Oberhuber Lena A ,00 399,00 302,00 701,00 399,00 302,00 600,00 300,00 300, ,00 699,00 602,00

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1 Seite 3 von 7 Anlage zum Bescheid vom Vertreter der Bedarfsgemeinschaft:, Nummer der Bedarfsgemeinschaft: 98802// Berechnungsbogen: Berechnung der Leistungen für Januar 2016 bis Juni 2016: Höhe der monatlichen Bedarfe in Euro Gesamtbedarf Kundennummer Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts 735A A Regelbedarf - Alg II ( 20 SGB II) Summe Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts 701,00 399,00 302,00 701,00 399,00 302,00 anerkannte Bedarfe für Unterkunft und Heizung *) Calwer Straße 67, Nürnberg Grundmiete ( 22 Abs. 1 SGB 460,00 (460,00) / 2 = (460,00) / 2 = II) 230,00 230,00 Heizkosten ( 22 Abs. 1 SGB 66,00 (66,00) / 2 = (66,00) / 2 = II) 33,00 33,00 Nebenkosten ( 22 Abs. 1 74,00 (74,00) / 2 = (74,00) / 2 = SGB II) 37,00 37,00 Summe der anerkannten Bedarfe für Unterkunft und Heizung Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft *) Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt. Geringe Abweichungen sind möglich, wenn der Gesamtbetrag der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht exakt durch die Personenanzahl teilbar ist. Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro Gesamtbetrag 600,00 300,00 300, ,00 699,00 602,00 sonstiges Einkommen Kindergeld 184,00 0,00 184,00 Summe der sonstigen Einkommen zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 184,00 0,00 184,00 184,00 0,00 184,00

2 Seite 4 von 7 Berücksichtigung des personenbezogenen Einkommens in Euro Gesamtbetrag Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft Personenbezogenes Einkommen 1.301,00 699,00 602,00 184,00 0,00 184,00 Verbleibender Gesamtbedarf 1.117,00 699,00 418,00 Einkommen wird grundsätzlich anteilig bedarfsbezogen auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt. Ausgenommen von der Verteilung ist das Einkommen von Kindern. Kindeseinkommen wird nur vom Bedarf des Kindes abgezogen. Die Verteilung des Kindergeldes richtet sich nach dem ungedeckten Bedarf des Kindes. Beträge, die das Kind nicht zur Deckung des eigenen Bedarfes benötigt, werden als Einkommen des Kindergeldberechtigten berücksichtigt und in die Verteilung einbezogen. Höhe der monatlich zustehenden Leistungen nach Berücksichtigung von Einkommen in Euro Anspruch Regelbedarf - Alg II ( 20 SGB 517,00 399,00 118,00 II) Bedarfe für Unterkunft und 600,00 300,00 300,00 Heizung - Miete und Eigentum ( 22 Absatz 1 SGB II) Summe 1.117,00 699,00 418,00 Anzurechnendes Einkommen deckt zunächst die Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Das nach dieser Anrechnung verbleibende Einkommen deckt die Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Monatlich zustehende Leistungen in Euro aufgeteilt nach Trägern Im Einzelnen werden folgende Leistungen zuerkannt: -Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Leistungen der Agentur für Arbeit) 517,00 -Leistungen für Unterkunft und Heizung (Leistungen des kommunalen Trägers) 600,00 Gesamtbetrag: 1.117,00

3 Seite 5 von 7 Auszahlung der Leistung: Die Darstellung der Auszahlung der Leistung erfolgt immer monatlich. Hierbei ist zu beachten, dass diese möglicherweise über den hier beschiedenen Bewilligungszeitraum hinausgehen und in mehreren Bescheiden aufgeführt werden.,, geb. ; Kundennummer 735A Januar Juni 2016 Zahlungsempfänger Rechtsgrundlage Zahlweg Zahlbetrag monatlich in Euro, BIC MALADE51AHR, IBAN DE ,00 Summe 1.117,00

4 Seite 6 von 7 Ergänzende Erläuterungen Bei den aufgeführten Erläuterungen handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Merkblatt ist auch im Internet unter abrufbar. Leistungen: Das Kindergeld wird rückwirkend ab Januar 2015 erhöht. Die Erhöhungsbeträge für das Jahr 2015 werden nicht auf das Arbeitslosengeld II bzw. das Sozialgeld angerechnet. Ab Januar 2016 wird das Kindergeld in der dann tatsächlich gezahlten Höhe auf das Arbeitslosengeld II bzw. das Sozialgeld angerechnet (Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags). Die Leistungen sichern Ihren Lebensunterhalt, solange Sie hilfebedürftig sind. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen sich vorrangig und eigenverantwortlich um die Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit bemühen. Grundsätzlich ist dabei jede Erwerbstätigkeit zumutbar. Die Leistungen wurden nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berechnet, die Sie bei der Antragstellung angegeben und nachgewiesen haben. In der Regel werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Merkblatt SGB II - insbesondere auch zum Krankenkassenwahlrecht und zu Kündigungsmöglichkeiten. Als nicht erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (Bezieher von Sozialgeld) setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Krankenkasse in Verbindung, um den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu klären. Ab dem werden grundsätzlich alle Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, soweit sie nicht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zuzuordnen sind. Der bisherige Vorrang der Familienversicherung gilt dann nicht mehr. Dies bedeutet, dass ab dem alle leistungsberechtigten Personen, die bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung familienversichert waren, mit Vollendung des 15. Lebensjahres eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert sind. Diesen Personen steht als Mitgliedern der Krankenkasse zum auch die Ausübung des Krankenkassenwahlrechts nach 173 ff. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V zu. Alle Personen der Bedarfsgemeinschaft, die bisher familienversichert sind und zum das 15. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind grundsätzlich verpflichtet, dem Jobcenter binnen zwei Wochen - beginnend ab dem eine Mitgliedschaftsbescheinigung der Krankenkasse vorzulegen, bei der sie versichert sein möchten ( 175 Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB V). Dies kann die bisherige Krankenkasse oder eine neu gewählte Krankenkasse sein. Das Jobcenter wird dann die Anmeldung bei dieser Krankenkasse vornehmen. Sofern innerhalb der Frist von zwei Wochen keine Mitgliedsbescheinigung vorgelegt wird, meldet das Jobcenter bei der Krankenkasse an, bei der zuletzt die Familienversicherung bestand. Durch die Wahl oder die Anmeldung durch das Jobcenter tritt eine Bindung an die Mitgliedschaft von in der Regel 18 Monaten bei der bisherigen oder neuen Krankenkasse ein. Für weitere Auskünfte setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung kann nur so lange übernommen werden, wie er von Ihrer Krankenkasse erhoben wird und ein anderweitiger Versicherungsschutz, zum Beispiel durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung, nicht gegeben ist. Beachten Sie bitte, dass Leistungen ab dem Ersten des Monats gewährt werden, in dem der Antrag gestellt wird. Um Unterbrechungen des Leistungsbezugs zu vermeiden, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Bewilligungsabschnittes bei dem zuständigen Leistungsträger einen weiteren Antrag stellen. Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären ( 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name des Kontoinhabers,, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft auch die Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

5 Seite 7 von 7 Soweit die Höhe der Regelbedarfe zum Jahreswechsel rechtlich angepasst wird, werden auch Ihre diesbezüglichen Bescheide automatisch angepasst. Eines gesonderten Antrags hierzu bedarf es nicht. Die Leistungen umfassen in der Regel auch die zu berücksichtigenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Vermieter/Eigentümer und Energielieferanten nachzukommen. Diesen Bescheid können Sie - gegebenenfalls zusammen mit dem Beleg für die zuletzt an Sie ausgezahlten Leistungen - nutzen, um gegenüber der Krankenkasse und sonstigen Stellen Ihren Leistungsbezug nachzuweisen. Mitwirkungspflichten: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken. Dazu gehört auch der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Können Sie keine Erwerbstätigkeit finden, müssen Sie auf Verlangen des zuständigen Trägers eine angebotene Arbeitsgelegenheit übernehmen und Ihre Bewerbungsaktivitäten nachweisen. Ändert sich in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen etwas, das sich auf Ihre Leistungen auswirken kann, müssen Sie dies ohne Aufforderung dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. Dies gilt für Sie und die mit Ihnen zusammenlebenden Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Dies betrifft zum Beispiel: Arbeitsaufnahme, Aufnahme Ausbildung/Studium Änderung der Einkommens-/Vermögensverhältnisse Beantragung/Bewilligung von Renten oder sonstigen Leistungen Änderung der Beitragshöhe in der Kranken- und/oder Pflegeversicherung Änderung der Bankverbindung Aus- oder Zuzug einer Person Arbeitsunfähigkeit Bedarfe für Unterkunft und Heizung; insbesondere Heiz- und Betriebskostenabrechnungen Bitte benutzen Sie dafür den Vordruck "Veränderungsmitteilung" und legen entsprechende Nachweise bei. Sie müssen immer unter der von Ihnen benannten Adresse erreichbar sein. Sie sind verpflichtet, den Zeitraum und die Dauer einer geplanten Ortsabwesenheit mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner vorher abzustimmen. Unerlaubte Abwesenheit kann dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld wegfällt und die Leistungen zurückgefordert werden. Auszahlung: Grundsätzlich werden die Leistungen an einen Zahlungsempfänger überwiesen, auf Antrag kann jedoch jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft seine eigenen Leistungen überwiesen bekommen. Die Leistungen werden in der Regel für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus gezahlt. Anspruch besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen Leistungen nur für einen Teil eines Monats zu, wird die Leistung anteilig erbracht. In Teilmonaten können sich bei der Darstellung der einzelnen Berechnungsschritte im Berechnungsbogen Rundungsdifferenzen ergeben. Diese wirken sich jedoch nicht auf die Leistungshöhe aus. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Leistungen auf dem Überweisungsträger wie folgt ausgewiesen: Verwendungszweck 1 = Bedarfsgemeinschaft Nummer / Dienststellennummer des Jobcenters Verwendungszweck 2 = 1 / + Summe BA-Leistungen in Euro Verwendungszweck 3 = 2 / + Summe kommunaler Leistungen in Euro.

6 Jobcenter Nürnberg-Stadt Richard-Wagner-Platz Nürnberg Bescheid wurde erstellt am: Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Name Straße Calwer Straße 67 Ort Nürnberg Empfänger von Sozialgeld oder ALG II einschließlich Leistungen nach 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Für die Bedarfsgemeinschaft des o.g. werden Leistungen für folgende Zeiten bewilligt: bis Diese Bescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. ZUR INFORMATION: Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchten, ist dies nur in Verbindung mit einem schriftlichen Antrag möglich. Dem Antrag fügen Sie bitte diese Bescheinigung im Original bei. Anträge erhalten Sie unter WICHTIG: Nur die Übersendung dieser Bescheinigung reicht für die Befreiung nicht aus. Senden Sie diese Bescheinigung mit einem ausgefüllten Antrag auf Befreiung an folgende Adresse: ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice Köln Bei Fragen zu der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dienstgebäude Telefon Öffnungszeiten Bankverbindung Richard-Wagner-Platz 5 Mo - Fr Nürnberg Uhr / Telefax / Internet BA-Service-Haus Bundesbank BIC: MARKDEF1760 IBAN: DE

7 نموذج احتساب معونة البطالة عن العمل 2 نصوص إیضاحیة الرقم المصطلح الا یضاح الاحتیاج الا جمالي احتیاجكم الا جمالي یتكون من احتیاجات الحیاة الیومیة الخاصة بكافة أعضاء مجموعة المعیشة المشتركة التكافلیة (الاحتیاجات الاعتیادیة) وما قد یوجد من احتیاجات إضافیة والاحتیاجات التي تم الا قرار بھا للسكنى والتدفي ة. 1 الدخل الا جمالي الواجب وضعھ في الاعتبار إذا كنتم تحصلون على دخل فا ن ھذا الدخل یتم احتسابھ على احتیاجكم الا جمالي ھذا معناه أن الا داءات النقدیة الخاصة بكم یتم تقلیل قدرھا من خلال ذلك. ھنا یتم ذكر مقدار جزء دخلكم المتحصل من عمل ومن كافة الدخول الا خرى (على سبیل المثال معونة الا ولاد) الذي سوف یتم احتسابھ على الاحتیاج الا جمالي. عند إجراء ھذا الاحتساب تكون لكم مبالغ معفاة ومن خلال ذلك فا نھ لا یتم احتساب كل الدخل الذي حصلتم علیھ. 2 الا داءات المستحقة شھریا ھنا یتم ذكر مقدار الا داءات التي سوف یتم صرفھا لكم في النھایة بعد خصم الدخل الا جمالي من الاحتیاج الا جمالي. 3 صرف الا داءات ھنا یتم ذكر ما ھو المبلغ الذي یتم صرفھ شھریا لكل واحد/واحدة من الا شخاص المتلقیین للا داءات. بھذا یكون في حالات معینة من الممكن أیضا أن یتم أداء مبالغ الا یجار من مركز أمور العمل (Jobcenter) مباشرة إلى مؤجر/مؤجرة المسكن الخاص بكم. 4 إفادة بشا ن الحصول على الا داءات لتقدیمھا إلى خدمة الرسوم التابعة لقنوات الا ذاعة والتلیفزیون ZDF ARD و Deutschlandradio ھذه الا فادة یمكنكم استخدامھا لغرض التقدم بطلب لدى خدمة الرسوم التابعة لقنوات الا ذاعة والتلیفزیون ZDF ARD و Deutschlandradio لكي یتم إعفاي كم من دفع رسوم الا ذاعة والتلیفزیون. 5 الوضع: 27 نوفمبر/تشرین الثاني 2015

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