Gemeindepsychiatrischer Verbund Ilm-Kreis Kooperationsvereinbarung
|
|
- Valentin Schulze
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeindepsychiatrischer Verbund Ilm-Kreis Kooperationsvereinbarung 1. Vorbemerkung Die Vereinbarung knüpft an die im Rahmen des TMSFG-geförderten Forschungsprojektes Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung erreichten Ergebnisse in der personenbezogenen Hilfeplanung, in der Verbundgestaltung und bei der Umsetzung sozialrechtlicher Rahmenbedingungen an und ist Grundlage einer zielgerichteten Weiterentwicklung der psychiatrischen Hilfen im Ilm-Kreis. Zweck dieses Verbundes ist die enge Zusammenarbeit seiner Kooperationspartner zur Verwirklichung einer bedarfsgerechten Versorgung psychisch kranker oder seelisch behinderter oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohter Menschen, einschließlich suchtkranker Menschen, im Versorgungsgebiet Ilm-Kreis. Die Kooperationspartner des GPV streben eine stärkere Vernetzung der bestehenden Hilfen und Institutionen an, um den Mitteleinsatz effizient und verantwortungsbewusst zu gestalten. Die Angebote und Strukturen sollen für alle Beteiligten transparent und zwischen den Institutionen durchlässig sein. 2. Ziele Die Vereinbarung zielt darauf ab, Hilfeleistungen für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen, einschließlich suchtkranke Menschen, im Ilm - Kreis durch enge Zusammenarbeit zu verbessern und auf eine bedarfsgerechte Behandlung und Hilfe hinzuwirken. Beteiligt sind die Leistungsbereiche: - Selbstversorgung und Wohnen, - Tagesgestaltung und Kontaktfindung, - Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung, - sozialpsychiatrische Grundversorgung und - spezielle Therapieverfahren, soweit sie Bestandteil von Komplexleistungen sind. Für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Bürgerinnen und Bürger des Ilm- Kreises, einschließlich der Suchtkranken, soll eine einrichtungsübergreifende, integrierte Behandlung und Rehabilitation im Kreisgebiet sichergestellt werden: Keiner der oben genannten Bürger aus dem Versorgungsgebiet soll wegen Schwere und Art der Erkrankung abgewiesen werden. Ziel ist es, zu einer möglichst eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung in einem überschaubaren und vertrauten Lebens- und Sozialraum zu motivieren und zu befähigen. 3. Zielgruppe Zielgruppe sind psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen, einschließlich suchtkranke Menschen, des Ilm - Kreises, d.h. sie benötigen:
2 2 - Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, - Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben, - medizinische Rehabilitation oder - mehrere Behandlungs- und sonstige Hilfeleistungen mit Abstimmungsbedarf. Eingeschlossen sind auch psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte erwachsene Bürger, einschließlich suchtkranke Menschen, des Ilm- Kreises, die außerhalb der Kreisgrenzen versorgt werden. Dies betrifft Patienten der Allgemeinpsychiatrie und der Suchtkrankenversorgung. Die Bereiche Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Versorgung von Personen mit geistiger Behinderung werden primär nicht berücksichtigt. Weitere Personen können nach Bedarf in die Vereinbarung aufgenommen werden. 4. Leitlinien Zur Sicherstellung einer guten Qualität werden bei den Hilfen für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen, einschließlich suchtkranke Menschen, folgende Leitlinien ( ) beschlossen: 4.1 Hilfeplanung Einheitliche Hilfeplanung Es wird eine einheitliche Hilfeplanung mit dem Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) praktiziert. Der IBRP, der unter den folgenden Vorgaben erstellt wurde, ist mit der sozialmedizinischen Stellungnahme des Leistungsträgers bzw. des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDI) wesentliche Grundlage für die Entscheidungen des Leistungsträgers Einbeziehung der Klienten Die Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanungsverfahren und den Absprachen zwischen den Einrichtungen wird sichergestellt. Die Auswertung mit dem Klienten und der einrichtungs- und trägerübergreifende Austausch in der Fallkonferenz sind zentrale Elemente der Qualitätssicherung. Die Hilfeplanung ist Bestandteil der Rehabilitation bzw. Behandlung, d.h. ebenfalls personenzentriert zu gestalten Integrierte Hilfeplanung Die Hilfeplanung wird integriert, im Sinne eines Gesamtplans vorgenommen. Dabei werden alle psychiatrischen und nichtpsychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfen von Angehörigen, Freunden und sonstigen Personen des sozialen Umfelds berücksichtigt, wobei nichtpsychiatrische Hilfen Vorrang haben Zielorientierte Hilfeplanung Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Die Ziele werden aus der individuell angestrebten Lebensform des Betroffenen abgeleitet und lebensweltbezogen beschrieben. Dabei werden die Fähigkeiten und Ressourcen der 2
3 3 Klienten berücksichtigt. Die Zielbestimmung dient auch der Evaluation der Zusammenarbeit mit dem Klienten Einrichtungsunabhängige Hilfeplanung Die Hilfeplanung wird unabhängig von der aktuellen oder angestrebten Situation vorgenommen und der tatsächliche Bedarf beschrieben Einrichtungs- und berufsgruppenübergreifende Hilfeplanung Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend ermittelt. Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austauschs haben den Wünschen des Klienten, den fachlichen Anforderungen und zeitökonomischen Aspekten Rechnung zu tragen Hilfeplankonferenz Der auf diese Weise gemäß IBRP ermittelte Hilfebedarf wird in einer regelmäßig stattfindenden Hilfeplankonferenz erörtert. Die Teilnehmer nehmen konstruktivkritisch Stellung und erfragen ggf. zusätzliche Informationen. Ziel ist eine einheitliche und verbindliche Beschlussfassung über die erforderlichen Hilfen Überprüfung des Hilfeplans Der Hilfeplan wird spätestens bis zum in der Hilfeplankonferenz festgelegten Termin überprüft, im Bedarfsfall häufiger Qualitätssicherung Die Hilfeplanung mittels des individuellen Hilfeplanverfahrens wird durch Fortbildung und Auswertung flächendeckend sukzessive optimiert. 4.2 Koordinierende Bezugsperson Im Rahmen der Hilfeplanung wird eine koordinierende Bezugsperson mit ihren Aufgaben benannt. Diese Person ist für die trägerübergreifende Abstimmung im Verlauf und im Bedarfsfall für die erneute Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die Fallkonferenz zuständig. Die Kooperationspartner des GPV erklären die Bereitschaft, die koordinierende Bezugsperson in ihrer Funktion zu unterstützen. 4.3 Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen Psychiatrieerfahrener und Angehöriger psychisch Kranker Die Kooperationspartner des GPV arbeiten mit Selbsthilfegruppen von Psychiatrieerfahrenen, der Suchtkrankenhilfe und Angehörigen psychisch kranker oder seelisch behinderter oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohter Menschen, einschließlich suchtkranker Menschen, zusammen. 3
4 4.4 Datenschutz 4 Datenschutz und Schweigepflicht sind jederzeit von den Kooperationspartnern des GPV einzuhalten. Art und Umfang des vorgesehenen und vorgenommenen Austausches sind für die Klienten offen zu legen. Grundlage für die Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten ist eine entsprechende Einverständniserklärung des Klienten. Der Umgang mit Daten hat den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. 4.5 Pflichtversorgung Die Kooperationspartner des GPV streben die regionale Sicherstellung von bedarfsgerechten Hilfen für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen, einschließlich suchtkranke Menschen, mit komplexem Hilfebedarf an. Dies beinhaltet die Bereitschaft, Menschen mit akutem komplexen Behandlungs- bzw. Rehabilitationsbedarf kurzfristig Leistungen anzubieten und insbesondere keinen psychisch kranken oder seelisch behinderten oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohten Menschen, einschließlich suchtkranken Menschen, wegen Art und Schwere der Störung abzuweisen. Kündigungen nehmen die jeweiligen Leistungserbringer entsprechend ihrer Konzeption, des Heimvertrages, der Hausordnung und/oder aufgrund der bestehenden Kostenzusage vor. Über Kündigungen bei fortbestehendem Hilfebedarf, insbesondere gegen den Willen der Betroffenen wird die HPK informiert. 4.6 Qualitätssicherung des GPV Jeder Träger ist für die Maßnahmen der internen Qualitätssicherung selbst verantwortlich. Eine Verständigung über Qualitätsfragen des GPV soll regelmäßig im GPV erfolgen. Die Kooperationspartner verpflichten sich den gesetzlichen Bestimmungen und Leistungsvereinbarungen entsprechend qualifiziertes Personal zu beschäftigen und deren Fortbildung und Supervision sicherzustellen. Aspekte des Qualitätsmanagements des GPV sind: - Klientenzufriedenheit - Gesundheitsberichterstattung - Evaluation 4.7 Verknüpfung der Leistungsbereiche Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden mit sonstigen Rehabilitations- und Behandlungsleistungen verknüpft: ambulante Behandlung (niedergelassene Psychiater, Institutsambulanz, Soziotherapie, Sozialtherapie usw.), ambulante psychiatrische Pflege, medizinische und berufliche Rehabilitation. 4
5 4.8 Überregionale Zusammenarbeit 5 Die Ergebnisse bei der Fortführung der Kooperation im GPV Ilm- Kreis sollen auch für die Entwicklung personenzentrierter gemeindepsychiatrischer Verbünde in anderen Regionen genutzt werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Regionen in der BAG GPV wird angestrebt. Hierfür wird ein Sprecher für den GPV Ilm-Kreis gewählt, der durch Mitgliedschaft in der BAG GPV zum Informationsaustausch beiträgt sowie darüber hinaus den GPV Ilm-Kreis nach außen vertritt (vgl. Punkt 5.2 dieser Vereinbarung). 5. Struktur und Organisation des GPV 5.1 Verbundgestaltung Diese Vereinbarung regelt die Kooperation der Vertragspartner bei der Erbringung sozialpsychiatrischer Dienstleistungen. Hiervon unberührt bleibt die Rechtsträgerschaft der beteiligten Einrichtungen und Dienste ebenso wie deren Abschluss von Vereinbarungen mit Kosten- und Leistungsträgern. Es können spezielle Träger-Verbünde gebildet werden (z. B. Verbund der Erbringer von Leistungen der Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, von Soziotherapie, von Sozialtherapie, von Hilfen zur Tagesgestaltung und Kontaktfindung usw.). Der GPV Ilm-Kreis definiert und steuert mit Hilfe der Konferenz der Kooperationspartner die gemeinsamen Interessen aller dort vertretenden Leistungserbringer. Das zuständige Gremium ist die Konferenz der Kooperationspartner. 5.2 Konferenz der Kooperationspartner des Verbundes Der Konferenz der Kooperationspartner gehört je ein Vertreter der im Verbund zusammengeschlossenen Leistungserbringer an. Die personelle Kontinuität ist anzustreben. Die Konferenz wählt einen Sprecher für den GPV Ilm-Kreis. Die Konferenz tagt mindestens einmal im Jahr. 14 Tage vor dem Sitzungstermin wird mit der Tagesordnung eingeladen. Von den Sitzungen wird ein Protokoll erstellt, welches zeitnah an alle Kooperationspartner versandt wird. Die Konferenz fasst Beschlüsse mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden (Konsensbeschlüsse werden angestrebt). Die Konferenz ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen worden ist. Aufgaben der Konferenz sind u.a.: - Informationsaustausch der Kooperationspartner - Vertretung der Interessen des Verbundes - Abstimmung der Qualitätsstandards des GPV - Offenlegung von Versorgungsdefiziten und Empfehlungen zu Anpassungen an den örtlichen Bedarf - Koordination der fachlichen Entwicklung der Angebote - Entscheidung über den Anschluss weiterer Kooperationspartner an und über den Ausschluss von Kooperationspartnern aus dem Verbund - Verknüpfung des Leistungsbereichs Eingliederungshilfe mit anderen Rehabilitations- und Behandlungsleistungen 5
6 5.3 Kooperationspartner 6 Kooperationspartner des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Ilm-Kreis sind die unterzeichnenden Träger der Leistungserbringer unabhängig von der leistungsrechtlichen Finanzierung. Der Ilm-Kreis tritt dem Verbund als Anbieter von Beratungen und Koordination von Hilfen für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen, einschließlich suchtkranker Menschen, bei. Seine Entscheidungsfreiheit als öffentlich-rechtlicher Leistungsträger bleibt unberührt. Weitere Leistungserbringer können sich dieser Kooperation anschließen, wenn sie dem vereinbarten Qualitätsmanagement entsprechen und sich zur Zusammenarbeit im Verbund verpflichten. Vor Vertragsschluss entscheiden die im Verbund zusammengeschlossenen Kooperationspartner gemeinsam, ob die vereinbarten Standards vom neuen Leistungserbringer erfüllt werden. Im Verbund der Leistungserbringer verpflichten sich die Kooperationspartner, ihre Leistungen für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen, einschließlich suchtkranke Menschen, in und aus dem Ilm-Kreis gemäß festgelegter Qualitätsstandards (vgl. Punkt 4 dieser Vereinbarung) zu erbringen. Dies betrifft vor allem die Sicherstellung der Pflichtversorgung (vgl. Punkt 4.5 dieser Vereinbarung) im Sinne einer bedarfsgerechten und trägerübergreifenden Leistungserbringung. Der Anschluss an den GPV erfolgt durch Unterzeichnung dieser Kooperationsvereinbarung. Die Kooperationspartner verpflichten sich zur wechselseitigen Information und zu Beratungen über das eigene Leistungsangebot, insbesondere zu Änderungen des Leistungsangebots. Ein Ausschluss eines Kooperationspartners kann bei grobem oder fortgesetztem Verstoß gegen diese Vereinbarung oder gegen die Qualitätsstandards durch Beschluss der Konferenz mit 2/3 Mehrheit der Kooperationspartner erklärt werden. Zuvor muss dem betreffenden Kooperationspartner mitgeteilt werden, welche seiner Verhaltensweisen zu einem Ausschluss führen könnten, und Gelegenheit zur Stellungnahme in der Konferenz gegeben werden Inkrafttreten und Kündigung dieser Vereinbarung Diese Vereinbarung wird mit Unterzeichnung wirksam. Sie gilt zunächst für ein Jahr. Sie kann von jedem Kooperationspartnern bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Laufzeit um ein Jahr. Die Kündigung eines Kooperationspartners berührt nicht den Fortbestand der Vereinbarung mit den anderen Partnern. 6
7 6. Salvatorische Klausel 7 Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Kooperationspartner haben keine mündlichen Nebenabstimmungen getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam. Die unwirksame Bestimmung muss einvernehmlich durch eine wirksame ersetzt werden. Arnstadt, den Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen GmbH, vertreten durch die Geschäftführerin Ilm-Kreis, vertreten durch den Landrat, Kontext Ilmenau ggmbh, vertreten durch den Geschäftsführer, Lebenshilfe Ilm-Kreis e.v., vertreten durch die Vereinsratsvorsitzende und die Vorstandsvorsitzende 7
8 Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt e.v., vertretend durch die Geschäftsführerin 8 Lebenshof Ettischleben e.v. Marienstift Arnstadt, vertreten durch Pfarrer, Direktor, und Kaufmännische Direktorin 8
Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Kreis Mettmann im Rahmen eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes
Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Kreis Mettmann im Rahmen eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes Zur Sicherstellung einer gemeindenahen Versorgung psychisch kranker und suchtkranker Menschen haben
MehrKooperationsvereinbarung. »Gemeindepsychiatrischen Verbund Mönchengladbach«
Gliederung Gliederung... 1 I. Vorbemerkung... 3 II. Leitziele... 5 III. Zielgruppen... 5 IV. Leistungsspektrum... 6 V. Qualitätsmerkmale des Gemeindepsychiatrischen Verbunds Mönchengladbachs... 7 1. Einheitliche
MehrPERSONENZENTRIERTE INSTRUMENTE DER PSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG IN THÜRINGEN
PERSONENZENTRIERTE INSTRUMENTE DER PSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG Katharina Fröhlich, Projektkoordinatorin 1. Fachtag Psychiatrie, Weimar 07.12.2010 Veranstaltung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie
MehrBitte markieren Sie in Spalte 2 die Aussagen, die Sie für besonders wichtig halten und die in ihrer Region vordringlich zu bearbeiten wären.
Bögen zur regionalen Zielplanung in der Psychiatrie Bitte markieren Sie in Spalte 2 die Aussagen, die Sie für besonders wichtig halten und die in ihrer Region vordringlich zu bearbeiten wären. 1 2 3 4
MehrKooperationsvereinbarung. »Gemeindepsychiatrischen Verbund Kreis Viersen«
Kooperationsvereinbarung für den»gemeindepsychiatrischen Verbund Kreis Viersen«Gliederung I. Vorbemerkung... 3 II. Leitziele... 4 III. Zielgruppen... 5 IV. Leistungsangebot... 5 V. Qualitätsmerkmale des
MehrDie Planung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes am Beispiel Dresden. Was verbirgt sich dahinter? Dresden
Die Planung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes am Beispiel Dresden Was verbirgt sich dahinter? 29.04.2013 Dresden 1. Anforderungen an einen Gemeindepsychiatrischer Verbund,, Die Hilfsangebote sollen
MehrFachtagung Psychiatrie der LHP
Fachtagung Psychiatrie der LHP Verbindliche Vernetzung als Merkmal tragfähiger Unterstützung Chancen eines Gemeindepsychiatrischen Verbunds Sie wollen rasch und unbürokratisch die für sie individuell richtige
MehrWege zu personenzentrierter Rehabilitation
DVfR-Kongress Teilhabe Anspruch und Wirklichkeit in der medizinischen Rehabilitation 14. und 15. November 2016, Berlin Workshop 7 Teilhabeorientierte medizinische Rehabilitation Angebote für Menschen mit
MehrGemeindepsychiatrischer Verbund Mainz Kooperationsvereinbarung
Gemeindepsychiatrischer Verbund Mainz Kooperationsvereinbarung zwischen: Stadtverwaltung Mainz Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen Kreisverwaltung Mainz- Bingen Caritasverband Mainz e.v. Commit c.b.f.
MehrBAG GPV Das Bundesteilhabegesetz umsetzen! in Stuttgart. Teilhabeplanung. Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke
Das Bundesteilhabegesetz umsetzen! 16.10.17 in Stuttgart Teilhabeplanung Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke Ziel: Bedarfsgerechte Hilfen für psychisch kranke Menschen Aktion Psychisch Kranke Von institutionsbezogenen
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben eines Eingliederungshilfeverbundes für die Region Südpfalz Präambel Im Eingliederungshilfeverbund der Region Südpfalz kooperieren die Leistungsträger
MehrAuftaktveranstaltung zur Gründung eines GPV im Landkreis Nordwestmecklenburg
Auftaktveranstaltung zur Gründung eines GPV im Landkreis Nordwestmecklenburg Wozu brauchen wir einen Gemeindepsychiatrischen Verbund? Warum Steuerung psychiatrischer Hilfen? Perspektive aus Sicht der Bürger
MehrKooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team)
Kooperationsvereinbarung zwischen dem ambulanten Hospiz und (SAPV-Team) Präambel Im Mittelpunkt palliativer Arbeit stehen schwerkranke und sterbende Menschen und die ihnen Nahestehenden. Ziel ist es, Menschen
MehrStruktur des. Gemeindepsychiatrischen Verbundes. der Landeshauptstadt Stuttgart
Struktur des Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Landeshauptstadt Stuttgart Folie 1 1. Struktur 1.1 Verträge Kooperationsvertrag mit LHS Stuttgart Zusammenschluss aller an der sozialpsychiatrischen Versorgung
MehrInitiative zur Gründung einer Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrische Versorgung - BAG GPV
AKTION PSYCHISCH KRANKE Vereinigung zur Reform der Versorgung psychisch Kranker e.v. AKTION PSYCHISCH KRANKE. Brungsgasse 4-6. 53117 Bonn Brungsgasse 4-6 53117 Bonn Telefon 0228 676740 Telefax 0228 676742
MehrSoziotherapie eine gemeindepsychiatrische Kernleistung. Nils Greve Köln,
Soziotherapie eine gemeindepsychiatrische Kernleistung Nils Greve Köln, 05.12.2018 Gemeindepsychiatrie im weiteren Sinne: auf gemeinsames Konzept verpflichtet Regionalität, Lebensweltorientierung, Verbund,
MehrGeschäftsordnung für die individuellen Teilhabekonferenzen im Landkreis Bad Kreuznach
1 Geschäftsordnung für die individuellen Teilhabekonferenzen im Landkreis Bad Kreuznach 1 Allgemeines Der Landkreis Bad Kreuznach hat bereits seit 2001 Teilhabekonferenzen für erwachsene Menschen mit körperlich,
MehrKonzept. Unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit seelischen Störungen und Suchterkrankungen im Märkischen Kreis
Konzept Unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit seelischen Störungen und Suchterkrankungen im Märkischen Kreis 08.02.2010 I. Ausgangslage Seit vielen Jahren arbeiten die unterschiedlichsten Institutionen
MehrNetzwerk Altenhilfe und seelische Gesundheit Memmingen / Unterallgäu. Geschäftsordnung (Hinweis für die geschlechtliche Formulierung - siehe Fußnote)
Netzwerk Altenhilfe und seelische Gesundheit Memmingen / Unterallgäu Geschäftsordnung (Hinweis für die geschlechtliche Formulierung - siehe Fußnote) 1 Geltungsbereich und Grundlagen der Geschäftsordnung
MehrKooperationsvereinbarung des Geriatrisch-gerontopsychiatrischen Verbundes (GGVM) im Bezirk Mitte. Präambel
Kooperationsvereinbarung des Geriatrisch-gerontopsychiatrischen Verbundes (GGVM) im Bezirk Mitte Aktualisierte Fassung vom 28.09.2016 Präambel Im Stadtbezirk Mitte ist ein geriatrisches/ gerontopsychiatrisches
MehrGeschäftsordnung der Hilfeplankonferenz Köln für Menschen mit psychischen Behinderungen
Geschäftsordnung der Hilfeplankonferenz Köln für Menschen mit psychischen Behinderungen Stand: 13.04.06 1. Aufgabe der Hilfeplankonferenz Zentrale Aufgabe der Hilfeplankonferenz (HPK) ist die Zusammenführung
MehrMuster. eines Kooperationsvertrages zwischen Interdisziplinären Frühförderund Beratungsstellen (IFFB) und. zugelassenen Therapeuten in freien Praxen
Überregionale Arbeitsstelle F rühförderung B randenburg und Interdisziplinärer Frühförderbeirat Muster eines Kooperationsvertrages zwischen Interdisziplinären Frühförderund Beratungsstellen (IFFB) und
MehrFachtag Hilfeplankonferenz Herford, 10./11.5.2012. Wozu brauchen wir die HPK? Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke
Fachtag Hilfeplankonferenz Herford, 10./11.5.2012 Wozu brauchen wir die HPK? Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke Wozu?????? Psychisch kranke Menschen erhalten bedarfsgerechte Hilfen. Aktion Psychisch
MehrBetreutes Wohnen das sollten Sie wissen
Betreutes Wohnen das sollten Sie wissen Das Betreute Wohnen für Menschen mit einer psychischen Behinderung ist ein gemeindepsychiatrisches Hilfeangebot, das dem Betreuten ein Verbleiben bzw. eine Rückkehr
MehrIndividuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name
Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person AZ.:.. Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Anzahl und Alter der
MehrDie unterzeichnenden Beteiligten vereinbaren eine Zusammenarbeit für den Zeitraum bis zum im Rahmen des Projektes:
VEREINBARUNG zwischen Landeswohlfahrtsverband Hessen Ständeplatz 6 10 34112 Kassel Vogelsbergkreis Goldhelg 20 36341 Lauterbach Main-Kinzig-Kreis Postfach 19 19 63409 Hanau Behinderten-Werk Main-Kinzig
Mehr1. Fachtag Psychiatrie Thüringen Weimar, Vorgaben der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und deren Konsequenzen für Thüringen
1. Fachtag Psychiatrie Thüringen Weimar, 7.12.2010 Vorgaben der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und deren Konsequenzen für Thüringen Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke Jeder hilfe- und pflegebedürftige
MehrBundesteilhabegesetz - Eine Chance für die Netzwerke Netzwerke Eine Chance für das BTHG. Dr. Michael Konrad Dachverband Gemeindepsychiatrie
Bundesteilhabegesetz - Eine Chance für die Netzwerke Netzwerke Eine Chance für das BTHG Dr. Michael Konrad Dachverband Gemeindepsychiatrie Neugestaltung der Rehabilitationsleistungen in einem Leistungsgesetz
MehrLandeshauptstadt Stuttgart Sozialamt Rosel Tietze April 2015 Folie 1
April 2015 Folie 1 Teilhabe fördern Städte und Landkreise auf dem Weg und in der Verantwortung 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Ziele der regionalen Versorgung 3. Instrumente der Förderung der Teilhabe 4.
MehrGeschäftsordnung für die Hilfeplankonferenz im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) Ravensburg
Geschäftsordnung für die Hilfeplankonferenz im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) Ravensburg 1. Präambel Ziel des GPV ist es, dem in 1 Abs. 1 PsychKHG beschriebenen Personenkreis aus dem Landkreis Ravensburg
MehrBezirksrahmenleistungsvereinbarung. für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene.
Bezirksrahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene nach 53 SGB XII Stand: Oktober 2009 Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis PRÄAMBEL...
MehrKrisenhilfen in der Krise? Jetzt die Chance zum Restart nicht verpassen!
Institut für Sozialpsychiatrie M-V Wissenschaftliche Leitung Prof. Dr. Ingmar Steinhart Krisenhilfen in der Krise? Jetzt die Chance zum Restart nicht verpassen! 1 2 3 Krise 4 EXPERTEN KOMMISSION KEIN THEMA
MehrWas kann die PsB vom psychiatrischen Versorgungssystem in Sachen Teihabeorientierung lernen
Was kann die PsB vom psychiatrischen Versorgungssystem in Sachen Teihabeorientierung lernen Referent: Jörg Holke Aktion Psychisch Kranke e.v - Erfahrungsaustausch - Bericht über aktuelle Entwicklungen
MehrPersonenzentrierung in der Eingliederungshilfe Bedarfsermittlung, Teilhabeplanung und Gesamtsteuerung
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe Bedarfsermittlung, Teilhabeplanung und Gesamtsteuerung 30. Juni 2011, Berlin Antje Welke, Leiterin
MehrGeschäftsordnung des Sozialpsychiatrischen Verbundes im Landkreis Wolfenbüttel
Geschäftsordnung des Sozialpsychiatrischen Verbundes im Landkreis Wolfenbüttel Präambel Das Ziel des Sozialpsychiatrischen Verbundes ist es, durch Vernetzung und Koordination sozialpsychiatrischer Hilfen
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Träger/ der Kindertageseinrichtung Name:.. Anschrift:. Telefon:.. / E-Mail:..... Ansprechpartner/-in:... und der Frühförderstelle/ dem Heilmittelerbringer Name:..
MehrRahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK)
1/5 Strukturvertrag gemäß 73a SGB V zur Weiterentwicklung Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf ( Versorgungsentwicklung) zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () - Körperschaft
MehrGPV. Regionale Kooperationsstrukturen Gemeindepsychiatrische Verbünde: Theorie und Realität. Nils Greve Bremen,
Regionale Kooperationsstrukturen Gemeindepsychiatrische Verbünde: Theorie und Realität Nils Greve Bremen, 09.07.2014 Psychosozialer Trägerverein Solingen e.v. GEMEINDE PSYCHIATRISCHER VERBUND SOLINGEN
MehrIndividuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ:
Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Aktenzeichen: Anzahl und Alter
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Demenzfachdienst im Kreis Minden-Lübbecke des Trägerverbund Demenz, bestehend aus der PariSozial Minden- Lübbecke/Herford ggmbh, dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis
MehrWeiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Saarland
Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Saarland / Christoph Both Veränderungen in der saarländischen Psychiatrie Entwicklungen der letzten 30 Jahre verdienen das Prädikat Reform Prinzipien
MehrKonzeptbaustein. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen
Konzeptbaustein Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen Inhalt: 1 Zielgruppe 2 Spezifische Ziele der Leistungen 3 Leistungsanbote 4 Spezifisches zur Organisationsstruktur Anlagen:
MehrGeschäftsordnung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Nordoberpfalz (PSAG Nordoberpfalz)
Geschäftsordnung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Nordoberpfalz (PSAG Nordoberpfalz) 1 Ziele und Aufgaben Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Nordoberpfalz ist ein Zusammenschluss von in den Regionen
MehrDer Personenzentrierte Ansatz in der psychiatrischen Versorgung
Psychosoziale Arbeitshilfen 11 Der Personenzentrierte Ansatz in der psychiatrischen Versorgung Individuelle Hilfeplanung (IBRP) und personenzentriert-integriertes Hilfesystem Bearbeitet von Aktion Psychisch
MehrGemeindepsychiatrischer Verbund
Gemeindepsychiatrischer Verbund Gemeindepsychiatrischer Verbund Vor- und Nachteile und für wen? Grevesmühlen Kritische Sichtweise eines Trägers, Schwerin Perspektiven Vor- und Nachteile für Klienten Vor-
MehrIntegration des Faktors Arbeit in den Gemeindepsychiatrischen Verbund. Aachener Sozialpsychiatrischer Fortbildungstag
Integration des Faktors Arbeit in den Gemeindepsychiatrischen Verbund Aachener Sozialpsychiatrischer Fortbildungstag 6.9.2006 Südwürttembergischen Zentren für Psychiatrie 3500 Mitarbeiter 2500 Betten/Plätze
MehrAmbulant Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlich seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht
Leistungsbeschreibung Anschrift der Einrichtung Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlich seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht DRK Regionalverband Magdeburg
MehrMez & Menzel Betreuungsnetzwerk. (rechtlicher Betreuer)
Betreuungsvertrag für das Ambulant Betreute Wohnen 1 Betreuungsvertrag für das Ambulant Betreute Wohnen Stand Januar 2005 Zwischen vertreten durch Richard Mez / Susanne Menzel und Frau / Herrn wohnhaft
MehrDas Case Management im RehaVerein.
Das Case Management im RehaVerein Fallmanagement ist Regie und braucht Kompetenz - im Klären des Nötigen, im Finden des Machbaren, wie in der Kontrolle des zielorientierten Handelns. Prof. Wolf-Rainer
MehrGeschäftsordnung des Regionalen Steuerungsverbundes (RSV) im Landkreis Nürnberger Land. 1 Zielsetzung und Aufgaben
Geschäftsordnung des Regionalen Steuerungsverbundes (RSV) im Landkreis Nürnberger Land 1 Zielsetzung und Aufgaben (1) Der RSV im Landkreis Nürnberger Land ist der Zusammenschluss der Leistungsträger und
MehrGliederung Kurze Vorstellung des Landkreises Auf- und Ausbau der Vernetzungsstruktur zwischen Leistungserbringern und Leistungsträger in der gemeindep
Impulse für die künftige psychiatrische Versorgung aus Sicht eines Kostenträgers Ausschnitt aus dem Stand der Psychiatrieversorgung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 1. Fachtag - Psychiatrie 7. Dezember
MehrUmgestaltung der psychiatrischen Versorgung in ein Integriertes personenzentriertes regionales Hilfesystem
Verlaufsbericht zum Projekt Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen in der Versorgungsregion Kreis Mettmann Umgestaltung der psychiatrischen
MehrSozialpsychiatrischer Dienst
Sozialpsychiatrischer Dienst René de la Chaux Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Sozialmedizin Der Sozialpsychiatrische Dienst ist Teil des Gesundheitsamtes Er hat als Aufgabe Bürger zu beraten,
MehrStellungnahme des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. zum Referentenentwurf
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. Fachverband im Deutschen Caritasverband Stellungnahme des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. zum Referentenentwurf eines Gesetzes
MehrLandesarbeitsgruppe Hilfeplanung/Hilfeplankonferenz für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen M-V
Landesarbeitsgruppe Hilfeplanung/Hilfeplankonferenz für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen M-V Auf dem Weg zu landesweiten Standards 21.11.2008 Abschlusstagung des Modellprojekts KoDE in
MehrBitte beantworten Sie die Fragen spontan und ehrlich. Sie werden etwa 15 Minuten benötigen, um den Fragebogen auszufüllen.
Psycho Soziale Arbeits Gemeinschaft Köln Köln, den 09.02.2009 ( 02 21 / 2 21-2 45 60 Fax 02 21 / 2 21-2 27 55 PSAG * Gesundheitsamt, Neumarkt 15 21, 50667 Köln Anschreiben für die Betroffenen/Angehörigen
MehrNetzwerkarbeit. für Kinder psychisch erkrankter Eltern
Netzwerkarbeit für Kinder psychisch erkrankter Eltern Gliederung Ausgangslage im Kreis Mettmann Kooperation Erwachsenenpsychiatrie mit Jugendhilfe Kooperationsvereinbarungen Teilnahme am Modellprojekt
MehrHOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG
Dezernat Hochschulentwicklungsplanung Februar 2011 Sachgebiet Strukturentwicklung Nationale Kooperationen (Die Zuständigkeit für internationale Kooperationen liegt im Akademischen Auslandsamt; Drittmittelverträge
MehrDas Hilfeplanverfahren im Rheinland im Lichte des Bundesteilhabegesetzes
Das Hilfeplanverfahren im Rheinland im Lichte des Bundesteilhabegesetzes Gabriele Lapp 15.11.2016 Köln Folie 1 Ziele des Gesetzes Weiterentwicklung zu einem modernen Teilhaberecht (personenzentrierte Leistungserbringung)
MehrKooperationsvereinbarung Suchthilfenetzwerk für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Villingen-Schwenningen, den 19.10.2009 Kooperationsvereinbarung Suchthilfenetzwerk für den Schwarzwald-Baar-Kreis In der Suchthilfe im Schwarzwald-Baar-Kreis arbeiten unterschiedliche Träger im ambulanten,
MehrGeschäftsordnung (Hinweis für die geschlechtliche Formulierung - siehe Fußnote)
Arbeitskreis Gerontopsychiatrie im Gemeindepsychiatrischen Verbund Memmingen / Unterallgäu Geschäftsordnung (Hinweis für die geschlechtliche Formulierung - siehe Fußnote) 1 Geltungsbereich und Grundlagen
MehrZusammenarbeit von Psychiatrie und Suchthilfe Welche Netzwerke sind erforderlich? Referent: Jörg Holke Aktion Psychisch Kranke (APK)
Zusammenarbeit von Psychiatrie und Suchthilfe Welche Netzwerke sind erforderlich? Referent: Jörg Holke Aktion Psychisch Kranke (APK) Ausgangspunkte Psychiatrie Empfehlung der Expertenkommission zur Verbundarbeit
MehrSozialpädagogische und fachpflegerische Begleitung für Menschen mit einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung
Betreutes Einzelwohnen Karpfham Sozialpädagogische und fachpflegerische Begleitung für Menschen mit einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung Betreutes Einzelwohnen Karpfham 08532-925811 kontakt.tietjen@leisgang.de
Mehrim Vorfeld der Forensik tun?
27.Expertengespräch Psychiatrie und Recht Münster 2011-12-0512 05 Endstation Maßregelvollzug?! g Was kann die Behindertenhilfe im Vorfeld der Forensik tun? Ingmar Steinhart Dortmund / Greifswald Tätigkeit
MehrZentrale Beschwerdestelle Für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Return-Reclamation-Management
1 Zentrale Beschwerdestelle Für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Return-Reclamation-Management In jedem Hinweis, jeder Beschwerde steckt die Möglichkeit zur Verbesserung! RRM Return-Reclamation-Management,
MehrNOVELLIERUNG DES GESETZES ÜBER DIE HILFEN FÜR PSYCHISCH KRANKE UND SCHUTZMAßNAHMEN DES LANDES SACHSEN-ANHALT (PSYCHKG LSA)
NOVELLIERUNG DES GESETZES ÜBER DIE HILFEN FÜR PSYCHISCH KRANKE UND SCHUTZMAßNAHMEN DES LANDES SACHSEN-ANHALT (PSYCHKG LSA) Novellierung des PsychKG LSA 2 Inhalt 1. Anwendungsbereich 2. Gründe und Ziele
MehrGeschäftsordnung der Pflegekonferenz der Bundesstadt Bonn
Geschäftsordnung der Pflegekonferenz der Bundesstadt Bonn 1 Zielsetzung und Aufgaben (1) Ziel des Landespflegegesetzes ist es, eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstationäre, vollstationäre
MehrAnlage zur Vorlage der Konferenz Alter und Pflege am Kreis Gütersloh. 1 Aufgaben und Ziele der Pflegekonferenz. 1 Aufgaben und Ziele
Anlage zur Vorlage der Konferenz Alter und Pflege am 27.04.2016 Geschäftsordnung der Pflegekonferenz für den Kreis Gütersloh 1 Aufgaben und Ziele der Pflegekonferenz (1) Der Kreis Gütersloh hat nach 5
MehrAmbulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung
Konzeption Lebenshilfe Walsrode Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Vorwort Das ambulant betreute Wohnen bietet eine Betreuungsform für Menschen mit Behinderungen,
MehrWorkshop: Konzepte und Praxis Komplexeinrichtung vs. Regionalanbieter personenorientiert vs. Sozialraum?
1 Workshop: Konzepte und Praxis Komplexeinrichtung vs. Regionalanbieter personenorientiert vs. Sozialraum? Von der Anstalt zum System der gemeindepsychiatrischen Versorgung Jürgen Armbruster Verwahren
MehrKooperationsvertrag. Zwischen dem Lungenkrebszentrum (Name) und (Name des Kooperationspartners für RADIOLOGIE)
Kooperationsvertrag Zwischen dem Lungenkrebszentrum (Name) und (Name des Kooperationspartners für RADIOLOGIE) 1 Ziele des Lungenkrebszentrums 1. Die Aufgaben und Ziele des Lungenkrebszentrums (Name) sind
MehrLandkreis. Telefon. Fax. . Rechtsform. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich):
Individuelles Leistungsangebot/-vereinbarung nach dem Bayer. Rahmenvertrag nach 79 Abs. 1 SGB XII für die Leistungstypen Wohnen für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung mit/ohne Tagesbetreuung
MehrSatzung Sozialpsychiatrischer Verbund Hildesheim (Stand: 03. Juni 2015) Inhaltsübersicht
Satzung Sozialpsychiatrischer Verbund Hildesheim (Stand: 03. Juni 2015) Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1 Grundsätze und Ziele 2 Aufgaben 3 Mitgliedschaft 4 Organe 5 6 7 Plenum Einladung des Plenums Beschlussfassung
MehrDas Gemeindepsychiatrische Zentrum (GPZ)
Das Gemeindepsychiatrische Zentrum (GPZ) Klinik für PPP- Chefarzt EGH- Leitung Gemeindepsychiatrisches Zentrum Koordinator Casemanagement Klinik Brücke Dithmarschen HTM PIAs Begegnungsstätte Behandlungsebenen
MehrWettlauf der Hilfeplanverfahren
Wettlauf der Hilfeplanverfahren Fortsetzung vom letzten Jahr Beschreibung einiger Verfahren im Vergleich mit dem GBM- Verfahren Erstellt als Excel-Liste im Vorjahr (vorgestellt beim Anwendertreffen im
MehrGeschäftsordnung der Kommunalen Gesundheits- und Pflegekonferenz des Kreises Minden-Lübbecke
Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheits- und Pflegekonferenz des Kreises Minden-Lübbecke Die Arbeit der Kommunalen Gesundheits- und Pflegekonferenz basiert auf der Grundlage von 5 Landespflegegesetz
MehrKooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V
Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Pflegeeinrichtung Vertragsärztin/Vertragsarzt Adresse Praxisanschrift Institutskennzeichen (IK) LANR BSNR 1 Gegenstand und Ziele des Kooperationsvertrages (1)
MehrBetreuungsvertrag. Zwischen. vertreten durch: als Bevollmächtigte(r) oder gesetzliche(r) Betreuer(in)
Betreuungsvertrag über ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen (Ambulant Betreutes Wohnen) im Sinne der 53,54 SGB XII i.v.m. 55 SGB IX Zwischen Name: Anschrift: geboren am: vertreten durch:
MehrTeilhabekonferenzen in Hessen
Arbeitstagung Evaluation PerSEH 23.11.2010 in Fulda 1 Ziele Optimierung der individuell und bedarfsorientiert gestalteten Leistungserbringung Weiterentwicklung personenzentriert gestalteter Versorgungsstrukturen
MehrUmsetzung des Teilhabeverfahrens TH 2015 Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
Umsetzung des Teilhabeverfahrens TH 2015 Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Aktuelle Bedarfsermittlung & Hilfeplanung
MehrBetreutes Einzelwohnen Karpfham
Betreutes Einzelwohnen Karpfham Sozialpädagogische und fachpflegerische Begleitung für junge Menschen (17-21 Jahre) mit besonderem Unterstützungsbedarf aufgrund psychischer Beeinträchtigung (emotional
MehrEmpfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder
Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder wissenschaftlicher Referent Gliederung 1. Datenlage Problemaufriss 2. Inhaltliche
MehrErfahrungen mit einem Regionalen Budget für die Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Kreis Steinburg
Zentrum für Psychosoziale Medizin Psychiatrie Psychotherapie Psychosomatik Erfahrungen mit einem Regionalen Budget für die Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Kreis Steinburg Arno Deister
MehrDiese Vereinbarung regelt auf Grundlage des Bayerischen Rahmenvertrages nach 79 SGB XII den Basisleistungsrahmen für diesen Leistungstyp.
Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für den Leistungstyp Teilstationäre Angebote für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Leistungstyp T-BSS 1. Gegenstand und Grundlage Diese Vereinbarung
MehrAnlage 1: Bericht der Geschäftsstelle über die Hilfeplankonferenzen 2005 bis. für psychisch kranke Menschen im Landkreis
Landratsamt Böblingen, Postfach 1640, 71006 Böblingen Der Landrat Dezernent Alfred Schmid Telefon 07031-663 1640 Telefax 07031-663 1269 a.schmid@lrabb.de Zimmer A 115 2. November 2011 Hilfeplankonferenz
MehrKonzept. Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht
Sozialtherapeutisches Zentrum - Gut Priemern ggmbh Priemern Nr. 2-39606 Bretsch (03 93 84) 8 65 12 Internet: www.suchtkrankenwohnheim-gut-priemern.de Konzept für Menschen mit wesentlichen seelischen und
MehrDialogforum zu Veränderungsbedarfen des Brandenburgischen Psychisch-Kranken- Gesetzes. Vernetzung als Merkmal tragfähiger Unterstützung
Vorsitzender der () Dialogforum zu Veränderungsbedarfen des Brandenburgischen Psychisch-Kranken- Gesetzes Vernetzung als Merkmal tragfähiger Unterstützung Auswirkungen psychischer Erkrankungen Betroffen
MehrBitte schicken Sie den Fragebogen bis zum zurück an: PSAG Köln, c/o Gesundheitsamt Köln, Neumarkt 15-21, Köln.
Psycho Soziale Arbeits Gemeinschaft Köln Köln, den 09.02.20099 ( 02 21 / 2 21-2 45 60 Fax 02 21 / 2 21-2 27 55 PSAG * Gesundheitsamt, Neumarkt 15 21, 50667 Köln Anschreiben für die Mitarbeiter sowie BtG-Betreuer
MehrDie Rolle der Hilfeplankonferenz (HPK) im individuellen Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbandes Rheinland
Die Rolle der Hilfeplankonferenz (HPK) im individuellen Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbandes Rheinland Lothar Flemming Dezernat Soziales, Integration Der Landschaftsverband Rheinland Das Gebiet
MehrHilfeplanverfahren - Anforderungen und Lösungen im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes und dier Erweiterungen des ITP
Hilfeplanverfahren - Anforderungen und Lösungen im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes und dier Erweiterungen des ITP Institut personenzentrierte Hilfen an der Hochschule Fulda Bedarfsfeststellung, Hilfeplan,
MehrLeistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen
Leistungstyp 25 Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Arbeits- und Betreuungsangebote für Erwachsene im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen Dieser Leistungstyp ist Bestandteil
MehrVertrag gemäß 137 SGB V i.v.m. 112 Abs. 1 SGB V über die externe Qualitätssicherung in der stationären Versorgung
zwischen Vertrag gemäß 137 SGB V i.v.m. 112 Abs. 1 SGB V über die externe Qualitätssicherung in der stationären Versorgung der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft e.v. (HKG) und der AOK - Die Krankenkasse
MehrPerspektiven des Gemeindepsychiatrischen Verbunds
Perspektiven des Gemeindepsychiatrischen Verbunds Matthias Rosemann Träger ggmbh Berlin Siegen, 12. Oktober 2007 Ein Vortrag im Rahmen der Fachtagung Wir(r) in NRW!? Perspektiven der Gemeindepsychiatrie
MehrAktuelle Strategien der Krankenkassen im Qualitätsmanagement der Rehabilitation
Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-berufliche Rehabilitation (Phase 2) "Qualitätsmanagement in der medizinisch-beruflichen Rehabilitation" am 28. April 2008 Aktuelle Strategien der Krankenkassen
MehrRat und Hilfe bei psychischen Erkrankungen. Der Gemeindepsychiatrische Verbund Mainz stellt sich vor
Rat und Hilfe bei psychischen Erkrankungen Der Gemeindepsychiatrische Verbund Mainz stellt sich vor Der Gemeindepsychiatrische Verbund Mainz, Folie 1 Inhalt der Präsentation Was ist der Gemeindepsychiatrische
MehrKooperationsvereinbarung PalliativNetz Darmstadt (PaNDa)
Kooperationsvereinbarung PalliativNetz Darmstadt (PaNDa) zwischen dem AGAPLESION Elisabethenstift gemeinnützige GmbH (EKE), Zentrum für Palliativmedizin Landgraf-Georg-Str. 100, 64287 Darmstadt und vertreten
MehrGesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens 05. September 2012
Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens 05. September 2012 Gerontopsychiatrische Versorgung in den sozialpsychiatrischen Strukturen in Niedersachsen Caritas Forum Demenz, Marianne
Mehr