Freistellung für Leitungsaufgaben in Kindertageseinrichtungen in Brandenburg

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1 für Leitungsaufgaben in Kindertageseinrichtungen in Brandenburg Befunde aus der amtlichen Kinder und Jugendhilfestatistik zu den Stichtagen 01. März 2011 und 2012 Jens Lange, Universität Dortmund März 2013

2 1. Vorbemerkung Die vorliegende Expertise verfolgt die Frage, in welcher Höhe in den Kindertageseinrichtungen in Brandenburg Tätige für Leitungsaufgaben von der pädagogischen Arbeit mit Kindern frei gestellt werden und wie diese sich zwischen 2011 und 2012 entwickelt hat. Die Expertise ist eine Fortschreibung der unter gleichem Titel erschienenen Expertise aus dem Vorjahr, welche die Ergebnisse der amtlichen Kinder und Jugendhilfestatistik zum analysiert hat. Fokus der vorliegenden Expertise sind Daten zum Stichtag und der Blick auf die Entwicklung zwischen 2011 und Ergänzend befinden sich im Anhang die Tabellen aus der Vorjahrsexpertise. 2. Hintergrund 5 Kita Personalverordnung in Brandenburg In Brandenburg wird die Höhe des Personaleinsatzes in Kindertageseinrichtungen über das Kindertagesstättengesetz sowie die Verordnung über die und Qualifikation des notwendigen pädagogischen Personals in Kindertagesstätten (KitaPersV) geregelt. In 5 der Verordnung ist festgelegt, in welcher Höhe Leitungsstellen für pädagogische Leitungsaufgaben in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung einzurichten sind, und damit zugleich die Leitungskräfte von der regelmäßigen pädagogischen Arbeit mit den Kindern frei zu stellen sind. Der pädagogische Leitungsanteil umfasst inhaltlich [d]ie fachliche Förderung, Anleitung und Aufsicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [sowie] die Koordinierung der Aufgabenwahrnehmung in der Einrichtung ( 5 Abs. 1 KitaPersV). Die Entscheidung darüber, in welchem Umfang organisatorische Leitungsaufgaben vom Träger an die Kindertageseinrichtung übertragen werden und die entsprechende wird hingegen der Entscheidung des Trägers überlassen ( 5 Abs. 3 KitaPersV). Die Höhe der ist geregelt in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung gemessen an der der pädagogisch Tätigen ausgedrückt als rechnerische Vollzeitstellen in der Kindertageseinrichtung. Dabei sind in folgendem Umfang Leitungsstellen einzurichten bzw. Tätige für pädagogische Leitungsaufgaben frei zu stellen: [B]ei insgesamt a. bis zu vier Stellen für pädagogische Mitarbeiter in der Einrichtung sind 0,125 Leitungsstellen, b. von mehr als vier bis zu zehn Stellen sind 0,25 Leitungsstellen, c. von mehr als zehn bis zu 15 Stellen sind 0,375 Leitungsstellen, d. von mehr als 15 Stellen sind 0,5 Leitungsstellen. einzurichten. ( 5 Abs. 2 KitaPersV) Erhebungsmerkmal der amtlichen Kinder und Jugendhilfestatistik Die amtliche Kinder und Jugendhilfestatistik erfasst ab dem Erhebungsstichtag das Arbeitsvolumen in bis zu zwei Arbeitsbereichen 1. Dadurch kann für jede Kindertageseinrichtung die Höhe der stundenmäßigen Leitungsfreistellung von Personal in der Kindertageseinrichtung ermittelt werden, auch wenn eine Person nur zu einem Teil ihrer Arbeitszeit für Leitungsaufgaben frei gestellt wird. Nicht erfasst wird die Art der wahrgenommenen Leitungsaufgaben, also ob es sich um pädagogische oder organisatorische Leitungsaufgaben handelt. Es ist nicht auszuschließen, dass die beiden ersten Erhebungen nach diesen Merkmalen und die Formulierung der Fragestellungen noch zu Missverständnissen und damit fehlerhaften Eintragungen geführt haben. Um die Qualität der Daten 1 Im Erhebungsbogen können die Arbeitsbereiche Leitung, Gruppenleitung, Zweit bzw. Ergänzungskraft, Verwaltung, Förderung von Kindern nach SGB VIII/XII oder gruppenübergreifend Tätig angegeben werden. 2

3 grundlage der Folgejahre zu verbessern, wurde die Abfrage zum Stichtag umformuliert. 2 Es wird daher vorgeschlagen, die Sonderauswertung für die folgenden Erhebungsstichtage zu wiederholen. Trotz der Einschränkung hinsichtlich der Datenqualität ist durch die Erhebung der stundenmäßigen von Tätigen für Leitungsaufgaben in jeder Kindertageseinrichtung durch die amtliche Kinder und Jugendhilfestatistik besteht die Möglichkeit die Umsetzung von 5 KitaPersV in den Kindertageseinrichtungen in Brandenburg zu untersuchen. Insbesondere die Folgen der quantitativen Festlegung für einen Teil der Leitungsaufgaben und die nur allgemein bestimmte für organisatorische Aufgaben kann so ins Auge gefasst werden. 3. Befunde zur Leitungsfreistellung in Kindertageseinrichtungen in Brandenburg Größe von Kindertageseinrichtungen in Brandenburg nach den Größenklassen von 5 KitaPersV In den knapp Kindertageseinrichtungen in Brandenburg stehen in einem Großteil bis zu zehn rechnerische Vollzeitstellen 3 für pädagogische Aufgaben zur Verfügung (vgl. Tabelle 1). In gut 35% der Kindertageseinrichtungen stehen dabei bis zu vier und in über 44% mehr als vier bis zu zehn rechnerische Vollzeitstellen zur Verfügung. Deutlich seltener sind Einrichtungen mit mehr als zehn Vollzeitstellen, sie stellen insgesamt einen Anteil von knapp 21% der Kitas. Im Vergleich zum Vorjahr (vgl. Tabelle 8) ist die der Kitas nur geringfügig gestiegen und auch die Verteilung der Kitas nach ihren Größenklassen ist annähernd gleich geblieben. Tabelle 1: Kindertageseinrichtungen gruppiert 1 nach der rechnerischen pädagogischen 2 Vollzeitstellen in der Kindertageseinrichtung in Brandenburg am (, Anteil in %) Kindertageseinrichtungen insgesamt Kindertageseinrichtungen nach der rechnerischen Vollzeitstellen bis zu 4 mehr als 4 bis zu 10 mehr als 10 bis zu 15 mehr als Anteil in % 100,0 35,5 43,8 11,8 8,9 1 Die Gruppierung wurde vorgenommen an Hand der Größeneinteilung in 5 Abs. 2 KitaPersV Brandenburg. 2 Berücksichtigt wurden Arbeitsstunden in den Arbeitsbereichen Gruppenleitung, Zweit bzw. Ergänzungskraft, Förderung von Kindern nach SGB VIII/XII sowie gruppenübergreifend Tätig Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2012, Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund (AKJ Stat ), In der Erhebung ab 2013 wird nach der der Wochenstunden im Arbeitsbereich gefragt, in der Erhebung der Vorjahre war die Frage noch nach der der vereinbarten Wochenstunden im Arbeitsbereich. In den Erläuterungen gab es ebenfalls eine Änderung, hier wurde ergänzend folgender Zusatz aufgenommen: Bei dieser Angabe ist es unerheblich, ob die Person üblicherweise [ ] ganz oder nur teilweise die Leitungsfunktion ausübt. Maßgeblich ist der Zeitumfang, der für die Ausübung der Leitungstätigkeit zur Verfügung steht. Wenn die Leitungsfunktion nur einen Teil ihres Beschäftigungsumfangs insgesamt ausmacht, ist ein zweiter Arbeitsbereich anzugeben. Im Jahr zuvor, war diese Erläuterung deutlich kürzer. 3 Für die Ermittlung der der rechnerischen Vollzeitstellen werden die Wochenarbeitsstunden aller Tätigen in einer Kita in den Arbeitsbereichen Gruppenleitung, Zweit bzw. Ergänzungskraft, Förderung von Kindern nach SGB VIII/XII und gruppenübergreifend Tätig aufsummiert und durch 40 dividiert. Dadurch erhält man ein vergleichbares Äquivalent. Unberücksichtigt bleiben Stunden die für den Arbeitsbereich Verwaltung aufgewendet werden, da diese nicht als pädagogische Arbeitszeit gewertet werden können. 3

4 Durchschnittlich freigestellte Leitungsstunden nach Größe der Kindertageseinrichtung In 5 KitaPersV ist für jede der in Tabelle 1 aufgeführten Größenklassen von Kindertageseinrichtungen die jeweilige Höhe des für pädagogische Leitungsaufgaben frei zu stellenden Stellenanteils (s. oben). Dieser Stellenanteil ist als Anteil an einer rechnerischen Vollzeitstelle ausgedrückt. Die amtliche Statistik erlaubt analog dazu für jede Kindertageseinrichtung den tatsächlich frei gestellten Leitungsanteil 4 zu berechnen. Tabelle 2 gibt Auskunft über die durchschnittliche in allen Kindertageseinrichtungen der jeweiligen Größenklassen für das Jahr 2012, ergänzend ist in der rechten Spalte die in 5 Abs. 2 KitaPersV geforderte für pädagogische Leitungsaufgaben aufgeführt. Durchschnittlich (Spalte Arithmetisches Mittel ) zeigt sich, dass in den Kindertageseinrichtungen tatsächlich eine für organisatorische Leitungsaufgaben erfolgt, also mehr Leitungsfreistellung zu verzeichnen ist als für den pädagogischen Leitungsanteil allein gefordert wird. So werden in Kindertageseinrichtungen mit bis zu vier rechnerischen Vollzeitstellen durchschnittlich fast 0,3 Vollzeitstellen für Leitungsaufgaben frei gestellt, dieser Wert liegt über der in 5 geforderten für pädagogische Leitung von 0,125 Vollzeitstellen, ähnliches gilt für die größeren Kindertageseinrichtungen. Tabelle 2: Freigestellte rechnerische Vollzeitstellen in Kindertageseinrichtungen nach Größe der Kindertageseinrichtung in Brandenburg am (, Median, Mittelwert, Rechtsregelung) Kitas nach der Vollzeitstellen Median Arithmetisches Mittel Rechtsregelung nach 5 KitaPersV bis zu ,125 0,284 0,125 mehr als 4 bis zu ,250 0,467 0,250 mehr als 10 bis zu ,788 0,659 0,375 mehr als ,000 0,856 0, ,250 0,460 / 1 Vgl. Fußnote 2 Tabelle 1. Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2012, Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund (AKJ Stat ), 2013 Darüber hinaus ist zu beobachten, dass es zu einem deutlichen Auseinanderdriften der beiden Mittelwerte Median und Durchschnitt 5, kommt. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Höhe der Leitungsfreistellung in den Kindertageseinrichtungen sehr unterschiedliche gehandhabt wird. Zudem liegt bei den kleineren Einrichtungen der Durchschnitt über dem Median; ein Hinweis darauf, dass es statistische Ausreißer gibt. Diese Ausreißer sind insbesondere bei den kleinen Einrichtungen diejenigen, in denen es zu gar keiner Leitungsfreistellung kommt (s. unten). 4 Berücksichtigt werden alle Arbeitszeiten, die in der amtlichen Statistik dem Arbeitsbereich Leitung zugeordnet werden. Nicht berücksichtigt werden Arbeitszeiten die dem Arbeitsbereich Verwaltung zugeordnet werden, da unklar ist, ob es sich um Tätigkeiten handelt, die Leitungsaufgaben zuzuordnen sind. Auch wenn diese Tätigkeiten organisatorische Leitungsaufgaben wären, fallen sie empirisch nicht stark ins Gewicht. In Brandenburg gibt es 2012 rechnerische Vollzeitstellen im Arbeitsbereich Verwaltung. 5 Der Median (Zentralwert) greift aus der Reihe der hier interessierenden Kennzahl der Leitungsfreistellung pro Kindertageseinrichtung den Wert heraus, der an mittleren Stelle steht, wenn man die Werte nach Größe sortiert. Wenn beispielsweise die Reihe aus den Werten 0,1, 0,1, 0,2, 0,3, 5,9 besteht, so ist der Median 0,2. Das arithmetische Mittel summiert alle Fälle auf (0,1 + 0,1 + 0,2 + 0,3 + 6,9=6,6) und dividiert sie durch die der Fälle (5): 6,6/5=1,52. Das Beispiel zeigt, dass der Median stabiler gegenüber statistischen Ausreißern (6,9) ist und insofern immer dann die bessere Maßzahl für einen Mittelwert ist, wenn es in der Grundgesamtheit eine schiefe Verteilung der Fälle gibt, z.b. es ganz viele ähnliche Werte gibt aber einige wenige Werte die deutlich höher liegen. 4

5 Die Tabelle 3 gibt Auskunft über die Entwicklung der Höhe der Leitungsfreistellung zwischen 2011 und werden laut amtlicher Statistik 2012 durchschnittlich 13,6% mehr Stunden für Leitungsaufgaben frei gestellt als im Vorjahr. Dies begründet sich in der Summe durch eine unterschiedliche Entwicklung in den einzelnen Größenklassen. Während gerade bei den kleinen Kindertageseinrichtungen 2012 deutlich mehr Leitungsstunden frei gestellt werden (+37,7%), ist bei den Kindertageseinrichtungen mit zehn bis zu 15 rechnerischen Vollzeitstellen ein Rückgang der Leitungsfreistellung um durchschnittlich 7,5% zu beobachten. Tabelle 3: Entwicklung der durchschnittlich freigestellten Leitungsstunden in Kindertageseinrichtungen nach Größe der Kindertageseinrichtung in Brandenburg zwischen und (Median, Mittelwert, Entwicklung absolut und in %) Entwicklung Entwicklung Kitas nach der Median Mittelwert Vollzeitstellen Absolut In % Absolut In % bis zu 4,100,125 0,03 25,0,207,284,078 37,7 mehr als 4 bis zu 10,250,250 0,00 0,0,417,467,050 12,0 mehr als 10 bis zu 15,875,788 0,09 10,0,713,659,053 7,5 mehr als 15 1,000 1,000 0,00 0,0,803,856,053 6,6,250,250 0,00 0,0,405,460,055 13,6 1 Vgl. Fußnote 2 Tabelle 1. Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2012, Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund (AKJ Stat ), 2013 Tatsächliche Leitungsfreistellung im Vergleich zu den rechtlichen Vorgaben zur Leitungsfreistellung nur für pädagogische Aufgaben Die heterogene Praxis der Höhe der Leitungsfreistellung in Kindertageseinrichtungen in Brandenburg kann man genauer in den Blick nehmen, wenn man die gesamte Leitungsfreistellung (gemessen an dem in 5 Abs. 2 KitaPersV Brandenburg en pädagogischen Leitungsanteil) nach Größe der Kindertageseinrichtungen unterscheidet (vgl. Tabelle 4). Erster zentraler Befund ist, dass in jeder vierten Kindertageseinrichtung (24%) nur genau der Leitungsanteil frei gestellt wird, der rechtlich schon allein für die pädagogischen Aufgaben gefordert ist. Diese Praxis, genau so viel Leitungsstunden frei zu stellen, wie vom Verordnungsgeber mindestens für die pädagogischen Leitungsaufgaben gefordert, unterscheidet sich nach der Größe der Kitas: Im Trend gilt, dass je größer die Einrichtungen sind, desto kleiner der Anteil an Einrichtungen, die exakt nur den rechtlich geforderten Anteil für pädagogische Aufgaben frei stellen; mithin ist mit gut 27% dieser Anteil unter den kleinen Kitas am größten. Der zweite zentrale Befund ist, dass es laut Daten der Kinder und Jugendhilfestatistik in etwa jeder fünften (21%) Kindertageseinrichtung nicht zu einer expliziten Leitungsfreistellung kommt. Wiederum ist dies besonders häufig in kleinen Einrichtungen der Fall: Gut jede zweite Kita (52%) ohne Leitungsfreistellung gehört zur Gruppe der kleinen Einrichtungen mit maximal vier rechnerischen Vollzeitstellen für pädagogische Aufgaben. Zugleich bedeutet dies, dass es in fast 31% der kleinen Kitas nicht zu einer expliziten für Leitungsaufgaben kommt. Hingegen erfolgt in gut 7% der großen Einrichtungen was gerade einmal zwölf Einrichtungen entspricht mit mehr als 15 Stellen keine Leitungsfreistellung: Leitungsfreistellungen sind in großen Kitas der Regelfall. Wie bereits eingangs bemerkt wurde, muss dieser Befund noch mit Vorsicht betrachtet werden. Es ist aufgrund der recht neuen Erhebungsmerkmale und der Fragestellung nicht auszuschließen, dass hier ein subjekti 5

6 ves Empfinden der Leitungskräfte zum Ausdruck kommt, die sich nicht hinreichend freigestellt fühlen für ihre Aufgaben. Tabelle 4: Kindertageseinrichtungen gruppiert 1 nach der rechnerischen pädagogischen Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) in der Kindertageseinrichtung und Umfang der Leitungsfreistellung gemessen an 5 Abs. 2 KitaPersV Brandenburg 2 in Brandenburg am (, Anteil in %) Kitas nach der Vollzeitstellen 3 Leitungsfreistellung gemessen an dem in 5 Abs. 2 KitaPersV 2 Brandenburg en pädagogischen Leitungsanteil Nur für päd. Aufg. wie rechtlich für organ. Aufg. bis zu 100% wie für päd. Aufg., für org. Aufg. über 100% wie für päd. Aufg. Keine bis zu mehr als 4 bis zu mehr als 10 bis zu mehr als bis zu 4 100,0 30,7 3,9 27,5 10,1 27,8 mehr als 4 bis zu ,0 17,6 9,3 25,7 8,3 39,1 mehr als 10 bis zu ,0 12,7 6,6 15,1 15,1 50,5 mehr als ,0 7,5 3,1 11,9 69,2 8,2 100,0 20,8 6,5 23,9 15,1 33,7 Spaltenprozent bis zu 4 35,5 52,4 21,4 40,9 23,6 29,3 mehr als 4 bis zu 10 43,8 37,1 62,4 47,2 24,0 50,8 mehr als 10 bis zu 15 11,8 7,3 12,0 7,5 11,8 17,7 mehr als 15 8,9 3,2 4,3 4,4 40,6 2,2 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 1 Vgl. Fußnote 1 Tabelle 1. 2 In 5 KitaPersV Abs. 2 ist, in welchem Umfang Leitungskräfte von der regelmäßigen pädagogischen Arbeit in Abhängigkeit von der der rechnerischen Vollzeitstellen in der Kita für pädagogische Leitungsaufgaben freizustellen sind. 3 Vgl. Fußnote 2 Tabelle 1. Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2012, Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund (AKJStat), 2013 Deutlich wird außerdem, dass es in größeren Einrichtungen sehr viel häufiger zu einer für organisatorische Aufgaben kommt. So werden in jeder zweiten Einrichtungen mit mehr als zehn bis zu 15 Vollzeitstellen mehr als doppelt so viele Leitungsstunden frei gestellt, wie für den pädagogischen Leitungsanteil nach 5 KitaPersV erforderlich. Während die Rechtsregelung für Kitas dieser Größenordnung die von mindestens 15 Leitungsstunden für pädagogische Leitungsaufgaben einfordert, werden in der Praxis also zumeist mehr als 30 Stunden für die gesamten Leitungsaufgaben frei gestellt. Hier wäre noch genauer zu prüfen, ob es eine übliche Praxis ist, dass in Einrichtungen dieser Größenordnung eine Person mit ihrem vollen Arbeitsumfang für Leitungsaufgaben frei gestellt wird; es sich also um eine vollständig von der pädagogischen Arbeit mit den Kindern frei ge 6

7 stellte Leitungskraft handelt (auch wenn dies nicht zwangsläufig zugleich eine Vollzeitstelle ist). Eine ähnliche Vermutung wäre für die Einrichtungen zu prüfen, in denen mehr als 15 pädagogische Vollzeitstellen vorgesehen sind. In 69% der Einrichtungen dieser Größenordnung werden zwar Stunden für organisatorische Aufgaben frei gestellt, dies sind aber maximal zusätzlich so viel Stunden, wie bereits für pädagogische Aufgaben zur Verfügung stehen. Das heißt, die der freigestellten Leitungsstunden sind maximal doppelt so hoch, wie rechtlich für pädagogische Leitungsaufgaben gefordert. Hingegen ist ebenfalls zu beobachten, dass es insgesamt nur wenige Kitas gibt (gut 6%), die weniger als die für pädagogischen Leitungsaufgaben erforderliche vornehmen. In der Personalplanung der Kindertageseinrichtungen ist vermutlich die grundsätzliche Entscheidung zu treffen, ob eine vorgenommen wird: Wenn diese Entscheidung gefallen ist, dann wird auch eine vorgenommen, die mindestens im rechtlich geforderten Umfang liegt. Wenn es zutrifft, dass in fast allen Einrichtungen auch organisatorische Leitungsaufgaben wahrgenommen werden, dann würde dies im Ergebnis bedeuten, dass gut jede zweite Einrichtung (51%) nicht die rechtlichen Vorgaben der KitaPersV beachten, da sie über keine, eine deutlich zu geringe oder gerade einmal über die für pädagogische Leitungsaufgaben verfügen. Bei einer Analyse der Entwicklung zwischen 2011 und 2012 (vgl. Tabelle 13, im Tabellenanhang) ist wiederum zu berücksichtigen, dass mindestens zwei Prozesse ursächlich für zu beobachtende Veränderungen sind: Zum einen eine sich real entwickelnde Praxis der Leitungsfreistellung, zum anderen möglicherweise auch eine sich im Laufe der Jahre verbessernde Praxis des Ausfüllens der Erhebungsbögen. Vor diesem Hintergrund ist zu beobachten, dass zwischen 2011 und 2012 der Anteil der Einrichtungen, in der es keine freigestellten Leitungsstunden gibt, deutlich zurückgegangen ist. Während 2011 für 557 Einrichtungen angegeben wurde, dass es nicht zu einer expliziten Leitungsfreistellung kommt, sind dies 2012 nur noch 372 Einrichtungen, dies ist mit 33% ein deutlicher Rückgang. Insbesondere ist diese Entwicklung bei kleinen Einrichtungen zu beobachten: Bei Einrichtungen mit bis zu vier Vollzeitstellen kam es zu einem Rückgang von Kitas ohne Leitungsfreistellung um 38% innerhalb eines Jahres, bei Kitas mit vier bis zu zehn Vollzeitstellen lag der Rückgang mit knapp 30% ebenfalls noch hoch. Besonders angestiegen ist hingegen der Anteil der Einrichtungen in denen genau so viele Leitungsstunden frei gestellt werden, wie vom Verordnungsgeber für den pädagogischen Leitungsanteil gefordert. Die der Einrichtungen mit dieser spraxis ist um 24% gestiegen, dies entspricht 82 Kitas. Auffällig ist auch, dass sich 2012 in der Gruppe der kleinen Einrichtungen (bis vier Vollzeitstellen) die der Kitas erhöht hat (von 130 auf 177), in denen mehr als doppelt so viel vorgenommen wird, wie vom Verordnungsgeber gefordert. Hier stehen der/dem Kitaleiter/ in also rechenrisch mindestens genau so viel Stunden für organisatorische Leitungsaufgaben zur Verfügung, wie für die pädagogische Leitung der Kita. Eine genaue Analyse der dahinter liegenden Praxis wäre interessant. Bemerkenswert ist insbesondere, dass kleine Einrichtungen, die durch die kind und betreuungszeitbezogene Personalausstattung gem. 10 KitaG sowieso über eine relativ knappe Personalausstattung verfügen, auch nicht die Sockelausstattung einer Leitungskraft haben. Es wäre zu überprüfen, ob hier evtl. eine Unterstützung bei Leitungsaufgaben durch die Eltern erfolgt, weil es sich um Elterninitiativen handelt (s.u.) oder warum gerade in kleinen Einrichtungen die Mindestpersonalausstattung so häufig unterschritten wird. 7

8 Höhe der Leitungsfreistellung in Abhängigkeit von der Art der Einrichtung Die Praxis der Leitungsfreistellung unterscheidet sich nicht nur nach der Größe der Kita, sondern auch nach weiteren Merkmalen wie Träger und Art der Einrichtung. So verdeutlicht Tabelle 5, dass es je nach Art der Kita auch zu anderen Formen der Leitungsfreistellung kommt. In Horten (32%), klassischen Kindergärten (31%), aber auch in Einrichtungen von Elterninitiativen (26%) werden 2012 überdurchschnittlich häufig keine Mitarbeitenden für Leitungsaufgaben frei gestellt, anders stellt es sich in Kitas mit Kinder unterschiedlicher Altersgruppen dar. Bei Kindertageseinrichtungen von Elterninitiativen liegt die Vermutung nahe, dass organisatorische Aufgaben häufig von den Eltern selbst getragen werden und dadurch eine geringere Notwendigkeit besteht, Leitungskräfte auch für organisatorische Angelegenheiten frei zu stellen bei Horten kann dies indes nicht begründend sein. Ob hier die Leitungsaufgaben von ganztägig beschäftigten Erzieher/ innen in den Vormittagsstunden, in denen kaum Kinder anwesend sind, erledigt werden oder ob Leitungsund/oder Verwaltungsaufgaben durch kooperierende Schulen o.ä. übernommen werden, kann auf der vorliegenden Datenbasis allenfalls vermutet werden. Tabelle 5: Kindertageseinrichtungen nach ausgewählten Merkmalen und Umfang der Leitungsfreistellung gemessen an 5 Abs. 2 KitaPersV Brandenburg 1 in Brandenburg am (, Anteil in %) Merkmal der Kindertageseinrichtung Leitungsfreistellung gemessen an dem in 5 Abs. 2 KitaPersV 1 Brandenburg en pädagogischen Leitungsanteil Keine Nur für päd. Aufg. wie rechtlich für organ. Aufg. bis zu 100% wie für päd. Aufg., für org. Aufg. über 100% wie für päd. Aufg. Elterninitiative reiner Kindergarten reiner Hort Altersgemischte Einrichtung Elterninitiative 100,0 26,2 12,6 26,2 9,7 25,2 reiner Kindergarten 100,0 31,8 5,6 18,7 11,2 32,7 reiner Hort 100,0 30,8 6,3 22,7 8,5 31,7 Altersgemischte Einrichtung 100,0 17,4 6,7 24,7 17,1 34,1 100,0 20,8 6,5 23,9 15,1 33,7 1 Vgl. Fußnote 2 Tabelle 4. Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2012, Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund (AKJ Stat ), 2013 Im Vergleich zu 2011 (vgl. Tabelle 9, im Tabellenanhang) ist zu beobachten, dass der Rückgang der Einrichtungen ohne jegliche Leitungsfreistellung über alle Einrichtungsarten hinweg zu beobachten ist. Gleichzeitig ist kein eindeutiger Trend hin zu einer bestimmten Praxis in der Höhe der Leitungsfreistellung über die verschiedenen Einrichtungsarten hinweg zu beobachten. Der erhöhte Anteil an Kitas, für die 2012 im Gegensatz zu 2011 angegeben wird, dass es zu einer Leitungsfreistellung kommt, verteilt sich gleichmäßig auf die verschiedenen Praxen der Leitungsfreistellung (Leitungsfreistellung unterhalb der gesetzlichen Norm/Leitungsfreistellung nur für pädagogische Aufgaben/zusätzliche Leitungsfreistellung für organisatorische Aufgabe). 8

9 Höhe der Leitungsfreistellung in Abhängigkeit vom Träger der Kindertageseinrichtung Geringe Unterschiede im Hinblick auf die Höhe der Leitungsfreistellung gibt es 2012 zwischen öffentlichen und freien Trägern von Kindertageseinrichtungen. Tabelle 6 verdeutlicht, dass es im Trend bei kleinen Einrichtungen in freier Trägerschaft zu umfangreicheren Leitungsfreistellungen kommt. Bei öffentlichen Trägern (23%) wird etwas häufiger als bei freien Trägern (18%) keine explizite Leitungsfreistellung vorgenommen. In der Summe stehen den Leitungskräften von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft mithin mehr freigestellte Leitungsstunden zur Verfügung als den Kollege(inn)en in Kitas in öffentlicher Trägerschaft. Umgekehrt kann dies als ein Hinweis darauf verstanden werden, dass bei Kitas in freier Trägerschaft organisatorische Leitungsaufgaben etwas häufiger den Kitas selbst übertragen werden, als dies bei Kitas in öffentlicher Trägerschaft der Fall ist. Hier liegt die Vermutung nahe, dass es beispielsweise für Kommunalverwaltungen vergleichsweise einfach zu organisieren ist, organisatorische Leitungsaufgaben für die Kindertageseinrichtungen zu übernehmen; es gäbe mithin eine geringere Notwendigkeit, solche Leitungsaufgaben an die Einrichtungen zu übertragen. Wobei dies allenfalls die fehlende für organisatorische Leitungsaufgaben erklären könnte, nicht aber die Unterausstattung der pädagogischen Leitung. Tabelle 6: Kindertageseinrichtungen nach öffentlichem und freien Träger und Umfang der Leitungsfreistellung gemessen an 5 Abs. 2 KitaPersV Brandenburg 1 in Brandenburg am (, Anteil in %) Träger der Kindertageseinrichtung Leitungsfreistellung gemessen an dem in 5 Abs. 2 KitaPersV 1 Brandenburg en pädagogischen Leitungsanteil Keine Nur für päd. Aufg. wie rechtlich für organ. Aufg. bis zu 100% wie für päd. Aufg., für org. Aufg. über 100% wie für päd. Aufg. Öffentlicher Träger Freier Träger Öffentlicher Träger 100,0 22,9 6,1 25,6 13,8 31,5 Freier Träger 100,0 18,3 7,0 21,9 16,6 36,2 100,0 20,8 6,5 23,9 15,1 33,7 1 Vgl. Fußnote 2 Tabelle 4. Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2012, Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund (AKJ Stat ), 2013 Ebenso wie sich die Praxis der Leitungsfreistellung zwischen freien und öffentlichen Trägern leicht unterscheidet, so kommt es auch zu Differenzen in der Höhe der Leitungsfreistellung innerhalb der Gruppe der Kitas in freier Trägerschaft (vgl. Tabelle 7). So gibt es beispielsweise in Tageseinrichtungen, die sich dem DPWV zuordnen, ein hohes Maß an Leitungsfreistellung. Die Ursache könnte in einem höheren Grad der Selbstorganisation dieser Kindertageseinrichtungen zu finden sein, was allerdings mit dem Befund für die Elterninitiativen nicht übereinstimmt. Denkbar wäre auch eine höhere Aufmerksamkeit bei dieser Trägergruppe für Fragen der Einrichtungsleitung. Einrichtungen in konfessioneller Trägerschaft verfügen häufig über Leitungsfreistellungen, die über das geforderte Maß für pädagogische Aufgaben deutlich hinaus gehen. Hier wäre beispielsweise zu ermitteln, wie 9

10 die Kirchengemeinden Verwaltungsaufgaben zwischen den Verwaltungskräften, der Gemeinden und der Kita Leiter/ innen aufteilen. Im Vergleich zu den Daten des Vorjahres (vgl. Tabelle 11 und Tabelle 12 im Tabellenanhang) bestätigen sich die Beobachtungen der vorangegangenen Abschnitte: Unabhängig davon, wer Träger einer Kindertageseinrichtung ist, geht der Trend weg von der Beobachtung, dass es zu keiner Leitungsfreistellung in der Einrichtung kommt. Bei öffentlichen Trägern ist der Anteil von Kitas ohne Leitungsfreistellung zwischen 2011 und 2012 um zwölf, bei den freien Trägern um neun Prozentpunkte zurück gegangen. Innerhalb der Gruppe der freien Träger sind es insbesondere Einrichtungen in kirchlicher bzw. konfessionsgebundener Trägerschaft, die 2012 deutlich häufiger eine Leitungsfreistellung vornehmen. Wurde 2011 für noch 50 Kitas in konfessioneller Trägerschaft angegeben, dass es in der Kita zu keiner für Leitungsaufgaben kommt, so sind es 2012 nur noch 28 Kitas, für die eine solche Angabe gemacht wird dies entspricht einem Rückgang des Anteil um 14 Prozentpunkte. Gerade bei diesen Einrichtungen in konfessioneller Trägerschaft ist jetzt viel häufiger eine Praxis sichtbar, nach der den Einrichtungen auch organisatorische Aufgaben übertragen werden, indem entsprechende Leitungsfreistellungen frei genommen werden: Während es 2011 in einem Anteil von 47% der Kitas in konfessioneller Trägerschaft zu en für organisatorische Aufgaben kam, liegt dieser Anteil in 2012 bereits bei knapp 54%. Tabelle 7: Kindertageseinrichtungen nach ausgewählten Trägern und Umfang der Leitungsfreistellung gemessen an 5 Abs. 2 KitaPersV Brandenburg1 in Brandenburg am (, Anteil in %) Träger der Kindertageseinrichtung Leitungsfreistellung gemessen an dem in 5 Abs. 2 KitaPersV 1 Brandenburg en pädagogischen Leitungsanteil Keine Nur für päd. Aufg. wie rechtlich für organ. Aufg. bis zu 100% wie für päd. Aufg., für org. Aufg. über 100% wie für päd. Aufg. AWO DPWV Sonst. jurist. Person, and. Vereinig Konfessionelle Träger Andere Freie Träger insgesamt AWO 100,0 14,2 7,1 27,4 19,5 31,9 DPWV 100,0 15,1 4,8 17,5 23,5 39,2 Sonst. jurist. Person, and. Vereinig. 100,0 22,1 9,9 24,8 12,2 30,9 Konfessionelle Träger 2 100,0 15,9 6,3 19,3 12,5 46,0 Andere 100,0 21,9 4,4 20,2 20,2 33,3 Freie Träger insgesamt 100,0 18,3 7,0 21,9 16,6 36,2 1 Vgl. Fußnote 2 Tabelle 4. 2 Diakonie/sonst. der EKD angeschl. Träger; Caritas, sonst. kath. Träger Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2012, Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund (AKJ Stat ),

11 4. Fazit Die Analyse der amtlichen Kinder und Jugendhilfestatistik im Hinblick auf die Praxis Leitungsfreistellung in brandenburgischen Kitas hat den zentralen Befund aus 2011 bestätigt: Die Träger von Kindertageseinrichtungen gehen mit den Vorgaben des 5 KitaPersV sehr unterschiedlich um. Die in der Höhe bestimmte Leitungsfreistellung für pädagogische Leitungsaufgaben ist vielfach, aber keineswegs durchweg gesichert; glaubt man den Selbstauskünften der Leitungskräfte zur amtlichen Kinderund Jugendhilfestatistik. Die nur dem Grunde nach bestimmte Leitungsfreistellung für organisatorische Leitungsaufgaben ist mehrheitlich noch nicht umgesetzt. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Größe der Kindertageseinrichtungen einen entscheidenden Einfluss darauf hat, in welchem Maß Leitungsstunden frei gestellt werden. Gerade bei größeren Einrichtungen werden häufig deutlich mehr Leitungsstunden frei gestellt als allein für pädagogische Aufgaben gefordert; also die Organisationsaufgaben auch stellenmäßig untersetzt sind. Dies deutet darauf hin, dass die Höhe der Leitungsfreistellung vielleicht auch ganz pragmatische Gründe hat: Wenn eine Tageseinrichtung eine gewisse Größe erreicht hat, bemühen sich Träger und Einrichtungen darum, eine Person vollständig für Leitungsaufgaben von der pädagogischen Arbeit mit den Kindern frei zu stellen. Gerade in kleinen Einrichtungen kommt es hingegen häufiger vor, dass es gar keine Leitungsfreistellung gibt. Die genauen Ursachen wären noch zu prüfen. Möglich ist, dass geringere soziale Kontrolle durch Nähe und Identität von Trägerschaft und Elternrolle, die Wahrnehmung von Arbeiten auch durch Eltern und evtl. die geringere Kenntnis über die Bedeutung rechtlicher Grundlagen eine Rolle spielen. In der Betrachtung der Jahre 2011 und 2012 im Vergleich zeigt sich als erfreulichste Botschaft, dass der Anteil der Einrichtungen die gar keine Leitungsfreistellung vornehmen, erheblich zurückgegangen ist. 11

12 5. Tabellenanhang Tabelle 8: Kindertageseinrichtungen gruppiert 1 nach der rechnerischen pädagogischen 2 Vollzeitstellen in der Kindertageseinrichtung in Brandenburg am (, Anteil in %) Kindertageseinrichtungen insgesamt Kindertageseinrichtungen nach der rechnerischen Vollzeitstellen bis zu 4 mehr als 4 bis zu 10 mehr als 10 bis zu 15 mehr als Anteil in % 100,0 37,6 42,3 11,9 8,1 1 Die Gruppierung wurde vorgenommen an Hand der Größeneinteilung in 5 Abs. 2 KitaPersV Brandenburg. 2 Berücksichtigt wurden Arbeitsstunden in den Arbeitsbereichen "Gruppenleitung", "Zweit bzw. Ergänzungskraft", "Förderung von Kindern nach SGB VIII/XII" sowie "gruppenübergreifend Tätig" Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2011, Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund (AKJ Stat ), 2012 Tabelle 9: Kindertageseinrichtungen nach ausgewählten Merkmalen und Umfang der Leitungsfreistellung gemessen an 5 Abs. 2 KitaPersV Brandenburg 1 in Brandenburg am (, Anteil in %) Merkmal der Kindertageseinrichtung Leitungsfreistellung gemessen an dem in 5 Abs. 2 KitaPersV 1 Brandenburg en pädagogischen Leitungsanteil Keine Nur für päd. Aufg. wie rechtlich für organ. Aufg. bis zu 100% wie für päd. Aufg., für org. Aufg. über 100% wie für päd. Aufg. Elterninitiative Integrative Einrichtung Kindergarten Hort Altersgruppenübergreifende Kita Elterninitiative 100,0 39,3 7,1 26,2 8,3 19,0 Integrative Einrichtung 100,0 18,7 4,8 19,0 23,9 33,6 Kindergarten 100,0 34,8 8,0 15,2 7,1 34,8 Hort 100,0 40,8 5,3 18,4 6,2 29,3 Altersgruppenübergreifende Kita 100,0 28,9 5,6 20,2 16,5 28,8 100,0 31,5 5,7 19,6 14,0 29,3 1 Vgl. Fußnote 2 Tabelle 4. Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2011, Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund (AKJ Stat ),

13 Tabelle 10: Kindertageseinrichtungen nach öffentlichem und freien Träger und Umfang der Leitungsfreistellung gemessen an 5 Abs. 2 KitaPersV Brandenburg 1 in Brandenburg am (, Anteil in %) Träger der Kindertageseinrichtung Leitungsfreistellung gemessen an dem in 5 Abs. 2 KitaPersV 1 Brandenburg en pädagogischen Leitungsanteil Keine Nur für päd. Aufg. wie rechtlich für organ. Aufg. bis zu 100% wie für päd. Aufg., für org. Aufg. über 100% wie für päd. Aufg. Öffentlicher Träger Freier Träger Öffentlicher Träger 100,0 34,9 5,2 19,6 12,7 27,6 Freier Träger 100,0 27,4 6,2 19,6 15,4 31,4 100,0 31,5 5,7 19,6 14,0 29,3 1 Vgl. Fußnote 2 Tabelle 4. Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2011, Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund (AKJ Stat ), 2012 Tabelle 11: Kindertageseinrichtungen nach öffentlichem und freien Träger und Umfang der Leitungsfreistellung gemessen an 5 Abs. 2 KitaPersV Brandenburg 1 in Brandenburg am (, Anteil in %) Träger der Kindertageseinrichtung Leitungsfreistellung gemessen an dem in 5 Abs. 2 KitaPersV 1 Brandenburg en pädagogischen Leitungsanteil Keine Nur für päd. Aufg. wie rechtlich für organ. Aufg. bis zu 100% wie für päd. Aufg., für org. Aufg. über 100% wie für päd. Aufg. Öffentlicher Träger Freier Träger Öffentlicher Träger 100,0 34,9 5,2 19,6 12,7 27,6 Freier Träger 100,0 27,4 6,2 19,6 15,4 31,4 100,0 31,5 5,7 19,6 14,0 29,3 1 Vgl. Fußnote 2 Tabelle 4. Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2011, Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund (AKJ Stat ),

14 Tabelle 12: Kindertageseinrichtungen nach ausgewählten Trägern und Umfang der Leitungsfreistellung gemessen an 5 Abs. 2 KitaPersV Brandenburg 1 in Brandenburg am (, Anteil in %) Träger der Kindertageseinrichtung Leitungsfreistellung gemessen an dem in 5 Abs. 2 KitaPersV 1 Brandenburg en pädagogischen Leitungsanteil Keine Nur für päd. Aufg. wie rechtlich für organ. Aufg. bis zu 100% wie für päd. Aufg., für org. Aufg. über 100% wie für päd. Aufg. AWO DPWV Sonst. jurist. Person, and. Vereinig Konfessionelle Träger Andere Freie Träger insgesamt AWO 100,0 14,2 7,1 27,4 19,5 31,9 DPWV 100,0 15,1 4,8 17,5 23,5 39,2 Sonst. jurist. Person, and. Vereinig. 100,0 22,1 9,9 24,8 12,2 30,9 Konfessionelle Träger 2 100,0 15,9 6,3 19,3 12,5 46,0 Andere 100,0 21,9 4,4 20,2 20,2 33,3 Freie Träger insgesamt 100,0 18,3 7,0 21,9 16,6 36,2 1 Vgl. Fußnote 2 Tabelle 4. 2 Diakonie/sonst. der EKD angeschl. Träger; Caritas, sonst. kath. Träger Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2011, Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund (AKJ Stat ),

15 Tabelle 13: Kindertageseinrichtungen gruppiert 1 nach der rechnerischen pädagogischen Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) in der Kindertageseinrichtung und Umfang der Leitungsfreistellung gemessen an 5 Abs. 2 KitaPersV Brandenburg 2 in Brandenburg am und (, Entwicklung absolut und in %) Leitungsfreistellung gemessen an rechtl. en päd. Leitungsanteil Kitas nach der Vollzeitstellen 3 bis zu 4 mehr als 4 bis zu 10 mehr als 10 bis zu 15 mehr als Entwicklung Entwicklung Entwicklung Entwicklung Entwicklung In % In % In % In % In % keine , , , , ,0 weniger , , , , ,0 wie gesetzlich bis zu 100% höher als gesetzlich über 100% höher als gesetzlich , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,4 1 Vgl. Fußnote 1 Tabelle 1. 2 In 5 KitaPersV Abs. 2 ist, in welchem Umfang Leitungskräfte von der regelmäßigen pädagogischen Arbeit in Abhängigkeit von der der rechnerischen Vollzeitstellen in der Kita für pädagogische Leitungsaufgaben freizustellen sind. 3 Vgl. Fußnote 2 Tabelle 1. Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2011 und 2012, Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund (AKJ Stat ),

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