TARIFNACHRICHTEN Tarifvertragsabschlüsse Stand: Dezember 2014

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1 BANKEN, DBV, DHV 210 2,40 2,10 07/14 06/15 07/15 04/ Nullmonate - Pauschalzahlung von 150 in 01/15 - Ausbildungsvergütungen: um jeweils 25 ab 07/14 und 07/15 BAUHAUPTGEWERBE 760 3,1(W), 3,8(O) 2,6(W), 3,3(O) 06/14 05/15 06/15 04/ Nullmonat - Umstellung der Zusatzrente auf kapitalgedecktes System - schrittweise Einführung der Zusatzrente im Osten - des Kilometergeldes auf 20 Cent CHEMISCHE INDUSTRIE 550 3,70 01/14-02/15 02/14-03/15 03/14-04/15 (14 Monate regional unterschiedlich) Nullmonat (zu Beginn der Laufzeit, regional unterschiedlich) - Öffnungsklausel: Entgeltanhebung kann aus wirtschaftlichen Gründen um einen bzw. zwei Monate rein betrieblich verschoben werden - Abschluss des TV Zukunft durch Ausbildung und Berufseinstieg mit Angebot von durchschnittlich Ausbildungsplätzen in den Ausbildungsjahren und Übernahmeempfehlung für Ausgebildete DEUTSCHE TELEKOM AG + T-DEUTSCHLAND + SERVICEGESELLSCHAFTEN 55 2,90 (EG 1-5) 2,50 (EG 6-10) 2,10 04/14 01/15 02/15 01/ Nullmonate - Ausbildungsvergütungen + duale Studenten: ab 04/14 um 35 und ab 02/15 um

2 noch DEUTSCHE TELEKOM AG + T-DEUTSCHLAND + SERVICEGESELLSCHAFTEN T-SYSTEMS 20 1,50 2,00 06/14 03/15 04/15 03/ Nullmonate - sozialverträgliche Umsetzung des Transformationsprogramms von T-Systems - keine betriebsbedingten Kündigungen ab 01/16 für 24 Monate DRUCKINDUSTRIE 160 1,00 05/14 03/15 04/15 03/16 (27 Monate) Nullmonate - Verhandlungsverpflichtung zur grundlegenden Überarbeitung des MTV EISEN- UND STAHLINDUSTRIE West 75 2,30 1,70 07/14-04/15 05/15-10/15 (17 Monate) Ausbildungsvergütungen: um einheitlich 36 Euro/Monat ab Tarifvertrag über den Einsatz von Werkverträgen - Verlängerung des TV über ATZ mit Anpassung an die Rente mit 63 - Verlängerung des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung bis zum Saarland, Wetzlar, Kehl 15 2,30 1,70 10/14 08/15 09/15 01/16 (17 Monate) Einmalzahlung von 70 statt Tarifanhebung in 09/14 - Anpassung ATZ an Rentenreform - Abschluss des TV über den Einsatz von Werkverträgen - Ausbildungsvergütungen: ab 09/14 um 4 % - 2 -

3 ENERGIEVERSORGUNG TG Energie (u.a. E.ON) 30 2,40 2,10 02/14 01/15 02/15 01/ Erweiterung des Vorruhestands für die Jahrgänge unbefristete Übernahme von bis zu 150 (mind. 120) Ausgebildeten des Jahrgangs 2015, darüber hinaus Ausgebildete werden mind. 1 Jahr übernommen - Verhandlungsverpflichtung zu TV Gute Arbeit und Demografie ENTSORGUNGSWIRTSCHAFT 35 01/14 12/ Abschluss eines Urlaubsgeld-TV UG für Vollzeitmitarbeiter (Teilzeit-AN anteilig) UG für Auszubildende - Auszahlung in 05/ ,86 Mindestlohn 07/14 06/ ein Mindestlohn in der Entsorgungswirtschaft wird neben dem gesetzlichen ML auch nach angestrebt FEINKERAMISCHE INDUSTRIE Ost 8 2,00 1,50 05/14 12/14 01/15 11/15 (20 Monate) Nullmonat - Anhebung der JZ in 2015 auf 97 % und 2016 auf 100 % eines tariflichen ME West 25 3,10 07/14 07/15 (13 Monate) Öffnungsklausel: Betriebe in gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten können Tariferhöhung um einen Monat verschieben (mit Zustimmung TVP) - Empfehlung zur unbefristeten Übernahme der Ausgebildeten - Ausbildungsvergütungen: um 30 in allen AJ - 3 -

4 GLASINDUSTRIE FLACHGLASVEREDELUNGS- UND VERARBEITUNGSIND. Saint-Gobain Kinon Aachen, Saint-Gobain Sekurit Würselen 1,10 11/14 10/15 11/15 04/16 (18 Monate) ist die betriebswirtschaftliche Kennziffer (EBIT) am Ende des Geschäftsjahres 2014 größer oder gleich 1 % wird im Folgemonat eine EZ von 200 brutto an alle Vollbeschäftigten ausgezahlt, ist die EBIT größer als 10 % werden 600 brutto ausgezahlt - Ausbildungsvergütungen: entsprechend Entgelterhöhungen GLASINDUSTRIE Ost 2,00 12/14 04/15 05/15 04/ Nullmonate - WG ab 11/14 um 10% auf nun 100% eines Bruttomonatslohns - Ausbildungsvergütungen: ab 12/14 auf 650/700/800/900 HOHLGLASVEREDELUNGS- UND VERARBEITUNGSIND. 2,30 2,40 08/14 05/15 06/15 03/16 (23 Monate) Einmalzahlung von 50 /Monat statt Tarifanhebung in 05-07/14 - Ausbildungsvergütungen: ab 08/14 auf 670/720/820/870 und ab 06/15 auf 690/740/840/900 HOHLGLASERZEUGENDE INDUSTRIE Nordwest 2 4,20 08/14 07/ neuer TV Altersteilzeit, Laufzeit bis 12/17 - Ausbildungsvergütungen: entsprechend Entgelterhöhung - 4 -

5 HANDWERK BÄCKERHANDWERK Berlin, Brandenburg KONDITORENHANDWERK Brandenburg 10 2,00 (Bäcker) (Verkäufer) (Bäcker) 4,00 (Verkäufer) 01/14 12/14 01/15 12/15 (32 Monate) Nullmonate - Einmalzahlung von 300 statt Tarifanhebung in 05-12/13 nur in Betrieben mit mehr als 150 AN - der untersten EGr. Auf 8,50 ab 08/15 DACHDECKERHANDWERK (ohne Bayern) 65 1,90 2,30 10/14 07/15 08/15 07/16 (22 Monate) Einmalzahlung von 50 in 10/14 statt Tarifanhebung in 08-09/14 - des anteiligen 13. Monatseinkommens um 10 Stundenlöhne (5 werden Altersvorsorgekonto gutgeschrieben, 5 werden ausgezahlt) - Innovationsfond bei SOKA-Dach ab 01/17 für sozialverträglichen Rentenübergang (0,1 % der Bruttolohnsumme) - Ausbildungsvergütungen: ab 10/14 auf 600/750/1.000 GERÜSTBAUERHANDWERK 23 3,50 (W) 03/14 04/15 (19 Monate) Einmalzahlung von 230 in 05/14 statt Tarifanhebung in 10/13-02/14 - Ost-West-Angleichung auf 100% ab 03/14 mit Öffnungsklausel: von 03/14-04/15 kann durch BV um bis zu 2,5 % und von 05/15-04/16 um bis zu 1,25 % von den vereinbarten Löhnen im LTV abgewichen werden (Standortsicherungsklausel Ost) - ML ab 05/14 10,25 und ab 05/15 10,50 (Laufzeit bis ) - Ausbildungsvergütungen: ab 08/14 um 3 % - 5 -

6 noch HANDWERK GLASERHANDWERK Bayern 2,00 03/14 02/15 03/15 02/ Ausbildungsvergütungen: ab 03/14 auf 500/600/700 KFZ-HANDWERK Bremen 2,5 2,90 2,90 06/14 03/15 04/15 12/15 (20 Monate) Nullmonat - Ausbildungsvergütungen: um 20 in allen AJ - Verpflichtung zur Schaffung von 30 zusätzlichen Ausbildungsplätzen MALER- UND LACKIERERHANDWERK METALLHANDWERK NRW CGM 145 3,20 (W) 2,55 (W) 2,40 2,00 03/14 05/15 06/15 04/16 (26 Monate) 10/14-09/15 10/014-09/ Einmalzahlung in 03/14 von 50 statt Tarifanhebung in 10/13-02/14 (alter TV wurde für 5 Monate wieder eingesetzt) - in Ost gleiche Ecklohnerhöhung in Cent wie West plus 10 Cent Angleichungsschritt - Verlängerung ML-TV bis und Einführung eines weiteren ML II für Berlin der Ausbildungsvergütungen ab 10/14 um je 15 Euro/Ausbildungsjahr, ab 8/15 um weitere 10 Euro/Ausbildungsjahr Saarland 6 1,95 01/14 09/14 (9 Monate) Ausbildungsvergütungen: ab 01/14 auf 520/585/625/

7 noch HANDWERK METALLVERARB.HANDWERK Niedersachsen 36 1,80 2,00 1,80 08/14 02/15 03/15 12/15 01/16 06/ Nullmonate - Ausbildungsvergütungen: um jeweils 20 ab 08/14 und 03/15 und 01/16 SANITÄR-HEIZUNG-KLIMA NRW SCHREINERHANDWERK Bayern HOLZ- UND KUNSTSTOFFVERARBEITENDE INDUSTRIE Westfalen-Lippe Folgeabschlüsse mit eventuellen regionalen Differenzierungen: Niedersachsen, Bremen Baden-Württemberg, Bayern Sachsen-Anhalt Berlin, Brandenburg Sachsen ,30 2, ,20 (27 Monate) 01/14-12/14 01/15-12/15 03/14 01/15 02/15 01/ /14 12/15 (20 Monate) Ausbildungsvergütungen: um je 35 Euro ab und Neue Einstufung unterhalb der (bisherigen) Meister-Gehaltsstufen - Neuregelung des Verfalls von Urlaubsansprüchen - Glattziehen der Auslösungssätze nach oben (entspricht je nach Stufe einer um 2,9 bis 3,9% Nullmonat - Ausbildungsvergütungen: ab 03/14 auf 445/620/710 und ab 02/15 auf 455/635/ Pilotabschluss - Einmalzahlung von 160 in 05/14 statt Tarifanhebung in 05-08/14 mit Öffnungsklausel: - abänderbar durch freiwillige BV - Ausbildungsvergütungen: entsprechend Entgeltanhebung - 7 -

8 HOTEL UND GASTSTÄTTEN Saarland 15 2,50 06/14 12/14 01/15 12/ Nullmonate - Erholungsbeihilfe von 125 in 08/14 - neue Entgeltstruktur - Ausbildungsvergütungen: ab 09/14 um 50 in allen AJ KAUTSCHUKINDUSTRIE KFZ-GEWERBE NRW CGM 75 3,30 2,80 08/14 08/15 09/15 05/16 (23 Monate) 2,80 06/14-05/ Nullmonat - Öffnungsklausel: Betriebe in gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten können Tariferhöhungen jeweils um zwei Monate verschieben (mit freiwilliger BV und Information BR und TVP) - TV Lebensarbeitszeit und Demografie weiter ausgebaut: - AN ab 60. LJ (mind. 12 Jahre Schichtbetrieb, 15 Jahre BZ) können WAZ ab 01/15 um 2 Std. und ab 01/16 um 4 Std. verkürzen - alle anderen AN (mind. 15 Jahre BZ) können ab dem 63. LJ die Arbeitszeitverkürzung in Anspruch nehmen - Empfehlung Ausgebildeten einen unbefristeten Arbeitsvertrag anzubieten - Förderung bei Ausbildung von Hauptschülern - neuer TV für Dual-Studierende mit Regelungen zur Übernahme der Studiengebühren, Vergütung (orientiert an der Ausbildungsvergütung), Übernahme - Ausbildungsvergütungen: um ca 7% ab 08/14 West auf 790/860/915/960 und in Ost auf 685/740/780/ der Entgelte um 70 in allen Stufen (entspricht Entgeltsteigerung von 2,8 % auf tarifl. Eckentgelt, EG 5) - Ausbildungsvergütung: um einheitlich 5, Anstieg der Leistungszulage für Auszubildende um jeweils 20 - Freistellung unter Entgeltfortzahlung für Tarifverhandlungen - 8 -

9 KUNSTSTOFFVERARBEITENDE INDUSTRIE Bayern 3,50 06/14 07/15 (15 Monate) Nullmonat - Öffnungsklauseln: - Entgelterhöhung kann aus wirtschaftlichen Gründen mit BV um einen Monat nach hinten verschoben werden - bei besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann die Entgelterhöhung, mit Information des BR und der TVP, um zwei Monate nach hinten verschoben werden - Ausbildungsvergütungen: ab 06/14 auf 825/865/905/945 - Verpflichtung der AG zur Steigerung der angebotenen Ausbildungsplätze um durchschnittlich 10 % in den Jahren 2014, 2015 und Empfehlung zur unbefristeten Übernahme von Ausgebildeten Hessen LEDERERZEUGENDE INDUSTRIE 5,5 3,50 08/14 09/15 (15 Monate) 2,5 12/14 02/16 (16 Monate) Nullmonat - Öffnungsklausel: Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können die Entgeltanhebung um bis zu zwei Monate verschieben - Empfehlung zur unbefristeten Übernahme der Ausgebildeten - Ausbildungsvergütungen: entsprechend Entgelterhöhung Pauschalzahlung von 150 in 03/15 - Anhebung der GGr. K1 in Bayern auf Niveau der GGr. K1 in He/RhPfl vor Entgeltanhebung - Ausbildungsvergütungen: ab 12/14 auf 685/735/

10 NAHRUNG UND GENUSS BRAUEREIEN Bayern 2,70 03/14 02/15 03/15 02/ AG-Beitrag zur bav wird in 2015 um 50 auf 675 erhöht - neuer TV zur Übernahme Ausgebildeter ab 03/14 (bis 02/18) - Azubis, die während der Lz des TV die Abschlussprüfung bestehen, werden befristet für 12 Monate übernommen - Öffnungsklausel: mit Zustimmung BR kann abgewichen werden - Ausbildungsvergütungen: ab 03/14 und 03/15 um jeweils 30 in allen AJ Niedersachsen ERFRISCHUNGSGETRÄNKEIND Hamburg, Schleswig-Holstein FLEISCHWIRTSCHAFT Bund 2,02 04/14 12/14 2,90 04/14 03/15 07/14 12/17 (42 Monate) Einmalzahlung von 135 netto statt Tarifanhebung in 01-03/14 - des UG auf (Azubis 378,10 ) Erholungsbeihilfe von 110 in 07/ MindestlohnTV mit bundeseinheitlichen Bruttomindestentgelten: 07/14: 7,75 12/14: 8,00 10/15: 8,60 12/16: 8,75 - keine Nachwirkung - Verhandlungsverpflichtung ab 07/17 - Aufnahme der Branche in das Entdendegesetz/Erstreckung

11 noch NAHRUNG UND GENUSS GROßBÄCKEREIEN Rheinland-Pfalz MILCHINDUSTRIE Baden-Württemberg MINERALBRUNNEN UND ERFRISCHUNGSGETRÄNKE- INDUSTRIE Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 03/14 02/15 (16 Monate) 3 3,25 02/14 12/14 02/14 12/ Nullmonate Einmalzahlung von 50 statt Tarifanhebung in 01/14 - Übernahme der Ausgebildeten des Jahrgangs 2014 für mind. 6 Monate Einmalzahlung von 50 statt Tarifanhebung in 01/14 - Ausbildungsvergütungen: in allen AJ um 50 ab 01/14 OBST- UND GEMÜSEVERARBEITENDE IND., FRUCHTSAFT- UND MINERALBRUNNENINDUSTRIE Niedersachsen, Bremen 2,90 2,65 04/14 12/14 01/15 12/ Nullmonat - Einmalzahlung von 140 statt Tarifanhebung in 02-03/14 - Ausbildungsvergütungen: ab 04/14 um 50 und ab 01/15 um 30 in allen AJ NÄHRMITTELINDUSTRIE Nordrhein-Westfalen 06/14 04/15 05/15 03/ Nullmonate - Ausbildungsvergütungen: entsprechend Entgelterhöhung

12 noch NAHRUNG UND GENUSS SEKTKELLEREIEN, BRENNEREIEN, SPIRITUOSENBETRIEBE Hessen, Rheinland-Pfalz 2,50 03/14 02/15 03/15 02/ SÜßWARENINDUSTRIE Ost 2,60 03/14 02/15 03/15 12/15 (23 Monate) Nullmonat - Gesprächsvereinbarung auf Bundesebene zu Übernahmeregelungen für Ausgebildete ZUCKERINDUSTRIE 5 2,60 2,40 04/14 03/15 04/15 03/ Pauschalzahlung von 200 in 06/14 ÖFFENTLICHER DIENST - BUND + KOMMUNEN dbb-tarifunion 2000 (mind. 90 ) 2,40 03/14-02/15 03/15-02/ Ausbildungs- und Praktikantenvergütungen: von 40 ab 3/14 (793,60/843,20/889,02/952,59), weitere 20 ab 3/15 (813,26/863,20/909,02/972,59) - Verlängerung der bestehenden Übernahmeregelung für - Verbesserungen bei der Fahrtkostenerstattung für Azubi Ausgebildete (grds. Übernahme für 12 Monate bei dienstl./ betriebl. Bedarf) - Urlaubsdauer: Vereinheitlichung auf 30 Tage (in der 5-Tage- Woche); Auszubildende 28 Tage (1 Tag mehr als bisher)

13 PAPIER,- PAPPE- UND KUNST- STOFFVERARBEITENDE INDUSTRIE 100 2,40 2,60 12/14 10/15 11/15 10/ Nullmonate (26 Monate) POLSTERMÖBELINDUSTRIE Nordrhein-Westfalen IG Metall 2,00 0,50 04/14-05/15 06/15-10/15 (22 Monate) Nullmonate Jan. - März Einmalzahlung von je 50 für März bis Mai 2015 (Auszubildende einmalig 50 für März 2015) SPEDITIONS-, LOGISTIK- UND TRANSPORTWIRTSCHAFT Bayern (LBS) 120 2,80 2,40 01/15 12/15 01/16 09/ Einmalzahlung von 120 statt Tarifanhebung in 10-12/14 Nordrhein-Westfalen 100 2,00 3,20 07/14 06/15 07/15 08/ Nullmonat (27 Monate)

14 STEINE UND ERDEN BETON- UND FERTIGTEILINDUSTRIE Berlin, Brandenburg, Sachsen- Anhalt, Mecklenburg- Vorpommern 0,43 / h (Lohn) 71 / Monat (Gehalt) 07/14 09/ Ausbildungsvergütungen: ab 07/14 um 10 und ab 10/15 um 12 in allen AJ 0,45 / h (Lohn) 78 / Monat (Gehalt) 10/15 06/16 Sachsen, Thüringen KALK- UND DOLOMITINDUSTRIE rheinisch/westfälisch KIES-, SAND-, MÖRTEL, RECYCLING-BAUSTOFF- UND TRANSPORTBETONINDUSTRIE Nordrhein-Westfalen STEINE UND ERDENIND. Hessen, Thüringen, TG Thüringen 3,50 3,60 01/15 11/15 12/15 06/16 (22 Monate) 05/14 04/15 11/14 08/15 10/14 08/15 09/15 05/ Nullmonate - der Gehälter für Angestellte und Meister um jeweils 60 in allen GGr. ab 01/15 und 12/ Einmalzahlung von 120 in 12/14 (spätestens) statt Tarifanhebung in 09-10/14 (nicht für Azubis) Nullmonate - Ausbildungsvergütungen: ab 08/14 auf 600/650/730 und ab 08/15 auf 630/680/

15 noch STEINE UND ERDEN ZEMENT- UND DÄMMSTOFFINDUSTRIE Nordwest 3 05/14 08/15 (16 Monate) Pauschalzahlung von 50 in 05/14 - Ausbildungsvergütungen: ab 05/14 um 3 % (Rundung auf volle 10 -Beträge) Ost 2,40 06/14 09/15 10/15 04/ Sonderzulage Ost von 39 ab 06/14 und 38 ab 10/15 - Ausbildungsvergütungen: einheitlich ab 06/14 um 50 Euro und 10/15 um weitere 50 Euro ZIEGELINDUSTRIE Bayern 2,60 2,10 10/14 09/15 10/15 09/ Ausbildungsvergütungen: ab 10/14 um 50 und ab 10/15 um 50 in allen AJ Nordwest, 2,60 2,10 12/14 10/15 11/15 10/ Nullmonat - Ausbildungsvergütungen: ab 12/14 um 3 % und ab 11/15 um 2,5 % in allen AJ Südwest, Rheinland-Pfalz, 2,60 2,10 12/14 10/15 11/15 10/ Nullmonat - Ausbildungsvergütungen: ab 12/14 um 3 % und ab 11/15 um 2,5 % in allen AJ

16 SYSTEMGASTRONOMIE /15-12/ Entgelterhöhung ab 1/15 und 6/16; der unterste Tarifstundenlohn wird ab 1/2015 auf 8,51 und ab 6/16 auf 8,60 erhöht. - vollständige Ost-West-Angleichung der Entgelte bis 8/18 - MTV bleibt für Bestandsmitarbeiter unverändert. Für Neueinstellungen ab 1/15 gelten bis 7/18 einige manteltarifvertragliche Übergangsregelungen zum UrlG, JSZ, Mehrarbeits- /Feiertagszuschlag - Laufzeit MTV 5 Jahre TEXTIL- UND BEKLEIDUNGSINDUSTRIE West ,40 06/15 05/16 06/16 01/17 (27 Monate) Nullmonate - Einmalzahlung von 60 /Monat statt Tarifanhebung in 01-05/15 mit Öffnungsklausel: kann rein betrieblich bei schwieriger wirtschaftlicher Lage reduziert, ausgesetzt oder gestrichen werden - Öffnungsklausel zu Sockelbetrag: kann aus wirtschaftlichen Gründen durch Vereinbarung der TVP teilweise oder vollständig abgesenkt werden - verpflichtende ATZ von 01/15 bis 01/17 arbeitgeberfinanzierter Aufstockungsbetrag von 475 VERSICHERUNGEN WERBEAUßENDIENST, DHV, DBV 40 2,90 (AN ersten zwei Jahre BZ) 1,60 (AN ab dem 3. Jahr BZ) 1,90 (AN im organisierenden Außendienst) 11/14 12/ Nullmonat

17 noch VERSICHERUNGEN WERBEAUßENDIENST 2,30 (AN ersten zwei Jahre BZ) 1,50 (AN ab dem 3. Jahr BZ) 1,70 (AN im organisierenden Außendienst) 01/16 12/16 (27 Monate) ZEITUNGSVERLAGE REDAKTEURE DJU in, DJV 14 2,50 1,50 05/14 03/15 04/15 12/15 (29 Monate) Nulllmonate - Strukturänderungen im GTV Berufsstaffel auf 15 Jahre gestreckt - sofortige Absenkung des UG und JZ auf 1,5 Monatsgehälter bei Berufseinsteigern (bei übrigen Red. verteilt auf 5 Jahre) - Eingruppierung der Onliner in den Tarif bis und in den MTV ab arbeitnehmerähnliche Freie: Entgelterhöhung um jeweils 1,8 % ab 06/14 und 05/

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