Kinder- und Jugendhilfe
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- Lieselotte Sternberg
- vor 7 Jahren
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1 Schulbesuch und Unterrichts- bzw. Schulausschlüsse von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Diensten der erzieherischen Hilfe in Sachsen Ergebnisse eine Befragung von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe 1. Eine Zusammenfassung der Befragungsergebnisse Befragt wurden die in den erzieherischen Hilfen tätigen Mitgliedsorganisationen des Diakonischen Werkes Sachsen und des Paritätischen Sachsen. Die schriftliche Befragung bezog sich auf das Schuljahr 2013/2014. Die Ergebnisse der Befragung geben erstmals einen empirisch fundierten Aufschluss zur Anzahl von Unterrichts- bzw. Schulausschlüssen, die Einrichtungen und Diensten der erzieherischen Hilfen betreute Schüler(inne)n betreffen. Der Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen für die Dauer von bis zu vier Wochen sowie der Ausschluss aus der Schule stellen Ordnungsmaßnahmen dar. Diese können die Schulen gemäß 39 Abs. 2 SchulG nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergreifen, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen. Der Schulverweis, die Überweisung in eine andere Schulklasse oder der angedrohte Ausschluss sind den Schulen ebenfalls gestattet. Solche Ausschlüsse verweisen daher auf gravierende Vorfälle und eskalierte Konflikte im Verhältnis von Lehrer(inn)en und Schüler(inn)en und/oder zwischen Schüler(inn)en. Im Schuljahr 2013/2014 waren 6% der Schüler(inn)en in stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen von Schul- bzw. Unterrichtsausschlüssen betroffen. In ambulanten Diensten der Erziehungshilfe lag die Quote ausgeschlossener Schüler(innen) bei 3,4%. Inwieweit es sich aus schulischer Sicht um eine hohe Quote oder um eine gewisse Normalität im Vergleich zu anderen Schüler(inne)n handelt, darüber liegen keine Erkenntnisse vor. Im Ergebnis der Auswertung von 58 Fällen zeigt sich, dass Ausschlüsse vom Unterricht bzw. von der Schule im Umfang von bis zu einem Monat am häufigsten vorkommen. Insgesamt 30% der Ausschlüsse dauerten jedoch länger an, in zwei Fällen über 15 Wochen und in drei Fällen für nahezu ein ganzes Schuljahr. Insgesamt 7,5% der Ausschlüsse erfolgten komplett für alle Unterrichtsstunden. Die betroffenen Schüler(inn)en konnten in dieser Zeit die Schule nicht besuchen. Die teilweisen Ausschlüsse vom Unterricht galten zu 76% für weniger als die Hälfte der Unterrichtsstunden. In einzelnen Fällen kam es zu Teilausschlüssen von bis zu 15 Wochen. Aus Sicht der Jugendhilfe ist jeder Ausschluss von Kinder und Jugendlichen, die oftmals auch zur Sicherung ihrer schulischen Bildungsbeteiligung in Einrichtungen und Diensten betreut werden, ein Ausschluss zu viel. Schule und Jugendhilfe sind gefordert, gemeinsam tragfähige Alternativen zu entwickeln. Nach 32 LJHG sind Schule und Jugendhilfe verpflichtet, den Schulunterricht bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung gemeinsam sicher zu stellen. Die vorliegenden Daten verweisen auf eine ganze Reihe von Fällen, in denen das offensichtlich nicht durchgängig gelingt. Die Schulen sind primär dafür zuständig, die Teilnahme am Unterricht und den Schulbesuch durch entsprechende Beziehungsgestaltung und Didaktik zu ermöglichen. Der Jugendhilfe als Partner kommt in jedem Einzelfall eine angemessene unterstützende Funktion zu. 1
2 Die Fälle von Schulausschlüssen und die Schulwechsel in Folge von überforderten Institutionen und Personen verweisen auf Verbesserungsbedarf bezüglich der pädagogischen Beziehungsgestaltung in den Schulen und der Art der didaktischen Vermittlung von Wissen. Die Jugendhilfe ist als Partner gefragt, wenn es um individuelle Lernarrangements geht, die Krisensituationen auffangen und eine Reintegration in den Schulunterricht ermöglichen. Dabei geht es nicht um Etablierung einer weiteren besonderen Schulform, an die Schüler(innen) als Problementlastung verwiesen werden, oder gar um Schule im Heim. Heime sollen in das soziale Umfeld offene Lebensorte sein und keine abgeschlossenen Lebens- und Bildungswelten ausprägen. Der Schulbesuch und die soziale Integration in den Bildungs- und Lebensort Schule gehören dazu. Die Befragungsergebnisse zeigen, dass es um individuelle Unterstützung in einzelnen Fällen geht. Um diesen Ansatz in der Praxis zu verwirklichen, sind für einzelne Schüler(innen) zumindest phasenweise von Schule und Jugendhilfe gemeinsam getragene Konzepte, bestehend aus individuellen Unterrichtsformen und sozialpädagogischer Begleitung erforderlich. 2. Die Fragestellung Die Befragung der Träger von stationären und teilstationären Einrichtungen sowie von ambulanten Diensten der Erziehungshilfe galt der Anzahl von Personen, wobei jede Kind/jeder Jugendliche als ein Fall betrachtet werden sollte. 1. Für stationäre / teilstationäre Einrichtungen: Mit wie vielen schulpflichtigen Kindern/Jugendlichen waren Ihre Einrichtungen im Zeitraum vom bis zum insgesamt belegt? Bitte trennen Sie nach Schularten und Förderschultypen. Für ambulante Dienste: Wie viele schulpflichtige Kinder/Jugendliche sind Ihnen aus Ihrer Fallarbeit in der ambulanten Hilfe zur Erziehung bekannt? 2. Wie viele Schüler(inn)en wurden vom Schulunterricht ausgeschlossen (als Ordnungsmaßnahme nach 39 Abs. 2 SchulG durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung) 3. Für stationäre/teilstationäre Einrichtungen: Für wie viele Kinder/Jugendliche wurden im Zeitraum vom bis zum eine oder mehrere alternative Beschulungsformen organisiert? (z.b. Lernbegleitung/Unterricht in der Einrichtung) 4. Wie viele der in Ihrer Einrichtung bzw. Ihrem Dienst betreuten Kinder und Jugendlichen haben die Schule gewechselt, weil der weitere Schulbesuch von Seiten der Schule nicht mehr für möglich gehalten wurde? Bitte lediglich Schulart/Förderschultyp benennen. 3. Die Beteiligung an der Befragung Ein Fragebogen für Einrichtungen und einer für ambulante Dienste wurden von den Wohlfahrtsverbänden jeweils an alle ihre in der Jugendhilfe tätigen Mitglieder übermittelt. Im Diakonischen Werk Sachsen haben 7 von insgesamt 18 Erziehungshilfeträgern geantwortet, im Paritätischen Sachsen waren es 22 von insgesamt 60. Somit haben insgesamt 29 freie 2
3 Träger geantwortet, die in beiden Verbänden stationäre und teilstationäre Einrichtungen sowie ambulanten Dienste der erzieherischen Hilfen führen. Das sind 37% der Befragten. Insgesamt gingen 32 ausgefüllte Fragebögen für stationäre/teilstationäre Einrichtungen und 25 für ambulante Dienste (ohne Erziehungsberatung) ein. Die meisten Träger führen mehrere Einrichtungen und Dienste. Einige Träger beantworteten die Fragen auf einem Bogen für die Gesamtheit ihrer Einrichtungen bzw. Dienst, während andere die Antworten aus den einzelnen Einrichtung bzw. Diensten heraus übermittelten. Die Auswertung bezieht auf insgesamt 706 Schüler(inn)en, die in stationären/teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen, sowie 467 Schüler(innen), die in ambulanten Diensten der Träger im Schuljahr 2013/2014 betreut wurden. In den Antworten auf vier zentrale Fragen bildet sich das detaillierte Wissen der Jugendhilfeträger über den Schulbesuch in 1173 Einzelfällen ab. Im Jahr 2013 wurden in Sachsen insgesamt 3837 junge Menschen im Alter von wenigen Lebensmonaten bis zu 21 Jahren stationär (3314 Fälle) und teilstationär (523 Fälle) in Jugendhilfeeinrichtungen betreut. 1 Im Ergebnis der Befragung wurden Angaben zu insgesamt 706 Schüler(innen) Einrichtungen ausgewertet. Das sind 18,4% der jungen Menschen in stationären und teilstationären Einrichtungen insgesamt. Dieser prozentuale Anteil erhöht sich, wenn man die Anzahl nicht schulpflichtiger junger Menschen stationären Einrichtungen in Betracht zieht. Der Anteil noch nicht schulpflichtiger Kinder (unter 6 Jahre) in den Jugendhilfeeinrichtungen nach 34 SGB VIII steigt seit 2005 kontinuierlich an. Er lag im Jahr 2011 bereits bei 10% der insgesamt Betreuten 2. Kinder in teilstationären Erziehungshilfeeinrichtungen sind in der Regel schulpflichtig. Im Hinblick auf die Anzahl der in Einrichtungen und Diensten betreuten Kinder und Jugendlichen können die Ergebnisse daher als repräsentativ betrachtet werden. 4. Der Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Diensten nach Schulart bzw. Förderschultyp In der Befragung wurde erhoben, welche Schulen die Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen und Diensten der erzieherischen Hilfe besuchten. Dabei wurde nach Schularten und Förderschultypen lt. Schulgesetz im Freistaat Sachsen gefragt. Nicht erhoben wurde die Anzahl von Integrationsschüler(inn)en an allgemein- und berufsbildenden Schulen, der Besuch von Schulen für Blinde und Sehbehinderte, für Hörgeschädigte, für Körperbehinderte sowie von Sprachheilschulen und Klinik-/Krankenhausschulen. Im Ergebnis zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den in stationären und teilstationären Einrichtungen (Abbildung 1) gegenüber den von ambulanten Diensten betreuten Schüler(inn)en (Abbildung 2). Zum einen zeigen sich Unterschiede im Alter der betreuten Kinder und Jugendlichen am Anteil des Besuchs von Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien sowie von berufsbildenden Schulen. 1 vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2014): Laufende Hilfen zum Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige nach dem SGB VIII von 2009 bis Online im Internet: abgerufen am Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz: Übersicht zur Entwicklung der erzieherischen Hilfen im Freistaat Sachsen 2000 bis 2011, S. 13. Online im Internet: en.pdf, abgerufen am
4 Berufsfachschule 2% Berufsbildende Förderschule 4% Berufsschule 7% Fachoberschule 0% Berufliches Gymnasium 0% Grundschule 19% Förderschule E 6% Förderschule L 21% Oberschule 31% Förderschule G 8% Gymnasium 2% Abbildung 1: Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen von Mitgliedern der Diakonie Sachsen und des Paritätischen Sachsen nach Schulart bzw. Förderschultyp im Schuljahr 2013/2014 Berufsbildende Förderschule 2% Berufsschule 3% Fachoberschule 0% Berufliches Gymnasium 0% Förderschule E 5% Berufsfachschule 0% Förderschule L 16% Grundschule 35% Förderschule G 5% Gymnasium 4% Oberschule 30% Abbildung 2: Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen in ambulanten Diensten von Mitgliedern der Diakonie Sachsen und des Paritätischen Sachsen nach Schulart bzw. Förderschultyp im Schuljahr 2013/2014 Der Anteil von Berufschüler(innen) ist in Jugendhilfeeinrichtungen deutlich höher. Dies lässt sich mit dem hohen Anteil von sozialpädagogischer Familienhilfe an den ambulanten Hilfen 4
5 erklären. Diese Hilfeform gilt vor allem Familien mit Kindern, während die Betreuung von Jugendlichen in Einrichtungen nicht selten den Übergang in ein selbständiges Leben begleiten soll. Im Vergleich zu den ambulanten Diensten ist der Anteil von Förderschüler(inne)n in Einrichtungen signifikant höher. Dies verweist auf eine insgesamt höhere Problembelastung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, die sich auch in ihrer Zuordnung zu Schulen mit besonderen Förderschwerpunkten zeigt Der Datenabgleich mit der Schüler(innen)statistik des Freistaates Sachsen für das Schuljahr 2013/2014 verweist auf signifikante Unterschiede zwischen Kindern und Jugendlichen mit und ohne erzieherischem Bedarf bzw. Unterstützungsbedarf in Folge einer (drohenden) seelischen Behinderung (Tabelle 1). So ist der Anteil von Schüler(innen) an allgemeinbildenden Förderschulen an den Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen und diensten signifikant höher als im Gesamtdurchschnitt aller Schüler(innen) in Sachsen. Schularten/Förderschultyp Schüler(innen) im Schuljahr 2013/2014 in Sachsen Schüler(innen) 2013/2014 in HzE laut Befragungsergebnis Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Allgemeinbildende Schulen , ,00 Allgemeinbild. Förderschulen G, L, E u. Förderschulzentren insgesamt , ,60 Förderschulzentren ,52 Förderschule G , ,57 Förderschule L , ,36 Förderschule E , ,67 Tabelle 1: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Förderschulen im Schuljahr 2013/14 nach Kreisfreien Städten sowie Förderschultypen 3 ; Schulbesuch von jungen Menschen in Einrichtungen und Diensten von Mitgliedern des Paritätischen Sachsen und der Diakonie Sachsen nach Schulart bzw. Förderschultyp im Schuljahr 2013/2014, eigene Berechnung. Erzieherischer Bedarf bzw. Hilfebedarf bei drohender seelischer Behinderung steht bei einem reichlichen Drittel der Kinder und Jugendlichen im Zusammenhang mit besonderem schulischem Förderbedarf. Sie besuchen vor allem Schulen für Lernbehinderte. 3 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2014): Statistischer Bericht. Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen. Förderschulen Schuljahr 2013/14. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Förderschulen im Schuljahr 2013/14 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Förderschultypen. Online im Internet: abgerufen am
6 5. Schulwechsel von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Diensten nach Schulart bzw. Förderschultyp Der Blick auf die Schulwechsel, weil der Schulbesuch von Seiten der Schule nicht mehr für möglich gehalten wurde, im Schuljahr 2013/2014 zeigt einen weiteren Zusammenhang zum hohen Anteil von Förderschüler(innen) in den Einrichtungen und Diensten auf. Anzahl der Schulwechsel, weil der weitere Schulbesuch von Seiten der Schule nicht mehr für möglich gehalten wurde, im Schuljahr 2013/2014 Wechsel von Wechsel zu Anzahl Grundschule Allgemeinbildende Förderschule G Allgemeinbildende Förderschule L Allgemeinbildende Förderschule E Oberschule Grundschule 4 Allgemeinbildende Förderschule G 3 Allgemeinbildende Förderschule L 9 Allgemeinbildende Förderschule E 10 insgesamt 26 Allgemeinbildende Förderschule L 1 Insgesamt 1 Allgemeinbildende Förderschule G 3 Allgemeinbildende Förderschule L 2 Allgemeinbildende Förderschule E 2 Oberschule 1 Insgesamt 8 Grundschule 1 Allgemeinbildende Förderschule L 1 Allgemeinbildende Förderschule E 2 Oberschule 1 insgesamt 6 Oberschule 12 Allgemeinbildende Förderschule L 2 Allgemeinbildende Förderschule E 2 insgesamt 16 Gymnasium Oberschule 1 Berufsbildende Förderschule Allgemeinbildende Förderschule L 1 Berufsbildende Förderschule 1 Schulwechsel insgesamt 59 Tabelle 2: Anzahl von Schulen veranlasster Schulwechsel von Schüler(innen) in Einrichtungen und Diensten von Mitgliedern der Diakonie Sachsen und des Paritätischen Sachsen nach Schulart bzw. Förderschultyp im Schuljahr 2013/2014 Die Schulwechsel, weil der weitere Schulbesuch von Seiten der Schule nicht mehr für möglich gehalten wurde, sind vor allem bei Grundschüler(innen) und Oberschüler(innen) zu 6
7 verzeichnen. An Grundschulen dominieren dabei Wechsel in Förderschulen, an Oberschulen der in andere Oberschulen. Bei diesen Wechseln handelt es sich überwiegend um Verweisungsprozesse an andere Schulen gleicher Art und an Förderschulen. Letzteres ist fast ausschließlich eine Einbahnstraße. Wechsel von Förderschulen an Grund- oder Oberschulen sind nur in zwei Fällen zu verzeichnen. Die Antworten der Träger verweisen auf einige Fälle, an denen es zu zwei Wechseln innerhalb eines Schuljahres kam. 6. Anzahl von Schüler(inn)en in Einrichtungen und Diensten, die im Schuljahr 2013/2014 teilweise vom Unterricht bzw. ganz von der Schule ausgeschlossen waren Der Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen für die Dauer von bis zu vier Wochen sowie der Ausschluss aus der Schule stellen Ordnungsmaßnahmen dar. Diese können die Schulen gemäß 39 Abs. 2 SchulG nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergreifen, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen. Der Schulverweis, die Überweisung in eine andere Schulklasse oder der angedrohte Ausschluss sind den Schulen ebenfalls gestattet. Solche Ausschlüsse verweisen daher auf gravierende Vorfälle und eskalierte Konflikte im Verhältnis von Lehrer(inn)en und Schüler(inn)en und/oder zwischen Schüler(inn)en. Von den 706 Schüler(inn)en in stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen waren im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 42 (6%) vom Schul- bzw. Unterrichtsausschluss als Ordnungsmaßnahme nach 39 Abs. 2 SchulG betroffen (Abbildung 3). 6% von Unterrichts- bzw. Schulausschluss betroffene Schüler(inn)en in stationären/teilstationären Einrichtungen 94% nicht von Unterrichts- bzw. Schulausschluss betroffene Schüler(inn)en in stationären/teilstationären Einrichtungen Abbildung 3: Vom Unterrichts- bzw. Schulausschluss betroffene Kinder und Jugendliche in stationären/teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen von Mitgliedern der Diakonie Sachsen und des Paritätischen Sachsen nach Schulart bzw. Förderschultyp im Schuljahr 2013/2014 Die Anzahl der Schüler(inn)en, von deren Ausschluss die pädagogischen Fachkräfte aus ihrer Fallarbeit in den ambulanten Diensten der Erziehungshilfe Kenntnis haben (Abbildung 4), lag bei 16 von insgesamt 467 (3,4%). In den Jugendhilfeeinrichtungen betreute Schüler(inn)en werden doppelt so häufig ausgeschlossen, wie von ambulanten Diensten betreute junge Menschen (Abbildung 4). Zu den Zielen der sozialpädagogischen Betreuung gehören meist auch der regelmäßige Schulbesuch bzw. das Erreichen von Bildungszielen. Jeder Ausschluss ist daher einer zu 7
8 viel. Eine statistische Erfassung zur Anzahl von Ordnungsmaßnahmen in den sächsischen Schulen steht nicht zur Verfügung. So bleibt die Frage offen, ob und in welchem Maße Kinder und Jugendliche in der Erziehungshilfe häufiger betroffen sind, als andere Schüler(inn)en. 16 von Unterrichts- bzw. Schulausschluss betroffene Schüler(inn)en in ambulanten Diensten 467 nicht von Unterrichts- bzw. Schulausschluss betroffene Schüler(inn)en in ambulanten Diensten Abbildung 4: Vom Unterrichts- bzw. Schulausschluss betroffene Kinder und Jugendliche in stationären/teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen von Mitgliedern der Diakonie Sachsen und des Paritätischen Sachsen nach Schulart bzw. Förderschultyp im Schuljahr 2013/2014 Darüber hinaus verwiesen Jugendhilfeträger ergänzend zum Fragebogen auf die sich in der Praxis zeigende Grauzone : Zum einen die mitunter geduldete Abwesenheit von der Schule ohne erklärte Ordnungsmaßnahmen, zum anderen der Verweis in verschiedene praxisbezogene Maßnahmen. Im Ergebnis der Auswertung zeigen sich die einzelnen Fälle vom Unterricht bzw. von der Schule ausgeschlossener Kinder und Jugendlichen insgesamt breit verstreut. Viele Einrichtungen und Dienste hatten im Schuljahr 2013/2014 keine Ausschlüsse zu verzeichnen, in anderen gab es einzelne, selten auch mehrere Fälle. Bei der Auswertung der Antworten fielen zwei Besonderheiten auf. Zum einen zeigten sich Häufungen von bis zu 5 Fällen in einigen wenigen stationären und teilstationären Einrichtungen und in einem ambulanten Dienst, die sich konzeptionell definiert bzw. im Ergebnis der Fallzuweisung besonders Kindern und Jugendlichen mit schulischen Problemen zuwenden. Zum anderen zeigten die in Chemnitz tätigen Träger keine Unterrichts- bzw. Schulausschlüsse an. Letzteres kann auch durch die Befragungsmethodik beeinflusst sein. Dieser Befund wurde jedoch auf mündliche Nachfrage bestätigt. Somit stellt sich die Frage: Was unterscheidet die in dieser Hinsicht möglicherweise andere Praxis in Schulen bzw. in der Zusammenarbeit von Schulen und Einrichtungsträgern in Chemnitz von der in anderen Regionen? 7. Dauer und Umfang von Ausschlüssen der Schüler(inn)en vom Unterricht Die Antworten auf die Frage nach bekannten Unterrichtsausschlüssen wurden nach planmäßiger Anzahl von Schulstunden pro Woche, Zahl durch Ausschluss versäumter Unterrichtstunden und Dauer des Ausschlusses in Wochen pro Fall erfasst. 8
9 Anzahl der Ausschlüsse nach ihrer Dauer 0 1 bis 2 Wochen 3 bis 5 Wochen 6 bis 7 Wochen 8 bis 12 Wochen 13 Wochen bis zu ein Schuljahr keine Zeitangabe Abbildung 5: Unterrichts- bzw. Schulausschluss von Schüler(inn)en in Einrichtungen und Diensten von Mitgliedern der Diakonie Sachsen und des Paritätischen Sachsen nach ihrer Dauer in Wochen im Schuljahr 2013/2014 Im Ergebnis der Auswertung von 58 Fällen zeigt sich, dass Ausschlüsse vom Unterricht bzw. von der Schule im Umfang von bis zu einem Monat am häufigsten vorkommen. Insgesamt 30% der Ausschlüsse dauerten jedoch länger an, in zwei Fällen über 15 Wochen und in drei Fällen für nahezu ein ganzes Schuljahr. In drei Fällen wurde der Fragebogen für einen pro Fall doppelt ausgefüllt, da die Schüler(inn)en im Schuljahr zweimal ausgeschlossen wurden. Somit unterscheidet sich die Summe der betroffenen Schüler(inn)en von der Summe der Ausschlüsse um die Zahl 3. In einer Antwort wurde darauf hingewiesen, dass es in einem Fall zu mehreren kurzen und partiellen Ausschlüssen vom Unterricht gekommen war Ausschluss bis zur Hälfte der Std./Woche Anzahl Ausschlüsse nach Anteil an den Unterrichtsstunden pro Woche Ausschluss mehr als die Hälfte der Std./Woche völliger Ausschluss keine Angabe in Std. Abbildung 6: Unterrichts- bzw. Schulausschluss von Schüler(inn)en in Einrichtungen und Diensten von Mitgliedern der Diakonie Sachsen und des Paritätischen Sachsen nach der Anzahl von Stunden pro Woche im Schuljahr 2013/2014 9
10 Insgesamt 29 von 61 Ausschlüssen (47,5%) erfolgte komplett für alle Unterrichtsstunden. Die betroffenen Schüler(inn)en konnten in dieser Zeit die Schule nicht besuchen. Die teilweisen Ausschlüsse vom Unterricht galten in 19 Fällen (76%) für weniger als die Hälfte der Unterrichtsstunden. Dabei könnte es sich um einige Tage einer Woche handeln, für die die Schüler(inn)en der Schule gänzlich fern bleiben mussten. Bei den Antworten von Mitgliedern des Paritätischen Sachsen fiel jedoch auf, dass in 14 Fällen ein teilweiser Ausschluss vom Unterricht über den Zeitraum von mehr als einer Woche erfolgte. In wenigen Einzelfällen kam es zu Teilausschlüssen von bis zu 15 Wochen. Dies verweist darauf, dass diese Fälle entweder auf ungelöste Lehrer-Schüler-Konflikte oder auf die grundlegende Akzeptanz einer kurzen Schulfähigkeit pro Tag zurück zu führen sind, da die betroffenen Kinder und Jugendlichen weiter mit den anderen Schüler(inn)en zusammen die Schule besuchten. Dies wirft die Frage auf, wie Lehrerkollegien mit solchen Konflikten bzw. relativ kurzen Spannen individueller Konzentrationsfähigkeit und/oder angemessener sozialer Interaktionsfähigkeit umgehen. Daran schließen sich die Fragen an, welche professionelle Beratung und Unterstützung den einzelnen Lehrer(inne)n zur Bewältigung von Konfliktsituationen zur Verfügung stehen und wie die betreffenden Kollegien solche Situationen konstruktiv verarbeiten. 8. Die Antworten auf die Frage nach alternativen Beschulungsformen für ausgeschlossene Schüler(innen) Die Frage nach alternativen Beschulungsformen für Kinder und Jugendliche in stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen im Schuljahr 2013/2014 war offen formuliert. Insgesamt wurden insgesamt 13 Fälle benannt, die sich vor allem auf Ausschlüsse aus Förderschulen (4 Fälle) und Oberschulen (4 Fälle) beziehen. Dem gegenüber stehen 58 Schul- bzw. Unterrichtsausschlüsse. Anzahl der Fälle Ausschließende Schule Dauer in Wochen Angaben zur alternativen Beschulungsform 1 Grundschule k.a. Krankschreibung 1 Allgemeinbildende Förderschule E 8 Einzelfallhelfer 1 Allgemeinbildende Förderschule E 10 Klinikschule 1 Allgemeinbildende Förderschule L Allgemeinbildende Förderschule L Allgemeinbildende Förderschule L 1,5 Aufgaben erledigen in Wohngruppe 1 Allgemeinbildende Förderschule L 3,5 Aufgaben erledigen in Wohngruppe 2 Oberschule Oberschule k.a Oberschule Oberschule k.a. 28 Sozialpäd. Betreuung umf Tabelle 3: Fälle und Dauer alternativer Beschulungsformen für Schüler(innen) in Jugendhilfeeinrichtungen in Folge eines Unterrichts-/Schulausschlusses von einer Schulart bzw. einem Förderschultyp nach Angaben von Mitgliedern des Paritätischen Sachsen 2013/
11 Die Befragung galt der Anzahl und Dauer alternativer Beschulungsformen. Einige Träger benannten darüber hinaus spezifische alternative Formen. Diese Antworten zeigen, dass der Begriff alternative Schulformen" die Realität nicht ausreichend erfassen konnte. Es ist davon auszugehen, dass in stationären Einrichtungen immer eine alternative Betreuung stattfinden muss. Aus der Erfahrung ist bekannt, dass einige Träger lernunterstützende Konzepte in ihre Betreuungskonzepte zu integrieren. Zwei Träger von ambulanten Diensten ergänzten ihre Antworten um weitere inhaltliche Angaben zu diesem Thema. Eine Antwort verwies auf das Schulversuchsprojekt Produktives Lernen für Schüler(innen) im 8. Schuljahrgang sowie das Projekt YOUTH START für schulmüde Jugendliche in Leipzig im letzten Pflichtschuljahr. Dabei handelt es sich um aus Mitteln des ESF finanzierte Projekte zum Erreichen von Schulabschlüssen, die handlungspraktisches Lernen mit Stützunterricht verbinden. Eine andere Antwort auf das Modell "Praxis.Macht.Schule" in Dresden, in dem ein Jugendhilfeträger das Erreichen eines Hauptschulabschlusses in Kooperation mit dem Projekt "Produktives Lernen" durch die ambulante Betreuung zielgerichtet unterstützt. Eine Rückmeldung bezog sich ergänzend zum beantworteten Fragebogen auf eine in der Praxis existierende Grauzone: Das Abfrageformular erfasst aber eine interessante Facette schulischen Umgehens mit Querulanten nicht: Um Stress mit Eltern und SBA zu vermeiden, gingen Schulleiter_innen dazu über, gemeinsame Vereinbarungen durchzudrücken, die die Betreffenden in irgendein Praktikum schicken, nur um sie von der jeweiligen Schule fernzuhalten. Dieser Einschätzung nach reicht die tatsächliche Verweisungspraxis über die Anzahl der nach 39 Abs. 2 SchulG ausgeschlossenen Schüler(innen) hinaus. Die gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, die auch im Positionspapier für eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule des Landesjugendhilfeausschusses vom 2011 aufgegriffen wurde, braucht offensichtlich eine deutlich praxiswirksamere Ausformung. 11
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