Schlänger aktiv... Argumente zur Stellungnahme. Mai 2015 (Version 30. Mai)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schlänger aktiv... Argumente zur Stellungnahme. Mai 2015 (Version 30. Mai)"

Transkript

1 Schlänger aktiv... Argumente zur Stellungnahme Mai 2015 (Version 30. Mai)

2 Städtebauliche Entwicklung Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde Gemeindeentwicklung Abstand 500 m Fürsorgepflicht der Gemeinde Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die im Gemeindegebiet verfügbaren Wohnbauflächen nicht ausreichend sind, um ein weiteres Wachstum der Gemeinde sicherzustellen. Aufgrund der besonderen topographischen Lage der Gemeinde ist eine Ausweisung von zusätzlichen Wohngebieten nur in östlicher Richtung möglich (Suchgebiete 2 und 3). Es ist daher ein zusätzlicher Pufferbereich von min. 500 m vorzusehen.

3 Städtebauliche Entwicklung

4 Städtebauliche Entwicklung Landschaftsschutz Tourismus Landschaft Mensch Abstand 700 m Die Gemeinde kann Kriterien berücksichtigen, die über die Voraussetzungen des 35 BauGB und die Fachgesetze hinausgehen. Insbesondere die Auswirkungen auf Landschaft und Tourismus Die Erhaltung der Funktion Naherholungsgebiet Lange Tal ist nur gegeben, wenn ein ausreichender Abstand der WEA zur Talsohle, bzw. dem Wanderweg besteht. Für die Festlegung der Abstandes sind Faktoren wie Lärm, Schattenwurf, optische Bedrängung, Infraschall zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der Tageswerte für allgemeine Wohngebiete (55 db(a)) und einer optischen Bedrängung ergeben sich minimale Abstandswerte von 700 m. Ob bei einer Geräuschbelastung von 55 db(a) die Funktion zur Erholung noch gegeben ist, muss noch abschließend geklärt werden. Es wird daher ein Abstand von m empfohlen. Gebiete: Lange Tal

5 Städtebauliche Entwicklung Modellflugplatz Modellflugbetrieb Abstand 500 m Die Gemeinde kann Kriterien berücksichtigen, die über die Voraussetzungen des 35 BauGB und die Fachgesetze hinausgehen. Insbesondere die Auswirkungen auf Tourismus Der Modellflugclub Bergfalke hat in den vergangen Jahren regelmäßig Meisterschaften und Veranstaltungen von nationaler Bedeutung und Internationaler Teilnahme durchgeführt. Dieses hat nicht nur das positive Image der Gemeinde erhöht, sonder sich auch auf den Raum Lippe und Teutoburger Wald in gleicher Weise ausgewirkt. Neben den sehr guten flugtechnischen Bedingungen spielt auch das umgebende Landschaftsbild eine wichtige Rolle für diese positive Bewertung. Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs ist ein Mindestabstand von 500 m zu einer WEA einzuhalten. Entsprechende Flächen sind im genehmigten Luftraum frei zu halten.

6 Gesetzliche Anforderungen Substantieller Raum Fläche 50 ha bis max. 75 ha Im Plangebiet ist in substantieller Weise Raum zu schaffen. Unter Berücksichtigung der Urteils des VG Arnsberg vom (substanzieller Raum ist gegeben, wenn der Energieverbrauch der Gemeinde durch alternative Energien erzeugt wird) ist davon auszugehen, das die Anforderungen erfüllt ist, wenn eine Konzentrationszone von 50 ha bis max. 75 ha ausgewiesen wird. Der Jahresverbrauch in Schlangen betrug 2012 etwa 29 GW/h, der Jahresertrag der Referenzanlage (E101) beträgt ca. 4 GW/h, 3 WEA benötigen ca. 24 ha Fläche = 12 GW/h Jahresleistung Auf der genannten Fläche kann somit eine Leistung von ca. 24 GW/h bis 36 GW/h produziert werden. Zusammen mit anderen alternativen Energiequellen in der Gemeinde ergibt sich somit eine Leistung die deutlich über dem Strombedarf der Gemeinde Schlangen liegt. Es ist ebenfalls davon auszugehen, das die Gemeindegebiete im Bereich des Truppenübungsplatzes nicht mit einzubeziehen sind. Somit ergibt sich eine Konzentrationszonenanteil von ca. 2% bei 75 ha. BVerwG, Urt. v C 4/02 VG Arnsberg Aktz. 4K183-13

7 Wohnbebauung Schallemission innerhalb der Wohnbebauung Mensch Abstand m, 35 db(a) Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Konzentrationszonen für WEA ergeben wirtschaftlich und ökologisch nur dann Sinn, wenn in diesen Flächen mehrere WEA stetig unter Volllast (tags und nachts) betrieben werden können. Gemäß den ausgewiesenen Suchräumen wirken in der Regel 4 bis 5 WEA auf einen Emissionspunkt ein, so dass die Abstandsregel auf die Grenzen der aktuellen Siedlungsgrenzen anzuwenden ist Die maximal zulässige Lärmbelastung für reine Wohngebiete beträgt nachts 35dB(A) Daraus ergibt sich für ein 5er-Feld mit den gewählten Referenzanlagen und den aktuellen Erkenntnissen zur Schallausbreitung von WEA inklusive Sicherheitszuschläge von 2dB(A), ein Mindestabstand von mindestens m zur Wohnbebauung für einem ununterbrochenen Betrieb der WEA 6. Ausgabe TA Lärm, Prognoseberechnung

8 Wohnbebauung / Prognoseberechnung 35 db(a) 40 db(a) Obere Str.

9 Wohnbebauung Optische Bedrängung Mensch Abstand 750 m Eine optisch bedrängenden Wirkung ist anzunehmen, wenn dem geplanten Bauvorhaben eine erdrückende bzw. erschlagende Wirkung zukommt. Die an die Suchräume grenzenden Wohnhäuser sind in der Regel so ausgerichtet (Wohnzimmer ist Richtung Osten), dass von einer optischen Bedrängung durch die WEA ausgegangen werden kann. Die anzunehmende Staffelung der WEA in Blickrichtung wird zudem zu einer optischen Verdichtung und somit zusätzlicher Bedrängung führen. Aus den genannten Gründen ist daher ein Mindestabstand der 3- fache der Gesamthöhe anzuwenden. Die optisch wirksame Gesamthöhe beträgt mindestens 250 m (200 m WEA und 50 m Geländeanstieg) Der Abstand zur Bebauung beträgt somit mindestens 750 m OVG Münster, Urt. v

10 Naturschutz Landschaftschutzgebiet Landschaft Mensch Abstand freizuhalten Es sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Dies kann auch für Windenergieanlagen gelten (Kreis Lippe, 2005b). Durch die Errichtung einer Vielzahl von WEA wird der Charakter des Gebiets nachhaltig und massiv verändert. Es sind somit die landschaftsprägenden und schutzwürdigen Bereiche freizuhalten. Dies gilt insbesondere für die Gebiete mit besonderer Festsetzung und den sich daraus ergebenen Sichtwinkels (Blick aus dem Ortszentrum auf diese Gebiete) Die Bereiche Bauerkamp und Hassel/Emkental sind nicht nur ortsbildprägend für Schlangen, sondern für die Ganze Region. Eine signifikante Veränderung widerspricht somit den Schutzzielen und ist nicht zulässig. Das Langetal ist von überregionaler Bedeutung und von einzigartigem Charakter. Dieser würde aufgrund der Höhe der WEA und den davon ausgehenden Emissionen (Geräusch, Schattenwurf, Befeuerung) zerstört. 2.2 Schutz der Landschaft/landschaftsorientierte Erholung / inbesondere Ziele 1

11 Landschaftsschutzgebiet / Flächen Landschaftsschutzgebiete = grün schraffiert Quelle:

12 Naturschutz Naturschutzgebiete FFH Tiere, Fauna Menschen Abstand 300 m Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit oder. Diese Bereiche im Gemeindegebiet erfüllen nicht nur den eigentlichen Schutzzweck, sondern ergeben quasi durch die räumliche Nähe zu anderen ausgewiesenen Naturschutz- und FFH- Gebieten ein ganzheitliches Schutzgebiet. In allen Gebieten brüten und leben nachweislich bedrohte und durch WEA gefährdete Tierarten. Es sind daher um alle Schutzgebiete entsprechende Pufferzonen zu berücksichtigen. Insbesondere zur Nahrungssuche wechseln vieler dieser Tierarten zwischen den einzelnen Gebieten, so dass entsprechende Korridore (Direkte Verbindungen) von WEA freizuhalten sind. Die Breite dieser Korridore sollten der Pufferzone entsprechen Helgoländer Papier, Bundesnaturschutz Gesetz,

13 FFH und Naturschutzgebiete

14 Naturschutz Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) Landschaft, Natur, Arten Mensch Abstand 300 m Schutz, Pflege und die Entwicklung wertvoller Biotope und den Aufbau eines Biotopverbundes im Rahmen der Landschaftsplanung und Entwicklung der besonderen Funktionen für Natur und Landschaft Für diese Gebiete besteht eine Unzulässigkeit für Planungen und Maßnahmen, die diese Funktionen beeinträchtigen oder das naturräumliche Potential oder die angestrebte Entwicklung gefährden. Durch die Errichtung von WEA werden diese Funktionen beeinträchtigt und ist daher nicht statthaft. Die Ausprägung dieser Bereiche ist vergleichbar mit Räumen, in denen sich heute besonders bedrohte Tierarten (z.b. Schwarzstorch) wieder angesiedelt haben. Es ist also davon auszugehen, dass diese auch in den hiesigen Gebieten erfolgt. Es sind somit zumindest die minimalen Schutzkriterien von 300 m Pufferzone für FFH oder VSG anzuwenden. Unter Berücksichtigung der Faktoren Schwarzstorch, Rotmilan, Fledermäuse ist ein Abstand der 10-fachen Anlagenhöhe in Betracht zu ziehen.

15 Gebiete für den Schutz der Natur

16 Naturschutz Ziel 6 GEP GebietesEntwicklungsPlan Landschaftsschutz Abstand Grundsätzlich freizuhalten Das Ziel des Gebietsentwicklungsplans und des Landesentwicklungsplans ist nur zu erreichen wenn diese Bereiche frei bleiben. Die freizuhaltenden Bereiche beziehen sich nicht nur auf die eigentliche Kammlage sondern auch auf die vorgelagerten Flächen. Aufgrund der topologischen Gegebenheiten und der vermutlichen Staffelung mehrere WEA würden diese die Kammlage verdecken oder deutlich beeinträchtigen. Aus Sicht eines Betrachters im Bereich der Ortschaften Schlangen und Bad Lippspringe würden WEA von 200m Höhe deutlich über die Kammlage hinausreichen. Dieses würde den Schutzzielen und der Landes wie Regionalplanung widersprechen. Diese Bereiche sind mehrfach (BSN, Naturpark, BSLE, Landschaftsschutzgebiet,..) als Schützenswert eingestuft. Somit ist auch in Ausnahmefällen mögliche Potenzialflächenausweisung nicht möglich. Die Ausweisung von Flächen mit markanten landschaftsprägenden Strukturen für den Landschaftsschutz und das Landschaftsbild kommen nicht in Betracht. Die Kammlagen des Eggegebirges sind freizuhalten. 2.2 Schutz der Landschaft/landschaftsorientierte Erholung / inbesondere Ziele 1 und 4

17 Kammlage Egge / Verdeckung und Beeinträchtigung Maßstäbliche Darstellung gemäß Google earth mit typischen WEA's. WEA Gesamthöhe: 200m

18 Artenschutz, allgemein Vogelschutzgebiete Vögel, allgemein Fledermäuse, allgemein Abstand m Die Länder-Arbeitsgemeinschaft Vogelschutzwarten (LAG VSW) fordert einen Anstand von einem 10- fachen der Anlagenhöhe zu Vogelschutzgebieten. Aufgrund der Größe und Bedeutung des Vogelschutzgebietes und der umliegenden Naturschutzgebiete ist davon auszugehen das gefährdete Vogel- und Fledermausarten zwischen den Gebieten pendeln und somit einen Lebensraum bilden. Die entsprechenden Korridore sind von WEA freizuhalten Die Hauptkorridore bilden die Line Strothe-Niederung / Hassel Es ist verboten: Wesentliche Umgestaltung die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzzweck führen kann, Beeinträchtigung der Brut-, Rast- und Schlafplätze sowie die Störung und Vertreibung Strothe-Niederung / Emkental und Kleiner Wolfsberg Bauernkamp / Grünflächen am Dedinghauser Weg in Schlangen BNatSchG

19 Vogelschutzgebiete

20 Überblick aller Schutzgebiete in Schlangen Ein einzigartiger Verbund von Schutzgebieten, der ideale Lebensbedingungen für Mensch, Tier und Fauna bietet. Die Errichtung von Windfarmen würde zu einem bedeutenden Funktionsverlust führen.

21 Alle Schutzgebiete Umfeld von Schlangen

22 Artenschutz Schutzwürdige Biotope Geschütze Biotope Lebewesen Pflanzen Abstand 300 m Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt durch Sicherung und Wiederherstellung ökologischer Wechselbeziehungen. Damit nachhaltige Sicherung von heimischer Pflanzen- und Tierarten. Der Verbund bildet aus den einzelnen Biotopen, die teilweise sehr kleinzellig sind, einen schützenswerten Lebensraum für Tierarten die große Reviere zur Aufzucht und Nahrungssuche benötigen. Ein Verbund ist daher wie ein einzelnes Schutzgebiet zu behandeln. Besonders für Fledermäuse, Raubvögel, Bodenbrüter und Störche ergibt sich aus diesen Verbünden ein ausreichender geschützter Lebensraum.

23 Biotop Verbund

24 Artenschutz Tierschutz Rotmilan, Schwarzstorch Fledermäuse Abstand m Tötungsverbot, Störungsverbot und Beschädigungs-/Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs-/Ruhestätten ( 44 BNatSchG) Brutplätze von Rotmilanen und weiteren bedrohten Tierarten sind im Gemeindegebiet kartiert bzw. allgemein bekannt. Sie befinden sich sowohl in den Suchräumen als auch außerhalb der Räume in den ausgewiesenen Naturschutzgebieten. Die Futtergebiete für viele Arten befinden sich auf dem Hassel, dem Schafkamp, im Natuschutzgebiet Emkental, auf dem Bauerkamp und in den Auenbereichen der Strothe wie des Schlänger Bachs. Die Flugkorridore in diese Zonen sind im Hinblick auf genannten Verbote freizuhalten. Die Population von Schwarzstörchen steigt in NRW aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen. Im Bereich der Senne, Egge und des angrenzenden Sauerlandes sind Schwarzstörche kartiert. Aufgrund vergleichbarer Lebensbedingungen im Bereich des Eggekamms ist davon auszugehen, das Schwarzstörche auch in diesem Bereich nisten. Es sind daher entsprechende Freiräume freizuhalten, wie z.b. NSG Emkental und die Bereiche zum Schutz der Natur Bundesnaturschutzgesetz

25 Artenschutz / Flugkorridore Hauptflugkorridore

26 Artenschutz Tierschutz Feldlerchen Bodenbrüter Abstand 600 m Brutplätze von Feldlerchen und anderen Bodenbrütern sind in allen Suchgebieten kartiert. Darüber hinaus befinden sich dauerhaft weitere Brutstätten in diese Flächen, so dass von einer deutlich stärkeren Population und Gefährdung auszugehen ist. Die oben genannten Verbote beziehen sich nicht nur auf die WEA direkt, sondern auch auf die Fundamente und Zuwegungen, da diese die Brutplätze und Futterplätze dauerhaft zerstören. Eine Verletzung der obigen Verbote ist nur dann nicht gegeben wenn zwischen den WEAs ausreichend Abstand gewährt wird und die sichere Flugkorridore zu den Schutzgebieten ergeben. Es ist ein Abstand von min. 300 m um die jeweiligen verbrauchten Flächen freizuhalten. Im Vorgriff auf das Genehmigungsverfahren sollten daher Flächen für 3 WEA (ca. 24 ha) ausgewiesen werden, um die dann jeweils ein Pufferbereich von 600 m geschaffen wird. Zudem ist zu beachten, dass entsprechende Flugkorridore frei gehalten werden. Bundesnaturschutzgesetz Tötungsverbot, Störungsverbot und Beschädigungs-/Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs-/Ruhestätten ( 44 BNatSchG)

27 Wirtschaftlichkeit Windenergie Investor Fläche ist freizuhalten Ein wirtschaftlicher Betrieb ist nur gewährleistet wenn eine WEA ca Stunden/Jahr unter Nennlast betrieben wird. (8760 Stunden = 1 Jahr). Aufgrund der topologischen Lage im unteren Bereich der Suchgebiete ist ein ausreichende Windleistung nur vorhanden, wenn der Wind aus den Richtungen 210 bis 300 Grad weht. Andere Windrichtungen liegen im Lee der Kammlagen und weisen somit starke Verwirbelungen und Turbulenzen auf, die eine deutliche Leistungsminderung bewirken. Gemäß den Wetterdaten der Wetterstation Bad Lippspringe verteilen sich 16% (entspricht 1.401h) der Winde ab eine Windstärke von 4,1 m/s auf die Windrichtungen 210 bis 300 Grad. WEA benötigen zum Anlaufen eine Windgeschwindigkeit von ca. 5 m/s. Zur Erreichung der Nennleistung sind Windgeschwindigkeiten von ca. 10 m/s notwendig. Ein wirtschaftlichen Betrieb ist daher in den unteren Bereichen der Suchräume 2 und 3 nicht gegeben. Gemäß Gesetzgebung können diese Flächen nicht als Konzentrationszone ausgewiesen werden. Die Planung neuer Bereiche für die Windenergienutzung muss auch der Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Windenergieanlagen Rechnung tragen.

28 Windrose

29 Weiterführende Infos auf unserer Webseite

Windkraft im Hürtgenwald?

Windkraft im Hürtgenwald? Windkraft im Hürtgenwald? Anlass und Ziel der Planung Ziel der Landesregierung: Anteil der Windenergie von 3 % im Jahr 2010 auf 15% im Jahr 2020 zu steigern. Ziel der Gemeinde: Gewinnbeteiligung Gewerbesteuer

Mehr

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum Begründung zum Vorentwurf 1 Stand: Februar 2013 Inhaltsverzeichnis 1 ANLASS,

Mehr

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung

Mehr

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden?

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Dr. Michael Lücke, Nieders. Forstamt Clausthal Naturschutzbestimmungen Ein Überblick oder: Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Ziel des Vortrages: Zuordnung der Begriffe Nur

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am

HERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am HERZLICH WILLKOMMEN Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am 25.02.2015 Inhalt Windenergie esebene esebene ale Ebene Folgen für die Stadt Attendorn möchte die Stadt

Mehr

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9.

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. November 2013 Was ist eigentlich was? 1. Naturschutzgebiet 2. Nationalpark

Mehr

Gesetzesänderungen. Windkraftanlagen- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz

Gesetzesänderungen. Windkraftanlagen- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz Gesetzesänderungen Windkraftanlagen- Erlass NRW Landschaftsgesetz NRW Landesplanungsgesetz NRW Allgemeines Eisenbahngesetz Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Windkraftanlagen Erlass - vom 210.2005 -

Mehr

Gemeinde Issum. Bürgerinformation Juni 2013 UNTERSUCHUNG DER MÖGLICHEN VORRANGZONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN

Gemeinde Issum. Bürgerinformation Juni 2013 UNTERSUCHUNG DER MÖGLICHEN VORRANGZONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN Gemeinde Issum Bürgerinformation Juni 2013 UNTERSUCHUNG DER MÖGLICHEN VORRANGZONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN Windrad höher als der Kölner Dom Energiewende Neue Flächen für Windenergie Protest gegen höhere

Mehr

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung

Mehr

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am

Mehr

Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche

Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche Vortrag am 27.03.2014 im Planungsausschuss des Regionalrates Barbara Fels Bezirksregierung 1 Gliederung 1. Bereiche

Mehr

Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft

Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Bürgerversammlung, 11. Juli 2013 Planungsbüro Tischmann Schrooten Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Rheda-Wiedenbrück

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

Stadt Rahden. Potenzialanalyse Windenergie. Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung

Stadt Rahden. Potenzialanalyse Windenergie. Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung Potenzialanalyse Windenergie Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung Überprüfung der weichen Kriterien nach der frühzeitigen Beteiligung Potenzialanalyse

Mehr

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte vorgelagerte Vorbereitung der Artenschutzprüfung:

Mehr

ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG

ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG Dr. Marike Pietrowicz Hannover, 4. November 2014 Natur- und Artenschutz in Bezug auf die

Mehr

Bekanntmachung. der Gemeinde Vettweiß

Bekanntmachung. der Gemeinde Vettweiß Bekanntmachung der Gemeinde Vettweiß 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vettweiß zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie ; hier: erneute Offenlage gem. 4a Abs. 3 BauGB

Mehr

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung) Umwelt- und Planungsamt Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Ihre Ansprechpartnerin: Hildegard Röckener Zimmer: Telefon: 05482/70-0 Durchwahl: 05482/70-3317 Telefax: 05482/70-13317 E-Mail: hildegard.roeckener@kreis-steinfurt.de

Mehr

Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford

Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford 1 Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford Ermittlung von Suchräumen für eine Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung Stand: August 2012

Mehr

Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG)

Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG) Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1996 (GVBl. I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Erhalt der Bodenvielfalt. Besonderer Schutz seltener Böden. Schutz vor Bodenverlust (Erosion) Schutz der Bodenfunktionen und ihrer Leistungsfähigkeit

Erhalt der Bodenvielfalt. Besonderer Schutz seltener Böden. Schutz vor Bodenverlust (Erosion) Schutz der Bodenfunktionen und ihrer Leistungsfähigkeit BODEN 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4. und 2.1.10 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4. und 2.1.10 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4 Erhalt der Bodenvielfalt Besonderer Schutz seltener Böden

Mehr

Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat, Naturerbe, Naturpark, Nationalpark Was ist was?

Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat, Naturerbe, Naturpark, Nationalpark Was ist was? Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat, Naturerbe, Naturpark, Nationalpark Was ist was? www.wald-und-holz.nrw.de Exkurs Informationsbüro Nationalpark Ostwestfalen-Lippe Einrichtung des Landesbetriebes Wald

Mehr

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten

Mehr

Projektvorstellung Windenergie in Bad Waldsee. 2. Bürgerinformationsveranstaltung,

Projektvorstellung Windenergie in Bad Waldsee. 2. Bürgerinformationsveranstaltung, Projektvorstellung Windenergie in Bad Waldsee, 30.01.2017 Agenda Windpark Bad Waldsee Die Kooperation Windpark Bad Waldsee Das Projekt Windpark Bad Waldsee Auswirkungen auf Menschen und Umwelt Visualisierung

Mehr

Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg

Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg KONTROVERSE UM DIE WINDENERGIE 2 3 Bauplanungsrecht BAURECHTLICHE GRUNDBEGRIFFE Innenbereich Außenbereich

Mehr

Regionalbündnis Windvernunft Thema Welche Auswirkungen haben Windkraftanlagen auf die Orte Scharmede und Elsen?

Regionalbündnis Windvernunft Thema Welche Auswirkungen haben Windkraftanlagen auf die Orte Scharmede und Elsen? Thema Welche Auswirkungen haben Windkraftanlagen auf die Orte Scharmede und Elsen? Scharmede, 18. Februar 2017 Dipl.-Ing. Heiner Brinkmann Das Regionalbündnis Windvernunft vertritt über 20 Bürgerinitiativen

Mehr

Naturschutzgebiete und gesetzlicher Biotopschutz in Rheinland-Pfalz

Naturschutzgebiete und gesetzlicher Biotopschutz in Rheinland-Pfalz Naturschutzgebiete und gesetzlicher Biotopschutz in Rheinland-Pfalz Seminar des NABU Das Naturschutzrecht in Rheinland-Pfalz am 26.2.2011 Folie 1 Inhaltsübersicht Bundesnaturschutzgesetz 1. Allgemeine

Mehr

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai 2012 Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Rudolf Graaff Beigeordneter des StGB NRW StGB NRW 2012 Folie 1 Ausbau Erneuerbarer Energien

Mehr

Gemeinde Beelen: 19. Änderung des Flächennutzungsplans. Sitzung des Gemeinderats am 30. August 2016

Gemeinde Beelen: 19. Änderung des Flächennutzungsplans. Sitzung des Gemeinderats am 30. August 2016 Gemeinde Beelen: 19. Änderung des Flächennutzungsplans Sitzung des Gemeinderats am 30. August 2016 Vorstellung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß 3(1) und 4(1) BauGB Planungsbüro Tischmann

Mehr

Projekt Windpark Bad Waldsee

Projekt Windpark Bad Waldsee Projekt Windpark Bad Waldsee Grüner Bürgertreff zur Windenergie am 04.05.2017 1 Gliederung 1. Die Kooperation Windpark Bad Waldsee 2. Das Projekt Windpark Bad Waldsee 3. Auswirkungen auf Menschen und Umwelt

Mehr

Präambel. 1 Naturschutzgebiet

Präambel. 1 Naturschutzgebiet Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Alte Teichanlage an der Rinderweide" zwecks Anpassung an die FFH-Richtlinie in der Gemarkung Friedrichsburg, Stadt Hessisch Oldendorf, Landkreis Hameln-Pyrmont,

Mehr

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG 1 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß 16 LNatSchG NRW Stand: September 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und

Mehr

Windenergie Spannungsfeld Arten- und Klimaschutz

Windenergie Spannungsfeld Arten- und Klimaschutz Windenergie Spannungsfeld Arten- und Klimaschutz Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung - Problemstellung - rechtliche

Mehr

Biologische Station Kreis Steinfurt e.v.

Biologische Station Kreis Steinfurt e.v. Biologische Station Kreis Steinfurt e.v. Kooperationszentrum Naturschutz und Landwirtschaft im Kreis Steinfurt Windkraft und Vogelschutz am Beispiel des Kreises Steinfurt: Erfolge und Probleme Vorstellung

Mehr

ANHANG 2 zum Umweltbericht

ANHANG 2 zum Umweltbericht Windenergie in der VG Tuttlingen ANHANG 2 zum Umweltbericht Kriterien zur Einstufung der 6. November 2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT Partner raumplaner I landschaftsarchitekten D 72108 Rottenburg a.n. Anhang

Mehr

Schall. Bürgerinformation Windpark Hünxe und Hünxer Heide Seite 1

Schall. Bürgerinformation Windpark Hünxe und Hünxer Heide Seite 1 Schall Seite 1 Schutz vor Schall Bewertung von Gewerbelärm nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) Baugebietsart tags nachts Reines Wohn-, Erholungsbzw. Kurgebiet Allg. Wohngebiet

Mehr

GESETZENTWURF. der DIE LINKE.-Landtagsfraktion

GESETZENTWURF. der DIE LINKE.-Landtagsfraktion LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/729 07.02.2019 GESETZENTWURF der DIE LINKE.-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes A Problem und Ziel: Wälder spielen zur

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung GEMEINDE LANGENBERG Amtliche Bekanntmachung Siebte Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langenberg Neudarstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie in der Gemeinde Langenberg

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Aufbruch in`s Zeitalter der erneuerbaren Energien

Aufbruch in`s Zeitalter der erneuerbaren Energien Aufbruch in`s Zeitalter der erneuerbaren Energien Die Rolle der Windenergie ohne den Wald geht es nicht! Windpark Vetschau Aachen in den 90er Jahren die Zeit der Pioniere 1995: Mit der Einführung des Aachener

Mehr

AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUR PLANUNG UND GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN

AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUR PLANUNG UND GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUR PLANUNG UND GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN Spreewindtage 2017, Warnemünde Jenny Kirschey 8. November 2017 2 Einleitung GLIEDERUNG 1. Einleitung 2. Immissionsschutz (Verfahren

Mehr

Bürgerinformation. zum aktuellen Stand der Windenergieplanungen

Bürgerinformation. zum aktuellen Stand der Windenergieplanungen Bürgerinformation zum aktuellen Stand der Windenergieplanungen 02. September 2014 19:00 Uhr hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 1 Überblick 1. Historie der Planungen für die Windenergie

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Repowering in Vogelschutzgebieten. Dr. Matthias Kaiser

Repowering in Vogelschutzgebieten. Dr. Matthias Kaiser Repowering in Vogelschutzgebieten Dr. Matthias Kaiser Vogelschutzrichtlinie, V-RL (1979, 2009) / Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, FFH-RL (1992) Erhalt der Biologischen Vielfalt NATURA 2000 Strenges Artenschutz-

Mehr

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Stand: November 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und 9 Landesnaturschutzgesetz NRW - Strategische Umweltprüfung bei der

Mehr

WINDENERGIE & ARTENSCHUTZ

WINDENERGIE & ARTENSCHUTZ WINDENERGIE & ARTENSCHUTZ Das Helgoländer Papier 2015 in Landesplanung und Rechtsprechung Kompetenztag Windenergie an Land Jenny Kirschey Leipzig, den 18. Januar 2018 ÜBERBLICK 1. Einordnung und Inhalt

Mehr

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht Michael Jöbges Peter Herkenrath 1. Runder Tisch 20.10.2015 Netz der EU-Vogelschutzgebiete (VSG) als Teil des NATURA 2000-Netzes

Mehr

Bürgerwindpark Elbmarsch

Bürgerwindpark Elbmarsch Bürgerwindpark Elbmarsch Vorteile, Auswirkungen und aktuelle Planung Dipl. Phys. Rosemarie Rübsamen Rübsamen Windenergie GmbH Vorteile Bürgerwindparkmodell Welche Vorteile bietet ein Bürgerwindpark gegenüber

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad

Mehr

Gemeinde Schlangen 14. Änderung FNP Konzentrationszonendarstellung für Windenergie

Gemeinde Schlangen 14. Änderung FNP Konzentrationszonendarstellung für Windenergie Gemeinde Schlangen 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Darstellung Konzentrationszonen für Windenergie Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt 08.12.2015 Drees & Huesmann Planer Vennhofallee 97

Mehr

Bürgerversammlung Titz

Bürgerversammlung Titz Bürgerversammlung Titz 24.3.2010 167700 qm 6 Windräder 28000 qm/windrad 450 000 qm Platz für 16 Windräder 1 570 000 qm Platz für 56 Windräder Bestehende Windräder 167700 qm Windräder Jülich 880 000 qm

Mehr

Rechtliche Grundlagen für die Zonierung von Landschaftsschutzgebieten

Rechtliche Grundlagen für die Zonierung von Landschaftsschutzgebieten Rechtliche Grundlagen für die Zonierung von Landschaftsschutzgebieten Elke Oettinger, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit 14. März 2012 Energie innovativ 24. Mai 2011: Bayerische Staatsregierung

Mehr

Perspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie

Perspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie Windpark in Sachsen-Anhalt Windpark Druiberg Perspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie Innovationsforum Energielandschaft Münsterland 18. November 2015 Gut Havichhorst bei Münster EnergieDialog.NRW

Mehr

Erlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen

Erlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen Erlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen vom 31.1.2018 Richard Nothdorf Referat 44 Naturschutz in Planungen und Zulassungsverfahren, Natura

Mehr

Windvorrangzonen und Abstände zu Wohnungen Dipl.-Ing. Detlef Piorr

Windvorrangzonen und Abstände zu Wohnungen Dipl.-Ing. Detlef Piorr Windvorrangzonen und Abstände zu Wohnungen Dipl.-Ing. Detlef Piorr Der aus Sicht des Immissionsschutzes notwendige Abstand der Windenergieanlagen zur Wohnnachbarschaft hängt ab von: - der Emission der

Mehr

Windenergie im Binnenland aus naturschutzrechtlicher Sicht. Was verträgt ein Naturpark?

Windenergie im Binnenland aus naturschutzrechtlicher Sicht. Was verträgt ein Naturpark? Windenergie im Binnenland aus naturschutzrechtlicher Sicht Was verträgt ein Naturpark? 1 Windenergie im Binnenland aus naturschutzrechtlicher Sicht Eingriffsregelung Komplementäres Baurecht Artenschutz

Mehr

Ermittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit

Ermittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit Ermittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit 1 Die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Konzentrationsflächen für

Mehr

Sachlicher Teilplan Windenergie. Bürgerinformation

Sachlicher Teilplan Windenergie. Bürgerinformation Sachlicher Teilplan Windenergie Bürgerinformation 24.01.2013 Ziele der Landesregierung Stärkung regenerativer Energieerzeugung Windenergie Photovoltaik Wasserkraft Biomasse Geothermie Steigerung des Anteils

Mehr

Glasbau im Schutzgebiet Muster Klagefall Drachenfelskubus

Glasbau im Schutzgebiet Muster Klagefall Drachenfelskubus Glasbau im Schutzgebiet Muster Klagefall Drachenfelskubus Düsseldorf, 3.6.2016 Dipl.-Ing. Achim Baumgartner (AKNW) BUND Rhein-Sieg Bauvorhaben im FFH-Gebiet Aufhebung NSG (14.3.2011) für konkurrierenden

Mehr

Stadt Bad Salzuflen: 129. Änderung des Flächennutzungsplans Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im gesamten Stadtgebiet

Stadt Bad Salzuflen: 129. Änderung des Flächennutzungsplans Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im gesamten Stadtgebiet Stadt Bad Salzuflen: 129. Änderung des Flächennutzungsplans Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im gesamten Stadtgebiet Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss, 02. April 2014 Planungsbüro Tischmann

Mehr

Windenergieerlass & Leitfaden Windkraft im Wald in NRW

Windenergieerlass & Leitfaden Windkraft im Wald in NRW Windenergieerlass & Leitfaden Windkraft im Wald in NRW Maßgebliche NRW-spezifische Empfehlungen: Windenergie-Erlass, 11.07.2011 Leitfaden Rahmenbedingungen für Energieanlagen auf Waldflächen, 2012 Potentialstudie,

Mehr

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Erfahrungsbericht aus der Sicht eines Planers Dipl. Geograf Thomas Aufleger Oldenburg (Oldb.) 14.10.2014 mit Sitz in Oldenburg

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Steuerung der Windenergienutzung im Gemeindegebiet Bestwig

Steuerung der Windenergienutzung im Gemeindegebiet Bestwig Steuerung der Windenergienutzung im Gemeindegebiet Bestwig Thema Naturschutzgebiete Varianten der Tabukriterien Vorläufige Festlegung der harten und weichen Tabukriterien Verfahrenseinleitender Beschluss

Mehr

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und

Mehr

Stadt Kraichtal. Sachlicher Teilflächennutzungsplan. Windenergie. gemäß 5 Abs. 2b BauGB

Stadt Kraichtal. Sachlicher Teilflächennutzungsplan. Windenergie. gemäß 5 Abs. 2b BauGB Stadt Kraichtal Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie gemäß 5 Abs. 2b BauGB 08.11.2012 - Wind-Novelle Baden-Württemberg 2012 Eckpunkte Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vom 09.05.2012

Mehr

Gemeinde Senden. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie. Gemeindeentwicklungsausschuss. 02.

Gemeinde Senden. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie. Gemeindeentwicklungsausschuss. 02. 1 Gemeinde Senden 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeindeentwicklungsausschuss 02. Juli 2013 Drees & Huesmann Planer Vennhofallee 97 33689 Bielefeld Tel. 05205-7298-0 info@dhp-sennestadt.de www.dhp-sennestadt.de

Mehr

Windenergieanlagen am Kartenspielerweg Beteiligung der Betroffenen

Windenergieanlagen am Kartenspielerweg Beteiligung der Betroffenen Windenergieanlagen am Kartenspielerweg Beteiligung der Betroffenen Bürgerhaus Kranenburg, 17. September 2013 Stefan Blome Landwirtschaftskammer NRW Fachbereich 51 Energie Inhalt Planungswille der Gemeinde

Mehr

Gemeinde Wangerland Voruntersuchung Potentialflächen für die Windenergienutzung

Gemeinde Wangerland Voruntersuchung Potentialflächen für die Windenergienutzung Gemeinde Wangerland Voruntersuchung Potentialflächen für die Windenergienutzung Übersicht über Ausschlussflächen nach sog. harten und weichen Ausschlusskriterien Angenommene WEA mögliche Anlagen in windreicher

Mehr

Windenergiestudie im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des FNP der Stadt Vreden

Windenergiestudie im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des FNP der Stadt Vreden Windenergiestudie im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des FNP der Stadt Vreden Michael Happe, Büro für Kommunal- und Regionalplanung Essen Bauausschuss 01.12.2011 Michael Happe I BKR Essen Ausgangslage

Mehr

7. Kommunalbörse Windkraft in Kommunen. Erfahrungen in der Steuerung der Windenergienutzung

7. Kommunalbörse Windkraft in Kommunen. Erfahrungen in der Steuerung der Windenergienutzung 7. Kommunalbörse Windkraft in Kommunen Erfahrungen in der Steuerung der Windenergienutzung Saarbrücken, den 15.04.2013 Inhalt Die These Das Spannungsfeld Die kommunale Aufgabe Die Steuerungsmöglichkeiten

Mehr

Windenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung

Windenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung Windenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung AK Bürgerenergiegenossenschaften, Gundersheim Christoph Trinemeier Leitender Direktor Verband Region Rhein-Neckar 0 Rechtsgültige

Mehr

Fledermäuse sind nicht rechtlos.

Fledermäuse sind nicht rechtlos. Fledermäuse sind nicht rechtlos. Fledermäuse sind nicht rechtlos. Konsequenzen für die Planungs- und Zulassungspraxis beim Ausbau der Windenergiewirtschaft Wilhelm Breuer NLWKN Geschäftsbereich Landesweiter

Mehr

Windenergie - ja!? Informationen für Entscheidungsträger im Landkreis Freising Seite 1

Windenergie - ja!? Informationen für Entscheidungsträger im Landkreis Freising Seite 1 Windenergie - ja!? Aber Informationen für Entscheidungsträger im Landkreis Freising Seite 1 Wer ich bin Dipl.-Ing. LandschaftsArchitekt und Städteplaner Spezialisierung: Erneuerbare Energien Bauleitplanung

Mehr

Gemeinde Oberderdingen

Gemeinde Oberderdingen Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS

Mehr

Übersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde

Übersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde Mitwirkung und Stellungnahmen zu Fachplanungen Bauleitplanung Straßenbau Wasserrecht Baurecht Bergrecht Immissionsschutzrecht etc. Übersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde Bodenabbau

Mehr

Gewässerunterhaltung in geschützten Gebieten Hinweise zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten

Gewässerunterhaltung in geschützten Gebieten Hinweise zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten Gewässerunterhaltung in geschützten Gebieten Hinweise zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten Fotos: Th. Paulus Schutzgebietstypen nach Naturschutzrecht

Mehr

Ergebnisflächen Standortanalyse Windkraft

Ergebnisflächen Standortanalyse Windkraft Standortanalyse für Windkraftanlagen Ergebnisflächen Standortanalyse Windkraft >50m Gesamthöhe Bürgerversammlung in Althausen Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim Igersheim Assamstadt 19. März 2013

Mehr

Von Potentialflächen zum konkreten Standort für Windenergieanlagen: Räumliche Steuerung durch die Regional- und Bauleitplanung

Von Potentialflächen zum konkreten Standort für Windenergieanlagen: Räumliche Steuerung durch die Regional- und Bauleitplanung Von Potentialflächen zum konkreten Standort für Windenergieanlagen: Räumliche Steuerung durch die Regional- und Bauleitplanung Workshop Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu und Co. Gefährdet der Windkraftausbau

Mehr

Positionspapier der Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur) zum Thema. Windkraftanlagen

Positionspapier der Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur) zum Thema. Windkraftanlagen Positionspapier der Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur) zum Thema Windkraftanlagen Stand: Frühjahr 2003 Das Ziel: Biosphärenschutz. Nicht Klimaschutz statt Biosphärenschutz, sondern Klimaschutz

Mehr

Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren Umsiedlung. Morschenich

Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren Umsiedlung. Morschenich Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren Umsiedlung Aspekte der Standortfindung Aus den Suchräumen nach! raumordnerischen! ökologischen! städtebaulichen Aspekten einen geeigneten Standort auswählen Aufgabe

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Anlage 4 Steckbriefe der Einzelfallprüfung - Stufe III

Anlage 4 Steckbriefe der Einzelfallprüfung - Stufe III Anlage 4 Steckbriefe der - Stufe III Suchraum 3 Lerbeck Teilfläche 3.1 Teilfläche 3.2 Teilfläche 3.3 36,50 ha 6,16 ha 4,32 ha Suchraum 3 Lerbeck : Vorläufige Potenzialflächen nach Stufe II Suchraum 3 Lerbeck

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

Windenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft

Windenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft Verbandsgemeinden Linz + Unkel Windenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft Regionaler Raumordnungsplan 35 BAUGB BAUEN IM AUßENBEREICH (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche

Mehr

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Historie Foto: H. Matthes 2 Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca. 3.000 WEA)

Mehr

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T Univ.-Ass. Dr. Simone Hauser 1 Art 15 Abs 1 B-VG - Gesichtspunktetheorie - Berücksichtigungsprinzip: Die Verfassung verlangt sowohl vom Land als auch vom Bund,

Mehr

Ökologische (Naturschutzfachliche) Belange der Windenergieerzeugung über Wald

Ökologische (Naturschutzfachliche) Belange der Windenergieerzeugung über Wald Ökologische (Naturschutzfachliche) Belange der Windenergieerzeugung über Wald Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte Themen Artenschutzrechtliche Aspekte Arten Zugriffsverbote

Mehr

Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung

Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung Dr. Gisela Nolte, Dipl.-Biol., Sachverständige der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz

Mehr

Methoden und Kriterien für die Ermittlung der technisch-ökologischen Potenziale der Windenergienutzung an Land in Deutschland

Methoden und Kriterien für die Ermittlung der technisch-ökologischen Potenziale der Windenergienutzung an Land in Deutschland Methoden und Kriterien für die Ermittlung der technisch-ökologischen Potenziale der Windenergienutzung an Land in Deutschland Kirsten Adlunger Insa Lütkehus Folie 1 Gliederung 1. Zielsetzung 2. Vorgehensweise

Mehr

Seminar Windkraftanlagen. Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes. Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen

Seminar Windkraftanlagen. Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes. Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen Seminar Windkraftanlagen Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen dietrich.kratsch@rpt.bwl.de Windkraft und Naturschutzrecht Berührte Rechtsbereiche: Landschaftsplanung

Mehr

Sandhausener Düne, Pflege Schönau-Galgenbuckel

Sandhausener Düne, Pflege Schönau-Galgenbuckel Sandhausener Düne, Pflege Schönau-Galgenbuckel Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als höhere Naturschutzbehörde über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet»Sandhausener Düne, Pflege Schönau-Galgenbuckel«vom

Mehr

Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven

Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Fachtagung am 08.05.2018 in Bonn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marcus

Mehr