Angebote für psychisch kranke wohnungslose Menschen in Karlsruhe

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1 Angebote für psychisch kranke wohnungslose Menschen in Karlsruhe Vorbemerkungen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte 3 Vorbemerkungen machen: 1. Vorbemerkung: Ich wurde gebeten, Ihnen heute als best practise - den Weg zu schildern, den wir in Karlsruhe bei der Hilfe für psychisch kranke wohnungslose Menschen gegangen sind und noch weiter begehen. Lassen Sie mich zunächst eine distanzierende Bemerkung zu dem Begriff best practise machen: dies nicht, um bei ihnen mit ehrenwerter Bescheidenheit zu punkten ich bin durchaus stolz auf unsren Karlsruher Weg aber, was ich Ihnen hier schildere, muss nicht unbedingt 1:1 auch in Ihrer Kommune durchsetzbar sein. So wie die Entscheidung für einen Weg eben nicht nur vom Ziel, sondern auch von der Landschaft und dem jeweiligen Gelände abhängt, so muss man vor Ort genau untersuchen, welche Strukturen und welche Akteure bei der Durchsetzung von Hilfeangeboten förderlich oder hemmend sein können und was folglich die vor Ort richtige Organisationsform sein könnte. Was wir in Karlsruhe gemacht haben, war für mich das Beste, was unter den damals hier gegebenen Umständen erreichbar schien. 2. Vorbemerkung: Um meine Ausführungen richtig zu verstehen, sollten sie wissen, dass die Abteilung Wohnungssicherung des Sozialamtes Karlsruhe schon sehr lange nach dem Prinzip des Modells Fachstelle arbeitet.(siehe Kasten unten) Das heißt, dass hier sowohl die präventive Hilfe zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, als auch die Organisation der Unterbringung zur Beseitigung der Obdachlosigkeit sowie diverse Angebote der persönlichen Hilfe angesiedelt sind. Des weiteren ist die Leistungsgewährung nach SGB XII und auch die komplette Sachbearbeitung im Rahmen des SGB II für alle Wohnungslosen integriert. Wir unterscheiden im Prinzip auch nicht zwischen ortseigenen und ortsfremden Wohnungslosen. Wenn ich im folgenden von Wohnungslosenhilfe rede, ist also auch immer das, was andernorts noch Obdachlosenwesen genannt wird, mit einbezogen

2 leistet u.a.: Fachstelle Wohnungssicherung im Sozialamt der Sozial- und Jugendbehörde (SJB) der Stadt Karlsruhe Prävention zur Verhinderung von Wohnungsverlust Beseitigung von Obdachlosigkeit nach Ordnungsrecht Sachbearbeitung für Hilfen nach 67 ff sowie Grundsicherung nach SGB XII Sachbearbeitung nach SGB II Organisation von Unterkünften Persönliche Hilfen: Beratungsstelle, Erstaufnahme, Übergangs-WG und Wohnheim Wohnraumakquise Sozialplanung für Wohnungslosenhilfe Schuldnerberatung 3. Vorbemerkung: Zielgruppe: Damit keine Mißverständnisse entstehen, will ich benennen, um welche Menschen es hier gehen soll: Ich rede nicht von Suchtkranken, wohl wissend, dass aus medizinischer Sicht Suchterkrankungen eine Form psychischer Krankheiten sind. Aber es ist in der Wohnungslosenhilfe, mit ihrer Orientierung an der Praxis, das heißt an den Lebensbedingungen, der Lebenslage der Betroffenen nun mal so tradierter Sprachgebrauch, zu unterscheiden zwischen Suchtkranken und psychisch Kranken. So wissen alle, wer gemeint ist. Auch jene psychisch kranken Menschen, die Hilfeangebote des psychiatrischen Hilfesystems in Anspruch nehmen wollen, sind hier nicht das Thema. Sie sind ja wenn auch manchmal gegen Vorbehalte an das psychiatrische Hilfesystem vermittelbar. Es geht zum Einen um psychisch kranke Menschen, die ihre Erkrankung zwar nicht leugnen, aber nicht bereit sind, sich an das psychiatrische Hilfesystem zu wenden. Vielfältige Gründe werden dafür angeführt: schlechte Erfahrungen; erlebte Freiheitseinschränkungen; Ablehnung von Medikamenten wegen deren Nebenwirkungen; Resignation bezüglich der Heilungsmöglichkeit; u.v.m. Zum Andern handelt es sich um psychisch kranke Menschen, die keine Krankheitseinsicht haben, meist verbunden mit einer veränderten Realitätswahrnehmung. Aufgrund der Hochschwelligkeit des psychiatrischen Hilfesystems mit Antragsverfahren, fachärztlichem Gutachten usw. haben diese Menschen keine Aussicht fachlich gebotene Hilfe zu erlangen

3 Zum Thema fehlende Krankheitseinsicht als Hindernis zur Erlangung notwendiger Hilfe fällt mir folgende Groteske ein: Ein Mensch stürzt von einer Leiter und bricht sich beide Beine. Er ruft in der Chirurgie an und bittet um Hilfe. Dort sagt man ihm: wir können sie nur behandeln, wenn sie hergelaufen kommen! Undenkbar! Schließlich weiß man in der Chirurgie, dass ein Mensch mit 2 gebrochenen Beinen nicht gehen kann. Deswegen wurden die verschiedensten Vehikel entwickelt, von Krücken über Rollstühle hin zu Krankenwagen. Wenn aber die Krankheitseinsicht die Voraussetzung für die Hilfe des psychiatrischen Hilfesystems ist, dann werden den Menschen, die als Symptom einer psychischen Erkrankung keine Krankheitseinsicht haben, die notwendigen Hilfen verweigert, gerade weil sie krank sind. Psychisch Kranken ohne Krankheitseinsicht wird die Hilfe vorenthalten, weil Sie krank sind! Ausgangslage: Schon Mitte der 90er Jahre begann ein Prozess der behutsamen Vernetzung der Hilfesysteme für Wohnungslose und für psychisch Kranke. Im (eher informellen) Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe beteiligte sich ein Sozialarbeiter der psychiatrischen Klinik und in den stark formal und offiziell ausgerichteten Arbeitskreis Sozialpsychiatrische Versorgung wurde ein Vertreter des Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe berufen. Es begannen Diskussionen, die gegenseitige Problemwahrnehmung wurde ebenso geschärft wie die Kenntnis der beteiligten Einrichtungen und Akteure. Einzelfallberatung und kollegiale Informationsveranstaltungen für die Mitarbeiter der Wohnungslosenhilfe wurden angeboten verpflichteten sich alle Träger sozialpsychiatrischer Angebote niemanden in die Obdachlosigkeit zu entlassen. Aber obwohl das Problem der wohnungslosen psychisch Kranken immer wieder diskutiert wurde, kam es zu keinen entsprechenden Angeboten aus dem psychiatrischen Hilfesystem. Dies lag zum Einen an der Finanzierung und Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe: Noch war der Landeswohlfahrtsverband Baden Kostenträger und für alle Einzelfälle sachbearbeitend zuständig. Damit war klar, dass es für diese Fälle keine Finanzierungsmöglichkeit gibt. Zum Anderen waren die Plätze für ambulantes Betreutes Wohnen ebenso wie die stationären Plätze für psychisch Kranke durch den LWV zahlenmäßig beschränkt und zwar deutlich unterhalb des Bedarfs. Das weckte nicht gerade - 3 -

4 das Interesse der Hilfeanbieter an dem deutlich problematischeren Personenkreis. Unter Beteiligung der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe wurde mit Stichtag vom Zentralinstitut für seelische Gesundheit Mannheim eine Bedarfserhebung durchgeführt und im Laufe des folgenden Jahres mit allen Beteiligten ausgewertet. Diese ergab u.a.: Einen Anteil von bis zu 20% psychisch Kranken in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe Die Notwendigkeit der Integration psychiatrischer Hilfen in das System der Wohnungslosenhilfe Die Notwendigkeit der Betreuung psychisch Kranker im System der Wohnungslosenhilfe bei verbessertem Betreuungsschlüssel und Unterstützung durch psychiatrische Fachkompetenz Die Notwendigkeit auch therapielose Konzepte zuzulassen, die dennoch bei Bedarf Unterstützung bieten. Die Notwendigkeit einer noch stärkeren Vernetzung und Kooperation der Hilfesysteme. Letzteres wurde nicht zuletzt im Zuge der Schaffung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes verbessert. Hier ist die Wohnungslosenhilfe in den diversen Gremien verbindlich vertreten. In der Zwischenzeit gelang es innerhalb der Stadtverwaltung einen Beschluss des Gemeinderates herbeizuführen, der das Ziel festlegte, bis 2010 alle unbetreuten Obdachlosenunterkünfte abzuschaffen und Wohnungslose mit Wohnungen zu versorgen. Vorangegangen war mit dem Beschluss des Gemeinderates zum Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe 97 der Auftrag an die Sozial- und Jugendbehörde im 2-Jahresturnus dem Gemeinderat einen Sachstandsbericht Wohnungslosenhilfe vorzulegen. Im Sommer 2003 entwickelte die Abteilung Wohnungssicherung das später vom Sozialausschuss beschlossene Aktionsprogramm Wohnungslosenhilfe In diesem wurde u.a. festgeschrieben: Menschen, die...psychisch krank sind, sollen bis Mitte 2004 in das System der sozialpsychiatrischen Versorgung integriert werden. In der Zwischenzeit war die Zahl der psychisch kranken Menschen in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe weiter gestiegen. Im Wohnheim Rüppurrerstr. gehörten zeitweise mehr als ein Drittel der Bewohner dieser Zielgruppe an

5 Die Entscheidung: Noch immer gab es den LWV Baden als Verhinderer niedrigschwelliger Eingliederungshilfen. Die Zeit war aber reif für einen entscheidenden Schritt: Die Abteilung Wohnungssicherung der SJB beschloss im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Wohnungslose Personen Angebote des Betreuten Wohnens für psychisch kranke Wohnungslose als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten also im Rahmen von 67 ff SGB XII zu finanzieren. Rechtliche Bedenken wurden folgendermaßen geklärt: Unzweifelhaft befinden sich psychisch kranke Wohnungslose in besonderen sozialen Schwierigkeiten, die eine Teilnahme am Leben der Gemeinschaft verhindern Zwar ist die Eingliederungshilfe in diesen Fällen die vorrangige und fachlich sinnvollere Hilfeform, die besondere Lebenslage der Betroffenen verhindert jedoch ihre Inanspruchnahme Damit ist es neben der Sicherung der materiellen Existenz Hauptaufgabe der persönlichen Hilfe nach 67 ff SGB XII zur Annahme der Eingliederungshilfe zu motivieren. Dieser Prozess wird individuell verschieden lange bis sehr lange gehen, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten kann aber so lange gewährt werden, wie sie erforderlich ist und Aussicht auf Erfolg besteht. Eines Antragsverfahrens bedarf es nicht, da die Hilfe nach dem SGB XII wie vorher nach dem BSHG - einzusetzen hat, wenn dem Sozialamt die Notlage bekannt wird. Formalrechtlich gesehen war dies eine Gratwanderung, aber wer sollte uns zum Absturz bringen? Schließlich wurden ja bald darauf die Landeswohlfahrtsverbände aufgelöst und ihre Zuständigkeiten auf die Kommunen übertragen. Im Oktober 2003 wurden zunächst kleine Pilotprojekte eingerichtet: bei der AWO, die bereits für psychisch Kranke tätig war, 2 WGs mit je 3 Plätzen, bei SOZPÄDAL, das unter seinen ca. 130 Plätzen Betreutes Wohnen und Begleitetes Wohnen für Wohnungslose schon Erfahrung mit einer Reihe psychisch Kranker als Mieter hatte wurden Einzelvereinbarungen getroffen. Insgesamt waren es zunächst ca Plätze für psychisch kranke Wohnungslose. Mit beiden Trägern wurden Leistungsvereinbarungen geschlossen. Diese legten den Personalbemessungsschlüssel mit 1:10 fest, sowie das Belegungsrecht durch die Abteilung Wohnungssicherung der SJB. Als Vergütung wurden damals vereinbart

6 Niedrigschwelligkeit: Was war nun das niedrigschwellige an diesen Angeboten? Die Wohnungen waren jeweils von den Trägern angemietet und wurden den Betroffenen zur Anmietung (Untermietvertrag ) offeriert. Damit wurde dem Wunsch nach einem gesicherten Wohnverhältnis entsprochen. Die beteiligten Sozialarbeiter agierten in der Vermieter-Funktion. Der Begriff Betreutes Wohnen wurde meist vermieden, ebenso wie der Begriff Betreuung, da dieser bei vielen Klienten wegen der gesetzlichen Betreuung negativ besetzt ist. Ein Antrag auf diese Hilfeform oder eine sonstige förmliche Willenserklärung von Seiten der Betroffenen war nicht erforderlich. Es genügte der Abschluss des Mietvertrages. Auf einen förmlichen Bescheid über die Hilfe an die Klienten wurde i.d.r. verzichtet. Zur Teilnahme an diesem Programm war kein fachärztliches Gutachten erforderlich, es genügte die nachvollziehbare Stellungnahme der beteiligten Sozialarbeit, dass im konkreten Fall offensichtlich eine psychische Erkrankung besteht. Hilfepläne bedurften nicht der Beteiligung der Klienten. Nachdem diese Angebote sich bewährten, wurden sie allmählich ausgeweitet. Im Februar 2005 eröffnete dann das Appartementhaus des Diakonischen Werkes mit 8 Plätzen für weibliche und 8 Plätzen für männliche psychisch kranke Wohnungslose. Auch hier wird die Belegung durch die Fachstelle Wohnungssicherung gesteuert. Zum Jahresbeginn 2009 gab es in Karlsruhe ca. 50 Plätze des ambulant betreuten Wohnens nach 67 ff SGB XII für psychisch kranke wohnungslose Menschen. Als weiteres niedrigschwelliges Betreuungsangebot wurde zum im Umfang von 4 Plätzen aufsuchende Hilfe vereinbart. Sozialarbeiterinnen des Diakonischen Werkes nehmen Kontakt mit psychisch Kranken in den Obdachlosenunterkünften auf und bemühen sich um einen behutsamen Aufbau eines Vertrauensverhältnisses als Basis für weitere Hilfeangebote der vorhin genannten Art oder im Idealfall der Eingliederungshilfe. Im Rahmen dieses Projektes wurden bis Ende 2008 insgesamt 13 dieser sehr schwer zugänglichen Menschen betreut. Bei drei von ihnen blieb es bei einem Erst- bzw. Zweitkontakt, zehn Personen haben sich jedoch länger auf das Betreuungsangebot eingelassen. Nachdem hier ein dauerhafter Kontakt und eine Vertrauensbasis geschaffen war, konnten inzwischen acht von ihnen aus der - 6 -

7 Wohnungslosigkeit in Mietverhältnisse und ärztliche Versorgung vermittelt werden. Gegenwärtig erarbeitet eine ad-hoc Arbeitsgruppe des gemeindepsychiatrischen Verbundes unter Beteiligung von Vertretern der Wohnungslosenhilfe ein Konzept, das gewährleisten soll, dass bei notwendigem Ausschluss von einzelnen Klienten aus einer Einrichtung des psychiatrischen Hilfesystems für diese Klienten eine niedrigschwellige Lösung innerhalb des psychiatrischen Systems gefunden wird. Fazit: Diese Organisation der Hilfen für psychisch kranke Wohnungslose hat sich bewährt: Es ist möglich, auch für psychisch kranke Wohnungslose würdige Lebensverhältnisse zu schaffen. Bis jetzt konnten ca. 1/4 der Klienten zur Annahme von Eingliederungshilfe nach 53 SGB XII und damit auch zur Akzeptanz ärztlicher Betreuung motiviert werden. Sie mussten dazu selbstverständlich weder die Wohnung noch den Träger wechseln. Im Hinblick auf die Blockade von Unterbringungsplätzen in Obdachlosenunterkünften durch psychisch Kranke ist diese Organisationsform für die Kommune rentabel. Voraussetzung für eine derartige Entwicklung ist eine verbindliche Vernetzung der beiden Hilfesysteme. Wo es diese noch nicht gibt, empfiehlt es sich zunächst mit informeller Vernetzung die Vorarbeit zur strukturellen Vernetzung zu leisten. Die These psychisch Kranke sind in der Wohnungslosenhilfe falsch untergebracht ist falsch, sie impliziert nämlich, dass nicht wir, sondern gefälligst andere etwas tun müssten. Gerade weil diese Menschen da sind, sind es zunächst unsere Klienten. Sie bedürfen allerdings besonderer Formen und Methoden der Zuwendung und Unterstützung. Im Übrigen ist es sowieso Aufgabe der Wohnungslosenhilfe möglichst alle ihre Klienten bei der Suche nach den jeweils individuell richtigen und würdigen Lebensbedingungen zu unterstützen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine Diskussion dieses Ansatzes Winfried Uhrig Fachstelle Wohnungssicherung Stadt Karlsruhe - 7 -

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