68. Sitzung des Ausschusses für Arbeit Integration, Berufliche Bildung und Frauen am 3. Dezember 2015

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1 Stellungnahme 68. Sitzung des Ausschusses für Arbeit Integration, Berufliche Bildung und Frauen am 3. Dezember 2015 zum Thema Situation der Geflüchteten am Arbeitsmarkt In Deutschland suchen aktuell außergewöhnlich viele Menschen Schutz. Die Zahl der Ankommenden hat sich innerhalb weniger Monate vervielfacht. Ein Großteil der Schutzsuchenden wird für längere Zeit in unserem Land bleiben, viele für immer. Die Teilhabe am Arbeitsleben ist neben dem Erlernen der deutschen Sprache die entscheidende Voraussetzung für eine gelungene Integration. Diese Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt kann nur gemeinsam mit den Sozialpartnern, Wirtschaftsverbänden und dem Land Berlin bewältigt werden. Dazu wurden bzw. werden der Bundesagentur für Arbeit für beide Rechtskreise zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt. Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg strebt eine Verteilung der Asylberechtigten entsprechend der Größe der Jobcenter an und ist deswegen in Abstimmungsgesprächen mit den verantwortlichen Senaten. Für die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, die Agenturen für Arbeit und Jobcenter in Berlin ergeben sich die folgenden Handlungsschwerpunkte: Kunden 1. Zu jeder Zeit steht für Erwachsene die Integration in den Arbeitsmarkt im Vordergrund. 2. Für Jugendliche und junge Erwachsene (u35) steht die berufliche Ausbildung gut vorbereitet und begleitet im Vordergrund. 3. Die Leistungen zum Lebensunterhalt werden durch die Jobcenter nahtlos erbracht. 4. Der Rechtskreiswechsel wird friktionsfrei gestaltet. 5. Unseren gesetzlichen Auftrag, insbesondere die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, nehmen wir für alle Kunden unabhängig davon, ob sie auf dem Fluchtweg zu uns gekommen sind oder nicht gleichermaßen wahr. Intern 6. Die Dienstleistungen werden frühestmöglich erbracht. 7. Eine Spezialisierung vor Ort trägt der besonderen Situation von Schutzsuchenden Rechnung. 8. Die Rekrutierung und Qualifizierung von (zusätzlichem) Personal in Agenturen und Jobcentern ist im 1. Schritt bereits erfolgt und wird spätestens im 1. Quartal 2016 abgeschlossen. Netzwerk 9. Unser Ziel ist es, dass die Beiträge aller relevanten Akteure abgestimmt und koordiniert abrufbar sind. 3. Dezember 2015 Ausschusssitzung Situation der Geflüchteten am Arbeitsmarkt Seite 1

2 1. Zu jeder Zeit steht für Erwachsene die Integration in den Arbeitsmarkt im Vordergrund. Das Erlernen der deutschen Sprache, das Feststellen beruflicher Kompetenzen und eine darauf aufbauende individuell passgenaue und an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte Qualifizierung sind unverrückbare Voraussetzungen, wenn die Integration in Ausbildung und Arbeit erfolgreich gelingen soll. Insofern werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt Qualifikationen, Kompetenzen und Stärken der geflüchteten Menschen, insbesondere mit Bezug zur beruflichen Praxis, festgestellt, um gezielt daran anzuknüpfen und sie möglichst auszubauen. Aufgrund der bestehenden Engpässe bei bundes- und landesseitig finanzierten Sprachkursen in 2015 hat sich der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit für den einmaligen Einsatz von Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung eingesetzt. Seit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes ( ) übernimmt die Bundesagentur für Arbeit Kosten für Sprachkurse zur Vermittlung von Grundkenntnissen (sog. Einstiegskurse Sprachniveau A1 ), die sich an Flüchtlinge mit Bleibeperspektive richten. Dieses Angebot gilt bis zum 31. Dezember Bundesweit stehen rund Teilnehmerkapazitäten zur Verfügung, in Berlin ca Alle Instrumente der Bundesagentur für Arbeit unterstützen die Integration unterschiedlicher Personengruppen in Beschäftigung. Spezielle für die Bedürfnisse der geflüchteten Menschen sind als Maßnahme Perspektiven für Flüchtlinge ausgeschrieben worden. Die Maßnahme ist modular aufgebaut und beinhaltet eine Orientierungs-, Kompetenzfeststellungs- und Praxisphase. Den Teilnehmenden werden Grundkenntnisse über den deutschen Arbeitsmarkt vermittelt, sie werden über die Möglichkeiten der Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse informiert, ihnen werden Wege der Arbeitsplatzsuche aufgezeigt und sie werden bei Bewerbungen unterstützt. Während der Maßnahme werden durchgängig Sprachkenntnisse vermittelt. In der 6-wöchigen Praxisphase bei Arbeitgebern werden im Echtbetrieb Fähigkeiten und Kompetenzen ermittelt. 2. Für Jugendliche und junge Erwachsene (u35) steht die berufliche Ausbildung gut vorbereitet und begleitet im Vordergrund. Ziel ist es, jugendliche und jüngere erwachsene Asylsuchende als zukünftige Fachkräfte auszubilden. Insofern steht bei dieser Personengruppe die Integration in Ausbildung im Vordergrund. Zur Unterstützung stehen neben den unter Punkt 1 genannten Instrumente insbesondere die Berufsorientierung, die individuelle Berufsberatung und die Ausbildungsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Ausbildungsvermittlung und die Nutzung der Förderinstrumente zur Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung sind dabei jedoch vom konkreten Aufenthaltsstatus der Jugendlichen abhängig. In 2015 wurden die ersten Standorte der Jugendberufsagentur Berlin eröffnet. Alle Unterstützungsangebote der Bundesagentur für Arbeit, wie Berufsorientierung, Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Förderung stehen den jungen Asylsuchenden ohne Berufsabschluss in den bereits bestehenden und den in 2016 noch zu eröffnenden Standorten der Jugendberufsagentur Berlin zur Verfügung. Dafür setzt die Bundesagentur für Arbeit ab Januar 2016 zusätzliche Beratungsfachkräfte der Berufsberatung ein, die über das notwendige spezialisierte Wissen zur Unterstützung jugendlicher Asylsuchender beim Berufseinstieg verfügen. Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Situation Geflüchteter am Arbeitsmarkt Seite 2

3 Speziell für die Bedürfnisse der jungen Flüchtlinge und Asylbewerber wurden neue Angebote entwickelt: Perspektiven für junge Flüchtlinge und EQ-Welcome. Mit den Maßnahmen Perspektiven für junge Flüchtlinge wird diese Personengruppe an die Besonderheiten des deutschen Arbeitsmarktes und Ausbildungssystems herangeführt. Sie werden informiert über die Bedeutung von Ausbildungsabschlüssen, duale und schulische Ausbildungen und den unterschiedlichen Berufsfeldern. Parallel erhalten sie Sprachförderungen. Die Förderung von Asylbewerber ist möglich bei Arbeitsmarktzugang oder bei guter Bleibeperspektive (Asylbewerber aus Eritrea, Syrien, Iran oder Irak). EQ-Welcome (EQ = Einstiegsqualifzierung) ist eine kombinierte Maßnahme, in der junge Flüchtlinge (Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, Flüchtlinge mit Duldung nach einer Wartezeit von 15 Monaten) zunächst an die Qualifizierung im Rahmen einer betrieblichen EQ herangeführt werden und dann während der EQ im Betrieb zusätzlich sozialpädagogische Begleitung, Nachhilfeunterricht und Sprachunterricht erhalten, um den späteren Übergang in Ausbildung zu unterstützen. 3. Die Leistungen zum Lebensunterhalt werden durch die Jobcenter nahtlos erbracht. Leistungen des Landes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz enden zum Ende des Monats, in dem die Anerkennung als Asylberechtigter erfolgt. Im Anschluss werden soweit Bedürftigkeit vorliegt - Leistungen der Grundsicherung durch die Jobcenter gewährt. Bei Anerkennung zum Ende eines Monats ist eine nahtlose Leistungserbringung risikobehaftet. Aktuell wird mit dem verantwortlichen Senat in Berlin geklärt, ob über eine Vereinbarung die vorübergehende Weitergewährung von Leistungen des Landes möglich ist und die Jobcenter diese Vorleistungen im Nachhinein erstatten. 4. Der Rechtskreiswechsel wird friktionsfrei gestaltet. Die Dienstleistungen der Agenturen werden frühestmöglich erbracht (siehe Punkt 6). Insofern werden alle Erkenntnisse, welche während des Asylverfahrens von den Agenturen für Arbeit gewonnen werden (z.b. Integrationspläne, Kompetenzfeststellungen) nach Abschluss des Asylverfahrens an die sodann verantwortlichen Jobcenter weitergegeben. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden nach dem Rechtskreiswechsel in den Jobcentern weitergeführt. 5. Unseren gesetzlichen Auftrag, insbesondere die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, nehmen wir für alle Kunden unabhängig davon, ob sie auf dem Fluchtweg zu uns gekommen sind oder nicht gleichermaßen wahr. Auch im kommenden Jahr bleibt die Reduzierung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Das von der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg implementierte Zukunftsprogramm wirkt positiv in der Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit, die Anstrengungen, insbesondere mit Blick auf die langzeitarbeitslosen Menschen, werden auch im kommenden Jahr unvermindert fortgesetzt. Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Situation Geflüchteter am Arbeitsmarkt Seite 3

4 6. Die Dienstleistungen werden frühestmöglich erbracht. Unsere Dienstleistungen - insbesondere Erstberatung, Kompetenzfeststellung, Information werden frühestmöglich erbracht, in den Gemeinschaftsunterkünften und auch in den Räumlichkeiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bereits ab August 2015 arbeiten spezialisierte Vermittler und Vermittlerinnen der Agenturen für Arbeit direkt vor Ort im BAMF, um mit Asylantragstellenden mit Bleiberechtsperspektive unter Begleitung von Dolmetschern des BAMF ein erstes Beratungsgespräch zu führen. In diesem wird ein sogenanntes Mini- Arbeitspaket bearbeitet, mit dem u.a. beruflichen Vorerfahrungen erfasst werden. Die Asylsuchenden werden im Anschluss zu persönlichen Gesprächen zu ihrem Betreuer oder der Betreuerin im zentralen Berliner Team Asylsuchende der Agentur für Arbeit eingeladen. In diesem können je nach Konstellation direkt Vermittlungsvorschläge unterbreitet oder Maßnahmen zugewiesen werden. Mit diesem bundesweit einmaligen Vorgehen wird die Zeit des Asylverfahrens vollständig genutzt. Seit Oktober arbeiten gleichfalls Vermittler und Vermittlerinnen der Agenturen für Arbeit am Standort der Bundesallee mit der gleichen Zielsetzung. Asylsuchende, die das Angebot der Erstberatung im BAMF nicht in Anspruch genommen haben, können jederzeit bei den Agenturen für Arbeit in Berlin vorsprechen. Da aber nicht jeder Asylsuchende den Weg in unsere Häuser findet, sind wir auch in den Unterkünften und auch in Deutschkursen vor Ort, um Beratung und Unterstützung anzubieten. 7. Eine Spezialisierung vor Ort trägt der besonderen Situation von Schutzsuchenden Rechnung. In Berlin ist seit August ein spezialisiertes Team Asyl für alle Agenturen für Arbeit in Berlin tätig. Die Jobcenter sollen ab Januar 2016 ebenfalls spezialisierte Teams eingerichtet haben, um gleichfalls das im Kontext Asyl benötigte spezifische Knowhow vorzuhalten und die Übergabe der relevanten Informationen bei Wechsel der Verantwortlichkeit zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter gezielt gestalten zu können. Die oben unter Punkt 3 beschriebenen Besonderheiten erfordern auch im Bereich der Leistungsgewährung die Einrichtung spezialisierter Einheiten. Diese werden ab Januar arbeitsfähig sein. Für Arbeitgeber steht ebenfalls ein Team mit speziell geschulten Vermittlern und Vermittlerinnen bereit. Dort werden Arbeitgeber rund um das Thema Stellen- und Ausbildungsstellenbesetzung mit Asylsuchenden beraten, beim Übergang in Arbeit oder Ausbildung unterstützt insbesondere bei Auswahl und Besetzung. Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit mit über einer Million Stellenangeboten steht selbstverständlich auch allen Asylsuchenden zur Verfügung stehen. Die Bundesagentur für Arbeit wird gleichfalls zeitnah eine bundesweite App zur Verfügung stellen, die insbesondere die geflüchteten Menschen ansprechen soll. Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Situation Geflüchteter am Arbeitsmarkt Seite 4

5 8. Die Rekrutierung und Qualifizierung von (zusätzlichem) Personal in Agenturen und Jobcentern ist im 1. Schritt bereits erfolgt und wird spätestens im 1. Quartal 2016 abgeschlossen. In diesem Jahr wurden in den Agenturen für Arbeit 15 Mitarbeiter eingestellt. Sie wurden qualifiziert, u.a. in interkulturellen Kompetenzen, und sprechen alle mehrere Sprachen. Zum Januar 2016 werden in den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, die Qualifizierung wird im 1. Quartal abgeschlossen sein. Die genaue Größenordnung wird nach Genehmigung des Haushalts feststehen. 9. Unser Ziel ist es, dass die Beiträge aller relevanten Akteure abgestimmt und koordiniert abrufbar sind. Der Beirat der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (dem die Sozialpartner und das Land Berlin angehören) und die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit sind elementarer Bestandteil der Netzwerke, wenn es um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt geht. Gewerkschaften unterstützen und begleiten Integrationsbemühungen in Betrieben, Unternehmerverband, Kammern und Unternehmen stellen Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze für geflüchtete Menschen zur Verfügung und Land und Bezirke sind wichtige Partner bei der Kooperation mit Ausländerbehörden und der Organisation wesentlicher flankierender Maßnahmen. Zwischen diesen Partnern werden sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene die Beiträge der Partner abgestimmt. Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Situation Geflüchteter am Arbeitsmarkt Seite 5

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