IHK-THEMAKOMPAKT. CE-Kennzeichnung von Maschinen. Innovation Umwelt INHALT. 1. RECHTLICHER RAHMEN Maschinenrichtlinie

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1 IHK-THEMAKOMPAKT Innvatin Umwelt CE-Kennzeichnung vn Maschinen Anfrderungen und Umsetzung EU-Richtlinien legen für Prdukte allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsanfrderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ziel ist der freie Warenverkehr im Eur päischen Wirtschaftsraum. Die auf den Prdukten anzubringende CE-Kennzeichnung dient als Reisepass und ist für Maschinen Pflicht. Die Anfrderungen definiert die Eur päische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. In diesem Merkblatt finden Sie Hilfen zur Umsetzung der Maschinenrichtlinie, Ansprechpartner und Quellen für weiterführende Infrmatinen. INHALT 1. Rechtlicher Rahmen 2. Aufbau der Maschinenrichtlinie 3. Die wichtigsten Anfrderungen 4. Umbau vn Maschinen 5. Gesamtheit vn Maschen, verkettete Anlagen 6. Beschaffung vn Nrmen 7. Weitere Infrmatinen und wichtige Adressen 1. RECHTLICHER RAHMEN Maschinenrichtlinie Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt die grundlegenden Anfrderungen an die Sicherheit vn Maschinen fest. Sie gilt im Eurpäischen Wirtschaftsraum für das Inverkehrbringen bzw. das Bereitstellen auf dem Markt swie die Inbetriebnahme vn Maschinen, Anlagen aus mehreren Maschinen, auswechselbaren Ausrüstungen (keine Ersatzteile!), vn einzeln in Verkehr gebrachten Sicherheitsbauteilen, abnehmbaren Gelenkwellen, unvllständigen Maschinen swie vn Lastaufnahmemitteln, Ketten, Seilen und Gurten. Den Text der Maschinenrichtlinie erhalten Sie unter: In deutsches Recht umgesetzt wird die Maschinenrichtlinie durch die 9. Verrdnung zum Prduktsicherheitsgesetz (9. PrdSV): Geschäftsbereich Innvatin Umwelt

2 2 Berücksichtigung weiterer EU-Richtlinien Bei Maschinen sind gegebenenfalls weitere für das Prdukt einschlägige Richtlinien zu beachten: EU-Richtlinie Elektrmagnetische Verträglichkeit 2014/30/EU EU-Richtlinie über umweltbelastende Geräuschemissinen vn zur Verwendung im Freien vrgesehenen Geräten und Maschinen (Outdr-Richtlinie) 2000/14/EG EU-Richtlinie über Elektr- und Elektrnik-Altgeräte (WEEE II) 2012/19/EU EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stffe in Elektrund Elektrnikgeräten (RHS) 2011/65/EU EU-Richtlinie zur Festlegung vn Anfrderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Prdukte (Ökdesign) 2009/125/EG mit ihren entsprechenden Verrdnungen, z. B. für Lüftungsanlagen, Elektrmtren Weiterhin gibt es spezielle Richtlinien, die für Maschinen bei bestimmten Gefährdungen anstatt der Maschinenrichtlinie gelten können, beispielsweise: EU-Richtlinie für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explsinsgefährdeten Bereichen (ATEX-Richtlinie) 2014/34/EU EU-Richtlinie für einfache Druckbehälter 2014/29/EU EU-Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen 2009/142/EG EU-Druckgeräterichtlinie 97/23/EG (ab : 2014/68/EU) Abgrenzung zur Niederspannungsrichtlinie Zudem legt die Maschinenrichtlinie die Grenze zwischen Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln fest. Flgende sechs Gruppen elektrischer und elektrnischer Erzeugnisse fallen ausschließlich unter die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, sweit sie innerhalb festgelegten Spannungsgrenzen betrieben werden: für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte Audi- und Videgeräte infrmatinstechnische Geräte gewöhnliche Bürmaschinen Niederspannungsgeräte und -steuergeräte Elektrmtren Gebrauchte Maschinen Gebrauchtmaschinen unterliegen in der Regel nicht der Maschinenrichtlinie, sndern dem Prduktsicherheitsgesetz (PrdSG). Für die Bereitstellung auf dem Markt vn gebrauchten Maschinen ist grundsätzlich zu beachten: Eine Nachrüstpflicht ergibt sich nur, wenn die Maschine nach dem aktuellen Erkenntnisstand unsicher ist. Die Möglichkeit, einen höheren Sicherheitsgrad zu erreichen, ist kein ausreichender Grund, um anzunehmen, dass vn einer Maschine eine ernste Gefahr ausgeht. Gebrauchte Maschinen müssen smit nicht die neueste Sicherheitstechnik aufweisen, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt werden. Geschäftsbereich Innvatin Umwelt

3 3 Harmnisierte Nrmen Die Maschinenrichtlinie und die Maschinenverrdnung definieren die grundlegenden Anfrderungen an die Sicherheit vn Maschinen. Die technische Knkretisierung erflgt in sg. harmnisierten Nrmen. Diese werden vn eurpäischen Nrmungsrganisatinen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in natinale Nrmen umgesetzt in Deutschland durch das DIN Deutsches Institut für Nrmung. Welche harmnisierten Nrmen für die Maschinenrichtlinie vrliegen, finden Sie unter: Im Bereich Maschinen werden Nrmen unterschieden in Sicherheitsgrundnrmen (Typ A-Nrmen), die grundsätzliche Aussagen zur Maschinensicherheit liefern, z. B. zur Gestaltung und zur Risikbewertung; Sicherheitsgruppennrmen (Typ B-Nrmen), die sicherheitstechnische Aussagen, die für verschiedene Maschinen der Anwendungen zutreffen, geben, z. B. ergnmische Grundsätze und Schutzeinrichtungen, swie Sicherheitsfachnrmen der Prduktnrmen (Typ C-Nrmen), die für einzelne Maschinenarten detaillierte sicherheitstechnische Anfrderungen festlegen, z. B. für Werkzeugmaschinen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Hersteller die relevanten harmnisierten Nrmen erfüllen, ist davn auszugehen, dass Sie die grundlegenden Anfrderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen. Es gilt die sg. Knfrmitätsvermutung, d. h. die zuständige Marktüberwachungsbehörde geht zuerst einmal davn aus, dass Sie die rechtlichen Vrschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz vn Persnen einhalten. Die Anwendung vn harmnisierten Nrmen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig, d. h. Sie können auch auf andere Art nachweisen, dass Ihre Maschinen sicher sind. Wenn Sie sich für eine nicht nrmengerechte Gestaltungslösung entschieden haben, liegt die Beweislast im Schadensfall jedch bei Ihnen. Rechtliche Knsequenzen Die Umsetzung der Maschinenrichtlinie wird in Deutschland durch die staatlichen Marktaufsichtsbehörden (Gewerbeaufsichts- und Arbeitsschutzbehörden), die Unfallversicherungsträger und den Markt (Kunden, Knkurrenten, Verbraucherschutzrganisatinen) kntrlliert. Bringt ein Hersteller eine unsichere Maschine in Verkehr, kann die Marktaufsichtsbehörde die ntwendigen Maßnahmen einleiten, um dies zu verhindern. 2. AUFBAU DER MASCHINENRICHTLINIE 2006/42/EG Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vm 17. Mai 2006 besteht aus 29 Artikeln und zwölf Anhängen. Die Artikel bestimmen die Begriffe und beschreiben den Anwendungsbereich, das Inverkehrbringen bzw. das Bereitstellen auf dem Markt, die Inbetriebnahme und den freien Warenverkehr. Sie legen besndere Maßnahmen für gefährliche Maschinen fest, definieren die Verfahren zur Feststellung der Übereinstimmung mit den Anfrderungen der Maschinenrichtlinie (Knfrmitätsbewertungsverfahren) und beschreiben die CE-Kennzeichnung. In den Anhängen der Maschinenrichtlinie werden diese Anfrderungen knkretisiert. Anhang I enthält die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanfrderungen für die Knstruktin und den Bau vn Maschinen. Zudem werden Vrgaben zur Kennzeichnung und Verfassung vn Betriebsanleitungen festgelegt. Geschäftsbereich Innvatin Umwelt

4 4 Anhang II beschreibt die Inhalte der EG-Knfrmitätserklärung für eine Maschine bzw. die Erklärung für den Einbau einer unvllständigen Maschine. Anhang III beschreibt die CE-Kennzeichnung. Anhang IV definiert Kategrien vn Maschinen, für die eine EG-Knfrmitätserklärung mit interner Fertigungskntrlle bzw. ein EG-Baumusterprüfverfahren der eine umfassende Qualitätssicherung erfrderlich sind. Anhang V stellt eine nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile dar. Anhang VI beschreibt die Mntageanleitung für eine unvllständige Maschine. Anhang VII stellt die Anfrderungen an die technischen Unterlagen für eine Maschine swie eine unvllständige Maschine dar. Anhang VIII erklärt das Verfahren zur Knfrmitätsbewertung mit interner Fertigungskntrlle. Anhang IX erklärt die EG-Baumusterprüfung. Anhang X beschreibt die umfassende Qualitätssicherung. 3. DIE WICHTIGSTEN ANFORDERUNGEN Die Maschinenrichtlinie legt detaillierte Anfrderungen an die Sicherheit vn Maschinen fest. Diese sllten bereits bei der Entwicklung und Knstruktin vn Maschinen beachtet werden. Gehen Sie schrittweise vr: 1. Prüfen Sie, b die zu bauende Maschine bzw. Maschinenanlage, die auswechselbare Ausrüstung, das Sicherheitsbauteil, das Lastaufnahmemittel, die Ketten, Seile, Gurte und abnehmbaren Gelenkwellen in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und evtl. nch unter andere EU-Richtlinien fallen. Beispiele für Maschinen, die in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen: nicht durch Muskelkraft angetriebene Maschinen, Fertigungsstraßen, Elektrwerkzeuge, Hebezeuge, Flurförderfahrzeuge, Nahrungsmittelmaschinen, Elektrsägen, Maschinen zur Hlzbearbeitung, Pressen, umgebaute Maschinen. Auch unvllständige Maschinen sind im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie enthalten: Eine unvllständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genmmen aber keine bestimmte Funktin erfüllen kann. Eine unvllständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen, unvllständige Maschinen der Ausrüstungen eingebaut der mit ihnen zusammengeführt zu werden. Beispielsweise stellt ein Antriebssystem eine unvllständige Maschine dar. Vn der Richtlinie ausgenmmene Maschinen nennt der Artikel 1, Abs. 2 der Maschinenrichtlinie: S fallen Maschinen, die speziell für Frschungszwecke knstruiert und gebaut wurden swie zur vrübergehenden Verwendung in Labratrien bestimmt sind, nicht unter den Anwendungsbereich. 2. Prüfen Sie, welche grundlegenden Anfrderungen an die Sicherheit und Gesundheit die Maschine nach Anhang I der Maschinenrichtlinie erfüllen muss. Geschäftsbereich Innvatin Umwelt

5 3. Recherchieren Sie, welche Nrmen und technischen Vrschriften angewendet werden müssen, um die Sicherheit der Maschine zu gewährleisten. Verwenden Sie stets die aktuellen Nrmen und geben Sie das Veröffentlichungsdatum an. 4. Führen Sie eine Risikbeurteilung durch, nach deren Ergebnis die Maschine knstruiert und gebaut wird. Hierbei wird ermittelt, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanfrderungen für die Maschine gelten und welche Maßnahmen getrffen werden müssen, um diese einzuhalten. Der Ablauf der Risikbeurteilung wird in Anhang I der Maschinenrichtlinie und ausführlicher in der Nrm DIN EN ISO 12100:2010 beschrieben. Berücksichtigen Sie dabei den Transprt, die Inbetriebnahme, das Rüsten, den Betrieb, die Fehlersuche, die Wartung/Reinigung, die Instandsetzung und die Demntage. Gehen Sie flgendermaßen vr: 5 Bestimmen Sie die Grenzen der Anwendung der Maschine swie die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vrhersehbare Fehlanwendung Identifizieren Sie die Gefährdungen. Schätzen Sie das Risik ab und bewerten Sie es. Definieren Sie die Schutzziel Setzen Sie die festgelegten Maßnahmen bei der Knstruktin um, überprüfen und prtkllieren Sie diese. Grundsätzlich gilt: Vrrangig müssen die Gefährdungen knstruktiv beseitigt der minimiert werden. Ist dies nicht möglich, s sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nur wenn eine knstruktive Beseitigung der Gefahren der Schutzmaßnahmen nicht durchführbar ist, reicht es aus, den Benutzer über die Gefahren zu infrmieren z. B. durch Warnhinweise der das Vrschreiben vn persönlicher Schutzausrüstung. 5. Erstellen Sie eine technische Dkumentatin, die flgende Unterlagen enthält: allgemeine Beschreibung der Maschine Übersichtszeichnung der Maschine und Steuerkreispläne vllständige Detailzeichnung Unterlagen über die Risikbeurteilung angewandte Nrmen technische Berichte mit Prüfergebnissen Betriebsanleitung der Maschine ggf. Einbauerklärung und Mntageanleitung für unvllständige Maschinen Kpie der EG-Knfrmitätserklärung ggf. Kpie der Einbauerklärungen für in die Maschine eingebaute andere Maschinen der Prdukte Die technische Dkumentatin muss in einer der Amtssprachen der EU abgefasst, den zuständigen Behörden auf Anfrderung zur Verfügung gestellt und bis zehn Jahre nach Herstellung der letzten Maschine aufbewahrt werden. Auch für jede unvllständige Maschine ist eine spezielle technische Dkumentatin in einer der Amtssprachen der EU erfrderlich. Zudem muss jeder Hersteller in seiner EG-Knfrmitätserklärung bzw. Einbauerklärung einen Dkumentatinsbevllmächtigten angeben. Diese Persn ist für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen verantwrtlich und muss in der EU ansässig sein. Angaben zur Erstellung einer technischen Dkumentatin finden Sie in Anhang VII der Maschinenrichtlinie und in der Nrm DIN EN ISO 12100:2010. Geschäftsbereich Innvatin Umwelt

6 6. Ebens ist vr dem Verkauf der Maschine eine Betriebsanleitung zu erstellen. Diese enthält alle Infrmatinen, die ein Anwender für den gefahrlsen Umgang mit der Maschine benötigt. Hierbei sind die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vrhersehbare Fehlanwendung der Maschine in Betracht zu ziehen. Die Betriebsanleitung muss in einer der Amtssprachen der EU swie in der Sprache der Verwendungsländer abgefasst sein, in denen die Maschine in Verkehr gebracht wird. Die Betriebsanleitung muss der Maschine beiliegen und eine Originalbetriebsanleitung der eine Übersetzung der Originalbetriebsanleitung sein; im zweiten Fall ist der übersetzten Betriebsanleitung die Originalbetriebsanleitung beizufügen. Die Maschinenrichtlinie enthält in Anhang I, Nr knkrete Anfrderungen (Mindestanfrderungen) an die Betriebsanleitung. Für die Erstellung können Sie sich an der Nrm DIN EN rientieren. 7. Prüfen Sie die Knfrmität der Maschine mit den relevanten EU-Richtlinien und erstellen Sie eine EG-Knfrmitätserklärung. Diese beruht auf der technischen Dkumentatin. In vielen Fällen wird die EG-Knfrmitätserklärung allein durch den Hersteller ausgestellt. Für besnders gefährliche Maschinen (z.b. Handkettensägen für die Hlzbearbeitung, siehe Anhang IV der Maschinenrichtlinie) sind drei Verfahren vrgesehen: Knfrmitätserklärung allein durch den Hersteller (Anhang VIII) EG-Baumusterprüfung durch eine ntifizierte Stelle und interne Fertigungskntrlle (Anhänge IX, VIII) umfassende Qualitätssicherung (Anhang X) Wird eine besnders gefährliche Maschine nach Anhang IV vllständig nach harmnisierten Nrmen knzipiert, die alle relevanten grundlegenden Anfrderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz abdecken, kann der Hersteller die Knfrmitätsbewertung selbst durchführen und muss nicht zwingend eine ntifizierte Stelle einschalten. Eine EU-weite Liste der ntifizierten Stellen für die Maschinenrichtlinie erhalten Sie unter Zu beachten ist, dass bei der Knfrmitätsbewertung vn Maschinen gegen elektrische Gefahren zwar die technischen Anfrderungen der Niederspannungsrichtlinie gelten, die Knfrmitätsbewertung und die CE-Kennzeichnung aber nach der Maschinenrichtlinie durchzuführen ist. Die EG-Knfrmitätserklärung muss in einer der Amtssprachen der EU swie in der Sprache der Verwendungsländer abgefasst sein, in denen die Maschine in Verkehr gebracht wird. Das Original und die übersetzten Versinen müssen entsprechend gekennzeichnet sein und der Maschine beim Verkauf beiliegen. In Anhang II der Maschinenrichtlinie sind die ntwendigen Inhalte der EG-Knfrmitätserklärung aufgelistet. Außerdem ist für unvllständige Maschinen eine Einbauklärung zu erstellen und eine Mntageanleitung mitzuliefern. Beides wird Bestandteil der technischen Dkumentatin der vllständigen Maschine. 8. Kennzeichnen Sie die Maschine, um sie eindeutig identifizieren zu können. Auf jeder Maschine bzw. dem Typenschild müssen mindestens die flgenden Angaben angebracht sein: 6 Firmenname und vllständige Adresse des Herstellers und ggf. des Bevllmächtigten in der Eurpäischen Gemeinschaft Geschäftsbereich Innvatin Umwelt

7 7 Bezeichnung der Maschine CE-Kennzeichnung Baureihen- der Typbezeichnung, ggf. Seriennummer wichtige technische Daten entsprechend der angewendeten Nrmen Baujahr, in dem der Herstellungsprzess abgeschlssen wurde Die CE-Kennzeichnung sagt aus, dass die Maschine die Anfrderungen der Maschinenrichtlinie und aller anderen zutreffenden EU-Richtlinien erfüllt. Auf jeder Maschine darf nur ein CE- Zeichen angebracht werden. Dabei muss die CE-Kennzeichnung gleichberechtigt neben der Angabe des Herstellers stehen und in der gleichen Technik angebracht werden. Das zu verwendende Muster der CE-Kennzeichnung ist in Anhang III der Maschinenrichtlinie dargestellt der als Vrlage unter dwnladbar. Beachten Sie: Unvllständige Maschinen dürfen keine CE-Kennzeichnung nach der Maschinenrichtlinie erhalten. 4. UMBAU VON MASCHINEN Bei Umbauten der Mdernisierungen werden häufig weitreichende Veränderungen an Maschinen vrgenmmen, z. B. die Ausstattung mit neuen leistungsfähigeren Antrieben, Schutzeinrichtungen der einer neuen Steuerungssftware. Dabei ist entscheidend, b der Umbau zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine und smit zu einer neuen Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie führt der b die Veränderung nicht wesentlich ist. Jede Veränderung an einer Maschine, unabhängig b gebraucht der neu, ist smit im Hinblick auf ihre sicherheitsrelevanten Auswirkungen zu untersuchen. Das bedeutet, in jedem Einzelfall ist zu ermitteln, b sich durch die Veränderung der (gebrauchten) Maschine neue Gefährdungen ergeben haben der b sich ein bereits vrhandenes Risik erhöht hat. Ist die Veränderung wesentlich, s liegt die Verantwrtung beim Hersteller der als neu zu betrachtenden Maschine. Der Hersteller ist verpflichtet, die Maschine nach der Maschinenrichtlinie neu zu bewerten ein erneutes Knfrmitätsbewertungsverfahren durchzuführen, die technische Dkumentatin und die Benutzerdkumentatin anzupassen swie die CE-Kennzeichnung anzubringen. Liegen nach einem Umbau keine wesentlichen Veränderungen vr, s liegt die Verantwrtung für die Sicherheit der Maschine nach der Betriebssicherheitsverrdnung beim Arbeitgeber. Das Bundesministerium für Arbeit und Szialrdnung (BMA) hat ein Interpretatinspapier herausgegeben, das den Begriff wesentliche Veränderung erläutert. Dieses können Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herunterladen: Die gleichen Verpflichtungen gelten auch für Hersteller, die eine Maschine der eine unvllständige Maschine für den Eigengebrauch herstellen der umbauen. Zusätzlich ist zu beachten, dass neue harmnisierte Nrmen, insbesndere Typ C-Nrmen, vrliegen können. Geschäftsbereich Innvatin Umwelt

8 8 5. GESAMTHEIT VON MASCHINEN - VERKETTETE ANLAGEN Die Maschinenrichtlinie gilt auch für mehrere Maschinen im Zusammenhang, die s angerdnet und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktinieren und sicherheitstechnisch eine Einheit bilden, wie z. B. mit Rbtern ausgestattete Fertigungssysteme, Fertigungsstraßen der Papiermaschinen. Diese werden als Gesamtheit vn Maschinen, verkettete Anlagen, Maschinenanlagen der auch kmplexe Anlagen bezeichnet. Für die Knfrmitätsbewertung und CE-Kennzeichnung einer slchen Gesamtheit vn Maschinen, bei swhl prduktinstechnisch als auch sicherheitstechnisch ein Zusammenhang besteht, ist der Anlagenhersteller verantwrtlich. Besteht die Anlage aus Maschinen, unvllständigen Maschinen der Bauteilen vn verschiedenen Herstellern, müssen die Hersteller der Anlagenbauteile beim Inverkehrbringen bzw. dem Bereitstellen auf dem Markt die einschlägigen Rechtsvrschriften beachten. Dazu gehört auch die Ausstellung der gefrderten Erklärungen, Kennzeichnungen und Anleitungen. Diese einzelnen Unterlagen werden dann Bestandteil der technischen Dkumentatin des Anlagenherstellers nach Anhang VII A der Maschinenrichtlinie. Werden Maschinen der unvllständige Maschinen in eine Gesamtheit vn Maschinen integriert, muss die Knfrmität mit den Anfrderungen der Maschinenrichtlinie im eingebauten Zustand für die gesamte Anlage hergestellt werden. Verfahrenstechnische Anlagen (Industrieanlagen) bestehen in der Regel aus mehreren Maschinen, die in ihrer Anrdnung und in der Betätigung auch sicherheitstechnisch nicht als Gesamtheit funktinieren. Daher ist eine CE-Kennzeichnung für die gesamte verfahrenstechnische Anlage nicht erfrderlich. Jede einzelne Maschine der Anlage muss jedch die Anfrderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Das gilt auch für zusammenhängende, einen eigenen Funktinszweck darstellende Einheiten einer verfahrenstechnischen Anlage, z. B. Kälteaggregate der Verpackungseinheiten. Ein Interpretatinspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Sziales gibt Hilfestellung bei der Interpretatin der Begriffsbestimmung Gesamtheit vn Maschinen und beschreibt in einem Ablaufschema, b es sich im Einzelfall um eine Gesamtheit vn Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie handelt. Das Interpretatinspapier können Sie hier herunterladen: 6. BESCHAFFUNG VON NORMEN Das Nrmenwesen ändert sich ständig: Achten Sie darauf, dass Sie auf einen aktuellen Nrmenbestand in Ihrem Unternehmen zurückgreifen können. Nrmen, Richtlinien und technische Regelwerke können Sie bei flgenden Einrichtungen einsehen bzw. erwerben: Beuth Verlag Kstenpflichtige Herausgabe und Beschaffung vn inländischen technischen Nrmen (u. a. DIN- und ISO-Nrmen), ausländischen technischen Nrmen, Richtlinien (u. a. VDI-Richtlinien) und Regeln; Tel , Mail kundenserivce@beuth.de Amtsblatt der EU und Bundesgesetzblatt Veröffentlichung aktueller Nrmenverzeichnisse, keine vllständigen Nrmen Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft Tel (kstenfrei) Geschäftsbereich Innvatin Umwelt

9 9 Auslegestellen halten das vllständige deutsche Nrmenwerk zur Ansicht bereit. Nrmen dürfen nur eingesehen, aber nicht kpiert werden. KMU-Helpdesk bei DIN und CEN/CENELEC Die zentrale Anlaufstelle des DIN unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Recherche und Anwendung vn Nrmen und technischen Spezifikatinen. Stichwrt KMU-Helpdesk Der CEN/CENELEC-Helpdesk bietet Infrmatin zur eurpäischen Nrmung und Möglichkeiten zur Mitwirkung. Nrm-Entwurfs-Prtal Das Nrm-Entwurfs-Prtal des DIN sll für KMU die Beteiligung an der Nrmungsarbeit erleichtern. Nrm-Entwürfe, die sich in der öffentlichen Umfragephase befinden, werden abschnittsweise veröffentlicht und können nach einer Registrierung kstenfrei eingesehen und kmmentiert werden WEITERE INFORMATIONEN UND WICHTIGE ADRESSEN Übersicht zur Maschinenrichtlinie Auf diesen Websites der Eurpäischen Kmmissin finden Sie eine Zusammenstellung vn Richtlinien, harmnisierten Nrmen, ntifizierten Stellen und weiteren wichtigen Dkumenten: Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) stellt die 2. Auflage des Leitfadens der Eurpäischen Kmmissin in deutscher Sprache zur Verfügung: Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technlgie zur Sicherheit vn Maschinen Prduktsicherheitsprtal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Das Prtal bietet Infrmatinen zu Sicherheitsanfrderungen vn Prdukten, Nrmen- und Prüfstellenverzeichnisse, zur Meldung mangelhafter Prdukte und zum Prduktrückruf. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung Rbert Plechinger Tel Geschäftsbereich Innvatin Umwelt

10 10 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie u. Technlgie Dietmar Schneyer, Tel Herbert Jung, Tel EU-Beratungsstelle zur CE-Kennzeichnung TÜV Rheinland Cnsulting GmbH Edwin Schmitt Tel Bayerische Gewerbeaufsichtsämter Für den Vllzug der rechtlichen Vrschriften zur Prduktsicherheit ist in Bayern die Gewerbeaufsicht bei den sieben Regierungen zuständig. Zudem berät die Gewerbeaufsicht zur technischen Sicherheit und zum Arbeitsschutz. Hinweis: Dieses Merkblatt dient als erste Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vllständigkeit. Obwhl es mit größtmöglicher Srgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernmmen werden. Die Veröffentlichung vn Merkblättern ist ein Service der Industrie- und Handelskammer und kann eine Rechtsberatung im Einzel fall nicht ersetzen. ANSPRECHPARTNER Elfriede Eberl Dieses Merkblatt wird mit freundlicher Genehmigung der IHK für München und Oberbayern zur Verfügung gestellt. Ursprünglicher Verfasser: Karen Tittel Geschäftsbereich Innvatin Umwelt

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