1. Zweck, Rechtsgrundlagen
|
|
- Susanne Hertz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der Regierende Bürgermeister vn Berlin Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten Verwaltungsvrschrift über die Gewährung vn Fördermitteln im Prgramms Qualifizierung: Kulturwirtschaft (KuWiQ) (VV KuWiQ) Vm Skzl Kult - V A 2 SBa (Telefn: ) Auf Grundlage der Landeshaushaltsrdnung vn Berlin wird für die Gewährung vn Fördermitteln des Prgramms Qualifizierung: Kulturwirtschaft - KuWiQ im Einvernehmen mit den Senatsverwaltungen für Finanzen und für Wirtschaft, Technlgie und Frschung bestimmt: Das Prgramm Qualifizierung: Kulturwirtschaft - KuWiQ dient der finanziellen Förderung vn Beratungs- und Weiterbildungsangebten für die Selbständigen und die freiberuflich Tätigen in den kulturell geprägten Teilbranchen der Kulturwirtschaft Berlins mit Mitteln des Eurpäischen Szialfnds. Ziel ist es, den Teilnehmenden durch ein höheres Maß an individueller berufsbezgener Handlungskmpetenz Hilfe zur Selbsthilfe für die Behauptung auf den kreativwirtschaftlichen Märkten zu geben, um auf diese Weise eine mittelfristige Stabilisierung der wirtschaftlichen Existenz, die Eröffnung neuer Perspektiven und Chancen am Markt (auch im Ausland) swie die Anpassung der Frtbildungsteilnehmer an den technlgischen, kulturellen und szialen Wandel im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft zu erreichen. 1. Zweck, Rechtsgrundlagen 1.1. Zweckbestimmung Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe dieser Verwaltungsvrschrift Prjektförderungen. Das Prgramm Qualifizierung: Kulturwirtschaft unterstützt durch Zuwendungen Ausgaben für die Planung und Durchführung vn Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der nicht-künstlerischen Weiterbildung für Freiberufler und Selbständige (Urheber und Interpreten) der Kulturwirtschaft. Die Finanzierung erflgt aus Mitteln, die dem Land Berlin aus dem Eurpäischen Szialfnds (ESF) im Rahmen der Förderperide zur Verfügung stehen Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage ist das Operatinelle Prgramm des Landes Berlin (OP) für den ESF für die Förderperide 2014 bis 2020 in der jeweils vn der Eurpäischen Kmmissin genehmigten Fassung. Die Förderung nach dieser Verwaltungsvrschrift ist unter dem spezifischen Ziel A 2 Passgenaue Erhöhung des Qualifikatinsniveaus vn Beschäftigten und Selbständigen der Priritätsachse A Förderung nachhaltiger und hchwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mbilität der Arbeitskräfte zugerdnet. Die finanzielle Beteiligung des ESF erflgt insbesndere auf Grundlage der Verrdnung (EG) Nr. 1303/2013 des Eurpäischen Parlaments und des Rates vm , der Verrdnung (EG) Nr. 1304/2013 des Eurpäischen Parlaments und des Rates vm swie der Verrdnung (EG) Nr. 215/2014 der Kmmissin vm 07. März 2014 zur Festlegung vn Vrschriften für die Durchführung der Verrdnung (EU) Nr. 1303/ Bewilligungsbehörde und Fachstelle Bewilligungsbehörde im Auftrag des Landes Berlin ist die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement (BZF) im Einvernehmen mit dem Regierenden Bürgermeister vn Berlin, Senatskanzlei, Kulturelle Angelegenheiten, Referat V A, als Fachstelle. ESF-Verwaltungsbehörde ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technlgie und Frschung.
2 2. Gegenstand der Förderung 2.1. Fördergegenstand Gegenstand der Förderung sind Beratungs- und Qualifizierungsangebte im Bereich des nicht-künstlerischen berufsrelevanten Wissens für Freiberufler und Selbständige (Urheber und Interpreten) der Kulturwirtschaft. Nichtkünstlerische bzw. nichtfachliche berufsbezgene Kmpetenzen zielen insbesndere auf Fragen der Selbstvermarktung, der Markterweiterung, der Urheber- und Leistungsschutzrechte, der spezifischen IT-Kenntnisse, des Prjektmanagements, des Rechts im Kntext des künstlerisch-kulturellen Wirkens (z.b. Immissinsschutzrecht; Szialversicherungsrecht der Künstlerinnen und Künstler) und der Betriebswirtschaft Zielbereich und Zielgruppe der Förderung Zielbereich der Förderung sind die Teilmärkte der Kulturwirtschaft nach der Gliederung des Berliner Kulturwirtschaftsberichts , jedch hne die Bereiche Architektur, Werbung, Sftware und Telekmmunikatin. Zielgruppe der Förderung sind Persnen, die nachweislich in Berlin whnhaft sind, das 16. Lebensjahr vllendet haben, keiner Schulbesuchspflicht mehr unterliegen, im Zielbereich prfessinell einen Kreativberuf ausüben der für eine prfessinelle Berufsausübung ausgebildet sind bzw. über entsprechende Kenntnisse und Praxis verfügen. Persnen aus dem Teilmarkt Werbung können zur Zielgruppe gezählt werden, wenn sie ihren Kreativberuf auch in anderen Teilmärkten ausüben Nicht förderfähige Maßnahmen Nicht förderfähig sind Vrhaben, die ausschließlich der überwiegend der Erstausbildung bzw. der Vermittlung vn kreativen und künstlerischen Kernkmpetenzen dienen; der Ausübung eines kreativen Berufes als Nebenbeschäftigung der auf nichtprfessineller Grundlage dienen; nicht ausschließlich der Beratung und Qualifizierung der Zielgruppe der Förderung zu Gute kmmen. in Bereichen wirken, in denen der Qualifizierungsbedarf als durch andere Angebte abgedeckt anzusehen ist Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind juristische Persnen des privaten und öffentlichen Rechts swie rechtsfähige Persnengesellschaften, insbesndere staatliche und private Hchschulen, Vlkshchschulen, freie Träger, Berufsverbände und Netzwerke. Die Antragstellung durch ein Knsrtium vn je für sich antragsberechtigten Einrichtungen ist möglich. In diesem Fall ist als Teil des Antrages ein rechtsverbindlicher Kperatinsvertrag vrzulegen, der ein Mitglied des Knsrtiums zum Partner der Bewilligungsbehörde bestellt, welcher als Empfänger des Zuwendungsbescheids gegenüber der Bewilligungsbehörde für die Gesamtdurchführung und Verwaltung der Maßnahme verantwrtlich ist. Im Kperatinsvertrag sind alle Rechte und Pflichten, die Anfrderungen aus dieser Verwaltungsvrschrift swie die Bedingungen des Zuwendungsbescheids einschließlich Nebenbestimmungen an die Kperatinspartner weiterzugeben. 1 Wird in Kürze veröffentlicht.
3 3. Zuwendungsvraussetzungen 3.1. Zielbeitrag Die Prjekte müssen sich dem Fördergegenstand nach Nummer 2 dieser Richtlinie zurdnen lassen und beschreiben, welchen knkreten Beitrag sie zur Erreichung des spezifischen Ziels im Sinne des Operatinellen Prgramms des Landes Berlin für den ESF für die Förderperide 2014 bis 2020 leisten Nutzung des IT-Begleitverfahrens des ESF Für die Antragstellung, die Dkumentatin der Durchführung, die Abrechnung und die Erstellung der zwischen und Endverwendungsnachweise ist das zentrale IT-Begleitverfahren des ESF in Berlin zu nutzen Anfrderungen an den Antrag Förderungen werden nur bewilligt, wenn die durch die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement (BZF) der die ESF-Verwaltungsbehörde bekannt gegebenen Anfrderungen erfüllt sind, insbesndere wenn ein detaillierter Kstenplan vrliegt, in dem alle mit dem Prjekt in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Ausgaben dargestellt werden, ein detaillierter Finanzierungsplan vrliegt, in dem die Gesamtfinanzierung des Vrhabens dargestellt wird: Höhe und Anteil der ESF-Mittel, Höhe und Anteil der Kfinanzierungsmittel und ggf. Höhe und Anteil der privaten Mittel zur Finanzierung der Ausgaben, eine Erklärung zur Vrsteuerabzugsberechtigung vrliegt, die Einwilligung in die Veröffentlichung vn Name und Pstanschrift des Zuwendungsempfängers, Art, Höhe und Zweck der Zuwendung in der zentralen Zuwendungsdatenbank des Landes Berlin im Internet und im Begünstigtenverzeichnis des ESF vrliegt, der Antragsteller in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin mit den ntwendigen Angaben registriert ist (bei gemeinnützigen juristischen Persnen: Anschrift, Sitz, Rechtsfrm, Gründungsjahr, Satzung, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Entscheidungsträger; bei nicht gemeinnützigen juristischen Persnen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Anschrift, Sitz, Rechtsfrm, Entscheidungsträger), der Antragsteller eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben hat, wnach er seinen Beschäftigten mindestens einen Lhn in der in 7 des Mindestlhngesetzes für das Land Berlin bezifferten Höhe zahlt und sich mit Kntrllen einverstanden erklärt hat; die Verpflichtung abgegeben wurde, alle ESF-spezifischen Anfrderungen an Infrmatins- und Publizitätsmaßnahmen zu erfüllen; alle finanziellen und statistischen Daten hinsichtlich der Prjektdurchführung eingepflegt sind, das Prjektknzept vrliegt, das u.a. Aussagen zu flgenden Punkten beinhaltet: Beschreibung der Zielgruppe, Teilnehmerzahl und Teilnehmerplätze swie ggf. Teilnehmerstunden, knkrete und nachprüfbare Ziele, die erreicht werden sllen swie Kennzahlen, mit deren Hilfe die Zielerreichung überprüft werden sll, Knzept und Arbeitsweise, Methde und Instrumente, Vermittlungs- und Vernetzungsangebte, Prjektleistung und Prjektlaufzeit, Beitrag zu den Querschnittszielen des ESF,
4 Akquisitin vn Teilnehmenden, insbesndere vn Teilnehmenden mit Migratinshintergrund, Kperatinspartner und Art der Kperatinen, Persnalausstattung und Qualifikatin des Persnals, räumliche und sächliche Ausstattung des Vrhabens, Qualitätssicherung und Erflgsbebachtung, Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung der Prjektergebnisse. 4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 4.1. Förderart, Finanzierungsart und Frm der Förderung Die Zuwendung wird ausschließlich im Wege der Prjektförderung als Anteilsfinanzierung in Frm eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Förderung aus Mitteln des ESF übernimmt grundsätzlich nur einen Anteil an den zuwendungsfähigen Gesamtksten der zu fördernden Prjekte. Grundsätzlich beträgt der maximal zu beantragende ESF-Zuschuss in der Priritätsachse A 50 v.h. der Ksten. Die Bewilligungsbehörde nutzt bestehende Spielräume für einen höheren Beteiligungssatz nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb des Prgramms nach dieser Verwaltungsvrschrift Kfinanzierung Die erfrderliche natinale Kfinanzierung kann in Frm vn öffentlichen und privaten Mitteln erbracht werden. Sie kann insbesndere auch durch Entgelte der Teilnehmenden erbracht werden, die nicht als Einnahmen, sndern als Beitrag der die Entgelte vereinnahmenden Stelle gewertet werden Bewilligungszeitraum Der Bewilligungszeitraum für ein Prjekt muss vllständig in flgendem Zeitraum liegen: 1. Januar September Zuwendungsfähige Ksten Die Zuwendungsfähigkeit vn Ksten richtet sich nach den durch die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement (BZF) der die ESF-Verwaltungsbehörde bekannt gegebenen Regelungen. Grundsätzlich sind insbesndere flgende Ksten förderfähig: Persnalksten für Prjektverwaltungspersnal und für interne Lehrkräfte; Sachksten für Arbeits-, Lehr- und Lernmaterial, Hnrare der externen Lehrkräfte, Hnrare für externe Kräfte der Buchhaltung, der externen Evaluierung, der IT-Wartung, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit swie der Prjektverwaltung, Weiterbildung und Reisen, Mieten und Mietnebenksten, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, gesetzlich vrgeschriebene Versicherungen, Abschreibungen, Erwerb vn technischem Kleingerät swie Teilnehmer-Einkmmen. Ksten der öffentlichen Verwaltung sweit diese Antragsteller ist - sind förderfähig.
5 Alle Ksten sind nur in dem Umfang zuwendungsfähig, in dem sie durch das Prjekt verursacht werden. Für die Abrechnung ist der Nachweis der Prjektbezgenheit des Kstenanteils zu führen. Hnrarausgaben für externe Kräfte sind nur dann zuwendungsfähig, wenn sie für die Durchführung der Prjekte unabdingbar ntwendig sind und die Aufgaben nicht im Rahmen vn vrhandenen Beschäftigungsverhältnissen beim Antragsteller bzw. bei seinen Knsrtialpartnern durchführbar sind. Die Höhe der Hnrarausgaben sll sich im Einzelfall grundsätzlich in den vn der Senatsverwaltung für Inneres und Sprt Berlin in ihrem Rundschreiben II H Nr. 104/2013 vm 10. Dezember 2013 empfhlenen Bandbreitensätzen bewegen. Über Ausnahmen entscheidet die Bewilligungsbehörde. Für die Vergabe vn Hnrarleistungen gelten die Bestimmungen zu 55 LHO. Der Zuwendungsempfänger hat sicherzustellen, dass die Qualifikatin der Hnrarempfänger dkumentiert wird und nachweisbar ist. 5. Verfahren 5.1. Allgemeines Das Verfahren der Bewilligung, Begleitung, Kntrlle und zum Nachweis der Förderung wird durch die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement (BZF) der die ESF-Verwaltungsbehörde geregelt. Die Auswahl der zu fördernden Prjekte ist diesem Verfahren vrgeschaltet Prjektauswahlverfahren Leitprinzip Für die Auswahl vn Prjekten sll im Sinne der für die Förderperide 2014 bis 2020 vrgegebenen Leitprinzipien des Operatinellen Prgramms des ESF grundsätzlich ein knkurrierendes Auswahlverfahren vrgesehen werden, in dem nach vrgegebenen Kriterien die an besten geeigneten Prjektträger ausgesucht werden. Nur sweit für eine Prjektleistung nur ein Träger zur Verfügung steht, findet kein knkurrierendes Auswahlverfahren statt Leistungsbeschreibung Grundlage des knkurrierenden Auswahlverfahrens ist die vn der Fachstelle erarbeitete Leistungsbeschreibung, die in einem Antragsaufruf veröffentlicht wird, sich auf die Einreichung vn Prjektvrschlägen der auf Prjektanträge beziehen kann die knzeptinellen Anfrderungen an die förderfähigen Maßnahmen, die Förderziele, Zielgruppen, die Ausrichtung und Intensität der Maßnahmen, den Förderumfang und die Förderdauer im Rahmen dieser Verwaltungsvrschrift knkretisiert gegebenenfalls in Ergänzung zu Nr zusätzliche Prjektauswahlkriterien benennt, hinsichtlich der Zielbereiche und Zielgruppen auf Teile beschränkt werden kann und grundsätzlich s zu gestalten ist, dass die Fördermittel für Qualifizierungsangebte zugunsten möglichst vieler Teilzielgruppen zur Verfügung stehen und zeitlich parallele Dppelangebte vermieden werden Prjektvrschläge Die auf Grundlage des Antragsaufrufs eingereichten Prjektvrschläge müssen im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung frmulierten Anfrderungen aussagekräftig sein. Insbesndere müssen die Prjektvrschläge auf die Auswahlkriterien nach Nr eingehen, das bedeutet die Ausgangs- und Bedarfslage analysieren, das geplante Vrhaben inhaltlich und zeitlich präzise beschreiben, die einzusetzenden finanziellen und persnellen Ressurcen beziffern und die Zielsetzung darlegen.
6 Auswahlkriterien Über die Auswahl der eingereichten Prjektvrschläge zur Förderung entscheidet die Fachstelle auf Grundlage mindestens flgender Auswahlkriterien: Einhaltung der allgemeinen Vrgaben nach dieser Verwaltungsvrschrift (zugelassener Antragsteller, Zielbereich und Zielgruppe, Art der Beratungen und Qualifizierungsmaßnahmen), Zuverlässigkeit des Antragstellers bei der Abrechnung vn Zuwendungen (einschließlich ESF), Vllständigkeit des Antrages bzw. Aussagekraft der Prjektskizze, Umfang der Erfahrungen des Antragstellers mit der Zielgruppe, Anzahl der Referenzen des Antragstellers für vergleichbare Vrhaben, Ausmaß der Berücksichtigung vn Migranten und weiterer im Antragsaufruf benannter Gruppen im Prjekt, Beitrag zu den Querschnittszielen der ESF-Förderung, Verfahren der internen Qualitätssicherung, Zertifizierung des Antragstellers (z.b. nach AZAV) Für die Auswahl der Prjekte wird eine Bewertungsmatrix genutzt, die die Kriterien nach Relevanz gewichtet und in der der Grad der Erfüllung bewertet werden kann Abschluss des Auswahlverfahrens Nach Auswahl der für eine Förderung geeigneten Vrhabenvrschläge werden die prjektvrschlagenden Stellen vn der Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement (BZF) über das Ergebnis des Verfahrens infrmiert und im Erflgsfalle zur Antragstellung aufgefrdert. 6. Snstige Zuwendungsbestimmungen 6.1. Allgemeines Der Zuwendungsempfänger hat sicherzustellen, dass die für die Berichterstattung erfrderlichen Daten und Infrmatinen zu den jeweils geltenden Stichtagen im IT-Begleitsystem zur Verfügung stehen. Alle Belege sind mindestens bis zum Jahr 2030 aufzubewahren, sfern nicht aus steuerlichen der anderen Vrschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist Verwendungsnachweis Für den Nachweis der Verwendung gelten die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Prjektförderung, sweit nicht die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement (BZF) der die ESF-Verwaltungsbehörde besndere Regelungen erlassen. Die Frm des Verwendungsnachweises entspricht dem Endbericht im IT-Begleitsystem. Näheres zu den Anfrderungen an den Verwendungsnachweis kann auch im Zuwendungsbescheid geregelt werden. Die Bewilligungsbehörde kann einen zusätzlichen ausführlichen ergebnisbezgenen Sachbericht verlangen, insbesndere wenn dies wegen der Besnderheit des Prjektes, auf Grund vn Prüfungserkenntnissen der auf Nachfrage Dritter angezeigt erscheint Nachweis der Kfinanzierung Die Darstellung vn Kfinanzierungsmitteln aufgrund der Freistellung vn Beschäftigten für ESF-Prjekte muss durch die Vrlage individueller Verdienstbescheinigungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. durch Bescheinigungen zum Erhalt staatlicher Transferleistungen erflgen. Der Zuwendungsempfänger muss eine Kpie dieser Unterlagen zur Prüfung vrhalten Datenschutz der Teilnehmenden Die Teilnehmenden der Prjekte müssen die Einverständniserklärung zum Merkblatt zur Erhebung persnenbezgener Angaben in ESF-Prjekten unterschreiben und ihre Anwesenheit auf einer Teilnehmerliste durch eigenhändige Unterschrift mit Datumsangabe bestätigen.
7 6.5. Zustimmung zur Datenverarbeitung Persnenbezgene, antragsgebundene Daten sind durch die Bewilligungsbehörde zu erheben. Diese ist für die Berichterstattung verantwrtlich und übermittelt im Rahmen dieser Tätigkeit die erfrderlichen Daten an die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung und an die Eurpäische Kmmissin. Die Eurpäische Kmmissin nutzt die Daten zur Finanzkntrlle und für die Evaluierung der Strukturfndsförderung. Die Erhebung und Übermittlung der Daten erflgt auf Basis vn 10 (1) und 6 (1) Nr. 1 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) in Verbindung mit dem Gesetz über Datenverarbeitung im Bereich der Kulturverwaltung swie den Artikeln 6, 7 und 37 der Verrdnung (EG) Nr. 1828/2006 vm Der Antragsteller muss der Erhebung und Übermittlung dieser Daten zustimmen. Wird die Zustimmung verweigert, werden keine Fördermittel bewilligt Mnitring und Evaluierung Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, mit den für das Mnitring und die Evaluierung des Operatinellen Prgramms beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten. Die für die Berichterstattung gegenüber der Kmmissin erfrderlichen inhaltlichen Daten, die für die Abrechnung der ESF-Mittel erfrderlichen Finanzdaten swie die erfrderlichen Daten für das Mnitring und die Evaluatin werden über das zentrale IT-Begleitverfahren eingehlt. Die finanzielle Steuerung und Erflgsbebachtung bliegt der Bewilligungsstelle Fachplitische Begleitung Für die fachplitische Gesamtsteuerung ist die Fachstelle berechtigt, die Daten des IT- Begleitsystems anzufrdern und auszuwerten. Die Fachstelle ist darüber hinaus berechtigt, unentgeltlich an einzelnen Qualifizierungsveranstaltungen teilzunehmen, Unterlagen vr Ort einzusehen und anzufrdern. Der Zuwendungsempfänger hat der Fachstelle auf Anfrderung geeignetes Material (Texte, Bilder, Filme) unentgeltlich zur Nutzung für seine Öffentlichkeitsarbeit zu überlassen der slches anzufertigen. Die Bewilligungsbehörde verpflichtet die Zuwendungsempfänger im Zuwendungsbescheid zur Kperatin im Sinne vn Absatz 1 mit der Fachstelle Prüfungsrechte Der Rechnungshf vn Berlin ist gemäß 91 LHO zur Prüfung bei Stellen außerhalb der Berliner Verwaltung berechtigt. Des Weiteren sind aufgrund der Mittel aus dem ESF die Eurpäische Kmmissin einschließlich des Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Eurpäische Rechnungshf, die Bescheinigungsbehörde des Landes Berlin, die ESF- Prüfbehörde des Landes Berlin swie die ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Berlin swie die Beauftragten dieser Stellen entsprechend prüfberechtigt Prüfungsmitwirkung Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, im Rahmen der Finanzkntrlle durch die in Nummer 6.5 genannten Stellen mitzuwirken und die erfrderlichen Auskünfte zu erteilen. Die im Zusammenhang mit den beantragten Zuwendungen stehenden Daten werden auf Datenträgern gespeichert. Mit seinem Antrag erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, dass die Daten an die Eurpäische Kmmissin und an die mit der Evaluierung beauftragten Stellen weitergegeben werden können Publizität Flgende ergänzende Nebenbestimmung ist in den Zuwendungsbescheid zu übernehmen: Der Senat vn Berlin ist berechtigt, über das Prjekt in der Öffentlichkeit zu berichten, Prjektdaten und -ergebnisse zu veröffentlichen, die Prjekterfahrungen und -ergebnisse für seine Aufgaben zu nutzen und seine Veröffentlichungsrechte an Dritte zu übertragen. Dies gilt nicht, sweit Betriebs- der Geschäftsgeheimnisse betrffen sind. Ein Hnrar für die Veröffentlichung, Übertragung usw. wird dem Zuwendungsempfänger nicht gewährt.
8 6.11. Kumulatinsverbt Es besteht ein Kumulatinsverbt mit Förderungen aus anderen Prgrammen, die aus Mitteln der Eurpäischen Unin für den gleichen Förderzweck finanziert werden Maßnahmebeginn Mit der Durchführung vn Vrhaben darf vr Antragstellung nicht begnnen wrden sein. Beginn des Vrhabens ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- der Leistungsvertrages. Auf Antrag kann die Bewilligungsbehörde einem vrzeitigen Maßnahmebeginn zustimmen. Auch bei Zustimmung erflgt die Inangriffnahme des Vrhabens auf Risik des Antragstellers Zuwendungsanspruch Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 7. Geltungsdauer Diese Verwaltungsvrschrift tritt am in Kraft. Mit Ablauf des tritt sie außer Kraft.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten
Der Regierende Bürgermeister vn Berlin Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten Verwaltungsvrschrift über die Gewährung vn Fördermitteln im Rahmen des Prgramms Stärkung des Innvatinsptentials in der
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
MehrGemeinsame Richtlinie 1
Gemeinsame Richtlinie 1 des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Senatskanzlei, Kultur und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres
MehrAuswahlkriterien / Gewichtung:
Auswahlkriterien / Gewichtung: Die Auswahl der Prjektträger für das Instrument 11 erflgt anhand untenstehender Kriterien. Die Ermittlung wird durch die Fachstelle durchgeführt. Die Entscheidung über die
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
MehrZiel der Förderung. 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
ESF-Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung von sozialpädagogischen Fachkräften durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium
MehrRichtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben
DS0380/12 - Anlage Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben Inhaltsverzeichnis 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:
MehrFörderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1.
Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Mai 2009, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des
MehrMinisterium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Bekanntmachung des Förderprogramms FH BASIS 2018
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nrdrhein-Westfalen Bekanntmachung des Förderprgramms FH BASIS 2018 1. Vrbemerkung Wissenschaft und Frschung haben die Aufgabe, Antwrten auf die grßen
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten
MehrNeufassung der Sportförderrichtlinie des Landkreises Prignitz
Neufassung der Sprtförderrichtlinie des Landkreises Prignitz Teil I Allgemeine Bestimmungen (gültig für alle Förderungen) 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Fördergrundsätze Der Landkreis Prignitz gewährt den
MehrFörderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015
Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 1. Zuwendungszweck Das Land Hessen führt jährlich gemeinsam mit verschiedenen Wirtschaftsunternehmen,
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,
MehrEntwicklungsprogramm EULLE
Entwicklungsprgramm EULLE CCI-NR.: 2014DE06RDRP017 Erläuterungen zu den Anträgen auf Förderung zur Umsetzung vn Vrhaben im Rahmen der LILE - Teilmaßnahme 19.2 Gemäß den Verrdnungen (EU) Nr. 1303/2013 und
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung eines Kulturrucksack- Projektes im Jahr 2018
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung eines Kulturrucksack- Prjektes im Jahr 2018 Die mit * markierten Felder sind Pflichtfelder! Veranstalter* Thema 2018: Eurpa Titel*/Thema* Datum*
Mehrvom 11. Februar Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung vn Maßnahmen zur Umsetzung des Mrschutzprgramms PrMr vm März 2015 als Beitrag zum Klimaschutz swie der Umsetzung
MehrFördergrundsätze. I. Zielsetzung und Gegenstand der Förderung
Investitin in Ihre Zukunft Die Senatrin für Arbeit, und Sziales Fördergrundsätze Szialversicherungspflichtige Arbeit für ältere Arbeitslse (55 plus) > gefördert aus Mitteln des Eurpäischen Szialfnds (ESF)
MehrVerfahrensverzeichnis des Datenschutzbeauftragten
Verfahrensverzeichnis des Datenschutzbeauftragten Stand 05.03.2018 Öffentliches Verfahrensverzeichnis über die Verarbeitung persnenbezgener Daten Gemäß 4g II S. 2 des BDSG hat der Beauftragte für Datenschutz
MehrINTERREG-Merkblatt: De-Minimis-Regel
Eurpäische Unin Eurpäischer Fnds für reginale Entwicklung Unia Eurpejska Eurpejski Fundusz Rzwju Reginalneg INTERREG-Merkblatt: De-Minimis-Regel 1. De-minimis-Beihilfen Der Begriff De-minimis-Regel stammt
MehrStraße: PLZ/Ort: Landkreis: Name: Name: Telefon: Fax: Kontoinhaber: IBAN: Kreditinstitut:
Absender (Name/Anschrift) Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg Ministerbüro Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Antrag auf Gewährung einer Zuwendung "Glücksspielabgabe" 1. Antragsteller
MehrInfoveranstaltung zur neuen Existenzgründungsrichtlinie
Förderelemente II.1, II.2, II.3 II.1 Reginale Ltsendienste, II.2 Ltsendienst für Migrantinnen und Migranten, II.3 Gründungswerkstätten für junge Leute Dr. Vlker Offermann, Martin Hantke Ministeriums für
MehrRichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom 15. November 2006
Richtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom 15. November 2006, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2. Gegenstand
MehrVerzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten beim Verantwortlichen
der Grundschule Wiesa Sphie Schll in Kamenz, des Schulfördervereins KiWi - Kinder in Wiesa e.v. und des Schulhrtes Kamenz- Wiesa für den gemeinsamen Webauftritt vertreten durch die Schulleiterin Ilke Krebs,
MehrBremisches Hochschulzulassungsgesetz
BremHZG BremHZG Inhaltsübersicht Artikel 1 [Zustimmung, Veröffentlichung] Artikel 2 [Ermittlung der Zulassungszahlen] Artikel 3 [Zulassungszahl] Artikel 4 [Ausbildungskapazität] Artikel 5 [Verfahren für
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren
MehrErklärungen des Antragstellers (Vordruck)
Erklärungen des Antragstellers (Vrdruck) zum Antrag auf Förderung vn Investitinen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Hessen 1. Subventinserhebliche Tatsachen
MehrRichtlinien der Stadt Oberursel (Taunus) für die Förderung von Kindertagespflege (in der Fassung des Magistratsbeschlusses vom
Richtlinien der Stadt Oberursel (Taunus) für die Förderung vn Kindertagespflege (in der Fassung des Magistratsbeschlusses vm 13.05.2013) Präambel Damit Kinder ptimale Entwicklungsmöglichkeiten erhalten,
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anschrift der Bewilligungsbehörde: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Referat 305 Domplatz 2-4 39104 Magdeburg Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt 1
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
MehrProjektauswahlkriterien
Prjektauswahlkriterien für das Prgramm "ESF-Integratinsrichtlinie Bund Die Umsetzung erflgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Sziales Priritätsachse Investitinsprirität ID der spezifischen Ziele
MehrAntrag auf Anerkennung als Prüfstelle 1 / Zertifizierung als IT- Sicherheitsdienstleister 2
Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle 1 / Zertifizierung als IT- Sicherheitsdienstleister 2 Angaben zur beantragten Anerkennung / Zertifizierung Art der Anerkennung / Zertifizierung: Erstanerkennung /
MehrInhalt. I. Grundlagen
Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Elbe-Elster (RL ÖPNV - Invest) vom 11. Dezember 2007 Der Kreistag des Landkreises
MehrVom 4. November 1996, BGBl. I. S geändert am (S. 3220); am (S. 565); am (S. 766) 1 Anwendungsbereich
Verrdnung über Antrags- und Anmeldeunterlagen und über Genehmigungs- und Anmeldeverfahren nach dem Gentechnikgesetz (Gentechnik-Verfahrensverrdnung - GenTVfV) Vm 4. Nvember 1996, BGBl. I. S. 1657 geändert
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie) 1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck Gemäß 89 Absatz 2 der Kommunalverfassung
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MI vom 12. 8. 2004-42.1H-12230 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Mehr216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches
216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur politischen Bildung (in zweifacher Ausfertigung einzureichen) EUR.
Anlage 1, den 20 Postfach: Telefon/Fax: Bankverbindung: BLZ: Anschrift Kto.: Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern Jägerweg 2 19053 Schwerin (Auf Rückfragen erteilt Auskunft:) Antrag
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland Vom 15.03.2011 1. Zuwendungszweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land gewährt nach Maßgabe
MehrRichtlinie des Rektorates über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung aus Mitteln der Sparkasse Vorpommern
Richtlinie des Rektorates über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung aus Mitteln der Sparkasse Vorpommern 1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck 1.1 Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
MehrFörderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen
Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen Fördergrundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Vom 27.07.2018 V 500 - V-412-23300-2017/056
MehrSächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Abteilung Kunst Wigardstraße Dresden. FV-Ident: 1. Antragsteller Name.
FV-Ident: (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß FörderRL Musikschulen/Kulturelle Bildung für eine Maßnahme zur Stärkung der Kulturellen Bildung (Abschnitt III.
Mehr2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23
MehrAktuelle Informationen zur Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg wichtige Termine
MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Szialrdnung, Familie, Frauen und Seniren Baden-Württemberg Pstfach 103443 70029 Stuttgart An die Träger
MehrDas optimale Gesprächsprofil für meine Existenzgründungsberatung bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Das ptimale Gesprächsprfil für meine Existenzgründungsberatung bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Wir freuen uns, dass Sie die IHK im Bereich Existenzgründung ansprechen, wir beraten Sie sehr gerne.
MehrRichtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)
Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt gemäß der 12, 73, 74 und 82 SGB VIII und gemäß 2 bis 5 des Kinder-
MehrRICHTLINIE. Směrnica k spěchowanju kulturnych naprawow a projektow w Budyskim wokrjesu
Landkreis Bautzen RICHTLINIE zur Förderung kultureller Maßnahmen und Projekte im Landkreis Bautzen (Kulturförderrichtlinie) Směrnica k spěchowanju kulturnych naprawow a projektow w Budyskim wokrjesu Inhaltsübersicht:
MehrRdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 C v (ab Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen)
2430 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) durch das Land Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit
MehrENTWICKLUNGS- PROGRAMM EULLE
ENTWICKLUNGS- PROGRAMM EULLE Entwicklungsprgramm "Umweltmaßahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EULLE) CCI Nr.: 2014DE06RDRP017 FLLE 2.0: Kleinstunternehmen der Grundversrgung (GAK
MehrKriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,
MehrRichtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL)
Richtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL) Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Torgau hat in seiner Sitzung vom 16.03.2016 die
MehrRichtlinien. unterstützte Kinderbetreuung. für das Förderprogramm Betrieblich. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Richtlinien für das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Richtlinien für das Programm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung 2 1. Ziel
MehrQuelle: Gliederungs-Nr:
Landesrecht BW recherchiert von: Wolfgang Kunz am 28.03.2013 Vorschrift Quelle: Normgeber: Innenministerium Aktenzeichen: 4-5840.2/5 Erlassdatum: 31.10.2012 Fassungvom: 31.10.2012 Gültig ab: 01.01.2013
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
MehrRichtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten
Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die Stadt Rudolstadt fördert kulturelle und künstlerische Projekte, die zur Entwicklung und Gestaltung
MehrRichtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Gettorf
Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Gettorf 1. Zielstellung und Fördergrundsätze Die Gemeinde Gettorf ist grundsätzlich bereit, die vielfältige Arbeit
MehrGrundsätze zur Bewirtschaftung und Abrechnung für IBH-Projektmittel
Grundsätze zur Bewirtschaftung und Abrechnung für IBH-Prjektmittel Die Bewilligung und Abwicklung der IBH-Prjektmittel erflgt durch die Universität Knstanz in Anwendung vn 44 LHO Baden-Württemberg und
MehrFörderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1 Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 2. Zuwendungsempfänger 3. Art, Höhe und Gegenstand der Zuwendung
MehrRichtlinien zur Förderung von Initiativen, Vereinen und Selbstorganisationen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
Kmmunales Integratinszentrum Richtlinien zur Förderung vn Initiativen, Vereinen und Selbstrganisatinen vn Menschen mit Zuwanderungsgeschichte 1. Vrbemerkung Die Richtlinie zur Förderung vn Initiativen,
MehrFörderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke
Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke 1 Zielsetzung Die Stadt Friedrichsdorf gewährt auf Antrag
MehrAuswahlverfahren zur Durchführung des Netzwerkfonds-Projekts Neukölln VEREINt
Auswahlverfahren zur Durchführung des Netzwerkfnds-Prjekts Neukölln VEREINt 05. April 2018 1) Bedarfsbestimmung / Ausgangssituatin In Neukölln gibt es eine Vielzahl vn Vereinen und nachbarschaftlichen
MehrFördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken
Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken I. Allgemeine Leitlinie zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken Die Situation des öffentlichen Bibliothekswesens in Nordrhein-Westfalen ist ausgesprochen heterogen.
Mehr2.1.3 bei Vorhaben kleineren Umfangs Inhaber eines auf mindestens 15 Jahre abgeschlossenen Nutzungsvertrages (zum Beispiel Miet- oder Pachtvertrag),
Richtlinien des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst für die Bewilligung vn Zuwendungen für Kulturdenkmäler (Denkmalförderrichtlinien) B e z u g : Erlass vm 8. Januar 2003 (StAnz. S. 692)
MehrAntrag. Förderung der Personal- und Sachausgaben des *
1. Antrag Beantragt wird die Förderung der Persnal- und Sachausgaben des * beim gemäß Thüringer Ministerium für Arbeit, Sziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF), Referat 21 Werner-Seelenbinder-Straße
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung durch die Hansestadt Rostock
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung durch die Hansestadt Rostock In Anerkennung der Bedeutung von Kunst und Kultur für die Lebensqualität und Urbanität einer Stadt,
MehrFördergrundsätze zur Absatzförderung von Milch und Milcherzeugnissen
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Fördergrundsätze zur Absatzförderung vn Milch und Milcherzeugnissen 1. Rechtsgrundlage Verrdnung (EU) Nr. 702/2014 der Kmmissin vm
MehrAusschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern
Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung
Mehrin den jeweils geltenden Fassungen.
Fördergrundsätze des Nds. Kultusministeriums für die Gewährung vn Zuwendungen zur Förderung vn Maßnahmen im Rahmen des Prgramms Inklusin durch Enkulturatin - ein bildungsplitischer Ansatz zur Vermittlung
MehrProzess der Weiterentwicklung eines Studiengangs
Checkliste für die Weiterentwicklung eines Studiengangs Eine Übersicht zum Przessablauf mit Infrmatinen zu den Verantwrtlichen und den aktuellen Vrgabedkumenten/mitgeltenden Dkumenten findet sich auf der
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI 1 Begriffe 1.1 Zuwendungen sind Geldmittel, die an Einrichtungen außerhalb
MehrFörderrichtlinie der Wernigeröder Stadtwerkestiftung
Förderrichtlinie der Wernigeröder Stadtwerkestiftung 1 Rechtliche Grundlagen 2 Stiftungszweck / Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger / Antragsberechtigte 4 Fördergrundsätze 5 Antragstellung 6
MehrVorschläge für die Aufgabenstellung von Arbeitsschutzkoordinatoren
Vrschläge für die Aufgabenstellung vn Arbeitsschutzkrdinatren Wichtig: Bei dieser ausführlichen Sammlung handelt es sich nur um Vrschläge. Das bedeutet nicht, dass alle aufgeführten Aufgaben ausgeübt werden
MehrRichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung studentischer Veranstaltungen Vom 14.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung studentischer Veranstaltungen Vom 14. Mai 2007 I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Der Freistaat Sachsen gewährt nach
Mehr2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende
MehrCheckliste Erarbeitung einer Konzeption für die schulische Gewaltprävention
Stand: Juni 2015 Checkliste Erarbeitung einer Knzeptin für die schulische Gewaltpräventin Planung Prblembeschreibung Beschreibung des Ist-Zustands / Evaluatin der Gewalt vr Ort: Erscheinungsfrmen der Gewalt
MehrBankverbindung Kontonummer: Bankleitzahl: Geldinstitut:
FV-Ident: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß FörderRL Kulturelle Bildung (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Postfach 10 09 20 01079 Dresden
Mehr9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ
9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ 1.1 Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt aus ihren Erträgen, den Zuweisungen Dritter, insbesondere des Thüringer Ministeriums für Soziales,
MehrRichtlinie über die Förderung der Jugendarbeit nach 11 SGB VIII Beschluss der Regionsversammlung vom 19. Dezember
Seite 1 Beschluss der Regionsversammlung vom 19. Dezember 2017 1. Zuwendungszweck Die Region Hannover fördert die Durchführung von überkommunalen Angeboten der Jugendarbeit gemäß den 11 und 74 SGB VIII
MehrAntrag. Förderung der Personal- und Sachausgaben der. Ausschreibung [ ] der Landesstelle Gewaltprävention Thüringer Staatsanzeiger Nr.
1. Antrag Beantragt wird die Förderung der Persnal- und Sachausgaben der. beim im Ergebnis der Thüringer Ministerium für Arbeit, Sziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF), Referat 21 Werner-Seelenbinder-Straße
MehrFörderrichtlinie zur Projektförderung Neue Impulse U 50
Förderrichtlinie zur Projektförderung Neue Impulse U 50 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das JobCenter Essen gewährt gem. 16 f SGB II SGB II in Verbindung mit 23 und 44 BHO eine Projektförderung nach Maßgabe
MehrVORIS Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind. 3.1 Landkreise und Gemeinden,
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Konjunkturpakets II - Förderschwerpunkt Altlastensanierung - - RdErl. d. MU v. 11. 03. 2009-38-62827/1/1/8 - VORIS 28300 1. Zuwendungszweck,
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung
zu KAL-L Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 13 Postfach 60 11 50 14411 Potsdam Antrag auf Gewährung einer Zuwendung 1. Antragsteller Name/ Bezeichnung
MehrLebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung Programminformationen zu Organisation und Ablauf
Lebens- und erwerbsweltbezgene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung Prgramminfrmatinen zu Organisatin und Ablauf Für das Prgramm "Lebens- und erwerbsweltbezgene Weiterbildung in Einrichtungen
MehrGlobal Incubator Network (GIN) Austria
Glbal Incubatr Netwrk (GIN) Austria Prgrammdkument gemäß Punkt 3.2.1. und 3.2.2. der aws-richtlinie für Förderungen aus Mitteln der Natinalstiftung für Frschung, Technlgie und Entwicklung Januar 2019 Inhaltsverzeichnis
MehrCode of Conduct VAS/WAP Billing Dienste
Cde f Cnduct VAS/WAP Billing Dienste 01.2016 1 Inhalt 1. Präambel 3 2. Pflichten und Sanktinen 5 2 Präambel Mit VAS/WAP-Billing wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Inanspruchnahme vn digitalen Diensten
Mehr- 1 - Förderrichtlinie. Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- 1 - Förderrichtlinie Bundesministerium für Arbeit und Sziales und Bundesministerium für Familie, Seniren, Frauen und Jugend Bekanntmachung der Förderrichtlinie Förderrichtlinie zur Verbesserung der szialen
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. vom 16. März 2015, S. 447 Erlass des Ministeriums
MehrVerwendungsnachweis für Vorhaben im Sportstättenbau (einschließlich Ausstattung)
Verwendungsnachweis für Vorhaben im Sportstättenbau (einschließlich Ausstattung) Zuwendungsempfänger: Name des Vereins: Anschrift: Bankverbindung: IBAN: BIC: Auskunft erteilt: Telefon: E-Mail: An (die
MehrRichtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha Präambel Die Stadt Taucha erkennt die gesellschaftliche Bedeutung und die positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen
MehrRücksendung per Mail bis Freitag,18. Mai 2018
Rücksendung per Mail bis Freitag,18. Mai 2018 Schul-, Kultur- und Sprtamt Marktplatz 11 74072 Heilbrnn Tel.: 07131 56-2415 Fax: 07131 56-3196 E-Mail: charltte.mischler@stadt-heilbrnn.de Kntaktdaten: Prgramm-Meldung
MehrZentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Lipezker Str. 45, Haus Cottbus.
Allgemeine Infrmatinen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vrgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverrdnung für den Bereich der Dienstunfallfürsrge in der Zentralen Bezügestelle des Landes
Mehr