Neue Mittelschule Steiermark

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1 Neue Mittelschule Steiermark 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 1

2 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 2

3 Aufgabe der NMS (SCHOG 21a) Die NMS hat die Aufgabe, die SchülerInnen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in mittlere/höhere Schulen zu befähigen bzw. auf das Berufsleben vorzubereiten. 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 3

4 Aufgabe der NMS (Lehrplan) Die Neue Mittelschule hat an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten. Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung zu unterstützen. 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 4

5 Lehrplan der NMS Der Lehrplan umfasst die bisherigen Pflichtgegenstände sowie die für allfällige Schwerpunktbereiche erforderlichen Pflichtgegenstände a. sprachlicher Schwerpunktbereich (Latein oder weitere leb. FS) b. Naturwissenschaftlicher und math. Schwerpunktbereich (GZ) c. ökonomischer und lebenskundlicher Schwerpunktbereich (EH) d. Musisch-kreativer Schwerpunktbereich und als Verbindl. Übung: BO in der 3. und 4. Klasse Unverbindl. Übung: Informatik 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 5

6 Schwerpunktbereiche Die Festlegung des Schwerpunktbereichs für den Bildungsgang erfolgt durch die Schulleitung nach Zustimmung des zuständigen Beamten des Qualitätsmanagements und nach Anhörung des Schulforums. 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 6

7 Autonome Stundentafel LSI Hermann Zoller Seite 7

8 Stundentafel, ohne Führung eines Schwerpunktes: LSI Hermann Zoller Seite 8

9 Anmerkungen zur Stundentafel BO: In der 3. bzw. 4. Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Zusätzlich 32 Jahresstunden in der 3. bzw. 4. Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegegenständen Technisches und textiles Werken: Eine abwechselnde Führung der Gegenstandsteile TW und Tex.W ist bei Bedarf möglich, beide Gegenstandsteile müssen innerhalb eines Schuljahres gleich stark vertreten sein. 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 9

10 Anmerkungen zur Stundentafel Bei Führung des Pflichtgegenstandes Zweite lebende Fremdsprache sind mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre vorzusehen (Schularbeiten), ansonsten handelt es sich beispielsweise nur um die Führung eines autonomen Pflichtgegenstandes Italienisch 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 10

11 Unterrichtsarbeit In der NMS sind die SchülerInnen im Unterricht durch Maßnahmen der inneren Differenzierung sowie der Begabungs- und Begabtenförderung nach Möglichkeit zum Bildungsziel der vertieften, jedenfalls aber zu jenem der grundlegenden Allgemeinbildung zu führen. 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 11

12 Differenzierte Pflichtgegenstände Im Lehrplan ist für die 7. und 8. Schulstufe in den differenzierten Pflichtgegenständen eine Unterscheidung nach grundlegender und vertiefter Allgemeinbildung vorzusehen. Die Anforderungen der Vertiefung haben jenen der Unterstufe der AHS zu entsprechen. Außerdem hat der Lehrplan förderdidaktische Maßnahmen zu enthalten, um die SchülerInnen nach Möglichkeit zum Bildungsziel der vertieften Allgemeinbildung zu führen. 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 12

13 Päd. Fördermaßnahmen 1. Individualisierung des Unterrichts 2. Differenzierter Unterricht in der Klasse 3. Begabungs- einschl. Begabtenförderung 4. Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität (Wertschätzung der Vielfalt) 5. Temporäre Bildung von Schülergruppen 6. Förderung in Förder- bzw. Leistungskursen 7. Unterrichten im LehrerInnenteam (Teamteaching) 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 13

14 Pädagogisch-didaktische Konsequenzen I Wertschätzende Beziehungen aufbauen und pflegen, Erstellung von differenzierten, zielgerichteten Lernangeboten, Auswahl und Offenheit bei der Aufgabenstellung, um Raum für persönliche Bezugnahmen seitens der Schülerinnen und Schüler zu schaffen (Kinder sollen vitales Interesse an Aufgabenlösung haben), flexibles Eingehen auf unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten, abwechslungsreiche Gruppenkonstellationen, 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 14

15 Pädagogisch-didaktische Konsequenzen II Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs (bis hin zu Einzelgesprächen), Abstimmen der Unterrichtsplanung auf den jeweils aktuellen Leistungsstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler, Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation, Beschämung und Entfremdung, 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 15

16 Pädagogisch-didaktische Konsequenzen III Trennen von Lern- und Leistungsphasen, um Fehlermachen als selbstverständlichen Bestandteil von Lernprozessen zulassen zu können, Verständnis von Unterricht als Lern- und Entwicklungsbegleitung. 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 16

17 Förderunterricht SchülerInnen der 5. und 6. Schulstufe sind verpflichtet, in den diff. Pflichtgegenständen den Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf nach Förderung von Amts wegen oder auf Antrag des Schülers / der Schülerin durch den unterrichtenden Lehrer festgestellt wird, auf der 7. und 8. Schulstufe dann, wenn die Anforderungen im Bereich der grundlegenden Allgemeinbildung nur mangelhaft erfüllt werden. 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 17

18 Feststellung und Beurteilung von Leistungen I In der 7. und 8. Schulstufe haben Beurteilungen in den differenzierten Pflichtgegenständen nach grundlegenden und vertieften Gesichtspunkten zu erfolgen. Leistungsfeststellungen haben die Beurteilung nach den Anforderungen der grundlegenden und vertieften Allgemeinbildung auszuweisen. 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 18

19 Feststellung und Beurteilung von Leistungen II Die Beurteilung im Rahmen der vertieften Allgemeinbildung kann nicht schlechter als Genügend sein und setzt voraus, dass die Anforderungen im Bereich der grundlegenden Allgemeinbildung mindestens mit Gut zu beurteilen sind, andernfalls hat lediglich eine Beurteilung nach den Anforderungen der grundlegenden Allgemeinbildung zu erfolgen. 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 19

20 Notenskala Vertiefte Allgemeinbildung Grundlegende Allgemeinbildung Sehr gut - Gut - Befriedigend Sehr gut Genügend Gut - Befriedigend Genügend Nicht genügend 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 20

21 7 teilige Notenskala (7./ 8. Schulstufe gem. 14a Abs. 2 LBVO) G 4 G 5 G Vertiefte Allgemeinbildung Grundlegende Allgemeinbildung 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 21

22 Schulnachricht Die Schulnachricht der NMS hat in der 7. und 8. Schulstufe in den differenzierten Pflichtgegenständen die Beurteilungen mit einem entsprechenden Zusatz der grundlegenden oder der vertieften Allgemeinbildung anzuführen. 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 22

23 Jahreszeugnis In der 7. und 8. Schulstufe der NMS sind die Beurteilungen in den differenzierten Pflichtgegenständen mit einem entsprechenden Zusatz der grundlegenden oder der vertieften Allgemeinbildung anzuführen sowie die Übertrittsberechtigungen auszuweisen. 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 23

24 LSI Hermann Zoller Seite 24

25 LSI Hermann Zoller Seite 25

26 Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung ( 8 lit. o SchOG) Eine ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung ist eine verbale Beschreibung der Leistungsstärken des Schülers, die ihm gemeinsam mit der Schulnachricht und dem Zeugnis auszustellen ist. 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 26

27 Elterninformation I An der NMS sind regelmäßige Gespräche zwischen Lehrer/in, Erziehungsberechtigten und Schüler/in vorzusehen, in denen die Leistungsstärken und der Leistungsstand des Schülers / der Schülerin, auf der 7. und 8. Schulstufe insbesondere auch in Hinblick auf das Bildungsziel der vertieften Allgemeinbildung, gemeinsam zu erörtern sind. (Aufteilung der KEL-Gespräche erfolgt im Schulstufenteam!) 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 27

28 Elterninformation II Wenn die Leistungen eines Schülers / einer Schülerin in der 7. und 8. Schulstufe in der Vertiefung in dem Ausmaß nachlassen, dass am Ende des Unterrichtsjahres nur mehr nach den Anforderungen der grundlegenden Allgemeinbildung zu beurteilen wäre, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen (einschließlich verpflichtendes beratendes Gespräch über Fördermöglichkeiten) 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 28

29 Berechtigungen I Übertritt in AHS/BHS ist möglich, wenn in allen differenzierten Pflichtgegenständen (D., Math., Engl.) das Ziel der vertieften Allgemeinbildung erreicht wurde. Gelingt das in einem Fach nicht, kann die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung der sonstigen Leistungen und der ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibung die Berechtigung erteilen. (sonst Aufnahmsprüfung möglich) 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 29

30 Berechtigungen II Übertritt in BMS ist möglich, wenn das Ziel der grundlegenden Allgemeinbildung in allen differenzierten Pflichtgegenständen erreicht wird und keine Note schlechter als Befriedigend vorliegt. Gelingt das in einem Fach nicht, so kann die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung der sonstigen Leistungen und der ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibung die Berechtigung erteilen. (sonst Aufnahmsprüfung möglich) 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 30

31 Sonderformen Die Aufnahme in eine Neue Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung setzt die im Hinblick auf die besondere Aufgabe der Sonderform erforderliche Eignung voraus, die durch die Eignungsprüfung festzustellen ist. 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 31

32 Pädagogische Eckpunkte (Stmk.) I: Fächerübergreifender Unterricht Projektunterricht zweimal im Schuljahr im Ausmaß von je einer Woche, der die konzentrierte Beschäftigung mit einem Thema zum Inhalt hat. 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 32

33 Pädagogische Eckpunkte (Stmk.) II: Offener Unterricht Offener Unterricht bezeichnet ein Bündel von Praxisformen Gemeinsame Merkmale sind jedenfalls Schülerbeteiligung und entdeckendes Lernen, eigenverantwortliches Arbeiten und die Beratung durch die LehrerInnen Als Richtwert sind eine Doppelstunde offener Unterricht pro Tag anzustreben 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 33

34 Pädagogische Eckpunkte (Stmk.) III: Teamteaching HS-LehrerInnen und AHS/BHS-LehrerInnen unterrichten gemeinsam Teamteaching ist in den Schularbeitenfächern vorgesehen, um einen individuellen und differenzierten Zugang auf das Leistungsvermögen der Kinder im Sinne professioneller Lerngemeinschaften zu ermöglichen (Diversität) 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 34

35 Pädagogische Eckpunkte (Stmk.) IV: Schulstufenteams In eigenverantwortlichen Schulstufenteams beraten und planen LehrerInnen einer Schulstufe gemeinsam vierzehntägig im Ausmaß von jeweils zwei Stunden 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 35

36 Begleitung Die Neuen Mittelschulen werden vom Landesschulrat für Steiermark von Beginn an betreut. Die Fort- und Weiterbildung der LehrerInnen ist von besonderer Bedeutung. Sie erfolgt schulintern, aber auch extern über die Pädagogischen Hochschulen und das Regionale Kompetenzteam (RKT). 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 36

37 Danke für die Aufmerksamkeit 09/2012 LSI Hermann Zoller Seite 37

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