Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen

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1 Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen Markus Behringer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 1

2 Rechtliche Vorschriften BioAbfV TA Luft DüMV TA Lärm Substrateinbringung NebenprodukteV EEG BHKW Einsatzstoffe Sicherheitsregeln für landwirtschaftliche Biogasanlagen Merkblatt Nr. 3.3/8 des LfW Fermenter Gärsubstrat Biogas BioAbfV DüMV Baurecht BImSchG Endlager Endlager Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 2

3 Rechtliche Vorschriften Baurechtliche Genehmigung (BauGB, BayBO, ) Immissionsschutzrechtliche Genehmigung (BImSchG, 4. BImSchV, ) Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 3

4 Kriterien für Genehmigungsart Kriterien Baurecht BImSchG Durchsatzleistung Einsatzstoffe nicht gefährliche Abfälle < 10 t / Tag 10 t / Tag gefährliche Abfälle < 1 t / Tag 1 t / Tag Feuerungswärmeleistung des BHKW < 1 MW 1 MW Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 4

5 Kriterien für Genehmigungsart Kriterien Baurecht BImSchG Güllelagerkapazität < 6500 m m 3 nicht gefährlichen Abfällen < 100 t 100 t Anlagen zur Lagerung von gefährlichen Abfällen < 1 t / Tag oder 1 t / Tag oder < 30 t 30 t Errichtung einer BGA im Zusammenhang mit einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage? nein ja Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 5

6 Kriterien für Genehmigungsart NEU (ab ) Kriterien Baurecht BImSchG a) Anlagen zur Erzeugung von Biogas b) Anlagen zur Aufbereitung von Biogas < 1,2 Mio. Nm 3 /a 1,2 Mio. Nm 3 /a Anlagen zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen < 10 t / Tag 10 t / Tag < 1,2 Mio. m 3 /a 1,2 Mio. m 3 /a gefährlichen Abfällen < 1 t / Tag 1 t / Tag Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012 Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 6

7 EEG Erneuerbare Energien Gesetz 6 Abs. 4: Technische Vorgaben Anspruchsvoraussetzungen Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas müssen sicherstellen, dass bei der Erzeugung des Biogases 1. ein neu zu errichtendes Gärrestlager am Standort der Biogaserzeugung technisch gasdicht abgedeckt ist und die hydraulische Verweilzeit in dem gasdichten und an eine Gasverwertung angeschlossenen System mindestens 150 Tage beträgt und 2. zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen zur Vermeidung einer Freisetzung von Biogas verwendet werden. Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 7

8 Baurecht Privilegierung nach BauGB 35 BauGB Bauen im Außenbereich Privilegierungsvoraussetzungen sind: räumlich funktionaler Zusammenhang die Biomasse stammt überwiegend, d.h. mindestens 51 % aus dem eigenen Betrieb oder überwiegend aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage die FWL der Anlage überschreitet nicht 2,0 MW und die Kapazität überschreitet nicht 2,3 Mio. Normkubikmeter Biogas pro Jahr Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 8

9 Verfahrensarten Förmliches Verfahren (Spalte 1) Vereinfachtes Verfahren (Spalte 2) Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung Einwendungen Erörterungstermin Entscheidung innerhalb von Keine öffentliche Auslegung Entscheidung innerhalb von 1 Monat 1 Monat + 2 Wochen 1 Monat 7 Monaten 3 Monaten Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 9

10 Grundpflichten (1) schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen dürfen nicht hervorgerufen werden (2) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss getroffen werden (3) Abfälle müssen vermieden werden (4) Energie muss sparsam und effizient verwendet werden Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 10

11 Grundpflichten (1) schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen dürfen nicht hervorgerufen werden (2) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss getroffen werden (3) Abfälle müssen vermieden werden (4) Energie muss sparsam und effizient verwendet werden Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 11

12 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Immissionswerte Stoff IW Einheit Schutz der menschlichen Gesundheit Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Staubniederschlag Schutz vor erheblichen Nachteilen, insb. Schutz der Vegetation und von Ökosystemen Bagatellmassenströme Schwebstaub 40 Schwefeldioxid 50 Stickstoffdioxid 40 μg/m 3 Staubniederschlag 0,35 g/m 2 d Schwefeldioxid 20 Stickstoffoxide, ang. als NO 2 30 Schwefeloxide, ang. als SO 2 20 Stickstoffoxide, ang. als NO 2 20 Staub 1 μg/m 3 kg/h Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 12

13 Ermittlung der Emissionsmassenströme Volumenstrom V = 2400 m 3 /h Emissionsmassenstrom Emissionsgrenzwert EGW = 0,50 g/m 3 an NO x 1,2 kg/h < Bagatellmassenstrom für NO x 20 kg/h BHKW mit FWL = 2,0 MW Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 13

14 Lärmschutz Anlieferung auf dem Betriebsgelände Abtransport des Gärsubstrates Befüllung der Substrateinbringung BHKW, Notkühler, Pumpen, etc.... In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten Tags Tags 60 db(a) Nachts 45 db(a) 06:00-22:00 Uhr Nachts 22:00-06:00 Uhr Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 14

15 Gerüche Intensität Dauer, Häufigkeit und Rhythmus Charakter und Einstufung der wahrzunehmenden Gerüche Individuelle Beurteilung Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 15

16 Geruchs-Ausbreitungsrechnung Eingangsdaten BHKW-Kamin Fahrsilo-Anschnittfläche Feststoffdosierer Platzgerüche Gelände, Gebäude, Wetterdaten Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 16

17 Geruchs-Ausbreitungsrechnung Gelände Wetter NORD 5% 4% 3% 2% WEST 1% OST Windgeschw. [m/s] SÜD > < 1.4 Windstille: 3,87% Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 17

18 Geruchs-Ausbreitungsrechnung Ergebnis Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 18

19 Grundpflichten (1) schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen dürfen nicht hervorgerufen werden (2) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss getroffen werden (3) Abfälle müssen vermieden werden (4) Energie muss sparsam und effizient verwendet werden Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 19

20 Emissionsbegrenzungen > 1 MW bis < 3 MW Einheit Gas-Otto-Motor Zündstrahlmotor Kohlenmonoxid [g/m 3 ] 1,0 2,0 NO x, angegeben als NO 2 Schwefeloxide, angegeben als SO 2 [g/m 3 ] 0,50 1,0 [g/m 3 ] 0,31 0,31 Formaldehyd [mg/m 3 ] Staubförmige Stoffe [mg/m 3 ] Die genannten Emissionsbegrenzungen beziehen sich auf das trockene Abgas im Normzustand (1013 hpa, 273 K), sowie auf einen Sauerstoffgehalt im Abgas von 5 Vol.-% Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 20

21 Emissionsbegrenzungen > 3 MW Einheit Gas-Otto-Motor Zündstrahlmotor Kohlenmonoxid [g/m 3 ] 0,65 0,65 NO x, angegeben als NO 2 Schwefeloxide, angegeben als SO 2 [g/m 3 ] 0,50 0,50 [g/m 3 ] 0,31 0,31 Formaldehyd [mg/m 3 ] Staubförmige Stoffe [mg/m 3 ] Die genannten Emissionsbegrenzungen beziehen sich auf das trockene Abgas im Normzustand (1013 hpa, 273 K), sowie auf einen Sauerstoffgehalt im Abgas von 5 Vol.-% Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 21

22 Lärmschutz lärmrelevante Anlagenteile wie z.b. Motoren, Maschinen, Aggregate und Ventilatoren müssen dem Stand der Lärmschutztechnik entsprechend ausgeführt und betrieben werden körperschallabstrahlende Anlagen sind durch geeignete elastische Elemente von luftschallabstrahlenden Gebäude- und Anlagenteilen zu entkoppeln der Abluftkamin und die Zu- und Abluftöffnungen sind mit einem ausreichend dimensionierten Schalldämpfer zu versehen. Der Schallleistungspegel darf insgesamt LWA = 85 db(a) nicht überschreiten Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 22

23 Lärmschutz beim Betrieb der Motoren sind Türen, Tore und Fenster des Generatorenhauses geschlossen zu halten lärmrelevante Anlagenteile im Freien, wie z.b. Kühler, Pumpen etc. dürfen einen Schallleistungspegel von... db(a) nicht überschreiten die Anlieferung der Reststoffe und sonstiger Fahrverkehr von und zu der Biogasanlage, sowie der Betrieb des Radladers oder einer anderen Transportmaschine, darf nur tagsüber in der Zeit von 6:00-22:00 Uhr stattfinden. Ausgenommen hiervon ist Fahrverkehr im Zuge der Ernte Nachwachsender Rohstoffe zum Einsatz in der Biogasanlage sowie der Ausbringung von Gärresten Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 23

24 Gerüche besonders geruchsintensive Stoffe, wie z. B. feuchter Hühnerkot usw., sind in geschlossenen Behältnissen anzuliefern und zu transportieren sowie möglichst in geschlossenen Räumen oder abgedeckten Lagerboxen zu lagern die Lagerung von Gülle soll in geschlossenen Behältern erfolgen der Futterstock von Silagen ist mit geeigneten Planen/Folien möglichst luftdicht abzudichten. Silagesickersäfte sind über geeignete Systeme zu fassen, über geschlossene Auffangbehälter zu sammeln oder in die Biogasanlage abzuführen. Die befestigten Siloplatten und Rangierflächen sind nach jeder Entnahme zu reinigen Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 24

25 Gerüche die Vorgrube ist mit einer geruchsdichten Abdeckung auszurüsten, die nur für kurzzeitige Befüllvorgänge geöffnet werden darf der Einsatz einer auf die maximale Biogasproduktion ausgelegten stationären Gasfackel soll im Regelfall vorgesehen werden die Emissionen aus den Druckentlastungen des Biogassystems sind über Dach oder alternativ mindestens 3 m über Grund und in mindestens 5 m Entfernung von Gebäuden und Verkehrswegen senkrecht nach oben abzuleiten Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 25

26 Gärrestlager Neubau Beim Neubau von landwirtschaftlichen Biogasanlagen sind neu zu errichtende Gärrestlagerbehälter am Standort der Biogaserzeugung gasdicht auszuführen Bestand Bei einer durchschnittlichen hydraulischen Verweilzeit von mindestens 110 Tagen im Fermentersystem kann auf eine gasdichte Abdeckung des Gärrestlagers verzichtet werden Bei einer durchschnittlichen hydraulischen Verweilzeit von weniger als 110 Tagen im Fermentersystem ist eine Gesamtverweilzeit von mindestens 150 Tagen im gasdichten und an eine Gasverwertung angeschlossenen System vorzusehen 1) 1) Auf die Einhaltung der genannten durchschnittlichen hydraulischen Mindestverweilzeiten und die Lagerung im gasdichten System kann verzichtet werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Restmethanbildung pro Stunde kleiner als 1,5% der in der Biogasanlage pro Stunde gebildeten Methanmenge ist. Bei der Berechnung dieses Werts ist von Nm³ auszugehen, die Restmethanbildung ist bei 20 C und über einen Zeitraum von 60 Tagen zu ermitteln. Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 26

27 Untersuchungs- und Dokumentationspflicht im Betriebstagebuch Art, Menge, Herkunft, Lieferscheine für die Einsatzstoffe Wartungsarbeiten und wesentliche Reparaturarbeiten sowie sämtliche Änderungen der Motoreinstellung Ergebnisse der orientierenden Messungen, die im Rahmen der Motor- bzw. Anlagenwartung durchgeführt werden (i.d.r. für NO x und CO) besondere Vorkommnisse einschließlich Ursachen und der durchgeführten Abhilfemaßnahmen Ergebnisse der Überwachung des CH 4 - und H 2 S-Gehaltes des Biogases Betriebszeiten und Stillstandzeiten der Anlage Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 27

28 Grundpflichten (1) schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen dürfen nicht hervorgerufen werden (2) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss getroffen werden (3) Abfälle müssen vermieden werden (4) Energie muss sparsam und effizient verwendet werden Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 28

29 Grundsätze der Abfallwirtschaft I. Vermeidung Nicht vermeidbare Abfälle II. Verwertung Nicht verwertbare Abfälle III. Beseitigung Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 29

30 Grundpflichten (1) schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen dürfen nicht hervorgerufen werden (2) Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss getroffen werden (3) Abfälle müssen vermieden werden (4) Energie muss sparsam und effizient verwendet werden Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 30

31 Energienutzung Eigenbedarf (Fermenter, Wohnhaus, Stallungen, ) Nachbarbeteiligung (Nahwärmenetz) Holztrocknung Getreidetrocknung Gewächshaus Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 31

32 Allgemeine Vorgehensweise Beratungsgespräch mit zuständiger Behörde welches Verfahren welche Prüfaspekte müssen begutachtet werden welche Unterlagen sind nötig in welcher Anzahl zeitlicher Ablauf des Genehmigungsverfahrens vollständige und umfassende Ausarbeitung der Unterlagen Erstellung der erforderlichen Gutachten inkl. Auflagenvorschlägen für den Genehmigungsbescheid Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 32

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Umwelttechnik Westendstraße München Markus Behringer Telefon +49 (0) Fax +49 (0) Rechtliche und technische Genehmigungsvoraussetzungen / Markus Behringer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 / 33

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