Gründung einer. Wirtschaftsförderungsgesellschaft. im Landkreis Goslar

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1 Stand: Gründung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Goslar

2 Teil I: Einleitung Ausgangssituation Die Wirtschaftsförderung ist im Landkreis Goslar in vielen Fällen dezentral und zudem in sehr unterschiedlicher Intensität organisiert. In den größeren Kommunen nehmen Mitarbeiter die Wirtschaftsförderung zumindest zu einem Teil ihrer Arbeitszeit wahr. In kleineren Kommunen sind dafür gar keine Stellenanteile vorgesehen und wird von den Hauptverwaltungsbeamten oder Amtsleitungen wahrgenommen. Der Landkreis Goslar nimmt die Wirtschaftsförderung in den Bereichen wahr, in denen die Kommunen nicht oder nicht umfassend tätig ist. Dies gilt sowohl inhaltlich als auch räumlich. Die Bestandsaufnahme im Jahr 2008 hat ergeben, dass zwar vereinzelt sehr gute Angebote vorhanden sind, diese aber oft räumlich begrenzt sind und nur einen Teil der Unternehmen bzw. Existenzgründer erreichen. Gerade im Vergleich mit Landkreisen, in denen eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft gegründet wurde (z. B. Hildesheim und Peine), lassen sich deutliche Unterschiede in der Qualität des Beratungsangebotes erkennen. Grundidee Angesichts der Bestandsanalyse im Jahr 2008 und sehr positiver Berichte aus dem Bereich des Landkreises Hildesheim wird die Gründung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft angestrebt. Soweit möglich sollen hier die wichtigsten Akteure der Region für ein gemeinsames Engagement in der Wirtschaftsförderung gewonnen werden. Neben den 10 Kommunen und dem Landkreis Goslar sind auch die regional ausgerichteten Kreditinstitute (Sparkasse Goslar/Harz, 6 Volksbanken und Braunschweigische Landessparkasse) sowie die TU Clausthal angesprochen. Zielsetzung Eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft soll keineswegs die kommunale Wirtschaftsförderung ersetzen sondern nur ergänzen. Für die erfolgreiche Arbeit in der Region ist es vielmehr von entscheidender Bedeutung, dass die Kommunen durch die Hauptverwaltungsbeamten und Wirtschaftsförderer weiterhin einen guten Kontakt zu ihren Betrieben behalten. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft soll als Dienstleister für die Kommunen agieren und vorhandene Lücken schließen. Konkrete Chancen sind: Verbesserung/Erweiterung des Beratungsangebotes für Unternehmen und Gründer Die Gründung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft erlaubt eine größere Spezialisierung in einzelnen Gebieten der Wirtschaftsförderung. Bereits erkannte inhaltliche und räumliche Lücken in der Beratung und Begleitung können geschlossen werden. Durch eine kontinuierliche Qualitätskontrolle soll das Angebot sich dauerhaft an den Bedürfnissen des Mittelstandes ausrichten. Transparenz des Beratungsangebotes In der Region sind zahlreiche gute Angebote für Betriebe und Existenzgründer vorhanden. Durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft als zentrale Einrichtung könnten diese Angebote transparent dargestellt werden. Auf diese Weise könnte eine Lotsenfunktion erreicht werden. Die einzelnen Angebote könnten zudem besser aufeinander abgestimmt werden.

3 Stärkung der Zusammenarbeit in der Region Das Angebot für Unternehmen und Existenzgründer wird attraktiver und stärkt die einzelnen Wirtschaftsräume im Landkreis Goslar. Im Wettbewerb mit anderen Regionen wird eine stärkere Position erreicht. Die Wahrnehmung bedeutender Standortfaktoren (z.b. Technologieberatung, TU Clausthal, EFZN, Freizeitwert) wird verbessert. Das Regionalmarketing kann dazu entscheidende Impulse liefern. Gleichzeitig wird die interkommunale Zusammenarbeit konkret praktiziert. Über Gemeindegrenzen hinweg können Stärken eingebracht und erfolgreich vermarktet werden. Synergieeffekte Durch eine Konzentration von Teilaufgaben der Wirtschaftsförderung in einer gemeinsamen Gesellschaft werden bei den Kommunen Potentiale für weitere Kernaufgaben (z.b. Stadtmarketing, Leerstandsmanagement, Gewerbeflächenentwicklung etc.) frei. Wissen muss nicht mehr doppelt erworben und bereitgestellt werden. Verbesserung des Zugangs zur Fremdfinanzierung und Reduzierung des Insolvenzquote Durch die Einbindung von Kreditinstituten werden auch private Partner für ein gemeinsames Engagement in der Wirtschaftsförderung gewonnen. Die intensivere Zusammenarbeit verbessert auch das Gesamtangebot für Unternehmen und Existenzgründer. Durch eine intensivere Begleitung können etwaige Hürden beim Zugang zu Krediten abgebaut werden (z. B. Qualitätscheck für Gründer). In Krisenfällen kann die Beratung früher und gezielter ansetzen. Stärkere Vernetzung von Betrieben und Existenzgründern Durch die gemeindeübergreifende Wirtschaftsförderung wird eher die kritische Masse für die Bildung von Netzwerken erreicht. Auf diese Weise können lokale Geschäftsbeziehungen erhöht und damit die Wertschöpfung vor Ort verbessert werden. Stärkung der Flexibilität und Anpassung an zukünftige Anforderungen Schon in der näheren Zukunft werden sich die Ansprüche an die Wirtschaftsförderung deutlich verändern. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat den Beratungsbedarf deutlich erhöht. Die derzeitige Förderperiode läuft noch bis zum Jahr Danach könnten noch vorhandene Fördermöglichkeiten weg brechen. Die Betriebe haben Schwierigkeiten ihren Bedarf an Fach- und Führungskräften zu decken. Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie werden flächendeckend neue Verfahrensstrukturen eingeführt. Mit dem Aufbau einer schlagkräftigen Wirtschaftsförderung kann ein wichtiger Beitrag geleistet werden, mit diesen Anforderungen flexibel umzugehen. Teil II: Aufgabenbereiche Mit Mail vom wurde ein umfassender Katalog mit möglichen Aufgaben einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft versandt. Die 10 Kommunen und die weiteren potentiellen Partner haben unterschiedliche Wünsche und Erwartungen an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Dies resultiert einerseits aus der unterschiedlichen vorhandenen Struktur in den Kommunen und andererseits aus den unterschiedlichen lokalen Bedürfnissen. Vor diesem Hintergrund haben sich die nachfolgend dargestellten Kernaufgaben ergeben, mit denen eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft an den Start gehen sollte. Nach der Startphase sollte einvernehmlich zwischen den Partnern abgestimmt werden, ob und in welcher Form auch die übrigen Aufgaben des o.a. Aufgabenkatalogs aufgegriffen werden.

4 Unternehmensbetreuung und Bestandsentwicklung Fördermittelberatung und Unterstützung bei der Antragstellung Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft berät Unternehmen in allen Fragen der des Einsatzes von Fördermitteln und bietet Hilfestellung bei der Antragstellung. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft wickelt im Auftrag des Landkreises das kreiseigene Förderprogramm ab. Die Beratung erfolgt über die Investitionsförderung hinaus auch für weitere Förderprogramme, die den Unternehmen zur Verfügung stehen. Neben Zuschüssen werden alle weiteren Formen der Förderung in die Beratung (z. Bürgschaften etc.) einbezogen. Die Förderberatung erfolgt in Abstimmung mit Institutionen wie der NBank, den Ministerien, der GLL, der KfW, den Kreditinstituten, dem Energiebüro sowie auch der betroffenen Kommunen. Die Fördermittelberatung erstreckt sich in Abstimmung mit der Kommune auch auf die wirtschaftsnahe Infrastruktur (z. B. Gewerbegebiete, Zuwegung, energetische Versorgung, Breitbandversorgung etc.). Die Beratung soll sich auf die Gesamtfinanzierung eines Vorhabens erstrecken. Aus diesem Grund soll in enger Abstimmung mit den Kreditinstituten eine Lösung unter Einbindung weiterer Finanzierungshilfen (z. B. öffentliche Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen etc.) erarbeitet werden. Die Fördermittelberatung von Privatpersonen sowie die Beratung über die Förderung sonstiger öffentlicher Aufgaben (z. B. Tourismus, Qualifizierung, Sport, Kultur etc.) ist nicht Aufgabe der Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Sammlung von wirtschaftsrelevanten Daten Aufgabe der Wirtschaftsförderungsgesellschaft ist die Sammlung relevanter Basisdaten zur Wirtschaftsstruktur für die Unternehmen und Kommunen. Existenzgründer und Unternehmer fragen oftmals nach Daten, aus denen sich die wirtschaftliche Struktur der Region ableiten lässt. Dazu gehören neben üblichen statistischen Daten (z. B. Einwohnerzahl, Arbeitslosenquote etc.) auch weitere Informationen wie beispielsweise die Kaufkraftbindung, vorhandene Anzahl von Betrieben einer Branche, Übernachtungszahlen, Pendlerströme und vieles mehr. Solche Daten sind zu sammeln und zu pflegen. Soweit sie nicht öffentlich zugänglich sind (z.b. bei der IHK, dem NLS, der Arbeitsagentur etc.) müssen sie ggf. erworben werden. Sie werden selbstverständlich nicht nur Unternehmen sondern auch den Partnern für ihre Projekte zur Verfügung gestellt. Technologie-, Innovations- und Kooperationsförderung Die Technologieberatung wird bereits seit mehreren Jahren erfolgreich zusammen mit der TU Clausthal durchgeführt. Diese Zusammenarbeit soll entsprechend fortgesetzt werden. Die bestehende Technologieberatung wird in die Arbeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft einbezogen und arbeitet mit dieser eng zusammen. Eine organisatorische Zusammenlegung erfolgt nicht. Durch eine weiterhin enge Verzahnung sollten gemeinsame Projekte von der Technologieberatung und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft durchgeführt werden (z.b. Bildung von moderierten Netzwerken, Bindung von Fachkräften an die Region etc.).

5 Existenzgründung Gründungsberatung/Gründerlotse Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft versteht sich als zentraler Ansprechpartner für Gründungswillige in der Region. Neben der Erstberatung zu den weiteren Schritten und den Anforderungen an eine Gründung werden die Existenzgründer über die gesamte Gründungsphase beraten und begleitet. Eine dauerhafte und qualifizierte Begleitung ist eine wichtige Basis für eine erfolgreiche Gründung. Als Beispiele sind hier die Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans oder die Vorbereitung auf ein Bankengespräch zu nennen. In diesem Zusammenhang ist auch ein Qualitätscheck denkbar, bevor Existenzgründer in die weitere Finanzierung einsteigen. In der Gründungsphase kann flankierend auf ein Netzwerk kompetenter Partner (z. B. Steuerberater, TU Clausthal, Stadtmarketing Seesen, IHK, Handwerkskammer, Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft etc.) in der Region zurückgegriffen werden. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft kann diese Angebote zusätzlich in ein auf die individuellen Bedürfnisse des Gründers zugeschnittenes Beratungskonzept aufnehmen. Sonstige Aufgaben Kreiseigenes Förderprogramm Bislang wird das bis 2013 laufende Förderprogramm beim Landkreis Goslar bearbeitet. Dazu gehören die Öffentlichkeitsarbeit, die Beratung von Betrieben, die Bearbeitung von Anträgen und die Abwicklung von geförderten Fällen. Ein Teil der Aufgaben (z. B. Erstellen des Bewilligungsbescheides, Auszahlung der Mittel etc.) müsste als hoheitliche Maßnahmen auch beim Landkreis verbleiben. Wie in vergleichbaren Gebietskörperschaften würde der Großteil der Arbeiten jedoch in einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft abzuwickeln sein. Hier ist auch die Verzahnung zu anderen Servicedienstleistungen vorhanden, da sich Vorhaben nur selten auf eine reine Förderung beschränken. Überregionale Netzwerke Die Wirtschaftsförderung des Landkreises wirkt derzeit in überregionalen Netzwerken auf Landes- und Regionsebene mit. Neben dem reinen Erfahrungsaustausch werden dabei auch konkrete gemeinsame Vorhaben beschlossen oder gemeinsame Stellungnahmen abgestimmt. Der fachliche Austausch gehört zur Basisarbeit der Wirtschaftsförderung und dient allen anderen Aufgabenbereichen. Über die zuvor erwähnten Netzwerke sowie die direkten Kontakte zur NBank und den Ministerien bzw. kommunalen Spitzenverbänden müssen wie schon bisher die regionalen Interessen in Abstimmung mit den jeweiligen Partnern bei der Ausgestaltung von Förderprogrammen und quoten eingebracht werden.

6 Teil III: Kosten und Finanzierung Das notwendige Budget wird vor allem durch die Personalkosten bestimmt. Berücksichtigt man die Größenordnungen in anderen Wirtschaftsförderungsgesellschaften wie Peine und Hildesheim sowie die geplanten Aufgabenbereiche sind 3,5 Stellen erforderlich. Bei den weiteren Kosten wurden zur Orientierung ebenfalls die Erfahrungen aus den benachbarten Kreisen hinzugezogen. Daraus ergibt sich der nachfolgende Budgetbedarf: Kosten Betrag in Personalkosten Raumkosten Buchführung und Beratung Investitionen und Mietkauf für Inventar Öffentlichkeitsarbeit (Internet, Wirtschaftsdatenbank, etc.) Kfz- und Reisekosten Versicherungen und Beiträge Veranstaltungskosten (Referenten, Raummieten etc.) Sonstige Kosten Summe Die Finanzierung der Gesellschaft wird von den Kommunen, Sparkassen und Volksbanken sichergestellt. In Anlehnung an die Regelung im Landkreis Hildesheim leisten alle Kommunen zunächst einen finanziellen Beitrag in Höhe von 0,50 pro Einwohner. Darüber hinaus ist beabsichtigt, geeignetes Personal vom Landkreis Goslar und/oder der Stadt Goslar in die Wirtschaftsförderungsgesellschaft einzubringen. Weitere Beiträge erfolgen von den Kreditinstituten. Teil IV: Zeitplan Grundsatzbeschlüsse der Partner: 2. Quartal 2009 Erarbeitung eines Businessplans und eines Gesellschaftsvertrages sowie rechtliche und steuerrechtliche Abstimmung: 3. Quartal 2009 Beschlussfassung und Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages: 3. Quartal 2009 Bestellung eines Geschäftsführers und Aufstellung des Wirtschaftsplans: 4. Quartal 2009 Start des operativen Geschäfts:

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