Modellplan. Oktober 11. Neue Mittelschule in Wien (NMS-Wien)

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1 Modellplan Oktober Neue Mittelschule in Wien (NMS-Wien)

2 Geltungsbereich: Dieser Modellplan gilt für die Neuen Mittelschulen in Wien aufsteigend ab der so genannten Generation 5 mit Start im Schuljahr 2012/13. Die in diesem Modellplan genannten Aspekte sind für alle Standorte verbindlich. Es können nur alle Klassen der ersten Schulstufe eines Standortes in die Neue Mittelschule in Wien einsteigen. Hinweis: Jene Schulen, die nach dem Modellplan Wiener Mittelschule geführt werden, sind von diesem Modellplan nicht betroffen. Standorte: Die Standortwahl ist in der Beilage Datenblatt I und Datenblatt II ersichtlich. A - Pädagogisches und organisatorisches Konzept: Die Umsetzung der Qualität im Lernprozess in Verbindung mit einer Transparenz der jeweiligen Lernleistung ist das zentrale Ziel der Einführung der Neuen Mittelschule in Wien. Die Transparenz über den Stand der jeweiligen Lernleistung kann mit verschiedenen Mitteln und Verfahren gezeigt werden - wie zum Beispiel Lernfortschrittsdokumentation, Kommentierte direkte Leistungsvorlage, Lernzielorientierte Beurteilung, Europass, zentrale externe Erhebungen wie etwa der Wiener Lesetest. Diese Mittel und Verfahren sind in geeigneter Art und Weise in der NMS in Wien einzusetzen. Personalisierte Verfahren, die einen individuellen Lernzuwachs ausweisen, sind dabei aus pädagogischer Hinsicht besonders wichtig, um bei zentralen Erhebungen bessere Leistungen zu zeigen. Die Schüler/innen werden nach ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten gefördert und gefordert. Es ist durch organisatorische Maßnahmen am Schulstandort ausreichend auf die Möglichkeit für individuelle Zeitpläne zu achten, damit allen Schüler/innen genügend Lernzeit geboten werden kann, um den Lehrstoff bewältigen zu können. Die Qualitätsrichtlinien im Lehren und Lernen, wie sie für die Neuen Mittelschulen vom bmukk erarbeitet worden sind, gelten selbstverständlich auch für die Neuen Mittelschulen in Wien. 1 1 Verweis auf: Seite 2

3 Qualitätselemente und/ oder autonome Schwerpunktsetzungen, die über die letzten Jahre im Projekt Kooperative Mittelschule erarbeitet und umgesetzt worden sind, können (sollen) übernommen und weitergeführt werden. 2 Die Nahtstelle Volksschule/Sekundarstufe 1 sowie die Nahtstelle Sekundarstufe 1/ Sekundarstufe 2 ist besonders zu beachten. Diesbezüglich sind geeignete Modelle der Kooperation weiter zu entwickeln und ein gegenseitiger Austausch zwischen den Schularten zu ermöglichen. Erfahrungen in diesem Bereich sollen in die weiteren Entwicklungen laufend einfließen. Ein allfälliger Einsatz von Lehrer/innen aus Volksschulen in der NMS, die die Schüler/innen im Prozess des Schulwechsels begleiten, ist anzudenken. Elemente der Neuen Mittelschule in Wien Das pädagogische und organisatorische Konzept ist durch drei Elemente verbindlich zu ergänzen: Europass, Kompetenzentwickelnde Jahresplanung und Berufsorientierung. 1. EUROPASS Der Europass - in Form einer vorgegeben Mappe - bietet neben dem Abschlusszeugnis der 8. Schulstufe ein wichtiges Dokument für die weitere Bildungs- und Berufslaufbahn. Durch das individuelle Erarbeiten der Inhalte für den Europass befasst sich jede einzelne Schülerin und jeder einzelne Schüler mit ihrer bzw. mit seiner eigenen Bildungslaufbahn und bereitet sich somit aktiv auf die persönliche weitere Bildungs- und Berufslaufbahn vor. Der Europass kann zur Bewerbung eingesetzt werden, zeigt Lernerfahrungen, macht erworbene Kompetenzen und Qualifikationen transparent und erleichtert die Anerkennung. Durch die Nationalagentur OEAD für lebenslanges Lernen in Österreich aufbereitet, basiert der Europass auf einer breit angelegte Initiative der Europäischen Union 3.Er unterstützt bei der Jobsuche am österreichischen (und europäischem) Arbeitsmarkt, fördert die Mobilität von Lernenden (und Berufstätigen) und verbindet Bildung mit Wirtschaft. Jede Schülerin und jeder Schüler erstellt mit Unterstützung durch Lehrer/innen und Lehrer die Inhalte für den persönlichen Europass. 2 Dazu zählen auch Projekte wie College für Berufsorientierung, Informatikschule u.a. 3 Das Rahmenkonzept von Europass wird in 31 Ländern und 26 Sprachen umgesetzt. Seite 3

4 Die Dokumente von Europass können einzeln oder kombiniert verwendet werden. In der 8. Schulstufe besteht jedoch das Mindestausmaß aus den folgenden zwei Dokumenten: Lebenslauf 4 Darstellung der erworbenen Kompetenzen (Selbst- und Fremdbeurteilung) abgestimmt auf die 8 europäischen Schlüsselkompetenzen. 5 Der europäische Referenzrahmen umfasst acht Schlüsselkompetenzen. Diese sind im Europass festzuhalten. 1. Muttersprachliche Kompetenz 6 - Der Lesekompetenz in der deutschen Sprache ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 7 Die Muttersprachliche Kompetenz ist im Hinblick auf die deutsche Unterrichtssprache zu verstehen. Im Europass ist diese Kompetenz mit einem Sprachenpass 8 festzuhalten. 2. Fremdsprachliche Kompetenz - Im Europass ist diese Kompetenz mit einem Sprachenpass 9 festzuhalten. 3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlichtechnische Kompetenz: Im Europass ist diese Kompetenz in einer geeigneten Form 10 festzuhalten. 4. Computerkompetenz: Im Europass ist diese Kompetenz in einer geeigneten Form 11 festzuhalten. 5. Lernkompetenz: Im Europass ist diese Kompetenz mit einer Selbst- und Fremdeinschätzung in Form eines Kompetenzsterns (bzw. Balkens) festzuhalten. 6. Soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz: Im Europass ist diese Kompetenz mit einer Selbst- und Fremdeinschätzung in Form eines Kompetenzsterns (bzw. Balkens) festzuhalten. 7. Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz: Im Europass ist diese Kompetenz mit einer Selbst- und Fremdeinschätzung in Form eines Kompetenzsterns (bzw. Balkens) festzuhalten. 8. Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit: Im Europass ist diese Kompetenz mit einer Selbst- und Fremdeinschätzung in Form eines Kompetenzsterns (bzw. Balkens) festzuhalten. 4 als standardisierte Vorlage abrufbar; Der Lebenslauf ermöglicht eine übersichtliche und verständliche Darstellung von Ausbildung, Berufserfahrung (Schnuppertage) und Kompetenzen. 5 Konkrete Ausführungen sind in laufender Erarbeitung und ab dem Frühjahr 2012 für den Gebrauch erhältlich. Schon jetzt setzt ein Teil der Schulen diesbezüglich sehr ähnliche Modelle ein, z B Kompass, Lernportfolio, LOB 6 In Hinblick auf die deutsche Unterrichtssprache betrifft diese Kompetenz die deutsche Sprache. 7 Ein möglicher Nachweis über die erworbenen Lesekompetenzen ist das Ergebnis der Wiener Lesetests. 8 Jede/r Schüler/in führt ein persönliches Sprachenportfolio, damit darauf aufbauend der Sprachenpass erstellt werden kann. Der Europass Sprachenpass ermöglicht Fremdsprachenkenntnisse und sprachliche Erfahrungen genau zu beschreiben. Basis dafür bildet ein Raster mit ich kann Beschreibungen - dieser unterscheidet zwischen Verstehen, Sprechen und Schreiben. Dabei ist im besten Falle jene akkreditierte Version zu verwenden, die vom Europa Büro im Rahmen des Projektes EdQ entwickelt wurde. Eine light-version des Europäischen Sprachenportfolios, die in knapper Form alle wesentlichen Elemente enthält, ist ab Frühjahr ebenso zum Einsatz zugelassen. Darauf aufbauend ist ab 2012 ein sehr praktikabler Sprachenpass verfügbar. 9 sh. Anmerkung oben 10 Im Frühjahr 2012 werden konkrete Vorschläge seitens der Projektleitung NMS erarbeitet. 11 Im Frühjahr 2012 werden konkrete Vorschläge seitens der Projektleitung NMS erarbeitet. Seite 4

5 Hinweis: Die in der NMS verbindlich vorgeschriebene Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung 12 zeigt, in welchen Bereichen die Leistungen jeder einzelnen Schülerin/jedes einzelnen Schülers gesteigert werden können. Diese differenzierte Leistungsbeurteilung beschreibt die Entwicklungsstufen zu den Kompetenzen, welche - im Europass abgebildet - zum Zeitpunkt des Abschlusses der 8.Schulstufe kumulativ erworben worden sind. 2. Kompetenzentwickelnde Jahresplanung Jedes Lehrer/innenteam hat zu Beginn des Schuljahres eine kompetenzentwickelnde Jahresplanung zu erstellen. Damit soll gewährleistet sein, dass die Unterrichts- und Erziehungsaufgaben im Lichte lebenslanger Lernprozesse allen an der Schule Beteiligten Orientierung darüber geben, welche Kompetenzen bis zum Ende der 8. Schulstufe erworben werden sollen. Unter anderem ist Lesen in deutscher Sprache (bezugnehmend auf die Schlüsselkompetenz Muttersprachliche Kompetenz ) als Grundkompetenz in allen Unterrichtsgegenständen zentral vorzusehen. Das bedeutet jedenfalls die Durchführung einer Lese-Startwoche(n) und die Führung von Intensivkursen. 3. Berufsorientierung In der 7. und 8. Schulstufe ist mindestens jeweils eine Wochenstunde Berufsorientierung als Unterrichtsfach anzubieten. Für gefährdete Schülerinnen und Schüler sind Frühwarnsysteme je nach Schulstandort autonom zu entwickeln, bzw. sind diesbezügliche Angebote zu nutzen. 13 In der 5. und 6. Schulstufe ist Berufsorientierung integrativ (im Rahmen der kompetenzentwickelnden Jahresplanung 14 ) oder als eigenes Fach (schulautonome Stundentafel) vorzusehen. B - Regelungen bezüglich Beurteilung und Berechtigungen 12 Als Ergänzung zur Schulnachricht bzw. zum Jahreszeugnis (zusätzlich zu den Ziffernnoten) ist zweimal jährlich eine zusätzliche differenzierende, kompetenzbezogene Leistungsrückmeldung vorzusehen. Damit ist keineswegs eine an Leistungsgruppen orientierte (äußere) Differenzierung gemeint. Auf Grundlage der Leistungsbeurteilungsverordnung werden Leistungsrückmeldungen erarbeitet. Sie sollen zu einem Begabungsprofil jedes/jeder einzelnen Schülers/Schülerin führen und auf Basis des jeweiligen Leistungsstands ausgearbeitet werden. Diese motivierende Form der Leistungsrückmeldung ist Grundlage für eine fundierte Beratung, wie die Leistungen noch gesteigert werden können. Für die Dokumentation und Kommunikation zwischen Eltern / Schüler/innen und Lehrpersonen ist eine schriftliche Fixierung der ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibungen unerlässlich. 13 Beispielsweise stellen die so genannten JOB-Coaches im Rahmen des Projektes des AMS Jugendcoaching ein derartiges Angebot für Problemschüler dar, die ein Jahr vor Beendigung der Schulpflicht einsetzen. 14 Eigens ausgewiesen in der Jahresplanung Seite 5

6 PRÄAMBEL: Leistungsbeurteilung kann in der NMS nicht isoliert betrachtet werden, da Lernen und Leisten in engem Kontext zu sehen sind. Die NMS ist eine Leistungsschule. Schulische Leistung in der NMS orientiert sich am Erwerb von Kompetenzen. Leistungsbeurteilung ist eng verknüpft mit der Gestaltung des Lernens. Neues Lernen verlangt eine Unterrichtsgestaltung, in der die Lernenden in hohem Maße selbsttätig und selbstständig lernen, ihr Lernen regelmäßig reflektieren. Neues Lernen verlangt eine bestimmte Haltung und Denkweise, eine Orientierung an den Stärken bzw. eine neue Fehlerkultur (Fehler sind im Lernprozess unverzichtbar; sie sind die wichtigsten Lernmomente) und eine andere Praxis, die sich im personalisierten Lernen und der Art der Differenzierung zeigt in der aber auch formative Leistungsbewertung und eine dokumentierte Lernerfolgsrückmeldung einen hohen Stellenwert hat. In diesem Zusammenhang sei daher auf das in der NMS-Entwicklungsbegleitung dargelegte Konzept des Lerndesigns verwiesen. Lerndesign führt nachweislich zu besseren Lernergebnissen, weil die langfristigen Transferziele durch authentische Problemlösungsaufgaben im Vordergrund stehen. Der Unterricht wird rückwärts von diesen Aufgaben gestaltet, damit das langfristige Ziel der eigenständigen Kompetenz die Planung steuert. Lerndesign verlangt fundierte Fachkompetenz und stärkt die Qualität in der Leistungsbeurteilung. Es ermöglicht authentisches (statt schulisches) Lernen im Sinne der "neuen Lernkultur". Es geht davon aus, dass die Lehrperson der wichtigste Faktor für das Lernen der Kinder und für die Gestaltung des Unterrichts verantwortlich ist. Die nachfolgenden Regelungen sind vor diesem Hintergrund zu sehen. Beurteilung nach den Bestimmungen der AHS-Unterstufe und der Hauptschule 15 ( 7 a Abs. 5 SchOG) Im ersten Semester der 5. Schulstufe werden alle Schüler/innen nach den Bestimmungen des Realgymnasiums beurteilt 16. Ab dem 2. Semester der 5. Schulstufe steht den Eltern für die Gegenstände Deutsch, Mathematik und Englisch das Recht zu, nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch mit den jeweiligen Lehrer/innen für einen oder mehrere der genannten Gegenstände den Antrag an die Schulleitung zu stellen, dass ihr Kind nach den Bestimmungen der Hauptschule beurteilt wird Die Zielformulierungen/Lernziele der kompetenzorientierten Lehrpläne HS und AHS-Unterstufe (Realgymnasium) sind vollkommen ident. In den Lehrplänen der HS und AHS-Unterstufe (Realgymnasium) finden sich Kern- und Erweiterungsbereiche (Kernbereich: inhaltlich; 2/3 der in der subsidiären/nicht autonomen Stundentafel angegebenen Wochenstunden sind dafür vorgesehen. Erweiterungsbereich: standortbezogen und vom/von der Lehrer/in oder vom Team selbst zu planen; autonome Lehrplanbestimmung). Auch für die Leistungsschule NMS gilt, dass sich Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung auf beide Bereiche beziehen. Der Erweiterungsbereich hat hier aber primär die Bedürfnisse der Schüler/innen (Bedarf an Wiederholung, Übung, Festigung etc. bzw. Zusatzangebote für entsprechend leistungsstarke Schüler/innen) zu berücksichtigen. 16 Mit Ausnahme der Schüler/innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf; siehe unten. 17 siehe dazu: Auszug aus Jonak/Kövesi, "Das österreichische Schulrecht", 12. Auflage 2009, Fußnote 9) zu 39 SchOG: Die neuen Lehrplane für die Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen (BGB1. II UI Nr. Seite 6

7 Wird dem Antrag stattgegeben, so ist dies im Zeugnis für die Schulstufe bei den entsprechenden Gegenständen zu vermerken. Es sei hier nochmals auf die Präambel hingewiesen. Die NMS versucht, durch eine besondere Gestaltung des Lernens und eine umfassende Förderung möglichst alle Schüler/innen zu einem positiven Abschluss der AHS-Unterstufe hinzuführen. Insofern soll die Beurteilung nach den Bestimmungen der Hauptschule eher die Ausnahmesituation darstellen. Das Abschlusszeugnis in der 8. Schulstufe ist, sobald auch nur ein Gegenstand nach den Bestimmungen der Hauptschule beurteilt wird, ein Hauptschulzeugnis. Wird ein/e Schüler/in in einem Gegenstand nach den Bestimmungen der Hauptschule beurteilt, so haben die Eltern das Recht, nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch mit den unterrichtenden Lehrer/innen spätestens bis zum Ende des ersten Semesters der 8. Schulstufe den Antrag an die Schulleitung zu stellen, dass ihr Kind nach den Bestimmungen des Realgymnasiums beurteilt wird. Die erworbenen Berechtigungen am Ende der 8. Schulstufe ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen über die entsprechende Schulart. Nicht stattgegebene Entscheidungen des Schulleiters/der Schulleiterin nach diesem Absatz bedürfen der Begründung. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Schulleiters/der Schulleiterin an die Schulbehörde erster Instanz ist zulässig. Einzuhaltende Kriterien bezüglich Schulnachricht/Zeugnis (siehe Musterformular im Anhang): 133/2000) und die Hauptschulen (BGBI. II Nr. 134/2000) zeigen mehr Wortidentheit, als dies bisher der Fall war. Ferner enthält der genannte Hauptschullehrplan für die leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände keine besonderen Differenzierungshinweise mehr, wie dies vorher in der Fassung BGB1. Nr. 78/1985 bei den jeweiligen fachlichen didaktischen Grundsätzen erfolgte. Lediglich im zweiten Teil des Hauptschullehrplanes finden sich unter Z 4 folgende Differenzierungshinweise: Die Anforderungen der höchsten Leistungsgruppe haben jenen der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule zu entsprechen. Die Anforderungen der übrigen Leistungsgruppen sind so zu dimensionieren, dass sich jede Leistungsgruppe nach Möglichkeit um eine Notenstufe von der nächsthöheren unterscheidet. Aus den Aufnahmebestimmungen des 40 SchOrgG ergibt sich eindeutig, dass in den allgemein bildenden höheren Schulen höhere Anforderungen als in den Hauptschulen (abgesehen von den Anforderungen in der Ersten Leistungsgruppe der leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände der Hauptschule) zu stellen sind. Im Lehrplan der allgemein bildenden höheren Schule in der Fassung BGBI. Nr. 88/1985 wurde im zweiten Teil unter Allgemeines Bildungsziel unter Bezugnahme auf die im 34 SchOrgG festgelegten Aufgaben ausdrücklich festgestellt:,,in diesem Sinne dient sie insbesondere dem Erwerb einer höheren Allgemeinbildung sowie jener Voraussetzungen, welche dazu befähigen, wissenschaftliche Studien aufzunehmen; deshalb haben die Schulen bereits in der Unterstufe ein Lernangebot zu erhalten, das im Hinblick auf den Abstraktions- und Komplexitätsgrad Anforderungen stellt, die eine vertiefte, erweiterte sowie selbstständigere Auseinandersetzung mit den Bildungsinhalten ermöglichen. Auch wenn ein ausdrücklicher derartiger Hinweis im neuen Lehrplan fehlt, hat sich rechtlich nichts geändert, da die gesetzliche Aufgabe der allgemein bildenden höheren Schule gleich geblieben ist und auch im neuen Lehrplan auf diese gesetzliche Grundlage verwiesen wird. Die Lehrer/innen haben daher im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Auswahl der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsverfahren zur Erreichung dieser Ziele vorzunehmen, wie es in der Einleitung des Zweiten Teiles festgelegt wird. Seite 7

8 1. In der Kopfzeile sind ausschließlich die Bezeichnung der Schule (z.b. Neue Mittelschule Wien Dornbach sowie der Standort (Adresse) der Schule zulässig Jahreszeugnis ist nach Bedarf durch Schulnachricht zu ersetzen. 3. Als Schulart ist Neue Mittelschule Modellversuch gemäß 7a des Schulorganisationsgesetzes an exponierter Stelle (siehe Musterformular) anzuführen. Ein allfälliger Landeszusatz (in Klammern angeführt) ist möglich, wenn dieser im genehmigten Rahmenmodellplan ausgewiesen ist. 4. In den Schulnachrichten und Zeugnissen sind die Zusätze 2-5 (siehe Zeugnisformular S. 9) nur im Anlassfall anzuführen. 19 Berechtigungen a) Jahreszeugnisse: Die Jahreszeugnisse haben den erfolgreichen bzw. nicht erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Schulstufe sowie das Erreichen bzw. Nichterreichen der Bildungsziele des Realgymnasiums bzw. der Hauptschule auszuweisen. Insofern in einem genehmigten Modellplan die Zusammenfassung von Pflichtgegenständen zu Lernfeldern vorgesehen ist, sind diese auch im Zeugnisformular als zusammengefasste Pflichtgegenstände auszuweisen. b) Abschlusszeugnis Alle Schüler/innen, die am Ende der vierten Klasse (8. Schulstufe) das Bildungsziel des Realgymnasiums erreichen, erhalten ein Abschlusszeugnis, das sie zum Besuch einer realgymnasialen Oberstufe sowie einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule berechtigt. Das Zeugnis der 8. Schulstufe hat zusätzlich die weiterführenden Berechtigungen für die Sekundarstufe II zu enthalten. Zeugnisvermerk/Berechtigung im Abschlusszeugnis der 8. Schulstufe - mit einer zweiten Fremdsprache: Er/Sie hat gemäß Modellversuchsgenehmigung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur - das Recht auf den Besuch einer gymnasialen Oberstufe sowie einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule. Wenn zusätzlich in einem Wahlpflichtgegenstand Zweite Fremdsprache eine positive Beurteilung ausgewiesen ist, berechtigt das Abschlusszeugnis zum Besuch einer gymnasialen und realgymnasialen Oberstufe sowie einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule. Zeugnisvermerk/Berechtigung im Abschlusszeugnis der 8. Schulstufe - mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt: Er/Sie hat gemäß Modellversuchsgenehmigung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur -. das Recht auf den Besuch einer 18 Die Bezeichnung Hauptschule ist in den Richtlinien des bmukk vorgegeben. Nur in der Variante einer Wiener Mittelschule entfällt derzeit die Bezeichnung Hauptschule. 19 Zusatz 1 entfällt bei Schulnachrichten generell. Seite 8

9 gymnasialen Oberstufe (Realgymnasium) sowie einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule. 20 Mit dem Abschluss erhalten Schüler/innen somit ein umfassendes Berechtigungsspektrum für alle berufsbildenden und allgemein bildenden höheren Schulen. Wie schon in der Präambel angeführt, geht es in der NMS um Neues Lernen. Dies verlangt eine bestimmte Haltung und Denkweise, eine Orientierung an den Stärken bzw. eine neue Fehlerkultur und eine andere Praxis, die sich im personalisiertem Lernen und der Art der Differenzierung zeigt in der aber auch formative Leistungsbewertung und eine dokumentierte Lernerfolgsrückmeldung einen hohen Stellenwert hat. Daher sei nochmals darauf hingewiesen, dass der nachfolgende Passus vor dem Hintergrund einer solchen Praxis zu sehen ist. Ein Jahres- und Abschlusszeugnis der Schulform Hauptschule wird ausgestellt, wenn der/die Schüler/in in den Fächern Deutsch, Englisch und/oder Mathematik den Anforderungen wie in der zweiten Leistungsgruppe mit einer Beurteilung Befriedigend bzw. Genügend oder den Anforderungen wie in der dritten Leistungsgruppe entsprechen konnte und in allen anderen Pflichtgegenständen positiv beurteilt wurde. Dies ist auf dem Zeugnis zu vermerken. 21 Schulwechsel: Bei einem Schulwechsel ist wie bei einem Jahres- und Abschlusszeugnis der 8. Schulstufe vorzugehen. 20 Die Klausel ist (mit einem diesbezüglichen Hinweis) auch zu vergeben, wenn ein leistungsdifferenzierter Pflichtgegenstand wie in der zweiten Leistungsgruppe mit Befriedigend beurteilt wird, die Klassenkonferenz jedoch feststellt, dass der/die Schüler/in auf Grund seiner/ihrer sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der AHS-Oberstufe bzw. der berufsbildenden höheren Schule genügen wird. 21 Aufgrund der in 7a Abs. 5 SchOG vorgegebenen Übertrittsberechtigungen muss im Abschlusszeugnis (bzw. beim Wechsel in eine Schule, die kein Modellversuch ist) in den Fällen, in denen nach den Bestimmungen der Hauptschule beurteilt wird, die Beurteilung entsprechend der fiktiven Leistungsgruppe ( wie in der 2. bzw. 3. LG ) ausgewiesen werden. Seite 9

10 MUSTERZEUGNIS des bmukk (aus den Richtlinien zur NMS in Österreich November 2010) BUNDESGYMNASIUM UND BUNDESREALGYMNASIUM GRAZ 8053 Graz, Klusemannstraße 25, DVR: Jahreszeugnis für Muster Frau geboren am 5. Juni 1999 Religionsbekenntnis Schülerin der ersten E-Klasse (5. Schulstufe) der Schulart Neue Mittelschule Modellversuch gemäß 7a des Schulorganisationsgesetzes (allfälliger landesspezifischer Zusatz z. B. Wiener Mittelschule, ) Verhalten in der Schule: Sehr zufriedenstellend Pflichtgegenstände Schuljahr 2009/10 Beurteilung Religion Deutsch Englisch (Erste lebende Fremdsprache) Geografie und Wirtschaftskunde Biologie und Umweltkunde Mathematik Musikerziehung Bildnerische Erziehung Werkerziehung Bewegung und Sport Soziales Lernen Sie hat an folgenden unverbindlichen Übungen teilgenommen: Informatik Sie wurde nach dem Lehrplan des Realgymnasiums beurteilt. 1. Sie ist gemäß 25 des Schulunterrichtsgesetzes zum Aufsteigen in die zweite Klasse (6. Schulstufe) berechtigt. allenfalls Zusätze Graz, am 2. Juli 2010 Rundsiegel Schulleiter Klassenvorstand Beurteilungsstufen: Sehr gut (1), Gut (2), Befriedigend (3), Genügend (4), Nicht genügend (5) Anmerkungen: teilgenommen (teilg.), nicht beurteilt (n.b.); befreit (befr.) Beurteilungsstufen für das Verhalten in der Schule: Sehr zufriedenstellend, Zufriedenstellend, Wenig zufriedenstellend, Nicht zufriedenstellend 22 Hier sind ausschließlich die Bezeichnung und die Adresse des Standortes anzuführen. Die Bezeichnung Neue Mittelschule oder entsprechende regionale Zusätze sind unzulässig. 23 Zusätze 2-5 sind nur anzuführen, falls sie gemäß den auf den Seiten 3-5 jeweils angeführten Regelungen erforderlich sind. 2. Sie wurde in Deutsch nach dem Lehrplan der Hauptschule beurteilt 3. Sie wurde in Englisch nach dem Lehrplan der Hauptschule beurteilt. 4. Sie wurde in Mathematik nach dem Lehrplan der Hauptschule beurteilt. 5. Sie wurde in den Gegenständen nach dem Lehrplan der. Sonderschule gemäß 22 des Schulunterrichtsgesetzes beurteilt. Seite 10

11 C - Stundentafel NMS-Stundentafel NMS Summe Aut. Pflichtgegenstände 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4.Kl. NMS NMS Religion 2 c) 2 c) 2 c) 2 c) 8 Deutsch Lebende Fremdsprache Fremdsprache Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung 5-10 Geographie und Wirtschaftsk Mathematik Geometrisches Zeichnen 2-5 Biologie und Umweltkunde 7-12 Chemie 2-4 Physik 5-9 Musikerziehung 6-11 Bildnerische Erziehung 7-12 Technisches/Textiles Werken 6-12 Ernährung und Haush. 2-4 Bewegung und Sport Verbindliche Übung Berufsorientierung 1 c) 1 c) 2-5 Schulautonome Gegenstände Gesamtwochenstundenzahl 120 autonome Gesamtwochenstundenzahl Anmerkungen: vgl.: 1522 BGBl. II 13. Juni Nr. 283; In höchstens 5 Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenanzahl gemäß Z1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: a) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und b) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schüler/innen ermöglicht. c) In folgenden Gegenständen ist keine Unterschreitung möglich: Religion und Verbindliche Übung Berufsorientierung Seite 11

12 D Mitwirkende Die Schulleitung ist für die ordnungsgemäße Umsetzung des Modellplans am Standort verantwortlich. Zur Unterstützung ist ein kleines Schulentwicklungsteam vorgesehen. Dieses besteht aus dem/der Schulleiter/in, dem/der Lerndesigner/in, den 3 Fachkoordinatoren/innen (Deutsch, Mathematik, Englisch) sowie den 3 NMSspezifischen Beauftragten (e-learning, Gender, Kunst und Kultur). Ad Lerndesigner/in: Es ist vorgesehen, dass ein/e Lehrer/in in der Rolle des/r Lerndesigners/in 24 mitwirkt. Eine Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung ist für den/die Lerndesigner/in nicht vorgesehen, aber eine Berücksichtigung im Topf C nach LDG im Ausmaß von 72 Stunden. Grundsätzlich erfolgt die Lehrer/innen-Arbeit in der NMS teamorientiert. Das betrifft gemeinsame Planungen und Nachbesprechungen, aber auch entsprechende Klassenkonferenzen oder Fachkonferenzen. 25 Die Betreuung des Modellversuches erfolgt durch die Schulaufsicht in Zusammenarbeit mit einem Team an Koordinatoren/innen, dem regionalen Kompetenzteam NMS und den Lehrenden an den Pädagogischen Hochschulen. Ein wesentlicher Teil der NMS ist das Contracting zwischen der Schule und der jeweiligen Schulaufsicht. 24 Eigene Standortkoordinator/innen sind nicht vorgesehen. Deren Funktion übernimmt der/die Lerndesigner/in. 25 Eine zeitliche Festlegung für diese Zwecke ist nicht vorgesehen, da diese im Rahmen der bestehenden Schulkultur sinngemäß umzusetzen ist. Seite 12

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