Workshop B 11 Praxiswissen Gefahrstoffe
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- Gottlob Fuchs
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1 bgwforum 2011 Gesundheitsschutz in der Behindertenhilfe Hamburg, Workshop B 11 Praxiswissen Gefahrstoffe Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Abteilung GPR Fachbereich Gefahrstoffe & Toxikologie, Köln
2 Praxiswissen Gefahrstoffe Gabriele Halsen: Das neue System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Udo Eickmann: Auswahl von Desinfektionsmitteln André Heinemann: Gefährdungen durch Arzneimittel Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 2
3 Das neue System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Basis: Global Harmonisiertes System der Vereinten Nationen (UN-GHS) Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 3
4 Ziele Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen Handelserleichterungen im globalen Warenverkehr Weitere Verbesserung von Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Transportsicherheit Harmonisierung mit dem Transportrecht für gefährliche Güter Unterschiedliche Einstufungen, Beispiel: Stoff mit LD 50 von 257 mg/kg Europa (nach RL 67/548/EWG): gesundheitsschädlich Australien, Malaysia, Thailand: gesundheitsschädlich USA, Kanada, Japan, Korea: giftig Indien: nicht giftig Neuseeland: gefährlich China: nicht gefährlich Europa (nach CLP-VO): giftig Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 4
5 Fristen für f r Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung CLP-Verordnung seit 01. Dezember 2010 für Stoffe verbindlich CLP-Verordnung ab 01. Juni 2015 für Gemische (bisher: Zubereitungen), verbindlich, bereits heute möglich Lagerbestände dürfen noch jeweils 2 weitere Jahre verkauft werden bis 2012 bzw können Packungen mit alten Kennzeichnungen im Handel sein Bei Umstellung gilt in der Übergangszeit: Kennzeichnung und Verpackung nur nach CLP-Verordnung keine Doppelkennzeichnung auf Etikett Sicherheitsdatenblatt muss alte und neue Einstufung enthalten Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 5
6 Neue Gefahrenpiktogramme: Gegenüberstellung neu neu neu Achtung Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 6
7 Gefahrenklassen physikalisch-chemische Eigenschaften Bisher: fünf Gefahrenmerkmale: Jetzt: sechzehn Gefahrenklassen 1. entzündlich 2. brandfördernd 3. leichtentzündlich 4. hochentzündlich 5. explosionsgefährlich 1. explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff 2. entzündbare Gase 3. entzündbare Aerosole 4. oxidierende Gase 5. Gase unter Druck 6. entzündbare Flüssigkeiten 7. entzündbare Feststoffe 8. selbstzersetzliche Stoffe und Gemische 9. selbstentzündliche Flüssigkeiten 10. selbstentzündliche Feststoffe 11. selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische 12. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 13. oxidierende Flüssigkeiten 14. oxidierende Feststoffe 15. organische Peroxide 16. korrosiv gegenüber Metallen Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 7
8 Gesundheits- und Umweltgefahrenklassen Akute Toxizität Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Schwere Augenschädigung/Augenreizung Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut Keimzellmutagenität Karzinogenität Reproduktionstoxizität Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Aspirationsgefahr gewässerschädigend die Ozonschicht schädigend Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 8
9 Signalwörter, Gefahren- und Sicherheitshinweise Signalwort Gefahr : für die gefährlicheren Gefahrenkategorien Signalwort Achtung : für die weniger gefährlichen Gefahrenkategorien Gefahrenhinweise ersetzen die bisherigen R-Sätze H 3 01 laufende Nummer Gruppierung 2= Physikalische Gefahren 3= Gesundheitsgefahren 4= Umweltgefahren steht für Gefahrenhinweis (Hazard Statement) Sicherheitshinweise ersetzen die bisherigen S-Sätze P 1 02 laufende Nummer Gruppierung 1= Allgemein 2= Vorsorgemaßnahmen 3= Empfehlungen 4= Lagerhinweis 5= Entsorgung Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 9 steht für Sicherheitshinweis (Precautionary Statement)
10 Neue Zuordnung zu den Kategorien der KMR-Stoffe K: krebserzeugend M: mutagen R: reproduktionstoxisch alt neu KMR Kategorie 1: beim Menschen nachgewiesen KMR Kategorie 1A: beim Menschen nachgewiesen Gefahr KMR Kategorie 2: im Tierversuch nachgewiesen KMR Kategorie 3: Verdachtsstoffe KMR Kategorie 1B: im Tierversuch nachgewiesen KMR Kategorie 2: Verdachtsstoffe Gefahr Achtung Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 10
11 Harmonisierte Einstufung von Stoffen (Legaleinstufung) Anhang VI Teil 3 Tabelle Gefahrstoffliste (Anhang I der Stoffrichtlinie 67/548/EWG) durch EU-Kommission übersetzt in CLP- Einstufung. Aber nicht berücksichtigt: neue Gefahrenkategorien, z.b. Metallkorrosivität, geänderte Einstufungskriterien, z.b. für akute orale Toxizität, keine Sicherheitshinweise (P-Sätze) enthalten wie bisher nur Mindesteinstufungen Hersteller muss ggf. Eigenschaften ergänzen oder strenger bewerten, sofern ihm andere Daten vorliegen; muss P-Sätze ergänzen Bei Stoffrecherchen Institut für Arbeitsschutz der DGUV Internet: Webcode d11892 GESTIS- Stoffdatenbank, CLP-Einstufungen für 80% der Stoffe eingearbeitet: idr Herstellereinstufungen, wenn diese nicht verfügbar CLP- Einstufungen aus Anhang VI Tabelle 3.1 Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 11
12 Geänderte Einstufungskriterien Anhebung des Flammpunktkriteriums: bisher nicht entzündliche, nach CLP-VO entzündbare Flüssigkeit Änderung des Schwellenwertes für die akute orale Toxizität: bisher gesundheitsschädlich, nach CLP-VO akute Toxizität Senkung der Einstufungsgrenze für reproduktionstoxische Stoffe Senkung der Einstufungsgrenze für reizende/ätzende (Haut, Augen) Stoffe in Mischungen Konsequenzen am Beispiel der Reinigungsmittel: Produktkategorie Saurer Badreiniger Allzweckreiniger Handgeschirrspülmittel bisher Keine Einstufung Xi; R 36 Xi; R 41 erhebliche Verschärfung ätzend wird alltäglich späte Umstellung der Hersteller zu erwarten CLP-VO Haut Kat. 2 Augen Kat. 2 Haut Kat. 2 Augen Kat. 1 Haut Kat. 2 Augen Kat. 1 Quelle: Analyse des IKW Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 12
13 Sicherheitsdatenblatt des Herstellers Sicherheitsdatenblatt jetzt nach REACH-Verordnung zu erstellen: Mögliche Gefahren des Produktes in Kapitel 2 Umstellung auf CLP-Verordnung für Stoffe weitgehend erfolgt: Übersichtlichkeit unterschiedlich, z.b. H-Sätze und P-Sätze nicht codiert Qualität unterschiedlich, z.b. falsche Signalworte, zu viele P-Sätze, auch weiterhin voneinander abweichende Herstellereinstufungen für Gemische bisher nur vereinzelt erfolgt Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 13
14 Fazit neues System, nicht nur neue Symbole keine direkte Übersetzung möglich nach formalen Kriterien mehr Stoffe/Gemische als gefährlich zu kennzeichnen Irritation zu erwarten, wenn bei gleichbleibender Rezeptur und stofflichen Eigenschaften Umstufung erfolgt Zugriff auf Herstellerinformationen für Produkte bisher nur in Ansätzen möglich Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 14
15 Umsetzung in der Werkstatt: Welche Gefahr, welches Schutzniveau gilt in der Übergangszeit? Nationales Gefahrstoffrecht basiert bis zum auf Einstufung nach altem EU System: Definition des Begriffs gefährlich nach 3 GefStoffV Verwendung der alten Gefährlichkeitsmerkmale Verzicht auf Bezüge der CLP-Gefahrenklassen Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) 408 Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung GMBl. (2010) Nr. 2-4, S Neufassung der Gefahrstoffverordnung, 2010, Internet Anpassung an CLP-VO, Übergangsverordnung bis 2015 zu Schutzmaßnahmen neu gefasst, Schutzstufenkonzept entfällt, Maßnahmen nicht mehr kennzeichnungs-, sondern gefährdungsabhängig Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 15
16 Bekanntmachung 408 zur betrieblichen Umstellung auf CLP-VO Neue Vorschriften können bereits angewendet werden, daher Empfehlung: allgemeine Einweisung aller betroffenen Beschäftigten, sobald Hersteller Produkt mit neuer Kennzeichnung liefert, Anpassung von: Gefahrstoffverzeichnis: zusätzliche Spalte mit neuer Einstufung anlegen Gefährdungsbeurteilungen: Maßnahmen mind. nach alter Einstufung (s. Kap. 2 Sicherheitsdatenblatt) altes Produkt/neue Kennzeichnung: Überprüfung hinsichtlich neuer Gefahren Unterweisungen und Betriebsanweisungen (ggf. auch parallel alt und neu ) Explosionsschutzdokumenten innerbetrieblicher Kennzeichnung ( alt und neu möglich) Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 16
17 Weitere Hinweise zur betrieblichen Umstellung 1. Mitarbeiter, die Umstellung organisieren sollen, qualifizieren 2. zusätzlichen Zeitaufwand für Umstellung, Informationsbeschaffung und Unterweisung beachten 3. Umstellung sobald Hersteller/Lieferant Produkt mit neuer Kennzeichnung liefert; keine Selbsteinstufung 4. aktuelles Sicherheitsdatenblatt ablegen 5. Restbestände mit alter Kennzeichnung vorrangig verbrauchen 6. Auswirkungen auf weitere Bereiche des Gefahrstoffrechts beachten, z.b. Mutterschutz, Lagerung (brennbare und giftige Gefahrstoffe, Zusammenlagerung) Die Übergangsfrist endet spätestens am Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 17
18 Hilfen für f r die betriebliche Umsetzung: GHS- Spaltenmodell Eine Hilfestellung zur Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung Anpassung an CLP-VO: neue H-Sätze Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 18 Institut für Arbeitsschutz der DGUV Internet: Webcode d3432
19 Unterweisungshilfen: Plakat der BGW Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 19 kostenlos unter
20 Unterweisungsmaterialien für f r Werkstätten tten - Unterweisungsbaukasten CP-Um14 Anpassung der Informationen zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 20
21 Unterweisungshilfen der DGUV Film Napo in Vorsicht Chemikalien DVD + Download Internet: Webcode d Präsentationen GHS-Helpdesk, weitere Hilfen und Veröffentlichungen zur GHS-Verordnung Vortragspräsentationen von Dr. Smola Grundlagen die wichtigsten Änderungen durch GHS die Gefahrenklassen Einstufung von Gemischen Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 21 Internet: Webcode d98396
22 Unterweisungshilfen der BG RCI GHS- Global Harmonisiertes System: Sicherheitskurzgespräche Bestellnummer: SKG 002 Bestellung über den Medienshop unter Branche Chemische Industrie möglich Einzelpreis 3,10 Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 22
23 Gefahrstoffinformationssystem der BG-BAU BAU Im Internet unter Informationen zu Baubereichen, u.a. auch zu Desinfektionsreinigern und Reinigungsmitteln Betriebsanweisungen für Stoffe wie Aceton, Propan, Methanol auch mit CLP-Kennzeichnung Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 23
24 Beiträge der BGW zu GHS/CLP-VO Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 24 BGWmitteilungen 1/2011
25 Weiterführende Informationen CLP-VO Schrift der DGUV, BGI/GUV-I 8658 Download unter Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Nationale Auskunftsstelle: REACH-CLP Helpdesk unter Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA): Arbeitshilfen zur EU-GHS-Verordnung Internet: Webcode d98350 GHS-Piktogramme, Download Verordnungstext BG RCI Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 25
26 Vielen Dank fûr Ihre Aufmerksamkeit! Halsen G. BGW-Forum, Sept Seite 26
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