Zusammenarbeit von Psychiatrie und Suchthilfe Welche Netzwerke sind erforderlich? Referent: Jörg Holke Aktion Psychisch Kranke (APK)
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- Timo Fuchs
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1 Zusammenarbeit von Psychiatrie und Suchthilfe Welche Netzwerke sind erforderlich? Referent: Jörg Holke Aktion Psychisch Kranke (APK) Ausgangspunkte Psychiatrie Empfehlung der Expertenkommission zur Verbundarbeit (Anfang 90er Jahre) Paradigmenwechsel in der Allgemeinpsychiatrie von einer institutionszentrierten Sichtweise hin zu einer personenzentrierten Sichtweise Vor 10 Jahren Vorlage Konzept der Personenzentrierten Hilfen durch die Aktion Psychisch Kranke 1
2 Gemeint ist: Die Hilfen werden vom individuellen Bedarf, von den individuellen Zielen bestimmt Koordiniert und integriert erbracht Transparenz und Qualitätssicherung im regionalen Verbund Orientierung an Teilhabe und Sozialraum jede Region ist der Versorgung aller psychisch Kranker verpflichtet Erprobung in Projekten Entwicklung von Verfahren und Vorgehensweisen zur Bedarfsermittlung, Hilfeplanung (IBRP bzw. vergleichbare Verfahren, HPK, koordinierende Bezugsperson) Umsetzung in über 50 Projekt-Regionen erprobt Netzwerke und Verbünde sind entstanden. 2
3 Ausgangsthese Konzept der Personenzentrierung in der Organisation und Steuerung der Hilfen vor Ort für Menschen mit psychischen Erkrankungen und/ einschließlich der Menschen mit Suchterkrankungen sinnvoll Auch in der Suchthilfe zum Teil schon Realität (Erfahrung aus den Projektregionen) Versorgungssituation Im Bereich der medizinischen Behandlung gehören die Suchterkrankungen wie alle F- Diagnosen nach ICD-10 zu den psychischen Erkrankungen. Entsprechend sind die Psychiatrischen Kliniken/Abteilungen und die niedergelassenen Psychiater auch für suchtkranke Menschen zuständig. 3
4 Problemlage Durchschnittlich sind ca. 20% der Patienten in den psychiatrischen Kliniken der Ausgangsdiagnose F10-F19 zuzuordnen. Nicht selten Zweitdiagnose im F-Bereich (vor allem Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen und affektive Störungen). Die Zahlen schwanken zwischen 25 und 40 %. Bei Ausgangs- bzw. Erstdiagnosen in den anderen F-Bereichen liegen fast bei jedem zweiten Patienten auch Substanzprobleme vor. Angebotsstrukturen außerhalb der Kliniken Organisation der Angebotsstrukturen außerhalb der Kliniken bzw. ambulanten Behandlung bisher überwiegend nach Angeboten für Menschen mit psychischen Erkrankungen und davon abgegrenzt für Menschen mit Suchterkrankungen bzw. Substanzproblemen. Diese Trennung führt zu Problemen, insbesondere bei Menschen mit Doppeldiagnosen. 4
5 Umgang mit Doppeldiagnosen Fachlich ist die Kompetenz für die Begleitdiagnose in den jeweiligen Angeboten erforderlich (Ausbau Fortbildungsangebote ) Zweitdiagnosen werden zum Teil nicht erkannt, bzw. als fehlende Therapiemotivation interpretiert. (z. B. Antriebsschwäche) Sich Unterstützung in der Diagnostik durch Einbezug der jeweilig anderen Fachkompetenz (Konsiliardienste) zu holen, kann hier hilfreich sein. Umgang mit Doppeldiagnosen (2) Die fachliche Zuordnung einer Erst- und Zweitdiagnose und den entsprechenden Angeboten in der Regel dann möglich. (Gefahr Diagnose richtet sich nach den Angeboten) Spezialisierte Angebote für Doppeldiagnosen als mögliche Lösung: Nachteil einer dritten Versorgungsstruktur Mögliche Folgen: Unklare Zuständigkeiten an den Schnittstellen, Unterbrechungen des Behandlungs- und Rehabilitationsprozesses und wiederholtes Wechseln 5
6 Annäherung Angebotsformen Bei der Organisation von Hilfen ist von Bedeutung, dass sich individuelle Unterstützungsformen und entsprechende Angebotsformen bei den beiden Zielgruppen ähneln oder sich annähern. betrifft insbesondere Auflösung der Zuordnung: Psychiatrie = mehr motivierend, aufsuchend Suchthilfe = mehr konfrontativ, Kommstruktur Annäherung Angebotsformen (2) Gerade in den Feldern Eingliederungshilfe und Arbeit und Beschäftigung sind diese Annäherungsprozesse zu beobachten. Die gesetzlichen Grundlagen sind bis auf wenige Ausnahmen wie zum Beispiel die Soziotherapie und APP die gleichen. Selbst bei Soziotherapie Veränderung in Sicht (Gemeinsamer Bundesausschuss, Gesundheitsministerkonferenz) 6
7 Das heißt nicht, dass: Unterschiede im methodischen Vorgehen vorhanden sein können und auch spezifische Angebotsformen begründen. auf Grund regionaler Gegebenheiten sich in bestimmten Leistungsbereichen unterschiedliche Strukturen der Leistungserbringung und in der Steuerung entwickeln können Erfahrungen Umsetzungsprojekte APK In einzelnen Regionen Einbezug der Menschen mit vorrangigen Suchtproblemen in den beschriebenen Paradigmenwechsel der Allgemeinpsychiatrie Hilfeplankonferenzen besprechen beide Zielgruppen und nutzen die gleichen Instrumente der individuellen Bedarfserhebung. Manche Träger legen ihre Angebote zusammen mit gleichen Personal und Angebotsformen. Einzelne regionale Leistungserbringerverbünde definieren ihre Zuständigkeit für beide Zielgruppen 7
8 Bundesweite Blickwinkel Bezogen auf das gesamte Bundesgebiet sind gemeinsam von Psychiatrie und Suchthilfe getragene Verbundstrukturen nur in wenigen Ländern bzw. Regionen entwickelt bzw. befinden sich erst in den Anfängen. Hindernisse in der Vergangenheit: die traditionellen Vorbehalte auf Grund des nicht vergleichbaren Klientels unterschiedliche Methoden aus der Perspektive der Suchthilfe die Befürchtung eines Übergewichts der Medizin. Die Vorbehalte der Patienten selbst der Wettbewerbs- bzw. Konkurrenzgedanke die Größe der Aufgabe eine fachliche Auswertung liegt nicht vor und ist vielleicht auch nicht gewollt. 8
9 Gute Gründe für Verbundarbeit: Gegenseitige Kontrolle und Mehraugenprinzip in Bezug auf Orientierung an dem individuellen Bedarf und den Wünschen und Zielen der Person Vereinfachung der Verzahnung bzw. Vernetzung der Hilfen insbesondere bei komplexen Hilfebedarf Gute Gründe für Verbundarbeit: Effiziente Möglichkeit für transparente Strukturen und verbindliche Koordinationsund Kooperationsvereinbarungen. Gewährleistung von regionalen und qualitätsgebundene Sicherstellung von Hilfen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Suchtproblemen 9
10 Gute Beispiele Die Erfahrungen in den funktionierenden Gemeindepsychiatrischen Leistungserbringerverbünden zeigen, dass diese qualitätsorientierte regionale Sicherstellung der Hilfen durch verbindliche Netzwerkstrukturen, die unterschiedliche Träger und verschiedene Angebote verknüpft, möglich ist. durch Qualitätssiegel Vorteile gegenüber Billiganbietern (EU-Dienstleistungsrichtlinie!) Regionale Qualitätsverbünde GPLV Diese regionalen Qualitätsverbünde der Leistungserbringer gewährleisten per Vertrag und in der Praxis: die Koordination der Komplexleistungen im Einzelfall, die kontinuierliche Qualitätsverbesserung durch Weiterentwicklung der Angebote und die gemeinsame Beteiligung an der regionalen Steuerung. Ein regionaler Steuerungsverbund gemeinsam mit den Leistungsträgern vervollständigt die Sicherstellungsgarantie 10
11 Konzerne als Alternative? Nur große regionale aber dann meist auch überregional agierende Konzerne könnten annähernd vergleichbares leisten mit all den damit verbundenen Nachteilen großer Konzerne und einer dadurch gegebenen möglichen Monopolstellung und Verdrängungsmechanismen. Zum Teil sind die Konzerne Aktiengesellschaften mit entsprechender Gewinnorientierung Gründung BAG GPV Gründung einer Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde ( aktuell Mitglieder 22 Verbünde) Hauptziel überregionale Qualitätsentwicklung und politische Interessenvertretung Umfrage zur Sucht 2008: -Mehrzahl der Verbünde gemeinsam mit Suchthilfe -und gemeinsamer Hilfeplanung -Trennung legal/illegal verliert an Bedeutung 11
12 Aktuelle Weiterentwicklung Verbesserung von Zeitmanagement, ökonomische Arbeitsstrukturen für Hilfeplanung und Koordination Diskussion um Verknüpfung aufsuchende und nachgehende Arbeit für Menschen mit Suchterkrankung Überschaubare (Sozial)räume definieren, Transparentes Vorgehen, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit Gemeinsame Fortbildungen Gemeinsame Tagungen zu Versorgungsfragen Sozialpolitische Initiativen Kritik Sachverständigenrat Einer Fehl-, Unter und Überversorgung sowie sie der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen bemängelt kann damit weitgehend entgegen gesteuert werden. (weitere Kritik der Sachverständigen: es fehlt an Koordination und Kooperation) 12
13 Lösungsvorschlag Unser Vorschlag wäre mittelfristig bundesweit regionale Verbünde Sucht und Psychiatrie zu schaffen. Unter diesem Dach wären dann differenzierte fachbezogene Netzwerkstrukturen und Arbeitsebenen möglich. Denkbare Arbeitsstrukturen im Verbund Sucht und Psychiatrie Gemeinsames Netzwerk für Hilfeplanung und entsprechende Konferenzsysteme und Organisation der Hilfen für Menschen Mit schweren psychischen Erkrankungen und chronischen Verlauf (ohne F 10- F 19) Mit Suchterkrankungen, Mehrfachbeeinträchtigungen und chronischen Verlauf Doppeldiagnosen (und chronischen Verlauf) 13
14 Denkbare Arbeitsstrukturen im Verbund Sucht und Psychiatrie Übergangsweise Netzwerk Rehabilitation Suchtkranker (und psychisch Kranker) mit Hilfeplanung im Einzelfall Flexibilisierung Qualifizierter Entzug, medizinische Reha stationär/ambulant, Nachsorge, Eingliederungshilfe Langfristig möglichst Einbezug ARS (als Regelversorgung) und komplexer Hilfebedarf in gemeinsame Netzwerk Hilfeplanung Dabei Angleichung der Empfehlungsvereinbarung Mediz. Reha/ARS und RPK (Rehabilitation Psýchisch Kranker) Ziel: Vergleichbare Personalintensität Denkbare Arbeitsstrukturen im Verbund Sucht und Psychiatrie Netzwerk Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischer bzw. Suchterkrankung - Zuverdienstangebote - Zukünftige weitere Hilfen nach SGB XII, Alternativen zur Werkstatt, Unterstützte Beschäftigung - SGB II Angebote, Integrationsjobs, Jobperspektive nach 16 e, Jobcoaching in Verbindung mit 46 SGB III Abstimmung mit bzw. Beteiligung an Hilfeplanung der beiden anderen Netzwerke 14
15 Rückenwind durch Reformen Die gesetzlichen Reformen im Bereich - der medizinischen Behandlung (SGB V) - der Rehabilitation und Teilhabe (SGB IX) - der Arbeitsförderung (SGB II/III) - und geplante Reformen in der Eingliederungshilfe (SGB XII) weisen den Weg in neue Organisations- und Finanzierungsformen Rückenwind durch Reformen (2) Im Bereich des SGB V und SGB IX - Das Entlassmanagement (Schnittstelle Klinik) - die integrierte Versorgung (Leistungserbringerrecht) - der Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitation - im Kombination mit dem Persönlichen Budget und Teilhabeplanung 15
16 Rückenwind durch Reformen (3) Arbeits- und Sozialministerkonferenz und Bund-Länderarbeitsgruppe bereiten Eingliederungshilfereform vor Reform SGB XII und IX noch in dieser Legislatur zu erwarten Kernpunkte: Personenzentrierung, Inklusion und Sozialraumorientierung, Auflösung stationär/ ambulant, Hilfeplanung Pflichtaufgabe, neue Hilfen zur Arbeit im SGB XII und IX UN-Konvention (und Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung) wird sich auf Personenzentrierung und Teilhabeorientierung fokussieren Fazit 1: Regionale Kooperation und Verantwortung im gemeinsamen Verbund und darin arbeitenden Netzwerken für die Patienten bzw. Klienten gerade unter Berücksichtigung der gesetzlichen Reformen die bessere Alternative, statt unbegrenzter Wettbewerb. 16
17 Fazit 2: Gerade für Menschen mit Mehrfachdiagnosen, chronischen Verläufen und komplexen Hilfebedarf bietet Verbundarbeit in Netzwerken die sich gemeinsamen Verfahren in der Bedarfsermittlung bzw. Hilfeplanung, der Sicherstellung der entsprechenden Hilfen und guter Qualität verpflichten (z.b. Personenzentrierter Ansatz mit IBRP und CRA-Manual) Und dabei bereits vorliegende Erfahrungen mit ressourcenschonender Organisation von Zeit und Personal nutzen Und die sich an dem Teilhabe-, Inklusion- und Sozialraumgedanken orientieren eine große Sicherheit, bedarfsgerechte Hilfe zu bekommen Profitieren können die Betroffenen dann von den Stärken und Erfahrungen der Suchthilfe und der Sozialpsychiatrie 17
18 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! 18
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