Finanzsituation der Kommunen in Schleswig-Holstein

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1 Finanzsituation der Kommunen in Schleswig-Holstein Kiel, 1. November 201 Referat IV 30 Kommunale Finanzen, Kommunaler Finanzausgleich, Sparkassenwesen im Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 92, Kiel Telefon Telefax Buslinie 41, 42 -Adressen: Kein Zugang für verschlüsselte Dokumente.

2 - 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Rahmenbedingungen Entwicklung Ausblick Kommunale Finanzsituation im Vergleich Bewertung der kommunalen Finanzsituation in Schleswig-Holstein anhand weiterer Kennzahlen Aufgelaufene Defizite Eigenkapital Pensionsrückstellungen Kreisumlagesätze Zusammenfassung Anlagenverzeichnis... 19

3 1. Rahmenbedingungen Die Finanzsituation der Kommunen wird wie die Situation aller öffentlichen Haushalte wesentlich von der konjunkturellen Entwicklung bestimmt. So fließen bei guter Konjunktur höhere Steuereinnahmen in die öffentlichen Kassen, während gleichzeitig geringere soziale Transferleistungen aufzubringen sind. Zur Einschätzung der konjunkturellen Lage wird regelmäßig das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) herangezogen. Daneben beeinflussen besondere Maßnahmen und Entwicklungen wie beispielsweise (Steuer-)Rechtsänderungen, Konjunkturprogramme und zuletzt verstärkte Migrationsbewegungen aus Krisengebieten unmittelbar die Lage der öffentlichen Haushalte. 1.1 Entwicklung Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland war seit 2000 erheblichen Schwankungen unterworfen: Veränderung des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) zum Vorjahr in % ,7 3,3 4,1 3, ,7 1, 1,7 1,2 1,1 0,7 0,4 0, , , : Statistisches Bundesamt, Fachserie 18, Reihe 1.4, Tabellenteil 2.1.1, 2015.

4 - 4 - Von 2002 bis einschließlich 2005 war nur ein geringes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen. Im Kontext dieser allgemeinen Finanzentwicklung hatte sich auch die Situation der kommunalen Haushalte verschlechtert. Zusätzlich führte das Steuersenkungsgesetz 2001 zu Mindereinnahmen bei Steuereinnahmen und Steuerbeteiligungen. Ab 200 verbesserte sich vorübergehend die Lage der kommunalen Haushalte durch eine spürbare konjunkturelle Erholung wie auch aufgrund der Senkung der Gewerbesteuerumlage und der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfeleistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und 2009 beeinträchtigten die heftigen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise die Finanzsituation der Kommunen. Das BIP brach im Zuge der Krise massiv ein. Der Staat setzte als Reaktion hierauf Konjunkturprogramme auf. Seit 2012 zeichnet sich eine Entspannung der Finanzsituation ab. Es zeigte sich in den folgenden Jahren erneut ein stärkeres Wirtschaftswachstum, was sich schließlich auch in den öffentlichen Haushalten positiv bemerkbar machte. Den kommunalen Haushalten kamen und kommen darüber hinaus seit 2011 zahlreiche weitere Maßnahmen des Bundes und des Landes zu Gute, z. B.: Seit 2011 übernahm der Bund schrittweise die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mittlerweile trägt der Bund die Ausgaben zu 100 %. Ab 2012 wurden die Mittel für Kommunen mit aufgelaufenen Defiziten im schleswigholsteinischen kommunalen Finanzausgleich von 50 auf 95 Mio. aufgestockt und neu ausgerichtet. 15 Mio. der zusätzlichen Mittel stammen aus Landesmitteln. 2 Die schleswig-holsteinischen Kommunen wurden ab 2013 über den kommunalen Finanzausgleich zeitnah an den zensusbedingten Mehreinnahmen des Landes beteiligt. Das Land stockte die Betriebskostenförderung für Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder stufenweise seit 2013 auf werden durch Bund und Land für diesen Zweck über 130 Mio. bereitgestellt. Das Land erhöhte die Grunderwerbsteuer von 5 auf,5 % ab 2014, was überschlägig zu einer höheren Finanzausgleichsmasse von etwa 23 Mio. führte. Das Land kompensierte weggefallene Bundesmittel für Schulsozialarbeit und Hortmittagessen ab 2015 mit 13,5 Mio.. Die Mittel sind im Finanzausgleichsgesetz verankert. 2 Zur Neuausrichtung der Unterstützung defizitärer Kommunen wird auf die Darstellung im Internet verwiesen: => Themen und Aufgaben => Kommunales => Kommunale Finanzen => Unterstützung defizitärer Kommunen.

5 - 5 - Das Land stellte ebenfalls ab 2015 zusätzliche Infrastrukturmittel im kommunalen Finanzausgleich von 11,5 Mio. für Kommunen bereit. Von 2015 bis 2020 stellt der Bund 3,5 Mrd. Mittel zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Ab 201 leitet das Land frei werdende Mittel aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes für den Betrieb und Ausbau von Kindertagesstätten an die Kommunen weiter. Das Investitionsvolumen beträgt insgesamt 42 Mio.. Des Weiteren stärkt der Bund die Kommunen seit 2015 durch die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie durch die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer. Gemäß dem zwischen Bund und Ländern am 1. Juni 201 gefassten Beschluss zur Entlastung der Kommunen sollen ab dem Jahr 2018 zusätzliche 4 Mrd. im Verhältnis 3 : 2 über die Umsatzsteueranteile der Kommunen sowie über die Erstattung der Kosten der Unterkunft (KdU) an die Kommunen fließen. Ebenfalls eine weitere Milliarde soll über den Umsatzsteueranteil der Länder gezahlt werden. Der Teil der Bundesentlastung von 34 Mio., der ab 2018 über die Länderhaushalte fließt, wird in ein Infrastrukturprogramm überführt. Das Land stockt in den Jahren 2017 bis 2022 jeweils um 5 Mio. auf. Die Kommunen werden aus dieser Aufstockung von insgesamt 30 Mio. ihren Anteil an der kommunalen Investition an den Krankenhäusern erbringen. Der Bund übernimmt darüber hinaus genauso auf Basis des o. g. Beschlusses befristet für drei Jahre die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II für die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen ab 201. Des Weiteren steht aktuell eine Erhöhung der Zuweisung des Landes zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen von 70 Mio. auf 80 Mio. ab 2017 im Raum. Mit dieser Erhöhung der Zuweisung trägt das Land dem gestiegenen Finanzierungsbedarf Rechnung. Eine große und unerwartete Herausforderung stellte ab dem zweiten Halbjahr 2015 die sprunghafte Zunahme der Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber dar. Während im Jahr 2014 noch etwa 7.00 Menschen Schutz in Schleswig-Holstein gesucht haben, waren es im Jahr 2015 über Menschen, für die Schleswig-Holstein zuständig war. Mittlerweile sind die Zugangszahlen wieder gesunken, befinden sich aber auf einem im Vergleich zu den Jahren vor 2014 immer noch hohem Niveau. Bis einschließlich Ende Oktober 201 wurden noch knapp Asylsuchende in den Erstaufnahmeeinrichtungen Schleswig- Holsteins registriert. Die weitere Zugangsentwicklung ist sehr schwierig zu prognostizieren. Wenngleich die Asylerstantragstellerzahlen in Deutschland zurzeit im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken sind, befindet sich die Zahl der weltweit auf der Flucht befindlichen Menschen nach Schätzungen des UNHCR-Global auf einem absoluten Höchststand. Die Auswirkungen die-

6 - - ser Fluchtbewegungen auf Deutschland hängen von einer Reihe ungewisser politischer Entwicklungen ab, so dass eine Prognose zur Zahl der Asylerstantragsteller zurzeit unterbleibt. Land und Kommunen befinden sich fortlaufend im Dialog über die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Zugang von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Als Fortführung/ Ergänzung der bisher geleisteten umfangreichen Unterstützung hat das Land mit den kommunalen Landesverbänden am 7. November 201 eine weitere Vereinbarung geschlossen: Danach soll der Personenkreis, für den eine Integrations- und Aufnahmepauschale geleistet wird, erweitert werden. Bei der Erweiterung handelt es sich insbesondere um Personen, die über den sogenannten Familiennachzug nach Schleswig-Holstein gelangen. Auch sogenannte begleitete unbegleitete minderjährige Ausländer und nachgeborene Kinder sind von dieser Erweiterung des Personenkreises erfasst. Um die Wahrnehmung der unterschiedlichen Integrationsaufgaben und -leistungen auf kommunaler Ebene finanziell abzusichern, wird das Land die Kommunen daneben künftig mit einem zugangsunabhängigen Integrationsfestbetrag unterstützen. Für den Integrationsfestbetrag stehen 2017 und 2018 jeweils 17 Mio. zur Verfügung. Die Integrations- und Aufnahmepauschale soll und 2018 mindestens 750 pro verteiltem Flüchtling betragen. Die Kommunen werden dem Land noch einen geeinten Vorschlag zur Aufteilung des Integrationsfestbetrages unterbreiten. Darüber hinaus richtet das Land mit den Kommunen für 2017 und 2018 einen gemeinsamen Restrukturierungsfonds für vorgehaltenen Wohnraum mit einer vom Land geleiteten Geschäftsstelle ein. Das Land wird für den Fonds einmalig 10 Mio. aufbringen, die zur Finanzierung aufgelaufener Altkosten und zum Abbau von Überkapazitäten dienen. Das Land unterstützt des Weiteren die Prozessentwicklung in den Kommunen zur zeitnahen Information der Flüchtlinge nach ihrer Ankunft über Angebote von Beratung, Betreuung, Bildung, Sprache, Arbeit, Sozialleistungen etc. Zu diesem Zweck wird es Beratungsleistungen im Umfang von bis zu finanzieren. Aufgrund sich fortlaufend ändernder Rahmenbedingungen bedürfen die zwischen Land und Kommunen geschlossenen Vereinbarungen einer ständigen Überprüfung und in Anbetracht neuer Herausforderungen einer Zusammenarbeit bei der Entwicklung nachhaltiger Lösungen. Trotz - oder besser wegen - der besonderen Herausforderungen darf das Ziel der Haushaltskonsolidierung jedoch nicht vernachlässigt werden. Dem Abbau der aufgelaufenen Defizite muss im Interesse der nachfolgenden Generationen weiterhin eine hohe Priorität eingeräumt werden. Spürbare Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung sind bei einer Reihe von Kommunen bereits zu verzeichnen.

7 Ausblick Nach der aktuellen Steuerschätzung von November 201 können Bund, Länder und Kommunen auch in den nächsten Jahren mit soliden Steuereinnahmen rechnen. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat seine letzte Prognose vom Mai 201 im Wesentlichen bestätigt. In dem Ergebnis spiegeln sich die unverändert günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, die robuste Inlandsnachfrage und die hohe Beschäftigung wider. 3 Für das Jahr 201 wird ein Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts von 1,8 % erwartet. Für 2017 wird mit einer Wachstumsrate von 1,4 % gerechnet. Die Gesamteinnahmen der Kommunen steigen 2017 gegenüber 201 beträchtlich und zwar von 4.425,4 um 390,5 auf 4.815,9 Mio. (vgl. Anlage 1). Dies stellt den höchsten absoluten Zuwachs seit 2001 dar. Einnahmeentwicklung der schleswig-holsteinischen Kommunen in Mio , , , , , , , , , , , , , KFA Steuern* Gesamt * incl. Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, Familienleistungsausgleich, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern. 3 Vgl. Ergebnis der 149. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen und Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom

8 Kommunale Finanzsituation im Vergleich Für den Vergleich der kommunalen Finanzsituation liegen statistische Vergleichswerte anderer Bundesländer vor. Insbesondere eignet sich ein Vergleich mit den bundesdeutschen Flächenländern. Regelmäßig statistisch ermittelt werden beispielsweise: Kassenkredite der Kernhaushalte (Anlage 4) Schulden der Kernhaushalte (Anlage 5) Kassenkredite und Schulden (Gesamtverschuldung) der Kernhaushalte (Anlage ) Kassenkredite und Schulden (Gesamtverschuldung) der Kernhaushalte einschließlich Extrahaushalte (Anlage 7) Finanzvermögen einschließlich Extrahaushalte (Anlage 8) Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen (Anlage 9) Hebesätze der Realsteuern Realsteuervergleich (Anlage 10) Hierzu ist anzumerken: Durch die in Schleswig-Holstein bereits zweimal eröffnete Möglichkeit, Kassenkredite durch Kredite abzulösen, ist der Zusammenhang zwischen Kassenkrediten und der Höhe der nicht abgedeckten Fehlbeträge nicht mehr uneingeschränkt herstellbar. Dies mindert den Aussagewert der einzelnen Kennzahlen Kassenkredite und Schulden. Daher sollte vorrangig auf die Gesamtverschuldung abgestellt werden. Hinzu kommt, dass durch Ausgliederung kommunaler Einrichtungen Schulden vielfach nicht mehr in den Kernhaushalten der Kommunen, sondern in Extrahaushalten und bei sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nachgewiesen werden. Daher gewinnt eine Gesamtbetrachtung an Bedeutung. Die Extrahaushalte bilden nach dem Schalenkonzept der Finanzstatistik zusammen mit den Kernhaushalten den öffentlichen Gesamthaushalt. Sie sind definiert als institutionelle Einheiten (Merkmal: Entscheidungsfreiheit und vollständiges Rechnungswesen) die von Kommunen kontrolliert werden (mehr als 50 % der Kapital- oder Stimmrechte) und bei denen es sich um Nichtmarktproduzenten (nicht mehr als 50 % der Produktionskosten werden durch Umsätze gedeckt) oder Hilfsbetriebe (erwirtschaften ihre Umsätze größtenteils mit dem öffentlichen Bereich) handelt.

9 - 9 - Nicht zu den Extrahaushalten zählen z. B. überwiegend Krankenhäuser, Verkehrsunternehmen sowie Ver- und Entsorgungsunternehmen (Marktproduzenten). Fazit: Die Kennzahl Kassenkredite und Schulden (Gesamtverschuldung) der Kernhaushalte einschließlich Extrahaushalte gibt also ein umfassenderes Bild über die Finanzsituation der Kommunen, als es die begrenzte Betrachtung der Kernhaushalte bzw. der einzelnen Kennzahlen Kassenkredite oder Schulden erlaubt. Diese Kennzahl ist detailliert in der Anlage 7 dargestellt und wird im Folgenden betrachtet: Die kommunale Gesamtverschuldung je Einwohner ist in Schleswig-Holstein erfreulicherweise weiterhin vergleichsweise niedrig. So belief sich 2015 die kommunale Gesamtverschuldung in Schleswig-Holstein auf 1.39 pro Einwohner. Die durchschnittliche kommunale Gesamtverschuldung aller Flächenländer lag dagegen bei pro Einwohner. Entwicklung der Kassenkredite und Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich Extrahaushalte in / Einwohner SH Ø Flächenländer Die schleswig-holsteinischen Kommunen stehen damit auch 2015 hinsichtlich der Gesamtverschuldung pro Einwohner insgesamt besser da als die Kommunen in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Die schleswig-holsteinischen Kommunen schnitten 2015 lediglich schlechter ab als die Kommunen in Baden-Württemberg und Bayern sowie in den ostdeutschen Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Im Zeitablauf zeigt sich in den Flächenländern eine kontinuierliche Steigerung der Gesamtverschuldung pro Einwohner. In Schleswig-Holstein allerdings stieg die kommunale Gesamtverschuldung pro Einwohner seit 2014 weniger stark als insgesamt in den Flächenländern.

10 Weitere wichtige Größen zu Beurteilung der Finanzlage von Kommunen stellen die Hebesätze der Kommunen für die Realsteuern dar. Der Realsteuervergleich ermöglicht auf Basis gewogener Durchschnittshebesätze einen Vergleich mit Kommunen anderer Länder. Diese Vergleiche sind Gradmesser für die Ausschöpfung von Gestaltungsmöglichkeiten bei den Realsteuerhebesätzen und zeigen mögliche Entlastungspotentiale für Kommunen auf. Im Realsteuervergleich 2015 der Anlage 10 zu diesem Bericht liegt nach wie vor der gewogene durchschnittliche Hebesatz in Schleswig-Holstein in allen 3 Steuerarten deutlich unter dem gewogenen Durchschnittshebesatz für Deutschland insgesamt. 4 Bei der Grundsteuer B hat kein anderes Bundesland einen niedrigeren gewogenen durchschnittlichen Hebesatz als die schleswig-holsteinischen Kommunen. Bei der Gewerbesteuer haben nur 4 Bundesländer einen leicht niedrigeren gewogenen durchschnittlichen Hebesatz. 500 Realsteuervergleich Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer SH Ø Deutschland Hätten die Kommunen in Schleswig-Holstein 2015 bei der Grundsteuer A einen Durchschnittshebesatz wie die Kommunen der Flächenländer gehabt, hätten sich Mehreinnahmen von 0,9 Mio. ergeben. Bei der Grundsteuer B wären es 84,8 Mio. und bei der Gewerbesteuer 85,7 Mio. gewesen. Zusätzliche Ertrags-/ Haushaltskonsolidierungspotentiale für schleswig-holsteinische Kommunen sind also grundsätzlich gegeben. Einige Kommunen haben dies erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. 4 Vgl. hierzu auch

11 Die aktuellen einzelnen Steuersätze der kreisfreien Städte, der kreisangehörigen Städte über Einwohner sowie der Konsolidierungskommunen ergeben sich aus der Anlage 12 zu diesem Bericht. Nach Auswertung der übrigen oben genannten Kennzahlen haben schleswig-holsteinische Kommunen 2015 im Vergleich aller Flächenländer des Weiteren deutlich geringere Kassenkredite pro Einwohner in den Kernhaushalten, (Anlage 4) Kommunen in Schleswig-Holstein Kommunen der Flächenländer geringfügig höhere Schulden pro Einwohner in den Kernhaushalten, (Anlage 5) Kommunen in Schleswig-Holstein Kommunen der Flächenländer eine geringere Gesamtverschuldung pro Einwohner in den Kernhaushalten, (Anlage ) Kommunen in Schleswig-Holstein Kommunen der Flächenländer ein geringeres Finanzvermögen pro Einwohner einschließlich Extrahaushalte, (Anlage 8) Kommunen in Schleswig-Holstein Kommunen der Flächenländer eine geringere Bürgschaftssumme pro Einwohner. (Anlage 9) Kommunen in Schleswig-Holstein Kommunen der Flächenländer

12 Bewertung der kommunalen Finanzsituation in Schleswig-Holstein anhand weiterer Kennzahlen Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen innerhalb Schleswig-Holsteins kann anhand weiterer Kennzahlen beurteilt werden. Hinsichtlich der Ermittlung der Kennzahlen und deren Validität gilt es jedoch zu beachten: Bis 200 galt für alle Kommunen mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht in Schleswig-Holstein. Seit 2007 ist es den Kommunen überlassen, alternativ ein doppisches Rechnungswesen anzuwenden (Wahlfreiheit) 5. Mit dem System der doppelten Buchführung soll ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt werden. Seit 2007 hat die Anzahl der Kommunen, die ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen, kontinuierlich zugenommen (vgl. Anlage 13). Zum Jahr 201 haben % aller Kommunen ihr Haushaltsrecht auf die Doppik umgestellt, darunter alle Kreise und kreisfreien Städte sowie 1 der 17 kreisangehörigen Städte, die der Aufsicht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten unterstehen. Die Umstellung auf die Doppik verläuft vor Ort nicht völlig reibungslos. Dies hat zur Folge, dass bei einer Reihe von Kommunen aktuelle Jahresabschlüsse fehlen. So beruhen die Angaben in der Anlage 2 zu Jahresergebnissen und aufgelaufenen Defiziten für 2015 überwiegend noch auf Sollzahlen der Haushaltspläne. Diese Zahlen waren nach der bisherigen Erfahrung häufig deutlich pessimistischer als die späteren tatsächlichen Ergebnisse. Es ist daher anzunehmen, dass die in der Anlage 2 enthaltenen (Soll-) Zahlen sich noch verbessern. Auch aktuelle Verlautbarungen der Kommunen z. B. im Rahmen der Berichterstattung zur Konsolidierungshilfe deuten erfreulicherweise auf z. T. erhebliche Verbesserungen hin. Dies gilt es bei der Interpretation der Angaben in der Anlage 2 zu berücksichtigen. Der Aussagegehalt der Kennzahlen zum Eigenkapital (Eigenkapital und Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme) leidet ebenfalls unter der begrenzten Datenlage aufgrund ausstehender Jahresabschlüsse doppisch buchender Kommunen. Dies lässt die Kommunalaufsicht im Übrigen nicht unberücksichtigt. Das Nichtvorliegen von Jahresabschlüssen für Vorjahre kann dazu führen, dass eine Genehmigung für genehmigungspflichtige Festsetzungen in der Haushaltssatzung von der Kommunalaufsicht nicht erteilt werden kann. Als milderes Mittel kann für die Haushaltsgenehmigungsverfahren 2017 bei Kommunen, deren Jahresabschlüsse bis einschließlich 2014 nicht vorliegen, eine Zurückstellung durch die Kommunalaufsicht erwogen werden 7. 5 Neben Schleswig-Holstein haben lediglich die Kommunen in Bayern, Thüringen und befristet Baden- Württemberg eine Wahlfreiheit. In allen übrigen Flächenländern ist ausschließlich ein doppisches Rechnungswesen anzuwenden. Zu den genannten Städten gehört auch die Stadt Kaltenkirchen. Der Landrat des Kreises Segeberg ist bis Ende 201 zur Kommunalaufsicht über die Stadt Kaltenkirchen herangezogen worden. 7 Vgl. Ziff des Haushaltserlasses 2017 vom 8. September 201, Themen & Aufgaben Kommunales Kommunale Finanzen Finanzsituation der Kommunen, Haushaltserlass.

13 Die Kommunen bleiben auch in Zukunft aufgefordert, mit Nachdruck die noch ausstehenden Jahresabschlüsse zu erstellen. Anzahl fehlender Jahresabschlüsse von den 30 doppisch buchenden Kommunen unter der Kommunalaufsicht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten Des Weiteren gilt es zu beachten, dass das (aufgelaufene) Defizit in Kameralistik und Doppik auf unterschiedlichen Größen beruht. Ein Defizit im kameralen Sinn entsteht immer dann, wenn der so genannte freie Finanzspielraum negativ ist - also dann, wenn der Saldo der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts negativ ist. Die Defizite müssen spätestens im übernächsten Haushaltsjahr abgedeckt werden, auch wenn hierdurch wieder ein neues Defizit erwirtschaftet wird oder sich ein vorhandenes Defizit erhöht. Das aufgelaufene Defizit im kameralen Sinn besteht daher aus der Summe der negativen freien Finanzspielräume der beiden Vorjahre und gibt an, in welcher Höhe in den Vorjahren Defizite erwirtschaftet worden sind, die nicht durch Überschüsse ausgeglichen werden konnten. Bei Kommunen, die ihre Haushaltswirtschaft bereits auf die Doppik umgestellt haben, ergibt sich das aufgelaufene Defizit aus dem aufgelaufenen Defizit zum Ende des Jahres vor der Umstellung auf die Doppik zuzüglich der nach der Umstellung auf die Doppik erwirtschafteten Jahresfehlbeträge und abzüglich der erwirtschafteten Jahresüberschüsse in der Ergebnisrechnung. In der Ergebnisrechnung werden im Gegensatz zur Kameralistik Erträge und Aufwendungen abgebildet.

14 Auf den Ausweis der Summen in der Anlage 2 wird für die Jahre 2008 bis 2015 aufgrund der vorgenannten Ausführungen teilweise verzichtet. 3.1 Aufgelaufene Defizite Für die aufgelaufenen Defizite gibt es keine amtliche Statistik. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten hat hierzu eigene Erhebungen angestellt. Wenn auch die Daten zu den aufgelaufenen Defiziten aufgrund der vorgenannten Einschränkungen nur vorsichtig verwendet werden dürfen, so zeichnet sich doch die folgende Entwicklung ab: Von 11 Kreisen haben bereits 8 einen Jahresabschluss für 2014 vorgelegt. 9 von 11 Kreisen konnten auf Basis der vorliegenden (Soll-)Daten ein positives Jahresergebnis verzeichnen. Nur die Kreise Nordfriesland und Rendsburg-Eckernförde wiesen mit -0,5 Mio. bzw. - 1,4 Mio. negative Ergebnisse für 2014 aus. Dementsprechend konnten die Kreise insgesamt ihre aufgelaufenen Defizite von -197 Mio auf -154 Mio deutlich reduzieren gelang es den Kreisen Segeberg und Stormarn, ihre aufgelaufenen Defizite auszugleichen. Für 2015 ist für die Kreise insgesamt von einem weiteren Abbau der aufgelaufenen Defizite auszugehen. Dies ist bereits aus den vorliegenden (Soll-)Daten erkennbar. Aktuelle Schätzungen der Kreise im Rahmen der Berichterstattung zur Konsolidierungshilfe deuten erfreulicherweise auf einen noch höheren Abbau der Defizite hin. Zudem ist auch dem Kreis Dithmarschen 2015 der Ausgleich seiner aufgelaufenen Defizite gelungen. Mit dieser Entwicklung heben sich die Kreise von der Finanzentwicklung in den übrigen Bereichen positiv ab. Bei den kreisfreien Städten liegen 3 von 4 Jahresabschlüssen für das Haushaltsjahr 2014 vor. Nur von der Hansestadt Lübeck steht noch der Jahresabschluss 2014 aus. Bis auf die Stadt Neumünster verzeichneten alle kreisfreien Städte 2014 Defizite. Insgesamt stiegen hierdurch die aufgelaufenen Defizite bei den kreisfreien Städten weiter deutlich an. Bei den kreisangehörigen Städten, die der Aufsicht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten unterstehen, liegen für 2014 erst 7 und für 2013 erst 9 von 1 Jahresabschlüssen vor. Auf Basis der vorliegenden (Soll-)Daten zeichnet sich ein weiterer Anstieg der aufgelaufenen Defizite ab. Hier bleibt die tatsächliche Entwicklung abzuwarten. Bei den 5 Konsolidierungskommunen unter Einwohner liegen für 2014 ebenfalls kaum Ist-Ergebnisse vor: Lediglich die Stadt Schwarzenbek hat ihren Jahresabschluss 2014 fertiggestellt. Sämtliche Konsolidierungskommunen unter Einwohner haben bzw. erwarten 2014 noch negative Ergebnisse. Auf Basis der vorliegenden (Soll-)Daten zeichnet sich auch hier ein weiterer Anstieg der aufgelaufenen Defizite 2014 ab. Eine endgültige Bewertung kann jedoch auch hier erst nach Vorlage der Jahresabschlüsse erfolgen. Die vorliegenden (Soll-)Daten lassen erwarten, dass die aufgelaufenen Defizite 2014 bei den betrachteten Kommunen insgesamt weiter steigen. Wesentliche Anteile entfallen dabei auf die kreisfreien Städte. Von dieser Entwicklung konnte sich allein die Gruppe der Kreise absetzen. Hier sanken in Summe sogar seit 2013 die aufgelaufenen Defizite.

15 Obwohl die Kommunen 2015 den hohen Zustrom an Schutzsuchenden zu bewältigen hatten, ist absehbar, dass sich in Schleswig-Holstein die Finanzlage der Kommunen 2015 weiter verbessert hat. Ob sich der Bestand an den in vergangenen Jahren aufgelaufenen Defiziten bei den Kommunen in Schleswig-Holstein erstmals wieder reduziert haben wird, bleibt abzuwarten. Dies kann erst nach Vorlage aller Jahresabschlüsse mit Gewissheit gesagt werden. 3.2 Eigenkapital Das Eigenkapital einer Kommune besteht aus den Bilanzpositionen Allgemeine Rücklage, Sonderrücklage, Ergebnisrücklage, vorgetragener Jahresfehlbetrag und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ( 48 GemHVO-Doppik). Die Entwicklung des Eigenkapitals zeigt, ob es der Kommune gelingt, ihr Nettovermögen zu erhöhen. Ziel der Kommune muss es sein, ihr Eigenkapital stetig zu erhöhen, da sowohl durch die Preissteigerung als auch durch erhöhte Anforderungen von Bürgerinnen und Bürgern und Wirtschaft an die öffentliche Infrastruktur ein stetig sich erhöhendes Anlagevermögen der Kommune zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Nur wenn das Eigenkapital ebenfalls entsprechend zunimmt, kann das Verhältnis der Finanzierung des Vermögens der Kommune durch Eigenkapital und Fremdkapital gewahrt werden. Die Entwicklung des Anteils des Eigenkapitals an der Bilanzsumme im Laufe der Jahre zeigt, ob dies der Kommune gelungen ist. Die Eigenkapitalausstattung ist in Anlage 3 dargestellt. Sie beruht auf einer Auswertung von im Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten vorliegenden Jahresabschlüssen. Auch wenn aufgrund fehlender Jahresabschlüsse aktuelle Angaben zur Eigenkapitalausstattung vielfach nicht gemacht werden können, wird deutlich, dass die Eigenkapitalausstattung der Kommunen sehr heterogen ist. 3.3 Pensionsrückstellungen Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Periodengerechtigkeit spielt auch die Entwicklung der Pensionsrückstellungen bei der Beurteilung der finanziellen Situation der Kommunen eine Rolle. Die Pensionsrückstellungen sind zwar heute noch nicht zahlungswirksam, gleichwohl stellen sie finanzielle Verpflichtungen dar. Veränderungen bei den Pensionsrückstellungen beeinflussen die Jahresergebnisse. Die Pensionsrückstellungen der schleswig-holsteinischen Kommunen haben sich in den Jahren 2010 bis 2015 kontinuierlich erhöht: 8 8 Seit 2014 einschließlich kommunaler Zweckverbände

16 - 1 - Entwicklung der Pensionsrückstellungen der schleswig-holsteinischen Kommunen von Kreisumlagesätze Die 11 Kreise in Schleswig-Holstein sind umlagefinanzierte Gebietskörperschaften. Soweit die sonstigen Einnahmen oder Erträge und Einzahlungen eines Kreises seinen Bedarf nicht decken, ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben (vgl. 19 Absatz 1 FAG). 9 Die Kreisumlage ist somit ein wesentliches Finanzierungsinstrument der Kreise. Bis 2014 hatten die Kreise die Möglichkeit, neben der allgemeinen Kreisumlage auch eine Zusatzkreisumlage von abundanten Gemeinden zu erheben. Mit der Reform des kommunalen Finanzausgleiches zum Jahr 2015 ist auch das Instrument der Kreisumlage modifiziert worden. Dabei wurde die Zusatzkreisumlage zugunsten einer Stärkung der Finanzausgleichsumlage (vgl. 21 FAG) gestrichen. Die Entwicklung des gewogenen durchschnittlichen Umlagesatzes für die allgemeine Kreisumlage ist in der Anlage 11 dargestellt. In den vergangenen 10 Jahren hat sich dieser durchschnittliche Umlagesatz von 35,01 % (200) auf 3,17 % (201) um etwa einen Prozentpunkt moderat erhöht. Von 2015 auf 201 haben die Kreise Nordfriesland, Ostholstein und Stormarn ihre Umlagesätze angehoben. 9 Art. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs vom 10. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 473)

17 4. Zusammenfassung Nach der aktuellen Steuerschätzung von November 201 können Bund, Länder und Kommunen auch in den nächsten Jahren mit soliden Steuereinnahmen rechnen. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat seine letzte Prognose vom Mai 201 im Wesentlichen bestätigt. In dem Ergebnis spiegeln sich die unverändert günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, die robuste Inlandsnachfrage und die hohe Beschäftigung wider. 10 Für das Jahr 201 wird ein Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts von 1,8 % erwartet. Für 2017 wird mit einer Wachstumsrate von 1,4 % gerechnet. Die Gesamteinnahmen der Kommunen steigen 2017 gegenüber 201 beträchtlich und zwar von 4.425,4 um 390,5 auf 4.815,9 Mio.. Dies stellt den höchsten absoluten Zuwachs seit 2001 dar. Darüber hinaus verfügen schleswig-holsteinische Kommunen über weitere denkbare Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu steigern. Im Realsteuervergleich 2015 liegt der gewogene durchschnittliche Hebesatz in Schleswig-Holstein sowohl bei der Grundsteuer A und B wie auch bei der Gewerbesteuer deutlich unter den gewogenen durchschnittlichen Hebesätzen der Kommunen in den bundesdeutschen Flächenländern. Hinsichtlich der Gesamtverschuldung pro Einwohner in den Kernhaushalten einschließlich der Extrahaushalte ist zu konstatieren, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein im Vergleich zu den bundesdeutschen Flächenländern eine deutlich niedrigere Verschuldung aufweisen. In Schleswig-Holstein belief sich 2015 die kommunale Gesamtverschuldung durchschnittlich auf 1.39 pro Einwohner, während der Durchschnitt der Kommunen der Flächenländer mit pro Einwohner deutlich höher lag. Die vorliegenden (Soll-)Daten lassen erwarten, dass die aufgelaufenen Defizite 2014 bei den betrachteten Kommunen insgesamt weiter steigen. Wesentliche Anteile entfallen dabei auf die kreisfreien Städte. Ganz anders sieht es in den Kreisen aus. Diese konnten sich seit 2013 von der Finanzentwicklung in den übrigen Kommunen abkoppeln. Hier sanken in Summe sogar die aufgelaufenen Defizite. Und auch nach aktuellen Erkenntnissen ist 2015 hier mit einem weiteren Abbau der aufgelaufenen Defizite zu rechnen. Eine große und unerwartete Herausforderung stellte ab dem zweiten Halbjahr 2015 die sprunghafte Zunahme der Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber dar. Mittlerweile sind die Zugangszahlen wieder gesunken, befinden sich aber auf einem im Vergleich zu den Jahren vor 2014 immer noch hohem Niveau. Die weitere Zugangsentwicklung ist sehr schwierig zu prognostizieren. Land und Kommunen befinden sich fortlaufend im Dialog über die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Zugang von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Als Fortführung/ Ergänzung der bisher geleisteten umfangreichen Unterstützung hat das Land mit den kommunalen Landesverbänden am 7. November 201 eine weitere Vereinbarung geschlossen: 10 Vgl. Ergebnis der 149. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen und Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom

18 Aufgrund sich fortlaufend ändernder Rahmenbedingungen bedürfen die zwischen Land und Kommunen geschlossenen Vereinbarungen einer ständigen Überprüfung und in Anbetracht neuer Herausforderungen einer Zusammenarbeit bei der Entwicklung nachhaltiger Lösungen. Trotz - oder besser wegen - der besonderen Herausforderungen darf das Ziel der Haushaltskonsolidierung jedoch nicht vernachlässigt werden. Dem Abbau der aufgelaufenen Defizite muss im Interesse der nachfolgenden Generationen weiterhin eine hohe Priorität eingeräumt werden. Spürbare Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung sind bei einer Reihe von Kommunen bereits zu verzeichnen. Obwohl die Kommunen 2015 den hohen Zustrom an Schutzsuchenden zu bewältigen hatten, ist absehbar, dass sich in Schleswig-Holstein die Finanzlage der Kommunen 2015 weiter verbessert hat. Ob sich der Bestand an den in vergangenen Jahren aufgelaufenen Defiziten bei den Kommunen in Schleswig-Holstein erstmals wieder reduziert haben wird, bleibt abzuwarten. Dies kann erst nach Vorlage aller Jahresabschlüsse mit Gewissheit gesagt werden.

19 5. Anlagenverzeichnis Einnahmen der Kommunen aus Finanzausgleich und Steuern 2 Entwicklung der freien Finanzspielräume, Jahresergebnisse und aufgelaufenen Defizite in Mio. 3 Eigenkapital und Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme 4 Entwicklung der Kassenkredite der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände der Flächenländer 5 Entwicklung der Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände der Flächenländer Entwicklung der Kassenkredite und Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände der Flächenländer 7 Entwicklung der Kassenkredite und Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände der Flächenländer einschließlich Extrahaushalte 8 Entwicklung des Finanzvermögens der Gemeinden und Gemeindeverbände der Flächenländer einschließlich Extrahaushalt 9 Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleitungen der Gemeinden und Gemeindeverbände 10 Realsteuervergleich Entwicklung der Umlagesätze für die Kreisumlage 12 Steuersätze der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Städte über Einwohner und Konsolidierungskommunen 13 Darstellung der Anzahl der Kommunen, die in den letzten Jahren ihr Rechnungswesen auf die Doppik umgestellt haben

20 Anlage 1, Seite 1 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Stand: IV 30 - Einnahmen der Kommunen aus Finanzausgleich und Steuern (in Mio. ) Jahr Veränd. Sp. 2 + / - Vorjahr 4 Verbundquote Festgesetzte darin Abrechnung (einschl Finanzausgleichsmasse Familienleistungsausgleich - FLA) Gesamt "normal" Aufteilung Gemeindeant. Familienleistungsausgl. Summe Einkommenst. Sp. 5 + Veränd. Sp. 7 Gemeindeant. + / - Vorjahr Umsatzsteuer , ,5 1,11 (-14,5) J , 939,5 2,12 114,0 1, ,5 +129,8 95,9 2 +5, , , ,0 942,0 92, ,0-19,5 99,0 +3, , ,0 15 (-44,4) K (-70,1) (+25,7) +9,5 1.00,8 94, ,7 +7,7 100,4 +1, , ,3 1 (+5,1) L (+94,3) (-29,2) +174, ,3 104, ,2 +52,5 105,8 +5, , , (+2,3) M (+58,8) (+3,5) +115,3 1.12,0 102, ,5 +74,3 121,1 +15, , , (-39,4) N ,0 1.13,0 107, ,5 +42,0 125,0 +3, , ,9 (+1,8) O , ,0 110, ,7 +58,2 15,0 +31, , , (+18,0) P ,7 1.27,0 115, 1.391, +2,9 121, , , , , ,0 119, 1.40, +9,0 12,0 +5, , , , ,0 123, ,7 +72,1 130,0 +4, Veränd. Sp. 9 + / - Vorjahr 10 Jahr Summe Veränd. Sp. 11 Grundsteuer Grundsteuer Gewerbesteuer sonstige Sp / - Vorjahr A B netto Gemeindest ,9 +5,3 20,3 3 33, ,5 2 5, ,4 +155, ,3 +10, ,5 +8, 20,9 370,9 847,5 2, 1.301,9 +13, ,4 +100, ,1 +15, 21,1 378,1 928,9 8,3 1.39,4 +94, ,5 +20, ,3 +232,2 21,7 392,1 895, 74, ,1-12, ,4 +219, ,2 +204,9 22,0 403, ,3 78, ,1 +137, ,3 +341, ,1 +24,9 23,0 414, ,0 78, ,3 +3, ,4 +28, , +281,5 23,0 420, ,0 78,3 1.33,3 +109, ,9 +390, ,2 +50, 23,0 427, ,0 78,3 1.7,3 +34, ,5 +84, ,2 +108,0 23,0 433,0 1.1,0 78, ,3 +33, ,5 +141, ,5 +145,3 23,0 439, ,0 78, ,3 +40,0 5.22,8 +185,3 1 4 Summe Sp Veränd. Sp / - Vorjahr Gesamtsumme Sp Veränd. Sp / - Vorjahr 20 1 : Nach Haushaltsansätzen im Landeshaushaltsplan, ab 2017 Steuerschätzung vom November 201 J : 3. und endgültige Abrechnungstranche KFA 2008 (+ 1,9 Mio. ), Abrechnung 2 : 2001 bis 2015 Ergebnisse nach Gemeindefinanzreformgesetz, ab 201 Steuerschätzung vom November 201 KFA 2009 (-72,1 Mio. ) sowie Abrechnung FLA 2007 (-1,7 Mio. ) und 2008 (-2, Mio. ) 3 : 2001 bis 2014 Ergebnisse nach Rechnungsstatistik, 2015 Ergebnis nach Kassenstatistik, ab 201 Steuerschätzung vom November 201 K : Abrechnung KFA 2010 (-123,1 Mio. ), Abrechnung KFA 2011 (+52,3 Mio. ) und 4 : Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Jagdsteuer und sonst. Steuern (für 2017 ff. fortgeschrieben) 1. Abrechnungstranche Glättung KFA 2012 und KFA 2013 (+25,7 Mio. ) sowie Abrechnung FLA 2009 (+0,2 Mio. ) und 2010 (+0,5 Mio. ) 11 : 2011 Verringerung der Finanzausgleichsmasse um 0,15 Mio. als kommunaler Anteil zur Finanzierung von XPersonenstand, L : 2. Abrechnungstranche Glättung KFA 2012 und KFA 2013 (+5,8 Mio. ) ab 2011 Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um jährlich 10 Mio. zur erhöhten Förderung von Kindertagesstätten sowie Abrechnung FLA 2012 (-0,7 Mio. ) 12 : Überproportionaler Anstieg aufgrund eines Einzelsteuerfalls im 2. Quartal 2011 M : 3. Abrechnungstranche Glättung KFA 2012 und KFA 2013 (+25,7 Mio. ) 13 : Familienleistungsausgleich 2011 einschließlich positiver Abrechnungsbeträge 2007 (9,7 Mio. ) und 2008 (14, Mio. ) und darüber hinausgehende Abrechnung KFA 2013 (+3, Mio. ) 14 : Ab 2012 Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um jährlich 15,5 Mio. (0,5 Mio. Euro Verlagerung der Frauenberatungsstellen in den N : Abrechnung KFA 2014 (-39,0 Mio. ) sowie Abrechnung FLA 2013 (- 0,4 Mio. ) Finanzausgleich/Vorwegabzug 'Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen' sowie 15 Mio. Euro Aufstockung O : Abrechnung KFA 2015 (+2,1 Mio. ) sowie Abrechnung FLA 2011 (-0,5 Mio. Euro) aus Landesmitteln bis 2018 für Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation) und FLA 2014 (+0,2 Mio. Euro) 15 : Ab 2013 Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um jährlich 0,553 Mio. Euro zur Erhöhung des Vorwegabzuges 'Förderung von P : voraussichtliche Abrechnung KFA 201 (+18,0 Mio. ) Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen') 1 : Ab 2014 einschließlich Einbeziehung der Auswirkungen aufgrund einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer (1,5 %-Punkte, Anstieg der Finanzausgleichsmasse 2014 um rd. 14,3 Mio. ) 17 : Ab 2015 erfolgen die Angaben zur Verbundquote und zur festgesetzten Finanzausgleichsmasse auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs. 18 : Ab 2017 geplante Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um jährlich 10 Mio. zur erhöhten Förderung von Kindertagesstätten (vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlussfassung durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag) 19 : Der Entwurf des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen (BR-Drs. 545/1), der eine Entlastung der Kommunen beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer vorsieht, ist noch nicht berücksichtigt

21 Anlage 1, Seite 2 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Stand: IV 30 - Einnahmen der Kommunen aus Finanzausgleich und Steuern (in Mio. ) Festgesetzte darin Abrechnung (einschl Verbund- Finanzaus- Familienleistungsausgleich - FLA) Veränd. Sp. 2 Gemeindeant. Familien- Summe Veränd. Sp. 7 Gemeindeant. Veränd. Sp. 9 Jahr quote gleichsmasse Gesamt "normal" Aufteilung + / - Vorjahr Einkommenst. leistungsausgl. Sp / - Vorjahr Umsatzsteuer + / - Vorjahr ,78 93,5 (-52,9) C (-24,9) 5 D , ,7 (-9,) E (-25,0) 7 8 F ,74 971,9 9 (-12,8) G (-47,8) (+35,0) , ,4 (+19,0) H (+15,0) (+154,0) , ,9 10 (+55,1) I (-0,4) (+55,5) , , , ,5 (-14,5) (+12,8) +4,2 757,3 5,9 823,2-25, , ,3 1 (+21,5) A (+8,7) ,9 2-1, , ,9 (+11,4) B (+11,4) 0-5,4 745,0 79,0 824,0 +0,8 71,5-0,4 (-28,0) -93,4 707,1 73,5 780, -43,4 70,9-0, ,79 984,5 (-52,4) (-27,4) (-25,0) +21,0 53,0 8,3 721,3-59,3 71,1 +0,2 (-44,) +101,2 53,1 74,2 727,3 +, ,74 92,1 (-47,4) (+3,9) (-51,3) -159, 719,3 +45,8 802,7 7,0 878,7 +9,2 84,8 +11,5 888, 71,4 90,0 +81,3 87, +54,5 844,8 87,9-20,8 832,5 91,2-129, 939,5 11 J ,3 +1,2 3,2 782,5 +55,2 75,9 +3, +8,9 +2,8 932,7-27,3 89,3 +1,7 +1,5 923,7-9,0 90,8 114, ,5 +129,8 95,9 +5,1 Summe Veränd. Sp. 11 Grundsteuer Grundsteuer Gewerbesteuer sonstige Jahr Sp / - Vorjahr A B netto ,0-137,4 17,9 282,2 508, ,9-38,1 18,5 290, ,5-100,8 19,0 305,9 842,5 +150,9 19,0 314,1 801, , ,0 +245, 19,3 318,4 844, ,9 +28,9 19, 327,9 90,4 47,5 Summe Veränd. Sp. 17 Gesamtsumme Veränd. Sp. 19 Gemeindest. 4 Sp / - Vorjahr Sp / - Vorjahr ,4 +20,2 17, , ,3 2 40, ,8-27, 2.7,2-7, ,4-5,0 19,3 27,8 457,1 41,9 795,1-13, ,5-18,7 42,4 850,5 +55,4 2.5,5-82,0 570,2 41,8 921,2 +70,7 2.98,1 +32, ,3 +108,4 18, 297,9 84,7 3, 1.037,8 +11, 2.923,1 +225,0 38, ,8 +18, ,3 +7,2 40, , -30, ,0 +120,7 44,5 1.22,2 +50, 3.407,2 +29, ,4-140, ,3-111, ,3 +47, ,9 +19, , -28,3 19,9 340, 720,3 52, ,9 +5,3 20,3 33,9 847,5 5, ,4 +155, ,3 +10,4 1 : Nach Haushaltsansätzen im Landeshaushaltsplan A : 2. und endgültige Abrechnungstranche KFA 1999 (+ 8,5 Mio. ), 1. Abrechnungs- 2 : 2001 bis 2011 Ergebnisse nach Gemeindefinanzreformgesetz (für das jeweilige Jahr) tranche 2000 (+ 12,8 Mio. ) sowie Abrechnung FLA 1998 (+ 0,1 Mio. ) 3 : 2001 bis 2011 Ergebnisse nach Rechnungsstatistik B : 2. und endgültige Abrechnungstranche KFA 2000 (+ 11,8 Mio. ) sowie 4 : Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Jagdsteuer und sonst. Steuern Abrechnung FLA 1999 (- 0,4 Mio. ) C : Abrechnung KFA 2001 (- 24,9 Mio. ), 1. Abrechnungstranche KFA 2002 (- 28,0 Mio. ) 5 : Erhöhung des Verbundsatzes unter Verlagerung eines Teils des Kostenausgleichs für die Funktionalreform sowie Abrechnung FLA 2000 (+ 0,0 Mio. ) : Ab 2004 Aufstockung der Masse um jährl. 0 Mio. wg. Verlagerung der Kindertagesstättenförderung in den Finanzausgleich (Vorwegabzug) D : 2. Abrechnungstranche KFA 2002 (- 28,0 Mio. ), 1. Abrechnungstranche KFA : Erhöhung des Verbundsatzes im Zuge der Umsetzung der Revisionsklausel Jugendhilfe (0,11 %-Punkte) sowie Absenkung des (- 25,0 Mio. ) sowie Abrechnung FLA 2001 (+ 0, Mio. ) Verbundsatzes im Zuge der Herauslösung der Finanzierung der Zuständigkeit für die Hilfen an über 0-Jährige in Einrichtungen aus dem KFA E : 3. und endgültige Abrechnungstranche KFA 2002 (- 14, Mio. ), 2. Abrechnungstranche in den Epl. des MSGF (2,1 %-Punkte/ 109,7 Mio. ) KFA 2003 (- 25,0 Mio. ) sowie 1. Abrechnungstranche KFA 2005 (- 30,0 Mio. ) 8 : Aufstockung der Masse um 5 Mio. (davon 3, Mio. aus KIF-Mitteln) zur Förderung freiwilliger Verwaltungszusammenschlüsse F : Abrechnung KFA 2004 (+ 3,2 Mio. ), 3. und endgültige Abrechnungstranche KFA : Ab 2007 Kürzung der Masse um jährl. 120 Mio., Aufstockung der Masse aus KIF-Mitteln 2007 um 3 Mio., 2008 und 2009 um (- 22, Mio. ), 2. Abrechnungstranche KFA 2005 (- 30,0 Mio. ) sowie Abrechnung jew. 18 Mio. und 2010 um 9 Mio. FLA 2002 (+ 1,3 Mio. ) und Abrechnung FLA 2003 (+ 0, Mio. ) 10 : Ab 2009 Kürzung der Masse um jährl. 0,77 Mio. Euro wg. Verlagerung der Zuweisg. an den Förderfonds HH/ S-H aus dem FAG in den G : 3. und endgültige Abrechnungstranche KFA 2005 (- 47,3 Mio. ), 1. Abrechnungs- Landeshaushalt; 2009 und 2010 Verringerung der Finanzausgleichsmasse um jeweils 1,57 Mio. als kommunaler Anteil zur Finanzierung tranche KFA 200 (+ 35,0 Mio. ) sowie Abrechnung FLA 2004 (- 0,4 Mio. ) von E-Government-Maßnahmen; Aufstockung der Masse zur erhöhten Förderung des Büchereiwesens ( 25 c FAG) um 0,071 Mio. 2009, H : 2. Abrechnungstranche KFA 200 (+ 15,0 Mio. ), 3. und endgültige Abrechnungsum 0,142 Mio sowie um 0,213 Mio. ab 2011 tranche KFA 200 (+ 30,3 Mio. ), Abrechnung KFA 2007 (+ 81,5 Mio. ) sowie 11 : 2011 Verringerung der Finanzausgleichsmasse um 0,15 Mio. als kommunaler Anteil zur Finanzierung von XPersonenstand, 1. Abrechnungstranche KFA 2008 (+ 42,2 Mio. ) ab 2011 Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um jährlich 10 Mio. zur erhöhten Förderung von Kindertagesstätten I : 2. Abrechnungstranche KFA 2008 (+ 55,0 Mio. ) sowie Abrechnung 12 : Überproportionaler Anstieg aufgrund eines Einzelsteuerfalls im 2. Quartal 2011 FLA 2005 (+ 0,5 Mio. ) und Abrechnung FLA 200 (- 0,4 Mio. ) 13 : Familienleistungsausgleich 2011 einschließlich positiver Abrechnungsbeträge 2007 (9,7 Mio. ) und 2008 (14, Mio. ) J : 3. und endgültige Abrechnungstranche KFA 2008 (+ 1,9 Mio. ), Abrechnung KFA 2009 (- 72,1 Mio. ) sowie Abrechnung FLA 2007 (-1,7 Mio. ) und 2008 (- 2, Mio. )

22 Ministerium für Inneres Stand: und Bundesangelegenheiten Ref. IV 30 Entwicklung der freien Finanzspielräume, Jahresergebnisse und aufgelaufenen Defizite 1 in Mio aufgelaufen Rechnung Rechnung aufgelaufen Rechnung aufgelaufen 2008 aufgelaufen 2009 Rechnung Rechnung aufgelaufen Rechnung aufgelaufen Rechnung 2012 aufgelaufen aufgelaufen Rechnung aufgelaufen aufgelaufen Rechnung aufgelaufen Rechnung 2015 Rechnung 201 Plan Kreis Dithmarschen* Kreis Herzogtum Lauenburg* Kreis Nordfriesland Kreis Ostholstein* Kreis Pinneberg* Kreis Plön* Kreis Rendsburg-Eckernförde Kreis Schleswig-Flensburg* 8 Kreis Segeberg Kreis Steinburg Kreis Stormarn Kreise Stadt Flensburg* Landeshauptstadt Kiel* Hansestadt Lübeck* Stadt Neumünster* kreisfreie Städte Stadt Ahrensburg Stadt Bad Oldesloe Stadt Bad Schwartau Stadt Eckernförde Stadt Elmshorn Stadt Geesthacht Stadt Heide Stadt Husum Stadt Itzehoe Stadt Norderstedt Stadt Pinneberg* Stadt Quickborn Stadt Reinbek Stadt Rendsburg Stadt Schleswig Stadt Wedel kreisangeh. Städte über Ew. -7,3-14,0-12,2-19,5 K -7, I -19,8 D 1,3 I -18,5 D 1, I -1,9 D 0, I -1,3 D -1,8 I -18,1 D -2,1 I -20,2 D 2,7 I -17,5 D,9 I -10,5 D 14,2 I 0,0 D -5,7-7,7-15,3-11,0-18,7 K -9,8 I -20,8 D 2,7 I -18,1 D 1,4 I -1,7 D -5,5 I -22,2 D -9,5 I -31,7 D -2,1 I -33,8 D -1,4 I -35,2 D 8,7 I -2,5 D -1,4 S -27,9 D -2,8-18,2-18,2-1,8-1,8 K -12,1 I -12,1 D 8,0 I -4,1 D 9,2 I 0,0 D 2,5 I 0,0 D -,4 I -,4 D -3,4 I -9,8 D 0,1 I -9,8 D -0,5 I -10,3 D 3,0 I -7,3 D -3,7-11,9-20,4-15,1-27,0 K -2,2 I -2,2 K -15,3 I -15,3 D,0 I -9,3 D 2,8 I -,5 D -9,3 I -15,8 D -2,4 I -18,2 D 1,8 I -1,5 D 11,8 I -4,7 D -2,0 S -, D -3,8-2,0-17,8-29,1-31,1 D -2,9 I -34,1 D 13,2 I -20,8 D 1,5 I -19,3 D,5 I -12,8 D -10,8 I -23,5 D 1,2 I -22,3 D 2,0 I -20,4 D 2,8 S -17, D 2,2 S -15,4 D -7, -5,3-10,8-7,8-13,1 K -, I -14,4 K -7,9 I -14,1 K -8,8 I -8,8 D 4,7 I -4,0 D -5,9 I -10,0 D -5,1 I -15,1 D,7 I -8,4 D 3,1 S -5,3 D 0, S -4,7 D -0,1 0-3,9-3,4-3,4 K 1,0 I -3,4 K 5,8 I 0 D 4,7 I 0,0 D -4,2 I -4,2 D -10,5 I -14,7 D -2,4 I -17,1 D 1,3 I -15,8 D -1,4 I -17,2 D 5,8 I -11,4 D -4,4-19,4-35,2-22,9-42,3 K -21,0 I -43,9 K -38,4 I -38,4 D 3,0 I -35,4 D -2,2 I -37, D -8, I -4,2 D -3,2 I -49,4 D -3,5 S -52,9 D 0, S -52,3 D -2,4 S -54,8 D -9,1-14,4-21,0-4,5-18,9 K -9, I -14,2 D 9,7 I -4,4 D 2,0 I -2,4 D -2,5 I -5,0 D -7,7 I -12,7 D -0,9 I -13, D 7,9 I -5, D 8,0 I 0,0 D 5,4 I 0,0 D -8, K,7 I 0 K 7,0 I 0 K 13, I 0,0 D,1 I 0,0 D -3,3 I -3,3 D -9,0 I -12,3 D -2,8 I -15,1 D 5,3 I -9,8 D,1 I -3,7 D -4, -4,1-9, 0-3,8 K 5,3 I 0 D 18,5 I 0 D 12,1 I 0,0 D 1,0 I 0,0 D 5,4 I 0,0 D 11, I 0,0 D 7,7 I 0,0 D 15,8 I 0,0 D -5,4 I -5,4 D -3, ,7-47,5-27,3-50,0 K -9,8 I -37,1 K -1,1 I -25,9 K -13,4 I -29,5 K -37,7 I -45,7 5 K -19,3 I -57,0 K -45,4 I -4,7 K -19,4 I -4,7 K -45,7 I -5,1 D -12,3 S -77,4 D -23,9 0,8-74,0-12,0-12,0 K -3,3 I -15,3 K 37,4 I -3,3 D -37,7 I -41,0 D -19,8 I -0,8 D -50,8 I -111, D -84,9 I -19,5 D -48,1 I -244, D -58,2 I -302,8 D -19,2 S -322,0 D -32,3-104,8-187, -118,8-223, K -118,8 I -237, K -114,9 I -233,7 K -148,0 I -22,9 D -41,1 I -304,0 D -4,5 I -350,5 D -17, I -38,1 D -0,7 I -38,8 D -71,2 S -439,9 D -57,8 S -497,8 D -,9-1,0-29,2-25,1-41,1 K -20,2 I -45,3 K -28,3 I -48, D -19,2 I -7,8 D -14,7 I -82,5 D 12,4 I -70,1 D -2,3 I -72,4 D 1,4 I -71,0 D,4 I -4, D 5,5 I -59,1 D -11, ,8 0 7,2 0 K 4,0 I 0 K 10,8 I 0 D -2,0 I -2,0 D -4,2 I -,2 D 3,2 I -3,1 D 2,5 I -0, D 3,2 I 0,0 D 1,4 I 0,0 D -4,3 S -4,3 D -4,7 0,5 0 1,5 0 K 5,9 I 0 K 1,1 I 0 D 7, I 0,0 D 5,3 I 0,0 D 4,1 I 0,0 D 5,5 I 0,0 D -2,1 S -2,1 D -2,9 S -5,0 D -3,3 S -8,2 D -, 1,2 0 2,3 0 K 3,3 I 0 K 2,3 I 0 K 1,1 I 0,0 D 1, I 0,0 D 2,1 I 0,0 D -1,5 I -1,5 D 0,0 I -1,5 D 1,0 I -0,4 D 2,3 I 0,0 D -2, 2, 0 2,1 0 K 2, I 0 K 3,4 I 0 K 0,8 I 0,0 K 0, I 0,0 K 3, I 0,0 D 1,9 I 0,0 D 1,2 S 0,0 D 0,9 S 0,0 D -0,1 S -0,1 D -0,8-2,9-2,9 7,8 0 K, I 0 K -, I -, K -1,5 I -8,2 D -1,5 I -9,7 D,7 I -2,9 D -2,8 I -5,7 D -2,9 I -8, D -1,7 I -10,3 D 4,2 I -,2 D -3,1 9,3 0 1,1 0 K 11,9 I 0 K 0,0 I 0 K 0,0 I 0,0 D -5,8 I -5,8 D -5,5 S -11,2 D -,2 S -17,4 D -4,4 S -21,9 D -1,7 S -23,5 D -10,0 S -33, D -9,0-1,0-3,2 0-1,0 K -0,5 I -0,5 K 2,2 I 0 K 0,0 I 0,0 D -2,7 I -2,7 D 2,9 I 0,0 D -2,1 I -2,1 D -10,2 S -12,3 D -9,0 S -21,3 D -3,0 S -24,3 D -1,2 1,3 0 3, 0 K 3,3 I 0 K 2,9 I 0 K 0,8 I 0,0 K 0,1 I 0,0 K 0,5 I 0,0 D 2,3 I 0,0 D -0,1 I -0,1 D 0,1 I -0,0 D -0,2 S -0,3 D 0,3 3,1 0 3,7 0 K, I 0 K 5,2 I 0 K 4,0 I 0,0 D -2,4 I -2,4 D -3,8 I -,1 D -2,4 I -8, D 1, I -7,0 D 0,0 I -7,0 D -1,7 S -8,7 D -5,2 8,1 0 14,4 0 K 18, I 0 K 17,7 I 0 K 0,2 I 0,0 D -12, I -12, D 0,0 I -12, D 1,0 S -11, D 0,9 S -10,7 D 2,7 S -8,0 D 1, S -,4 D 3,2-15,1-15,1-13,9-13,9 K 4,1 I -13,9 K -5, I -5, D -4,3 I -9,9 D -4,3 I -14,2 D -7,3 S -21,5 D -9, S -31,1 D -4,3 S -35,4 D -3, S -39,0 D -5,7 S -44,7 D -10,4 3,0 0,5 0 K 7,8 I 0 D -2, I -2, D 0, I -2,0 D -0,2 I -2,2 D -2,3 I -4,5 D -1,0 I -5,4 D 0,8 I -4, D 0,0 I -4, D 0,5 S -4,1 D 0,1, K 0 I 0 K 0,1 I 0 K 0,3 I 0,0 D -3,2 I -3,2 D 3,4 I 0,0 D 3,3 I 0,0 D 3,0 S 0,0 D 0,1 S 0,0 D 0,0 S 0,0 D 0,4 2,1 0 0,2 0 K 0, I 0 K 3,1 I 0 K 3,2 I 0,0 K -1,1 I -1,1 K 0,4 I -1,0 K 1,5 I 0,0 K 0,2 I 0,0 K 0,7 I 0,0 K 2,7 I 0,0 K 0,3 1,2 0 1,0 0 K 3,9 I 0 K 0,4 I 0 K -2,5 I -2,5 D -3,3 I -5,8 D 1,4 I -4,3 D 0,1 I -4,3 D -4,0 I -8,3 D -4,1 S -12,5 D -1,4 S -13,9 D -1,2 4,3 0 7,4 0 K 0,3 I 0 K 1,7 I 0 K 0,0 I 0,0 K 0,5 I 0,0 D 0,5 I 0,0 D -17,2 I -17,2 D -7,2 I -24,4 D 0,0 S -24,4 D 0,3 S -24,1 D 0, Zwischensumme Stadt Lauenburg/Elbe* Stadt Schwarzenbek* Gemeinde Pellworm* Stadt Uetersen* Stadt Bad Segeberg* Konsolidierungsgem. unter Ew K -7,2 I -7,2 D -0,2 I -7,4 D 0,1 I -7,3 D -1,8 I -9,1 D -2,2 S -11,3 D -0,8 S -12,0 D -1,2 S -13,3 D -0,9 D -7,0 I -9,8 D -3,5 I -13,2 D 0,7 I -12,5 D 4,0 I -8,5 D 2,2 I -,3 D -0,1 I -,4 D -2,3 S -8,7 D -2,3 K -9,3 I -9,3 K -8,1 I -8,1 K -9,7 I -9,7 D -3, S -13,3 D -3,2 S -1,5 D -3,2 S -19, D -3,1 S -22,8 D -3,1 K -9,0 I -9,0 K -9,4 I -9,4 D -1,9 I -11,2 D 1,9 I -9,3 D -0, I -10,0 D -1,3 S -11,3 D 0,7 S -10, D 0,2 D -3,3 I -9,0 D -2,4 I -11,4 D -0,4 I -11,8 D -5,8 I -17, D -,0 S -23, D -5,4 S -29,0 D -5,0 S -34,1 D -3, Gesamt S: Soll-Zahlen D: Doppischer Haushalt I: Ist-Zahlen K: Kameraler Haushalt Fehlbetragzuweisung * Konsolidierungskommune 1-7 Erläuterungen siehe nächste Seite Anlage 2 Seite

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