Einstiegsgehälter und Arbeitsvertrag: Was ist zu beachten?
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- Rainer Knopp
- vor 7 Jahren
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1 Einstiegsgehälter und Arbeitsvertrag: Was ist zu beachten? (IG Metall Karlsruhe), Andreas Meiniger (Betriebsrat Fa. Witzenmann), Pia Engelhardt (KIT CS)
2 Welche Infos bieten wir Ihnen? Gang durch die Geschichte Was steht im Arbeitsvertrag? Vortrag und Gruppenarbeit Tipps zum Verhandeln Einstiegsgehälter Was ist ein Entgelt? Wie wird wo bezahlt? Wie zahlt die Metall- und Elektroindustrie? Beispiel Witzenmann, Tücken im Berufsleben Brauche ich ein Praktikum? Mitbestimmung im Betrieb Nützliche Adressen
3 Gang durch die Geschichte Woher kommen einzelne Element des Arbeitsvertrages?
4 Was steht im Arbeitsvertrag? Was ist ein Arbeitsvertrag? Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz Was wird wo geregelt? Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
5 Was ist ein Arbeitsvertrag? Vertragsfreiheit Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitsleistung Gehalt
6 Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz Rangprinzip GG Gesetz Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Günstigkeitsprinzip
7 Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz BGB Gesetze Arbeitsvertrag ist an Gesetze und Verordnungen gebunden ebenso an Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen darf Mindeststandards nicht unterschreiten Kündigungsschutzgesetz Entgeltfortzahlungsgesetz Bundesdatenschutzgesetz Bundesurlaubsgesetz Tarifvertrag Betriebsvereinbarung
8 Tarifvertrag Arbeitgeberverband Einzelne Arbeitgeber Gewerkschaft Mitglieder Mitglieder Entlohnung Arbeitszeit Kündigung kein Verzicht auf Tarifrechte
9 Tarifvertrag Anspruch Mitglieder Rechtsanspruch Tarifvertrag steht über dem Einzelvertrag Per Einzelvertrag vereinbart Gesamtzusage des Arbeitgebers Tarifvertrag ist nur Bestandteil des Vertrages jederzeit veränderbar Tarifliche Leistungen werden mind. drei Jahre gewährt
10 Tarifvertrag im Arbeitsvertrag Gesamtverweisung: Tarifvertrag ist gültig für alle Fragen, die im Arbeitsvertrag nicht geregelt sind. Im Übrigen gelten die Tarifverträge der Metallindustrie Hessen in der jeweils gültigen Fassung. Partielle Einbeziehung: Es gelten nur einzelne Tarifbestimmungen. Es gelten die Urlaubsbestimmungen des Tarifvertrages der Textilindustrie Südbayern in der jeweils gültigen Fassung.
11 Betriebsvereinbarungen Arbeitgeber Betriebsrat Beschäftigte Betriebsurlaub Frauenförderung Überstunden Essenszuschuss Gesundheitsprojekte keine ausdrückliche Erwähnung im Arbeitsvertrag Inhalte sollten in den Arbeitsvertrag übernommen werden Einsicht beim Betriebsrat
12 Was steht im Arbeitsvertrag? Gruppenarbeit Inhalt und Form, Arbeitsort, Beruf, Aufgabengebiet Probezeit, Arbeitszeit Urlaub, Urlaubsgeld Krankheit, Mehrarbeit Kündigung, Kündigungsfristen Wettbewerbsverbot Zeugnis
13 Inhalt und Form des Arbeitsvertrages Tarifvertrag Name und Anschrift der Vertragsparteien Beginn des Arbeitsverhältnisses Tätigkeitsbeschreibung Arbeitsort Verweis auf den Tarifvertrag Dauer der Probezeit oder Verzicht tarifliche Gehaltsgruppe übertarifliche Zahlungen Sondervereinbarungen Verweis auf geltende Betriebsvereinbarungen Dauer der eventuellen Befristung ggf. Grund der Befristung Lage der Arbeitszeit Dauer der Teilzeit und Gehalt als Anteil vom Tarifgehalt
14 Inhalt und Form des Arbeitsvertrages Kein Tarifvertrag Dauer und Lage der vereinbarten Arbeitszeit Bezahlung bzw. Ausgleich von Mehrarbeit und Reisezeiten Zusammensetzung und Höhe des Entgeltes einschl. aller Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen, Prämien Fälligkeit des Entgeltes Parameter für Provision und Gewinnbeteiligungen ggf. Bezug auf die betriebliche Vergütungsordnung Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes Urlaubsgeld Kündigungsfristen
15 Inhalt und Form des Arbeitsvertrages Schriftform Mündliche Verträge sind auch möglich, der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die Vertragsbedingungen schriftlich übergeben (NachwG). Der Nachweis kann eingeklagt werden. Es müssen nur die Punkte dokumentiert werden, die tatsächliche vereinbart wurden.
16 Arbeitsort, Beruf, Aufgabengebiet Gesetz Tarifvertrag Arbeitsvertrag muss eine kurze Charakterisierung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit enthalten Frau Soundso wird ab dem im Werk Dortmund als Diplom-Ingenieurin im technisch-wissenschaftlichen Verkauf eingestellt. möglichst eindeutige Zuordnung zu einer im Tarifvertrag definierten Gehaltsgruppen und zum Tätigkeitsjahr (Arbeitnehmer/-in) wird ab (Datum) im (Werk/Abteilung) als (genaue Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit) eingestellt. Die auszuübende Tätigkeit wird nach dem notwendigen Unterrichtungen gem. 81 BetrVG durch den Betrieb schriftlich festgelegt und damit Bestandteil des Arbeitsvertrages.
17 Probezeit Gesetz Tarifvertrag höchstens für die ersten sechs Monate AV kann innerhalb von zwei Wochen beendet werden Vorschriften zum Kündigungsschutz gelten nicht Vereinbart wird eine Probezeit von sechs Monaten. Innerhalb der Probezeit bleibt die Kündigung vorbehalten. meist kürzere Probezeit auch eine kürzere Kündigungsfrist kann während der Probenzeit vereinbart werden klare Probezeitenziele regelmäßige Personalgespräche mit dem Vorgesetzten/Betreuer möglichst kurze oder keine Probezeit keine Befristung
18 Arbeitszeit Gesetz Tarifvertrag pro Werktag maximal zehn Stunden, im Durchschnitt von sechs Monaten nicht mehr als acht Stunden zw. Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen elf Ruhestunden liegen sechs bis neun Stunden: Ruhepause von 30 min, ab neun Stunden: 45 min länger als sechs Stunden darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden Stunden pro Woche längere Arbeitszeit von maximal 40 Stunden pro Woche kann nach einigen TV mit bis zu 13 bzw. 18 Prozent der Beschäftigten vereinbart werden Betriebsvereinbarung Lage und Verteilung der Arbeitszeit Lage von Pause Gleitzeitregelungen
19 Urlaub, Urlaubsgeld Gesetz Tarifvertrag 24 Werktage bezahlter Urlaub pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstags durchschnittliches Gehalt kann nicht wegen Krankheit verfallen auf Begriffe achten: Arbeitswoche hat fünf Arbeitstage, sechs Werktage, sieben Kalendertage meist 30 Arbeitstage, gleich sechs Wochen pro Jahr als Urlaubsentgelt wird das normale Gehalt weiterbezahlt Anspruch auf Urlaubsgeld Betriebsvereinbarung zusätzliche Urlaubstage weitere Freistellungen
20 Krankheit Gesetz Tarifvertrag AG zahlt Entgelt in voller Höhe für die ersten sechs Wochen der Krankheit oder Kur ab der siebten Woche zahlt die KV, bis zur 78. Woche Pflicht zur Entgeltfortzahlung gilt erst ab der fünften Beschäftigungswoche Entgeltfortzahlung ab dem ersten Beschäftigungstag Zuschuss ab der siebten Woche keine Anrechnung von Kurtagen auf den Urlaub Vorsicht bei Kürzungen
21 Vergütung von Mehrarbeit Gesetz Tarifvertrag Zehn-Stunden-Grenze pro Werktag keine Zuschlagsregelung für Mehrarbeit für zwei Stunden Mehrarbeit muss binnen sechs Monaten ein Zeitausgleich erfolgen Notwendige (vorübergehende, geringfügige) Mehrarbeit ist nicht besonders zu vergüten. Mehrarbeit ist Arbeitszeit, die über die tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geht Vergütung mit 20 bis 60 Prozent Zuschlag, auch bei Freizeitausgleich Mit dieser Vergütung gelten bis zu zehn Mehrarbeitsstunden als abgegolten.
22 Kündigungsfristen Gesetz Tarifvertrag in der Probezeit: zwei Wochen vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (AN) verlängern sich nur für Kündigung durch AG nach Beschäftigungsdauer Kündigung nur zum Monatsende (AG) Ausnahmen Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. manchmal längere Kündigungsfristen für den AG Gilt nur für befristete Arbeitsverhältnisse, wenn sie vereinbart wurden, die sonst nicht vorzeitig kündbar sind! Achtung: Verlängerte Kündigungsfristen gelten für beide Seiten.
23 Kündigungsgründe Verhaltensbedingte Kündigung Fehlverhalten, Verstoß gegen Arbeitspflichten i.d.r. vorher Abmahnung durch den Arbeitgeber Krankheitsbedingte Kündigung Wiederkehrende oder lang andauernde Krankheit Fehlzeiten mehr als sechs Wochen jährlich in den drei Jahren vor der Kündigung Betriebsbedingte Kündigung Umsatzrückgang, Rationalisierung, Auslagerung von Arbeitsplätzen Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Auswahl durch den Arbeitgeber Abweichung mit Ausnahme: z.b. besondere Kenntnisse
24 Wettbewerbsverbot Gesetz Achtung dient den geschäftlichen Interessen des Unternehmens nachträgliches Wettbewerbsverbot nach 74 ff. HGB maximal zwei Jahre wirkliche Konkurrenztätigkeit kaum kündbar gilt nicht, wenn es nicht dem Interesse des Unternehmens dient und das Fortkommen des Arbeitgebers erschwert kurze Fristen vereinbaren und/oder möglichst hohe Entschädigung Verbot muss ausdrücklich schriftlich vereinbart sein Üblich für Handelsvertreter EDV R & D
25 Zeugnis Anspruch auf Zeugnis ( 109 GewO) rechtzeitig für die Bewerbung Rechtsprechung inhaltlich wohlwollend wahrheitsgemäß keine einmaligen Vorfälle, die für das Gesamtbild nicht charakteristisch sind arbeitsbezogene Fakten, nichts Privates korrekte, schriftliche Form mit entsprechender Unterschrift keine versteckten Hinweise Zwischenzeugnis aus gewichtigen Grund
26 Personalfrage(bogen) Einführung/Änderung unterliegt der Mitbestimmung des BR unzulässig Schwangerschaft, letzte Regel, Kinderwunsch, Einnahme von Antikonzeptiva, Schwerbehinderteneigenschaft (mit Einschränkung) Religionszugehörigkeit, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit Einstellungsuntersuchungen zulässig bzw. unter bestimmten Voraussetzungen Vorstrafen, Auszug aus dem Zentralregister, chronische Krankheiten, bevorstehende Abwesenheitszeiten ansteckende Krankheiten, Schulden, Auszug aus dem Schufa-Register weitere Arbeitsverhältnisse, letzte Vergütung, beruflicher Werdegang, graphologische Gutachten, Stressseminare, AC, Auskünfte früherer AG
27 Verhandeln Informationen dazu bei Pia Engelhardt
28 Einstiegsgehälter Unterschiedliche Einstiegsgehälter Was ist eigentlich ein Entgelt? Einstiegsgehälter bei Witzenmann und in der Metall- und Elektroindustrie Tücken im Berufsleben Zielentgelt, jährliche Entgeltüberprüfung Broschüre Entgelt in der ITK-Branche 2013
29 Einstiegsgehälter variieren nach Hochschulabschluss Betriebsgröße Bundesland Tarifbindung Überstunden Branche, Beruf Sonderzahlungen Geschlecht
30 Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung auf Basis einer 40-Stunden-Woche ohne Hochschulabschluss Urlaubsgeld und Sonderzahlung. Quelle: (WSI-Lohnspiegeldatenbank) ein Jahr Berufserfahrung Promotion 4.222,00 Master Uni 3.682,00 Master FH 3.563,00 2. Staatsexamen 3.490,00 Diplom Uni 3.415,00 Bachelor FH 3.283,00 Bachelor Uni 2.889,00 1. Staatsexamen 2.533,00
31 Betriebsgröße ein Jahr Berufserfahrung unter 100 Beschäftigte 2.910, bis 500 Beschäftigte 3.466,00 über 500 Beschäftigte 3.956,00 Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung auf Basis einer 40-Stunden-Woche ohne Urlaubsgeld und Sonderzahlung. Quelle: (WSI-Lohnspiegeldatenbank)
32 Bundesland ein Jahr Berufserfahrung West 3.537,00 Ost 2.861,00 Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung auf Basis einer 40-Stunden-Woche ohne Urlaubsgeld und Sonderzahlung. Quelle: (WSI-Lohnspiegeldatenbank)
33 Branchen ein Jahr Berufserfahrung Banken 4.397,00 Fahrzeugbau 4.381,00 Chemische Erzeugnisse 4.349,00 Maschinenbau 3.917,00 Wasser- und Energieversorgung, Recycling, Entsorgung 3.858,00 Telekommunikation 3.644,00 Forschung und Entwicklung 3.622,00 Datenverarbeitung und Datenbanken 3.525,00 Erbringung unternehmensbezogene Dienstleitungen 3.329,00
34 Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung auf Basis einer 40-Stunden-Woche ohne Beruf Urlaubsgeld und Sonderzahlung. Quelle: (WSI-Lohnspiegeldatenbank) ein Jahr Berufserfahrung Elektroingenieur 4.537,00 Wirtschaftsingenieur 4.283,00 Maschinenbauingenieur 3.990,00 IT Berater 3.806,00 Softwareingenieur 3.476,00 Bauingenieur 2.903,00
35 Geschlecht ein Jahr Berufserfahrung männlich 3.679,00 weiblich 2.966,00 Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung auf Basis einer 40-Stunden-Woche ohne Urlaubsgeld und Sonderzahlung. Quelle: (WSI-Lohnspiegeldatenbank)
36 Vorteil von tarifgebundenen Unternehmen Fächergruppen Jahresentgelt mit Tarifvertrag Jahresentgelt ohne Tarifvertrag Ingenieurwissenschaft, Mathematik, Physik ,00 Euro ,00 Euro +21 % Wirtschaftswissenschaft ,00 Euro ,00 Euro +37 % Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung in der Metall- und Elektroindustrie auf Basis einer 35-Stunden-Woche ohne Urlaubsgeld und Sonderzahlung. Quelle: (WSI-Lohnspiegeldatenbank)
37 Auf das Jahresentgelt kommt es an! Zusammensetzung: 12 Monatsentgelte 13 Monatsentgelte Tarifentgelt Metallindustrie Baden-Württemberg: 12 Monatsentgelte + Urlaubsgeld + Sonderzahlung = 13,24 Monatsentgelte
38 Berufseinstieg für Absolventen/-innen bei Witzenmann
39 Berufseinstieg bei Witzenmann Einstiegsentgelt nach IG Metall Entgelt-Rahmentarifvertrag für die Metallindustrie Baden-Württemberg ab 1. Juli 2013, Basis: 35 Std./Woche, 6 Monate im Betrieb Entgeltgruppe 12 Entgeltgruppe 13 Monatsgrundentgelt 3.884, ,00 + durchschnittliche Leistungszulage 5% 194,20 206,80 Zwischensumme 4.078, ,80 Entgelt für 12 Monate , ,60 + Urlaubsgeld (50 % für 30 Tage) + Sonderzahlung (25 % von Zwischensumme) 2.814, , , ,70 = Jahreseinkommen , ,85
40 Berufseinstieg bei Witzenmann Einstiegsentgelt nach IG Metall Entgelt-Rahmentarifvertrag für die Metallindustrie Baden-Württemberg ab 1. Juli 2013, Basis: 40 Std./Woche, 6 Monate im Betrieb Entgeltgruppe 12 Entgeltgruppe 13 Monatsgrundentgelt 4.438, ,86 + durchschnittliche Leistungszulage 5% 221,94 236,34 Zwischensumme 4.660, ,20 Entgelt für 12 Monate , ,40 + Urlaubsgeld (50 % für 30 Tage) + Sonderzahlung (25 % von Zwischensumme) 3.215, , , ,80 = Jahreseinkommen , ,81
41 Tücke 1: Das Zielentgelt Gelegentlich werden Absolventen Ziel -Entgelte angeboten. Vorsicht beim Vergleich mit Fixgehältern. Bewertung hängt von den Details ab. Im Zweifelsfall nur Garantieeinkommen zu Grunde legen. Beispiel (Jahresentgelt): Ziel übertroffen 160 % Ziel erreicht 100 % Garantie-Einkommen 70 %
42 Das Zielentgelt Dient als Führungsinstrument Entgeltbestandteile sind an das Erreichen von Zielen gekoppelt Ziele müssen messbar, beurteilbar und von Ihnen beeinflussbar sein Ausgestaltung richtet sich nach Betriebsvereinbarungen Ansprechpartner vor Ort: Betriebsrat
43 Das Zielentgelt Darauf müssen Sie achten Zielvereinbarung auf Basis eines Gesprächs zwischen Ihnen oder Ihrer Gruppe mit dem Arbeitgeber oder einem Beauftragten Ziele müssen schriftlich festgelegt sein Ziele sollten einen positiven Einfluss auf Ihren Verdienst und Ihre Arbeitsbedingungen haben Ziele stehen im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitsaufgabe Sie müssen die Erfolgsparameter beeinflussen können Nicht zu viele Ziele gleichzeitig Höhe der variablen Vergütung muss überschaubar sein
44 Ein Tarifvertrag hilft In Tarifverträgen sind Bedingungen für Zielvereinbarungen geregelt: Einflussmöglichkeiten auf Zielvereinbarungen, Reklamationsrecht Nur beeinflussbare Ziele werden zu Grunde gelegt Tarifverträge schließen Unternehmensziele aus Recht auf Reklamation bei nicht erreichbaren Zielen
45 Tücke 2: Jährliche Entgeltüberprüfung Zum 1.1. eines Jahres findet eine Überprüfung des Entgelts statt. Die Formulierung begründet keinen Anspruch auf eine Erhöhung, sondern nur auf eine Überprüfung. Das Ergebnis kann auch eine Erhöhung um 0 % sein. Die Tarife der IG Metall beinhalten eine starke Entgeltdynamik von bis zu 10 % in den ersten Jahren: Tariferhöhung Höherstufung Erhöhte Sonderzahlungen Zusätzliche individuelle Erhöhungen und Bonuszahlungen sind immer möglich.
46 Mehr Informationen über Entgelte in der ITK- Branche Entgelt in der ITK-Branche 2013 Eine Erhebung im 4. Quartal 2012 in der Informationstechnologie- und Telekommunikationsbranche Erscheinungsjahr 2013, 15. Erhebung IG Metall-Mitglieder: Inhaltsgleiche Ausgabe Preis: 4,90 BUND-Verlag: ISBN: Preis: 19,90 Neu: ebook-ausgabe über alle gängigen ebook-stores
47 Inhalt der ITK-Entgeltbroschüre 2013 Fundierter Überblick über Gehälter und deren Entwicklung Daten aus 146 Betrieben der ITK-Branche mit über Beschäftigten Rund Nennungen von effektiven Jahresbruttoentgelten 16 Jobfamilien mit insgesamt 74 Jobs bzw. Tätigkeiten Auswertung der Arbeitszeiten in der ITK-Branche Vorteile von Tarifverträgen in der ITK-Branche Ausführliche Informationen zur IT-Ausbildung Ausbildungsvergütungen und Einstiegsgehälter Besonderheiten der dualen Ausbildung (Berufsakademie) Das IT-Weiterbildungssystem
48 Was noch eine Rolle spielt Das Jahresentgelt allein sagt noch wenig über die Qualität der Arbeit aus. Berücksichtigen Sie folgende Aspekte: Welche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen im Unternehmen? Kann ich Themen ganzheitlich bearbeiten? Bin ich im Team tätig oder als Einzelkämpfer? Habe ich die Möglichkeit ins Ausland zu gehen? Bietet das Unternehmen ein Qualifizierungs- Entwicklungsprogramm? Wie reden Beschäftigte über ihren Arbeitgeber? Wie verhält er sich in Konfliktsituationen? Wie sieht meine wöchentliche Arbeitszeit aus? Wie viel Urlaub hab ich?
49 Praktikum
50 Tätigkeitsverläufe in den ersten 12 Monaten nach Studienabschluss 100 IGM Branchen gesamt Reg. Erwerbstätigkeit Werk-/Honorarvertrag Praktikum Studium/Promotion Job Arbeitslosigkeit
51 Freiwilliges Praktikum nach dem Studium Absolvierte Praktika nach dem ersten Studienabschluss nach Branche Haben Sie nach dem ersten Studienabschluss ein Praktikum/mehrere Praktika absolviert? Branche Anteil an Praktikanten Maschinen- und Fahrzeugbau, Metallverarbeitung 10 % Elektrotechnik, Elektronik, EDV-Geräte 7 % Sonstiges Verarbeitendes Gewerbe 12 % Ingenieurbüro 7 % Softwareentwicklung 2 % EDV-Dienstleistungen 5 % Sonstige Dienstleistungen 11 % Branchen IG Metall gesamt 9 % Andere Branchen gesamt 10 % Prüfungsjahrgang 2009, 1. Befragung bis ca. 1½ Jahre nach dem Abschluss HIS-HF Absolventenuntersuchung 2011
52 Freiwilliges Praktikum (bezogen auf Beschäftigte Orga IGM, die mind. ein Praktikum nach dem Studium absolviert haben) 82% absolvieren 1 Praktikum, 17% absolvieren 2 Praktika nach dem Studienabschluss 14% der Praktika werden nicht entlohnt, 4% erhielten weniger als 300, 82% erhielten mehr als 300 (Brutto/Monat) Urteile: Ich wurde ausgenutzt: 10% Das Praktikum hat mir geholfen eine Stelle zu finden: 66%
53 Neue Trends Boom bei Ingenieurdienstleistern und Werkverträge erfolgsorientierte Abrechnung kaum Mindeststandards kaum Tarifverträge Hat der Dienstleister einen Betriebsrat? Bertrandt, IVA (einzelne Standorte), EDAG, MB-Tech, Ferchau/Able Group, ESG, Brunel, Randstad Professional, Industriehansa, Euro Enginieering, M- Plan
54 Der Betriebsrat Verhandelt Betriebsvereinbarungen über Arbeitsbedingungen, Achtete darauf, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden, Hat Informationsansprüche und Mitbestimmungsrechte z.b. bei Einstellungen, Eingruppierungen und Kündigungen, Wird von den Beschäftigten gewählt, Kann jederzeit von den Beschäftigten aufgesucht werden, Arbeitet eng mit der Gewerkschaft zusammen.
55 Der Betriebsrat Mehr Demokratie im Betrieb Gewählte Betriebsräte sorgen für ein demokratisches Miteinander im Betrieb. Per Gesetz sind Arbeitgeber und Betriebsrat gehalten, gemeinsam nach konstruktiven Problemlösungen zu suchen, wirtschaftlich vernünftig und sozial fair. (Betriebsverfassungsgesetz) Ab fünf Beschäftigte wird ein Betriebsrat gewählt.
56 Betriebsrat und Gewerkschaft Die IG Metall qualifiziert und berät die Betriebsräte in den von ihnen betreuten Betrieben in ihrer täglichen Arbeit. Die IG Metall handelt Tarifverträge aus, der Betriebsrat achtet darauf, dass sie eingehalten werden. Die IG Metall pflegt überbetriebliche Netzwerke für den fachlichen und branchenweiten Austausch der Betriebsräte.
57 Arbeitgeberverbände? Gewerkschaften? Auch Arbeitgeber schließen sich in Verbänden zusammen, um ihre Interessen durchzusetzen. Beide sind Sozialpartner, die für ihre Mitglieder Tarifverträge aushandeln. Damit setzen sie Standards für Einkommen und Arbeitsbedingungen. Tarifautonomie der Staat hält sich aus der Tarifpolitik raus.
58 Wo gibt es wertvolle Informationen? Beim Betriebsrat der kennt das Unternehmen am besten. Bei der IG Metall vielfältige Informationen und Netzwerke für Exkursionen, Praktika, gute Kontakte in die Unternehmen Portal der IG Metall für Studierende und Absolventen/-innen Engineering-Portal des IG Metall Bezirks Baden-Württemberg Fundgrube zu Arbeitsrecht, Informationen rund um den Job, Forum für Beschäftigte und Betriebsräte Informationen rund um die Arbeit in der ITK-Branche
59 Weitere Veranstaltungen Betriebsbesichtigung: IWK Verpackungstechnik 29. November 2013 WS Gehaltsverhandlung 11. Dezember 2013, Agentur für Arbeit Verdienst Du gleich? Vom geringeren Entgelt weiblicher Berufsanfänger 21. Januar 2014, KIT Frauen machen Karriere Faktoren für den beruflichen Erfolg von Frauen 30. Januar 2014, Agentur für Arbeit
60 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Karlsruhe
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