Empfehlungen für die regionalen Integrationsprojekte gemäß Landesarbeitsmarktprogramm

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1 Empfehlungen für die regionalen Integrationsprojekte gemäß Landesarbeitsmarktprogramm Zugang: Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt i.d.r. durch die SGB II Träger. Dem Träger ist es jedoch möglich auch Personen die keine Leistungen beziehen in das Projekt aufzunehmen (offenes System entsprechend der definierten Zielgruppen). Der Träger des Integrationsprojekts betreut auch bereits durch das Integrationsprojekt integrierte Teilnehmer (z.b. in Qualifizierung oder Beschäftigung) weiter. Damit kann der Träger mehr Teilnehmer haben als Zuweisungen durch die ARGE erfolgten. In diesen Fällen erfolgt eine Rückmeldung des IP an die ARGE. Für die Teilnehmer ohne Leistungsbezug ist eine Dokumentation erforderlich (Unterlagen des Teilnehmers zum fehlenden Leistungsbezug (Ablehnung SGB II Träger o. ä.) sowie ein Teilnehmervertrag. Schnittpunkte SGB II Träger (u.a. Übergabe der Teilnehmer): Die Teilnahme des Integrationsbegleiters an der Übergabe bei der ARGE wird empfohlen (direkte Übergabe). Die Zuweisung kann ebenso schriftlich oder telefonisch erfolgen (indirekte Übergabe). Die Zuweisung erfolgt unter Berücksichtigung des Datenschutzes (Einwilligung des Teilnehmers zur Weitergabe der Daten an den Träger). Festgelegt werden soll zwischen ARGE und Integrationsprojekt die Kostenübernahme für integrationsfördernde Leistungen (z.b. Bewerbungskosten, Fahrtkosten) sowie die weiteren Pflichten des Teilnehmers (Bewerbungsauflagen etc.) Die ARGE/AAgAw soll eine Liste der zugewiesenen Kunden führen und übergibt diese dem Projektverantwortlichen (oder Integrationsbegleiter). Zum Zeitraum der Zuweisung ist eine Absprache zwischen ARGE und Integrationsprojekt notwendig. Der beauftragte Träger führt eine Teilnehmerliste. Auf dieser Grundlage ist eine Auswertung zum aktuellen Entwicklungsstand der Teilnehmer sowie zum weiteren Vorgehen gegenüber dem Grundsicherungsträger sicherzustellen. Absprachen dazu sind mit der ARGE erforderlich. Wichtige Fragen können sein: Wer erscheint zu vereinbarten Terminen? Wer macht Probearbeit? Wer ist arbeitsunfähig? etc. Ist eine Nachbetreuungszeit notwendig (Hinweis durch IB) Erfordern die Integrationsfortschritte eine Anpassung des Förderplans? (z.b. hinsichtlich Qualifizierung) 1

2 Die Zusammenarbeit zwischen dem Träger und der Grundsicherungsstelle muss individuell und bedarfsgerecht gestaltet werden. Dies beinhaltet insbesondere folgende Aspekte: Absprachen über den Rahmen der Zusammenarbeit mit den Integrationsbegleitern, u.a. Zuweisungspraxis (nach Bedarf entsprechend der aktuellen Teilnehmerzahl im Projekt) und Rückkopplung Handlungsspielräume/ Zuständigkeiten der Integrationsbegleiter klären die abschließende Entscheidung zur Durchführung der gesetzlich geregelten und damit durch die Arbeitsverwaltung zu finanzierenden Instrumente trifft i.d.r. der Grundsicherungsträger. Sollten aus Sicht des Integrationsbegleiters oder des Fallmanagers Änderungen der Handlungsstrategie (z.b. Qualifizierung) erforderlich sein, so müssen diese zeitnah mit der ARGE abgestimmt werden Aktivitäten, welche auf Veranlassung des Fallmanagers erfolgt sind, werden i.d.r. über den Grundsicherungsträger finanziert. Aktivitäten, welche unter Beachtung des Vorrangs gesetzlicher Leistungen auf Veranlassung des Integrationsbegleiters erfolgt sind, werden i.d.r. über das LAP finanziert (Absprachen erforderlich zu Ausgaben über 150 EUR mit dem Koordinator der GFAW sonst entsprechend Durchführungsbestimmungen) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind im Original dem Grundsicherungsträger vorzulegen Bürgerarbeit: Eine Betreuung für Bürgerarbeit ist in den regionalen Integrationsprojekten in der Aktivierungsphase der Bürgerarbeit möglich. Ein Coaching im Rahmen der regionalen Integrationsprojekte während der Bürgerarbeit ist nur für durch im Rahmen des Integrationsprojektes aktivierte Teilnehmer möglich. Hinweise zur Unfallversicherung: Nimmt der Teilnehmer den ersten Termin beim Integrationsbegleiter aufgrund der Zuweisung wahr, erfolgt die Versicherung über den Grundsicherungsträger, bei Aktivitäten auf Veranlassung des Integrationsbegleiters bzw. eines Trägers des LAP, erfolgt die Versicherung über den Teilnehmer. Bei Praktika und Qualifizierungen erfolgt die Versicherung über den Träger der jeweiligen Maßnahme 2

3 Ablauf der Integration/ Integrationsschritte und ziele: Zum Ablauf der Integration wird auf das Integrationsschema (Visualisierung der Integration) verwiesen. Grundsätzlich ist das Ziel die Integration der Teilnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt durch die langfristige Betreuung und Begleitung der Teilnehmer. I.d.R. stellen Qualifizierungen und Praktika u.s.w. einen Zwischenschritt dazu dar. Sollte eine Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht möglich sein kommt als Integrationsziel auch die Eingliederung in eine sinnvolle arbeitsmarktpolitische Maßnahme in Frage. Auch die soziale Stabilisierung ist ein Teilziel der Integration. Die Spezifik der U25 Teilnehmer muss berücksichtigt werden. Vorrangig sind im U25-Bereich die Reduzierung der multiplen Vermittlungshemnnisse sowie die soziale Stabilisierung der Teilnehmer/innen. Ein Integrationsziel ist eine betriebliche/überbetriebliche Ausbildung, der Besuch einer weiterführenden Schule, eine berufsorientierende oder berufsvorbereitende Maßnahme. Qualifizierungen: Die Qualifizierungen für Teilnehmer sowie Integrationsbegleiter werden extern (außerhalb des Projektes) organisiert und durchgeführt. Integrationsfördernde Leistungen: Den Umsetzern der Integrationsprojekte wird ein Katalog von förderfähigen Ausgaben zur Verfügung gestellt (derzeit in Erarbeitung). Anfragen zu Ausgaben über 150 EUR bitte per (vorab auch per Telefon) an den jeweiligen Koordinator der GFAW. Es erfolgt eine zeitnahe Entscheidung. Sichergestellt werden muss seitens der Integrationsprojekte, dass die Ausgaben ordnungsgemäß für den Verwendungsnachweis dokumentiert werden. Hierzu können folgende Punkte einen Anhaltspunkt bieten: - wurden vorrangige gesetzliche (o.a.) Kostenträger geprüft? - ist die Ausgabe zur Zielerreichung angemessen und sinnvoll? - Wird eine weitere Betreuung der Teilnehmer durch den Integrationsbegleiter gesichert (bei Ausgaben im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme)? - Ist die Ausgabe erforderlich um die Herstellung der Integration zu ermöglichen? - wurde das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet (z.b. Angebote eingeholt) 3

4 Hinweise zur Integrationsarbeit der Integrationsbegleiter: - Beachtung des 8a KJHG, SGB VIII (Kindeswohlgefährdung) - Beachtung der Schweigepflicht gegenüber Dritten durch die Integrationsbegleiter, Schweigepflichtsentbindung ist erforderlich Sowohl aufsuchende Arbeit als auch Begleitung zu Vorortterminen kann Bestandteil der Integrationsarbeit sein. Im Bereich U25 ist die engmaschige Begleitung und Betreuung der Teilnehmer/innen unerlässlich, die soziale Stabilisierung und Reduzierung der persönlichen Problemlagen sind Grundvoraussetzung für eine gelingende berufliche Integration. Die Nutzung des regionalen Hilfe- und Beratungsnetzwerkes wird empfohlen. Nachbetreuung: Die Nachbetreuung der Teilnehmer ist i.d.r. für 3 Monate möglich. Erforderliche Dokumentation durch die Integrationsbegleiter (Mindestanforderungen): - Fallakte (auch elektronisch mit Druckmöglichkeit) - Dokumentation der Gespräche und Handlungen der Integrationsbegleiter (Gesprächsnotizen etc.) - Erstellung einer Zielvereinbarung, die regelmäßig überprüft werden sollte - Erstellung eines Eingliederungsplanes (Förderplanes) - eine Kompetenzfeststellung wird empfohlen - Dokumentation der Erfüllung des Eingliederungsplanes und der Abweichungen und Anpassung - Dokumentation der integrationsfördernden Ausgaben - Führen eines Tätigkeitsnachweises der Integrationsbegleiter Erforderliche Unterlagen für die GFAW: Derzeit ist nur die GFAW Teilnehmerliste entsprechend der Vorgaben auszufüllen und die Teilnehmerauswertung an die GFAW zu senden. Der Teilnehmer zählt ab Zuweisung als Teilnehmer. Der ebenfalls bereits für die Teilnehmer zur Dokumentation der Integration verteilte Bogen ist bei den Integrationsprojekten vorzuhalten und auszufüllen um den Anforderungen der Evaluierung gerecht zu werden. Hier erfolgt kein Versand an die GFAW. 4

5 Aufgaben des Begleitteams der GFAW sowie der U25 Begleitung des Jugendberufshilfe Thüringen e.v.: Beratung der Träger und Kooperationspartner Projekthospitationen und beratungen an allen Standorten Organisation und Durchführung des regionalen Erfahrungsaustausches Weiterbildungsbedarf ermitteln und organisieren gemeinsame Aufgaben Informationen u. a. zu Leitlinien & Standards Entwicklung vergleichbarer Verfahrensweisen zur Qualitätsund Ergebnissicherung Regionale und regionsübergreifende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Koordinierung der regionalen Integrationsprojekte in der Region und überregional Aufgaben des GFAW Begleitteams spezielle Aufgabe für IB U25 der JBH e.v. Sicherstellung von einheitlichen Mindeststandards für die Arbeit der regionalen Integrationsprojekte/ Sicherstellung der Dokumentation der Ergebnisse Vernetzung der regionalen Integrationsprojekte, Erarbeiten organisatorischer Lösungsvorschläge Ausrichtung und Beteiligung an Fachtagungen, Expertenrunden und Workshops Abstimmungen mit den SGB II Trägern und den Projektverantwortlichen Zusammenarbeit/ Abgrenzung zu relevanten anderen Programmen Begleitung des Zuwendungsverfahrens Optimieren/ Anpassen der regionalen Integrationsprojekte Unterstützung zum Teil B des Landesarbeitsmarkt- programms Organisierung von Erfahrungsaustauschen und der Qualifizierung der Integrationsbegleiter und Teilnehmer Beratung zum Case Management-Prozess und beruflichen Eingliederungsprozess Beratung zu speziellen Leistungen für Jugendliche nach den SGB II, III & VIII Organisation und Durchführung der regionalen kollegialen Beratungen und Erfahrungsaustausche im Bereich U25 spezielle Weiterbildungsveranstaltungen Erstellt durch das Begleitteam LAP der GFAW mbh in Zusammenarbeit mit dem Jugendberufshilfe e.v. (Stand: ) 5

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