine Wohngebiete 55 db(a) 45 db(a) Dorf- und Mischgebiete 60 db(a) 50 db(a) Kern- und Gewerbegebiete 65 db(a) 55 db(a) Idealerweise ist die Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN anzustreben. Aus Sicht des Schallschutzes handelt es sich hierbei um gewünschte Zielwerte, jedoch nicht um Grenzwerte. Der Belang des Schallschutzes ist bei der Abwägung als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Dies bedeutet, dass die Orientierungswerte als Anhalt dienen und dass von ihnen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden kann. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 7 von 13

8 6 Berechnungsergebnisse und Bewertung Die Berechnungsergebnisse für den geplanten Hubschrauberlandeplatz am Krankenhaus Buchholz i.d.n. (Hubschrauber-Sonderlandeplatz) innerhalb des Bebauungsplans Buchholzer Park sind in den Anlagen 1a (Beurteilungspegel Tag 6-22 Uhr), 1b (Beurteilungspegel Nacht 22-6 Uhr) sowie in der Anlage 2 (Spitzenpegel) für die Prognosezeit 2025 dargestellt. Die Berechnungen erfolgten in einer Höhe von 9 m über Gelände. In den Hinweisen zu Fluglärm an Landeplätzen LAI-115 /1/ wird darauf verwiesen, dass die berechneten Fluglärmimmissionen mit denen für den Tagzeitraum (6-22 Uhr) in der DIN /3/ angegebenen Orientierungswerten zu vergleichen sind. Wenn auch Nachtanflüge bei den Berechnungen zu berücksichtigen sind (wie in der vorliegenden Untersuchung), sind eher andere Kenngrößen als der Beurteilungspegel für die Bewertung einer Verträglichkeit der Geräusche mit der umliegenden Nutzung heranzuziehen. Eine wesentliche Kenngröße ist der Spitzenpegel im Plangebiet durch die Starts und Landungen der Hubschrauber. 6.1 Beurteilungspegel Der in Anlage 1a dargestellte Schallimmissionsplan für den Tagzeitraum (6-22 Uhr) zeigt im wesentlichen Beurteilungspegel von weniger als 55 db(a) ( dunkelgrüne Färbung), in großen Teilen auch weniger als 50 db(a) ( hellgrüne und hellblaue Färbung). Eine Unterschreitung des Orientierungswertes der DIN /3/ für allgemeine Wohngebiete (55 db(a)) und auch für reine Wohngebiete (50 db(a)) ist damit in diesen Bereichen gegeben. Ab einem Abstand von ca. 30 m zum Landeplatz wird der Orientierungswert der DIN für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) am Tag, ab einem Abstand von ca. 80 m der Orientierungswert der DIN für reine Wohngebiete von 50 db(a) am Tag und ab einem Abstand von ca. 170 m der Orientierungswert der DIN für Kurgebiete und Pflegeanstalten von 45 db(a) am Tag eingehalten. Keine der in das Schallausbreitungsmodell aufgenommenen Wohnbebauung ist von Beurteilungspegeln am Tag von mehr als 55 db(a) betroffen. Ein nächtlicher Hubschraubereinsatz ist regulär nicht vorgesehen. Dies wird nach Aussagen der Verantwortlichen des Krankenhauses nur im Notfall eintreten (gesellschaftliche Aufgabe). Ein solches entsprechend seltenes Ereignis wurde bei den Berechnungen berücksichtigt. Die Ergebnisse werden für den Nachtzeitraum (22-6 Uhr) in Form von Mittelungspegeln (vgl. Anlage 1b) dargestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass der Orientierungswert der DIN von 45 db(a) für allgemeine Wohngebiete an einigen geplanten wie auch vorhandenen Wohngebäuden um ca. 3 db(a) und damit geringfügig überschritten wird. Eine solche Überschreitung eines Orientierungswertes ist nach gut- LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 8 von 13

9 achterlicher Auffassung für die hier untersuchte Situation hinnehmbar, da eine solche Überschreitung nur bis zu 5 mal in einem halben Jahr auftritt und die Ereignisse dann medizinische Notfälle darstellen, durch die ggf. Menschenleben gerettet werden können. Unter Berücksichtigung der Hinweise der LAI 115 /1/ ist das Spitzenpegelkriterium für den Nachtzeitraum eine noch besonders relevante Beurteilungsgröße. 6.2 Spitzenpegel Die Berechnungsergebnisse in Anlage 2 prognostizieren Spitzenpegelbelastungen von mehr als 95 db(a) an vereinzelten Fassaden der nächstgelegenen Bebauungen (blaue Färbung). Zur Wertung der Maximalpegel stellt das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen vom 01. Juni 2007 auf die Häufigkeit der Überschreitung eines Maximalbeurteilungspegels von 53 db(a) ab. Danach sind bis zu sechs Überschreitungen dieses Wertes je Nacht zulässig. In dem zur Verfügung gestellten Datenerfassungssystem DES werden maximal 5 Hubschrauber An- und Abflüge (10 Flugbewegungen) in der Nacht in einem Halbjahr prognostiziert. Das genannte Kriterium wird damit sicher eingehalten. Nach gutachterlicher Auffassung sollte jedoch das Maß der Überschreitung des genannten Wertes von 53 db(a) Inhalt einer Bewertung hinsichtlich eines für den Schlaf störenden Einflusses eines solchen Ereignisses sein. In diesem Zusammenhang soll auf eine gerichtliche Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes Az: 21E347/06, Beschluss vom des HOVG Bezug genommen werden. Das genannte Urteil stützt sich auf die Auswertung von Spitzenpegeln. Durch die Auswertung der Spitzenpegel soll ein mögliches Aufwachverhalten betroffener Bewohner im Umfeld des Landeplatzes eingeschätzt werden. Die Aufenthaltsqualität im Außenbereich ist für den Nachtzeitraum nicht relevant, da dieser in der Nacht i.d.r. nicht genutzt wird. Die zu erwartenden Spitzenpegel im Bereich der geplanten sowie der vorhandenen Bebauung sind im Bereich des geplanten Altenpflegeheims sowie der nördlich vorhandenen Wohnbebauung mit bis zu 95 db(a) außen vor dem Fenster prognostiziert. In den weiter entfernteren Bereichen des Untersuchungsgebietes sind maximal Pegel bis zu 90 db(a) zu erwarten. Davon ausgehend, dass bei einem gekippten Fenster in der Nacht im Innenraum noch Spitzenpegel von bis zu 75 bis 80 db(a) zu erwarten sind (angenommene Pegelreduzierung durch das gekippte Fenster von ca. 10 db(a)), dies aber nur ca. alle 2 Monate einmal für eine kurze Dauer auftreten soll, ist diese Belastung aus Sicht einer möglichen Gesundheitsgefährdung nicht relevant. Eine Gesundheitsgefährdung ist durch ein so seltenes Ereignis (Starts/Landungen finden in der LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 9 von 13

10 Nacht nur in medizinischen Notfällen statt) nach aktuellem Wissensstand nicht zu erwarten. Bei geschlossenen Fenstern (angenommenes Schalldämm-Maß des Außenbauteil aus Fenster und Wand mindestens 35 db) ist zudem nur ein Innenpegel von 55 bis 60 db(a) zu erwarten. Dies führt abhängig von der Dauer und individuellen Unterschieden nur begrenzt zu einem Aufwachverhalten betroffener Personen. 6.3 Beurteilung Altenpflegeheim Die Anordnung des Altenpflegeheims westlich des Hubschrauberlandeplatzes kann aus gutachterlicher Sicht unterstützt werden. Am Tag sind am Pflegeheim Beurteilungspegel von bis zu 53 db(a) durch den Hubschrauberlandeplatz zu erwarten. Dies auch nur an den Tagen, an denen Hubschrauberverkehr erfolgt. Dieser Pegel liegt unter dem Orientierungswert der DIN /3/ für allgemeine Wohngebiete. Für Altenheime, Krankenhäuser etc. ist in der DIN kein spezieller Orientierungswert genannt. Die im Rahmen der nächtlichen Spitzenpegeldiskussion schon erläuterte Beurteilung gilt auch und im Besonderen für das geplante Altenpflegheim. Hinzu kann hier jedoch die Lage des Hubschrauberlandeplatzes bei der Gebäudeplanung (Neubau) berücksichtigt werden. Sowohl das Abwenden von Schlafräumen in dem östlichen Gebäudeteil oder auch verbesserter passiver Schallschutz für Schlafräume auf der östlichen Gebäudeseite sollen hier erwähnt und zur Diskussion gestellt werden. Eine Grundrissanpassung ist aufgrund der Seltenheit des hier zu beurteilenden Ereignisses nach gutachterlicher Auffassung nicht notwendig, kann aber bei der Planung konfliktmindernd Berücksichtigung finden. 7 FAZIT Die schalltechnische Untersuchung zur Nutzung des geplanten Hubschrauber-Sonderlandeplatzes (Prognosejahr der Verkehrsmengen 2025) im Bereich des Krankenhauses Buchholz, zeigt grundsätzlich eine Vereinbarkeit mit dem in der Nachbarschaft vorhandenen Wohngebäuden wie auch dem geplanten Siedlungsgebiet und den dazugehörigen Außenbereichen. Gemäß der Hinweise zum Fluglärm an Landeplätzen LAI-115 sollte ein Gebiet in dem 55 db(a) am Tag (6-22 Uhr) überschritten wird, von Wohnbebauung freigehalten werden. Diesem Grundsatz ist mit der Planung gefolgt worden. Nur ein kleiner Bereich ist gemäß den Berechnungsergebnissen (vgl. Anlage 1) danach von Wohnnutzung freizuhalten. Der übrige Bereich kann für wohnwirtschaftliche Zwecke nach gutachterlicher Einschätzung genutzt werden. Die errechneten Fluglärmkonturen für den Tagzeitraum (6-22 Uhr) sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Berechnungshöhe beträgt 9 Meter und liegt damit im Bereich eines 2. Obergeschosses. Das berücksichtigte Untersuchungsgebiet zeigt im wesentlichen Beurteilungspegel von weniger als 55 db(a), in großen Teilen auch weniger als 50 db(a). Eine Unterschreitung des Orientierungswertes der DIN für allgemeine Wohngebiete (55 db(a)) und LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 10 von 13

11 auch für reine Wohngebiete (50 db(a)) ist damit gegeben. Die beispielhaft geplanten Wohngebäude befinden sich alle in einem Bereich in dem der Orientierungswert der DIN für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) und zumeist auch der Orientierungswert von 50 db(a) für reine Wohngebiete eingehalten wird. Ein nächtlicher Hubschraubereinsatz ist regulär nicht vorgesehen. Dies wird nach Aussagen der Verantwortlichen des Krankenhauses nur im Notfall (gesellschaftliche Aufgabe) eintreten. Dennoch wurden für den Nachtzeitraum (22-6 Uhr) die zu erwartenden Spitzenpegel aus gutachterlicher Sicht beurteilt. Die zu erwartenden Spitzenpegel im Bereich der geplanten sowie der vorhandenen Bebauung sind im Bereich des geplanten Altenpflegeheims sowie der nördlich vorhandenen Wohnbebauung mit bis zu 95 db(a) außen vor dem Fenster prognostiziert. Davon ausgehend, dass bei einem gekippten Fenster in der Nacht im Innenraum noch Spitzenpegel von bis zu 75 bis 80 db(a) zu erwarten sind, dies aber nur ca. alle 2 Monate einmal für eine kurze Dauer auftreten soll, ist diese Belastung nach aktuellem Kenntnisstand nicht gesundheitsgefährdend. Bei geschlossenen Fenstern ist zudem nur ein Innenpegel von 55 bis 60 db(a) zu erwarten. Dies führt abhängig von der Dauer und individuellen Unterschieden nur begrenzt zu einem Aufwachverhalten betroffener Personen. Die Anordnung des Altenpflegeheims westlich des Hubschrauberlandeplatzes kann aus gutachterlicher Sicht unterstützt werden. Die im Rahmen der nächtlichen Spitzenpegeldiskussion schon erläuterte Beurteilung gilt auch und im Besonderen für das geplante Altenpflegheim. Hinzu kann hier jedoch die Lage des Hubschrauberlandeplatzes bei der Gebäudeplanung (Neubau) berücksichtigt werden. Sowohl das Abwenden von Schlafräumen in dem östlichen Gebäudeteil oder auch verbesserter passiver Schallschutz für Schlafräume auf der östlichen Gebäudeseite sollen hier erwähnt und zur Diskussion gestellt werden. Hamburg, 09. Januar 2015 i.v. Mirco Bachmeier LÄRMKONTOR GmbH i.a. Christian Korr LÄRMKONTOR GmbH LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 11 von 13

12 8 Anlagenverzeichnis Anlage 1a: Anlage 1b: Anlage 2: Schallimmissionsplan Tag (6-22 Uhr) Helikopter Schallimmissionsplan Nacht (22-6 Uhr) Helikopter Schallimmissionsplan Spitzenpegel Helikopter Anlage 3: Datenerfassungssystem 2014 LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 12 von 13

13 9 Quellenverzeichnis /1/ Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen (Hinweise zu Fluglärm an Landeplätzen Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz LAI (115. Sitzung), beschlossenen Fassung vom /2/ DIN , Ermittlung von Fluggeräuschimmissionen an Landeplätzen - Teil 1: Berechnungsverfahren vom April 2011, DIN - Deutsches Institut für Normung e.v. zu beziehen über Beuth Verlag GmbH /3/ DIN Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung vom Mai 1987, DIN - Deutsches Institut für Normung e.v. zu beziehen über Beuth Verlag GmbH LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 13 von 13

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