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1 JULI 2007 European Security Systems Association (ESSA) e.v. Ersatz für Ausgabe Mai 2007 Z ERTIFIZIERUNGSRICHTLINIE Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke ECB S C04 I n h a l t 1 Anwendungsbereich Grundlagen und Voraussetzungen für die Produktzertifizierung Verfahren zur Erteilung und zum Erhalt des Produktzertifikats Genehmigungsverfahren für konstruktive Änderungen Gebrauch der Zertifizierungsmarke Maßnahmen bei Verstößen Kündigung der Gütesicherung Erlöschen der Produktzertifizierung...5 Herausgeber: European Security Systems Association (ESSA) e. V. Lyoner Straße Frankfurt am Main Deutschland rl_zer_lager_dt_ _pdf.doc Seite 1 von 5

2 1 Anwendungsbereich Diese Zertifizierungsrichtlinie gilt für die Betriebsprüfung, die Produktzertifizierung, die Genehmigung von konstruktiven Änderungen und die Qualitäts-Fremdkontrolle von feuerwiderstandsfähigen Lagerschränken nach: EN Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke für brennbare Flüssigkeiten EN Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke für Druckgasflaschen 2 Grundlagen und Voraussetzungen für die Produktzertifizierung 2.1 Die European Security Systems Association (ESSA) e.v. als Zertifizierungsstelle nach EN verleiht Herstellerfirmen ein ECB S-Zertifikat für feuerwiderstandsfähige Lagerschränke. Die Grundlagen für die Erteilung und den Erhalt des Produktzertifikats umfassen: den Antrag auf Produktzertifizierung an die European Security Systems Association (ESSA) e.v. (Anhang A), die Durchführung einer Betriebsprüfung (Abs. 3.1), die Typprüfung entsprechend den normativen Grundlagen in Abs. 1 und dieser Zertifizierungsrichtlinie, die Durchführung einer regelmäßigen Qualitäts-Fremdkontrolle (Abs. 3.3), den Prüfbericht eines von ESSA anerkannten Prüflabors nach EN ISO/IEC (Anhang B), ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2000 (EN ISO 9001:2000) "Qualitätsmanagementsysteme Anforderungen" für den Herstellerbetrieb. Das QM-System muss durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert worden sein. 3 Verfahren zur Erteilung und zum Erhalt des Produktzertifikats 3.1 Betriebsprüfung Der Betrieb des Antragstellers wird im Auftrag der Zertifizierungsstelle durch ein von ESSA anerkanntes Prüflabor (Anhang B) besichtigt und daraufhin geprüft, ob eine der Prüfnorm entsprechende Fertigung von Produkten nach Abs.1 gewährleistet ist Auf Wunsch der ESSA kann im Einzelfall die Betriebsprüfung in Anwesenheit eines technischen Sachverständigen der ESSA durchgeführt werden Die ESSA informiert den Antragsteller innerhalb von vier Wochen schriftlich über das Ergebnis der Betriebsprüfung. Bei einem negativen Ergebnis werden die Gründe dargestellt und ein Zeitraum zur Nachbesserung vorgegeben Die Kosten für die Leistungen des Prüflabors bei der Betriebsprüfung werden nach dem Leistungsverzeichnis des Prüflabors in der jeweils gültigen Fassung von dem Prüflabor aufwandskonform dem Hersteller (Antragsteller) in Rechnung gestellt und sind von diesem zu tragen. 3.2 Produktzertifizierung Die Typprüfung und Zertifizierung von Produkten nach Abs. 1 ist von der Herstellerfirma mit dem Antrag nach Anhang A schriftlich bei der European Security Systems Association (ESSA) e.v. zu beantragen Die Zertifizierung erfolgt erst nach positiv abgeschlossener Betriebsprüfung (Abs. 3.1) Der Antragsteller wird innerhalb von vier Wochen nach der Typprüfung über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet und erhält ein Exemplar des Prüfberichts Die Kosten für die Leistungen des Prüflabors bei der Prüfung werden nach dem Leistungsverzeichnis des Prüflabors in der jeweils gültigen Fassung von dem Prüflabor aufwandskonform dem Hersteller (Antragsteller) in Rechnung gestellt und sind von diesem zu tragen Über die Produktzertifizierung entscheidet aufgrund der Ergebnisse der Typprüfung die ESSA. Bei Ablehnung sind dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen, damit nach Behebung der Ablehnungsursachen eine Nachprüfung (Vergleichsprüfung, Beurteilung von konstruktiven Änderungen) erfolgen kann Die Abrechnung der Produktzertifizierung erfolgt nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der European Security Systems Association (ESSA) e.v Der Antragsteller verpflichtet sich nach der Produktzertifizierung schriftlich, die Serienerzeugnisse entsprechend der dem Zertifikat zugrunde liegenden Technischen Dokumentation herzustellen (Anhang C). rl_zer_lager_dt_ _pdf.doc Seite 2 von 5

3 3.2.8 Antragsteller, die gemeinschaftlich Produkte nach Abs. 1 entwickeln, können die Typprüfung gemeinsam beantragen. Nach bestandener Typprüfung kann die ESSA diesen Firmen die Produktzertifizierung aussprechen. Die Bedingungen für die Produktzertifizierung nach Abs. 2.1 gelten für die Antragsteller in gleicher Weise Will ein Zertifikatsinhaber mittels Lizenz eines anderen Zertifikatsinhabers (Lizenzgeber) Produkte nach Abs. 1 fertigen, für die von ESSA bereits eine Produktzertifizierung ausgesprochen worden ist, kann die ESSA auf Antrag des Lizenznehmers diesem ein Zertifikat ohne erneute Typprüfung erteilen. Das Recht zum Führen der Produktzertifizierung für die Lizenzfertigung gilt für die Dauer des Lizenzvertrages. Die Bedingungen für die Produktzertifizierung nach Abs. 2.1 gelten analog Will ein Zertifikatsinhaber zertifizierte Produkte nach Abs. 1 ganz oder teilweise durch eine andere Firma fertigen lassen, kann ESSA auf Antrag des Zertifikatsinhabers die Produktionsstätte der anderen Firma als Herstellerbetrieb des Zertifikatsinhabers anerkennen. Dies setzt neben dem Nachweis eines bestimmenden Einflusses des Zertifikatsinhabers auf den Herstellungs- und Überwachungsprozess des Produkts bei der anderen Firma insbesondere voraus, dass diese sich der Betriebsprüfung und der Qualitäts- Fremdkontrolle nach den Zertifizierungsrichtlinien unterwirft und über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2000 (EN ISO 9001:2000) einer akkreditierten Zertifizierungsstelle verfügt. Die Anerkennung kann zeitlich begrenzt und von dem regelmäßigen Nachweis der erforderlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden Die Laufzeit der Zertifikate ist auf vier Jahre befristet. Eine Verlängerung ist möglich, wenn auf Antrag des Zertifikatsinhabers das zuständige Prüflabor bestätigt hat, dass das Produkt nach wie vor den geltenden Normen entspricht. 3.3 Qualitäts-Fremdkontrolle Die ESSA ist berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen für das zertifizierte Produkt zu überwachen. Zu diesem Zweck ist sie berechtigt, Qualitäts-Fremdkontrollen der Produktion sowie Vergleichsprüfungen von Produkten aus der Fertigung und dem Lagerbestand sowie von am Markt beschafften Erzeugnissen durchzuführen Die Qualitäts-Fremdkontrolle erfolgt in der Regel durch das Prüflabor, welches die Typprüfung durchgeführt hat. Arbeitet der Zertifikatsinhaber aufgrund seiner Produktpalette mit mehreren Prüflaboratorien zusammen, kann er in Abstimmung mit ESSA ein Prüflabor auswählen. Es muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen für alle zertifizierten Produkte überwacht werden Jeder Zertifikatsinhaber muss im Rahmen der Eigenüberwachung durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2000 (EN ISO 9001:2000) sicherstellen, dass die Serienprodukte mit der genehmigten Technischen Dokumentation identisch sind. Die Ergebnisse der Eigenüberwachungen sind aufzuzeichnen und bei den Qualitäts- Fremdkontrollen vorzulegen Die Qualitäts-Fremdkontrolle wird durch einen Prüfer eines anerkannten Prüflabors vorgenommen und kann ohne vorherige Anmeldung erfolgen. Der Prüfer muss sich durch einen entsprechenden Ausweis legitimieren. Die Zertifikatsinhaber sind verpflichtet, dem Prüfer die Besichtigung ihres Betriebes und ihrer Erzeugnisse jederzeit während der Betriebsstunden zu gestatten. Sie sind weiter verpflichtet, ihm die zu prüfenden Erzeugnisse aus der Fertigung und dem Lagerbestand u. a. für Vergleichsprüfungen entsprechend den normativen Grundlagen nach Abs. 1 nach seiner Wahl zur Verfügung zu stellen und ihm angemessene Hilfe zu leisten. Die ESSA ist berechtigt durch einen technischen Sachverständigen an den Überwachungsprüfungen teilzunehmen. Die Qualitäts-Fremdkontrolle wird auf Grundlage des ECB S-Zertifikats und der im Zertifikat ausgewiesenen Technischen Dokumentation durchgeführt. Der Zertifikatsinhaber muss dem Prüflabor diese Technische Dokumentation vor dem Audit in der Produktionsstätte zur Verfügung stellen. Im Rahmen der Überwachungsprüfungen stellt der Prüfer fest, ob der Zertifikatsinhaber auf Grundlage eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001:2000 (EN ISO 9001:2000) fertigt Die Überwachung wird dem Umfang der Fertigung angepasst. Bei ständiger Fertigung soll sie mindestens zweimal im Jahr stattfinden. Die Anzahl der Überwachungen kann auf eine Qualitäts-Fremdkontrolle pro Jahr reduziert werden, wenn im ersten Jahr nach Aufnahme der Produktion keine Mängel festgestellt werden. Werden erneut Abweichungen gegenüber der genehmigten Technischen Dokumentation festgestellt, kann die rl_zer_lager_dt_ _pdf.doc Seite 3 von 5

4 jährliche Anzahl der Überwachungen von ESSA wieder auf zwei Audits erhöht werden. Zertifikatsinhaber, die nicht ununterbrochen ECB S-zertifizierte Produkte fertigen, haben ihre Fertigungszeiten der ESSA und dem Prüflabor rechtzeitig bekannt zu geben Bei Überwachungsprüfungen werden die im Bau befindlichen Produkte, die Betriebseinrichtungen sowie die laufende Fertigung überprüft Über die Qualitäts-Fremdkontrolle ist vom Prüflabor innerhalb von vier Wochen ein Bericht anzufertigen. Bei negativem Ausfall der Überprüfung werden dem Betrieb festgestellte Mängel bei Konstruktion und Ausführung und die eventuellen Auflagen der ESSA schriftlich bekannt gegeben Die Zertifikatsinhaber haben eine Liste über festgestellte Mängel bei den Überwachungsprüfungen und Kundenbeschwerden sowie über die getroffenen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Abweichungen zu führen. Sie ist bei den Qualitäts-Fremdkontrollen vorzulegen Die Kosten für die Leistungen des Prüflabors bei der Qualitäts-Fremdkontrolle, insbesondere Kosten für Sonderprüfungen, werden nach dem Leistungsverzeichnis des Prüflabors in der jeweils gültigen Fassung von dem Prüflabor dem Zertifikatsinhaber in Rechnung gestellt und sind von diesem zu tragen. 4 Genehmigungsverfahren für konstruktive Änderungen 4.1 Anträge auf Konstruktionsänderungen an feuerwiderstandsfähigen Lagerschränken nach Abs. 1 sind vom Zertifikatsinhaber mit dem Antrag (Anhang A) und der modifizierten Technischen Dokumentation für jeweils eine Baureihe bzw. für bestimmte Modelle bei ESSA einzureichen. Der Einfluss der Konstruktionsänderung auf die zertifizierte Feuerwiderstandsklasse wird aufgrund der eingereichten und genehmigten Technischen Dokumentation sowie der Prüfergebnisse (z.b. aus den Typprüfungen) durch ESSA in Abstimmung mit dem anerkannten Prüflabor, das die Typprüfung durchgeführt hat, beurteilt. Ist eine Entscheidung aufgrund dieser Unterlagen nicht möglich, kann ESSA Vergleichsprüfungen für feuerwiderstandsfähige Lagerschränke auf Grundlage der relevanten Europäischen Norm fordern. Über die Anzahl und die Auswahl der Probekörper entscheidet die ESSA. Nach Beurteilung und positiver Entscheidung wird die Genehmigung der Konstruktionsänderung durch ESSA erteilt. 4.2 Die Kosten für die Leistungen des Prüflabors bei der Bewertung von konstruktiven Änderungen werden nach dem Leistungsverzeichnis des Prüflabors in der jeweils gültigen Fassung von dem Prüflabor aufwandskonform dem Antragsteller (Hersteller bzw. Zertifikatsinhaber) in Rechnung gestellt und sind von diesem zu tragen. 5 Gebrauch der Zertifizierungsmarke 5.1 Den Prüfnormen entsprechende Produkte nach Abs. 1 müssen durch Zertifizierungsmarken gekennzeichnet sein. Beispiel einer Zertifizierungsmarke für einen feuerwiderstandsfähigen Lagerschrank nach der Europäischen Norm EN : Die Zertifizierungsmarken sind fortlaufend nummeriert und bei ESSA zu beziehen. Ihre Zuordnung zu Produkten eines Zertifikatsinhabers wird dokumentiert. 5.2 Für den Gebrauch der Zertifizierungsmarke und der Prüfnorm in der Werbung und für die Gemeinschaftswerbung kann ESSA besondere Bestimmungen treffen, um die Lauterkeit des Wettbewerbs zu wahren und zu fördern sowie Missbrauch der Zertifizierungsmarke und der Prüfnorm zu verhüten. 5.3 Die ESSA ist verpflichtet, gegen missbräuchliche Verwendung der Zertifizierungsmarke einzuschreiten. 5.4 Der Benutzer der Zertifizierungsmarke verpflichtet sich, Missbrauchsfälle der ESSA unverzüglich mitzuteilen. 5.5 Der Benutzer der Zertifizierungsmarke verpflichtet sich, nach Erlöschen der Produktzertifizierung die noch in dem Unternehmen vorhandenen Zertifizierungsmarken unmittelbar an ESSA zurückzuschicken. rl_zer_lager_dt_ _pdf.doc Seite 4 von 5

5 5.6 Der Zertifikatsinhaber ist nicht berechtigt, die Zertifizierungsmarken an andere Zertifikatsinhaber abzugeben. 6 Maßnahmen bei Verstößen Bei Verstößen gegen die Zertifizierungsbedingungen, insbesondere bei Missbrauch des Zertifikats und der Zertifizierungsmarke, Missbräuchlicher Kennzeichnung von Produkten, Nichteinhalten der Prüfnorm nach Abs.1, Mängel aus der Überwachungsprüfung, die nicht nach Fristsetzung behoben werden, schädigendes Verhalten, welches das Ansehen der ECB S-Zertifizierung und den Ruf der Prüflaboratorien gefährdet, kann ESSA folgende Maßnahmen treffen: a) eine Verwarnung mit Fristsetzung aussprechen, b) eine befristete oder dauernde Einzelabnahme von Produkten nach Abs. 1 anordnen, c) die Zahlung einer Vertragsstrafe je nach Umfang des Verschuldens bis zu einer Höhe von ,00 als Buße zugunsten der ESSA verhängen, d) das Produktzertifikat und das entsprechende Recht zur Kennzeichnung der Produkte befristet oder dauerhaft entziehen. 8 Erlöschen der Produktzertifizierung Die Produktzertifizierung erlischt außer durch Entziehung nach Abs. 6.1 a) durch Kündigung der Gütesicherung (Abs. 7), b) bei Ablauf der Gültigkeitsdauer des Produktzertifikats (Abs ), c) bei Ablauf der Gültigkeitsdauer des Zertifikats für das zertifizierte Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2000 (EN ISO 9001:2000) (Abs. 2.1), d) wenn über das Vermögen eines Zertifikatsinhabers mit Verkündigung des Eröffnungsbeschlusses das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder bei Ablehnung des Insolvenzantrages durch das Gericht mangels Masse. Hiervon ausgenommen ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei drohender Insolvenz nach 18 der deutschen Insolvenzordnung (InsO) unter Eigenverwaltung bzw. im Hinblick auf nicht deutsche Unternehmen nach ähnlichen Regularien in anderen Ländern, e) bei Liquidation des Zertifikatsinhabers, f) wenn mit der Übernahme des Zertifikatsinhabers durch ein anderes Unternehmen sich die Rechtsperson des Zertifikatsinhabers verändert, g) wenn Reparatur- und Servicearbeiten an zertifizierten, feuerwiderstandsfähigen Lagerschränken durch Dritte (nicht vom Zertifikationsinhaber autorisierte Personen) vorgenommen werden. 7 Kündigung der Gütesicherung Jeder Zertifikatsinhaber ist berechtigt, mit vierteljährlicher Frist zum Ende eines Geschäftsjahres die Teilnahme an dem Gütesicherungsverfahren zu kündigen. Nach der Kündigung darf die Zertifizierungsmarke nicht mehr zur Kennzeichnung der Produkte oder zu Werbezwecken genutzt werden. rl_zer_lager_dt_ _pdf.doc Seite 5 von 5

6 ANHANG A ZUR ZERTIFIZIERUNGSRICHTLINIE ECB S C04 JULI 2007 European Security Systems Association (ESSA) e.v. ANTRAG auf Prüfung / Zertifizierung / Konstruktionsänderung / Verlängerung von ECB S-Zertifikaten (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ergänzen) Antrag auf Prüfung nach EN Antrag auf Konstruktionsänderung Antrag auf Zertifizierung nach EN Antrag auf Verlängerung der ECB S-Zertifizierung Der Antrag ist an die European Security Systems Association (ESSA) e.v. zu richten. Die Typprüfung ist am bei durchgeführt worden. soll beim (Prüflabor nach Anhang B angeben) durchgeführt werden. Das Prüflabor erhält eine Kopie des Antrages an ESSA. 1 Antragsteller Firma Straße PLZ/Ort Der Antragsteller ist Hersteller von feuerwiderstandsfähigen Lagerschränken seit: 2 Erzeugnis, für das die Prüfung / Zertifizierung beantragt wird: (Bitte für jedes Erzeugnis einen eigenen Antrag stellen) Produktart Modellbezeichnung rl_zer_lager_dt_antrag_ doc Seite 1 von 2

7 - 2-3 Erzeugnis, für das die Konstruktionsänderung beantragt wird: Produktart Modellbezeichnung Zertifikat-Nr. 4 Erzeugnis, für das die Verlängerung der Zertifizierung beantragt wird: Produktart Modellbezeichnung Zertifikat-Nr. 5 Die Erzeugnisse werden gefertigt in: Firma Straße PLZ/Ort 6 Das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers entspricht: ISO 9001:2000 (EN ISO 9001:2000) Das Qualitätsmanagementsystem wurde zertifiziert durch: (Bitte Kopie des Zertifikats beilegen, soweit noch nicht eingereicht.) Die unterzeichnete Firma bestätigt, dass sie die Zertifizierungsrichtlinie ECB S C04 sowie die Prüfnormen nach ECB S C04 (Absatz 1) vorbehaltlos für sich als verbindlich anerkennt. Sie erklärt ihr Einverständnis, dass die angegebenen Daten von ESSA und dem Prüflabor elektronisch erfasst und aufbereitet werden können. Der Unterzeichner bestätigt weiterhin, dass die Dienstleistungen des Prüflabors nach der Zertifizierungsrichtlinie ECB S C04 von dem Prüflabor dem Unterzeichner direkt in Rechnung gestellt werden. (Ort und Datum) (Firmenstempel und Unterschrift) rl_zer_lager_dt_antrag_ doc Seite 2 von 2

8 ANHANG B ZUR ZERTIFIZIERUNGSRICHTLINIE ECB S C04 JULI 2007 European Security Systems Association (ESSA) e.v. ESSA-anerkannte Prüflaboratorien Prüflabor für MPA Braunschweig - Betriebsprüfung Beethovenstr Typprüfung D Braunschweig - Qualitäts-Fremdkontrolle Tel.: Fax: mpa@tu-bs.de Internet: SP Swedish National Testing - Betriebsprüfung and Research Institute - Typprüfung Box Qualitäts-Fremdkontrolle S Boras Tel.: Fax: info@sp.se Internet: rl_zer_lager_dt_anhang_ doc Seite 1 von 1

9 ANHANG C ZUR ZERTIFIZIERUNGSRICHTLINIE ECB S C04 JULI 2007 European Security Systems Association (ESSA) e.v. VERPFLICHTUNGSSCHEIN Die unterzeichnete Firma hat bei der European Security Systems Association (ESSA) e.v. als Zertifizierungsstelle nach EN die Produktzertifizierung für (Produkt ) gemäß Abs. 2.1 der Zertifizierungsrichtlinie ECB S C04 beantragt. Die unterzeichnete Firma bestätigt, von der Europäischen Norm EN xxxx, der Zertifizierungsrichtlinie ECB S C04, Kenntnis genommen zu haben und erkennt sie vorbehaltlos für sich als verbindlich an. Der Zertifikatsinhaber erklärt, dass er die Zertifizierungsmarke nur an solchen feuerwiderstandsfähigen Lagerschränken anbringen wird, für die von ESSA eine Produktzertifizierung ausgesprochen wurde und die der im Zertifikat ausgewiesenen Technischen Dokumentation entsprechen. (Ort und Datum) (Firmenstempel und Unterschrift) rl_zer_lager_dt_vpschein_ doc Seite 1 von 1

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