ARD-Rechtsredaktion Hörfunk
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- Agnes Kurzmann
- vor 7 Jahren
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1 Gigi Deppe Bernd Wolf Klaus Hempel SÜDWESTRUNDFUNK STUDIO KARLSRUHE ARD-Rechtsredaktion Hörfunk RadioReport Recht Aus der Residenz des Rechts Dienstag, den 20. September Vater, Mutter, Kind? Viele Familien sehen heute anders aus Gigi Deppe: Ich nehme an, dass Sie, meine Damen und Herren, in Ihrem Bekanntenkreis nicht nur Familien haben, die ganz klassisch aus Vater- Mutter-Kind bestehen. Sondern, dass es da auch Alleinerziehende gibt. Oder Patchwork-Familien geschiedene Mütter oder Väter mit neuem Partner. Oder homosexuelle Männer oder Frauen, die Kinder aufziehen. Familie das kann sehr unterschiedlich aussehen. Und das war eines der großen strittigen Themen auf dem Deutschen Juristentag in Essen in der letzten Woche. Passt das Recht für alle diese Familien, sollen zum Beispiel Kinder, die im Ausland von einer Leihmutter geboren werden, hier anerkannt werden? Gabriele Scholz: Was ich schwierig finde ist, dass diese Eltern erst Fakten schaffen, dass die sich über deutsches Recht hinwegsetzen, wenn sie zum Beispiel eine Leihmutter im Ausland in Anspruch nehmen, und dass man dann sagt: Aber jetzt habe ich doch hier das Kind, und jetzt muss ich doch mit diesem Kind auch irgendwie umgehen und es schützen. So, der Zweck heiligt die Mittel. Gigi Deppe: Gabriele Scholz, Leiterin der zentralen gemeinsamen Adoptionsstelle in Hamburg war auf dem Juristentag, fand die Diskussion dort problematisch. Wir werden gleich noch andere Stimmen hören. Aber vorher wollen wir erst mal klären, warum wir Ihnen vom Deutschen Juristentag 1
2 berichten. Warum man sich als normaler Mensch, als juristischer Laie, überhaupt für das interessieren sollte, was da alle zwei Jahre unter Rechtsexperten diskutiert wird. Bernd Wolf: Bernd Wolf: Was bei der viertägigen Fachkonferenz besprochen wird, hat Bedeutung für den Staat und für die ganze Gesellschaft, denn die Juristen weisen auf rechtlichen Handlungsbedarf hin, und sie geben Empfehlungen, wie was in Zukunft rechtlich geregelt werden sollte. Gutachten und Referate beleuchten diese Themen. Am Ende der Diskussion stimmen die Teilnehmer ab, was sie vorschlagen. Über waren es jetzt: Anwälte, Wirtschaftsjuristen, Richter und Staatsanwälte, und Professoren. Gegründet im Jahr 1860 wird der Juristentag alle zwei Jahre in einer anderen deutschen Großstadt durchgeführt, zuletzt in Hannover, München, Berlin, gerade eben der 71. in Essen. Er gilt als der größte europäische Rechtskongress. Gigi Deppe: Also, der Juristentag: Wir informieren Sie heute über das, was da im Familienrecht diskutiert wurde. Familie, das sieht heute sehr unterschiedlich aus. Und Familien, die nicht der Norm entsprechen, haben es manchmal schwer. Sagt Ingeborg Schwenzer, Professorin aus Basel. Ingeborg Schwenzer: Unser Recht geht nach wie vor von der Zweielternschaft aus, und zwar von der heterosexuellen ehelichen Gemeinschaft, auf der dann die Familie gründet. Wir haben zum Beispiel zwei klare Vermutungen. Das eine ist: Die Mutter ist immer sicher. Wer ein Kind auf die Welt bringt, ist die Mutter. Und eine andere Vermutung, die bis heute grundlegend ist: Der Ehemann der Mutter ist der Vater des Kindes. Und all diese Vorannahmen und gesetzliche Vermutungen sind durch diese gesellschaftlichen Entwicklungen sehr stark ins Wanken geraten und darauf muss auch das Recht reagieren. Gigi Deppe: Wo besteht denn ein besonders großer Handlungsbedarf? Ingeborg Schwenzer: Ich denke, der große Handlungsbedarf besteht namentlich bei der Stärkung der Stellung von faktischen Eltern. Das können Stiefeltern sein, wobei Stiefeltern sind nicht allein die mit einem Elternteil verheirateten Personen, sondern auch Personen, die mit dem Elternteil eines Kindes nicht verheiratet zusammenleben, aber elterliche Verantwortung für das Kind übernehmen. Sie haben derzeit nur eine sehr schwache Stellung. Ihre Stellung muss gestärkt werden. Nicht um ihrer Willen, sondern um des Kindes willen. 2
3 Gigi Deppe: Große Fragestellung auf dem Juristentag: Wie umgehen mit Kindern, die im Ausland von Leihmüttern geboren wurden? Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Familiengericht hat zuletzt bei einigen Fällen der Leihmutterschaft seinen Segen gegeben auch wenn die Leihmutterschaft bei uns verboten sei, müsse doch letztlich im Sinne des Kindes hier die Sache von den Behörden anerkannt werden. Deutliche Kritik kommt da von Gabriele Scholz, der Leiterin der zentralen Adoptionsstelle in Hamburg: Gabriele Scholz: Wir sprechen von Spenden, wir sprechen von Leihe und wir suggerieren, das sei alles unentgeltlich und ganz altruistisch. Tatsächlich steht hinter all dem ein knallhartes Geschäft. Kinder werden sozusagen verkauft. Wir schaffen vorsätzlich ein Auseinanderklaffen von leiblicher Elternschaft und von rechtlicher Elternschaft und von sozialer Elternschaft. Das finde ich schwierig. Gigi Deppe: Wie problematisch Leihmutterschaft sein kann, zeigt auch ein Fall, über den der Bundesgerichtshof vor kurzem entschieden hat. Gestern wurde der Beschluss veröffentlicht. Ein Fall, bei dem leicht die Frage aufkommen kann: Übertreiben es nicht manche mit ihrem Kinderwunsch? Klaus Hempel berichtet über das Verfahren. Klaus Hempel: Bei dem Kläger handelt es sich um einen Mann, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Er hat drei Töchter, die von Leihmüttern in Indien und Kalifornien geboren wurden. Seinen Angaben zufolge trugen die Frauen Eizellen aus, die er zuvor befruchtet hatte. In einer kalifornischen Reproduktionsklinik liegen weitere von ihm befruchtete Eizellen, insgesamt neun Stück. Auch die will der Mann von Leihmüttern austragen lassen. Vor Gericht wollte er nun erreichen, dass er vorher rechtlich als Vater der eingefrorenen Embryonen anerkannt wird. Doch dies hat der Familiensenat des Bundesgerichtshofs abgelehnt. Nach deutschem Recht gebe es vor der Geburt eines Kindes keine Feststellung der Vaterschaft, so die Richter. Dem Argument, dass eine Vaterschaftsfeststellung dem Schutz der Embryonen diene, folgten die Richter nicht. Gigi Deppe: Hier war der BGH also eher zurückhaltend. Sonst hat er in der letzten Zeit ein Auge zugedrückt, wenn es um ausländische Leihmutterschaften ging. Für die Basler Professorin Ingeborg Schwenzer die richtige Haltung: 3
4 Ingeborg Schwenzer: Wir wissen, dass wir im Familienrecht mit rechtlichen Regelungen nur wenig bewirken können. Da geht um solche emotionalen Entscheidungen, wo das Recht keine Rolle spielt. Und wenn ein Paar, das muss nicht unbedingt ein schwules Paar sein, wir haben in der Schweiz einen Fall, da hat ein heterosexuelles Ehepaar, da war die Frau nicht mehr gebärfähig, die sind nach Kalifornien gegangen, um mittels einer Leihmutter noch ein Kind zu bekommen. Und kamen dann in die Schweiz zurück, und auch hier war die Frage, wird die rechtliche Elternschaft dieser beiden Menschen in der Schweiz anerkannt? Ist der Schweiz ist gesagt worden: Nein. Gigi Deppe: Ich glaube, es gibt einen vergleichbaren Fall in Italien. Da ist das Kind den Eltern sogar weggenommen worden und zur Adoption freigegeben worden, weil die italienische Rechtsordnung sagt, wir akzeptieren keine Leihmutterschaft. Also, das finden Sie zu rigide? Ingeborg Schwenzer: Ich finde vor allen Dingen, dass es nicht Kindeswohl entspricht. Wir können nicht das Kind bestrafen, weil die Eltern gegen ein Verbot der Leihmutterschaft im Heimatland verstoßen haben. Gigi Deppe: Jetzt gibt es ja die Kritik, die besagt, na ja, da gibt es eine große, finanzträchtige Lobby, nämlich die Eltern, die keine Kinder bekommen können. Und für die wird sehr viel unternommen, damit sie an Kinder kommen. Aber das ist gar nicht immer unbedingt im Sinne der Kinder. Was sagen Sie dazu? Ingeborg Schwenzer: Das mag sein, aber ich glaube, wir können es nicht verhindern. Wenn Menschen einen so drängenden Kinderwunsch haben, dann werden sie alles ihnen Mögliche tun, um diesen Kinderwunsch zu verwirklichen. Und wenn sie ihn verwirklicht haben und alle Hürden aus der Welt geräumt haben, dann ist das Kind da, und dann müssen wir uns um das Kindeswohl sorgen. Gigi Deppe: Offensichtlich sah das die Mehrheit auf dem Juristentag auch so, denn bei der Abstimmung hat sich die Abteilung Familienrecht für eine Erleichterung der Leihmutterschaft ausgesprochen. Bei einer anderen Frage, die auch immer noch sehr umstritten ist, gab es ebenfalls eine Mehrheit dass nämlich homosexuelle Paare bei Adoptionen und Abstammung mit heterosexuellen völlig gleichgestellt werden sollten. Die Forschungsdirektorin des deutschen Jugendinstituts, Sabine Walper hatte für 4
5 den Juristentag zusammen gefasst, was aktuelle Untersuchungen dazu sagen: Sabine Walper: Es sieht so aus, dass der starke Wunsch der Eltern auch in dieser Konstellation zu leben und die starke Unterstützung, die die Kinder erfahren auch durch das Elternpaar, dass das ein guter Schutzmantel ist. Also selbst wenn sie zwischenzeitlich durchaus unter Hänseleien zu leiden haben, ist es doch so, dass viele im Nachhinein oft stolz sind auch darauf, dass ihre Familie das so hingekriegt hat. Die reine Familienform ist deutlich nachrangig, gegenüber der Frage, wie Familie gelebt wird. Wo wir sehen, was für die Kinder wirklich ein Risikofaktor ist, ist wenn die Eltern eine hoch zerstrittene Beziehungen führen, möglicherweise auch vor Gericht ziehen, also gerade bei Trennungsfamilien und wiederholtem Umgang und Sorge- und Umgangsrecht und weiß der Himmel was streiten. Das ist etwas, was Kinder in hohem Maße belastet. Gigi Deppe: Insgesamt, so die deutliche Tendenz auf dem Juristentag, sollte das Recht mehr die stärken, die sich tatsächlich um die Kinder kümmern. Wenn das Kind in einer Patchwork-Familie lebt, zum neuen Partner der Mutter ein intensives Verhältnis aufbaut, während der leibliche Vater wenig Interesse zeigt, dann sollte der sogenannte Stiefvater aus Sicht der Experten mehr Rechte bekommen. Wobei die Juristinnen und Juristen durchweg unglücklich sind über den Begriff. Stiefvater oder Stief-Familie. Diese Worte wecken angesichts der vielen Märchen mit bösen Stiefmüttern düstere Bilder. Aber es sind die juristischen Fachbegriffe, die heutzutage nichts Düsteres mehr an sich haben müssen, sagt Sabine Walper vom Deutschen Jugendinstitut. Heute sei die Patchwork-Familie, die Stief-Familie, eine bewusste Entscheidung. Sabine Walper: Es ist auch nicht so das starke Leitbild der Kernfamilie; es müssen zwei Eltern sein, sonst können Kinder nicht gut aufwachsen. Insofern entstehen heute auch Stief-Familien sehr viel stärker unter der freiwilligen Wahl des Partners, der sich auch sehr viel bewusster dafür entscheidet, irgendwie diese Frau mit diesen Kindern zusammen zu tun und eine Partnerschaft, einen gemeinsamen Haushalt zu führen. Und in vielen dieser Familien wissen wir, sind die Stiefeltern auch wichtige Bezugspersonen für die Kinder. Vertrauenspersonen, die nichts dem leiblichen Elternteil, dem externen leiblichen Elternteil nachstehen. Gigi Deppe: Stimmt, sagt die Baseler Rechtsprofessorin Ingeborg Schwenzer. Stirbt zum Beispiel die leibliche Mutter des Kindes und hat das 5
6 Kind einen viel engeren Bezug zum neuen Partner als zum Vater, von dem es abstammt, dann dürfe man das Kind nicht automatisch zurück zum leiblichen Vater schicken. Denn gut möglich, dass es beim Stiefvater viel besser aufgehoben sei. Die Rechtsprofessorin ist allerdings nicht dafür, dass in Patchwork-Familien generell erlaubt werden sollte, dass der neue Partner der Mutter das Kind adoptieren kann. Ingeborg Schwenzer: Denn mit der Adoption werden die rechtlichen Bande zum externen, leiblichen Elternteil durchschnitten. Und das Kind bleibt auf Dauer dem Stiefelternteil zugeordnet, rechtlich zugeordnet. Und nun wissen wir allerdings, dass Stiefkind-Familien noch häufiger zerbrechen als Ursprungsfamilien. Das heißt, ein Kind bleibt einem Stiefelternteil rechtlich zugeordnet, der es unter Umständen weniger um des Kindeswillens als eher um des Partners, der Partnerin willen ursprünglich adoptiert hat. Gigi Deppe: Sie haben sich auch mit den Pflegefamilien beschäftigt. Da sagen Sie, die brauchen eigentlich auch noch eine andere Form von Beistand durch das Gesetz. Ingeborg Schwenzer: Die brauchen auch eine Stärkung ihrer Stellung. Da sehe ich auch die Möglichkeit mit einer Übertragung der elterlichen Sorge auf dritte Personen, also auf Personen, die nicht rechtliche Eltern sind, diese Situation besser in den Griff zu bekommen. Erst mal ist die Hürde relativ hoch, dass Kinder den leiblichen Eltern weggenommen werden und in Pflegefamilien gesteckt werden, wo sie dann oft jahrelang verbleiben, aber ohne dass eine rechtliche Absicherung dieser Situation erfolgt. Kinder und Pflegeeltern müssen praktisch dauernd Angst davor haben, dass die leiblichen Eltern eines Tages kommen und die Herausnahme des Kindes verlangen. Und hier gilt es eben, die Situation wiederum von Pflegeeltern besser abzusichern. Gigi Deppe: Die Professorin findet ohnehin und bekam da auf dem Juristentag viel Beifall: Der Begriff der elterlichen Sorge sei unpassend. Ingeborg Schwenzer: Ich würde gerne den Begriff der elterlichen Sorge durch jenen der elterlichen Verantwortung ersetzen. Dieser Begriff wurde erstmals verwendet im Englischen children act von 1989 als parental responsability. Und meines Erachtens spielgelt dieser Begriff die heutigen Verhältnisse besser wieder. 6
7 Gigi Deppe: Wenn Sie, meine Damen und Herren, also mitbekommen, wie sich zwei aus Ihrem Bekanntenkreis um das Kind streiten, dann ersetzen Sie doch einfach mal das Wort Sorgerecht durch das Wort elterliche Verantwortung. Mir scheint, es ist keine schlechte Idee, so ein Begriffswechsel. Denn es wird sofort viel klarer: Es geht nicht um die Eltern, es geht um das Kind. Es geht darum, Verantwortung zu übernehmen. Elterliche Verantwortung. Soweit der Radioreport Recht. Wenn Sie uns Ihre Meinung dazu schreiben wollen, können Sie das gerne tun: Unsere -Adresse lautet: Ich wiederhole: Sie können uns natürlich auch ganz andere Themen vorschlagen, die wir hier am Dienstagabend einmal behandeln sollen. Und wenn Sie das Ganze noch mal anhören wollen auf der Seite von SWR1 finden Sie den Radioreport Recht als Audio-File. Vielen Dank fürs Zuhören sagt Gigi Deppe. 7
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