Modellplan Niederösterreich
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- Matthias Meyer
- vor 9 Jahren
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1 Modellplan Niederösterreich Pädagogisches Konzept Das Konzept soll gute Rahmenbedingungen für die Umsetzung pädagogischer Innovationen im Hinblick auf den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern nach der 5.Schulstufe schaffen. Individualisiertes Lernen forcieren - Planarbeit in bestimmten festgelegten Stunden der Woche (Übungsaufgaben, Wiederholungen, Kreativaufgaben zu den Fächern D, E, M) soll Wiederholen für schwächere und besonders anspruchsvolles Arbeiten für unterschiedlich begabte Schüler/innen ermöglichen. Fächerübergreifendes Arbeiten ermöglichen - Ein- bis zweimal pro Jahr fächerübergreifende Projekte in der Dauer von vier bis sechs Wochen - Zusammenfassen verwandter Fächer in Lernbereiche Zusatzangebote bieten - Freie Vorhaben für Begabte, von Lehrer/innen betreut - Praktika in Kindergärten, Betrieben und sozialen Einrichtungen ab der 7. Schulstufe - Werkstättenarbeit - Regelmäßige Theater-, Musik- und Kunstprojekte/-präsentationen Offenes Lernen ermöglichen - Wöchentlich wiederkehrender Block für fächerübergreifendes Lernen Neustrukturierung der schulischen Lernzeiten 1 vorsehen - Doppelstunden als Grundsatz in (möglichst) allen Gegenständen - Strukturierung des Unterrichts in 90- oder 100 Minuteneinheiten - Überlegungen zur besseren Rhythmisierung des Schultages 1 Für Abweichungen von den geltenden schulzeitlichen Regelungen sind von den einzelnen Standorten zusätzliche Anträge für Schulversuche zum Schulzeitgesetz zu stellen Wien Minoritenplatz 5 T F [email protected] DVR
2 Arbeit in Lehrerjahrgangsteams - Einsatz möglichst kleiner Lehrer/innenteams in den einzelnen Schulstufen - Team Teaching - Besondere Aufgabe der Klassenvorständin / des Klassenvorstandes - Individuelle Betreuung einzelner Schüler/innen Ganztägige schulische Betreuung vorsehen - Elemente der ganztägigen Betreuung als wichtiger Bestandteil von Schulentwicklung am Standort - Individuelle ganztägige Betreuungsvarianten Organisatorisches Konzept Aufnahmevoraussetzungen Für den Übertritt in eine Modellschule nach dem NÖ Schulmodell ist der positive Abschluss der 4. Klasse Volksschule einzige Voraussetzung, andere Selektionskriterien sind nicht vorzusehen. 2 Einmal gebildete Volksschulklassen sollen grundsätzlich zwei weitere Jahre gemeinsam unterrichtet werden, wenn es pädagogisch sinnvoll und organisatorisch machbar ist. 3 Nach den im SchOG 7a (2) festgelegten Bestimmungen haben die Schüler/innen nach der 4. Volksschule die Wahl zwischen einer allgemeinbildenden höheren Schule und einer Modellschule. Der Unterricht erfolgt im Fachlehrersystem. Ein gemeinsames Unterrichten von HS- und AHS- bzw. BMHS Lehrkräften ist vorzusehen. Ab der 7. Schulstufe ist eine vertiefte Zusammenarbeit mit einer (mehreren) weiterführenden Schule(n) (Partnerschule) anzustreben. Nach der 6. Schulstufe hat der Schüler/die Schülerin zwei Wahlmöglichkeiten am Standort: das Realgymnasium/Gymnasium (allgemeinbildend) oder die interessen- und berufsorientierte Mittelschule. Entscheidung erfolgt nach Beratung durch die unterrichtenden Lehrer/innen Entscheidung orientiert sich insbesondere an den Interessen der Schüler/innen Entscheidung ist auf der 8. Schulstufe nochmals revidierbar. 2 Alle Bestimmungen zur Integration von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind davon unbenommen. 3 Volksschulklassen sollen nur dann zusammengelegt werden, wenn die Gesamtschülerzahl zweier oder mehrerer Klassen (Gruppen) unter der Klassenschülerhöchstzahl 25 liegt.
3 Die weitere Schulorganisation nach der 6. Schulstufe (innere Differenzierung, Streamingsystem, temporär äußere Differenzierung) obliegt dem Schulstandort. Lehrplanausweisung NÖ Schulmodell (5./6. Schulstufe): Unterricht und Leistungsbeurteilung erfolgen nach dem Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schulen. Der inhaltliche Aspekt der Mittelstufenlehrpläne soll durch die Betonung des ganzheitlichen Aspekts der Volksschullehrpläne ergänzt werden. Dies soll einen gleitenden Übergang zum Fachlehrersystem mit einer möglichst geringen Anzahl von in einem Jahrgang eingesetzten Lehrerinnen und Lehrern ermöglichen. Bei drohenden negativen Beurteilungen und nach Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten können die Erziehungsberechtigten in einzelnen Unterrichtsgegenständen eine Beurteilung nach dem Lehrplan der Hauptschule verlangen. In diesem Fall ist im Zeugnis der Passus Beurteilt nach dem Lehrplan der Hauptschule mit einer entsprechenden fiktiven Leistungsgruppenzuordnung in D, E und M zu vermerken. Interessen- und berufsorientierte Mittelschule (7./8. Schulstufe): Schülerinnen, die eher einen unmittelbaren Einstieg in eine Berufsausbildung (Berufsbildende höhere / mittlere Schule, Berufsschule) anstreben, wählen die interessen- und berufsorientierte Mittelschule. Es gelten die Lehrpläne der 7. und 8. Schulstufe des Realgymnasiums bzw. in Analogie zu den Bestimmungen zur 5. und 6. Schulstufe die Lehrpläne der Hauptschule. Innerhalb der interessen- und berufsorientierten Mittelschule sind konzentrierte Maßnahmen der Berufsorientierung und der Vorbereitung zum Besuch von weiterführenden Schulen im berufsbildenden Bereich zu setzen. Für die interessen- und berufsorientierten Mittelschulen können folgende weitere schulautonome Maßnahmen über den geltenden Lehrplan hinaus vorgesehen werden: Einsatz von Lehrern/Lehrerinnen aus den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen vor Ort zur besseren Verdeutlichung der Leistungs- und Anforderungsprofile der beiden Schultypen. Führung eines Wahlpflichtfaches Vorbereitung auf den Übertritt in eine weiterführende Schule als verbindliche Übung über zumindest 1 Schuljahr.
4 Wahlpflichtfächersystem in der 8. Schulstufe, das jedenfalls den Bereich Vertiefende Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen Grundlagen (als Vorbereitung für den Übertritt in technische Schulen) zu enthalten hat. Trainingskurse zur Erreichung der Bildungsstandards in Deutsch, Englisch und Mathematik Realgymnasium/Gymnasium (7./8. Schulstufe): Nach der 6. Schulstufe besteht für Schüler/innen mit den entsprechenden Berechtigungen die Möglichkeit, in einem allgemeinbildenden Zweig nach dem Lehrplan des Realgymnasiums/Gymnasiums (Allgemeinbildender Bereich) unterrichtet zu werden. Schüler/innen, die eine allgemeinbildende Oberstufenform anstreben, wählen diesen Bereich. Leistungsbeurteilung Die Leistungsbeurteilung in den Modellschulen erfolgt ergänzend zu den Ziffernnoten unter folgenden Gesichtspunkten: Direkte Leistungsvorlage ( Leistungsportfolios ): Diese Portfolios werden bereits in der 4. Volksschulklasse initiiert und vorbereitet und in der Mittelschule fortgeführt. Objektivierung der erbrachten Leistungen durch Orientierung an den Bildungsstandards (zumindest in den Gegenständen M, E, D). Individualisierende Formen der Leistungsfeststellung (Lernzielkataloge, Pensenbuch ) Differenzierende Leistungsbeschreibung: Zweimal pro Jahr hat auf der Basis der Leistungsportfolios, der Standardüberprüfungen und der sonstigen Leistungsrückmeldungen eine differenzierende Leistungsbeschreibung für jeden Schüler/jede Schülerin zu erfolgen. Diese Leistungsbeschreibung ist in entsprechender Weise Schülern/innen und Eltern zu kommunizieren. Berechtigungen und Zeugnisse ( 7a Abs. 5 SchOG) Die Schulnachrichten und Zeugnisse haben als Schulart die Bezeichnung Neue Mittelschule - Modellversuch gemäß 7a des Schulorganisationsgesetzes (NÖ Schulmodell) zu enthalten.
5 Die Schüler/innen können je nach ihrem individuellen Leistungsvermögen entweder die Berechtigungen eines Abschlusses der 8. Schulstufe des Realgymnasiums/Gymnasiums oder einen Hauptschulabschluss erwerben. Die Beurteilungen in den Pflichtgegenständen sind im NÖ Schulmodell zunächst nach dem Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schulen durchzuführen. Im Falle eines drohenden negativen Abschlusses in einem der Pflichtgegenstände D, E, M - nach Ausschöpfen aller Fördermöglichkeiten - haben die Erziehungsberechtigten das Recht, nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch bei der Schulleitung eine Beurteilung nach dem Lehrplan der Hauptschule in einem oder mehreren dieser Gegenstände zu verlangen. Wird dem Antrag stattgegeben, so ist dies im Zeugnis bei den entsprechenden Gegenständen ( Beurteilt nach dem Lehrplan der Hauptschule, wenn der Schüler/die Schülerin in den Fächern D, E, M den Anforderungen wie in der zweiten Leistungsgruppe nur mit einer Beurteilung Befriedigend bzw. Genügend oder nur den Anforderungen wie in der dritten Leistungsgruppe entsprechen konnte) zu vermerken. Verbleibt ein Schüler/eine Schülerin im Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schulen, so hat er/ sie bei negativer Jahresnote das Recht auf Wiederholungsprüfungen bzw. gegebenenfalls auf Wiederholen der Schulstufe analog zur Regelschule (keine Abstufungsautomatik ). Schüler/innen, die in allen Gegenständen nach dem Lehrplan des Realgymnasiums beurteilt wurden, erhalten bei positivem Abschluss am Ende der 8. Schulstufe ein Zeugnis mit dem Vermerk Beurteilt nach dem Lehrplan des Realgymnasiums. Dieses Zeugnis berechtigt zum Besuch einer realgymnasialen Oberstufe sowie einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule 4. Wenn zusätzlich in einem Wahlpflichtgegenstand Zweite Fremdsprache mit einer dem Lehrplan des Gymnasiums entsprechenden Stundenzahl eine positive Beurteilung ausgewiesen ist, berechtigt das Zeugnis zum Besuch einer gymnasialen oder realgymnasialen Oberstufe sowie einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule. 5 Am Ende der 8. Schulstufe erhält der Schüler/die Schülerin ein Jahres- und Abschlusszeugnis der Schulform Hauptschule, wenn er/sie in einem oder mehreren Gegenständen der Fächer D, E, M den Anforderungen wie in der 2. Leistungsgruppe mit den Beurteilungen Befriedigend bzw. 4 Zeugnisvermerk/ Berechtigung: Er/ Sie hat gemäß Modellversuchsgenehmigung des BMUKK das Recht auf den Besuch einer gymnasialen Oberstufe (Realgymnasium) sowie einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule. 5 Zeugnisvermerk/ Berechtigung: Er/ Sie hat gemäß Modellversuchsgenehmigung des BMUKK das Recht auf den Besuch einer gymnasialen Oberstufe sowie einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule.
6 Genügend oder nur den Anforderungen wie in der dritten Leistungsgruppe entsprechen konnte, und in allen Pflichtgegenständen positiv beurteilt wurde. 6 Wird ein Schüler/eine Schülerin in einem Gegenstand nach dem Lehrplan der Hauptschule beurteilt, so haben die Eltern das Recht, spätestens bis Ende des 1. Semesters der 8. Schulstufe den Antrag an die Schulleitung zu stellen, dass ihr Kind nach den Bestimmungen des Realgymnasiums/Gymnasiums beurteilt wird. Nicht stattgegebene Entscheidungen der Schulleitung bedürfen einer entsprechenden Begründung. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Schulleiters/der Schulleiterin an die Schulbehörde 1. Instanz ist zulässig. Standortbezogene Entwicklungsarbeit In einem standortbezogenen Modellplan ( Schulprogramm ) sind jene Elemente der pädagogischen Schulentwicklung und der Selbstevaluation für die gesamte Sekundarstufe I festzulegen, die kontinuierliche Qualitätsverbesserungen des Unterrichts bringen sollen. Der Kernpunkt des niederösterreichischen Modells liegt in einem ausgeprägten System der Differenzierung und Individualisierung. Dieser pädagogisch wichtige Schulentwicklungsansatz des Modells wird sowohl durch schulorganisatorische Maßnahmen, als auch durch entsprechend verdichteten Lehrereinsatz gestützt: Zu folgenden Elementen enthalten die standortbezogenen Modellpläne daher Aussagen zur konkreten Umsetzung: Schülerzentriertes Arbeiten als wichtiger Unterrichtsgrundsatz Projektorientierter Unterricht Angebot an Wahlmöglichkeiten und Kurssystemen, vor allem auch unter dem Aspekt der Begabungsförderung, auch schulstufen- oder schulübergreifend. Aufbau von Förder- und Stützsystemen Zweilehrersysteme, vor allem in größeren Klassen und in den Schularbeitsfächern (D, E, M). Neue Zeitstrukturen der Unterrichtsorganisation Bildung von kleinen, überschaubaren Lehrerteams 6 Zeugnisvermerk/ Berechtigung bei positiver Beurteilung wie in der zweiten Leistungsgruppe: Er/ Sie hat gemäß Modellversuchsgenehmigung des BMUKK das Recht auf den Besuch einer berufsbildenden mittleren Schule.
7 Evaluation und wissenschaftliche Begleitung Die Qualitätssicherung und Evaluation an den Standorten erfolgt intern durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation und darauf aufbauenden Entwicklungsmaßnahmen. Regionale Qualifizierungsmaßnahmen und schulübergreifende Qualitätsarbeit sind begleitend vorzusehen. Die regionalen externen Evaluationsvorhaben sind mit den Schwerpunkten der Bundesevaluation abzustimmen. Wissenschaftliche Begleitung, Evaluation und Qualitätssicherung auf Landesebene erfolgen durch den Landesschulrat für Niederösterreich in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich sowie durch Netzwerkbildung und Erfahrungsaustausch zwischen den Pilotschulen. Hier wird auch eine Zusammenarbeit mit bundesweiten Initiativen des BMUKK (Innovative Schulen im Verbund, net-1) angestrebt. Im Sinne einer Auswertung der Erfahrungen des Modellversuchs nach bundeseinheitlichen Kriterien wird an bundesweiten Arbeitsgruppen und an allfälligen Erhebungen unter der Leitung des BIFIE mitgewirkt. Für die übergreifende Evaluation nach bundeseinheitlichen Kriterien werden dazu Daten und Informationen bereitgestellt.
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