GEBÄUDE- UND ENERGIEMANAGEMENT
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- Elsa Winkler
- vor 7 Jahren
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1 GEBÄUDE- UND ENERGIEMANAGEMENT Geschäftsbericht 2012
2 Inhaltsverzeichnis Leitsätze Seite 3 Definition Gebäudemanagement Seite 3 Betreute Objekte Seite 3 Energiemanagement Seite 4 Verbrauchs- und Kostenentwicklung Seite 7 Ziele für 2013 und weiterhin Seite 10 Geschäftsbericht I
3 LEITSÄTZE Ein zentrales Gebäudemanagement ist darauf ausgerichtet Nutzungsintensität, Ertragsfähigkeit und Kostentransparenz der Immobilie aufzuzeigen und zu erhöhen. Das Gebäudemanagement ist für alle Lebensphasen im Lebenszyklus eines Gebäudes und die damit verbundenen, anfallenden Aufgaben verantwortlich. Das Gebäudemanagement hat die Substanzerhaltung und nach Möglichkeit die Erhöhung der Vermögenswerte zum Ziel und setzt die vorgegebene Gebäudepolitik um. DEFINITION GEBÄUDEMANAGEMENT Die Organisationseinheit Gebäudemanagement bewirtschaftet im Sinne eines ganzheitlichen, qualifizierten Facility Managements die kreiseigenen und angemieteten Objekte. Ziel ist es, Kunden, Nutzern, wie auch Mitarbeitern ideale Rahmenbedingungen für die Abwicklung derer Geschäftstätigkeiten zur Verfügung zu stellen. BETREUTE OBJEKTE Durch das Gebäudemanagement werden ca. 60 landkreiseigene Gebäude betreut: Gymnasien: Hertzhaimer-Gymnasium Trostberg Johannes-Heidenhain-Gymnasium Traunreut Annette-Kolb-Gymnasium Traunstein Chiemgau-Gymnasium Traunstein Realschulen: Realschule Trostberg Walter-Mohr-Realschule Traunreut Reiffenstuel-Realschule Traunstein Achental-Realschule Marquartstein Schulen zur beruflichen Weiterbildung: Sonderpädagogisches Förderzentrum Traunstein Fachoberschule/Berufsoberschule Traunstein Staatl. Berufsschule I gewerblich / technisch Staatl. Berufsschule II - kaufmännisch Staatl. Berufsschule III Hauswirtschaft, Kinderpflege, Sozialpflege Bildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe Turnhallen: Landkreisturnhalle Trostberg Schulturnhalle Hertzhaimer-Gymnasium Trostberg Landkreisturnhalle Traunstein Schulturnhalle Annette-Kolb-Gymnasium Traunstein Schulturnhalle Chiemgau-Gymnasium Traunstein Schulturnhalle Sonderpädagogisches Förderzentrum Traunstein Schulturnhalle Staatliche Berufsschule II Schulturnhalle Achental-Realschule Marquartstein Landkreisturnhalle Traunreut 3I
4 Verwaltungsgebäude: Landratsamt, Gebäude A und Gebäude B, sowie die Zulassungsstelle und die Verwaltungsgebäude in der Oswaldstraße, der Katharinenstraße und der Crailsheimerstraße in Traunstein Gesundheitsamt Traunstein Landwirtschaftsamt Traunstein und weitere Objekte: Kreisbauhof Litzlwalchen Mehrgenerationenhaus Traunreut verschiedene Hausmeisterwohngebäude Zeltlagerplatz Schützing usw. ENERGIEMANAGEMENT Im Energiemanagement beschäftigen wir uns mit energetischen Fragestellungen in unseren Objekten und unterstützen die Kreisaltenheime wie auch die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises. Auch mit den Kommunen stehen wir u.a. zu energetischen Themen im Kontakt. Neben der aktiven Mitarbeit im Sonnenkreis Traunstein, werden Bürgerinnen und Bürger bei anstehenden Fragen im Energiebereich unterstützt. ENERGIEBERATUNG Die Energieberatung des Landratsamtes Traunstein leistet für die Bürgerinnen und Bürger eine kostenlose, telefonische Erstenergieberatung und tauscht mit Kommunen Informationen aus. Themen die angesprochen werden: baulicher Wärmeschutz, regenerative Energie, Stromsparen und die jeweiligen dazugehörigen Förderprogramme. Energiesparen, Energieeffizienz und nachhaltiger Energieträgereinsatz helfen den Klimaschutz zu verbessern und ermöglichen schrittweise das Erreichen der ausgelobten Energieziele weltweit, in Europa, Deutschland, Bayern und des Landkreises. Dies gelingt nur, wenn jeder sich beteiligt. Wir versuchen hierbei in der komplexen Welt von unterschiedlichen Dämmstoffen, Heizquellen, Nutzerbedürfnissen und einer Vielzahl an möglichen Fördermitteln den Bürgerinnen und Bürgern erste Hinweise zu übermitteln, mit Informationsmaterialien zu versorgen und die weiteren, möglichen Schritte aufzuzeigen. Im Jahre 2012 wurden insgesamt 518 Energieberatungen, davon 63 % per Telefon, 25 % per bzw. Brief und 12 % im persönlichen Gespräch durchgeführt. In den Monaten April und September war die Beratungsfrequenz am höchsten. Die Schwerpunkte in den Beratungsgesprächen sind Energieeffizient Sanieren von Einfamilienhäusern, Energieeffizient Sanieren Baubegleitung, Austausch der Heizung beispielsweise von Ölheizung zu Holzhackschnitzel-, Scheitholzvergaser-, Pelletheizung, Wärmepumpen, Thermische Solaranlagen, Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen, Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, sowie die Erneuerung der Fenster und Außentüren. 4I
5 Im Themenspektrum waren auch die Bereiche von Schimmelbildung im Gebäudebestand und die Vorgehensweise mit asbesthaltigen Stoffen. Unterstützung findet man in einem Merkblatt der Regierung von Oberbayern zum Umgang mit Asbestzementprodukten und die entsprechenden Entsorgungsstellen. Thematisiert wurde sowohl die Nahwärmeversorgung Biogas für einen Hausanschluss, als auch die Vergabe der Liste zertifizierten Sachverständigen im Landkreis Traunstein. Auch bei Anfragen zu thermischen Solaranlagen und Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) zum Thema Windkraft, wurden die Bürgerinnen und Bürger ausführlich informiert. Energetische Förderprogramme Zurzeit gibt es laut dem Förderkompass von BINE für private Haushalte im Bereich Sanierung von Wohngebäuden 30 Förderprogramme. BINE ( ist ein sehr detaillierter Informationsdienst, welcher zu einer Vielzahl an energetischen Lösungen gut verständliche Beschreibungen kostenfrei zur Verfügung stellt. Gefördert wird dieser Dienst durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Viele Förderprogramme werden durch die KFW- Bankengruppe und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) aufgelegt. Auch in einzelnen Kommunen werden für energetische Maßnahmen Förderungen vergeben. 5I
6 Nachfolgend sind beispielhaft die zwei Förderprogramme Energieeffizient Sanieren (KFW) und Marktanreizprogramm (bafa) etwas näher beschrieben. Förderprogramm: Energieeffizient Sanieren Zuschuss Beschreibung: Gefördert werden energetische Maßnahmen an Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohneinheiten), für die vor dem der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde bzw. der Erwerb eines sanierten Hauses sowie einer Eigentumswohnung, die dem Niveau eines KfW-Effizienzhauses entsprechen. Die energetische Sanierung ist auch im Rahmen einer Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen förderfähig, sofern die Nutzungsänderung den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen entspricht. Es darf sich nicht um eine Neubaumaßnahme handeln. Im Zuge der energetischen Bestandssanierung können Wohnflächenerweiterungen am Gebäude durch Ausbau von nicht beheizten Flächen oder Anbau gefördert werden, sofern die Wohnfläche um nicht mehr als 50 m² erweitert wird. Zur Unterstützung bei der Ermittlung der möglichen Energieeinsparungen ist eine Begleitung durch einen Energieberater / Sachverständigen ratsam und bei gewünschten Zuschüssen und Krediten notwendig. Maximal mögliche Zuschüsse pro Wohneinheit (WE): - KfW-Effizienzhaus 55: Zuschuss von 25 % der förderfähigen Investkosten, max ,- EUR pro WE - KfW-Effizienzhaus 70: Zuschuss von 20 % der förderfähigen Investkosten, max ,- EUR pro WE - KfW-Effizienzhaus 85: Zuschuss von 15 % der förderfähigen Investkosten, max ,- EUR pro WE - KfW-Effizienzhaus 100: Zuschuss von 12,5 % der förderfähigen Investkosten, max ,- EUR pro WE - KfW-Effizienzhaus 115: Zuschuss von 10 % der förderfähigen Investkosten, max ,- EUR pro WE - KfW-Effizienzhaus Denkmal: Zuschuss von 10 % der förderfähigen Investkosten, max ,- EUR pro WE - Einzelmaßnahme: Zuschuss von 10 % der förderfähigen Investkosten, max ,- EUR pro WE Das angestrebte energetische Niveau, sowie die geplanten Maßnahmen sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Förderprogramm: Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien- Pelletheizungen Beschreibung: Gefördert werden nur Anlagen, die bereits über ein Heizungssystem verfügen (Gebäudebestand) mit Ausnahme von Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme, die auch im Neubau förderfähig sind. Basisförderung: Automatisch beschickte Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kw bis 100 kw werden im Gebäudebestand ge- 6I
7 fördert. Der Wirkungsgrad des Kessels muss bei mind. 89 % liegen bzw. 90 % bei Pelletöfen mit Wassertasche. Zu den förderfähigen Pelletkesseln gehören auch Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzpellets und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Pufferspeichervolumen von mind. 55 l pro kw Nennwärmeleistung verfügen. Der Zuschuss beträgt 36,- EUR je kw errichtete installierte Nennwärmeleistung. Der Zuschuss beträgt mind. bei: - Pelletöfen mit Wassertasche: 1.400,- EUR - Pelletkesseln: 2.400,- EUR - Pelletkesseln mit neuem Pufferspeicher von mind. 30 l pro kw: 2.900,- EUR Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme zu stellen. VERBRAUCHS- UND KOSTENENTWICKLUNG Bei der Betrachtung der Energieverbräuche und -kosten für Strom und Beheizung wird im Rahmen des Benchmarks bei einer mehrjährigen Darstellung deutlich, welche Veränderungen sich im Laufe der Zeit ergeben. Festzustellen ist, dass die Daten detailliert zu betrachten sind, um der Darstellung auch eine realistische Sichtweise bzw. Aussage zu geben. 7I
8 Steigende Stromkosten durch steigende Strompreise, Flächenmehrungen und Erneuerung der technischen Ausstattung (z. B. EDV an Schulen). Abhängigkeit: Stromaufnahme des Heizungssystems, der Lüftungsanlage, Beleuchtung, wie auch Nutzerverhalten, Energieoptimierung und Witterung. 8I
9 Änderung der Preisfindung ab 2010 der Gaslieferanten bei der Gasversorgung. Preisindex mit Heizölbindung wurde in Börsenorientiert verändert. Wärmeverbrauch ändert sich durch effizientere Anlagen + Dämmmaßnahmen. Unterschiedlicher Heizbedarf (Witterung) ist vor allem bei den Jahren 2010 zu 2011 erkennbar. 9I
10 ZIELE FÜR 2013 UND WEITERHIN - Weiterentwicklung der Kostentransparenz - Entwicklung und Umsetzung von Optimierungskonzepten - Nachhaltige Sicherstellung des Leistungscontrollings - Datenaufbau CAFM (Computergestützes Gebäudemanagement) mit Abbildung technischer Anlagen - Ausschreibung für Reinigungsdienstleistungen 10I
11 Landratsamt Traunstein Papst-Benedikt-XVI.-Platz Traunstein Telefon:+ 49 (861) 58-0 Telefax: + 49 (861)
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