Informationen zu den Entlastungsmassnahmen 2016 im Bereich Volksschule nach dem Beschluss des Grossen Rats zum AFP
|
|
- Thilo Björn Sachs
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule 17. Dezember 2015 INFORMATION AN DIE SCHULEN Informationen zu den Entlastungsmassnahmen 2016 im Bereich Volksschule nach dem Beschluss des Grossen Rats zum AFP Beschlossene Entlastungsmassnahmen Die folgenden Massnahmen wurden vom Grossen Rat im Rahmen der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans beschlossen. E Sistierung Beiträge an Schulbauten ab Die Auszahlung der Beiträge an Schulbauten wird im 2016 weitgehend sistiert. Im 2016 sind voraussichtlich 7 Gemeinden von Auszahlungen von Schulbaubeiträgen betroffen. Diese werden individuell informiert. E Anhebung der minimalen Abteilungsgrösse an der Real- und Sekundarschule ab SJ 2016/17 Erhöhung der minimalen Abteilungsgrösse an der Realschule von 11 auf 13 Schülerinnen und Schüler. Die maximale Abteilungsgrösse von 22 Schülerinnen und Schülern bleibt bestehen. Erhöhung der minimalen Abteilungsgrösse an der Sekundarschule von 13 auf 15 Schülerinnen und Schüler. Die maximale Abteilungsgrösse von 25 Schülerinnen und Schülern bleibt bestehen. Auch mit der neuen minimalen Abteilungsgrösse werden bestehende Abschlussklassen nicht aufgeteilt, wenn sie an der Realschule mindestens 11 und an der Sekundarschule mindestens 13 Schülerinnen und Schüler umfassen. Bei Überschreiten der maximalen Schülerzahl pro Klasse kann die Schule mit umliegenden Schulen zusammenarbeiten oder vorbehältlich der Bewilligung durch das BKS mehrklassige Abteilungen bilden. Mehrklassige Abteilungen werden längerfristig dann bewilligt, wenn grundsätzlich auch eine einklassig geführte Organisation möglich wäre. Das heisst, dass das betroffene Oberstufenzentrum mindestens sechs Real- und Sekundarabteilungen umfasst
2 und die einzelnen Schulanlagen des Oberstufenzentrums mindestens drei Abteilungen der Schultypen Realoder Sekundarschule umfassen. Eine befristete Bewilligung zur Führung von mehrklassigen Abteilungen der Oberstufe wird auch erteilt, wenn durch einen vorübergehenden Rückgang der Schülerzahl die Bildung von einklassigen Abteilungen nicht möglich ist. Eine solche befristete Ausnahmebewilligung soll für maximal zwei Schuljahre erteilt werden. Die neuen Mindestschülerzahlen werden inkl. Ausnahmeregelungen in 4 Abs 2 und 3 der Ressourcenverordnung festgehalten: 2 Als Mindestschülerzahlen gelten für Abteilungen a) an der Bezirksschule 18 Schülerinnen und Schüler, b) an der Sekundarschule 15 Schülerinnen und Schüler, c) an der Realschule 13 Schülerinnen und Schüler, d) im Berufswahljahr 12 Schülerinnen und Schüler. 3 Abteilungen der Sekundarschule und der Realschule werden nicht aufgehoben, wenn die Zusammenlegung von Abteilungen wegen Unterschreitung der Mindestschülerzahlen a) weniger als 1/3 des Normalpensums der Lehrpersonen einsparen würde, b) zu Abteilungen mit mehr als 23 Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler beziehungsweise mehr als 20 Realschülerinnen und Realschüler führen würde, c) Abschlussklassen betrifft. Die neuen minimalen Abteilungsgrössen an der Real- und Sekundarschule führen zu folgender Lektionenzuteilung, welche im Anhang 3 der Ressourcenverordnung festgehalten ist: Bezirksschule Sekundarschule Realschule Berufswahljahr Schülerzahl Anzahl Lektionen zusätzliche Teilungslektionen 33 1) ) Anzahl der Schülerpflichtlektionen gemäss Lehrplan 31 1) 31 2) ) 29 2) 29 1) 27 2) ) Inkl. eine Fremdsprache, exkl. Hauswirtschaft, Werken, Textiles Werken und die Wahlfächer. 2) Exkl. Fremdsprachen, Hauswirtschaft, Werken, Textiles Werken und die Wahlfächer. In den Zuteilungen der Tabelle ist eine Lektion für die Klassenlehrperson als Teil der Entlastung von 60 Stunden pro Schuljahr enthalten (siehe 38b Abs. 1 VALL). 2 von 9
3 E Einführung Gemeindeanteil an der Musikgrundschule ab SJ 2016/17 Für die Musikgrundschule an der Primarschule wird den Gemeinden neu eine Gemeindebeteiligung von 35% verrechnet. Im kommunizierten Budget 2016 der Gemeindebeteiligung war die finanzielle Auswirkung dieser Entlastungsmassnahme in die Personalkosten der Primarschule eingerechnet. E Gemeindeanteil am Berufswahljahr ab SJ 2016/17 Für das Berufswahljahr wird den Gemeinden neu eine Gemeindebeteiligung von 35% verrechnet. Im kommunizierten Budget 2016 der Gemeindebeteiligung war die finanzielle Auswirkung dieser Entlastungsmassnahme nicht in die Personalkosten eingerechnet. Da nur einzelne Schulträger betroffen sind, erfolgt die Korrektur mit der Abrechnung 2016 im Frühjahr Mit der geplanten Entlastungsmassnahme E "Abschaffung des Berufswahljahrs" entfällt das Berufswahljahr ab Schuljahr 2017/18 (vgl. Informationen weiter unten). E Reduktion des Wahlfachs Latein an der Bezirksschule um zwei Lektionen SJ 2016/17 In der 2. und 3. Klasse der Bezirksschule wird das Wahlfach Latein von 4 auf 3 Lektionen reduziert. Neue Stundendotation: Die neue Dotation des Wahlfachs Latein an der Bezirksschule ist im Lehrplan neu wie folgt festgehalten: 1. Bez 2. Bez 3. Bez Wahlfach Latein 3 Lektionen 3 Lektionen 3 Lektionen Um den Latein-Unterricht mit der neuen Stundendotation zu planen und umzusetzen wird vorgeschlagen, eine Priorisierung der Themen und Inhalte vorzunehmen, damit die Kerninhalte des Lehrplans umgesetzt sowie der Fahrplan des Lehrmittels "prima.nova" eingehalten werden können. 3 von 9
4 E Reduktion ungebundene Lektionen Kindergarten ab SJ 2016/17 An Abteilungen im Kindergarten mit mehr als 20 Lernenden werden zwei bis vier ungebundene Lektionen weniger gesprochen. Beispiel: Anstelle von 34 Lektionen für eine Abteilung mit Lernenden werden neu 30 Lektionen gesprochen. Weiterhin besteht an Kleinstschulen mit 5-15 Lernenden die Möglichkeit für ein 80% Unterrichtspensum. Ebenfalls ist wie bisher bei Lernenden ein 100% Pensum möglich. Die neue gestaffelte Zuteilung der Lektionen für die Abteilungen des Kindergartens ist im Anhang 1 der Ressourcenverordnung festgehalten: Einzelkindergarten Eine Abteilung an einem Standort Mehrfachkindergarten Zwei oder mehr Abteilungen am gleichen Standort Schülerzahl Anzahl Lektionen (45 Minuten) Die Änderungen sind unterstrichen dargestellt. 4 von 9
5 E Reduktion Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Verschiebung um ein Jahr Die auf Schuljahr 2016/17 geplante Massnahme wurde vom Grossen Rat im Rahmen der Debatte zum Aufgaben- und Finanzplan um ein Jahr verschoben. Zudem erteilte der Grosse Rat den Auftrag zu prüfen, ob die eingeplante Einsparung auch über eine allfällige Elternbeteiligung erzielt werden könnte. Die im Rahmen der Entlastungsmassnahme geplante pauschale Ressoucierung der DaZ-Lektionen am Kindergarten und für den Stützunterricht an der 1. und 2. Primarschule wird nach dem Entscheid des Grossen Rats im Schuljahr 2016/17 nicht angewendet. Alle Schulen, auch jene mit einem Ausländeranteil von 15% oder mehr, beantragen für das kommende Schuljahr die DaZ-Lektionen über Einzelanträge. Auch die für Schulen unter 15% Ausländeranteil angekündigte Änderung bei der Staffelung der Lektionenzuteilung für den DaZ-Stützunterricht an der 1. und 2. Primarschule tritt nicht in Kraft. Für DaZ im Kindergarten und DaZ-Stützunterricht in der 1. und 2. Primarklasse gelten somit im Schuljahr 2016/17 dieselben Zuteilungsregeln wie im laufenden Schuljahr 2015/16. E Reduktion Intensivweiterbildung für Lehrpersonen ab SJ 2016/17 Das jährliche Angebot in der Intensivweiterbildung wird von 5 durchgeführten Kursen auf 3 reduziert. Die Voraussetzung der Anstellungsdauer, welche zu einer Intensivweiterbildung berechtigt, wird von 8 auf 12 Jahre erhöht. Resultate der eingeschränkten Anhörung gemäss GAL: Die Entlastungsmassnahme im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans zur Reduktion der Intensivweiterbildung für Lehrpersonen erforderte eine Änderung von Bestimmungen des Personal- und Lohnrechts. Aus diesem Grund fand vom 28. August 2015 bis am 28. September 2015 eine eingeschränkte Anhörung gemäss GAL bei den betroffenen Lehrpersonen und Personalverbänden statt. Insgesamt sind zehn Stellungnahmen in Bezug auf die Reduktion der Intensivweiterbildung eingegangen. Die Mehrheit der Teilnehmenden lehnt die Massnahme unter anderem mit der Begründung ab, dass durch die Kürzung der Intensivweiterbildung deren positive Effekt auf die Berufsbelastung reduziert und damit der Burnout- Problematik bei Lehrpersonen Vorschub geleistet würde. Eine zustimmende Antwort hält fest, dass auch die Schule einen Sparbeitrag leisten müsse und eine Entlastungsmassnahme, die nicht direkt auf die Arbeitszeit oder auf den Lohn ziele, vertretbar sei. Der Regierungsrat hat von den Anhörungsergebnissen Kenntnis genommen und an der Massnahme festgehalten, da er sie unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Situation des Kantons als vertretbar beurteilt. Der Grosse Rat hat am 1. Dezember 2015 die Entlastungsmassnahmen im Volksschulbereich beraten. Die Reduktion der Intensivweiterbildung war dabei unbestritten. 5 von 9
6 E Reorganisation Schulaufsicht ab SJ 2016/17 Das regional organisierte Inspektorat wird ab dem Schuljahr 2016/17 durch eine zentrale Sektion Schulaufsicht mit reduziertem Stellenetat abgelöst. Im Zentrum steht die Erfüllung der Aufsichtsaufgaben. Die Reorganisation liegt grundsätzlich in der Kompetenz des Regierungsrats. Aus formalen Gründen erfolgt zusätzlich eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Die Schulen können sich weiterhin mit Fragen an die Schulaufsicht wenden und erhalten auf Anfrage Unterstützung bei der Bewältigung von schwierigen Situationen und Krisen. Ebenso können sich Eltern an die Schulaufsicht wenden, wenn sie schulische Fragen haben. Wesentlichen Veränderungen gegenüber heute sind: Neu ist die Bezeichnung Schulaufsicht. Die Funktionsbezeichnung Inspektorat verschwindet. Die dezentralen Strukturen (Regionalstellen) werden aufgehoben. Es gibt keine regelmässigen Kontaktgespräche vor Ort Keine Aufgaben im Rahmen des VM-Prozesses. Dieser wird angepasst. Weitere Informationen folgen bis zum Ende des Schuljahrs 2015/16. E Finanzierung Projekt MST/HotA via Swisslos-Fonds ab Das Pilotprojekt Multisystemische Therapie ist bis Ende 2016 vom Regierungsrat bewilligt. Zurzeit wird geprüft, wie mit MST und Hometreatment Aargau (HotA) ab 2017 ein koordiniertes Angebot im Bereich aufsuchende Familienarbeit bereitgestellt werden kann. Die Finanzierung der Projektverlängerung erfolgt zu Lasten des Swisslos-Fonds. keine E16-KTAG-0 Stellenreduktion Abteilung Volksschule ab In den Jahren 2016 und 2017 erfolgt in der Abteilung Volksschule ein Abbau von insgesamt 10 Vollzeitstellen. Informationen zur Reorganisation der Schulaufsicht befinden sich bei der entsprechenden Massnahme. 6 von 9
7 2. Zusätzliche Beschlüsse des Grossen Rats Der Grosse Rat hat im Rahmen der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans zusätzliche Massnahmen beschlossen. Überprüfung des Fremdsprachenkonzepts im 2016 Im 2016 soll das aktuelle Fremdsprachenkonzept auf Alternativen hin geprüft werden. Unter anderem auf Basis der laufenden Evaluation des Englischunterrichts an der Volksschule sollen das aktuelle Fremdsprachenkonzept, sprich die Einbettung von Französisch und Englisch im Lehrplan und der Stundentafel überprüft und alternative Varianten betrachtet werden. Externe Schulevaluation: Verlängerung des Evaluationszyklus auf 6 Jahre ab SJ 16/17 Der Zyklus der Externen Schulevaluation wird ab Schuljahr 2016/17 von 5 auf 6 Jahre erhöht. Zudem können alle Schulen ab diesem Zeitpunkt entscheiden, wie sie die sogenannte Fokusevaluation durchführen wollen. Diese Wahlmöglichkeit stand bisher lediglich den Schulen mit ausschliesslich grünen Ampeln in der vorangegangenen Evaluation offen. Ab Schuljahr 2016/17 werden pro Jahr weniger Schulen evaluiert, neu sollen innert sechs Jahren statt wie bisher innert 5 Jahren sämtliche Schulen des Kantons evaluiert werden. In der Übergangszeit kann der 6-Jahres Rhythmus nicht bei allen Schulen sofort umgesetzt werden. Bei der Fokusevaluation, welcher ein Bestandteil der Externen Schulevaluation darstellt, haben die Schulen zukünftig die Wahl zwischen den folgenden Optionen: Durchführung einer möglichen Fokusevaluation im Rahmen des schulinternen Qualitätsmanagements Fokusevaluation als begleitete Selbstevaluation Fokusevaluation durch das Evaluationsteam der Fachstelle Externe Schulevaluation im Rahmen der externen Schulevaluation Die Schulen werden im zweiten Semester des Schuljahrs 2015/16 über die Details informiert. 7 von 9
8 3. Abgelehnte Entlastungsmassnahmen Folgende Massnahmen wurden vom Grossen Rat im Rahmen der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans abgelehnt E Reduktion ungebundene Lektionen Primarschule wird nicht umgesetzt Die Massnahme wurde vom Grossen Rat im Rahmen der Debatte zum Aufgaben- und Finanzplan abgelehnt und wird daher nicht umgesetzt. Aufgrund der Ablehnung der Entlastungsmassnahme Reduktion der ungebundenen Lektionen in der Primarschule durch den Grossen Rat erhöht sich die Gemeindebeteiligung in der Funktion Primarschule gegenüber dem den Gemeinden kommunizierten Budget Im 2016 werden die Gemeinden insgesamt um rund Fr. 1.2 Mio. mehr belastet. Die Akontorechnungen 2016 werden jedoch unverändert gemäss Publikation vom 8. Juli 2015 gestellt. Die Korrekturen erfolgen mit der Abrechnung 2016 im Frühjahr E Reduktion Ressourcierung Werkjahr wird nicht umgesetzt Die Massnahme wurde vom Grossen Rat im Rahmen der Debatte zum Aufgaben- und Finanzplan abgelehnt und wird daher nicht umgesetzt. 8 von 9
9 4. Geplante Massnahmen mit gesetzlichen Anpassungen Die folgenden Massnahmen wurden vom Regierungsrat im September bis November 2015 in einer öffentlichen Anhörung vorgelegt. Die Beratungen im Grossen Rat sind für die 1. bzw. 2. Hälfte 2016 vorgesehen. E Optimierung Case Management Lehrpersonen geplant ab Mit einem Obligatorium des Case Managements Lehrpersonen (CM) erfolgt bei einer Krank- oder Unfallmeldung in den ersten dreissig Tagen zwingend eine Meldung durch die Anstellungsbehörde an die Koordinationsstelle Case Management Lehrpersonen beim Departement Bildung, Kultur und Sport. Arbeitsunfähige Lehrpersonen können durch die Schulführung verpflichtet werden, sich von einer externen Fachstelle im Rahmen eines Case Managements begleiten zu lassen. Folgen nach der Beratung und dem Beschluss durch den Grossen Rat. E Abschaffung des Berufswahljahrs geplant ab SJ 2017/18 Die Nachfrage nach dem Berufswahljahr hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Im Schuljahr 2014/15 sind es noch 68 von rund 6600 Schülerinnen und Schülern des Abschlussjahrs der Volksschule. Im Jahr 2000 waren es noch 382 Schülerinnen und Schüler gewesen. Das Berufswahljahr wird nicht mehr angeboten. Die Schülerinnen und Schüler verbleiben in der angestammten Klasse der Oberstufe. Weiterhin stehen Angebote zur Verfügung, welche die Schülerinnen und Schüler beim Berufseinstieg unterstützen, so zum Beispiel die Kantonale Schule für Berufsbildung (KSB) oder das Case Management Berufsbildung (1155). Folgen nach der Beratung und dem Beschluss durch den Grossen Rat. E Festlegung Mindestschülerzahl je Primarschule geplant ab SJ 2017/18 Heute kann der Grosse Rat Primarschulen mit dauerhaft weniger als 12 Schülerinnen und Schülern aufheben. Mit der geplanten Gesetzesänderung wird diese Schülerzahl auf 15 erhöht. Bereits heute dürfen Abteilungen an der Primarschule nicht kleiner als 15 Schülerinnen und Schüler sein. Mit dieser Regelung wird die Gleichbehandlung der Kleinstschulen erreicht. Folgen nach der Beratung und dem Beschluss durch den Grossen Rat. 9 von 9
Beat Petermann Co-Präsident
Beat Petermann Co-Präsident beat.petermann@vslag.ch MitteilungenausderVorstandssitzungvom2.September2015 1.AFP2016 2019 1.1DiewichtigstenInhaltedesAFP2016F19,welchedieVolksschulebetreffen SieheBeilage1
MehrVerordnung über die Schülerzahlen der Abteilungen und die Zuteilung der Lektionen an der Volksschule und an Kindergärten *
Verordnung über die Schülerzahlen der Abteilungen und die Zuteilung der Lektionen an der Volksschule und an Kindergärten * Vom 12. Januar 2005 (Stand 1. August 2013) Der Regierungsrat des Kantons Aargau,
MehrVerordnung über die Schülerzahlen der Abteilungen und die Zuteilung der Lektionen an der Volksschule und an Kindergärten *
Verordnung über die Schülerzahlen der Abteilungen und die Zuteilung der Lektionen an der Volksschule und an Kindergärten * Vom 12. Januar 2005 (Stand 1. August 2012) Der Regierungsrat des Kantons Aargau,
MehrVerordnung über die Schülerzahlen der Abteilungen und die Zuteilung der Lektionen an der Volksschule und an Kindergärten *
Verordnung über die Schülerzahlen der Abteilungen und die Zuteilung der Lektionen an der Volksschule und an Kindergärten * Vom. Januar 005 (Stand. August 03) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt
MehrDEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT
Delegiertenkonferenz der Kantonalkonferenz Delegiertenkonferenz der Kantonalkonferenz Aktuelles aus dem BKS Aktuelles aus dem BKS Regierungsrat Alex Hürzeler Regierungsrat Alex Hürzeler Referat vom 12.
MehrVerordnung über die Ressourcierung der Volksschule (Ressourcenverordnung)
Verordnung über die Ressourcierung der Volksschule (Ressourcenverordnung) Vom 7. Juni 0 (Stand. August 04) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf die 4 Abs. und, 4a Abs. 3, 5 Abs. 6 sowie 9
MehrVerordnung über die Ressourcierung der Volksschule (Ressourcenverordnung)
4. Verordnung über die Ressourcierung der Volksschule (Ressourcenverordnung) Vom 7. Juni 0 (Stand. August 05) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf die 4 Abs. und, 4a Abs., 5 Abs. 6 sowie
MehrDEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT
Delegiertenkonferenz der Kantonalkonferenz Delegiertenkonferenz der Kantonalkonferenz Aktuelles aus dem BKS Aktuelles aus dem BKS Regierungsrat Alex Hürzeler Regierungsrat Alex Hürzeler Referat vom 12.
MehrAFP Kantonale Schulleitungstagung Entlastungsmassnahmen im Bildungsbereich Informationen aus dem BKS
ERZIEHUNGSRAT AFP 2016-2019 Kantonale Schulleitungstagung Entlastungsmassnahmen im Bildungsbereich Informationen aus dem BKS 18. August 2015 16. September 2015 Aktuelle Herausforderungen für Finanzhaushalt
MehrAbteilungs- und Ressourcenbewilligung für das Schuljahr 2017/18
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Sektion Ressourcen Bachstrasse 15, 5001 Aarau 062 835 21 20 re.volksschule@ag.ch www.ag.ch/volksschule, www.schulen-aargau.ch Abteilungs- und
MehrOberstufe gestern heute - morgen. Support Schulstandorte, Abteilung Volksschule, Departement BKS
Oberstufe gestern heute - morgen Support Schulstandorte, Abteilung Volksschule, Departement BKS Übersicht Struktur und Organisation Personelle Aspekte Weshalb grössere Oberstufenstandorte? Zusammenfassende
MehrImpressum. Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) Abteilung Volksschule, Bachstrasse 15, 5001 Aarau
Stundentafeln Impressum Herausgeber: Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) Abteilung Volksschule, Bachstrasse 15, 5001 Aarau Zu diesem Dokument: Verabschiedet vom Regierungsrat des Kantons Aargau
MehrAktuelles aus dem BKS
Aktuelles aus dem BKS Delegiertenkonferenz Aarg. Kantonale Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz Freitag, 16. September 2011, 14.15 Uhr Referat Regierungsrat Alex Hürzeler Die Volksschule im Schuljahr 2011/12
MehrDEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule FRAGEBOGEN ZUR ANHÖRUNG Neuer Aargauer Lehrplan; obligatorische Anhörung zum Verpflichtungskredit für die Umsetzung der nationalen Sprachenstrategie;
MehrWeisungen zur Klassenbildung in der Volksschule
Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. September 2007 5.2 Weisungen zur Klassenbildung in der Volksschule vom 29. August 2007 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt, gestützt auf Art. 100
MehrJuni Informationen für Eltern
Juni 2010 Informationen für Eltern Ab dem Schuljahr 2010/2011 gelten in der Volksschule Aargau neue Regelungen für die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler. Diese Broschüre informiert über die Form
MehrMedienkonferenz zur Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Luzern
Medienkonferenz zur Einführung des Lehrplans 1 im Kanton Luzern 1. Januar 015 G:\DVS-GSAdr\Public\009\0090\015\Lehrplan 1 Medienmitteilung_Präsentation LP1 1 Kantone - ein Lehrplan 1. Rechtliche Aspekte
MehrLektionentafeln für die Sekundarstufe I der Volksschulen des Kantons Graubünden
Lektionentafeln für die Sekundarstufe I der Volksschulen des Kantons Graubünden Gestützt auf Art. 29 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vom 21. März 2012 von der Regierung
MehrLeistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau
Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Informationsbroschüre für Eltern Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung
MehrJuni Informationen für Eltern
Juni 2011 Informationen für Eltern Seit dem Schuljahr 2010/2011 gelten in der Volksschule Aargau neue Regelungen für die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler. Diese Broschüre informiert über die Form
MehrVerordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation
60.8 Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation Vom 9. November 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung
MehrHinweise zu den Rahmenbedingungen der zukünftigen Primarschule
Hinweise zu den Rahmenbedingungen der zukünftigen Primarschule Eine kurz- und mittelfristige breite Umsetzung der Vision «Primarschule der Zukunft» ist nicht geplant. Trotzdem ist eine Umsetzung mit den
MehrVerordnung über die Übertrittsprüfungen in die Sekundar- und Bezirksschule (Übertrittsprüfungsverordnung)
Verordnung über die Übertrittsprüfungen in die Sekundar- und Bezirksschule (Übertrittsprüfungsverordnung) Vom 17. November 2004 (Stand 1. Januar 2005) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf
MehrSchulverband Oberstufe Fischingertal Programm
Schulverband Oberstufe Fischingertal Programm Begrüssung Astrid Zeiner, Präsidentin Schulvorstand OSZF (Obermumpf) Was bisher geschah am OSZF Jris Pümpin, Vizepräsidentin Schulvorstand OSZF (Wallbach)
MehrWeisungen über das sonderpädagogische Angebot 1
Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 6. (Vom 5. Juli 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 und 9 der Verordnung über die Volksschule vom 9. Oktober 005 und die Vollzugsverordnung
MehrRICHTLINIEN für die Zahl der Schülerinnen und Schüler von Fachabteilungen und von Wahlfächern
RICHTLINIEN für die Zahl der Schülerinnen und Schüler von Fachabteilungen und von Wahlfächern (vom 7. Mai 2008) Der Erziehungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung vom 22.
MehrKollegiumstrasse 28 Postfach Schwyz Telefon Telefax
Bildungsdepartement Kollegiumstrasse 28 Postfach 2190 6431 Schwyz Telefon 041 819 19 15 Telefax 041 819 19 17 bid@sz.ch Vernehmlassung Steuerung Klassengrössen Fragebogen Absender (bitte ankreuzen und
MehrKanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1390)
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 390) [M08] Resultat. Lesung Bildungsrat für Zirkularbeschluss vom 7.3.07 Reglement zum Schulgesetz Änderung vom. Dezember 05 Von diesem Geschäft tangierte Erlasse (BGS
Mehr1. Änderungen im Volksschulgesetz vom 7. Februar Gemeindeordnung die Organisation und Angebote der Schule.
Kanton Zürich 1/5 Vernehmlassungsentwurf vom 7. Juni 2017 zur Änderung des Volksschul- und Lehrpersonalgesetzes (Erweiterung der Organisationsautonomie der Schulgemeinden und Kommunalisierung der Schulleitungen)
MehrLektionentafel für die Volksschule 2017/2018
Abteilung von 16-24 Kindern: mindestens 14 Lektionen Abteilung von weniger als 16 Kindern: mindestens 12 Lektionen Abteilung von 16-24 Kindern: mindestens 22 Lektionen Abteilung von weniger als 16 Kindern:
MehrPromotions- und Übertrittsreglement
Fassung gemäss Schulblatt 10/2017 653 2.3 Promotions- und Übertrittsreglement vom 25. Juni 2008 1 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 31 Abs. 1 des Volksschulgesetzes
MehrWeisungen über das sonderpädagogische Angebot 1
Weisungen über das sonderpädagogische Angebot (Vom 5. Juli 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 und 9 der Verordnung über die Volksschule vom 9. Oktober 005 und die Vollzugsverordnung
MehrKanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1390)
Kanton Zug (ID 390) [M05] Ergebnis. Lesung Bildungsrat Reglement zum Schulgesetz Änderung vom 6. April 06 Von diesem Geschäft tangierte Erlasse (BGS Nummern) Neu: Geändert: 4. Aufgehoben: Der Bildungsrat
MehrHerzlich Willkommen. Infoveranstaltung zur Schulorganisation an der Primarschule Wigoltingen ab Schuljahr 2018/19
Herzlich Willkommen Infoveranstaltung zur Schulorganisation an der Primarschule Wigoltingen ab Schuljahr 2018/19 Datum: 07. Mai 2018 Zeit: 20.00 Uhr Ort: Singsaal der Sekundarschule Ablauf Begrüssung und
MehrFremdsprachige Kinder und Jugendliche: Umsetzung Teil C der Verordnung besondere schulische Bedürfnisse (SAR )
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule 13. Februar 2017 INFORMATIONEN FÜR DIE SCHULEN Fremdsprachige Kinder und Jugendliche: Umsetzung Teil C der Verordnung besondere schulische Bedürfnisse
MehrAusführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule
Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule vom. September 205 (Stand. August 20 42.2 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 9 und Art. 2 Absatz 3 Buchstabe
MehrWeisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool
Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool Wattwil, SGV-Forum Donnerstag, 15. September 2016 Alexander Kummer, Leiter Eva Graf, Pädagogische Mitarbeiterin im Bildungsdepartement
MehrReglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I
Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.5 Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 9. Dezember 008 (Stand. August 009) Das Departement für Bildung und Kultur des
MehrDEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN. Anhörung zu den Massnahmen mit Gesetzesänderungen. Entlastungsmassnahmen 2016
DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Anhörung zu den Massnahmen mit Gesetzesänderungen Entlastungsmassnahmen 2016 vom 28. August 2015 bis 27. November 2015 46274 Name / Organisation Name / Organisation
MehrInformationsabend. Schule Alikon. 3. Mai 2016 Zukunft Schule Alikon 1
Informationsabend Schule Alikon 3. Mai 2016 Zukunft Schule Alikon 1 Werte der Schulpflege Für eine gute Schule Förderung aller Kinder in Sach-, Sozial- und Selbstkompetenzen Erfüllen des kantonalen Lehrplans
MehrANTWORT AUF ANFRAGE A 239
Feh ler! U nbe ka nn ter Name für Do kume nt -Eige ns cha ft. Regierungsrat Luzern, 23. Mai 2017 ANTWORT AUF ANFRAGE A 239 Nummer: A 239 Protokoll-Nr.: 577 Eröffnet: 13.12.2016 / Bildungs- und Kulturdepartement
MehrVerordnung über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt der Lernenden an der Volksschule
Kanton Glarus 995 IV B// Verordnung über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt der Lernenden an der Volksschule (Promotionsverordnung) (Vom. November 00) Der Regierungsrat, gestützt auf die
MehrLeistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau
Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Informationsbroschüre für Eltern DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung
MehrLEHRPLAN VOLKSSCHULE APPENZELL I. RH. : KOMMENTAR
LEHRPLAN VOLKSSCHULE APPENZELL I. RH. : KOMMENTAR 23. Januar 2017 1-6 1 Vorwort Liebe Lehrpersonen Der neue Lehrplan Appenzell Innerrhoden, welcher in unserem Kanton auf das Schuljahr 2018/2019 eingeführt
MehrHauptfragen. Grundsätzlich steht die SP nach wie vor hinter dem LP21.
Hauptfragen Frage 1: Sind Sie im Grundsatz mit dem Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich auf der Grundlage des Lehrplans 21 einverstanden? (Siehe Vernehmlassungsfassung des neuen Lehrplans für
MehrLehrplan Volksschule Thurgau geht in die Vernehmlassung
Amt für Volksschule Schulevaluation und Schulentwicklung Schulentwicklung Textbaustein I zur laufenden Vernehmlassung (1. April - 30. Juni 2016) Ausführliche Version: 7025 Zeichen inkl. Leerzeichen Stand
MehrVorlage des Regierungsrats vom 20. September gestützt auf Artikel 75 und 120 des Bildungsgesetzes vom... 1,
Vorlage des Regierungsrats 23.05.09 vom 20. September 2005 Volksschulverordnung vom... Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 75 und 120 des Bildungsgesetzes vom... 1, beschliesst: I.
MehrNr. 586 R I. Ausgangslage
Nr. 586 R-270-11 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 2. Oktober 2001 an den Landrat zur Änderung der Verordnung über den Finanzausgleich (FAV) (Sonderbeiträge an Gemeinden mit Filialschulen) I.
MehrAufgaben- und Finanzplan (AFP) 2016 2019 des Kantons Aargau mit Entlastungsmassnahmen 2016: Auswirkungen auf Gemeinden
DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2016 2019 des Kantons Aargau mit Entlastungsmassnahmen 2016: Auswirkungen auf Gemeinden INFO - COCKTAIL 2015 Bildungskommission Finanzfachleute
MehrNeue Regelungen ab Schuljahr 2018/19 für Halbklassenunterricht und Religion Kultur Ethik
Kanton Zürich Bildungsdirektion Lehrpersonal Kontakt:, Lehrpersonal, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 66, lehrpersonal@vsa.zh.ch (wei) 14. Dezember 2017 1/5 Neue Regelungen ab Schuljahr
MehrVerordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen
Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen Vom 28. Juni 2000 (Stand 1. August 2013) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf die 15 Abs.
MehrLEHRPLAN VOLKSSCHULE APPENZELL I. RH. : STUNDENTAFELN
LEHRPLAN VOLKSSCHULE APPENZELL I. RH. : STUNDENTAFELN 23. Januar 207-2 Stundentafeln Die Stundentafeln sind ein wichtiges Steuerungsinstrument. Die Kantone legen diese in eigener Autonomie fest. Gemäss
MehrVernehmlassung zum Entwurf der Wochenstundentafeln für die Volksschule WOST 2017
Vernehmlassung zum Entwurf der Wochenstundentafeln für die Volksschule WOST 07 - Überlegungen zur Anpassung der Wochenstundentafeln - Wochenstundentafel für die Lernenden: Kindergarten, Basisstufe, Primarschule
MehrBlockzeiten. Organisatorische Hinweise. Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Direction de l'instruction publique du canton de Berne
Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Direction de l'instruction publique du canton de Berne Office de l'enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil
MehrAn den Grossen Rat
An den Grossen Rat 15.1315.01 ED/P151315 Basel, 2. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 1. September 2015 Ratschlag zur «Änderung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 (SG 410.100) betreffend die Anpassung
MehrReglement zum Schulgesetz. 2. Lehr- und Stundenpläne 2. Lehr-Lehrplan und StundenpläneStundentafeln Lehrplan
Synopse (ID 390) Erlassanpassung Lehrplan -. Teil 06 (Reglementsänderung) [M05] Ergebnis. Lesung Bildungsrat Reglement zum Schulgesetz Der Bildungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 65 Abs. 3a des Schulgesetzes
MehrVerordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung)
Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung) Vom 19. August 2009 (Stand 1. August 2017) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 13a des Schulgesetzes vom
MehrGemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Oberaufsichtskommission
Gemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Oberaufsichtskommission Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab
MehrDer Regierungsrat beantragt Ihnen, die Volksinitiative den Stimmberechtigten mit dem Antrag auf Ablehnung zu unterbreiten.
Vorlage des Regierungsrates vom 22. Dezember 2015 Bericht und Antrag 15-112 des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kantonsrat betreffend die kantonale Volksinitiative "Kein Abbau Schule mit
MehrInformationsmorgen für 6. Klässerinnen und 6. Klässler und Eltern Informationsmorgen
Informationsmorgen für 6. Klässerinnen und 6. Klässler und Eltern 1 Informationsmorgen für Eltern und 6. Klässerinnen und 6. Klässler 1. Gemeinden/Zahlen/Stufen 2. Das Schulhaus 3. Angebot 4. Digitale
Mehr12. partnersprachliches Schuljahr
12. partnersprachliches Schuljahr FAQ häufige Fragen zum ZPS (November 2018) Service de l enseignement obligatoire de langue française SEnOF Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht DOA Direction
MehrWegfall der minimalen Unterrichtsverpflichtung für Schulleitende
Wegfall der minimalen Unterrichtsverpflichtung für Schulleitende 1. Rechtsgrundlage 1 Lehrpersonalgesetz Der bisherige 6 Abs. 1 Lehrpersonalgesetz bezüglich minimaler Unterrichtsverpflichtung für Schulleitende
MehrHANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG
HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage... 2 2 Gesetzliche Grundlagen... 2 3 Klärung der Begrifflichkeiten... 2 3.1 Lernzielanpassung 3.2 Lernzielanpassung
Mehr12. März Nr R Interpellation Martin Huser, Unterschächen, zu Wahlfach Italienisch auf der Oberstufe; Antwort des Regierungsrats
12. März 2013 Nr. 2013-152 R-151-13 Interpellation Martin Huser, Unterschächen, zu Wahlfach Italienisch auf der Oberstufe; Antwort des Regierungsrats I. Ausgangslage Am 5. September 2012 hat Landrat Martin
Mehr2.31. Promotions- und Übertrittsreglement. I. Kindergarten. II. Primarschule. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15.
Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. August 2008 2.31 Promotions- und Übertrittsreglement vom 25. Juni 2008 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 31 Abs. 1 des
MehrHerzlich Willkommen zur Veranstaltung Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau 19.08.2010 Programmverlauf 1. Begrüssung 2. Referat von Herrn Raphael Arnet, Wissenschaftlicher Mitarbeiter,
MehrVerordnung über «Jugend und Sport» (J+S) und den freiwilligen Schulsport
Verordnung über «Jugend und Sport» (J+S) und den freiwilligen Schulsport Vom 4. September 2002 (Stand 1. August 2008) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf Art. 6 Abs. 1 und 12 Abs. 1 der
MehrAn den Grossen Rat
An den Grossen Rat 16.5363.03 ED/P165363 Basel, 18. Oktober 2017 Regierungsratsbeschluss vom 17. Oktober 2017 Motion Toya Krummenacher und Konsorten betreffend Kantonsbeitrag II an die überbetrieblichen
Mehrgestützt auf 28 und 29 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober und die Volksschulverordnung vom 14. Juni 2006, 3
Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 6. (Vom 5. Juli 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 und 9 des Volksschulgesetzes vom 9. Oktober 005 und die Volksschulverordnung vom.
MehrWeisungen über Turnen und Sport in der Volks- und Mittelschule 1
Weisungen über Turnen und Sport in der Volks- und Mittelschule 68.3 (Vom 5. Juni 975) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung des Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG)
MehrMedienkonferenz des alv. AFP und die Folgen für die Schule Aargau
Medienkonferenz des alv AFP 2017-20 und die Folgen für die Schule Aargau Begrüssung Abbaumassnahmen im Sanierungspaket Bildungsbereich Personalbereich Lohnentwicklung und die Folgen Reaktion des alv alv
MehrÜbertritt an die Sekundarstufe I der Aargauer Schulen
Übertritt an die Sekundarstufe I der Aargauer Schulen Realschule, Bezirksschule, Sekundarschule Herzlich Willkommen an der Sekundarstufe I in Brugg Schulpflege Michel Indrizzi Realschule Sekundarschule
MehrFragebogen Vernehmlassung «Stundentafeln des Kantons Zug zum Lehrplan 21 ab Schuljahr 2019/20»
Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche Schulen Schulentwicklung Vernehmlassung Stundentafel zum Lehrplan 21 ab Schuljahr 2019/20 Fragebogen Vernehmlassung «Stundentafeln des Kantons Zug
MehrVerordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung)
4.5 Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung) Vom 9. August 009 Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf a des Schulgesetzes vom 7. März 98 ), beschliesst:.
Mehrverbundene Weiterentwicklung der Schulqualität in den Bereichen Organisation, Unterricht und Personal.
Verordnung zur geleiteten Schule Vom 23. November 2005 (Stand 1. Januar 2017) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf die 71 Abs. 3 und 91 Abs. 1 des Schulgesetzes vom 17. März 1981 1) und 3
MehrInhaltsverzeichnis Einleitung... 2
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Sektion Entwicklung März 2018 Der Berufsauftrag der Lehrerinnen und Lehrer Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1. Einleitung... 2 2. Der
MehrÄnderung des Pensums als Lehrperson
Änderung des Pensums als Lehrperson Information für Schulverwaltungen, Schulleitungen und Schulpflegen Grundsätzliches Lehrpersonen haben eine Anstellung in Wochenlektionen bzw. Stunden und Minuten pro
MehrIV B/31/2. Volksschulvollzugsverordnung. 1. Allgemeines. Der Regierungsrat,
Volksschulvollzugsverordnung Vom 9. Februar 2010 (Stand 1. August 2011) Der Regierungsrat, IV B/31/2 gestützt auf die Artikel 49 Absatz 2, 50 Absatz 2, 51 Absatz 2, 54 Absatz 4, 79, 82 Absatz 3, 93 Absatz
MehrVernehmlassungsfragen zur Stundentafel 2017 Primarschule Orientierungsschule
Vernehmlassungsfragen zur Stundentafel 2017 Primarschule Orientierungsschule Fragebogen digital ausfüllen und per E-Mail bis 15. Juli 2015 an: bildungs-kulturdepartement@ow.ch Vernehmlassungsteilnehmer
MehrSGV-Forum Februar 2016, Wattwil Informationen zum Personalpool
SGV-Forum Februar 2016, Wattwil Informationen zum Personalpool Donnerstag, 25. Februar 2016 Alexander Kummer, Leiter Bildungsdepartement Projektstruktur Erziehungsrat Lenkungsausschuss Leitung: Maria Gloor,
MehrErgänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren*
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen. Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren* vom 8. März 005 (Stand. Oktober 0) Die Regierung erlässt
MehrPrimarschule Bennwil
Kindergarten / Dorfstrasse 1 4431 Bennwil Konzept Spezielle Förderung Konzept Spezielle Förderung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 3 2. ZIELE... 4 2.1 KINDERGARTEN... 4 3. GESETZLICHE GRUNDLAGEN...
MehrPrivate Sek / Bez 8. und 9. Schuljahr
Private Sek / Bez 8. und 9. Schuljahr Die neue private forum-oberstufe mit staatlicher Bewilligung bietet eine umfassende Schulausbildung. Immersionsunterricht auf Englisch ergänzt das Programm. So werden
MehrWeisungen zur Beurteilung in der Schule
Weisungen zur Beurteilung in der Schule vom 16. Januar 2008 1 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 30 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1993 2 und Art. 4 der Verordnung
Mehr5171 Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Änderung der Lehrpersonalverordnung
1 Antrag des Regierungsrates vom 18. März 015 5171 Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Änderung der Lehrpersonalverordnung (vom............) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag
MehrInformationsmorgen für 6. Klässerinnen und 6. Klässler und Eltern Informationsmorgen
Informationsmorgen für 6. Klässerinnen und 6. Klässler und Eltern 1 Informationsmorgen für Eltern und 6. KlässerInnen 1. Gemeinden/Zahlen/Stufen 2. Das Schulhaus 3. Angebot 4. Digitale Medien 5. Fächerangebot
MehrSchuljahresbeginn 2009/10 Unterstützungsmassnahmen und ihre Umsetzung. Referat von Projektleiterin Ruth Bieri. Sehr geehrte Damen und Herren
Schuljahresbeginn 2009/10 Unterstützungsmassnahmen und ihre Umsetzung Referat von Projektleiterin Ruth Bieri Sehr geehrte Damen und Herren Geschätzte Medienschaffende In meinen folgenden Ausführungen werde
MehrUnterrichtsorganisation mit dem neuen Aargauer Lehrplan Volksschule
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule 31. Januar 2019 HANDREICHUNG Unterrichtsorganisation mit dem neuen Aargauer Lehrplan Volksschule Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Rahmenbedingungen...
MehrLehrplan Volksschule DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. Kapitel 2: Lernorganisation. Neue Seiten 1 bis 10
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Lehrplan Volksschule Kapitel : Lernorganisation Neue Seiten bis 0 Gültig vom 0. August 0 bis. uli 0 Stundentafeln Primarschule Realschule Sekundarschule
Mehrgestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung)
RICHTLINIEN zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule (vom 7. Mai 008) Der Erziehungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 Absatz der Verordnung vom. April 998 zum Schulgesetz (Schulverordnung)
MehrProgramm Übertrittselternabend. Zahlen und Fakten Oberstufe Übertritt Primar Oberstufe Fragen
Programm Übertrittselternabend Zahlen und Fakten Oberstufe Übertritt Primar Oberstufe Fragen Vorstellung Real: Andreas Wehrli Sek.: Tobias Ruch Bez.: Marco Gsell SL: Michael Lutz Zahlen und Fakten Schulstandorte
Mehr25. Januar HarmoS Veränderungen in der Primarstufe Primarstufe Aesch Informationsveranstaltung 1
Informationsveranstaltung 25. Januar 2016 HarmoS Veränderungen in der Primarstufe 26.01.2016 Informationsveranstaltung 1 Herzlich willkommen! Barbara Lumina Was nützt Wissen, das nicht gebraucht werden
MehrErgebnisse Vernehmlassung Lehrplan Volksschule Thurgau
Amt für Volksschule AV, Spannerstrasse 31, 8510 Frauenfeld Per Behördennewsletter an die: - Schulpräsidien, Schulbehörden und Schulleitungen der Regelschulen - Schulleitungen der Sonderschulen +41 58 345
MehrLehrplan Volksschule. Kapitel 2: Lernorganisation. Neue Seiten 1 bis 10. Gültig vom 01. August 2013 bis 31. Juli 2014. Stundentafeln.
Lehrplan Volksschule Kapitel : Lernorganisation Neue Seiten bis 0 Gültig vom 0. August 0 bis. uli 0 Stundentafeln - Primarschule - Realschule - Sekundarschule - Bezirksschule Bestimmungen zum Stundenplan
MehrI. Die Vollzugsverordnung vom 1. Juli 2003 zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) 4 wird wie folgt geändert:
312.11 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) Änderung vom 19. Januar 2016 1 Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 Abs. 1 Ziff. 1 der Kantonsverfassung,
MehrProgramm Übertrittselternabend. Zahlen und Fakten Oberstufe Übertritt Primar Oberstufe Fragen
Programm Übertrittselternabend Zahlen und Fakten Oberstufe Übertritt Primar Oberstufe Fragen Vorstellung Real: Andreas Wehrli Sek.: Tobias Ruch Bez.: Marco Gsell SL: Michael Lutz Zahlen und Fakten Schulstandorte
Mehr