Informationen zu den Entlastungsmassnahmen 2016 im Bereich Volksschule nach dem Beschluss des Grossen Rats zum AFP

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1 DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule 17. Dezember 2015 INFORMATION AN DIE SCHULEN Informationen zu den Entlastungsmassnahmen 2016 im Bereich Volksschule nach dem Beschluss des Grossen Rats zum AFP Beschlossene Entlastungsmassnahmen Die folgenden Massnahmen wurden vom Grossen Rat im Rahmen der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans beschlossen. E Sistierung Beiträge an Schulbauten ab Die Auszahlung der Beiträge an Schulbauten wird im 2016 weitgehend sistiert. Im 2016 sind voraussichtlich 7 Gemeinden von Auszahlungen von Schulbaubeiträgen betroffen. Diese werden individuell informiert. E Anhebung der minimalen Abteilungsgrösse an der Real- und Sekundarschule ab SJ 2016/17 Erhöhung der minimalen Abteilungsgrösse an der Realschule von 11 auf 13 Schülerinnen und Schüler. Die maximale Abteilungsgrösse von 22 Schülerinnen und Schülern bleibt bestehen. Erhöhung der minimalen Abteilungsgrösse an der Sekundarschule von 13 auf 15 Schülerinnen und Schüler. Die maximale Abteilungsgrösse von 25 Schülerinnen und Schülern bleibt bestehen. Auch mit der neuen minimalen Abteilungsgrösse werden bestehende Abschlussklassen nicht aufgeteilt, wenn sie an der Realschule mindestens 11 und an der Sekundarschule mindestens 13 Schülerinnen und Schüler umfassen. Bei Überschreiten der maximalen Schülerzahl pro Klasse kann die Schule mit umliegenden Schulen zusammenarbeiten oder vorbehältlich der Bewilligung durch das BKS mehrklassige Abteilungen bilden. Mehrklassige Abteilungen werden längerfristig dann bewilligt, wenn grundsätzlich auch eine einklassig geführte Organisation möglich wäre. Das heisst, dass das betroffene Oberstufenzentrum mindestens sechs Real- und Sekundarabteilungen umfasst

2 und die einzelnen Schulanlagen des Oberstufenzentrums mindestens drei Abteilungen der Schultypen Realoder Sekundarschule umfassen. Eine befristete Bewilligung zur Führung von mehrklassigen Abteilungen der Oberstufe wird auch erteilt, wenn durch einen vorübergehenden Rückgang der Schülerzahl die Bildung von einklassigen Abteilungen nicht möglich ist. Eine solche befristete Ausnahmebewilligung soll für maximal zwei Schuljahre erteilt werden. Die neuen Mindestschülerzahlen werden inkl. Ausnahmeregelungen in 4 Abs 2 und 3 der Ressourcenverordnung festgehalten: 2 Als Mindestschülerzahlen gelten für Abteilungen a) an der Bezirksschule 18 Schülerinnen und Schüler, b) an der Sekundarschule 15 Schülerinnen und Schüler, c) an der Realschule 13 Schülerinnen und Schüler, d) im Berufswahljahr 12 Schülerinnen und Schüler. 3 Abteilungen der Sekundarschule und der Realschule werden nicht aufgehoben, wenn die Zusammenlegung von Abteilungen wegen Unterschreitung der Mindestschülerzahlen a) weniger als 1/3 des Normalpensums der Lehrpersonen einsparen würde, b) zu Abteilungen mit mehr als 23 Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler beziehungsweise mehr als 20 Realschülerinnen und Realschüler führen würde, c) Abschlussklassen betrifft. Die neuen minimalen Abteilungsgrössen an der Real- und Sekundarschule führen zu folgender Lektionenzuteilung, welche im Anhang 3 der Ressourcenverordnung festgehalten ist: Bezirksschule Sekundarschule Realschule Berufswahljahr Schülerzahl Anzahl Lektionen zusätzliche Teilungslektionen 33 1) ) Anzahl der Schülerpflichtlektionen gemäss Lehrplan 31 1) 31 2) ) 29 2) 29 1) 27 2) ) Inkl. eine Fremdsprache, exkl. Hauswirtschaft, Werken, Textiles Werken und die Wahlfächer. 2) Exkl. Fremdsprachen, Hauswirtschaft, Werken, Textiles Werken und die Wahlfächer. In den Zuteilungen der Tabelle ist eine Lektion für die Klassenlehrperson als Teil der Entlastung von 60 Stunden pro Schuljahr enthalten (siehe 38b Abs. 1 VALL). 2 von 9

3 E Einführung Gemeindeanteil an der Musikgrundschule ab SJ 2016/17 Für die Musikgrundschule an der Primarschule wird den Gemeinden neu eine Gemeindebeteiligung von 35% verrechnet. Im kommunizierten Budget 2016 der Gemeindebeteiligung war die finanzielle Auswirkung dieser Entlastungsmassnahme in die Personalkosten der Primarschule eingerechnet. E Gemeindeanteil am Berufswahljahr ab SJ 2016/17 Für das Berufswahljahr wird den Gemeinden neu eine Gemeindebeteiligung von 35% verrechnet. Im kommunizierten Budget 2016 der Gemeindebeteiligung war die finanzielle Auswirkung dieser Entlastungsmassnahme nicht in die Personalkosten eingerechnet. Da nur einzelne Schulträger betroffen sind, erfolgt die Korrektur mit der Abrechnung 2016 im Frühjahr Mit der geplanten Entlastungsmassnahme E "Abschaffung des Berufswahljahrs" entfällt das Berufswahljahr ab Schuljahr 2017/18 (vgl. Informationen weiter unten). E Reduktion des Wahlfachs Latein an der Bezirksschule um zwei Lektionen SJ 2016/17 In der 2. und 3. Klasse der Bezirksschule wird das Wahlfach Latein von 4 auf 3 Lektionen reduziert. Neue Stundendotation: Die neue Dotation des Wahlfachs Latein an der Bezirksschule ist im Lehrplan neu wie folgt festgehalten: 1. Bez 2. Bez 3. Bez Wahlfach Latein 3 Lektionen 3 Lektionen 3 Lektionen Um den Latein-Unterricht mit der neuen Stundendotation zu planen und umzusetzen wird vorgeschlagen, eine Priorisierung der Themen und Inhalte vorzunehmen, damit die Kerninhalte des Lehrplans umgesetzt sowie der Fahrplan des Lehrmittels "prima.nova" eingehalten werden können. 3 von 9

4 E Reduktion ungebundene Lektionen Kindergarten ab SJ 2016/17 An Abteilungen im Kindergarten mit mehr als 20 Lernenden werden zwei bis vier ungebundene Lektionen weniger gesprochen. Beispiel: Anstelle von 34 Lektionen für eine Abteilung mit Lernenden werden neu 30 Lektionen gesprochen. Weiterhin besteht an Kleinstschulen mit 5-15 Lernenden die Möglichkeit für ein 80% Unterrichtspensum. Ebenfalls ist wie bisher bei Lernenden ein 100% Pensum möglich. Die neue gestaffelte Zuteilung der Lektionen für die Abteilungen des Kindergartens ist im Anhang 1 der Ressourcenverordnung festgehalten: Einzelkindergarten Eine Abteilung an einem Standort Mehrfachkindergarten Zwei oder mehr Abteilungen am gleichen Standort Schülerzahl Anzahl Lektionen (45 Minuten) Die Änderungen sind unterstrichen dargestellt. 4 von 9

5 E Reduktion Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Verschiebung um ein Jahr Die auf Schuljahr 2016/17 geplante Massnahme wurde vom Grossen Rat im Rahmen der Debatte zum Aufgaben- und Finanzplan um ein Jahr verschoben. Zudem erteilte der Grosse Rat den Auftrag zu prüfen, ob die eingeplante Einsparung auch über eine allfällige Elternbeteiligung erzielt werden könnte. Die im Rahmen der Entlastungsmassnahme geplante pauschale Ressoucierung der DaZ-Lektionen am Kindergarten und für den Stützunterricht an der 1. und 2. Primarschule wird nach dem Entscheid des Grossen Rats im Schuljahr 2016/17 nicht angewendet. Alle Schulen, auch jene mit einem Ausländeranteil von 15% oder mehr, beantragen für das kommende Schuljahr die DaZ-Lektionen über Einzelanträge. Auch die für Schulen unter 15% Ausländeranteil angekündigte Änderung bei der Staffelung der Lektionenzuteilung für den DaZ-Stützunterricht an der 1. und 2. Primarschule tritt nicht in Kraft. Für DaZ im Kindergarten und DaZ-Stützunterricht in der 1. und 2. Primarklasse gelten somit im Schuljahr 2016/17 dieselben Zuteilungsregeln wie im laufenden Schuljahr 2015/16. E Reduktion Intensivweiterbildung für Lehrpersonen ab SJ 2016/17 Das jährliche Angebot in der Intensivweiterbildung wird von 5 durchgeführten Kursen auf 3 reduziert. Die Voraussetzung der Anstellungsdauer, welche zu einer Intensivweiterbildung berechtigt, wird von 8 auf 12 Jahre erhöht. Resultate der eingeschränkten Anhörung gemäss GAL: Die Entlastungsmassnahme im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans zur Reduktion der Intensivweiterbildung für Lehrpersonen erforderte eine Änderung von Bestimmungen des Personal- und Lohnrechts. Aus diesem Grund fand vom 28. August 2015 bis am 28. September 2015 eine eingeschränkte Anhörung gemäss GAL bei den betroffenen Lehrpersonen und Personalverbänden statt. Insgesamt sind zehn Stellungnahmen in Bezug auf die Reduktion der Intensivweiterbildung eingegangen. Die Mehrheit der Teilnehmenden lehnt die Massnahme unter anderem mit der Begründung ab, dass durch die Kürzung der Intensivweiterbildung deren positive Effekt auf die Berufsbelastung reduziert und damit der Burnout- Problematik bei Lehrpersonen Vorschub geleistet würde. Eine zustimmende Antwort hält fest, dass auch die Schule einen Sparbeitrag leisten müsse und eine Entlastungsmassnahme, die nicht direkt auf die Arbeitszeit oder auf den Lohn ziele, vertretbar sei. Der Regierungsrat hat von den Anhörungsergebnissen Kenntnis genommen und an der Massnahme festgehalten, da er sie unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Situation des Kantons als vertretbar beurteilt. Der Grosse Rat hat am 1. Dezember 2015 die Entlastungsmassnahmen im Volksschulbereich beraten. Die Reduktion der Intensivweiterbildung war dabei unbestritten. 5 von 9

6 E Reorganisation Schulaufsicht ab SJ 2016/17 Das regional organisierte Inspektorat wird ab dem Schuljahr 2016/17 durch eine zentrale Sektion Schulaufsicht mit reduziertem Stellenetat abgelöst. Im Zentrum steht die Erfüllung der Aufsichtsaufgaben. Die Reorganisation liegt grundsätzlich in der Kompetenz des Regierungsrats. Aus formalen Gründen erfolgt zusätzlich eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Die Schulen können sich weiterhin mit Fragen an die Schulaufsicht wenden und erhalten auf Anfrage Unterstützung bei der Bewältigung von schwierigen Situationen und Krisen. Ebenso können sich Eltern an die Schulaufsicht wenden, wenn sie schulische Fragen haben. Wesentlichen Veränderungen gegenüber heute sind: Neu ist die Bezeichnung Schulaufsicht. Die Funktionsbezeichnung Inspektorat verschwindet. Die dezentralen Strukturen (Regionalstellen) werden aufgehoben. Es gibt keine regelmässigen Kontaktgespräche vor Ort Keine Aufgaben im Rahmen des VM-Prozesses. Dieser wird angepasst. Weitere Informationen folgen bis zum Ende des Schuljahrs 2015/16. E Finanzierung Projekt MST/HotA via Swisslos-Fonds ab Das Pilotprojekt Multisystemische Therapie ist bis Ende 2016 vom Regierungsrat bewilligt. Zurzeit wird geprüft, wie mit MST und Hometreatment Aargau (HotA) ab 2017 ein koordiniertes Angebot im Bereich aufsuchende Familienarbeit bereitgestellt werden kann. Die Finanzierung der Projektverlängerung erfolgt zu Lasten des Swisslos-Fonds. keine E16-KTAG-0 Stellenreduktion Abteilung Volksschule ab In den Jahren 2016 und 2017 erfolgt in der Abteilung Volksschule ein Abbau von insgesamt 10 Vollzeitstellen. Informationen zur Reorganisation der Schulaufsicht befinden sich bei der entsprechenden Massnahme. 6 von 9

7 2. Zusätzliche Beschlüsse des Grossen Rats Der Grosse Rat hat im Rahmen der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans zusätzliche Massnahmen beschlossen. Überprüfung des Fremdsprachenkonzepts im 2016 Im 2016 soll das aktuelle Fremdsprachenkonzept auf Alternativen hin geprüft werden. Unter anderem auf Basis der laufenden Evaluation des Englischunterrichts an der Volksschule sollen das aktuelle Fremdsprachenkonzept, sprich die Einbettung von Französisch und Englisch im Lehrplan und der Stundentafel überprüft und alternative Varianten betrachtet werden. Externe Schulevaluation: Verlängerung des Evaluationszyklus auf 6 Jahre ab SJ 16/17 Der Zyklus der Externen Schulevaluation wird ab Schuljahr 2016/17 von 5 auf 6 Jahre erhöht. Zudem können alle Schulen ab diesem Zeitpunkt entscheiden, wie sie die sogenannte Fokusevaluation durchführen wollen. Diese Wahlmöglichkeit stand bisher lediglich den Schulen mit ausschliesslich grünen Ampeln in der vorangegangenen Evaluation offen. Ab Schuljahr 2016/17 werden pro Jahr weniger Schulen evaluiert, neu sollen innert sechs Jahren statt wie bisher innert 5 Jahren sämtliche Schulen des Kantons evaluiert werden. In der Übergangszeit kann der 6-Jahres Rhythmus nicht bei allen Schulen sofort umgesetzt werden. Bei der Fokusevaluation, welcher ein Bestandteil der Externen Schulevaluation darstellt, haben die Schulen zukünftig die Wahl zwischen den folgenden Optionen: Durchführung einer möglichen Fokusevaluation im Rahmen des schulinternen Qualitätsmanagements Fokusevaluation als begleitete Selbstevaluation Fokusevaluation durch das Evaluationsteam der Fachstelle Externe Schulevaluation im Rahmen der externen Schulevaluation Die Schulen werden im zweiten Semester des Schuljahrs 2015/16 über die Details informiert. 7 von 9

8 3. Abgelehnte Entlastungsmassnahmen Folgende Massnahmen wurden vom Grossen Rat im Rahmen der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans abgelehnt E Reduktion ungebundene Lektionen Primarschule wird nicht umgesetzt Die Massnahme wurde vom Grossen Rat im Rahmen der Debatte zum Aufgaben- und Finanzplan abgelehnt und wird daher nicht umgesetzt. Aufgrund der Ablehnung der Entlastungsmassnahme Reduktion der ungebundenen Lektionen in der Primarschule durch den Grossen Rat erhöht sich die Gemeindebeteiligung in der Funktion Primarschule gegenüber dem den Gemeinden kommunizierten Budget Im 2016 werden die Gemeinden insgesamt um rund Fr. 1.2 Mio. mehr belastet. Die Akontorechnungen 2016 werden jedoch unverändert gemäss Publikation vom 8. Juli 2015 gestellt. Die Korrekturen erfolgen mit der Abrechnung 2016 im Frühjahr E Reduktion Ressourcierung Werkjahr wird nicht umgesetzt Die Massnahme wurde vom Grossen Rat im Rahmen der Debatte zum Aufgaben- und Finanzplan abgelehnt und wird daher nicht umgesetzt. 8 von 9

9 4. Geplante Massnahmen mit gesetzlichen Anpassungen Die folgenden Massnahmen wurden vom Regierungsrat im September bis November 2015 in einer öffentlichen Anhörung vorgelegt. Die Beratungen im Grossen Rat sind für die 1. bzw. 2. Hälfte 2016 vorgesehen. E Optimierung Case Management Lehrpersonen geplant ab Mit einem Obligatorium des Case Managements Lehrpersonen (CM) erfolgt bei einer Krank- oder Unfallmeldung in den ersten dreissig Tagen zwingend eine Meldung durch die Anstellungsbehörde an die Koordinationsstelle Case Management Lehrpersonen beim Departement Bildung, Kultur und Sport. Arbeitsunfähige Lehrpersonen können durch die Schulführung verpflichtet werden, sich von einer externen Fachstelle im Rahmen eines Case Managements begleiten zu lassen. Folgen nach der Beratung und dem Beschluss durch den Grossen Rat. E Abschaffung des Berufswahljahrs geplant ab SJ 2017/18 Die Nachfrage nach dem Berufswahljahr hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Im Schuljahr 2014/15 sind es noch 68 von rund 6600 Schülerinnen und Schülern des Abschlussjahrs der Volksschule. Im Jahr 2000 waren es noch 382 Schülerinnen und Schüler gewesen. Das Berufswahljahr wird nicht mehr angeboten. Die Schülerinnen und Schüler verbleiben in der angestammten Klasse der Oberstufe. Weiterhin stehen Angebote zur Verfügung, welche die Schülerinnen und Schüler beim Berufseinstieg unterstützen, so zum Beispiel die Kantonale Schule für Berufsbildung (KSB) oder das Case Management Berufsbildung (1155). Folgen nach der Beratung und dem Beschluss durch den Grossen Rat. E Festlegung Mindestschülerzahl je Primarschule geplant ab SJ 2017/18 Heute kann der Grosse Rat Primarschulen mit dauerhaft weniger als 12 Schülerinnen und Schülern aufheben. Mit der geplanten Gesetzesänderung wird diese Schülerzahl auf 15 erhöht. Bereits heute dürfen Abteilungen an der Primarschule nicht kleiner als 15 Schülerinnen und Schüler sein. Mit dieser Regelung wird die Gleichbehandlung der Kleinstschulen erreicht. Folgen nach der Beratung und dem Beschluss durch den Grossen Rat. 9 von 9

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