seit 2002 werden in Löbejün gemeinsam von der Stadt und der Internationalen Carl-Loewe-Gesellschaft Carl-Loewe-Festtage vom 22. bis 24.

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1 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Stadt Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg und Stadt Wettin Nr. 4, Jahrgang 6, 20. April 2016 Liebe Wettin-Löbejüner, seit 2002 werden in Löbejün gemeinsam von der Stadt und der Internationalen Carl-Loewe-Gesellschaft nun zum sechsten Mal die Carl-Loewe-Festtage vom 22. bis 24. April 2016 veranstaltet. Sehr oft wird darüber geklagt, dass in den kleinen Städten abseits der Zentren zu wenig kulturelle Angebote zu verzeichnen sind. Unsere Stadt Wettin-Löbejün ist da ganz sicher eine Ausnahme. Die diesjährigen drei Veranstaltungstage bieten für jeden Interessenten etwas, begonnen bei der Veranstaltung in der Carl-Loewe-Grundschule, wo die Jüngsten selbst ein Programm zum Leben von Carl Loewe gestalten. Ein neu gestalteter Stadtrundgang mit Musik, Sonderführungen im Carl-Loewe-Museum, eine Autorenlesung (Reiseliteratur über Sachsen-Anhalt und speziell über Wettin-Löbejün), der Festgottesdienst am Sonntagmorgen in der Stadtkirche Löbejün mit Orgelmusik, die sich anschließende musikalisch-literarische Matinee mit dem Rheinischen Kabarettisten Konrad Beikircher und das abschließende Konzert der Kreismusikschule Carl Loewe - die Auswahl ist groß! Dazu kommen zwei hochkarätige Konzerte am Freitag (Live-Übertragung des MDR Figaro) und am Samstag (eine hörenswerte Mischung von Schumann und Loewe), die von renommierten Musikern gestaltet werden: das Philharmonische Kammerorchester Wernigerode, die Hallenser Madrigalisten sowie drei Sänger, drei Pianisten, Klarinettist, Violinistin, Cellist es lohnt sich auf jeden Fall, eine oder mehrere Veranstaltungen zu besuchen! (das vollständige Programm finden Sie im Innenteil) Mit Ihrem Besuch drücken Sie auch Ihre Verbundenheit zu unserer Stadt aus und würdigen das ehrenamtliche Engagement vieler Bürger. Inhaltsverzeichnis Erreichbarkeit Seite 2 Amtlicher Teil Stadt Wettin-Löbejün Seite 5 Informationen Stadt Wettin-Löbejün Seite 15 Ortschaft Brachwitz Seite 21 Ortschaft Döblitz Seite 21 Ortschaft Domnitz Seite 22 Ortschaft Dößel Seite 23 Ortschaft Gimritz Seite 23 Ortschaft Löbejün Seite 23 Ortschaft Nauendorf Seite 28 Ortschaft Neutz-Lettewitz Seite 31 Ortschaft Plötz Seite 32 Ortschaft Rothenburg Seite 33 Ortschaft Wettin Seite 34 Wir freuen uns auf Sie! Ihre Bürgermeisterin Antje Klecar Andreas Porsche Präsident der ICLG

2 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2016 Jahrgang 6 Verwaltung und Ortsbürgermeister Stadt Wettin-Löbejün OT Löbejün Markt 1, Wettin-Löbejün Tel.: Fax: Name, Vorname Tätigkeit Telefon Bürgermeisteramt Frau Antje Klecar Bürgermeisterin Frau Petra Heier Büro der Bürgermeisterin Haupt- und Finanzverwaltung Frau Antje Klecar Leiterin Hauptverwaltung Herr Frank Bujak Fachbereichsleiter Satzungswesen/Wahlen Frau Luise Worofka SB Poststelle/allg. Verw./ Amtsblatt Herr Rene Bahn SB Web/Kultur/Vereine Frau Karola Marschner SB KITA/Schule/ Sozialangelegenheiten Frau Beatrice Euler SB KITA/Schule/ KfZ-Versicherungen Frau Nadine Krüger SB Lohn und Gehalt SB Personalangelegenheiten Frau Corinna Päutz Standesbeamtin/ SB Friedhofswesen Finanzverwaltung Frau Christiane Fachbereichsleiterin Denkewitz Ltr. Geschäftsbuchhaltung/ Haushaltsangelegenheiten Frau Christiane SB Geschäftsbuchhaltung Tüttmann Frau Corina Albrecht SB Geschäftsbuchhaltung/ Anlagenbuchhaltung/ Haushaltsangelegenheiten Frau Bianca Zimmer SB Geschäftsbuchhaltung/ Rechnungseingangsbuch/ Doppik Frau Karla Rothmeier Kassenleiterin Frau Heidlinde Strzoda SB Kasse Frau Jenny Niesel SB Kasse Frau Kristina Storch SB Vollstreckung Frau Katrin Nitzer SB Steuern Bau- und Ordnungsverwaltung Frau Heike Blume Leiterin Bauverwaltung Frau Heike Blume Fachbereichsleiterin Frau Daniela Schaaf SB allg. Bauverwaltung/ Versicherung Frau Gabriele Brabetz SB Liegenschaften/ Wasser- und Bodenverbände Frau Runa Repert SB Liegenschaften/ Wasser- und Bodenverbände/ Gebäudemanagement selbstgenutzte Immobilien Frau Juliane Schulze SB Gebühren und Beiträge Frau Kerstin Kündiger SB Hoch- und Tiefbau/ Städtebausanierung/ Dorferneuerung Frau Beate Trümmel SB Hoch- und Tiefbau/ Dorferneuerung Ordnungsverwaltung Herr Kevin Schmidt Fachbereichsleiter Frau Mona Heinrich SB Einwohnermeldeamt/ Wahlen Frau Elke Taube SB Einwohnermeldeamt/ Wahlen/OWIG Bürgerbüro Wettin jeweils dienstags Frau Julia Weißmantel SB allg. Ordnungsver waltung/vollzug/bußgeld Herr Wim Lohse SB Feuerwehr/OWIG/Vollzug Herr Heiko Gaebel SB Gewerbe/Hunderegister/ allg. Ordnungsverw. Öffnungszeiten/ Sprechzeiten: Dienststelle Rothenburg: Frau Iris Rössel SB Gebäude- Tel.: management Fax: dienstags 9:00 bis Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Dienststelle Wettin: Frau Elke Taube SB Einwohner- Tel.: meldeamt/ Fax: Bürgerbüro dienstags 9:00 bis Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Dienststelle Löbejün: montags geschlossen dienstags 9:00 bis Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr mittwochs 8:00 bis Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr donnerstags 9:00 bis Uhr freitags geschlossen Ortsbürgermeister: OS Brachwitz, Thomas-Müntzer-Str. 3, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Jan Richter Sprechstunde: Sprechstunde nach Vereinbarung jan.richter@sachsen-anhalt.net Ort: Ortschaftsbüro Brachwitz OS Döblitz, Tanneneck 5, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Justus Wetterau Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: OS Domnitz, Merbitzer Weg 6, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Matthias Ahrens Sprechstunde: jeden letzten Mittwoch im Monat Uhr Tel., Fax: , Handy: OS Dößel, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Prof. Dr. Hans-Dieter Gottstein Sprechstunde: montags Uhr über Handy: OS Gimritz, Gimritzer Hauptstr. 14a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Frau Uta Leefhelm Sprechstunde: nach Vereinbarung Tel.: Handy: OS Löbejün, Kirchhof 1, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Thomas Madl Sprechstunde: Terminvereinbarung bitte unter stadt_loebejuen@web.de oder hinterlassen Sie Ihren Namen, Telefonnummer und Anliegen in meinem Postkasten in der Poststelle der Stadtverwaltung, Erdgeschoss unten links Tel./Fax OS Nauendorf, Alte Dorfstr. 2-3, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Dietrich Schulze Sprechstunde: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von Uhr Handy-Nr.: OS Neutz-Lettewitz, Teichstr. 18, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Rudolf Schmidt Sprechstunde: jeden 1. Dienstag im Monat im OT Lettewitz, Ortschaftsbüro, Teichstr. 18 von bis Uhr jeden 3. Dienstag im Monat im OT Neutz, Sporthalle, Hallesche Str. 2 von bis Uhr Handy: OS Plötz, Winkel 9a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Frau Ingelore Zimmer Sprechstunde: nach Vereinbarung Priv. Tel Handy: ingelore.zimmer@web.de OS Rothenburg, Am Kindergarten 11, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Willi Schreiber Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: OS Wettin, Burgstraße 1, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Volker Härzer Sprechstunde: dienstags Uhr nach Vereinbarung Tel.: Handy:

3 Jahrgang April 2016 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Verbände (Trinkwasser = TW, Abwasser = AW) OS Brachwitz; OS Döblitz, OS Dößel, OS Gimritz, OS Neutz- Lettewitz, OS Wettin, OS Löbejün, OS Plötz, OS Nauendorf TW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis AW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (Hauptsitz Petersberg, OT Gutenberg) OS Domnitz TW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis AW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe OS Rothenburg TW - Midewa GmbH Niederlassung Anhalt-Harzvorland Stiftstr Köthen Tel.: Fax: info-ah@midewa.de 24-h-Notrufnummer: Geschäftszeiten: Mo., Mi., Do. 8:00-16:00 Uhr Di. 8:00-18:00 Uhr Fr. 8:00-14:00 Uhr AW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis (WAZV Saalkreis) Sennewitzer Straße 7 OT Gutenberg Petersberg Telefon: Fax: Störungsnummer Abwasser: Störungsnummer Trinkwasser: info@wazv-saalkreis.de Internet: dienstags: Uhr und Uhr donnerstags: Uhr und Uhr bzw. nach telefon. Absprache Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe Köthensche Str. 54, Bernburg Tel./Fax: / Notfall: montags: Uhr dienstags: und Uhr donnerstags: Uhr EURAWASSER Aufbereitungs- und Entsorgungsgesellschaft Saale Unstrut mbh, NL Gutenberg Störung und Haverie TW Tel.: Fax: info-gutenberg@eurawasser.de Anschrift: Petersberg, OT Gutenberg, Sennewitzer Straße 7 Mitnetz Strom/Störungsdienst Telekom/Entstörungsdienst Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 18. Mai 2016 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Dienstag, 3. Mai 2016, 9.00 Uhr Wettin-Information, Burgbücherei u. Museum OT Wettin, Burgstr. 4, Wettin-Löbejün Tel./Fax: /21864 Homepage: wettin-info@mail-wl.de Öffnungszeiten: montags: Uhr dienstags: Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: Uhr freitags: Uhr Zusätzliche Öffnungszeiten der Wettin-Information von April bis September: an jedem 2. Wochenende im Monat, samstags und sonntags von Uhr. Im Juli und August bleibt die Wettin-Information an den Wochenenden geschlossen. Bibliothek/Fremdenverkehrsamt Löbejün in der Kunst- u. Kulturscheune des Historischen Stadtgutes OT Löbejün, Kämnitz 1, Wettin-Löbejün Tel.: Fax.: kulturscheune-loebejuen@gmx.de Öffnungszeiten: dienstags: Uhr mittwochs: Uhr donnerstags: Uhr Bibliotheken: Öffnungszeiten der Schul- und Gemeindebibliothek, OT Nauendorf immer mittwochs von Uhr Nauendorf, Carl-Loewe-Grundschule, Am Sportplatz 2 Notfallnummern Polizei 110 Rettungswagen und Feuerwehr 112 Bereitschaft Arzt Feuerwehrleitstelle Rettungsdienstleitstelle Krankentransport Polizei - Revierkommissariat Nördlicher Saalekreis Kriminaldienst Unfalldienst Revierbereichsbeamte (RBB) Wettin-Löbejün OT Löbejün, Bahnhofstr. 4a, Wettin-Löbejün Tel./Fax: / dienstags: Uhr rbb-loebejuen@polizei.sachsen-anhalt.de

4 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2016 Jahrgang 6 Medizinische Versorgung Allgemeinmedizin C. Reiß-Wunderling OS Löbejün, Bahnhofstr. 4 FÄ W. Ute Nestler OS Löbejün, Doktorberg Dr. med. St. Roth OS Löbejün, An der Stadtmauer 10a Theresia Baust Domnitzer Lindenstr. 12 Fax: Wettin-Löbejün OT Domnitz FÄ Dipl.-Med. K. Just FÄ Dr. med. Katja Rüde Fax: FA Andreas Rüde OS Nauendorf, Poststr. 2 info@allgemeinarztpraxis-nauendorf.de web: Dr. A. Lukowski OS Wettin, Johannisstr. 16 Pflegedienste Pflegemobil Annett Rabe Pflegedienst Beate Hausmann Büro Wallwitz Seniorenzentrum Götschehof Nauendorfer Engel Katrin Kirchschlager Fax: Betreuungszentrum Kerstin Kirchhof Fax: Fahrdienst Volkssolidarität Sozialstation Petersberg Diakoniestation Könnern Wettiner Schwestern Pflegedienst GmbH Fax: wettiner-schwestern@gmx.de Innere Medizin Dipl.-Med. K. Zametschnik OT Wettin, Saalestr. 7a Frauenarzt/Frauenheilkunde Dipl.-Med. D. Meisel OS Wettin, Großer Schweizerling 3 Urologie Dr. A. Melchior OS Löbejün, Kirchhof Zahnärzte Dr. Th. Pilz u. R. Pilz OS Löbejün, An der Stadtmauer 3 OS Rothenburg; Pappelstr S. Hünicke OT Brachwitz, Lerchenweg 12 Dipl.-Stom. I. Riedel OS Nauendorf, Dr.-W.-Külz-Platz 4 Telefonseelsorge e. V. Halle Tel.: oder Apotheken Kreuzapotheke Löbejün Burg-Apotheke Wettin (Tag und Nacht erreichbar) Tierärzte Gruppenpraxis Niederlein u. Hoffmann OS Dornitz, Zum Sixbach info@hn-vets.de Kleintierpraxis Strauß OS Löbejün, Am Stadtgut 3f Fax: info@tierarztpraxis-loebejuen.de Physiotherapie Monika Zwanzig OT Wettin, Johannisstraße 16 Tel./Fax Physiotherapie und Schmerztherapie nach Liebscher-Bracht, Torsten und Sabine Körner Nauendorf Löbejün physiotk@gmx.de Andrea Fehse OT Rothenburg, Pappelstr. 2 Tel

5 Jahrgang April 2016 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Haupt- und Finanzverwaltung Information der Friedhofsverwaltung Nutzungsberechtigte von Wahlgrabstätten sollten rechtzeitig für eine Verlängerung dieser Grabstätten sorgen. Wir bitten deshalb alle Grabbesitzer zu überprüfen, ob das Nutzungsrecht an ihrer Grabstätte abgelaufen ist und verlängert werden muss. Der Antrag auf Verlängerung kann formlos bei der Friedhofsverwaltung gestellt werden. Sofern das Nutzungsrecht nicht erneuert wird, muss nach Ablauf der Ruhefrist die Einebnung der Grabstätte hier beantragt werden. Wir bitten zu beachten, dass Einebnungen immer der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung bedürfen und keinesfalls ohne Absprache die Entfernung eines Grabmales erlaubt ist. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Urnengemeinschaftsanlagen anonyme Grabstätten ohne individuelle Kennzeichnung sind. Das Ablegen von Blumen und Grabschmuck aller Art auf diesen Urnengemeinschaftsanlagen ist nur im Rahmen einer Beisetzung erlaubt und wird nach einer entsprechenden Zeit von den Mitarbeitern der Stadt Wettin-Löbejün beräumt. I. A. Päutz Friedhofsverwaltung Versendung von Erfassungsbögen zur Ermittlung befestigter Grundstücksflächen Sehr geehrter Bürgerinnen und Bürger der Ortschaften Brachwitz, Domnitz, Dößel, Löbejün und Plötz, Sie werden sich sicher wundern, dass ich mit diesen Zeilen nur Bürgerinnen und Bürger einzelner Ortschaften unserer Stadt anspreche. Dabei ist die Sache ganz einfach. Bei diesen Ortschaften handelt es sich um jene, in denen die Niederschlagswasserentsorgung bis dto. durch die Stadt Wettin-Löbejün selbst erledigt wird. Obwohl die Ortschaftsräte von Brachwitz und Dößel durch mehrheitlichen Beschluss dem Stadtrat die Empfehlung gegeben haben, diese Aufgabe an den WAZV Saalkreis zu übertragen, hat der Stadtrat diese Empfehlung bisher nicht umgesetzt. Vielmehr hat er die Verwaltung beauftragt zu ermitteln, welche Kosten der Stadt und den Bürgern entstehen, wenn die Stadt diese Aufgabe weiterhin in Eigenregie erledigt. Um diese, von Seiten des Stadtrates an die Verwaltung heran getragene Aufgabe, ordentlich zu erledigen, hatte die Verwaltung im Juli letzten Jahres im Bau- und Vergabeausschuss einen Beschluss herbei geführt, mit welchem die Firma Pro 2000 GmbH beauftragt wurde, die für eine ordnungsgemäße Entsorgung anfallenden Kosten zu ermitteln und eine Gebühr zur Einleitung des Niederschlagswassers in das öffentliche Netz zu kalkulieren. Die Beauftragung an eine Firma erfolgte aus dem Grunde, weil die Stadtverwaltung es weder personell noch fachlich leisten konnte, eine derartige Kalkulation rechtssicher zu ermitteln. Nunmehr sind den Bürgerinnen und Bürgern der Ortschaft Stadt Löbejün die zur Ermittlung von Daten notwendigen Erfassungsbögen zugestellt worden. Für den Fehler, der sich im ersten Anschreiben eingeschlichen hat, möchte ich mich hiermit in aller Form entschuldigen. Ein entsprechendes Korrekturschreiben ist Ihnen als Löbejüner ja zugegangen. Sie, werte Bürgerinnen und Bürger der Ortschaften Brachwitz, Domnitz, Dößel und Plötz, werden in den nächsten Wochen derartige Erfassungsbögen erhalten, die Sie bitte ausgefüllt an die Stadt Wettin-Löbejün zurück reichen möchten. Im Falle dessen, dass Sie Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die im Schreiben genannten Ansprechpartnerinnen der Bauverwaltung zur Verfügung. Einige Bürger haben mich in den letzten Tagen gefragt, ob sie verpflichtet sind, den Erfassungsbogen auszufüllen und zurück zu senden. Daraufhin habe ich geantwortet, dass es per Gesetz eine Mitwirkungspflicht gibt und die Verwaltung für die Grundstücke, für welche kein Erfassungsbogen bei der Stadt abgegeben wurde, eine Ermittlung nach den Liegenschaftskarten vornimmt. Da die Mitarbeiterinnen der Stadt dabei aber nicht unterscheiden können, ob es sich dabei um versiegelte oder unversiegelte Flächen handelt, kann die von Amts wegen erfolgte Erfassung auch dazu führen, dass die Grundstückseigentümer schlechter gestellt werden, wenn die Fläche als vollversiegelt angenommen wird. Wenn der Stadt dann alle Daten zur Verfügung stehen, kann u.a. daraus die Gebühr zur Einleitung des Niederschlagswassers in das öffentliche Netz kalkuliert werden, die dann noch in einer entsprechenden Satzung festzusetzen ist. Nun ist nicht jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein auf dem Grundstück anfallendes Niederschlagswasser in das öffentliche Netz einzuleiten. Vielmehr besteht der Grundsatz oder die Verpflichtung, das Niederschlagswasser zuerst einmal auf seinem Grundstück zurück zu halten. Nur dann, wenn das Grundstück keine ordnungsgemäße Versickerung zulässt, z.b. weil der Boden bereits jetzt schon Vernässungen aufweist, muss sich der Grundstückseigentümer an das öffentliche Netz anschließen und später dafür auch die entsprechenden Gebühren zahlen. Um welche Grundstücke es sich dabei handelt, wird gerade in dem auch vom Bau- und Vergabeausschuss per Beschluss in Auftrag gegebenen Niederschlagswasserbeseitigungskonzept für die Ortschaften Brachwitz, Domnitz, Dößel, Löbejün und Plötz ermittelt, welches voraussichtlich im Haupt- und Finanzausschuss des Monats Mai vorgestellt wird. Die Bürgerinnen und Bürger, die in den Ortschaften Döblitz, Gimritz, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Rothenburg und Stadt Wettin wohnen, kennen dieses Verfahren ja bereits. Diese Ortschaften hatten die Aufgabe der Niederschlagswasserentsorgung bereits zu Zeiten ihrer Selbständigkeit an die damals zuständigen Abwasserzweckverbände übertragen, welcher für die Wartung und Instandsetzung des Leitungsnetzes verantwortlich zeichnet und diese Leistung u. a. mit den Gebühren der Bürger dieser Ortschaften finanziert. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, meine Bitte an Sie. Unterstützen Sie die Stadtverwaltung bei der Erledigung der ihr übertragenen Aufgabe, indem Sie recht zahlreich die Ihnen bereits zugesandten oder in Zukunft zugehenden Erfassungsbögen, die in keinem Fall formell oder materiell rechtswidrig sind, an die Stadt Wettin-Löbejün zurück geben. Falls Sie noch Fragen zu diesem Thema bewegen, können Sie mich gern per Telefon oder kontaktieren. Ihre Antje Klecar Bürgermeisterin

6 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2016 Jahrgang 6 Öffentliche Bekanntmachung der 20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 Die 20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 findet am Donnerstag, dem um 18:30 Uhr in dem im 1. OG gelegenen Beratungsraum des Sport- und Freizeitzentrums in der Ortschaft Nauendorf unter der Anschrift Am Sportzentrum 4 in Wettin-Löbejün, OT Nauendorf statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Kontrolle der Niederschrift vom öffentlicher Sitzungsteil - 7. Bericht der Bürgermeisterin über die Ausführung gefasster Beschlüsse 8. Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen durch die Bürgermeisterin 9. Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung des Stadtrates 10. Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse 11. Kurzinformation aus den beratenden Ausschüssen durch die Ausschussvorsitzenden 12. Beschlussfassung - öffentlicher Sitzungsteil Beratung und Beschluss - Bestätigung der Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Stadt Löbejün 13. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift vom nichtöffentlicher Sitzungsteil - 2. Beschlussfassung nichtöffentlicher Sitzungsteil 2.1. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 2.2. Vergabeangelegenheiten 2.3. Personalangelegenheiten 2.4. Rechtsangelegenheiten 3. Bekanntgabe von amtlichen nichtöffentlichen Bekanntmachungen durch die Bürgermeisterin 4. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 5. Schließung der Sitzung Prof. D. Gottstein Vorsitzender des Stadtrates Öffentliche Bekanntmachung der 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 Die 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 findet am Donnerstag, dem um 18:00 Uhr im Raum 2 des Stadthauses Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Kontrolle der Niederschrift der 17. und 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusse - öffentlicher Teil- 7. Beratung und Abstimmung - Niederschlagswasserbeseitigungskonzept für die Ortschaften Brachwitz, Dößel, Domnitz, Stadt Löbejün und Plötz der Stadt Wettin-Löbejün 8. Beratung und Abstimmung - Prioritätenliste zur Umsetzung von Maßnahmen über das STARK-V-Programm 9. Beratung und Abstimmung - Stellungnahme der Bürgermeisterin zum Prüfbericht der überörtlichen Prüfung der Stadt Wettin-Löbejün 10. Beratung und Abstimmung - 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Stadt Wettin-Löbejün 11. Beratung und Abstimmung - 1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wettin-Löbejün 12. Beratung - Lesung des Haushaltes der Stadt Wettin-Löbejün für das Haushaltsjahr Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift der 17. und 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusse - nichtöffentlicher Teil - 2. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 3. Rechtsangelegenheiten 4. Personalangelegenheiten 5. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 6. Schließung der Sitzung gez. Antje Klecar Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung der 17. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 Die 17. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 findet am Donnerstag, dem um 18:00 Uhr im Raum 2 des Stadthauses Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Kontrolle der Niederschrift der 16. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses - öffentlicher Teil - 7. Sanierungsrechtliche Genehmigungen 8. Bauamtsangelegenheiten 9. Beratung und Abstimmung - Prioritätenliste zur Umsetzung von Maßnahmen über das STARK-V-Programm 10. Beratung und Abstimmung - Stellungnahme der Bürgermeisterin zum Prüfbericht der überörtlichen Prüfung der Stadt Wettin-Löbejün 11. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister

7 Jahrgang April 2016 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift der 16. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses - nichtöffentlicher Teil- 2. Vergabe von Bauleistungen/Planungsleistungen 3. Bauamtsangelegenheiten 4. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 5. Schließung der Sitzung gez. Antje Klecar Bürgermeisterin Bekanntmachung der Stadt Wettin-Löbejün Ausschreibung einer Immobilie im Ortsteil Nauendorf Die Stadt Wettin-Löbejün veräußert aus dem Pool der im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgeschriebenen Immobilien das bebaute Grundstück unter der Anschrift Alte Bahnhofstr. 10 in Wettin-Löbejün, OT Nauendorf. Auf dem 661 m 2 großen, baureifen Grundstück befindet sich ein leer stehendes Wohnhaus mit einem im Rohbauzustand stehenden Anbau. Das Hauptgebäude wurde ca errichtet. Das Dach wurde im Jahr 1997 neu gedeckt. Der im Rohbau befindliche Anbau wurde im Jahr 1998 errichtet. Als Mindestgebot wird der Wert des Verkehrswertgutachtens von EURO erwartet. Ihr Interesse am Erwerb dieser Immobilie können Sie bei Frau Repert im Bereich Liegenschaften der Bau- und Ordnungsverwaltung der Stadt Wettin-Löbejün unter der Telefonnummer bekunden. Antje Klecar Bürgermeisterin Bau- und Ordnungsverwaltung Wohnungsbaugebiet Am Kaiserberg in Löbejün Lage Löbejün liegt ca. 15 km nördlich der Stadt Halle und östlich der Autobahn A 14. Das im Nordwesten der Stadt Löbejün gelegene naturnahe Bebauungsgebiet grenzt an die bestehende Bebauung der Siedlung des Dalenaer Weges an. Eigentümer des Grund und Bodens ist die Stiftung Hospital Sankt Cyriaci. Bebauung - Gesamtgröße des Bebauungsgebietes ohne die anschließende Aufforstung: m 2 - Anzahl der Bauparzellen: 23 Stück - Grundstücksgrößen von: 433 bis 620 m 2 - voll erschlossenes Wohngebiet, Stromverteilung, Abwasser, Trinkwasser, Gasanschluss und Telekom Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 Am Kaiserberg - Bauform: Einzel- und Doppelhäuser Mehrfamilienhäuser - Bauweise: offen - Anzahl der Vollgeschosse: ein- bzw. zweigeschossig - Dachformen: Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdach - Dachneigungen: 25 bis 50 Grad - Dacheindeckungen ohne farbliche Festsetzung Garagen und überdachte Stellflächen: wenn sie mind. 3,00 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind. Ansprechpartner zu Fragen der Erschließung - Frau Kündiger Ansprechpartner zu Fragen der Vertragsbedingungen - Frau Repert Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1 in Wettin-Löbejün oder Sanierung Historischer Stadtkern der Ortschaft Löbejün Fragen zur städtebaulichen Sanierung in der Ortschaft Löbejün beantwortet Ihnen Frau Kündiger in der Bauverwaltung während der Sprechzeiten. Die erforderliche Antragstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit der beratenden Architektin, Frau Gloria Sparfeld und der Bau-BeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen. Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Dößel in Dobis Am Weinberg Lage: Die Ortschaft Dößel bietet in der Ortslage Dobis, gelegen im Landschaftsschutzgebiet des Naturparks Unteres Saaletal, in verkehrsberuhigter und landschaftlich reizvoller Umgebung noch 8 voll erschlossene Baugrundstücke an. Größe der Grundstücke: qm Kaufpreis der Grundstücke: Preis pro qm Grundstücksfläche 66,47 /m 2

8 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2016 Jahrgang 6 Ansprechpartner und weitere Informationen: Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1, in Wettin-Löbejün Tel oder Grundstücksveräußerungen in der Ortschaft Nauendorf Wohngebiet Postplan u. a. Lage: Das Wohngebiet Postplan schließt als größere Lückenbebauung im Ortsbereich Nauendorf, die Ortsteile Nauendorf und Merbitz und befindet sich direkt an der Löbejüner Straße. Nördlich davon liegt vorhandene Bebauung, im Westen befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Süden grenzt das Bebauungsgebiet an ein bereits bestehendes Wohnbaugebiet die Sportplatzsiedlung Anzahl der Grundstücke: noch 8 freie Baugrundstücke Grundstücksgröße: von 523 qm bis 857 qm Höhe des Kaufpreises: 50,00 /qm, voll erschlossen. Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Wettin Hinter dem Schweizerling Lage: Das Wohngebiet Hinter dem Schweizerling befindet sich in Wettin, in der Nähe des Bismarckturmes. Es liegt in einer sehr ruhigen, idyllischen Gegend. Anzahl der Grundstücke: noch 5 freie Baugrundstücke (gekennzeichnet) Größe der Grundstücke: von 417 m 2 bis 645 m 2 Bauweise: Einzelhäuser, ein- und anderthalbgeschossig Ansprechpartner: Stadt Wettin-Löbejün Bauamt Frau Brabetz Tel Festsetzungen zur Bebauung: gemäß Satzung der Ortschaft Nauendorf über den Bebauungsplan Nr. 12 für das Wohngebiet Postplan. z. B. offene Bauweise, Einzel- u. o. Doppelhäuser, Anzahl der Vollgeschosse II, 0,4 Grundflächenzahl, 0,5 Geschossflächenzahl Bei Rückfragen zu o. g. Bebauungsgebiet und weiteren Bauplätzen in der Ortschaft steht Ihnen jeweils zu den Sprechzeiten das Bauamt der Stadt Wettin-Löbejün, Frau Repert bzw. der Ortsbürgermeister der Ortschaft Nauendorf, Herr Schulze zur Verfügung.

9 Jahrgang April 2016 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Wohnungen in der Stadt Wettin-Löbejün zu vermieten im OT Nauendorf Alte Dorfstraße 2/3 (1. OG) 4-Raum-Wohnung ca. 172,00 qm Alte Dorfstraße 2/3 (DG) 2-Raum-Wohnung ca. 53,00 qm im OT Gimritz Gimritzer Hauptstr. 18 (EG) 1-Raum-Wohnung ca. 20,89 qm Gimritzer Hauptstr. 18 (EG) 2-Raum-Wohnung ca. 59,70 qm im OT Domnitz Dalenaer Str. 16 (EG) 2-Raum-Wohnung ca. 45,25 qm Dalenaer Str. 17 (EG) 2-Raum-Wohnung ca. 45,25 qm Dalenaer Str. 18 (1. OG) 2-Raum-Wohnung ca. 45,25 qm im OT Dornitz Am Feldrain 2 (EG) 3-Raum-Wohnung ca. 56,12 qm im OT Rothenburg Pappelstr. 4 (EG) 2-Raum-Wohnung ca. 43,00 qm Pappelstr. 10 (1. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 58,00 qm Am Kindergarten 1 (EG) 1-Raum-Wohnung ca. 25,00 qm Am Kindergarten 4 (2. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 57,00 qm im OT Wettin Schilfberg 7 (2. OG) 2-Raum-Wohnung ca. 32,20 qm Schilfberg 7 (EG) 3-Raum-Wohnung ca. 59,32 qm Schilfberg 8 (2. OG) 2-Raum-Wohnung ca. 49,22 qm Könnernsche Str. 47 (EG) 2-Raum-Wohnung ca. 60,77 qm Könnernsche Str. 47 (1. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 60,86 qm Nähere Informationen erhalten Sie unter: Stadt Wettin-Löbejün Ortsteil Rothenburg Gebäudemanagement Am Kindergarten 11 Ansprechpartner:Frau Rössel Telefon: Fax: Sprechzeiten: dienstags Uhr und Uhr Rössel Gebäudemanagement Amt für Landwirtschaft, Halle, Flurneuordnung und Forsten Süd Sitz: Müllnerstraße 59, Weißenfels Postanschrift PF 1655, Weißenfels Außenstelle Halle Sitz: Mühlweg 19, Halle/Saale Postanschrift PF , Halle/Saale MEHRFERTIGUNG BESCHLUSS Nach 103 c Abs. 2 in Verbindung mit 6 Abs. 1 Satz 2 und 86 Abs. 2 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes in der geltenden Fassung (FlurbG) ergeht folgender Beschluss: Der freiwillige Landtausch Dößel-Golbitz, wird angeordnet. Der freiwillige Landtausch wird unter der Verfahrensnummer SK 0237 geführt. Dem freiwilligen Landtausch unterliegen folgende Flurstücke: Gemarkung Flur Flurstück Dößel 11 44/5 Golbitz 1 13/4 II. Die Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, Weißenfels - Postanschrift: PF 1655, Weißenfels -, anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines Rechtes, welches nicht aus dem Grundbuch ersichtlich ist aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist ( 10, 14 und 15 des Flurbereinigungsgesetzes in der geltenden Fassung (FlurbG)). BEGRÜNDUNG Die Tauschpartner haben den freiwilligen Landtausch zur Verbesserung der Agrarstruktur beantragt und glaubhaft gemacht, dass sich seine Durchführung verwirklichen lässt. Der freiwillige Landtausch war daher nach 103 c FlurbG anzuordnen. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen diesen freiwilligen Landtausch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, Weißenfels erhoben werden. Im Auftrag Horsch Der vorstehende Beschluss liegt in Originalgröße in der Stadt Könnern Markt 1, Könnern und in der Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1, Wettin-Löbejün sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19, Halle 2 Wochen lang nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Horsch Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Neustädter Passage 15, Halle (Saale) Offenlegung gemäß 12 Abs. 3 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 716) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. LSA S. 510) Für die Gemarkung: Löbejün Flur: 1, 5 Nauendorf 1, 9 Rothenburg 6 Wettin 5, 12, 14 Einheitsgemeinde Stadt Wettin-Löbejün (Ortsname) wurden die Nachweise des Liegenschaftskatasters hinsichtlich

10 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2016 Jahrgang 6 der Gebäude aus Anlass der Fortführung der von Amts wegen in Kleingartenanlagen erfassten Lauben nach 3 Abs. 2 und 3 sowie nach 20a Nrn. 7 und 8 des Bundeskleingartengesetzes verändert. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt hat die für das Liegenschaftskataster relevanten Ergebnisse (Gebäudegrundrisse) in dem oben genannten Bereich in die Liegenschaftskarte übernommen. Das Gebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte gekennzeichnet. Allen beteiligten Eigentümern, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten werden diese Veränderungen des Liegenschaftskatasters durch die Offenlegung bekannt gemacht. Die Liegenschaftskarte wird in der Zeit vom bis in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Neustädter Passage 15 in Halle (Saale) während der Besuchszeiten, Mo. bis Fr Uhr/Di Uhr zur Einsicht ausgelegt. Bei Fragen oder Anregungen wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer gebeten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Veränderungen in der Liegenschaftskarte, die durch die Übernahme der für das Liegenschaftskataster relevanten Ergebnisse der Veränderungen im Gebäudebestand entstanden sind, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Halle, Thüringer Straße 16, Halle (Saale) schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Halle über die auf der Internetseite bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar. Im Auftrag gez. Michael Loddeke Auskunft und Beratung Telefon: Fax: service@lvermgeo.sachsen-anhalt.de Internet: Übersichtskarten der betroffenen Kleingartenanlagen in der Einheitsgemeinde Stadt Wettin-Löbejün

11 Jahrgang April 2016 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite

12 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2016 Jahrgang 6 Bekanntmachung Änderungs- und Ergänzungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die BAB 143 Westumfahrung Halle, VKE 4224, AS Halle-Neustadt (B 80) bis AD Halle-Nord und Ortsumgehung Salzmünde L 159n in den Gemarkungen Bennstedt, Brachwitz, Döblitz, Fienstedt, Gimritz, Lieskau, Neutz-Lettewitz, Salzmünde, Teutschenthal, Wettin, Wallwitz, und Zappendorf im Landkreis Saalekreis Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hat für das oben angegebene Bauvorhaben die Durchführung eines Änderungs- und Ergänzungsverfahrens zum Planfeststellungsverfahren beantragt. Der ausgelegte Plan wurde geändert. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Bennstedt, Brachwitz, Döblitz, Fienstedt, Gimritz, Lieskau, Neutz-Lettewitz, Salzmünde, Teutschenthal, Wettin, Wallwitz und Zappendorf beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom bis einschließlich zum während der Dienststunden Montag von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Dienstag von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Mittwoch von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr im Bauamt der Stadt Wettin-Löbejün, Ortsteil Löbejün, Markt 1, Wettin-Löbejün zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem wird der Plan im Internet auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter der Adresse autobahnen/ veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ( 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG, i. V. m. 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, VwVfG LSA). 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum , bei dem Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, Halle (Saale) oder bei der Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1, Wettin-Löbejün/OT Löbejün Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG i. V. m. 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG i. V. m. 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG i. V. m. 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA von der Auslegung des Plans. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten ( 17 a Bundesfernstraßengesetz, FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 17 VwVfG i. V. m. 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachungen ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planänderungs- und -ergänzungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss vom , Az.: / A143/VKE4224) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Plans an treten die Anbaubeschränkungen nach 9 FStrG und die Veränderungssperre nach 9 a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 9 a Abs. 6 FStrG). 8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen - dass die für das Verfahren zuständige Behörde und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist, - dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird, - dass die ausgelegten Planunterlagen die nach 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten und - dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. 9 Abs. 1 UVPG ist. Im Auftrag gez. Klecar - Dienstsiegel - Bürgermeisteri Die Bauverwaltung informiert zur städtebaulichen Sanierung Wettin Seit 1991 befindet sich die Stadt Wettin im Programm der Städtebauförderung von Bund und Land im Rahmen der städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Bereits mit der Aufnahme in dieses Fördermittelprogramm wurde entsprechend den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) das Förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Stadtkern Wettin beschlossen. Von Bund und Land wurde diese Förderung beendet und in diesem Zusammenhang ist durch die Stadt Wettin-Löbejün die Abrechnung der gesamten Sanierungsmaßnahme vorzunehmen.

13 Jahrgang April 2016 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Zum Nachweis des Einsatzes der finanziellen Mittel wurde deshalb, bereits im vergangenen Jahr, seitens der Stadtverwaltung eine Fotodokumentation erarbeitet. Nach den Festlegungen des BauGB, hier die 154ff, endet eine Sanierungsmaßnahme mit der Aufhebung der Sanierungssatzung und der Ablösung der Ausgleichsbeträge durch die Grundstückseigentümer in diesem Gebiet. Zu dieser Problematik werden Sie im Vorfeld der Abrechnung in einer Anliegerversammlung die erforderlichen Erläuterungen erhalten. Eine entsprechende Einladung wird zu gegebener Zeit dem Amtsblatt zu entnehmen sein. In Vorbereitung der Angelegenheit -Ablösung der Ausgleichsbeträge- muss zwingend die sanierungsbedingte Werterhöhung der Grundstücke im Stadtkern Wettin durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LvermGeo) festgestellt werden. Sie werden hiermit darüber informiert, dass aus vorgenannten Gründen ab der 17. Kalenderwoche Begehungen des Sanierungsgebietes Wettin durch die Mitarbeiter des LvermGeo stattfinden werden. Sollten in diesem Zusammenhang Fragen an Sie herangetragen werden, bitten wir um Ihre Unterstützung der Mitarbeiter vor Ort. gez. Kündiger SB Bauverwaltung Die Ordnungsverwaltung informiert! Verunreinigungen durch Hundekot im öffentlichen Verkehrsraum, auf Gehwegen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet Wettin-Löbejün Auf Grund mehrerer Bürgerbeschwerden sieht sich die Ordnungsverwaltung gezwungen, auf die Pflichten der Tierhalter, die aus der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wettin-Löbejün entstehen, hinzuweisen. Gemäß 11 Absatz 2 der Verordnung sind Tierhalter verpflichtet, zu verhüten, dass ihr Tier öffentliche Straßen, Hausfassaden und Anlagen, im Besonderen Grünflächen und Spielplätze verunreinigt. Bei Verunreinigungen sind der Tierhalter und die mit der Führung und Pflege Beauftragten zur Säuberung verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Anlieger wird hierdurch nicht berührt. Im Übrigen wird auf 17 Abs. 1 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt verwiesen. Demnach kann der Träger der Straßenbaulast, hier die Stadt Wettin-Löbejün, die Beseitigung von Verunreinigungen auf Kosten des Verursachers vornehmen oder vornehmen lassen. Zusätzlich ist im 11 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung geregelt, dass der Tierhalter verpflichtet ist, zu verhüten, dass sein Tier auf Straßen unbeaufsichtigt umherläuft. Demnach müssen Hunde auf der Straße und an allen anderen öffentlich zugänglichen Orten zum Schutz von Mensch und Tier stets an der Leine geführt werden. Bissige Hunde haben zusätzlich einen Maulkorb zu tragen. Die Ordnungsverwaltung wird Kontrollen bezüglich der Tierhaltung und der Hundekotbeseitigung durchführen und Hinweisen aus der Bevölkerung verstärkt nachgehen. Bei festgestellten Ordnungswidrigkeiten erfolgt sofort die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Bitte leisten Sie Ihren Beitrag zur Reinhaltung unserer Stadt sowie der Sicherheit auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen. Landkreis Saalekreis Jägerprüfung 2016 im Saalekreis Der Landkreis Saalekreis führt am 22. Juni 2016 und am 25. Juni 2016 eine Jägerprüfung nach 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz durch. Die Prüfungsgebühr beträgt 125 Euro, Antragsformulare sind bei der Kreisverwaltung Saalekreis, Jagdbehörde, Domplatz 2, Merseburg erhältlich. Anmeldeschluss ist der 29. Mai Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Personen beschränkt wird. Bei einer Teilnehmerzahl unter 15 Personen werden die Prüflinge an eine andere Jagdbehörde vermittelt. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Jagdbehörde telefonisch unter oder zur Verfügung. Aktuelles aus dem Naturpark Unteres Saaletal 1/2016 Will dir den Frühling zeigen, der hundert Wunder hat. Der Frühling ist waldeigen und kommt nicht in die Stadt. Nur die weit aus den kalten Gassen zu zweien gehn und sich bei den Händen halten - dürfen ihn einmal sehn. Rainer Maria Rilke Sehr geehrte Mitglieder und Freunde des Naturparks Unteres Saaletal, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiges Aufgabenfeld der Naturparkarbeit. Das Vertrautmachen mit den Naturschönheiten und das Einüben von Methoden der Naturbeobachtung, z. B. im Rahmen von Exkursionen, ist ein Angebot des Naturparks, das die Bildungsarbeit von Schulen und Kindergärten bereichert. Dieses Engagement ist aber keineswegs nur einseitig. So arbeiten Schüler der Naturkunde AG des Burg- Gymnasiums in Wettin derzeit am Entwurf von Informationstafeln, die der Ausgestaltung unserer neu errichteten Schutzhütte des Geopfades Wettin dienen sollen. Eine Informationsveranstaltung hierzu wurde im Rahmen des Unterrichts am 25. Februar durch unsere Geschäftsstelle in Wettin durchgeführt. Daran nahm auch die zu diesem Zeitpunkt in unserem Infozentrum tätige Schülerpraktikantin der Europaschule Gymnasium Stephaneum in Aschersleben teil. gez. Schmidt FBL Ordnungsverwaltung Information Die Meldebehörde der Stadt Wettin-Löbejün am Verwaltungsstandort Wettin bleibt aus organisatorischen Gründen am Dienstag, dem 10. Mai 2016 geschlossen. Die neue Schutzhütte am Geopfad Am 10. März war unser Naturpark wie im vorigen Jahr auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) in Berlin mit Informationsmaterial am Stand unseres Partners des Tourismusverbandes des Salzlandkreises vertreten.

14 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2016 Jahrgang 6 Infostand des Salzlandkreises Die Baumaßnahmen am Standort der durch das Hochwasser zerstörten Aussichtsplattform in Trebitz kommen gut voran. Die Einweihung des dortigen Natur-Park-Platzes wird am 7. Mai, um Uhr, stattfinden. Fundament der Aussichtsplattform Der mit Informationstafeln ausgestattete Natur-Park-Platz ist ein guter Ausgangspunkt für Wanderungen in das nun mit Wegweisern ausgeschilderte landschaftlich reizvolle Gebiet Kloschwitz- Trebitz-Beesenstedt. Gleichzeitig ermöglicht die dortige Aussichtsplattform einen Blick in die Saaleaue bis zum Bismarkturm in Wettin. Am 1. März erfolgte die Präsentation des im Auftrag des Leibniz-Instituts für Länderkunde und der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig herausgegebenen Buches: Das untere Saaletal - Eine landeskundliche Bestandsaufnahme zwischen Halle und Bernburg als Band 75 der Reihe»Landschaften in Deutschland«. Unser 2. Vorsitzender Dr. Gerd Villwock hat als einer der Herausgeber und als Autor mit seinen fundierten Kenntnissen zum betrachteten Gebiet den Band entscheidend geprägt. Unterstützung leistete auch unsere Geschäftsstelle in Bernburg und weitere Mitglieder des Verbandes Naturpark Unteres Saaletal als Mitautoren. Die Salzlandsparkasse konnte als Sponsor für die Buchveröffentlichung gewonnen werden. Die Präsentation des Buches im besonderen Ambiente des Carl-Maria-von-Weber- Theaters in Bernburg war ein Höhepunkt auch für unseren Naturpark. Schöne Frühlingstage wünscht der Naturpark Unteres Saaletal Herausgeber: Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1; Wettin-Löbejün, OT Löbejün Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg (Elster), An den Steinenden 10, ( ) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. IMPRESSUM Verantw. für den amtlichen und nichtamtlichenteil: Frau Antje Klecar; Bürgermeisterin Verantw. für die Stadt Wettin-Löbejün: Frau Antje Klecar Telefon: Telefax: buergermeisteramt@mail-wl.de Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Zustellung: Erscheinung: Frau Worofka Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg (Elster), An den Steinenden 10, ( ) , vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan kostenlos an alle Haushalte der Stadt Wettin-Löbejün in der Regel 1 x im Monat

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