Professionalisierung der Kindertagespflege als Dienstleistung

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1 Workshop im Rahmen des Forschungsprojekts: Professionalisierung der Kindertagespflege als Dienstleistung am 28. Oktober 2009 in Rostock Ergebnispräsentation: Heike Wiemert Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und von der Universität Bielefeld in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut in München (DJI) durchgeführt.

2 Zusammenfassung zentraler Ergebnisse aus den Gesprächen mit relevanten Akteuren im Bereich der Kindertagespflege in der Untersuchungsregion Rostock In der Untersuchungsregion Rostock wird die Kindertagespflege durch die Arbeit und das Engagement einer Vielzahl von öffentlichen, gemeinnützigem sowie von privaten Organisationen unterstützt und vorangetrieben. Innerhalb dieser Organisationen wurden Funktionen geschaffen, die die Umsetzung der Qualifizierung, Vermittlung und Beratung sowie Kontrolle, Förderung und Weiterentwicklung der Kindertagespflege gewährleisten. Im Rahmen der Projektarbeiten wurden folgende relevante Akteure für den Bereich Kindertagespflege in Rostock identifiziert und für die Unterstützung der Projektarbeiten gewonnen: Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock Tagesmutterverein Rostock e.v. Internationaler Bund Kompetenzzentrum Vereinbarkeit Leben Mecklenburg Vorpommern Institut für Sozialforschung u. berufliche Weiterbildung ggmbh ISBW Institut Lernen und Leben Familienagentur Engelchen und Bengelchen Im folgenden werden zentrale Ergebnisse aus den Gesprächen mit den Akteuren in aller Kürze zusammenfassend dargestellt, die im Rahmen des Workshops rückgekoppelt werden und zur Diskussion über Ziele von Maßnahmeempfehlungen für die Professionalisierung der Kindertagespflege anregen sollen. Zudem möchten wir die Möglichkeit nutzen, offen gebliebene Fragen zu klären. Haltung zur Kindertagespflege als Teil des lokalen Betreuungssystems Die Kindertagespflege hat sich in Rostock erst nach der Wende entwickelt. Generell wurden Kinder unter drei Jahren in der Krippe und Kinder ab drei im Kindergarten betreut. Die schon sehr frühe Nutzung der außerhäuslichen Betreuung war gängige Praxis und wurde nicht in Frage gestellt. Allerdings gab es auch zu DDR-Zeiten schon vereinzelt Frauen, die bei sich zu Hause fremde Kinder betreut haben. Diese Frauen wurden jedoch nicht als Tagesmütter bezeichnet. In diesem Arrangement wurden in erster Linie Kinder betreut, die nicht krippenfähig waren, das heißt, sehr häufig Infekte hatten und eine insgesamt schwache gesundheitliche Konstitution aufwiesen. 2

3 Nach der Wende setzte in folge eines rapiden Geburtenrückgangs sowie zunehmender Finanzknappheit von Ländern und Kommunen auch in Rostock ein massiver Abbau von Krippen und Kindergartenplätzen ein. Durch den Abbau von Krippenplätzen wurden zahlreich Erzieherinnen freigesetzt, von denen einige in der Kindertagespflege eine Beschäftigungsalternative gesehen haben. Gleichwohl ausreichend Krippenplätze zur Verfügung standen, nahm die Anzahl an Eltern zu, die die Kindertagespflege bewußt als Betreuungsform wählen. Ein langsamer Anstieg der Kindertagespflege fand seit 1994 statt. Amtliches Zahlenmaterial belegt, dass Tagesmütter beim Rostocker Jugendamt registriert waren, die insgesamt 103 Kinder betreut haben. Heute werden 129 Tagespflegepersonen gezählt, die zusammen 612 Betreuungsplätze zur Verfügung stellen. Mit Inkrafttreten des KiföG M-V im Jahr 2004 gilt die Kindertagespflege als gleichrangiges Alternativangebot zu den Tageseinrichtungen. Das heißt in Mechklenburg-Vorpommern wurde die Gleichrangigkeit der Kindertagespflege bereits ein Jahr vor Inkrafttreten des TAG rechtlich festgelegt. Über die Bewilligung, ob 0-3 jährige Kinder in Kindertagespflege oder in einer Krippe betreut werden, entscheiden die Eltern nach Wunsch- und Wahlrecht. Das Amt für Jugend und Soziales sieht sich hier in einer beratenden Funktion. Eine Tagesmutter in Rostock durfte bis zur Einführung des TAG maximal 3 Kinder betreuen. Erst seit 2005 können Tagesmütter maximal 5 Kinder betreuen. Schon im KiföG M-V von 2004 ist geregelt, dass Tagespflegepersonen die Kinder Zuhause oder in angemieteten Räumen betreuen können. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass sich zwei Tagespflegepersonen mit jeweils 5 Kindern zu einer Großtagespflegestelle zusammen schließen können, also insgesamt 10 Kinder in entsprechenden Räumlichkeiten betreuen dürfen. Diesen Zusammenschlüssen stand man jedoch zunächst skeptisch gegenüber. Es wurde befürchtet, dass die Tagespflegepersonen die Kinder in Schichtdiensten betreuen, was rechtlicherseits nicht zulässig ist. Diese Skepsis hat sich allerdings gelegt, seit im Rahmen einer Untersuchung, die von Wolfgang Tietze, FU in Berlin, durchgeführt wurde, gezeigt werden konnte, dass Großtagespflegestellen eher eine höhere Qualität als kleinere Tagespflegestellen aufweisen. Die Zusammenarbeit von zwei Tagespflegepersonen macht einen regelmäßigen Austausch möglich, regt zur gegenseitigen Kontrolle und Reflexion der Arbeit an. In Rostock werden im August Großtagespflegestellen gezählt, in denen jeweils zwei Tagespflegepersonen zusammen arbeiten. Das heißt, von insgesamt 68 Tagespflegepersonen, die die KTP in angemieteten Räumlichkeiten anbieten, arbeiten 12 Tagesmütter alleine und 56 Tagespflegepersonen arbeiten jeweils zu zweit in einer Großtagespflegestelle. Die Kindertagespflege diente in Rostock zu keiner Zeit als Ausbaustrategie, trotz rückläufigem Betreuungsangebot wird im Jahr 2008 eine Betreuungsquote im U3 Bereich von 52 Prozent erreicht. Da die Kindertagespflege bereits im Jahr 2004 im Kinderförderungsgesetz KiföG M-V als gleichwertige Betreuungsalternative festgeschrieben wurde, steht das Amt für Jugend und Soziales HR in der Pflicht die Kindertagespflege als 3

4 Teil des lokalen Betreuungssystem vor zuhalten und auch eine entsprechende Qualität zu garantieren. Attraktiv ist die Kindertagespflege für Eltern nicht nur wegen der flexiblen Zeiten und der kleineren Gruppengröße, sondern auch in finanzieller Hinsicht. Ein Betreuungsplatz in Kindertagespflege ist weit aus günstiger als ein Krippenplatz. In der Regel dürfen nur Kinder bis zum 3. Lebensjahr in Kindertagespflege betreut werden. An den Kosten für einen Ganztagsbetreuungsplatz in der Kindertagespflege beteiligt sich das Land mit 23,4 Prozent, der örtliche Träger mit 6,7 Prozent und die Gemeinde mit 34,9 Prozent. Die Eltern tragen ebenfalls 34,9 Prozent der Kosten und zahlen für einen Ganztagsbetreuungsplatz (10 h) in der Kindertagespflege 145,75 im Monat. Eltern in Bonn zahlen für einen Ganztagsbetreuungsplatz (8h) in der Kindertagespflege ca. 720 monatlich. Die Nutzung der Kindertagespflege zur Abdeckung von Randzeiten in Tageseinrichtungen für Kinder (vor Öffnung nach Schließung) wird unterschiedlich bewertet. Es fehlt an Anreizen für die Tagespflegepersonen diese Betreuungsbedarfe abzudecken. Randzeitenbetreuung ist schlechter mit der eigenen Familie vereinbar evtl. müßte sie höher vergütet werden. Zudem besteht das Problem, dass Tagespflegepersonen eine Pflegeerlaubnis bzw. Betreuungsverträge für 5 konkrete Kinder geschlossen hat. Randzeitenbetreuung ist nur sinnvoll zu nutzen, wenn sie flexibel angeboten werden kann, sprich es nicht immer die selben Kinder sein müssen, die von der Tagespflegeperson betreut werden. Vernetzung der Akteure im Bereich Kindertagespflege In Rostock trägt das Amt für Jugend und Soziales die Steuerungsverantwortung für den Bereich Kindertagespflege ganz bewußt alleine. Sowohl die Fachberatung, Eignungsprüfung, Praxisbegleitung als auch Fachvermittlung, Erlaubnisvergabe und Bearbeitung der Förderanträge der Tagespflegepersonen werden im Jugendamt geregelt. Da das Haushaltssicherungskonzept der Stadtverwaltung keine Stellenschaffung zulässt, die Fachberaterinnen aber völlig überlastet sind, und nicht länger die Aufsicht über Tageseinrichtungen für Kinder und die fachlich-inhaltliche Begleitung der Tagespflegepersonen leisten können, hat die Amtsleiterin der Einbindung von externen Fachberaterinnen zu gestimmt. Seit Juni 2009 werden die zwei im Jugendamt angestellten Fachvermittlerinnen, -beraterinnen bei der fachlichen Begleitung der Tagespflegepersonen durch das Institut Lernen und Leben, ein KITA- und Bildungsträger, mit zwei Fachberaterinnen unterstützt. Das Amt für Jugend und Soziales pflegt enge Kontakte zu den Weiterbildungsanbietern, die Qualifizierungen für Tagespflegepersonen durchführen. Zum einen wird wert darauf gelegt, dass sinnvolle und Tagespflege relevante Themen in den Veranstaltungen angeboten werden. Zum anderen nutzt das Amt für Jugend und Soziales den engen Kontakt zu den Weiterbildungseinrichtungen, um Einschätzungen bezüglich der Eignung der Kursteilnehmerinnen für die Kindertagespflege austauschen zu können. Mit dem 4

5 Tagesmütterverein wird punktuell zusammengearbeitet. Zum Beispiel wurde der Tagesmütterverein in die Auswahl der externen Fachberatung miteinbezogen. Mit der Familienagentur hat das Amt für Jugend und Soziales zwar keinen Leistungsvertrag abgeschlossen, die Agentur, die Babysitter vermittelt wird den Tagespflegepersonen aber als Vertretungsangebot vorgestellt. Aspekte einer Professionalisierung der Kindertagespflege Die Professionalisierung der Kindertagespflege wird als ein sehr wichtiges Thema angesehen. Der Großteil der Befragten verbindet mit Professionalisierung in erster Linie die Etablierung von Qualitätsstandards im Hinblick auf die Qualifizierung. Im West/Ost-Vergleich zeigt sich deutlich, dass in Ostdeutschland mehr einschlägig vorqualifizierte Personen in der Kindertagespflege arbeiten als in Westdeutschland 1. Nach dem Eindruck einiger Experten dominieren auch in Rostock fachlich vorqualifizierte Personen den Bereich Kindertagespflege, andere Experten stellen fest, dass es hier schon immer eine Mischung aus fachlich Vorqualifizierten und Quereinsteigern gab. Der Arbeitsmarkt für Erzieherinnen hat sich auch in Rostock wieder erholt und bietet gute Beschäftigungsmöglichkeiten, deshalb befürchten wiederum andere Befragte, dass die Kindertagespflege für Erzieherinnen als Beschäftigungsfeld uninteressant werden könnte. Zu beobachten ist wohl auch, dass zunehmend Kinderpflegerinnen in die Kindertagespflege einsteigen. Kinderpflegerinnen werden in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr auf Planstellen in Tageseinrichtungen eingesetzt. Einrichtungen, die es sich finanziell leisten können, können Kinderpflegerinnen als zusätzliche Kräfte einstellen. Da diese nun vermehrt in der Kindertagespflege auftreten, hat das Amt für Jugend und Soziales der Stadt Rostock mit einem Weiterbildungsträger, der n.a. auch Kinderpflegerinnen ausbildet, vereinbart, dass im letzten Ausbildungsmodul der Kinderpflegerinnenausbildung der Bereich Kindertagespflege abgehandelt wird. Grundsätzlich finden Praktika der Kinderpflegerinnen auch in Tagespflegestellen statt. Mit der Integration der Kindertagespflege in die Kinderpflegerinnenausbildung wird der Versuch unternommen, den ausgebildeten Kinderpflegerinnen mehr Marktchancen zu geben und gleichzeitig fachliche Qualität in der Kindertagespflege zu sichern. Eine Qualifizierungsmaßnahme von 160 Stunden Umfang ist die Mindestvoraussetzung für den Zugang in die Kindertagespflege. Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen müssen diesen Kurs nicht belegen. Für die Verlängerung der Pflegeerlaubnis ist die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen Pflicht, 20 h sind pro Jahr zu absolvieren. Die Kosten der Fortbildung werden in Höhe von bis zu 160,- Euro im Jahr erstattet bzw. gefördert. Einige Experten halten den Umfang von 160 h für viel zu gering, plädiert wird dafür, die 1 Siehe Kinder und Jugendhilfestatistik 5

6 Qualifizierungsmaßnahmen mindestens auf 400 h herauf zu setzen. 160 h werden als nicht ausreichend angesehen, um Personen ohne pädagogische Vorerfahrungen auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson vorzubereiten. Eine 400 h umfassende Maßnahme wird von einem Weiterbildungsträger in Rostock mit guten Erfahrungen als Kompaktkurs, der über drei Monate reicht, angeboten. Die Maßnahme wurde zertifiziert, so dass die Teilnahme auch von der Arbeitsagentur bezuschusst wird. Als ideal wird die Kinderpflegerinnenausbildung mit dem integrierten Kindertagespflegemodul angesehen. Eine Verbindung von Praxis- und Theorieanteilen wird als sehr wichtig erachtet. Die inhaltliche Gestaltung der Qualifizierungskurse orientiert sich nicht allein am DJI- Curriculum. Wie in Bonn, werden auch in Rostock von den in der Tagesmutterqualifizierung tätigen Experten, die im Curriculum vorgeschlagenen Themen als richtig angesehen. Bemängelt wird aber, wie auch in Bonn, die Aufbereitung und der mangelnde Tiefgang der Themen. Dementsprechend wird das Curriculum in den Maßnahmen in modifizierter Form eingesetzt. Einige Befragten sehen auch in der Tagespflegeskala von Wolfgang Tietze eine gute Praxishilfe. In Anlehnung an diese Skala haben die Fachberaterinnen vom Amt für Jugend und Soziales eine Handreichung zur Qualität in der Kindertagespflege für Tagespflegepersonen entwickelt. Ein weiterer Weiterbildungsträger ist damit befasst, die Skala als Instrument für die fachliche Begleitung von Tagespflegepersonen weiter zu entwickeln. Wie in Niedersachsen, Bremen und Hamburg besteht auch in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit an der Nichtschüler- oder Externenprüfung zur staatl. anerkannten Erzieherin teilnehmen zu können. Der Tagesmutterverein hat sich dafür eingesetzt, dass die Tagespflegepersonen in Rostock über die Möglichkeit in Kenntnis gesetzt werden und Zugang zu dieser Weiterbildungsmaßnahme erhalten. Zur Zeit nehmen zwei Tagesmütter an diesem Weiterbildungsangebot teil, das sie privat finanzieren müssen. Voraussetzung für die Teilnahme an der verkürzten Erzieherinnenausbildung ist neben anderem ein 600 h umfassendes Vollzeitpraktikum. Im Fall der zwei Tagesmütter, die aktuell an der Qualifizierung teilnehmen, wurde deren Beschäftigung in der Kindertagespflege anerkannt. Die Nichtschülerinnenprüfung können Tagespflegepersonen als Aufbauqualifizierung nutzen. Sorge bereitet einigen Experten, dass die Arbeitsagentur Arbeitslose mit Bildungsgutscheinen ausstattet, die diese dann in Qualifizierungskursen für Tagespflegepersonen einlösen können und auch in zunehmender Zahl davon Gebrauch machen. Hier bestehen Zweifel, dass sich diese Personen auch tatsächlich für den Bereich Kindertagespflege eignen. Der Kurs stellt die Zugangsberechtigung für die Pflegeerlaubnis dar, wenn die Erlaubnis einmal erteilt ist, ist es nicht so einfach, diese wieder zu entziehen. Hier wird wie bereits angesprochen eng mit den Weiterbildungsträgern zusammengearbeitet, um zu einer Einschätzung der Eignung der Personen vor der Pflegeerlaubnisvergabe zu gelangen. Ein Teil der Eignungsprüfung ist der 6

7 Hausbesuch. Wie in Bonn wird dieser auch in Rostock als ein wichtiges Element der Eignungsprüfung und Praxisbegleitung angesehen. Zur Finanzierung Für die Entwicklung der Kindertagespflege zu einem professionellen und anerkannten Berufsbild wird die Frage nach der Verlässlichkeit und Regelung des Verdienstrahmen als bedeutsam angesehen. Die gesetzlichen Vorgaben zur leistungsgerechten Ausgestaltung der Vergütungsstruktur sind in Rostock gesetzlich geregelt und verbindlich festgeschrieben. Die Platzkosten werden wie bereits erwähnt anteilig vom Land, vom örtlichen Träger, von der Gemeinde und von den Eltern getragen. Eignungsprüfung, Vermittlungspraxis, Beratungs- und Qualifizierungsangebote Die Etablierung von verbindlichen Qualitätsstandards bei der Eignungsprüfung, Vermittlung Beratung, Begleitung und Fort- und Weiterbildung wird als sehr wichtig angesehen. Wie bereits erwähnt wird der Hausbesuch als wichtiges Element der Eignungsprüfung angesehen, um einen engeren Kontakt sowie eine bessere Einschätzung der Tagespflegepersonen zu bekommen, wäre es erforderlich, regelmäßige Besuche in den Tagespflegestellen durchzuführen. Hier fehlt es jedoch an den erforderlichen Rahmenbedingungen. Eine enge Betreuung der Tagespflegepersonen ist auch erforderlich, wenn es um die Erstellung des Konzepts geht. Jede Tagespflegeperson muss ein Konzept entwickeln, dass beim Amt für Jugend und Soziales einzureichen ist. Das Konzept ist für die Vergabe der Pflegeerlaubnis relevant. Problematisch wird gesehen, dass bislang noch kein optimales Vertretungssystem etabliert wurde. Wie in der Bonner Region werden die Tagespflegepersonen dazu angehalten, möglichst enge Kontakte zu anderen Tagesmüttern zu pflegen, die in Krankheits- und Urlaubszeiten die Kinder mitbetreuen können. Allerdings kommen dazu nur Tagespflegepersonen in Frage, deren Tagespflegestelle nicht voll belegt ist. Die Familienagentur wird von den Tagespflegepersonen nach Möglichkeit nicht in Anspruch genommen, da weder Eltern noch Tagespflegepersonen möchten, dass die Kinder im Vertretungsfall mit einer völlig fremden Person konfrontiert werden. Voraussetzung für ein optimales Vertretungssystem ist eine regelmäßige Kontaktpflege zwischen der Vertretungsperson und den Tagespflegestellen. Laut KiFöG muss das Jugendamt für eine Vertretung sorgen, z.b. mit angestellten Tagespflegepersonen, die bei Bedarf einspringen. 7

8 Der erreichte Qulitätsstandard wird unterschiedlich eingeschätzt. Als wichtig wird vor allem angesehen, das der Bereich Kindertagespflege kontinuierlich kontrolliert wird, da er nicht so offen einsehbar ist wie die Arbeit der Erzieherinnen in den Einrichtungen. Als besonders wichtig wird auch die kontinuierliche und intensive Begleitung und Beratung der Tagespflegepersonen angesehen, die im Idealfall auf Vertrauen aufgebaut ist. Einige Experten bedauern, dass die Tagespflegepersonen nicht in jedem Fall bereit sind, mit der Fachberatung zusammen zu arbeiten. Nach dem Besuch der Tagespflegeperson bleibt nicht selten das Gefühl, dass sobald die Fachberatung das Haus/die Wohnung der Tagespflegeperson verlassen hat, diese doch wieder macht, was sie will. Einig sind sich die Experten darin, dass eine Steigerung und Sicherung von Qualität in der Kindertagespflege durch die institutionellen Akteure nur erreicht werden kann, wenn auch die dazu notwendigen Ressourcen (Geld und klare gesetzliche Regelungen) zur Verfügung gestellt werden und eine positive Haltung zur Kindertagespflege als alternative Betreuungsform vorherrscht. Handlungsbedarf Eine Zusammenfassung: Erweiterung der Personaldecke im Amt für Jugend und Soziales verbindliche Standards für die Eignungsprüfung kontinuierliche und intensive Praxisbegleitung sicher stellen Etablierung eines Vertretungssystems, unterstützt durch das Jugendamt Überarbeitung und Vertiefung des DJI-Curriculums Anreize für Randzeitenbetreuung durch Tagespflegepersonen schaffen Toleranz und Anerkennung für die Vielfältigkeit der Kindertagespflege und Standardisierung mit Augenmaß Überdenken der qualifikatorischen Mindestvoraussetzungen Gesetzliche Regelung zur Kindertagespflege verbindlicher ausbuchstabieren und mindestens landesweit festschreiben 8

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