Stadt Schwäbisch Hall

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1 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation I Friedhof

2 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 2 Erläuterungen Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation/Beratungsauftrag Rechtsgrundlagen Öffentliche Einrichtung Berechnungsmodell für die Grabnutzungsgebühren Bemessungseinheiten (Fallzahlen) Kostenermittlung und -aufteilung Abschreibungen Verzinsung des Anlagekapitals Nicht gebührenfähige Kosten Kostenaufteilung Kostendeckung Ermessensentscheidungen der politischen Gremien... 9

3 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 3 1. Ausgangssituation/Beratungsauftrag Die Stadtverwaltung erteilte uns den Auftrag, eine Gebührenkalkulation für das Friedhofswesen zu erstellen. Als Arbeitsunterlagen erhielten wir die derzeit gültige Satzung, den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Friedhöfe 2012/2013, den Anlagennachweis mit Stand zum , sowie Angaben über die Fallzahlen der Jahre Auf dieser Grundlage haben wir eine Gebührenkalkulation für den Zeitraum von 2013 bis 2017 erstellt. Für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit möchten wir uns herzlich bedanken. 2. Rechtsgrundlagen Die vorliegende Gebührenkalkulation beruht auf den 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Danach können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Die Gebühren dürfen dabei höchstens so bemessen werden, dass alle Kosten des Friedhofs gedeckt werden (Kostenobergrenze). Hierzu gehören die Kosten für den laufenden Betrieb sowie Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals. Die kalkulatorischen Kosten sind auf der Basis des Anschaffungs- oder Herstellungswerts in die Gebührenkalkulation aufzunehmen (Nominalwertprinzip). 3. Öffentliche Einrichtung Die Friedhöfe der Stadt Schwäbisch Hall werden als eine einheitliche öffentliche Einrichtung betrieben. Nach dem Gebührenverzeichnis werden für die Friedhöfe einheitliche Gebühren erhoben.

4 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 4 4. Berechnungsmodell für die Grabnutzungsgebühren In Abstimmung mit der Stadtverwaltung wurde der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren ein kombiniertes flächen- und fallbezogenes Modell zugrunde gelegt. Die Kosten der Grabnutzung wurden jeweils zur Hälfte über die in Anspruch genommene Fläche, gewichtet mit zusätzlichen Beiwerten (näheres hierzu im nächsten Abschnitt) und zur anderen Hälfte über die zu erwartenden Fallzahlen je Grabart, gewichtet nach der Nutzungsdauer der Gräber, verteilt. Bezüglich des neueren Bestattungsangebots der Naturbestattung unter Bäumen wurden die hierfür konkret entstehenden zusätzlichen Kosten von der Verwaltung in jüngerer Vergangenheit nach der Kochschen Methode ermittelt. Nach Abstimmung mit der Verwaltung wurden diese Beträge übernommen, da sich die Berechnungsgrundlagen nicht verändert haben. Bisher waren für Rasengräber in der Satzung separate Zuschläge ausgewiesen. Diese wurden nun in die jeweiligen Gebührensätze eingerechnet. Die Höhe der Pflegekosten je Grabtyp wurde durch die Verwaltung über die gesamte Nutzungsdauer ermittelt und den einzelnen Grabtypen jeweils zugeschlagen (siehe Seite 24). 5. Bemessungseinheiten (Fallzahlen) Für die Ermittlung der Bemessungseinheiten für die Grabnutzungsgebühren haben wir zunächst die Anzahl der (erstmaligen) Verleihung und der Verlängerung von Grabnutzungsrechten über den Zeitraum von ausgewertet. Für die Kalkulation wurde der sich aus diesem Zeitraum ergebende Mittelwert berechnet. Auf dieser Grundlage wurde unter Berücksichtigung der Entwicklung der letzten Jahre die zu erwartende Verteilung der Sterbefälle auf die einzelnen Grabarten prognostiziert. Die fallbezogenen Bemessungseinheiten werden nach der Verleihung und Verlängerung von Grabnutzungsrechten in Jahren gewichtet. Die flächenbezogenen Bemessungseinheiten für die Verteilung der Kosten im Bereich der Grabnutzung werden ermittelt, indem die für die jeweiligen Grabstellen in Anspruch genommenen Flächen zu Grunde gelegt werden.

5 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 5 Diese werden in Fällen mehrfacher Belegungsmöglichkeit und in Fällen besonderer Grabarten (Wahlgräber) mit Zuschlagsfaktoren (Beiwerten) belegt. In Fällen doppelter Belegungsmöglichkeit erfolgte ein Zuschlag von 50 %. Bei Wahlgräbern erfolgte außerdem ein Zuschlag von 20%. Die erwarteten Fallzahlen für die übrigen Gebührenarten wurden ebenfalls auf der Grundlage einer Auswertung der Fallzahlen der Vorjahre prognostiziert. Die ermittelten Kosten werden durch die geschätzten Fallzahlen geteilt, um die Gebührsatzobergrenze zu ermitteln. Schema: voraussichtlich gebührenfähige Gesamtkosten Gebührsatzobergrenze = Summe der voraussichtlich Fallzahlen 6. Kostenermittlung und -aufteilung Folgende Kosten sind in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen: Unterhaltungskosten Betriebskosten Abschreibungen Kalkulatorischer Zins Bei der Ermittlung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten wurde bezüglich der Betriebskosten der Planansatz für das Jahr 2013 als Grundlage verwendet. Für die Jahre 2014 bis 2017 wurden die Ansätze auf Basis der Planzahlen 2013 nach Abstimmung mit der Verwaltung mit einer 2%-igen jährlichen Preissteigerung hochgerechnet.

6 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite Abschreibungen Die Stadt schreibt ihre Anlagen des Friedhofs linear ab. Für die Berechnung der Friedhofsgebühren wurde eine Abschreibungsvorausschau erstellt, aus der die zu erwartenden Beträge entnommen wurden. Folgende Zugänge im Anlagevermögen wurden im Kalkulationszeitraum berücksichtigt: Maßnahme Inbetriebnahme Kosten Umbau kleine Trauerhalle Waldfriedhof Urnenwände im Waldfriedhof Neugestaltung alter Friedhofsteil Friedhof Sulzdorf Neugestaltung alter Friedhofsteil Friedhof Bibersfeld Bezüglich der Urnenwände im Waldfriedhof wurden die kalkulatorischen Kosten direkt dieser neuen Grabart zugerechnet Verzinsung des Anlagekapitals Den Kapitalzinsen werden die Restbuchwerte des Anlagevermögens zugrunde gelegt. Zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen der Restbuchwertmethode und der Durchschnittswertmethode auszuwählen. In der Kalkulation wurde in Abstimmung mit der Verwaltung die Restbuchwertmethode mit einem Zinssatz von 3,5 % angewandt. Der Eigenbetrieb Friedhof hat derzeit nur eine Darlehensverpflichtung, die auf diesem Zinssatz basiert, so dass die kalkulatorische Verzinsung genau auf Höhe des aktuellen Fremdzinsniveaus angesetzt wurde. Zinsbasis ist der Restbuchwert zum Jahresende Nicht gebührenfähige Kosten Nach Angabe der Verwaltung bestehen auf den Friedhöfen der Stadt teilweise derzeit nicht zu berücksichtigende Flächen (Überhangflächen, Flächen mit Kriegsgräbern). Diese wurden entsprechend der Flächenanteile aus den kalkulatorischen Kosten herausgerechnet (Waldfriedhof 16,0 % und Nikolaifriedhof 5,8 %). Für die Pflege dieser Flächen wurde aus der Position Leistungsverrechnung vom Werkhof ein Anteil von 5 % in Abzug gebracht.

7 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite Kostenaufteilung Die ermittelten Betriebskosten und kalkulatorischen Kosten sind in der Übersicht der Gesamtkosten und deren Aufteilung zusammengefasst (siehe Seite 30). Die mittleren jährlichen Gesamtkosten über den Zeitraum belaufen sich danach auf einen Betrag von rund Die Ermittlung und Aufteilung der Betriebskosten ist auf Seite 31 dargestellt. Diese wurden auf die Bereiche Gebäude, andere Leistungen und nicht gebührenfähige Kosten aufgeteilt. Die Ermittlung und Aufteilung der kalkulatorischen Kosten ist auf den Seiten 32 bis 39 dargestellt. Sie wurden in die Bereiche Gebäude, Grabnutzung und nicht gebührenfähige Kosten aufgeteilt. Die Kosten für die Nutzung der Gebäude konnten direkt aus der Kostenaufteilung entnommen werden. Die anteiligen Kosten für die sonstigen Gebühren (siehe Seiten 26 bis 29) wurden über Kostensätze und Mengeneinheiten berechnet. Die danach verbleibenden Kosten sind dem Bereich Grabnutzung zuzuordnen (siehe Seite 30). 7. Kostendeckung Inwieweit die Gebühren die Kosten decken sollen, wird vom Ortsgesetzgeber kommunalpolitisch entschieden. Das grundsätzliche Kostendeckungsgebot des Gesetzes wird begrenzt von der Vertretbarkeit und Zumutbarkeit der Gebührensätze für die Benutzer einer öffentlichen Einrichtung. Die Ergebnisse des Eigenbetriebs Friedhof haben sich in den vergangenen vier Jahren nach der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wie folgt ergeben:

8 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 8 Friedhöfe gesamt Summe Mittelwert Aufwendungen Bereinigung * Aufwendungen Erlöse/Erträge Bereinigung * Erträge Ergebnis GuV Kostendeckungsgrad bereinigt 59,9% 66,0% 50,3% 54,2% 57,5% 57,5% * Im Jahr 2010 wurde eine für den Friedhof Hessental nicht mehr benötigte Reservefläche zur künftigen Nutzung als Bauland veräußert. Die damit in Zusammenhang stehenden außerordentlichen Aufwendungen und Erträge wurden zur Ermittlung der prozentualen Kostendeckung auf Grundlage der GuV bereinigt. Das Gebührenrecht weicht an verschiedenen Stellen von der Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebs ab (z.b. Zinsansatz, Auflösung von Grabnutzungsgebühren, Ansatz außerordentlicher Aufwendungen und Erträge). Daher entspricht das oben ausgewiesene jeweilige Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung nicht den aus gebührenrechtlicher Sicht entstandenen Kostenunterdeckungen. Laut nachrichtlicher Darstellung im Wirtschaftsplan 2012/2013 (Formblatt 4) werden die Jahresverluste nach der GuV jeweils aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen. Im Durchschnitt der letzten 4 Jahre betrug der Fehlbetrag rund jährlich. Nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes wäre es möglich, die (gebührenrechtlichen) Verluste die nicht älter als 5 Jahre sind, auszugleichen, indem diese den ermittelten Kosten zugeschlagen werden. Eine Voraussetzung hierfür wäre zunächst einmal die Ermittlung der jeweiligen Unterdeckungen aus gebührenrechtlicher Sicht. Auf Grundlage der Ergebnisse der GuV ist davon auszugehen, dass gebührenrechtliche Unterdeckungen in einer etwas niedrigeren Größenordnung entstanden sind (bezüglich der Gebührenerlöse um rund 90 TEUR besseres Ergebnis für den obigen Zeitraum). Deren Ausgleich würde zu einer weiteren Erhöhung der kostendeckenden Gebührensätze führen. Daher hat uns die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass auf einen Ausgleich der Vorjahresverluste verzichtet werden soll.

9 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 9 8. Ermessensentscheidungen der politischen Gremien Bei der Gebührenkalkulation handelt es sich um ein Kontrollinstrument zur Überprüfung des Gebührensatzes als rechnerisches Endergebnis. Sie muss vom Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Höhe des Gebührensatzes gebilligt werden und dient als Nachweis darüber, dass der Gemeinderat das ihm eingeräumte Ermessen über die Höhe des Gebührensatzes fehlerfrei ausgeübt hat (VGH BW NKB vom , 2S 998/86 und Urteil vom , 2S 1168/88). Der Gemeinderat hat Ermessensentscheidungen in folgenden Bereichen zu treffen: 1. Gebührensatz 1.1 Definition der verschiedenen Gebührentatbestände 1.2 Höhe der Gebührensätze (Festsetzung) 2. Kalkulation 2.1 Berechnungssystematik 2.2 Abschreibungsmethode (Brutto-, Nettomethode) 2.3 Höhe der Abschreibungssätze 2.4 Methode der kalkulatorischen Verzinsung (Rest- oder Durchschnittswertmethode) 2.5 Höhe des Zinssatzes 2.6 Kostenzuordnung in die einzelnen Bereiche (Gebäude/Bestattung/Grabnutzung) 3. Prognosen und Schätzungen Wenn genaue Ergebnisse über die Zukunft nicht bekannt sind, ist es Aufgabe des Gemeinderats hierüber Prognosen oder Schätzungen anzustellen. Für die vorliegende Gebührenkalkulation ist dies insbesondere in folgenden Bereichen der Fall: 3.1 Prognostizierte Anzahl der künftigen Todesfälle 3.2 Prognostizierte Anzahl der Nutzungsrechte nach Grabarten 3.3 Prognostizierte Entwicklung der Kosten über den Bemessungszeitraum

10 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 10 Diese Auflistung zeigt deutlich, in welchem Umfang die Rechtsprechung die Gebührenkalkulation zur Beratungsgrundlage des Ortsgesetzgebers gemacht hat. Zu diesem Zweck wurde das nachfolgende Zahlenmaterial so übersichtlich und durchschaubar wie möglich aufbereitet und dessen ausführliches Studium wird empfohlen. Obersulm, 6. August 2013 Stefan Kasteel

11 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 11 Kalkulation der Friedhofsgebühren

12 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 12 Übersicht über die Kalkulationsergebnisse Leistung Satz laut gültiger Satzung kalkulierte Ist-Kosten Gebührensatz gerundet Fallzahlen Erlöse Gebühr bei Kostendeckung von (nachrichtlich) Vorschlag der Verwaltung Erlöse auf Grundlage des 100% 90% 80% 70% Deckung Gebühr Vorschlags A. Grabnutzungsgebühren 1. Reihengräber, Rasenreihengräber, Reihengräber für Muslime 1.1 Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 300,00 810,84 810,00 2, ,00 640,00 560,00 50% 400, (Kindergräber, Nutzungsdauer 15 Jahre) 1.2 Reihengrab für Personen nach Vollendung des 10. Lebensjahres 700, , ,00 27, , , ,00 80% 1.380, (Nutzungsdauer 25 Jahre) 1.3 Rasen-Reihengrab pflegefrei für Personen nach Vollendung des 10. Lebensjahres 700, , ,00 8, , , ,00 80% 2.530, (Nutzungsdauer 25 Jahre) neu: Zuschlag nun inbegriffen, Zuschlag bisher nach : 2.000,00 2. Wahlgräber, Wahlgräber für Muslime, Rasenwahlgräber 2.1 Wahlgrab Nutzungsgebühr für die Verleihung des Nutzungsrechts für ein einfachtiefes Wahlgrab 1.600,00 (Nutzungsdauer 30 Jahre) Wahlgrab 1-stellig (neu, andere Differenzierung) 1.600, , ,00 22, , , ,00 100% 2.270, Wahlgrab 2-stellig (neu, andere Differenzierung) 3.200, , ,00 58, , , ,00 100% 3.420, Wahlgrab 3-stellig (neu, andere Differenzierung) 3.900, , ,00 1, , , ,00 100% 4.580, Wahlgrab 4-stellig (neu, andere Differenzierung) 4.600, , ,00 0, , , ,00 100% 5.730,00 0 Rasenwahlgrab pflegefrei 1-stellig (neu, andere Differenzierung, Zuschlag inbegriffen) 3.600, , ,00 6, , , ,00 100% 3.940, Rasenwahlgrab pflegefrei 2-stellig (neu, andere Differenzierung, Zuschlag inbegriffen) 5.200, , ,00 2, , , ,00 100% 5.960, Nutzungsgebühr für die Verlängerung für ein einfachtiefes Wahlgrab 500,00 um weitere 10 Jahre (entfällt, wird ersetzt durch 2.3) Nutzungsgebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechts für ein einfachtiefes Wahlgrab 50,00 anlässlich einer weiteren Bestattung bis zur Erreichung der gesetzlichen Ruhezeit (wird ersetzt durch 2.3 neue Formulierung) war bereits gestrichen war bereits gestrichen

13 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 13 Übersicht über die Kalkulationsergebnisse Leistung Satz laut gültiger Satzung kalkulierte Ist-Kosten Gebührensatz gerundet Fallzahlen Erlöse Gebühr bei Kostendeckung von (nachrichtlich) Vorschlag der Verwaltung Erlöse auf Grundlage des 100% 90% 80% 70% Deckung Gebühr Vorschlags Nutzungsgebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechts für ein doppeltiefes Wahlgrab 75,00 anlässlich einer weiteren Bestattung bis zur Erreichung der gesetzlichen Ruhezeit (wird ersetzt durch 2.3 neue Formulierung) Bei dem Erwerb eines Wahlgrabes mit mehr als 2 Grabstellen wird ein Zuschlag von 700,00 erhoben (entfällt aufgrund neuer Differenzierung bei 2.1.1) Nutzungsgebühr für die Verleihung des Nutzungsrechts für ein einfachtiefes Wahlgrab 620, , ,00 1, , , ,00 50% 860, für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (Nutzungsdauer 30 Jahre) Nutzungsgebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechts für ein einfachtiefes Wahlgrab 30,00 für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (Nutzungsdauer 30 Jahre) (wird ersetzt durch 2.3 neue Formulierung) 2.2 Wahlgrab in besonderer Lage neu Für ein Wahlgrab in besonderer Lage entsteht die 1,5-fache Gebühr der entsprechenden Wahlgrabart Nutzungsgebühr für die Verleihung des Nutzungsrechts für ein einfachtiefes Wahlgrab 2.700,00 (Nutzungsdauer 30 Jahre) (wird ersetzt durch neue Regelung) Verlängerung des Nutzungsrechts um weitere 10 Jahre 900,00 (wird ersetzt durch neue Regelung) Verlängerung des Nutzungsrechts anlässlich einer weiteren Bestattung bis zur Erreichung der gesetzlichen Ruhezeit 90,00 (wird ersetzt durch neue Regelung) 2.3 Verlängerung eines Wahlgrabes (neu) Bei der Verlängerung eines Wahlgrabes wird die Gebühr anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet. Bei Verlängerung eines mehrstelligen Wahlgrabes sind sämtliche Grabstellen zu verlängern. Bei Verlängerung eines doppeltiefen Wahlgrabes ensteht die 1,5-fache Gebühr der entsprechenden einfachtiefen Grabart. Bei Rasenwahlgräbern ist auch der entsprechende Zuschlag zeitanteilig zu entrichten.

14 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 14 Übersicht über die Kalkulationsergebnisse Leistung Satz laut gültiger Satzung kalkulierte Ist-Kosten Gebührensatz gerundet Fallzahlen Erlöse Gebühr bei Kostendeckung von (nachrichtlich) Vorschlag der Verwaltung Erlöse auf Grundlage des 100% 90% 80% 70% Deckung Gebühr Vorschlags 3. Urnenreihengräber 3.1 Nutzungsgebühr für ein Urnenreihengrab, für Beisetzung von 1 Urne (Nutzungsdauer 20 Jahre) 550, , ,00 32, ,00 810,00 710,00 80% 820, Nutzungsgebühr für ein Urnen-Rasenreihengrab, für Beisetzung von 1 Urne (Nutzungsdauer 20 Jahre) 550, , ,00 8, , , ,00 80% 1.580, neu: Zuschlag nun inbegriffen, Zuschlag bisher nach : 300,00 4. Urnenwahlgräber 4.1 Nutzungsgebühr für die Verleihung des Nutzungsrechts 900,00 (Nutzungsdauer 30 Jahre) Urnenwahlgrab 1-stellig, für bis zu 2 Urnen (neu, andere Differenzierung) Urnenwahlgrab 2-stellig, für bis zu 4 Urnen (neu, andere Differenzierung) Urnenbaumgrab 1-stellig, für 1 Urne (neu, andere Differenzierung) Urnenwahlgrab in einer Urnenwand für bis zu 2 Urnen (neu, erst künftig) Urnen-Rasenwahlgrab 1-stellig, für bis zu 2 Urnen (neu: Zuschlag nun inbegriffen) 900, , ,00 67, , , ,00 100% 1.830, , , ,00 1, , , ,00 100% 2.540, , , ,00 3, , , ,00 100% 1.620, , ,00 0, , , ,00 100% 2.720, , , ,00 7, , , ,00 100% 2.790, Nutzungsgebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechts um weitere 10 Jahre (entfällt, neu in 4.6) 400, Nutzungsgebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechts anlässlich einer weiteren 40,00 Beisetzung bis zur Erreichung der gesetzlichen Ruhezeit (wird ersetzt durch 4.6 neue Formulierung) 4.4 Zuschlag für das Nutzungsrecht an einem 1-stelligen Rasenurnenwahlgrab unter einem Baum (Naturbestattung unter Bäumen) Bei einem "Einzel-/Familienbaum" muss ein Nutzungsrecht an einem ganzen Baum von vertraglich festzuhaltenden Personen erworben werden. Bei einem "Mehrfamilienbaum" können zwischen 2/10 bis zu 10/10 der Nutzungsrechte an den gegebenen Rasenurnenwahlgräbern, bei einem Gemeinschaftsbaum für jeweils 1/20 erworben werden Zuschlag für ein Rasenurnenwahlgrab unter einem Einzel-/Familienbaum (bis zu 6 Urnen) 1.200, , ,00 3, ,00 960,00 840,00 100% 1.200, Zuschlag für ein Rasenurnenwahlgrab unter einem Mehrfamilienbaum (bis zu 10 Urnen) 720,00 720,00 720,00 2, ,00 570,00 500,00 100% 720, Zuschlag für ein Rasenurnenwahlgrab unter einem Gemeinschaftsbaum (bis zu 20 Urnen) 585,00 585,00 585,00 4, ,50 460,00 400,00 100% 585, inkl. Der anteiligen Herstellung eines Namenssteins und der Anbringung eines Namensschilds an diesem Namensstein 4.5 Die Nutzungsgebühr bezieht sich jeweils auf eine Grabstelle (entfällt durch neue Differenzierung) 4.6 Verlängerung eines Urnenwahlgrabes Bei der Verlängerung eines Urnenwahlgrabes wird die Gebühr anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet. Bei Verlängerung eines mehrfachen Urnenwahlgrabes sind sämtliche Grabstellen zu verlängern.

15 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 15 Übersicht über die Kalkulationsergebnisse Leistung Satz laut gültiger Satzung kalkulierte Ist-Kosten Gebührensatz gerundet Fallzahlen Erlöse Gebühr bei Kostendeckung von (nachrichtlich) Vorschlag der Verwaltung Erlöse auf Grundlage des 100% 90% 80% 70% Deckung Gebühr Vorschlags 5. Anonyme Gräber 5.1 Gebühr für ein anonymes pflegefreies Rasen-Reihengrab für Kinder und Erwachsene (Erdbestattung) 700, , ,00 4, , , ,00 80% 2.530, (für 25 Jahre) neu: Zuschlag nun inbegriffen, Zuschlag bisher nach : 1.200, Gebühr für ein anonymes Urnenrasenreihengrab 500, , ,00 28, , ,00 900,00 80% 1.030, (für 20 Jahre) neu: Zuschlag nun inbegriffen, Zuschlag bisher nach : 300, Gebühr für anonymes Grabfeld für Totgeburten, Fehlgeburten und Körperteile 100,00 593,53 590,00 7, ,00 470,00 410,00 50% 290, (für 15 Jahre) 5.4 Gebühr zur Urnenbestattung in einer anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätte mit bis zu 2.000, , ,00 3, , ,00 900, , Urnen (für 20 Jahre) neu: Zuschlag nun inbegriffen, Zuschlag bisher nach : 100,00 6. Vorzeitige Rückgabe von Nutzungsrechten Bei der vorzeitigen Rückgabe des Nutzungsrechtes an Wahl- und Urnenwahlgräbern wird für jedes Kalenderjahr der vorzeitigen Rückgabe die bezahlte tatsächliche Grabnutzungsgebühr nicht zurück erstattet

16 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 16 Übersicht über die Kalkulationsergebnisse Leistung Satz laut gültiger Satzung kalkulierte Ist-Kosten Gebührensatz gerundet Fallzahlen Erlöse Gebühr bei Kostendeckung von (nachrichtlich) Vorschlag der Verwaltung Erlöse auf Grundlage des 100% 90% 80% 70% Deckung Gebühr Vorschlags B. Bestattungsgebühren 7. Grundleistungen 7.1 Tätigkeit der Friedhofsverwaltung 60,00 85,00 85,00 335, ,00 68,00 59,00 100% 85, Benutzung der Leichenhalle bis zu vier Tagen 150, jeder weitere Tag pro Tag 73, neu: Benutzung eines Aufbahrungsraumes pro Tag 149,57 149,00 452, ,00 119,00 104,00 50% 74, Grabherstellung und Beisetzung Erdbestattung Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 150,00 391,00 391,00 2, ,00 312,00 273,00 50% 195, Erwachsene und Kinder nach Vollendung des 10. Lebensjahres 480,00 528,00 528,00 141, ,00 422,00 369,00 100% 528, Zuschlag für ein doppeltiefes Grab (entfällt künftig) 250, Zuschlag bei Bestattung von Kindern und Erwachsenen im Rasenreihen- oder Rasenwahlgrab 2.000,00 (entfällt hier, Umschichtung zu Grabnutzungsgebühren zu 1.3 und zu 2) Zuschlag bei Bestattung von Kindern und Erwachsenen im anonymen Rasenreihengrab 1.200,00 (entfällt hier, Umschichtung zu Grabnutzungsgebühren zu 5.1) Urnenbeisetzung Grabherstellung und Beisetzung 150,00 96,63 96,00 187, ,00 76,00 67,00 100% 96, Zuschlag für das Lagern einer Urne bis zur Bestattung (ab dem 11. Tag) pro Tag (entfällt) 6, Zuschlag bei Beisetzung im anonymen Urnengrab 300,00 (entfällt hier, Umschichtung zu Grabnutzungsgebühren zu 5.2) Zuschlag bei Bestattung von Urnen im anonymen Urnengemeinschaftsgrab 100,00 (entfällt hier, Umschichtung zu Grabnutzungsgebühren zu 5.4) Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Körperteilen im anonymen Grabfeld 115,00 195,88 195,00 6, ,00 156,00 136,00 50% 97, Für die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ziffer 7.1 und 7.3 an Samstagen wird ein Zuschlag in Höhe von 20 % erhonben

17 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 17 Übersicht über die Kalkulationsergebnisse Leistung Satz laut gültiger Satzung kalkulierte Ist-Kosten Gebührensatz gerundet Fallzahlen Erlöse Gebühr bei Kostendeckung von (nachrichtlich) Vorschlag der Verwaltung Erlöse auf Grundlage des 100% 90% 80% 70% Deckung Gebühr Vorschlags 8. Besondere Bestattungsleistungen 8.1 Inanspruchnahme von Trägern und Bestattungsordnern anlässlich einer Erdbestattung für den Transport des Sarges in die Trauerhalle mit Trauerfeier 60,00 154,00 154,00 107, ,00 123,00 107,00 100% 154, anlässlich einer Erdbestattung für den Transport des Sarges von der Trauerhalle bis zum Grab 130,00 154,00 154,00 94, ,00 123,00 107,00 100% 154, anlässlich einer Urnenbeisetzung 60,00 57,75 57,00 130, ,00 45,00 39,00 100% 57, anlässlich einer Urnenbeisetzung mit Trauerfeier und Transport der Urne zum Grab 130,00 77,00 77,00 58, ,00 61,00 53,00 100% 77, Orgelspiel / Keyboard 106,00 106,00 106,00 92, ,00 84,00 74,00 100% 106, Orgelbenutzung 50,00 50,00 50,00 10, ,00 40,00 35,00 100% 50, Abspielen von Musik 27,00 27,00 27,00 7, ,00 21,00 18,00 100% 27, Stundensatz pro Person für zusätzliche Inanspruchnahme von Trägern oder bei Leistungen an Dritte 53,00 38,50 38,50 35, ,00 30,00 26,00 100% 38, Leichenöffnungen oder Untersuchungen Benutzung des Sektionsraums pro angefangenem Tag 88,00 88,00 88,00 0,0-79,00 70,00 61,00 100% 88, Notwendige Dienstleistungen des Friedhofspersonals nach Aufwand je Stunde 96,00 96,00 96,00 0,0-86,00 76,00 67,00 100% 96, Reinigung des Sektionsraums nach Aufwand je Stunde 90,00 90,00 90,00 0,0-81,00 72,00 63,00 100% 90, Benutzung der Trauerhalle Benutzung der großen Trauerhalle 100,00 614,59 614,00 101, ,00 491,00 429,00 33% 200, Benutzung der kleinen Trauerhalle 60,00 368,75 368,00 15, ,00 294,00 257,00 41% 150, Ausstattung von Aussegnugshallen in den Teilorten (neu) - 77,00 77,00 40, ,00 61,00 53,00 100% 77, Verlegung von Trittplatten (Zurverfügungstellung und Unterhaltung von Trittplatten - Neuformulierung) Urnengrab 328, Kindergrab 328, Einzelgrab für Erwachsene 435, jede weitere Verlegung von Trittplatten 289, Platten Kindergrab 223,99 223,00 2, ,00 178,00 156,00 100% 223, Platten Urnenreihen-, Urnenwahlgrab 1-stellig 250,22 250,00 69, ,00 200,00 175,00 100% 250, Platten Urnenreihen-, Urnenwahlgrab 2-stellig 371,29 371,00 1, ,00 296,00 259,00 100% 371, Platten Reihen-, Wahlgrab 1-stellig 355,15 355,00 59, ,00 284,00 248,00 100% 355, Platten Wahlgrab jede weitere Stelle 121,07 121,00 24, ,00 96,00 84,00 100% 121,

18 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 18 Übersicht über die Kalkulationsergebnisse Leistung Satz laut gültiger Satzung kalkulierte Ist-Kosten Gebührensatz gerundet Fallzahlen Erlöse Gebühr bei Kostendeckung von (nachrichtlich) Vorschlag der Verwaltung Erlöse auf Grundlage des 100% 90% 80% 70% Deckung Gebühr Vorschlags 8.8 Grabsteinsockel Bei Friedhöfen, bei denen die Fundamentierung der Grabsteine von der Stadt 56,00 56,00 56,00 1, ,00 44,00 39,00 100% 56,00 56 gestellt werden, beträgt die Gebühr pro Grabstelle 8.9 Sonstige Leistungen Für sonstige, in dieser Gebührenübersicht nicht genannte Bestattungsleistungen (z.b. Ausgrabungen, Umbettungen) werden die tatsächlich entstandenen Sach- und Personalkosten erhoben Samstagszuschlag Für die Inanspruchnahme von Leistungen nach Ziffer 8.1, 8.2, 8.4, 8.5 und 8.9 an Samstagen wird ein Zuschlag in Höhe von 20 % erhoben. C. Sonstige Gebühren 9.1 Erlaubnis zur Errichtung oder Änderung eines Grabmals oder eines Grabmalzusatzes oder sonstigem Grabzubehör (einschließlich Überprüfung der Standsicherheit) bei Urnen- und Kindergräbern 34, Reihengräbern 58, Wahlgräbern 92, Wahlgräbern in besonderer Lage 114,00 neu (einheitlicher Satz) 53,13 53,00 165, ,00 42,00 37,00 100% 53, Zulassung einer gewerblichen Betätigung auf allen Friedhöfen in Schwäbisch Hall 60,00 85,00 85,00 15, ,00 68,00 59,00 100% 85, Beschriftung von Gedenksteinen für anonyme Gräber, pro Buchstabe 15,00 15,00 15,00 198, ,00 12,00 10,00 100% 15, Abräumen eines Grabes (neu) Urnengrab 89,00 89,00 6, ,00 71,00 62,00 100% 89, Einzelgrab ohne Einfassung 139,00 139,00 26, ,00 111,00 97,00 100% 139, Einzelgrab mit Einfassung 195,00 195,00 9, ,00 156,00 136,00 100% 195, Doppelgrab ohne Einfassung 159,00 159,00 20, ,00 127,00 111,00 100% 159, Doppelgrab mit Einfassung 270,00 270,00 8, ,00 216,00 189,00 100% 270, Gebührenerlöse jährlich Gebührenerlöse bei voller Kostendeckung Differenz %

19 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 19 Ermittlung der Bemessungseinheiten für die Grabnutzungsgebühren Grabart Grab- Beiwert in Prozent Nutz. Bemess. Verläng- Bemess. fläche jahre einheiten m² Summe Prognose ingesamt doppelte Belegung besondere Grabfelder einheiten pro Grabart Mittelwert erungen fallbezogen Reihengräber 1.1 Reihengrab für Personen unter 10 Jahren 1, , ,3 2,0 36,0 1.2 Reihengrab für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 2, , ,8 35, ,5 3.1 Urnenreihengrab 1, , ,0 40,0 800,0 5.1 anonymes Reihengrab 2, , ,3 4,0 230,0 5.2 anonymes Urnenreihengrab 1, , ,8 28,0 560,0 5.3 anonymes Grabfeld für Totgeburten und Fehlgeburten 0, , ,5 7,0 16,8 5.4 anonymes Urnengemeinschaftsgrab 1, , ,3 3,0 60,0 Wahlgräber Wahlgrab 1-stellig, einfachtief 2,30 0% 20% 30 82, ,3 24, , Wahlgrab 2-stellig, einfachtief 4,60 0% 20% , ,3 50, , Wahlgrab 3-stellig, einfachtief 6,90 0% 20% , ,5 1,0 248, Wahlgrab 4-stellig, einfachtief 9,20 0% 20% , ,0 0,0 0, Wahlgrab 1-stellig, einfachtief für Personen unter 10 Jahren 1,20 0% 20% 30 43, ,8 1,0 43,2 4.1 Urnenwahlgrab 1-stellig, für bis zu 2 Urnen 1,00 50% 20% 30 51, ,3 71, ,0 4.1 Urnenwahlgrab 2-stellig, für bis zu 4 Urnen 2,00 50% 20% , ,8 1,0 102,0 4.1 Urnenwahlgrab, Baumgrab für 1 Urne 1,00 0% 20% 30 36, ,0 3,0 108,0 neu Urnenwahlgrab in Urnenwand für bis zu 2 Urnen (künftig) 0,23 50% 20% 30 11, ,0 0,0 0,0 Summe Bestattungen (erstmaliges Nutzungsrecht) ,0 270, ,1 Verlängerung von Nutzungsrechten Mittelw. Jahre Wahlgrab 1-stellig, einfachtief 2,30 0% 20% 5,6 15, ,8 26,0 4,9 402,0 Wahlgrab 2-stellig, einfachtief 4,60 0% 20% 8,1 44, ,5 39,0 10, ,7 Wahlgrab 3-stellig, einfachtief 6,90 0% 20% 5,6 46, ,8 0,3 0,1 13,9 Wahlgrab 4-stellig, einfachtief 9,20 0% 20% 1,6 17, ,8 0,7 0,0 12,4 Wahlgrab 1-stellig, einfachtief für Personen unter 10 Jahren 1,20 0% 20% 0,0 0, ,0 0,0 0,0 0,0 Urnenwahlgrab 1-stellig, für bis zu 2 Urnen 1,00 50% 20% 4,7 7, ,0 22,0 3,4 175,8 Urnenwahlgrab 2-stellig, für bis zu 4 Urnen 2,00 50% 20% 0,0 0, ,0 0,0 0,0 0,0 Urnenwahlgrab, Baumgrab für 1 Urne 1,00 0% 20% 25,0 30, ,3 0,0 0,0 0,0 Urnenwahlgrab in Urnenwand für bis zu 2 Urnen (künftig) 0,23 50% 20% 0,0 0, ,0 0,0 0,0 0,0 Summe Verlängerung Nutzungsrechte ,2 88,0 18, ,8 Summe der Bemessungseinheiten ,9

20 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 20 Ermittlung der Dauer der Verlängerungen je Grabart Verlängerung von Nutzungsrechten Fett = Summe aller Verlängerungsjahre Summe Mittelwert Wahlgrab 1-stellig, einfachtief ,3 Jahre je Verlängerung 6,0 3,9 12,4 1,9 5,6 Wahlgrab 2-stellig, einfachtief ,3 Jahre je Verlängerung 7,7 6,6 17,0 7,2 8,1 Wahlgrab 3-stellig, einfachtief ,5 Jahre je Verlängerung 0,0 0,0 0,0 9,0 5,6 Wahlgrab 4-stellig, einfachtief ,3 Jahre je Verlängerung 0,0 0,0 0,0 5,0 1,6 Wahlgrab 1-stellig, einfachtief für Personen unter 10 Jahren ,0 Jahre je Verlängerung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Urnenwahlgrab 1-stellig, für bis zu 2 Urnen ,8 Jahre je Verlängerung 5,7 4,3 5,2 4,0 4,7 Urnenwahlgrab 2-stellig, für bis zu 4 Urnen ,0 Jahre je Verlängerung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Urnenwahlgrab, Baumgrab für 1 Urne ,5 Jahre je Verlängerung 0,0 0,0 0,0 30,0 25,0 Urnenwahlgrab in Urnenwand für bis zu 2 Urnen (künftig) ,0 Jahre je Verlängerung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe Verlängerung Nutzungsrechte (Jahre) ,7

21 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 21 Grabnutzungsgebühr - Ermittlung des Kostenanteile pro Einheit Aufteilung Kosten jährlich fallbezogen flächenbezogen 50% 50% Unterhaltungskosten- und Bewirtschaftungskosten Abschreibung und Verzinsung (netto) Gesamtkosten abzüglich Erlöse Zuschläge Fallzahlen Prognose Gebühren-Satz Erlöse jährlich fallbezogen flächenbezogen Zuschlag Baumgrab Einzel-/Familienbaum (bis 6 Urnen) Zuschlag Baumgrab Mehrfamilienbaum (bis 10 Urnen) Zuschlag Baumgrab Gemeinschaftsbaum (bis 20 Urnen) Erlöse Baumgräber Pflegeaufwand Rasenreihengrab Erwachsene Pflegeaufwand Urnen-Rasenreihengräber Pflegeaufwand anonymes Reihengrab Pflegeaufwand anonymes Urnenreihengrab Pflegeaufwand anonymes Urnengemeinschaftsgrab Pflegeaufwand Rasenwahlgräber 1-stellig Pflegeaufwand Rasenwahlgräber 2-stellig Pflegeaufwand Urnen-Rasenwahlgräber 1-stellig Erlöse Zuschläge Rasengräber umzulegende Kosten Nutzungsjahre 7.627,0 Bemessungseinheiten ,9 Betrag pro Einheit 37,34 13,93

22 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 22 Ermittlung des fallbezogenen Gebührenanteils je Grabart Grabart durchschnittliche Gebührenfälle Nutzungsjahre Gesamtsumme Nutzungsjahre Betrag pro Nutzungsjahr Teilgebühr fallbezogen Reihengräber Reihengrab für Personen unter 10 Jahren 2, ,0 37,34 560,10 Reihengrab für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 35, ,0 37,34 933,50 Urnenreihengrab 40, ,0 37,34 746,80 anonymes Reihengrab 4, ,0 37,34 933,50 anonymes Urnenreihengrab 28, ,0 37,34 746,80 anonymes Grabfeld für Totgeburten und Fehlgeburten 7, ,0 37,34 560,10 anonymes Urnengemeinschaftsgrab 3, ,0 37,34 746,80 Wahlgräber Wahlgrab 1-stellig, einfachtief Ersterwerb 24, ,0 Wahlgrab 1-stellig, einfachtief Verlängerung 4, ,0 Wahlgrab 1-stellig, einfachtief 28, ,0 37, ,20 Wahlgrab 2-stellig, einfachtief Ersterwerb 50, ,0 Wahlgrab 2-stellig, einfachtief Verlängerung 10, ,0 Wahlgrab 2-stellig, einfachtief 60, ,0 37, ,20 Wahlgrab 3-stellig, einfachtief Ersterwerb 1, ,0 Wahlgrab 3-stellig, einfachtief Verlängerung 0,1 30 3,0 Wahlgrab 3-stellig, einfachtief 1, ,0 37, ,20 Wahlgrab 4-stellig, einfachtief Ersterwerb 0,0 30 0,0 Wahlgrab 4-stellig, einfachtief Verlängerung 0,0 30 0,0 Wahlgrab 4-stellig, einfachtief 0,0 30 0,0 37, ,20 Wahlgrab 1-stellig, einfachtief für Personen unter 10 Jahren Ersterwerb 1, ,0 Wahlgrab 1-stellig, einfachtief für Personen unter 10 Jahren Verlängerung 0,0 30 0,0 Wahlgrab 1-stellig, einfachtief für Personen unter 10 Jahren 1, ,0 37, ,20 Urnenwahlgrab 1-stellig, für bis zu 2 Urnen Ersterwerb 71, ,0 Urnenwahlgrab 1-stellig, für bis zu 2 Urnen Verlängerung 3, ,0 Urnenwahlgrab 1-stellig, für bis zu 2 Urnen 74, ,0 37, ,20 Urnenwahlgrab 2-stellig, für bis zu 4 Urnen Ersterwerb 1, ,0 Urnenwahlgrab 2-stellig, für bis zu 4 Urnen Verlängerung 0,0 30 0,0 Urnenwahlgrab 2-stellig, für bis zu 4 Urnen 1, ,0 37, ,20 Urnenwahlgrab, Baumgrab für 1 Urne Ersterwerb 3, ,0 Urnenwahlgrab, Baumgrab für 1 Urne Verlängerung 0,0 30 0,0 Urnenwahlgrab, Baumgrab für 1 Urne 3, ,0 37, ,20 Urnenwahlgrab in Urnenwand für bis zu 2 Urnen, künftig Ersterwerb 0,0 30 0,0 Urnenwahlgrab in Urnenwand für bis zu 2 Urnen, künftig Verlängerung 0,0 30 0,0 Urnenwahlgrab in Urnenwand für bis zu 2 Urnen, künftig 0,0 30 0,0 37, ,20 Summe 288, ,0

23 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 23 Ermittlung des flächenbezogenen Gebührenanteils je Grabart Grabart Bemessungseinheiten pro Grabart Kosten je Bemessungseinheit Teilgebühr flächenbezogen Reihengräber Reihengrab für Personen unter 10 Jahren 18,00 13,93 250,74 Reihengrab für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 57,50 13,93 800,98 Urnenreihengrab 20,00 13,93 278,60 anonymes Reihengrab 57,50 13,93 800,98 anonymes Urnenreihengrab 20,00 13,93 278,60 anonymes Grabfeld für Totgeburten und Fehlgeburten 2,40 13,93 33,43 anonymes Urnengemeinschaftsgrab 20,00 13,93 278,60 Wahlgräber Wahlgrab 1-stellig, einfachtief 82,80 13, ,40 Wahlgrab 2-stellig, einfachtief 165,60 13, ,81 Wahlgrab 3-stellig, einfachtief 248,40 13, ,21 Wahlgrab 4-stellig, einfachtief 331,20 13, ,62 Wahlgrab 1-stellig, einfachtief für Personen unter 10 Jahren 43,20 13,93 601,78 Urnenwahlgrab 1-stellig, für bis zu 2 Urnen 51,00 13,93 710,43 Urnenwahlgrab 2-stellig, für bis zu 4 Urnen 102,00 13, ,86 Urnenwahlgrab, Baumgrab für 1 Urne 36,00 13,93 501,48 Urnenwahlgrab in Urnenwand für bis zu 2 Urnen, künftig 11,73 13,93 163,40

24 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 24 Ermittlung der Gebührensatzobergrenze je Grabart Grabart Teilgebühr fallbezogen Teilgebühr flächenbezogen Nutzungsjahre Kosten für Verlängerung pro Jahr Kosten für Grünpflege beim Rasengrabtyp Gebührensatzobergrenze Gebührensatzobergrenze Rasengrabtyp Reihengräber Reihengrab für Personen unter 10 Jahren 560,10 250,74 810,84 15 Reihengrab für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 933,50 800, , , ,48 Urnenreihengrab 746,80 278, , , ,00 anonymes Reihengrab * 933,50 800, , , ,48 anonymes Urnenreihengrab * 746,80 278, , , ,00 anonymes Grabfeld für Totgeburten und Fehlgeburten 560,10 33,43 593,53 15 anonymes Urnengemeinschaftsgrab * 746,80 278, , , ,00 Wahlgräber Wahlgrab 1-stellig, einfachtief 1.120, , , , , ,00 Wahlgrab 2-stellig, einfachtief 1.120, , , , , ,51 Wahlgrab 3-stellig, einfachtief 1.120, , , ,68 Wahlgrab 4-stellig, einfachtief 1.120, , , ,13 Wahlgrab 1-stellig, einfachtief für Personen unter 10 Jahren 1.120,20 601, , ,40 Urnenwahlgrab 1-stellig, für bis zu 2 Urnen 1.120,20 710, , ,02 961, ,23 Urnenwahlgrab 2-stellig, für bis zu 4 Urnen 1.120, , , ,70 Urnenwahlgrab, Baumgrab für 1 Urne 1.120,20 501, , ,06 Urnenwahlgrab in Urnenwand für bis zu 2 Urnen, künftig ** 1.120,20 163, , , , ,60 * Diese Grabtypen sind nur einschließlich des Pflegezuschlags verfügbar ** Beim Zuschlag für die Urnenwahlgräber in der Urnenwand handelt es sich um die kalkulatorischen Kosten, die aus dem Bau der Urnenwände entstehen (bei einer Nutzungsdauer von 80 Jahren)

25 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 25 Kosten für die Nutzung der Leichenhallen und Trauerhallen kalkulatorische Summe Nr. Gebührentatbestand Fallzahlen Äquivalenz Kosten- Betriebs- Gebühren Mittelwert Prognose Wert Einheiten anteil kosten Kosten Kosten satz Leichenhalle bis 4 Tage (entfällt) Leichenhalle je Tag (entfällt) Aufbahrungsräume pro Tag (neu), 3,5 Tage durchschn % ,57 Summe Leichenhalle 50% Benutzung große Trauerhalle , , Benutzung kleine Trauerhalle , ,75 Kostenanteil Trauerhalle % Sektionsraum Benutzung , Personal Sektion , Reinigung Sektion ,00 Kostenanteil Sektionsraum (nicht einbezogen wegen Geringfügigkeit, Sätze unverändert) 0% Summe gesamt

26 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 26 Kosten für das Öffnen und Schließen der Gräber Nr. Gebührentatbestand Personaleinsatz Fahrzeug-/Maschineneinsatz Kosten Fallzahlen Kosten Gesamt Progn. anteil Mitarbeiter Werkhof Stunden gesamt Stunden- Personal- Betriebs- Stunden- Kosten satz kosten stunden satz Fahrzeug/ Maschinen Zeitangaben sind inklusive Rüst- und Fahrtzeiten Std. Pers. 38,50 40, Grabaushub Kind Grabvorbereitung Grabaushub Grab zudecken Erdabfuhr Grabaushub Erwachsener Grabvorbereitung Grabaushub Grab zudecken Erdabfuhr 1,00 2 2,00 38,50 77,00 77,00 1,00 2 2,00 38,50 77,00 2,00 40,00 80,00 157,00 0,75 2 1,50 38,50 57,75 1,50 40,00 60,00 117,75 0,50 1 0,50 38,50 19,25 0,50 40,00 20,00 39,25 391, ,00 1,00 2 2,00 38,50 77,00 77,00 1,75 2 3,50 38,50 134,75 3,50 40,00 140,00 274,75 1,00 2 2,00 38,50 77,00 1,50 40,00 60,00 137,00 0,50 1 0,50 38,50 19,25 0,50 40,00 20,00 39,25 528, , Zuschlag für ein doppeltiefes Grab (entfällt künftig) Grabaushub Beisetzung Urne Grabvorbereitung Grabaushub Grab zudecken Erdabfuhr Bestattung Totgeburt anonym Grabvorbereitung Grabaushub Grab zudecken Erdabfuhr 0,50 1 0,50 38,50 19,25 19,25 1,00 1 1,00 38,50 38,50 0,00 40,00 0,00 38,50 0,50 1 0,50 38,50 19,25 0,00 40,00 0,00 19,25 0,25 1 0,25 38,50 9,63 0,25 40,00 10,00 19,63 96, ,81 0,50 1 0,50 38,50 19,25 19,25 1,00 1 1,00 38,50 38,50 1,00 40,00 40,00 78,50 1,00 1 1,00 38,50 38,50 1,00 40,00 40,00 78,50 0,25 1 0,25 38,50 9,63 0,25 40,00 10,00 19,63 195, ,28 Summe ,09

27 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 27 Kosten für die Inanspruchnahme von Trägern / Ordnern Nr. Gebührentatbestand Personaleinsatz Kosten Fallzahlen Kosten Gesamt Progn. anteil Mitarbeiter Werkhof Stunden gesamt Personal- kosten Stundensatz Std. Pers. 38, anlässlich einer Erdbestattung für den Transport des Sarges in die Trauerhalle mit Trauerfeier Ordner Träger anlässlich einer Erdbestattung für den Transport des Sarges von der Trauerhalle bis zum Grab Ordner Träger anlässlich einer Urnenbeisetzung Ordner Träger anlässlich einer Urnenbeisetzung mit Trauerfeier und Transport der Urne zum Grab Ordner Träger Ausstattung von Aussegnugshallen in den Teilorten (neu) Ordner 1,00 1 1,00 38,50 38,50 38,50 1,00 3 3,00 38,50 115,50 115,50 154, ,00 1,00 1 1,00 38,50 38,50 38,50 1,00 3 3,00 38,50 115,50 115,50 154, ,00 1,50 1 1,50 38,50 57,75 57,75 0,00 0 0,00 38,50 0,00 0,00 57, ,50 2,00 1 2,00 38,50 77,00 77,00 0,00 0 0,00 38,50 0,00 0,00 77, ,00 2,00 1 2,00 38,50 77,00 77,00 77, ,00 Summe ,50

28 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 28 Kosten für Platteneinfassungen Nr. Gebührentatbestand Fläche Tiefe Volumen Menge Kosten Kosten Fallzahlen Kosten m² m Gesamt Progn. anteil pro m² Kosten für Platteneinfassungen 1 lfdm. Betongehwegplatten mit Vorsatz, 40 cm breit auf hydraulisch gebund. Tragschicht in Splitt verlegt Erdaushub (Handarbeit) HGT Splitt Platten Platten (Verschlag) Verlegung Nachverlegung (2x innerhalb 20 Jahren) Kosten Platteneinfassung je m² 1,00 0,40 0,40 m³ 2,00 Std./m³ 0,80 Std. 38,50 pro Stunde 30,80 1,00 0,30 0,30 m³ 2,45 to./m³ 0,74 to. 18,50 pro to. 13,69 1,00 0,05 0,05 m³ 2,50 to./m³ 0,13 to. 21,50 pro to. 2,80 1,00 1,00 m² 30,00 pro m² 30,00 1,00 30% 0,30 m² 30,00 pro m² 9,00 1,00 Std./m² 1,00 Std. 38,50 pro Stunde 38,50 2,00 Std./m² 2,00 Std. 38,50 pro Stunde 77,00 201, Platten Kindergrab 1,11 m² 223, , Platten Urnenreihen-, Urnenwahlgrab 1-stellig 1,24 m² 250, , Platten Urnenreihen-, Urnenwahlgrab 2-stellig 1,84 m² 371, , Platten Reihen-, Wahlgrab 1-stellig 1,76 m² 355, , Platten Wahlgrab jede weitere Stelle 0,60 m² 121, ,68 Gebührensatz unverändert (geringfügig): 8.8 Grabsteinsockel 56, ,00 Summe ,98

29 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 29 Kosten für Verwaltungsleistungen / Sonstige Gebühren Nr. Gebührentatbestand Personaleinsatz Sonstige Kosten Kosten Fallzahlen Kosten Gesamt Progn. anteil Mitarbeiter Verwaltung Stunden gesamt Personal- kosten Stundensatz Std. Pers. 42, Tätigkeit der Friedhofsverwaltung * 2,00 1 2,00 42,50 85,00 85, , Personalkosten 1,00 1 1,00 38,50 38,50 38, , Grabmalgenehmigung 1,25 1 1,25 42,50 53,13 53, , , Zulassung für Gewerbetreibende Jahresgenehmigung 2,00 1 2,00 42,50 85,00 85, ,00 Summe Verwaltungsleistungen , Orgelspiel 106,00 106, , Orgelbenutzung 50,00 50, , Abspielen von Musik 27,00 27, ,00 Summe Orgel/Musik , Lagerung Urne pro Tag (ab dem 11. Tag) (entfällt) 6, ,00 Summe Lagerung Urne 0, Beschriftung, je Buchstabe 15,00 15, ,00 Summe Beschriftung 2.970, Abräumen eines Grabes (neu) ** Urnengrab 89, , Einzelgrab ohne Einfassung 139, , Einzelgrab mit Einfassung 195, , Doppelgrab ohne Einfassung 159, , Doppelgrab mit Einfassung 270, ,00 Summe Abräumen eines Grabes ,00 Summe ,95 * Sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Organisation der Bestattung (wie z.b. Bearbeitung eingehender Bestattungsaufträge, Beratung Angehöriger, Grabvergabe, Terminkoordination, Aushang, Bescheiderstellung) ** Diese Leistungen wurden bisher vom Werkhof direkt den Grabnutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. Sie sollen künftig über den Eigenbetrieb Friedhof abgerechnet werden, die entstehenden Kosten wurden von der Verwaltung mitgeteilt.

30 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 30 Übersicht Gesamtkosten und deren Aufteilung Beschreibung Betriebskosten Kalkulatorische (Netto-) Kosten Gesamtkosten Mittelwert jährliche Kosten davon entfallen auf Gebäude Öffnen und Schließen der Gräber Inanspruchnahme von Trägern/Ordnern Platteneinfassungen Verwaltungsleistungen/Sonstige Gebühren nicht gebührenfähige Kosten Summe es verbleiben für Grabnutzung Summe Kontrollsumme Differenz 0 0 0

31 Stadt Schwäbisch Hall Gebührenkalkulation Friedhof Seite 31 Ermittlung und Aufteilung der Betriebskosten Eigenbetrieb Friedhöfe - Erfolgsplan Beschreibung Ergebnis Ergebnis Plan Plan Gebäude Andere nicht Gebäude Andere nicht Ansatz Kalkulation Leistungen geb.fähig Leistungen geb.fähig % 104% 106% 108% Erlöse aus Mieten und Pachten ,00% sonstige Erlöse ,00% Summe Sonstige Erlöse (ohne Gebührenerlöse) Heizöl und andere Brennstoffe ,00% Dienst- und Schutzkleidung ,00% Strom ,00% Gas und technische Gase ,00% Wasser ,00% 90,00% Instandhaltung/Wartung/Fremdleistungen ,00% 20,00% Instandhaltung Friedhofgebäude ,00% Grabschmuck ,00% Orgelspiel ,00% Leistungsverrechnung Werkhof (inkl. Fahrzeuge) ,00% 5,00% Entsorgung Müll/Kehrgut/Bauschutt ,00% Entsorgung Erde, Steine ,00% Summe Materialaufwand Löhne und Gehälter ,00% Arbeitgeberant.soz.Versicherung ,00% Beiträge Berufsgenosenschaft ,00% Arbeitgeberanteil ZVK ,00% Summe Personalaufwand Verluste Abgang Anlagevermögen Mieten und Pachten, Gebühren und Beiträge ,00% Versicherungen ,00% Fachliteratur, Bücher und Zeitschriften ,00% Postaufwand, Frachten und ähnlicher Aufwand ,00% Telekommunikation ,00% Datenverarbeitung (EDV-Abteilung + KIVBF) ,00% Inserate, Werbung ,00% Reiseaufwand, Dienstreisen ,00% Aus- und Fortbildung ,00% Personalkostenersätze ,00% 90,00% Sonstiger Aufwand ,00% Summe sonstiger betrieblicher Aufwand Abschreibungen auf Sachanlagen sonst. Zinsen (Kassenkredit) u.ähnl Zinsen aus Darlehen Summe Abschreibungen und Zinsen Kosten Summe Kontrollsumme Kosten Kontrollsumme Sonstige Erlöse Differenz

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