1. Zweck, Rechtsgrundlagen

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1 Der Regierende Bürgermeister vn Berlin Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten Verwaltungsvrschrift über die Gewährung vn Fördermitteln im Prgramms Qualifizierung: Kulturwirtschaft (KuWiQ) (VV KuWiQ) Vm Skzl Kult - V A 2 SBa (Telefn: ) Auf Grundlage der Landeshaushaltsrdnung vn Berlin wird für die Gewährung vn Fördermitteln des Prgramms Qualifizierung: Kulturwirtschaft - KuWiQ im Einvernehmen mit den Senatsverwaltungen für Finanzen und für Wirtschaft, Technlgie und Frschung bestimmt: Das Prgramm Qualifizierung: Kulturwirtschaft - KuWiQ dient der finanziellen Förderung vn Beratungs- und Weiterbildungsangebten für die Selbständigen und die freiberuflich Tätigen in den kulturell geprägten Teilbranchen der Kulturwirtschaft Berlins mit Mitteln des Eurpäischen Szialfnds. Ziel ist es, den Teilnehmenden durch ein höheres Maß an individueller berufsbezgener Handlungskmpetenz Hilfe zur Selbsthilfe für die Behauptung auf den kreativwirtschaftlichen Märkten zu geben, um auf diese Weise eine mittelfristige Stabilisierung der wirtschaftlichen Existenz, die Eröffnung neuer Perspektiven und Chancen am Markt (auch im Ausland) swie die Anpassung der Frtbildungsteilnehmer an den technlgischen, kulturellen und szialen Wandel im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft zu erreichen. 1. Zweck, Rechtsgrundlagen 1.1. Zweckbestimmung Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe dieser Verwaltungsvrschrift Prjektförderungen. Das Prgramm Qualifizierung: Kulturwirtschaft unterstützt durch Zuwendungen Ausgaben für die Planung und Durchführung vn Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der nicht-künstlerischen Weiterbildung für Freiberufler und Selbständige (Urheber und Interpreten) der Kulturwirtschaft. Die Finanzierung erflgt aus Mitteln, die dem Land Berlin aus dem Eurpäischen Szialfnds (ESF) im Rahmen der Förderperide zur Verfügung stehen Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage ist das Operatinelle Prgramm des Landes Berlin (OP) für den ESF für die Förderperide 2014 bis 2020 in der jeweils vn der Eurpäischen Kmmissin genehmigten Fassung. Die Förderung nach dieser Verwaltungsvrschrift ist unter dem spezifischen Ziel A 2 Passgenaue Erhöhung des Qualifikatinsniveaus vn Beschäftigten und Selbständigen der Priritätsachse A Förderung nachhaltiger und hchwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mbilität der Arbeitskräfte zugerdnet. Die finanzielle Beteiligung des ESF erflgt insbesndere auf Grundlage der Verrdnung (EG) Nr. 1303/2013 des Eurpäischen Parlaments und des Rates vm , der Verrdnung (EG) Nr. 1304/2013 des Eurpäischen Parlaments und des Rates vm swie der Verrdnung (EG) Nr. 215/2014 der Kmmissin vm 07. März 2014 zur Festlegung vn Vrschriften für die Durchführung der Verrdnung (EU) Nr. 1303/ Bewilligungsbehörde und Fachstelle Bewilligungsbehörde im Auftrag des Landes Berlin ist die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement (BZF) im Einvernehmen mit dem Regierenden Bürgermeister vn Berlin, Senatskanzlei, Kulturelle Angelegenheiten, Referat V A, als Fachstelle. ESF-Verwaltungsbehörde ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technlgie und Frschung.

2 2. Gegenstand der Förderung 2.1. Fördergegenstand Gegenstand der Förderung sind Beratungs- und Qualifizierungsangebte im Bereich des nicht-künstlerischen berufsrelevanten Wissens für Freiberufler und Selbständige (Urheber und Interpreten) der Kulturwirtschaft. Nichtkünstlerische bzw. nichtfachliche berufsbezgene Kmpetenzen zielen insbesndere auf Fragen der Selbstvermarktung, der Markterweiterung, der Urheber- und Leistungsschutzrechte, der spezifischen IT-Kenntnisse, des Prjektmanagements, des Rechts im Kntext des künstlerisch-kulturellen Wirkens (z.b. Immissinsschutzrecht; Szialversicherungsrecht der Künstlerinnen und Künstler) und der Betriebswirtschaft Zielbereich und Zielgruppe der Förderung Zielbereich der Förderung sind die Teilmärkte der Kulturwirtschaft nach der Gliederung des Berliner Kulturwirtschaftsberichts , jedch hne die Bereiche Architektur, Werbung, Sftware und Telekmmunikatin. Zielgruppe der Förderung sind Persnen, die nachweislich in Berlin whnhaft sind, das 16. Lebensjahr vllendet haben, keiner Schulbesuchspflicht mehr unterliegen, im Zielbereich prfessinell einen Kreativberuf ausüben der für eine prfessinelle Berufsausübung ausgebildet sind bzw. über entsprechende Kenntnisse und Praxis verfügen. Persnen aus dem Teilmarkt Werbung können zur Zielgruppe gezählt werden, wenn sie ihren Kreativberuf auch in anderen Teilmärkten ausüben Nicht förderfähige Maßnahmen Nicht förderfähig sind Vrhaben, die ausschließlich der überwiegend der Erstausbildung bzw. der Vermittlung vn kreativen und künstlerischen Kernkmpetenzen dienen; der Ausübung eines kreativen Berufes als Nebenbeschäftigung der auf nichtprfessineller Grundlage dienen; nicht ausschließlich der Beratung und Qualifizierung der Zielgruppe der Förderung zu Gute kmmen. in Bereichen wirken, in denen der Qualifizierungsbedarf als durch andere Angebte abgedeckt anzusehen ist Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind juristische Persnen des privaten und öffentlichen Rechts swie rechtsfähige Persnengesellschaften, insbesndere staatliche und private Hchschulen, Vlkshchschulen, freie Träger, Berufsverbände und Netzwerke. Die Antragstellung durch ein Knsrtium vn je für sich antragsberechtigten Einrichtungen ist möglich. In diesem Fall ist als Teil des Antrages ein rechtsverbindlicher Kperatinsvertrag vrzulegen, der ein Mitglied des Knsrtiums zum Partner der Bewilligungsbehörde bestellt, welcher als Empfänger des Zuwendungsbescheids gegenüber der Bewilligungsbehörde für die Gesamtdurchführung und Verwaltung der Maßnahme verantwrtlich ist. Im Kperatinsvertrag sind alle Rechte und Pflichten, die Anfrderungen aus dieser Verwaltungsvrschrift swie die Bedingungen des Zuwendungsbescheids einschließlich Nebenbestimmungen an die Kperatinspartner weiterzugeben. 1 Wird in Kürze veröffentlicht.

3 3. Zuwendungsvraussetzungen 3.1. Zielbeitrag Die Prjekte müssen sich dem Fördergegenstand nach Nummer 2 dieser Richtlinie zurdnen lassen und beschreiben, welchen knkreten Beitrag sie zur Erreichung des spezifischen Ziels im Sinne des Operatinellen Prgramms des Landes Berlin für den ESF für die Förderperide 2014 bis 2020 leisten Nutzung des IT-Begleitverfahrens des ESF Für die Antragstellung, die Dkumentatin der Durchführung, die Abrechnung und die Erstellung der zwischen und Endverwendungsnachweise ist das zentrale IT-Begleitverfahren des ESF in Berlin zu nutzen Anfrderungen an den Antrag Förderungen werden nur bewilligt, wenn die durch die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement (BZF) der die ESF-Verwaltungsbehörde bekannt gegebenen Anfrderungen erfüllt sind, insbesndere wenn ein detaillierter Kstenplan vrliegt, in dem alle mit dem Prjekt in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Ausgaben dargestellt werden, ein detaillierter Finanzierungsplan vrliegt, in dem die Gesamtfinanzierung des Vrhabens dargestellt wird: Höhe und Anteil der ESF-Mittel, Höhe und Anteil der Kfinanzierungsmittel und ggf. Höhe und Anteil der privaten Mittel zur Finanzierung der Ausgaben, eine Erklärung zur Vrsteuerabzugsberechtigung vrliegt, die Einwilligung in die Veröffentlichung vn Name und Pstanschrift des Zuwendungsempfängers, Art, Höhe und Zweck der Zuwendung in der zentralen Zuwendungsdatenbank des Landes Berlin im Internet und im Begünstigtenverzeichnis des ESF vrliegt, der Antragsteller in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin mit den ntwendigen Angaben registriert ist (bei gemeinnützigen juristischen Persnen: Anschrift, Sitz, Rechtsfrm, Gründungsjahr, Satzung, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Entscheidungsträger; bei nicht gemeinnützigen juristischen Persnen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Anschrift, Sitz, Rechtsfrm, Entscheidungsträger), der Antragsteller eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben hat, wnach er seinen Beschäftigten mindestens einen Lhn in der in 7 des Mindestlhngesetzes für das Land Berlin bezifferten Höhe zahlt und sich mit Kntrllen einverstanden erklärt hat; die Verpflichtung abgegeben wurde, alle ESF-spezifischen Anfrderungen an Infrmatins- und Publizitätsmaßnahmen zu erfüllen; alle finanziellen und statistischen Daten hinsichtlich der Prjektdurchführung eingepflegt sind, das Prjektknzept vrliegt, das u.a. Aussagen zu flgenden Punkten beinhaltet: Beschreibung der Zielgruppe, Teilnehmerzahl und Teilnehmerplätze swie ggf. Teilnehmerstunden, knkrete und nachprüfbare Ziele, die erreicht werden sllen swie Kennzahlen, mit deren Hilfe die Zielerreichung überprüft werden sll, Knzept und Arbeitsweise, Methde und Instrumente, Vermittlungs- und Vernetzungsangebte, Prjektleistung und Prjektlaufzeit, Beitrag zu den Querschnittszielen des ESF,

4 Akquisitin vn Teilnehmenden, insbesndere vn Teilnehmenden mit Migratinshintergrund, Kperatinspartner und Art der Kperatinen, Persnalausstattung und Qualifikatin des Persnals, räumliche und sächliche Ausstattung des Vrhabens, Qualitätssicherung und Erflgsbebachtung, Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung der Prjektergebnisse. 4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 4.1. Förderart, Finanzierungsart und Frm der Förderung Die Zuwendung wird ausschließlich im Wege der Prjektförderung als Anteilsfinanzierung in Frm eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Förderung aus Mitteln des ESF übernimmt grundsätzlich nur einen Anteil an den zuwendungsfähigen Gesamtksten der zu fördernden Prjekte. Grundsätzlich beträgt der maximal zu beantragende ESF-Zuschuss in der Priritätsachse A 50 v.h. der Ksten. Die Bewilligungsbehörde nutzt bestehende Spielräume für einen höheren Beteiligungssatz nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb des Prgramms nach dieser Verwaltungsvrschrift Kfinanzierung Die erfrderliche natinale Kfinanzierung kann in Frm vn öffentlichen und privaten Mitteln erbracht werden. Sie kann insbesndere auch durch Entgelte der Teilnehmenden erbracht werden, die nicht als Einnahmen, sndern als Beitrag der die Entgelte vereinnahmenden Stelle gewertet werden Bewilligungszeitraum Der Bewilligungszeitraum für ein Prjekt muss vllständig in flgendem Zeitraum liegen: 1. Januar September Zuwendungsfähige Ksten Die Zuwendungsfähigkeit vn Ksten richtet sich nach den durch die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement (BZF) der die ESF-Verwaltungsbehörde bekannt gegebenen Regelungen. Grundsätzlich sind insbesndere flgende Ksten förderfähig: Persnalksten für Prjektverwaltungspersnal und für interne Lehrkräfte; Sachksten für Arbeits-, Lehr- und Lernmaterial, Hnrare der externen Lehrkräfte, Hnrare für externe Kräfte der Buchhaltung, der externen Evaluierung, der IT-Wartung, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit swie der Prjektverwaltung, Weiterbildung und Reisen, Mieten und Mietnebenksten, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, gesetzlich vrgeschriebene Versicherungen, Abschreibungen, Erwerb vn technischem Kleingerät swie Teilnehmer-Einkmmen. Ksten der öffentlichen Verwaltung sweit diese Antragsteller ist - sind förderfähig.

5 Alle Ksten sind nur in dem Umfang zuwendungsfähig, in dem sie durch das Prjekt verursacht werden. Für die Abrechnung ist der Nachweis der Prjektbezgenheit des Kstenanteils zu führen. Hnrarausgaben für externe Kräfte sind nur dann zuwendungsfähig, wenn sie für die Durchführung der Prjekte unabdingbar ntwendig sind und die Aufgaben nicht im Rahmen vn vrhandenen Beschäftigungsverhältnissen beim Antragsteller bzw. bei seinen Knsrtialpartnern durchführbar sind. Die Höhe der Hnrarausgaben sll sich im Einzelfall grundsätzlich in den vn der Senatsverwaltung für Inneres und Sprt Berlin in ihrem Rundschreiben II H Nr. 104/2013 vm 10. Dezember 2013 empfhlenen Bandbreitensätzen bewegen. Über Ausnahmen entscheidet die Bewilligungsbehörde. Für die Vergabe vn Hnrarleistungen gelten die Bestimmungen zu 55 LHO. Der Zuwendungsempfänger hat sicherzustellen, dass die Qualifikatin der Hnrarempfänger dkumentiert wird und nachweisbar ist. 5. Verfahren 5.1. Allgemeines Das Verfahren der Bewilligung, Begleitung, Kntrlle und zum Nachweis der Förderung wird durch die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement (BZF) der die ESF-Verwaltungsbehörde geregelt. Die Auswahl der zu fördernden Prjekte ist diesem Verfahren vrgeschaltet Prjektauswahlverfahren Leitprinzip Für die Auswahl vn Prjekten sll im Sinne der für die Förderperide 2014 bis 2020 vrgegebenen Leitprinzipien des Operatinellen Prgramms des ESF grundsätzlich ein knkurrierendes Auswahlverfahren vrgesehen werden, in dem nach vrgegebenen Kriterien die an besten geeigneten Prjektträger ausgesucht werden. Nur sweit für eine Prjektleistung nur ein Träger zur Verfügung steht, findet kein knkurrierendes Auswahlverfahren statt Leistungsbeschreibung Grundlage des knkurrierenden Auswahlverfahrens ist die vn der Fachstelle erarbeitete Leistungsbeschreibung, die in einem Antragsaufruf veröffentlicht wird, sich auf die Einreichung vn Prjektvrschlägen der auf Prjektanträge beziehen kann die knzeptinellen Anfrderungen an die förderfähigen Maßnahmen, die Förderziele, Zielgruppen, die Ausrichtung und Intensität der Maßnahmen, den Förderumfang und die Förderdauer im Rahmen dieser Verwaltungsvrschrift knkretisiert gegebenenfalls in Ergänzung zu Nr zusätzliche Prjektauswahlkriterien benennt, hinsichtlich der Zielbereiche und Zielgruppen auf Teile beschränkt werden kann und grundsätzlich s zu gestalten ist, dass die Fördermittel für Qualifizierungsangebte zugunsten möglichst vieler Teilzielgruppen zur Verfügung stehen und zeitlich parallele Dppelangebte vermieden werden Prjektvrschläge Die auf Grundlage des Antragsaufrufs eingereichten Prjektvrschläge müssen im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung frmulierten Anfrderungen aussagekräftig sein. Insbesndere müssen die Prjektvrschläge auf die Auswahlkriterien nach Nr eingehen, das bedeutet die Ausgangs- und Bedarfslage analysieren, das geplante Vrhaben inhaltlich und zeitlich präzise beschreiben, die einzusetzenden finanziellen und persnellen Ressurcen beziffern und die Zielsetzung darlegen.

6 Auswahlkriterien Über die Auswahl der eingereichten Prjektvrschläge zur Förderung entscheidet die Fachstelle auf Grundlage mindestens flgender Auswahlkriterien: Einhaltung der allgemeinen Vrgaben nach dieser Verwaltungsvrschrift (zugelassener Antragsteller, Zielbereich und Zielgruppe, Art der Beratungen und Qualifizierungsmaßnahmen), Zuverlässigkeit des Antragstellers bei der Abrechnung vn Zuwendungen (einschließlich ESF), Vllständigkeit des Antrages bzw. Aussagekraft der Prjektskizze, Umfang der Erfahrungen des Antragstellers mit der Zielgruppe, Anzahl der Referenzen des Antragstellers für vergleichbare Vrhaben, Ausmaß der Berücksichtigung vn Migranten und weiterer im Antragsaufruf benannter Gruppen im Prjekt, Beitrag zu den Querschnittszielen der ESF-Förderung, Verfahren der internen Qualitätssicherung, Zertifizierung des Antragstellers (z.b. nach AZAV) Für die Auswahl der Prjekte wird eine Bewertungsmatrix genutzt, die die Kriterien nach Relevanz gewichtet und in der der Grad der Erfüllung bewertet werden kann Abschluss des Auswahlverfahrens Nach Auswahl der für eine Förderung geeigneten Vrhabenvrschläge werden die prjektvrschlagenden Stellen vn der Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement (BZF) über das Ergebnis des Verfahrens infrmiert und im Erflgsfalle zur Antragstellung aufgefrdert. 6. Snstige Zuwendungsbestimmungen 6.1. Allgemeines Der Zuwendungsempfänger hat sicherzustellen, dass die für die Berichterstattung erfrderlichen Daten und Infrmatinen zu den jeweils geltenden Stichtagen im IT-Begleitsystem zur Verfügung stehen. Alle Belege sind mindestens bis zum Jahr 2030 aufzubewahren, sfern nicht aus steuerlichen der anderen Vrschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist Verwendungsnachweis Für den Nachweis der Verwendung gelten die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Prjektförderung, sweit nicht die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement (BZF) der die ESF-Verwaltungsbehörde besndere Regelungen erlassen. Die Frm des Verwendungsnachweises entspricht dem Endbericht im IT-Begleitsystem. Näheres zu den Anfrderungen an den Verwendungsnachweis kann auch im Zuwendungsbescheid geregelt werden. Die Bewilligungsbehörde kann einen zusätzlichen ausführlichen ergebnisbezgenen Sachbericht verlangen, insbesndere wenn dies wegen der Besnderheit des Prjektes, auf Grund vn Prüfungserkenntnissen der auf Nachfrage Dritter angezeigt erscheint Nachweis der Kfinanzierung Die Darstellung vn Kfinanzierungsmitteln aufgrund der Freistellung vn Beschäftigten für ESF-Prjekte muss durch die Vrlage individueller Verdienstbescheinigungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. durch Bescheinigungen zum Erhalt staatlicher Transferleistungen erflgen. Der Zuwendungsempfänger muss eine Kpie dieser Unterlagen zur Prüfung vrhalten Datenschutz der Teilnehmenden Die Teilnehmenden der Prjekte müssen die Einverständniserklärung zum Merkblatt zur Erhebung persnenbezgener Angaben in ESF-Prjekten unterschreiben und ihre Anwesenheit auf einer Teilnehmerliste durch eigenhändige Unterschrift mit Datumsangabe bestätigen.

7 6.5. Zustimmung zur Datenverarbeitung Persnenbezgene, antragsgebundene Daten sind durch die Bewilligungsbehörde zu erheben. Diese ist für die Berichterstattung verantwrtlich und übermittelt im Rahmen dieser Tätigkeit die erfrderlichen Daten an die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung und an die Eurpäische Kmmissin. Die Eurpäische Kmmissin nutzt die Daten zur Finanzkntrlle und für die Evaluierung der Strukturfndsförderung. Die Erhebung und Übermittlung der Daten erflgt auf Basis vn 10 (1) und 6 (1) Nr. 1 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) in Verbindung mit dem Gesetz über Datenverarbeitung im Bereich der Kulturverwaltung swie den Artikeln 6, 7 und 37 der Verrdnung (EG) Nr. 1828/2006 vm Der Antragsteller muss der Erhebung und Übermittlung dieser Daten zustimmen. Wird die Zustimmung verweigert, werden keine Fördermittel bewilligt Mnitring und Evaluierung Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, mit den für das Mnitring und die Evaluierung des Operatinellen Prgramms beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten. Die für die Berichterstattung gegenüber der Kmmissin erfrderlichen inhaltlichen Daten, die für die Abrechnung der ESF-Mittel erfrderlichen Finanzdaten swie die erfrderlichen Daten für das Mnitring und die Evaluatin werden über das zentrale IT-Begleitverfahren eingehlt. Die finanzielle Steuerung und Erflgsbebachtung bliegt der Bewilligungsstelle Fachplitische Begleitung Für die fachplitische Gesamtsteuerung ist die Fachstelle berechtigt, die Daten des IT- Begleitsystems anzufrdern und auszuwerten. Die Fachstelle ist darüber hinaus berechtigt, unentgeltlich an einzelnen Qualifizierungsveranstaltungen teilzunehmen, Unterlagen vr Ort einzusehen und anzufrdern. Der Zuwendungsempfänger hat der Fachstelle auf Anfrderung geeignetes Material (Texte, Bilder, Filme) unentgeltlich zur Nutzung für seine Öffentlichkeitsarbeit zu überlassen der slches anzufertigen. Die Bewilligungsbehörde verpflichtet die Zuwendungsempfänger im Zuwendungsbescheid zur Kperatin im Sinne vn Absatz 1 mit der Fachstelle Prüfungsrechte Der Rechnungshf vn Berlin ist gemäß 91 LHO zur Prüfung bei Stellen außerhalb der Berliner Verwaltung berechtigt. Des Weiteren sind aufgrund der Mittel aus dem ESF die Eurpäische Kmmissin einschließlich des Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Eurpäische Rechnungshf, die Bescheinigungsbehörde des Landes Berlin, die ESF- Prüfbehörde des Landes Berlin swie die ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Berlin swie die Beauftragten dieser Stellen entsprechend prüfberechtigt Prüfungsmitwirkung Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, im Rahmen der Finanzkntrlle durch die in Nummer 6.5 genannten Stellen mitzuwirken und die erfrderlichen Auskünfte zu erteilen. Die im Zusammenhang mit den beantragten Zuwendungen stehenden Daten werden auf Datenträgern gespeichert. Mit seinem Antrag erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, dass die Daten an die Eurpäische Kmmissin und an die mit der Evaluierung beauftragten Stellen weitergegeben werden können Publizität Flgende ergänzende Nebenbestimmung ist in den Zuwendungsbescheid zu übernehmen: Der Senat vn Berlin ist berechtigt, über das Prjekt in der Öffentlichkeit zu berichten, Prjektdaten und -ergebnisse zu veröffentlichen, die Prjekterfahrungen und -ergebnisse für seine Aufgaben zu nutzen und seine Veröffentlichungsrechte an Dritte zu übertragen. Dies gilt nicht, sweit Betriebs- der Geschäftsgeheimnisse betrffen sind. Ein Hnrar für die Veröffentlichung, Übertragung usw. wird dem Zuwendungsempfänger nicht gewährt.

8 6.11. Kumulatinsverbt Es besteht ein Kumulatinsverbt mit Förderungen aus anderen Prgrammen, die aus Mitteln der Eurpäischen Unin für den gleichen Förderzweck finanziert werden Maßnahmebeginn Mit der Durchführung vn Vrhaben darf vr Antragstellung nicht begnnen wrden sein. Beginn des Vrhabens ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- der Leistungsvertrages. Auf Antrag kann die Bewilligungsbehörde einem vrzeitigen Maßnahmebeginn zustimmen. Auch bei Zustimmung erflgt die Inangriffnahme des Vrhabens auf Risik des Antragstellers Zuwendungsanspruch Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 7. Geltungsdauer Diese Verwaltungsvrschrift tritt am in Kraft. Mit Ablauf des tritt sie außer Kraft.

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