Noerr Team E-COMMERCE DEUTSCH
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- Reiner Müller
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1 Noerr Team E-COMMERCE DEUTSCH
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3 INHALT Vorwort 5 Webshops & Online-Vertrieb 7 Social Commerce 10 Mobile Commerce 12 Technische Realisierung 13 E-Payment & Zahlungsverfahren 15 Marketing & Datenschutz 17 Wettbewerb 19 Internationale Aspekte 21 Ihr Ansprechpartner 23 Das Team 24 Noerr 29 Auszeichnungen 30 Standorte 31 3
4 GUT AUFGESTELLT, EXTREM REAKTIONSSCHNELL UND ORGANISIERT. Chambers Europe Awards for Excellence 2012 Client Service Law Firm of the Year
5 VORWORT Zahlreiche Unternehmen setzen auf das Internet als einzigen Vertriebskanal und auch bislang über herkömmliche Vertriebswege agierende Akteure ergänzen ihre Vertriebsstrukturen mit Webshops. Dieser Trend durchdringt nahezu alle Branchen und ist keineswegs auf langlebige Konsumgüter beschränkt, sondern betrifft auch Verbrauchsgüter wie Lebensmittel sowie Dienstleistungen. Dabei sind E-Commerce-Lösungen operativ äußerst vielschichtig und die damit zusammenhängenden rechtlichen Aspekte spiegeln dies wider: Schon bei der Gestaltung der für den Kunden auf dem Bildschirm sichtbaren Teile eines Webshops (dem Frontend) ist eine Fülle rechtlicher Vorschriften und Informationspflichten zu beachten von Widerrufsrechten bis hin zu spezifischen Anforderungen an die Darstellung, Kennzeichnung und Bewerbung von Produkten. Diese Anforderungen gilt es an den richtigen Stellen in Prozesse und Menüführung des Webshops zu integrieren. Das verlangt auch aus rechtlicher Sicht nach sorgfältiger Planung und Konzeption. Besonders kritisch ist im E-Commerce die zum Betrieb des Online-Angebots erforderliche technische Infrastruktur. In der Aufbauphase (der Build-Phase) ist eine an die spezifischen Strukturen und Prozesse des jeweiligen Online- Angebots angepasste Software zu erstellen. Hier gilt es, die Risiken dieser oft komplexen Projekte durch eine entsprechende Vertragsgestaltung mit den Dienstleistern und Lieferanten zu minimieren. Auch in der Betriebsphase (Run-Phase), die an die Erstellung der technischen Infrastruktur anschließt, erbringen Dienstleister meist businesskritische Leistungen, etwa für Hosting und technische Betriebsleistungen sowie für Logistik und Fulfilment. Hier gilt es, die kontinuierliche und zuverlässige Leistungserbringung durch entsprechende Verträge und Service-Level- Agreements rechtssicher und in der Praxis durchsetzbar abzusichern. Hinzu kommt, dass sich der E-Commerce äußerst dynamisch entwickelt von der aktiven Einbindung von User Generated Content im Web 2.0 bis hin zu plattformübergreifenden Angeboten und neuen Geschäftsmodellen. Auch dieser Dynamik und ständigen Fortentwicklung trägt nur eine spezialisierte und nicht zuletzt auch kreative Rechtsberatung Rechnung. Unser E-Commerce Team unterstreicht unsere Fokussierung auf diesen für viele unserer Mandanten wichtigen Vertriebskanal. Hier bündeln wir unsere für den E-Commerce relevanten Kompetenzen aus den verschiedenen Rechtsgebieten. So sind wir in der Lage, unsere Mandanten spezialisiert, verzahnt und effizient zu allen rechtlichen Fragen rund um das Thema E-Commerce zu beraten. Gleichzeitig ermöglicht uns diese Fokussierung und Spezialisierung, dynamische Entwicklungen an vorderster Front zu begleiten und mitzuprägen. Dr. Daniel Rücker 5
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7 WEBSHOPS & ONLINE-VERTRIEB Website/Frontend Das Herzstück eines jeden Online-Shops ist der Internetauftritt (Frontend). Mehr noch als beim stationären Geschäft ist die Gestaltung von Online-Shops von rechtlichen Themen und gesetzlichen Regulierungen durchdrungen. Die Rechtstexte bilden das für jedermann sichtbare und damit leicht angreifbare Gerüst des Shops und der Vertragsbeziehung zum Kunden. Deshalb kommt es auf eine präzise Umsetzung der in diesem Bereich besonders unübersichtlichen und schnelllebigen gesetzlichen Regelungen und Rechtsprechung an. An dieser Schnittstelle von Vertriebs-, IT- und Datenschutzrecht beraten wir u. a. zu folgenden Themen: Ausarbeitung rechtssicherer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und von Prozessen zu deren wirksamer Einbeziehung Implementierung vor- und nachvertraglicher Informations- und Handlungspflichten nach Fernabsatzrecht, Sondervorschriften zum elektronischen Geschäftsverkehr und Telemedienrecht Produktdarstellung und Gestaltung des Bestellvorgangs (insbesondere Produktkennzeichnungspflichten, Preisangaben, Zahlungsmethoden, Bestell- und Versandbestätigung) Internationalisierung / Lieferung ins Ausland Ausarbeitung eines geeigneten Datenschutzkonzepts, das im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben die Marketingaktivitäten optimiert und gleichzeitig die Akzeptanz der Plattformnutzer findet Erstellung der rechtlich erforderlichen Datenschutzrichtlinien und Implementierung von Konzepten zum Einwilligungs- Management Kooperationen mit Drittanbietern und Handelsplattformen 7
8 Logistik & Fulfilment er jedes im hmen die gehen: Wie gelangt das Produkt wohlbehalten zum Kunden? Wie kann man sicherstellen, dass das Produkt auf dem Transportweg korrekt behandelt wird? Ist der Logistiker in der Lage, auf eiderter Logistikver-schnelllen Anforderungen saisonale Spitzen zu reagieren? Wechsel des Produktportfolios und Produkte und rtungen der Kunden Gerade im Bereich E-Commerce lassen die meisten Hersteller- und Vertriebsunternehmen ihre vertraglicher Versin, die der Logistiker Produkte durch Logistiker lagern und befördern. Der Logistiker unterstützt dabei professionell, individuell, umfassend und just in time, um die Erwartungen des Herstellers bzw. Vertriebsun- und damit nicht zuletzt die des gen, die den indivi-ternehmenentsprechen und Online-Shop-Kunden zu erfüllen. zuverlässiges Proze- Lagerlogistik, t fliktlösungen, al d Risk Management So weit die Theorie. In der Praxis hat das Outsourcing logistischer Leistungen zahlreiche Fußangeln, die zunächst meist unbemerkt bleiben. Dabei ist der Logistikvertrag gerade im E-Commerce eine Stellschraube mit großem Gestaltungspotenzial. In Sachen Logistik sollte daher jedes im E-Commerce aktive Unternehmen die folgenden Themen aktiv angehen: Gestaltung maßgeschneiderter Logistikverträge, die die individuellen Anforderungen des Unternehmens, der Produkte und nicht zuletzt die Erwartungen der Kunden widerspiegeln Erarbeitung passender vertraglicher Versicherungsinstrumentarien, die der Logistiker akzeptieren kann Stabile Haftungsregelungen, die den individuellen Anforderungen entsprechen und die im Schadensfall ein zuverlässiges Prozedere in Gang setzen Rechtliche Aspekte von Lagerlogistik, Spedition und Transport Transportrechtliche Konfliktlösungen, national und international Prozessoptimierung und Risk Management 8 8
9 Duale Vertriebssysteme & Vertriebskartellrecht Insbesondere in der Konsumgüterindustrie sind duale Vertriebssysteme weit verbreitet. Hierbei vertreibt der Hersteller seine Produkte sowohl über ein Netz unabhängiger Handelspartner als auch über ein eigenes Retailgeschäft an die Endverbraucher und nutzt ebenso wie die Vertriebspartner dabei regelmäßig Online- und Offline-Vertriebsstrukturen. Bei Luxusgütern oder besonders beratungsintensiven Produkten kann der Hersteller zudem ein selektives Vertriebsnetz aufbauen. Dabei hat er die Möglichkeit, seine Partner auf der Basis von qualitativen und/oder quantitativen Selektionskriterien auszusuchen. Zu den wichtigsten vertriebs- und kartellrechtlichen Aspekten rund um nationale und internationale duale Vertriebskonzepte zählen: Integration des Online-Vertriebs in nationale und internationale duale Vertriebskonzepte Definition kartellrechtlich zulässiger Qualitätsvorgaben für Webshops in selektiven Vertriebssystemen Kartellrechtlich zulässiger Datenaustausch über Warenwirtschaftssysteme in dualen Vertriebssystemen Kartellrechtlich zulässige Grenzen der Beeinflussung unabhängiger Handelspartner in dualen Vertriebssystemen durch den Hersteller (z. B. Preisbindung, Aktionszeiträume) 9
10 SOCIAL COMMERCE ps relevanten Aspek-Sociaocial Commerce vor Kunden auf Online-Plattformen (User Generated Commerce rückt die aktive Beteiligung der chen Themen beson- Content) sowie die Kommunikation der Kunden untereinander in den Vordergrund. ung der (Mit-)Verantormbetreibers für Social-Commerce-Plattform sind oft fließend. Die Übergänge vom klassischen Online-Shop zur nt schon bei der Konern eingegebenen Auf zahlreichen Social-Commerce-Portalen können Kunden Händler und deren Produkte benoten oder mit selbst verfassten Texten bewerten. n und deren Entferdown-Verfahren zur igen User Generated ren zum Beschwerim Zusammenhang Bewertungen g von Kooperationen nd Dienstleistern im Neben den bei Online-Shops relevanten Aspekten verdienen im Bereich Social Commerce vor allem die folgenden rechtlichen Themen besondere Aufmerksamkeit: Bestmögliche Begrenzung der (Mit-)Verantwortlichkeit des Plattformbetreibers für User Generated Content schon bei der Konzeption der Plattform Umgang mit von Nutzern eingegebenen rechtswidrigen Inhalten und deren Entfernung: Notice-and-Takedown-Verfahren zur Entfernung rechtswidrigen User Generated Contents sowie Verfahren zum Beschwerdemanagement, etwa im Zusammenhang mit der Löschung von Bewertungen Vertragliche Begleitung von Kooperationen mit Portalbetreibern und Dienstleistern im Social Commerce 10 10
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12 MOBILE COMMERCE e Bildschirmgröße Mobile Commerce ist eine Form des E-Commerce, Maßnahmen bei der bei der Inhalte auf mobilen Endgeräten (z. B. hen Umsetzung der Smartphones) dargestellt werden, teilweise auch rechtlichen Rahndere bei: Websites oder über speziell auf mobile Endgeräte ausgerichtete Smartphone-Apps. iehung von Allgengungen (AGB), Ein-standortbezogene Dienste zur Auslieferung Mobile Commerce ermöglicht insbesondere ren Regelungen zum von Werbung oder Dienstleistungen. Dabei überträgt das mobile Endgerät Informationen und nachvertragliüber den aktuellen Aufenthaltsort des Nutzers Handlungspflichten an den Plattformbetreiber, der den Nutzer dann Sondervorschriften ganz gezielt über Angebote in der Nähe seines schäftsverkehr und Standorts informieren kann. Hier gilt es, die komplexen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich d Gestaltung des Bendere Produktkenn-Mobile-Commerce-Konzeptreisangaben, individuelle Geschäftsmodell optimal zu nutzen. bewegen, für das estell- und Versand- Die vergleichsweise geringe Bildschirmgröße verlangt nach besonderen Maßnahmen bei der für den Nutzer übersichtlichen Umsetzung der im E-Commerce relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere bei: Gestaltung und Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Einwilligungen und weiteren Regelungen zum Datenschutz Implementierung vor- und nachvertraglicher Informations- und Handlungspflichten nach Fernabsatzrecht, Sondervorschriften zum elektronischen Geschäftsverkehr und Telemedienrecht Produktdarstellung und Gestaltung des Bestellvorgangs (insbesondere Produktkennzeichnungspflichten, Preisangaben, Zahlungsmethoden, Bestell- und Versandbestätigung) 12 12
13 TECHNISCHE REALISIERUNG Software, Hosting, Clouds & Outsourcing Frontend Bei der Erstellung des Frontend setzen die Betreiber von Online-Plattformen regelmäßig auf externe Dienstleister. Basis hierfür sind häufig am Markt angebotene Standardlösungen, die dann nur noch an die spezifischen Anforderungen der konkret geplanten Online-Plattform anzupassen sind. Alternativ kommt auch eine individuelle Komplettprogrammierung des Frontend in Betracht; auch hier sind Plattformbetreiber regelmäßig auf spezialisierte externe Dienstleister angewiesen. Als IT-Projekt birgt auch die Erstellung des Frontend bei nicht hinreichender juristischer Vorbereitung ein vergleichsweise hohes Risiko, zeitlich und finanziell aus dem Ruder zu laufen und/oder gar ganz zu scheitern. Eine passende Vertragsgestaltung begegnet diesen Risiken, sichert die ordnungsgemäße Leistungserbringung ab und bietet dem Auftraggeber damit Investitionssicherheit. Backend Im Backend einer Online-Plattform erfolgen der technische Betrieb der Online-Plattform sowie die Abwicklung der Kundenbestellungen einschließlich Zahlungsverkehr und Warenversand. Auch hier liegen zahlreiche Schnittstellen zu etwaigen externen Dienstleistern. Die technische Realisierung betrifft insbesondere folgende Leistungen: Technisches Hosting der Softwareapplikationen und Datenbanken der Online-Plattform einschließlich Leistungen zu Wartung, Pflege und Support Bereitstellung und Anpassung von Content- Management-Systemen und eines Warenwirtschaftssystems Abwicklung der Kundenzahlungen einschließlich anfallender Bonitätsprüfungen Logistikdienstleistungen einschließlich Versandlager- und Retourenmanagement Aus juristischer Sicht sind insbesondere die Verträge mit Dienstleistern so auszugestalten, dass sämtliche für die Funktion der Online-Plattform businesskritischen Leistungen und Prozesse durch Service Level Agreements hinreichend abgesichert sind. Dies schafft Klarheit und verstärkt die Motivation des Dienstleisters, besonderen Wert auf die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu legen. Auch bei Ausfällen der Online-Plattform sind vertragliche Regelungen zur Kompensation von Schäden eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung unternehmerischer Risiken. 13
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15 E-PAYMENT & ZAHLUNGSVERFAHREN Zahlungsdiensteverträge für E-Payment Um Kundenzahlungen auf Online-Plattfomen schneller und einfacher zu gestalten, werden klassische Zahlungsverfahren angepasst und neue Zahlungsverfahren entwickelt. Dazu zählen Geldbörsen mit E-Geld-Funktion Sofortüberweisungen über die Online- Plattform Kreditkartenzahlung über verschlüsselte Seiten Dialer-Verfahren über Drittanbieter Die zivilrechtlichen Vorschriften über Zahlungsverfahren in Deutschland sind im Zuge der Umsetzung der Europäischen Zahlungsdiensterichtlinie mit Wirkung zum 1. November 2009 in weiten Teilen umgestaltet worden. Sind E-Commerce-Anbieter selbst in die Zahlungsabwicklung involviert, müssen sie ihre Verträge diesem Zahlungsdiensterecht entsprechend gestalten, das u. a. besondere Informationspflichten, Haftungsregelungen und Ausführungsfristen vorsieht. Aufsichtsrecht für Zahlungsdienste und E-Geld Darüber hinaus ist das im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) verankerte Aufsichtsrecht für Zahlungsdienste und E-Geld zu beachten. Dieses ist immer dann relevant, wenn etwa über eine Marketplace-Plattform Gelder für Drittanbieter entgegengenommen werden und/oder den Kunden die Bezahlung mittels Prepaidprodukten (etwa einer Gutscheinkarte) ermöglicht werden soll. Die gewerbsmäßige Erbringung von Zahlungsdiensten sowie das (auch nicht gewerbsmäßige) Betreiben des E-Geld-Geschäfts bedürfen grundsätzlich also vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem ZAG. Der Verstoß gegen diese Erlaubnispflicht ist strafbar. Zudem kann die BaFin in einem solchen Fall die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs und die unverzügliche Abwicklung der betreffenden Geschäfte anordnen. 15
16 en gerade angen Folgen eines Ver- sind im Bereich E-Commerce besonders relevant: Von den im ZAG geregelten Zahlungsdiensten r Geschäftsmodell daeine Erlaubnis nach das Zahlungsauthentifizierungsgeschäft b (und ggf. unter (d. h. die Ausgabe von personalisierten Sicherheitsmerkmalen wie einer PIN oder die ) einer der Ausnahmet. Annahme und Abrechnung von mit solchen personalisierten Sicherheitsmerkmalen ausgelösten Zahlungsvorgängen) beachten, dass Vermittenten und Agentern zwar nicht der ohl aber den Pflichgesetz unterliegen. das digitalisierte Zahlungsgeschäft (d. h. die Ausführung von Zahlungsdienstleistungen durch den Betreiber eines Telekommunikations- oder IT-Systems) das Finanztransfergeschäft (d. h. die Entgegennahme und Weiterleitung von Kundengeldern) E-Commerce-Akteure sollten gerade angesichts der schwerwiegenden Folgen eines Verstoßes gegen das ZAG ihr Geschäftsmodell da- überprüfen, ob sie eine Erlaubnis nach raufhin dem ZAG benötigen oder ob (und ggf. unter welchen Voraussetzungen) einer der Ausnahmetatbestände des ZAG greift. Darüber hinaus müssen sie beachten, dass Vertriebspartner von E-Geld-Emittenten und Agenten von Zahlungsdienstleistern zwar nicht der Erlaubnispflicht des ZAG, wohl aber den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz unterliegen
17 MARKETING & DATENSCHUTZ Beim Betrieb von Online-Plattformen werden zahlreiche personenbezogene Daten der Plattformnutzer erhoben und verarbeitet. Dies sind neben den im Kundenkonto vom Nutzer aktiv hinterlegten Informationen regelmäßig auch Daten über das Kauf- und Nutzungsverhalten. Techniken zur Reichweitenmessung und Web-Analysen unterstützen die in der Praxis nicht mehr wegzudenkende gezielte bedarfsund interessengerechte Ansprache von Kunden. Hier gilt es, die aus Marketingsicht verfolgten Ziele mit technischen und vor allem auch datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere solchen des Telemediengesetzes, in Einklang zu bringen. Dabei erfordern insbesondere die folgenden Themen besondere Aufmerksamkeit: Ausarbeitung eines maßgeschneiderten Datenschutzkonzepts, das die rechtlichen Möglichkeiten im Interesse des Plattformbetreibers optimal nutzt und gleichzeitig die Akzeptanz der Kunden findet Erstellung der gesetzlich erforderlichen Datenschutzrichtlinien und Implementierung von Konzepten zum Einwilligungs- Management Datenschutzrechtlich korrekter Einsatz von Social Plug-ins und Tools zur Reichweitenmessung (unter Beachtung der Vorgaben der Aufsichtsbehörden) Entwicklung zielgruppenorientierter Werbekonzepte (z. B. Targeted Advertising), etwa für -Marketing oder für auf der Webseite geschaltete Werbung Rechtliche Strukturierung von CRM- Projekten zur Auswertung von Kundendaten und Nutzung zur effektiven Kundenansprache Transfer personenbezogener Daten zwischen unterschiedlichen Konzerngesellschaften und internationaler Datentransfer Rechtliche Gestaltung von Affiliate- Marketing-Programmen und Einbindung von Dienstleistern 17
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19 WETTBEWERB Auch wettbewerbsrechtliche Aspekte sind bei Online-Shops nicht zu unterschätzen. Zum einen bildet das Wettbewerbsrecht den Rahmen für alle Marketingaktivitäten, sei es die Werbung mit Preisreduzierungen mittels durchgestrichener Preise, mit Garantien oder mit Aktionen wie Online-Versteigerungen, Preisausschreiben und Gewinn- oder Glücksspielen. Zum anderen werden Shop-Betreiber mit wettbewerbsrechtlichen Fragen konfrontiert, wenn Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände sie wegen (angeblicher) Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, unwirksamer AGB oder intransparenter Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen abmahnen. Zu den Maßnahmen, die dazu beitragen, dass Marketingaktivitäten ihren eigentlichen Zweck erreichen und nicht zum wettbewerbsrechtlichen Bumerang werden, gehören: Prüfung geplanter Werbeaktionen auf Rechtskonformität Rechtssichere Gestaltung von Teilnahmebedingungen für Verkaufsförderungsmaßnahmen wie insbesondere Preisausschreiben und Gewinnspiele Strategischer Aufbau und Implementierung von Kundenbindungsprogrammen Vermeidung der Haftung für fremde Inhalte durch vorausschauende Gestaltung der Website und der entsprechenden Nutzungsbedingungen Konzepte für die Verteidigung gegen Beanstandungen und Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbänden wegen angeblicher Verletzung von Marken- und Urheberrechten sowie unwirksamer AGB- Klauseln 19
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21 INTERNATIONALE ASPEKTE Die Internationalität des Word Wide Web eröffnet Unternehmen aller Branchen und Größen ideale Möglichkeiten zur direkten Erschließung ausländischer Märkte. Dabei sind sich viele Anbieter nicht bewusst, dass schon das Betreiben auch vom Ausland aus abrufbarer Websites Pflichten und Haftungsrisiken nach unterschiedlichen Rechtsordnungen auslösen kann. Selbst innerhalb der Europäischen Union gibt es für eine Vielzahl von Rechtsfragen keine einheitliche und rechtssichere Anwendung nur einer Rechtsordnung. Dies betrifft unterschiedliche Aspekte in Bereichen wie Sprachvorgaben, AGB- Gestaltung, Datenschutz, Informations- und Betreiberpflichten, Wettbewerbsrecht, Markenund IP-Recht, Preisvorschriften sowie Kennzeichnungsrecht. Je nach Rechtsordnung drohen bei Verstößen unangenehme Überraschungen wie Schadensersatzansprüche, strafbewehrte Abmahnungen, Bußgelder und/oder vertragsrechtliche Nachteile bis hin zur Unwirksamkeit von Verträgen. Hinzu kommt, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in bestimmten Rechtsgebieten überall dort ein Gerichtsstand besteht, wo die betroffene Website abrufbar ist, etwa bei Persönlichkeitsrechten sowie bei Marktverhaltens- und Verbraucherschutzvorschriften. Eine notwendige Interessenvertretung muss dann oftmals im Ausland stattfinden. Um solche Risiken bestmöglich zu reduzieren, sind insbesondere folgende rechtliche Aspekte zu beachten: Fragen des anwendbaren Rechts einschließlich der Wirksamkeit von Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anpassung ausländischer Online-Shops an zwingende Erfordernisse des deutschen und europäischen Rechts (insbesondere AGB, Datenschutzerklärung, Impressum, Verbraucherinformationen, Bestellvorgang sowie Vertrags- und Retourenmanagement) Gestaltung der Vertragsbeziehungen mit internationalen Versendern und Logistikunternehmen Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen/Exportkontrolle Prüfung und Abwehr von Abmahnungen und Klagen seitens deutscher Verbraucherschutzverbände und Konkurrenten, grenzüberschreitende Interessenvertretung bei Klageverfahren Zentrale Koordination und Vermittlung spezialisierter ausländischer Kanzleien einschließlich Sprachenmanagement 21
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23 IHR ANSPRECHPARTNER Dr. Daniel Rücker leitet das interdisziplinäre Noerr E-Commerce Team. Er koordiniert zudem die kanzleiinterne Expertengruppe Datenschutz, deren Know-how internationalen Unternehmen u. a. bei Fragen der Datensammlung und -verwertung sowie zum grenzüberschreitenden Transfer zur Verfügung steht. Dr. Daniel Rücker, LL.M. Rechtsanwalt Ergänzend zu seinen zahlreichen Veröffentlichungen referiert er regelmäßig bei Seminaren und Veranstaltungen sowie im Rahmen seines Lehrauftrags an der Universität Passau zu diesen Themen. München T daniel.ruecker@noerr.com Experte für Datenschutz IT-Verträge 23
24 DAS TEAM tsrecht (Zahlungshäft) sverfahren Dr. Benjamin Bajon, LL.M. Rechtsanwalt Berlin T benjamin.bajon@noerr.com Experte für Datenschutz Verbraucherschutz Dr. Florian Bentele Rechtsanwalt Frankfurt am Main T florian.bentele@noerr.com Experte für Zahlungsdiensteaufsichtsrecht (Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäft) E-Payment und Zahlungsverfahren 24 24
25 Dr. Tom Billing Rechtsanwalt Berlin T tom.billing@noerr.com Experte für Vertriebsrecht Franchising Prof. Dr. Peter Bräutigam Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht München T peter.braeutigam@noerr.com Experte für IT-Verträge Outsourcing und Cloud-Computing Social Media und Datenschutz 25
26 Dr. Torsten Fett Rechtsanwalt Frankfurt am Main Tel Experte für Zahlungsdiensteaufsichtsrecht (Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäft) E-Payment und Zahlungsverfahren Dr. Tobias Frevert Rechtsanwalt Berlin T tobias.frevert@noerr.com Experte für Mobile Commerce Telekommunikation Datenschutz 26 26
27 Dr. Sylvia Kaufhold, Maître en droit Rechtsanwältin Dresden T sylvia.kaufhold@noerr.com Expertin für Allgemeine Geschäftsbedingungen Informationspflichten Verbraucherschutz Internationales Privatrecht Evelyn Schulz Rechtsanwältin Dresden T evelyn.schulz@noerr.com Expertin für Lebensmittelrecht Produktdarstellung Kennzeichnungsrecht Wettbewerbsrecht 27
28 Bernhard von Sonnleithner, LL.M. Rechtsanwalt München T bernhard.vonsonnleithner@noerr.com Experte für Datenschutz Social Media Otto Stolberg-Stolberg Rechtsanwalt Dresden T otto.stolberg@noerr.com Experte für Vertriebsrecht Allgemeines Zivilrecht 28 28
29 NOERR Beeindruckende Breite von Fachgebieten * Noerr ist eine führende europäische Wirtschaftskanzlei mit mehr als 470 Professionals, fünf Büros in Deutschland, sieben Büros in Mittel- und Osteuropa, einem Büro in London und in Alicante (Spanien) sowie einer Repräsentanz in New York. Unser Kerngeschäft ist exzellente Rechts- und Steuerberatung, die wirtschaftlichen Mehrwert schafft: in ausgewählten Bereichen des Wirtschaftsrechts innovativ und proaktiv lösungsorientiert und wissenschaftlich fundiert mit vernetzter Expertise und Fokus auf Branchen partnergetrieben und mandantenorientiert mit strategischer Kompetenz Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern, der Noerr Consulting und den Noerr Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, entwickeln wir nachhaltige Lösungen für Recht, Steuern, Finanzierung und Management. Fokussiert: Führende Experten in vielen Rechtsgebieten und Branchen beraten lösungsorientiert und mit höchstem fachlichen Anspruch. Die Bandbreite unserer fokussierten Teams reicht von Automobil über Umwelt und erneuerbare Energien, Medien und IT bis hin zum Gesundheitswesen sowie Finanzdienstleistungen. International: Eigene Büros in elf Rechtsordnungen, eng mit uns befreundete Kanzleien vor allem in London und New York sowie unsere für Deutschland exklusive Mitgliedschaft in der weltweit führenden Vereinigung unabhängiger Wirtschaftskanzleien, Lex Mundi (lexmundi.com), sichern Rechtsberatung auf höchstem internationalen Niveau weltweit. Kompetent in Mittel- und Osteuropa: Wir gehören zu den ersten westlichen Kanzleien, die Büros in Mittel- und Osteuropa eröffneten. Diesen Vorsprung haben wir kontinuierlich ausgebaut: durch Erfahrung und Vernetzung in Industrie, Politik und Verwaltung. Mit mehr als 150 Professionals in Mittel- und Osteuropa gehören wir zu den führenden Kanzleien in der Region. Mehr über uns erfahren Sie im Internet unter * JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2009/
30 ands AUSZEICHNUNGEN Client Choice Award 2012: Beste Kanzlei Deutschlands (ILO) Noerr zum utschlands aus. tionalen Branchenwerden an Kanzleinungen waren die vergebenen 2012 zeichnete der britische Onlinedienst International Law Office (ILO) Noerr zum dritten Mal mit dem Client Choice Award als beste Kanzlei Deutschlands aus. Bereits im Vorjahr und 2007 hatte sich die Kanzlei bei der internationalen Branchenumfrage als Landessieger durchgesetzt. Die Client Choice Awards werden an Kanzleien und Anwälte in 64 Ländern vergeben. Grundlage der Auszeichnungen waren die Urteile von mehr als Unternehmensjuristen. Weltweit zählen die von ILO vergebenen Awards zu renommiertesten Auszeichnungen im Kanzleibereich. um zweiten Mal zur dieser Auszeichbereits im Jahr exzellenten Manvon Noerr war die xtrem reaktionsnder zusammen. Noerr wurde bei den Chambers Europe Awards for Excellence 2012 zum zweiten Mal zur Client Service Law Firm of the Year für Deutschland gekürt. Mit dieser Auszeichnung würdigt der britische Fachverlag Chambers and Partners, wie bereits im Jahr 2010, die herausragende Mandatsarbeit, Professionalität und den exzellenten Mandantenservice von Noerr. Ausschlaggebend für die Auszeichnung von Noerr war die herausragende Resonanz von Mandantenseite, wie etwa: gut aufgestellt, extrem reaktionsschnell und organisiert. Die verschiedenen Departments arbeiten eng miteinander zusammen. r M&A sowie zur der Kategorie ahres ren ist Noerr eine -Kanzlei des Jahres ahres für nchenmagazins Recherchen und JUVE kürte Noerr bei den JUVE Awards 2010 zur Kanzlei des Jahres für M&A sowie zur Kanzlei des Jahres für Dispute Resolution. Im Vorjahr war Noerr in der Kategorie Kartellrecht sowie für die Region Ostdeutschland als Kanzlei des Jahres ausgezeichnet worden, 2008 als Kanzlei des Jahres für Vergaberecht. Seit Jahren ist Noerr eine der führenden deutschen Kanzleien im Vertriebsrecht (2003 und 2005: JUVE-Kanzlei des Jahres für Vertriebssysteme) und im Produkthaftungsrecht (2005: JUVE-Kanzlei des Jahres für Produkthaftung und -sicherheit). Die Redaktion des führenden deutschen Branchenmagazins JUVE legt ihrer Auswahl Informationen zugrunde, die sie durch umfangreiche Recherchen und Gespräche mit Marktteilnehmern gewinnt. ASA) wurde Noerr Bei den 2011 International Legal Alliance Summit & Awards (ILASA) wurde Noerr elt den Gold Award als Best German Law Firm ausgezeichnet: Die Kanzlei erhielt den Gold Award den zum dritten Mal in Folge als Anerkennung ihrer herausragenden Leistungen in den weit führender verschiedensten Bereichen. Der Jury gehören mehr als 120 Chefjustiziare weltweit führender ola, General Electric, Konzerne an; im Jahr 2011 etwa von Unternehmen wie Alcatel-Lucent, Coca-Cola, General Electric, wichtigen Industrie- Nestlé, Philips, SAP und Total. Sie beurteilten mehr als 200 Kanzleien aus allen wichtigen Industrieund Schwellenländern
31 OUR OFFICES STANDORTE Alicante Alicante Noerr Alicante IP, Noerr S.L. Alicante IP, S.L. Paseo de la Explanada Paseo 2, de 2º la izq. Explanada, 2, 2º izq Alicante Alicante Spain Spanien T T Berlin Noerr LLP Charlottenstraße Berlin Germany T Berlin Noerr LLP Charlottenstraße Berlin Deutschland T Dresden Dresden Noerr LLPNoerr LLP Paul-Schwarze-Straße Dresden Dresden GermanyDeutschland T T Düsseldorf Düsseldorf Noerr LLPNoerr LLP Speditionstraße Speditionstraße Düsseldorf Düsseldorf GermanyDeutschland T T Moscow Moskau Noerr OOO 1-ya Brestskaya ul. ul Moskau Moscow Russian Russische Federation Föderation T Munich München Noerr LLP Brienner Straße München Munich Germany Deutschland T Bratislava Noerr s.r.o. AC Diplomat Palisády 29/A Bratislava Noerr s.r.o. AC Diplomat Palisády 29/A Frankfurt Frankfurt am Main am Main Noerr LLPNoerr LLP Börsenstraße Börsenstraße Frankfurt Frankfurt am Main am Main Bratislava Bratislava GermanyDeutschland Slovak Republic Slowakische Republik T T T T Kiev Kiew Bucharest Budapest Noerr TOV Noerr TOV S.P.R.L. Menzer & Bachmann Kanzlei Noerr - Noerr & Partner Str. General Constantin Fő utca Budişteanu nr C, Sector Budapest BucharestUngarn Vul. Khreschatyk Vul. Khreschatyk, 7 /11 7/ Kiev Kiew Ukraine Ukraine T T Romania T T London London Bukarest Noerr LLPNoerr LLP Budapest S.P.R.L. Menzer & Bachmann - Noerr Tower 42Tower 42 Noerr & Partners Law Str. General Office Constantin 25 Old Broad 25 Old Street Broad Street Fő utca Budapest Hungary Budişteanu nr. 28 C, Sector Bukarest Rumänien London EC2N London 1HQ EC2N 1HQ United Kingdom Großbritannien T T T T New York Noerr LLP Representative Office 885 Third Avenue, Suite Suite New York, NY USA T Prague Noerr s. s.r.o. Na Poříčí 1079/3a /3a Prague 1 1 Czech Tschechische Republic Republik T Warsaw Warschau Noerr Sp. z z o.o. Spiering Sp. Sp. k. k. Al. Armii Ludowej Warschau Warsaw Poland Polen T Team E-Commerce von Dr. Daniel Rücker, LL.M. München, August 2012, Noerr LLP twitter.com/noerrllp xing.com/companies/noerrllp 31 15
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