TARIFNACHRICHTEN Tarifvertragsabschlüsse 2012 Stand: 31. Dezember 2012
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- Clemens Weiss
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1 BANKEN, DBV, DHV 230 2,90 2,50 07/12-06/13 07/13-04/14 (26 Monate) Einmalzahlung von 350 statt Tarifanhebung in 03-06/12 - die bestehende Erklärung zum betrieblichen Gesundheitsschutz wurde ergänzt und eine gemeinsame Erklärung zum Thema Anlegerschutz unterzeichnet (dient in beiden Fällen vornehmlich dem betrieblichen Erfahrungsaustausch) - Vorruhestandsansprüche bis 04/14 verlängert - Ausbildungsvergütungen: in 07/12 um 50 und 07/13 um 45 + EZ in 07/12 von Verhandlungsverpflichtung zum Thema Samstagsarbeit bis 04/14 CHEMISCHE INDUSTRIE 550 4,50 06/12-12/13 (reg. untersch. 07/12-01/14 08/12-02/14) (19 Monate) Nullmonat - Öffnungsklausel: - Entgeltanhebung kann durch BV aus wirtschaftlichen Gründen um bis zu 2 Monate verschoben oder auf den ersten Monat der Gesamtlaufzeit vorgezogen werden - Ausbildungsvergütungen: um 50 - Weiterentwicklung des TV "Lebensarbeitszeit und Demografie" - flexible Arbeitszeitgestaltung durch Demografie-Korridor mit einer WAZ zwischen 35 und 40 Stunden - zusätzlicher Demografiebeitrag von 200 pro AN in lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung durch Modell RV 80 (reduzierte Vollzeit mit 80 % AZ) - Weiterentwicklung der "Start in den Beruf"-Initiative DEUTSCHE BAHN AG LOKFÜHRER GDL 20 3,80 2,40 07/12 10/13 11/13 06/ der AG-Anteil zur bav wird um 1 % erhöht - Fortsetzung der Ausbildungsinitiative 2012 bis 2014 jeweils ca. 700 Auszubildende als Lokomotivführer in verschiedenen Ausbildungsrichtungen - 1 -
2 DEUTSCHE LUFTHANSA AG BODEN LSG ,50 01/12-01/ UG auf Ausbildungsvergütungen: um 60 - Pauschalzahlung von Beschäftigungssicherung bis DEUTSCHE POST AG DEUTSCHE SEEHAFENBETRIEBE 130 4,00 04/12-03/13 (15 Monate) 15 4,10 06/12-05/ Einmalzahlung von 400 (Beamte 230 ) statt Tarifanhebung für 01/12-03/12 - Ausbildungsvergütungen: ab 01/12 um Pauschalzahlung von 400 für AN in Vollcontainerbetrieben DEUTSCHE TELEKOM DEUTSCHE TELEKOM AG Bereich - Konzernzentrale 17 2,30 2,10 2,10 05/12-12/12 01/13-07/13 08/13-01/ Schlichtungsergebnis - 3 Nullmonate - Ausbildungsvergütungen: um 20 ab 06/12 und weitere 20 ab 06/13 im Cluster I und 40 ab 06/12 und 40 ab 06/13 im Cluster II (danach Cluster abgeschafft) TELEKOM DEUTSCHLAND GMBH + SERVICEGESELLSCHAFTEN 50 2,30 2,10 2,10 05/12-12/12 01/13-07/13 08/13-01/ Nullmonate - AN der unteren EG (EG 1, 2, KS1, KS2) erhalten anstelle der ersten Entgeltanhebung im Mai bereits ab 02/12 eine Entgelterhöhung von 3,0 % - AN deren Entgelt 2008 durch die Tarifeinigung Technikzentren abgesenkt wurde, erhalten 3,6 % in 02/12 als erste Entgeltanhebung - 2 -
3 noch DEUTSCHE TELEKOM T-SYSTEMS 18 2,30 2,10 2,10 05/12-12/12 01/13-08/13 09/13-03/14 (27 Monate) Nullmonate - AN der unteren EG 1 und 2 erhalten anstelle der ersten Entgeltanhebung im Mai bereits ab 01/12 eine Entgelterhöhung von 3,0 %, ab 01/13 dann 2,1 % und ab 09/13 weitere 2,1 % - Verlängerung des Kündigungsschutzes bis EISEN- UND STAHLINDUSTRIE Saarland, Wetzlar, Kehl ENERGIEVERSORGUNG EWE-Gesellschaften Vattenfall-Bereich 15 3,80 03/12-05/13 (16 Monate) 2,85 11/12 10/ ,70 02/12-02/ Einmalzahlung von 160 statt Tarifanhebung in 02/12 - unbefristete Übernahme Ausgebildete: Der Betriebsrat ist zu unterrichten, wenn von der Übernahme aus personen- und verhaltensbedingten Gründen abgewichen wird. Mit Zustimmung des Betriebsrats kann von der Übernahme abgesehen werden, wenn ein Arbeitsverhältnis wegen akuter Beschäftigungsprobleme im Betrieb nicht möglich ist oder über Bedarf ausgebildet wurde. Insbesondere gilt dies wenn sich der Betrieb in Kurzarbeit befindet oder diese beantragt hat, eine Absenkung der tariflichen Arbeitszeit besteht oder vorgesehen ist oder Arbeitsplätze aus betrieblichen Gründen gefährdet sind. Die Verpflichtung zur Übernahme kann auch durch Vermittlung des Ausgebildeten in einen anderen Betrieb oder ein anderes Unternehmen erfüllt werden. Verlängerung TV Leiharbeit und ATZ-TV bis Ausbildungsvergütungen: ab 03/12 auf 737,56/763,28/806,15/861, Pauschalzahlung von 200 in 12/12 - Beschäftigungssicherung bis 12/ Verlängerung der Beschäftigungssicherung und des TV Ausbildung bis 02/13-3 -
4 ERNÄHRUNGSINDUSTRIE BRAUEREIEN Bremen 3,00 01/12-12/ für die Bereiche Abfüllung, Herstellung, Qualitätssicherung und Logistik gilt abweichend Folgendes: - 2,0 % ab 01/ Stunden Freizeitausgleich in 2013, welche durch AG veranlasst in Anspruch genommen werden sollen Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern 1 2,60 01/12-12/ Angleichung der Löhne in Mecklenburg-Vorpommern: - ab 08/12 auf 97,5 % - ab 06/13 auf 99 % - ab 04/14 auf 100 % - Erholungsbeihilfe von 30 netto Sachsen-Anhalt 2,90 2,90 04/12-03/13 04/13-02/14 (25 Monate) Pauschalzahlung (netto) von 100 für Brauereimitarbeiter und 156 für Mitarbeiter der Servicegesellschaften in 2012 und Übernahme der Ausgebildeten im 7/12-Modell bei Abschluss mit mind. Note 3 BROT- UND BACKWARENINDUSTRIE Ost, Berlin-West 5 3,20 05/12 05/ Übernahme der Ausgebildeten für 12 Monate ab Abschlussnote 3 ERFRISCHUNGSGETRÄNKE- UND MINERALBRUNNENIND. Bayern 3,00 3,10 06/12-07/13 08/13-05/ Erholungsbeihilfe in 07/12 von 100 netto - des AG-Beitrages zur bav in 2014 um 50 auf 750 und ab 2015 um 25 auf
5 noch ERNÄHRUNGSINDUSTRIE ERFRISCHUNGSGETRÄNKE- UND MINERALBRUNNENIND. Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 5 3,00 2,60 02/12-01/13 02/13-12/ Nullmonat (01/12) FEINKOST-, NÄHRMITTEL- UND TEIGWARENINDUSTRIE Hessen, Rheinland-Pfalz 5 3,25 05/12-03/ Nullmonat - Ausbildungsvergütungen: entsprechend der Entgelterhöhung FUTTERMITTELINDUSTRIE Bayern 2, ,00 07/12-02/13 03/13-09/13 10/13-04/ Nullmonate - des AG-Anteils zur bav ab 2012 um 17 auf 640 und ab 2013 um 20 auf Ausbildungsvergütungen: ab 07/12 auf 622,20/754,80/877,20, ab 03/13 auf 634,64/769,90/894,74 und ab 10/13 auf 647,33/785,30/912,63 HANDELSMÄLZEREIEN Bayern, Baden-Württemberg 3,00 3,00 08/12 07/13 08/13 06/ Nullmonat - AG-Beitrag zur bav: in 2012 um 24 auf 452 und 2013 um 24 auf Ausbildungsvergütungen: entsprechend Entgeltanhebungen KARTOFFELVERARBEITUNG Bayern 3,95 (OK I) 3,60 (OK II) 06/12 05/ des AG-Anteils zur bav auf Ausbildungsvergütungen: auf 635/770/895/
6 noch ERNÄHRUNGSINDUSTRIE MOLKEREIEN Nord- und Südbaden, Nordund Südwürttemberg, württembergisches Allgäu Nordrhein-Westfalen 2,8 3,00 02/12-12/12 4 3,17 03/12-02/ Einmalzahlung von 75 statt Tarifanhebung in 01/ netto zusätzliche Eimalzahlung zur bav MÜHLENINDUSTRIE Rheinisch-Westfälische Mühlenindustrie 3,00 1,50 06/12-10/13 11/13-05/14 (28 Monate) Nullmonate - Einmalzahlung von 200 zum 1. Februar Einmalzahlung von 100 zum 1. September 2013 MÜHLENWIRTSCHAFT Bayern NÄHRMITTELINDUSTRIE Nordrhein-Westfalen OBST- UND GEMÜSE- VERARBEITENDE IND., FRUCHTSAFTINDUSTRIE, MINERALBRUNNEN Niedersachsen, Bremen 3,00 09/12 06/13 3,25 05/12-03/13 3,5 2,80 03/12-11/ Nullmonate - Ausbildungsvergütungen: auf 643,35/765,90/877,68/945, Nullmonat - Ausbildungsvergütungen: entsprechend Entgelterhöhung mit zusätzlich 30 im 1. Ausbildungsjahr Einmalzahlung von 100 statt Tarifanhebung in 12/11-02/12 - Ausbildungsvergütungen: ab 03/12 auf 647/703/781/
7 noch ERNÄHRUNGSINDUSTRIE OBST- UND GEMÜSEVERARB. INDUSTRIE Nordrhein-Westfalen STÄRKEINDUSTRIE Nordrhein-Westfalen ZUCKERINDUSTRIE FEINKERAMISCHE INDUSTRIE West 5 3,25 04/12-04/13 3,25 04/12 04/13 6 3,60 04/12-03/ ,10 02/12-03/13 (15 Monate) Nullmonat - Ausbildungsvergütungen: ab 05/12 um 30 in der ersten Stufe Ausbildungsvergütungen: ab 04/12 auf 790/870/946/ Aufnahme von Gesprächen zur Umgestaltung der Altersfreizeit Nullmonate (12/11-01/12) - AG-Anteil für bav 50 in 2012 und 75 in 2013 pro unbefristeten vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter (Teilzeit anteilig) - Ausbildungsvergütungen: entsprechend Entgelterhöhung Ost 8 3,20 1,40 01/13 12/13 01/14 03/ Nullmonate (18 Monate) HANDWERK BÄCKERHANDWERK Westfalen-Lippe / Rheinland 3,00 1,80 06/12-04/13 05/13-03/14 (21 Monate) Entgelterhöhung in zwei Stufen - Unterste Entgeltgruppe ab 05/13) auf 8,50 angehoben - Ergänzung MTV Spätöffnungszuschlag von 10% für Arbeitszeiten von 20 bis 0 Uhr - 7 -
8 noch HANDWERK DACHDECKERHANDWERK IG BAU 60 3,00 2,50 09/12 01/14 02/14 08/ zur Förderung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe wird die Pauschalerstattung durch die Sozialkasse umgestellt auf Erstattung von Ausbildungsvergütungen - bei Übernahme von Ausgebildeten für mind. 12 Monate erhält der Betrieb eine Zuwendung durch die Sozialkasse - Ausbildungsvergütungen: ab 09/12 auf 500/680/950 und ab 09/13 auf 515/695/965 ELEKTROHANDWERK Baden-Württemberg FLEISCHERHANDWERK Baden-Württemberg KFZ - HANDWERK Baden-Württemberg Bayern 39 4,00 04/12-04/13 (16 Monate) 17 3,30 11/12 12/13 (16 Monate) 54 4,00 06/12-05/13 3,70 05/12 04/ Nullmonate - befristete Übernahme der Ausgebildeten für Ausbildungsjahrgänge ab 09/12 für 12 Monate - Ausbildungsvergütungen: ab 04/12 auf 565/615/700/ Nullmonate - überproportionale Anhebung der untersten GGr auf 8, Nullmonat - Übernahme der Ausgebildeten für mind. 12 Monate - Arbeitsgruppe soll Regelungen zur Begrenzung und zum Einsatz der Zeitarbeitnehmer vereinbaren neue Übernahmeregelung für die Ausgebildeten - Ausbildungsvergütungen: ab 09/12 in OK I auf 645/650/701/758 und in OK II auf 695/700/751/
9 noch HANDWERK KFZ-HANDWERK Berlin, Brandenburg, Sachsen 45 4,00 05/12 04/ Übernahme der Ausgebildeten für mind. 6 Monate in Betrieben mit mehr als 20 AN - Ausbildungsvergütungen: ab 08/12 auf Berlin: 495/515/580/615 / Brandenburg: 435/460/505/545 Sachsen: 490/545/600/655 Bremen 2 3,50 1,40 01/13 08/13 09/13 03/14 (18 Monate) Einmalzahlung von 150 statt Tarifanhebung in 10-12/12 - Wegfall der Altersstaffelung - Ausbildungsvergütungen: ab 01/13 auf 485/580/641/668 und ab 09/13 auf 505/600/661/688 Hessen Mecklenburg-Vorpommern Saarland Sachsen-Anhalt Thüringen 42 3,80 06/12-05/ ,90 1,00 05/12 12/12 01/13 05/13 5 3,70 08/12 04/13 (11 Monate) 12 4,00 05/12 04/ ,80 07/12 05/ Einmalzahlung von 100 statt Tarifanhebung in 05/12 - Ausbildungsvergütungen: entsprechend Entgeltanhebung des UG auf 50 % eines Monatsentgeltes - Ausbildungsvergütungen: ab 08/12 auf 530/555/595/ Einmalzahlung von175 statt Tarifanhebung in 06-07/12 - Ausbildungsvergütungen: ab 08/12 auf 560/584/612/ Übernahme der Ausgebildeten für mind. 6 Monate in Betrieben mit mehr als 20 AN - Ausbildungsvergütungen: ab 08/12 auf 480/530/570/ Einmalzahlung von 160 statt Tarifanhebung in 05-06/12 - des Urlaubs auf 30 AT - Ausbildungsvergütungen: ab 07/12 auf 457/514/581/
10 noch HANDWERK METALLHANDWERK Nordrhein-Westfalen CGM 3,40 2,80 11/12-09/13 10/13-09/ Nullmonat - Ausbildungsvergütungen: ab 11/12 um 60, ab 8/13 um weitere 40 - Automatische Beendigung des AV bei Rentenbeginn - Übergesetzlicher Tarifurlaubsanspruch verfällt bei fehlender Inanspruchnahme wegen langanhaltender Arbeitsunfähigkeit drei Monate nach Ende des Urlaubsjahres SHK HANDWERK Sanitär-Heizung-Klima Nordrhein-Westfalen 3,00 2,60 03/12-02/13 03/13-12/13 (26 Monate) - Einmalzahlung von 220 für November Februar Neuer Ausbildungstarifvertrag nach langem tariflosem Zustand: Regelungen zum Urlaub, zur Auslösung und zur Freistellung - stufenweise Anhebung der seit 8/08 unveränderten Ausbildungsvergütungen: 03/ bzw 35 im 1./2. bzw 3./4. Ausbildungsjahr, 03/ bzw 30 im 1./2. bzw 3./4. Ausbildungsjahr TISCHLERHANDWERK nordwestdeutsches Tischlerhandwerk HOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE INDUSTRIE Hamburg 45 2,56 09/12-07/13 (11 Monate) 1 4,00 08/12-09/13 (20 Monate) Neues Tarifwerk mit folgenden Eckpunkten: - neuer MTV - 38,5-Stunden-Woche - Neuer Ecklohn von und JSZ - Ausbildungsvergütungen: ab 09/12 auf 490/600/680 - Tarifliche Altersvorsorge vereinbart Einmalzahlung von 630 statt Tarifanhebung in 02-07/12 - Ausbildungsvergütungen: auf 715/743/838/
11 HOTEL UND GASTSTÄTTEN Brandenburg 18 2,00 7,00 5,00 5,00 10/12 12/12 01/13 12/13 01/14 12/14 01/15 12/ Nullmonate (41 Monate) Hessen 154 4,00 2,50 11/12 03/14 04/14 12/14 (26 Monate) unterste LGr wird ab 11/12 aufgehoben - Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Ausbildungstarifvertrages Mecklenburg-Vorpommern 23 7,00 5,00 5,00 12/12 08/13 09/13 08/14 09/14 03/15 (41 Monate) Nullmonate - Anhebung der untersten EGr (TG 2) um zusätzliche 33 ab 09/14 - Ausbildungsvergütungen: ab 12/12 auf 450/500/550, ab 09/13 um 5 % und ab 09/14 um weitere 5 % Nordrhein-Westfalen 108 3,10 1,60 1,60 06/12-01/13 02/13-08/13 09/13-04/ Nullmonat 05/12 - Streichung der untersten LGr. 2a - Änderung der LGr. 2b in LGr. 1 mit überproportionaler Anhebung (ab 06/12-8,17 /h; ab 02/13-8,35 /h und ab 09/13-8,50 /h) - Ausbildungsvergütungen: ab 08/12 auf 573/687/781 und ab 08/13 auf 591/709/806 - Anspruch auf Weihnachtsgeld für Auszubildende nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit von 50% der jeweiligen Ausbildungsvergütung
12 noch HOTEL UND GASTSTÄTTEN Saarland 16 3,00 2,50 03/12-12/12 01/13-12/ Nullmonate (01-02/12) - Ausbildungsvergütungen: auf 550/630/700 - neuer MTV soll bis 06/12 abgeschlossen werden: - deutliche des UG und JZ ab 01/12 - Einführung von Jahresarbeitszeitkonten Sachsen-Anhalt 14 3,40 3,40 3,40 3,40 3,40 09/12 03/13 04/13 03/14 04/14 03/15 04/15 03/16 04/16 08/ Nullmonate - höhere Anhebung der untersten LGr (BG 3) um 4,5 % in der ersten Stufe und in allen weiteren Stufen 4,3 % (53 Monate) IMMOBILIEN- UND WOHNUNGSWIRTSCHAFT / IG BAU 70 3,30 2,40 01/13 12/13 01/14 06/ Ausbildungsvergütungen: ab 01/13 um 30 und ab 01/14 um 15 (30 Monate) KALI- UND STEINSALZIND. 9 3,80 02/12-03/13 (15 Monate) Einmalzahlung von 150 statt Tarifanhebung in 01/12 - Pauschalzahlung von Ausbildungsvergütungen: entsprechend der Entgelterhöhung, plus 20 im 1. Lehrjahr
13 KUNSTSTOFFVERARBEITENDE INDUSTRIE Bayern 3,20 2,10 12/12 09/13 10/13 04/14 (17 Monate) Einmalzahlung von 70 statt Tarifanhebung in 10-11/12 - Öffnungsklausel: mit Zustimmung der TVP kann aus gravierenden wirtschaftlichen Gründen die Tarifanhebung um bis zu 2 Monate verschoben werden - Ausbildungsvergütungen: ab 12/12 auf 765/805/845/885; ab 10/13 auf 790/830/870/910 - Verlängerung des TV Lebensarbeitszeit und Demografie bis : - Demografiebeitrag von 100 in 2013; 200 pro Vollzeittarifarbeitnehmer in 2014 und neu: Demografie-Korridor erlaubt befristet eine WAZ von Std. Hessen Lippe Mitteldeutschland 6 3,50 05/12-03/13 (15 Monate) 34 3,30 11/12 10/ ,50 02/12-04/13 (16 Monate) Einmalzahlung von 240 statt Tarifanhebung in 01-04/12 Öffnungsklausel: - die Auszahlung der EZ kann aus wirtschaftlichen Gründen bis verschoben werden oder wegfallen - AG und BR müssen zustimmen - die Auszahlung kann in vier Teilbeträgen von 60 oder als Gesamtsumme gezahlt werden - Ausbildungsvergütungen: ab 01/12 um Nullmonat (01/12) - des UG auf 19 /UT - Ausbildungsvergütungen: auf 600/640/680/
14 LEDERWAREN-, KUNSTSTOFF- WAREN- UND KOFFERIND. Lederwaren-Bereich und Automobilzulieferbereich METALL- UND ELEKTROINDUSTRIE 3,30 01/12-03/13 (15 Monate) ,30 05/12-04/ Pauschalzahlung von Verbesserung des Entgeltgitters und tarifliche Abstandsregelung für AT- von 15 % über EGr. 8 - Ausbildungsvergütungen: ab 01/12 auf 610/650/680/ Nullmonat (04/12) - Zeitarbeit: - Basismodell - Hemmung des 100 BetrVG für 10 Tage ab Antrag des BR bzw. 3 Tage ab Widerspruch des BR; - nach 18 Monaten Überlassung Prüfung der Übernahme; nach 24 Monaten Überlassung hat der Entleiher dem ZeitAN grds. einen unbefristeten Arbeitsvertrag anzubieten. - Wegfall dieser Beschränkungen bei freiwilliger BV (Optionsmodell) zur Regelung der Zeitarbeit bei gleichzeitiger der innerbetrieblichen Flexibilität (Erweiterung der Quote für Arbeitszeitverlängerungen, AZ-Erweiterung durch Vergütung von Arbeitszeitguthaben etc.) - grds unbefristete Übernahme der für den Bedarf Ausgebildeten - (wird betrieblicher Bedarf durch BV vor Beginn der Ausbildung festgelegt keine Übernahme d. Überbedarf-Azubis - wird betrieblicher Bedarf einseitig durch AG spätestens sechs Monate vor Ausbildungsende festgelegt grds. Übernahme der Überbedarf-Azubis befristet für 12 Monate) - Ausnahmen von der Übernahmepflicht - wie bisher - bei personenbedingten Gründen und Beschäftigungsproblemen - Förderung ausbildungsschwacher Jugendlicher - Verhandlungsverpflichtung Demografie
15 ÖFFENTLICHER DIENST ÄRZTE AN KOMMUNALEN KH MB 55 2,90 01/12-12/12 (16 Monate) Nullmonate (09/11-12/11) - Einmalzahlung von 440 in 02/12 - Bereitschaftsentgelt um 2,9 % - Zuschlag von 5 % vom Bereitschaftsentgelt ab 97. Bereitschaftsdienststunde/Monat BUND + GEMEINDEN dbb-tarifunion ,50 1,40 1,40 03/12-12/12 01/13-07/13 08/13-02/ befristete Übernahme von Ausgebildeten für 12 Monate bei dienstlichem/betrieblichem Bedarf - Entfristung, wenn sich der Auszubildende bewährt hat - Ausbildungsvergütungen: ab 03/12 um 50 ab 08/13 um 40 - Altersdiskriminierungsfreie Urlaubsregelung: 29 Urlaubstage für alle; 30 Urlaubstage ab Vollendung des 55 Lebensjahres wegen steigenden Erholungsbedürfnisses; 27 Urlaubstage für Auszubildende (Bereits über 40 Jahre behalten den bisherigen Anspruch auf 30 Tage). PAPIER-, PAPPE- UND KUNSTSTOFFVERARBEITENDE INDUSTRIE 100 3,10 3,00 11/12 10/13 11/13 08/ Nullmonate - Ausbildungsvergütungen: ab 11/12 auf 780/850/915/985 und ab 11/13 auf 805/880/945/1.015 POLSTER- UND MATRAZENINDUSTRIE NRW 1,5 3,00 01/13-12/13 (20 Monate) Nullmonate (05/12-09/12) - Einmalzahlung (3 x 95 ) für 10/12-12/12 - überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen
16 PRIVATE ABFALLWIRTSCHAFT 20 2,70 2,10 04/12-12/12 01/13-12/ Einmalzahlung von 275 statt Tarifanhebung in 01-03/12, zahlbar in zwei Teilen - bisherige Regelung zur Tarifautomatik (automatischer Anstieg der auf 80 % abgesenkten Löhne neu eingestellter AN auf 100%) wird um wirtschaftliche Parameter ergänzt, bei deren Vorliegen die Automatik ausgesetzt wird - konzerninterne Zeitarbeitsunternehmen werden geschlossen und die n in die Stammbelegschaft übernommen (ca Zeitarbeitnehmer) SCHUHINDUSTRIE 3,30 01/12-12/12 (15 Monate) Einmalzahlung von 250 statt Tarifanhebung für 10/11-12/11 - Streichung der ersten Gehaltsgruppe - Verhandlungsverpflichtung zum Thema Demografie - Ausbildungsvergütungen: auf 640/670/760 SPEDITION UND LOGISTIK Baden-Württemberg 120 3,50 2,50 04/12-03/13 04/13-03/ STEINE UND ERDEN BETON- UND FERTIGTEILINDUSTRIE Nordrhein-Westfalen IG BAU 2,50 10/12 06/13 (11 Monate) Einmalzahlung von 200 statt Tarifanhebung in 08-09/12 - Ausbildungsvergütungen: um 5 % - gemeinsame Erklärung zu freiwilligen BV zu Anschlussbeschäftigung und Übernahme von Ausgebildeten
17 noch STEINE UND ERDEN BETON- UND FERTIGTEILINDUSTRIE Sachsen, Thüringen IG BAU 3,50 3,00 06/12 03/13 04/13 03/ Nullmonate - des UG auf 13 /UT ab 06/12 und ab 04/13 auf 15 /UT - Ausbildungsvergütungen: um jeweils 5 % in 2012 und 2013 KALK- UND DOLOMITINDUSTRIE Rechts des Rheins, Westfalen IG BAU, 2 3,20 02/12-01/ Pauschalzahlung von 80 in 05/12 - Ausbildungsvergütungen: ab 02/12 auf 672/802/918/1019 KALKSANDSTEININDUSTRIE IG BAU 3,00 10/12 09/ Ausbildungsvergütungen: ab 10/12 auf 650/710/830/910 STEINE UND ERDEN-IND. Baden-Württemberg IG BAU 23 3,30 05/12-05/ Durch BV werden Voraussetzungen ( Quotenregelung, Notendurchschnitt etc.) zur Übernahme der Ausgebildeten für mind. 12 Monate geregelt Bayern IG BAU 3,30 09/12 05/13 (11 Monate) Nullmonate
18 noch STEINE UND ERDEN STEINE UND ERDEN-IND. Hessen (einschließlich Zementwerke) IG BAU 7 3,50 3,00 04/12-09/13 10/13-03/ Ausbildungsvergütung ab % ab ,0% - Arbeitgeberverband empfiehlt Mitgliedsbetrieben Beteiligung an notwendigen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung bzw. Blockbeschulung (Kosten An-/Abreise Übernachtungs-/Verpflegungsmehraufwand) Rheinland-Pfalz (AGV Neuwied) IG BAU Rheinland Pfalz (AGV Neustadt) IG Bau 9 3,50 05/12-06/13 (14 Monate) 3,30 07/12-07/ des UG um 23,01 auf 27,50 pro UT - Ausbildungsvergütungen:überproportionale ab 05/12 um Ausbildungsvergütungen: ab 07/12 um 10 % ZEMENTINDUSTRIE Nordwest IG BAU 4 2,20 2,00 11/12 07/13 08/13 04/ Pauschalzahlung von 260 in 12/12 (18 Monate) ZIEGELINDUSTRIE Bayern IG BAU 3 3,20 2,50 12/12 11/13 12/13 09/ Einmalzahlung von 170 statt Tarifanhebung in 10-11/12 Nord, Niedersachsen Süd, Nordrhein-Westfalen, Ost IG BAU / 3,20 2,60 01/13 12/13 01/14 10/ Nullmonate - Anhebung der Handwerkerzulage um 0,02 /Std. - Ausbildungsvergütungen: Anhebung entsprechend der Entgeltanhebung
19 TEXTIL- UND BEKLEIDUNGSINDUSTRIE West 130 3,00 2,00 05/13 05/14 06/14 10/ Nullmonate - Einmalzahlung von 240 statt Tarifanhebung in 01-04/13 - Öffnungsklauseln: - die EZ kann aus wirtschaftlichen Gründen durch BV mit Beschäftigungszusage entfallen, gekürzt oder um bis zu 4 Monate verschoben werden - die Tabellenanhebung um 3 % ist aus wirtschaftlichen Gründen durch BV mit Beschäftigungszusage um 1 Prozentpunkt bis einschließlich teilweise oder vollständig absenkbar - Ausbildungsvergütungen: Anhebung ab 05/13 um 50 - Demografie-Tarifverhandlungen ab 06/14 VERSICHERUNGEN Außendienst / DHV /DBV 42 3,00 (Stufe 1) 3,00(Stufe 1) 1,90 (Stufe 2) 1,10 (Stufe 2 10/12-09/13 10/13-09/14 10/12-09/13 10/13-09/14 (27 Monate) Nullmonate (07-09/12) - Anhebung der Mindesteinkommenssätze in zwei Stufen überpropotionale in den ersten beiden Jahren der Betriebszugehörigkeit unterproportionale ab dem dritten Jahr der Betriebszugehörigkeit VOLKSWAGEN AG West + Finanzsparte 100 4,30 06/12-06/ Einmalzahlung für Auszubildende und Studierende im Praxisverbund - Neuregelungen zur Übernahme Zeitarbeitnehmer - Umstrukturierung der Entgelte für Zeitarbeitnehmer - einmaliger Lernmittelzuschuss von 150 für Studierende im Praxisverbund
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