Blatt. Nr. 8 Donnerstag, den 19. Februar Jahrgang. Gemeinde Stadecken-Elsheim organisiert Sitzung für Senioren der Verbandsgemeinde

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1 Nachrichten Amtliche Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm, der Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, Klein-Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim und der Stadt Nieder-Olm Blatt Nr. 8 Donnerstag, den 19. Februar Jahrgang Nachwuchsnarren brillieren bei Seniorensitzung Gemeinde Stadecken-Elsheim organisiert Sitzung für Senioren der Verbandsgemeinde Das Nachwuchsduo Sven Rosskopf und Lukas Grosch mit ihren Großen Schwestern Kim und Annika Bürgermeister Hermann Müller und die Erste Beigeordnete Claudia Lörsch konnten sich wieder über den zahlreichen Besuch bei ihrer Seniorensitzung freuen. e mittlerweile zur Tradition gewordene und vom Elsheimer Carneval Verein gestaltete Sitzung ist aus dem kulturellen Leben der Doppelgemeinde nicht mehr wegzudenken. es betonte auch Hermann Müller in seiner gereimten Begrüßungsrede und wies nicht ohne Stolz auf das Erreichte in seiner Gemeinde hin. Sitzungspräsident Klaus etrich, der wie immer souverän durch das mit Höhepunkten gespickte Programm führte, übernahm nach den Begrüßungsansprachen das Zepter und bedankte sich beim Elsheimer Fanfarenzug unter der Leitung von Hans- Peter Engel für zwei wunderschön dargebrachte Musikstücke. In Zeiten wie diesen haben sie Hochkonjunktur, die Krisenmanager. So einer stellte Heiko Strutz dar und wusste auf fast alles die passende Antwort und selbstverständlich war er auch für die Wende in Amerika verantwortlich: Er brachte schließlich den ersten Schwarzen ins Weiße Haus. An Ackermann und Zumwinkel ließ er kein gutes Haar: e Großen, die tun nur protzen, die Kleinen zahlen, es ist zum K Pointenreich und krisensicher zeigten sich anschließend die Jungschnörres, die Nachwuchsgesangsgruppe des ECV unter der musikalischen Leitung von chael Voll, der Kommunalpolitik ist auensache: Wissen für (zukünftige) Ratsfrauen auen, die sich in der Kommunalpolitik stärker engagieren wollen, haben am 7. März die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Seminartages im Rathaus der Verbandsgemeinde Nieder-Olm umfassendes Grundwissen anzueignen. Veranstaltet wird der Seminartag von der Gleichstellungsstelle der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Jutta Schröer. Das Konzept so Schröer, sehe vor, vier verschiedene Vorträgen aus Bereichen der Kommunalpolitik an nur einem Tag zu präsentieren. Dadurch werde engagierten auen, die durch Beruf, Familie und Ehrenamt oftmals eingespannt und in ihrer eizeit begrenzt seien, die Das ECV Showballett Starlights in voller Aktion auch für die Texte verantwortlich zeichnet. In ihrem Kochstudio veranstalteten sie ein Kochduell mit Köchen aus 5 Nationen. Alle musikalischen Anstrengungen von Starköchen wie Pierre Cremefraiche oder Jonny Mac Sparsam waren völlig umsonst, obsiegten letztendlich doch die Rhoihesseköche. Ohne die lautstark geforderte Zugabe kamen die 15 Jungs nicht von der Bühne. Bei ihrer 11 Jahre, 11 Tage und 111 nuten andauernden Weltumrundung landete die Weinbergsschnecke Renate Odey-Büttner zwar heimwehgeplagt, doch mit intaktem Schneckenhaus wieder in ihrem geliebten Stadecken. Der Ausspruch: Soll ich vielleicht nach Elsheim laufen und mir dort nen Döner kaufen? führte zu einigen Protesten, vor allem von Elsheimern. Den Nerv, hauptsächlich der weiblichen Senioren, traf Ernst-Walter Rohmann mit dem Couplet von Otto Reutter aus dem Jahre 1925 Der Blusenkauf. Das Thema ist heute noch so aktuell wie damals. Meisterlich begleitet auf dem Klavier von Wolfgang Nickel brachte er noch ein weiteres Stück von Otto Reutter, der ja eigentlich Pfützenreuter hieß - Möglichkeit geboten, an einem einzigen Tag die wichtigsten Themenfelder der Kommunalpolitik kennen zu lernen. Dabei spiele es keine Rolle, ob man alle Vorträge besuche oder sich nur über ausgewählte Themenfelder informiere. Von 9.30 Uhr bis werden e wichtigsten Regeln im Rat von der plom-verwaltungswirtin Elke Bill- Prasuhn und der Kommunalpolitikerin Alice Schmitt dargestellt. Der Aufbau der Kommunalverwaltung spielt im Vortrag ebenso eine Rolle wie die twirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen. Ab Uhr bis Uhr wird der Themenkreis Jugend und Soziales behandelt... Lesen Sie weiter auf Seite 6 Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung an Fastnacht e Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm ist am Rosenmontag, 23. Februar, sowie am Fastnachtsdienstag, 24. Februar, ganztägig geschlossen. Ab Aschermittwoch sind wir dann zu den gewohnten Zeiten wieder für Sie da. G. F. aber wer will so schon heißen?- dieses mal aus 1926, Nehm se n Alten. Einfach köstlich! Den nächsten Glanzpunkt setzten routiniert und gekonnt wie Alte Sven Rosskopf und Lukas Grosch. Sie beklagten sich in ihrem Zwiegespräch über ihre großen Schwestern: Was soll das Schmusen und das Küssen, wenn sie doch dann weinen müssen? Aber die Versöhnung fand noch auf der Bühne statt. Bevor das Auditorium in die wohlverdiente Pause entlassen wurde, wo wieder von Gemeinderat und Landfrauen aus Elsheim und Stadecken für die Verköstigung der Senioren gesorgt wurde, führte das Gardeballett des ECV unter der Leitung von ra Hermann einen schmissigen Gardetanz auf, der mit tosendem Applaus beantwortet wurde. Nach der Stärkung ging es mit Schwung in den zweiten Teil der Sitzung. Wieder setzte der Nachwuchs die nächsten Glanzpunkte. Zunächst behauptete Hans Laukardt, dass nur Gardisten die wahren Fassenachter sind: Do hamse alle schlechte Karte, die Fassenacht gehört der Garde. Zum ersten Mal auf der großen närrischen Rostra, ließ er sich die sicherlich vorhandene Nervosität überhaupt nicht anmerken. Danach flitzten die Starlights, das Showballett des ECV, nach bekannten Musicalmelodien in feschen Kostümen... Lesen Sie weiter auf Seite 6 Zusätzliche Nacht- Zugverbindung zur Fastnacht In der Nacht vom (Fastnachtssamstag) auf den fährt ein Zusatzzug um 1.52 Uhr ab Mainz Hbf nach Alzey über Nieder-Olm-Saulheim-Wörrstadt mit Halt auf allen Unterwegsbahn - höfen. Weitere Informationen gibt es beim RNN, Tel: / (mo - fr 9-18 Uhr, sa 9-15 Uhr) oder über das Internet: St. Lo.

2 Seite 2 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. Februar 2009 N O T D I E N S T E Polizei 110 Feuerwehr 112 Polizeiinspektion III Mainz Lerchenberg Telefon / Notarzt/Rettungsdienst/Krankentransport: Telefon Abwasser/Kläranlage: Rufbereitschaft: 0171 / Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/n.) bilfunknetz (anbieterabhängig) Ärztliche Bereitschaftspraxis für alle Ortsgemeinden (außer Jugenheim) Hubertusweg 8, Nieder-Olm,, Do 19 Uhr bis 7 Uhr, 14 Uhr bis 7 Uhr 19 Uhr bis ntag 7 Uhr, ges. Feiertage: 7-7 Uhr Telefon / für Jugenheim: Notarztzentr. Wörrstadt,, Do 18 Uhr bis 7 Uhr, 14 Uhr bis 7 Uhr, 18 Uhr bis ntag 7 Uhr Telefon / Zahnärztlicher Notdienst im Kreis Mainz-Land: (0,12 Euro/n.) Tel / Wochenend-Notfalldienst: von eitag Uhr bis ntag 8.00 Uhr An Feiertagen von 8.00 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis: Uhr, Sa. und So Uhr und Uhr DRK-Sozialstation in der VG Nieder-Olm und Umgebung Häusliche Pflege und hauswirtschaftl. Versorgung Telefon / Kanalreinigung Telefon / 70 21, / Kinderbetreuung in Notsituationen Telefon / Kontaktschutzmann: Klein-Winternheim, Ober-Olm, Mz.-Marienborn, Bläsius, POK: Sprechstunden: enstagsvormittags in Klein-Winternh: / oder Polizeiinspektion III, Mainz-Lerchenberg / Stad.-Elsheim, Essenheim u. Jugenheim, Felchner, PHK / Nd.-Olm, Zornheim, Sörgenloch, Wagner, PHK, nach telefonischer Vereinbarung Telefon / Notruf für misshandelte Kinder KV Mainz-Bingen, Telefon / Außerhalb der enstzeiten Notruf über die zuständige Polizeidienststelle Kinder-Tagespflege Dorothee tra-görg u. Katrin Koril / mitra-goerg.dorothee@mainz-bingen.de koril.katrin@mainz-bingen.de Wasserversorgung Rheinhessen GmbH Entstörungsdienst: Telefon 06135/6500 außerhalb der enstzeit Rufweiterschaltung. B Ü R G E R S E R V I C E Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst der Mainzer Hospizgesellschaft Christophorus e.v. Hospiztelefon: / , Beratungsstelle: Gaustr. 28, Mainz Uhr, Do Uhr Angehörigengruppe für Alzheimerkranke der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Ansprechpartnerin:. Best, Telefon / Bildungs- und Bewerbungstreff Lernen Fördern Pariser Str. 107, Nieder-Olm, Telefon Fax bbt-nieder-olm@lernen-foerdern-rlp.de.,., Do. u Uhr ttwoch geschlossen Beratung rund um das Thema Bewerbung u. Stellensuche Bürgerbüro der VG Nieder-Olm:. u. Do Uhr, Uhr, Uhr, Uhr, Sa Uhr Telefon 06136/69222 Bahn- und Busverkehr: RNN Fahrplan- u. Tarifauskünfte Tel / (3,9 Cent/n) - ORN-Kundencenter Mainz Tel / Mainzer Verkehrsgesellschaft Tel / Deutsche Bahn Tel / (14 Cent/n) Caritasberatungszentrum Bodenheim Am Reichsritterstift 3, Bodenheim Telefon / , Fax / Angebote in Nieder-Olm /Camarahaus: - Internationales auenfrühstück: Uhr - Schwangeren- und auenberatung, Uhr Sprechstunde, Termine nach Vereinbarung - Lebens- und Sozialberatung/Gesundheitsorientierte Beratung Do Uhr Sprechstunde, Termine nach Vereinbarung Caritas-Sozialstation Bodenh./Nd.-Olm: Telefon / Deutsche ILCO e. V. Selbsthilfevereinigung für Stomaträger und Darmkrebserkrankte; Treffen: jeden 3. Donnerstag im nat ab 15 Uhr, Haus der Vereine, Maria-ntessori-Straße Info: Reuter, Tel / 20 35, Fax / Deutscher Kinderschutzbund Nieder-Olm Maria-ntessori-Str. 6, Nieder-Olm Kinderpark 9-11 Uhr, Uhr, Sprechzeiten der Ehe-, Lebens- und Familienberatungsstelle nach tel. Anmeldung unter 06136/1314 abetiker-selbsthilfegruppe Nieder-Olm und Umgebung Selbsthilfegruppe trifft sich jeden 1. enstag im nat um 19 Uhr im Deutschen Roten Kreuz, 1. Stock, Alfred-Delp-Str. 2, Info: Klaus Peters, Tel / DRK Seniorenberatung: Wohnen, Pflege, Hilfe bei Demenz BeKo-Stelle / DRK Mainz: HausNotruf / Betreuungsverein (Rechtl. Vorsorge) / Menüservice für Zuhause / / -35 Entsorgungszentrum Budenheim Schwarzenbergweg, Budenheim ntag bis eitag von 10 bis 17 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr EWR Bezirksstelle Wörrstadt Gewerbepark, Spiesheimer Weg 10 Tel.-Nr / bezirkst.woerrstadt@ewr.de Fax / EWR Störungsdienst Worms rund um die Uhr unter Tel / eundeskreis Nieder-Olm Suchtkrankenhilfe Rheinhessen e.v. e Gruppe trifft sich jeden ntag ab Uhr in Nieder-Olm im Camarahaus. Kontakt: 06130/ Störungsdienst Gasversorgung Thüga Rheinhessen-Pfalz, Nieder-Olm Telefon / Gemeindebüchereien: Öffnungszeiten Essenheim: Do. und bis Uhr Klein-Winternheim, Mediathek Uhr, Uhr, Do Uhr Sa Uhr Nieder-Olm: Uhr, Uhr, Do Uhr und Uhr, Tel Sörgenloch: Uhr, Do Uhr. In den Sommerferien ist nur Do. geöffnet. Stadecken-Elsheim: Uhr und Do Uhr. Zornheim:. 18 bis 19 Uhr und Do. 16 bis 18 Uhr. Gleichstellungsbeauftragte der VG Nieder-Olm, Sprechzeit dienstags von Uhr in Zimmer 301. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um tel. Termin vereinbarung unter Tel / während der Sprechzeit gebeten. Humuswerk Essenheim (nur Grünschnitt): ntag bis eitag: 8 Uhr 16 Uhr Samstag: 8 Uhr 12 Uhr Jugendamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen au Esswein: Telefon / Jugendhaus Nieder-Olm, Ludwig-Eckes-Halle,, Do, von Uhr ab ca. 19 Uhr offener Rollenspieltreff Ansprechpartnerin: Stadtjugendpflege Andrea Braun Tel / ; mail: juha-no@web.de Kleiderkammer (im Keller des Camarahauses) Uhr u. jeden 1. ntag im nat Uhr (außer in den Schulferien). bile Soziale enste: Menü-Service (warm und kalt) Behindertenfahrdienst Johanniter-Unfall-Hilfe e.v., Regionalverband Rheinhessen Hans-Böckler-Str. 109, Mainz Telefon (0,12 Euro à nute) 01805/ Musikschule Verbandsgemeinde Nieder-Olm. bis Do Uhr, Uhr, Uhr Telefon / oder Nieder-Ramstädter akonie Stationäres und ambulantes Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Rheinhessen Ambulante enste, Am Krag 3a, Wörrstadt Telefon / dorothea.emmert@nrd-online.de anz-josef-helferich-haus, Bahnhofstr. 45, Jugenheim Telefon / dieter.kaul@nrd-online.de Paritätische Psychiatrische enste Mainz/ Psychosoziale Ambulanz Nieder-Olm Ambulante psychosoziale Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Kreis Mainz-Bingen Telefonisch erreichbar von. bis Do.: Uhr,.: Uhr Mühlweg 27, Nieder-Olm, Telefon: 06136/ Fax: 06136/ , reiner.wissel@paritaet.org Psychosoziale Beratung und Suchtberatung Reling Pariser Str. 110, Nieder-Olm, Te l / Fax / bis Do. von 9 bis Uhr u.v bis Uhr.. von 9 bis Uhr. Rheinhessen-Bad Nieder-Olm Hallenbad:. Ruhetag,. 7 Uhr - 8 Uhr, Uhr,. 7 Uhr - 8 Uhr, Uhr, Do. 7-8 Uhr, Uhr,. 7-8 Uhr, Uhr, Sa Uhr, Sonn- u. Feiertags 9-20 Uhr Sauna: Uhr, Uhr, Sa., So. u. Feiertag 9-20 Uhr eibad: geschlossen Sprechzeiten des Schiedsmannes: Do. von Uhr, Rathaus, Nd.-Olm, Zi. 137, 1. Stock. Telefon 06136/69203 Fax: / franz.kraft@vg-nieder-olm.de Schutzverband für Impfgeschädigte e. V. Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden Infos: / Internet: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Seniorenbeirat Landkreis Mainz-Bingen Ansprechpartner Wolfgang Jung, Telefon , jung.wolfgang@mainz-bingen.de. Weitere Informationen auch unter Seniorenbetreuung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm: Pariser Straße 110, Nieder-Olm Telefon / Seniorenresidenz Wohnpark VG Nieder-Olm Mühlweg 25-27, Nieder-Olm, Telefon 06136/92222 Fax: 06136/922230, info.no@gfa-mainz.de Ansprechpartner: Christoph Loré Seniorentagesstätte Nieder-Olm.,. v. 15 bis 18 Uhr, Pfarrgasse, Nieder-Olm. Seniorenverband BRH Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner u. Hinterbliebenen, Kreisverband Mainz-Alzey, Vors. Lore Hartmann Telefon / Fax / Sozialpsychiatrischer enst der Kreisverwaltung Mainz-Bingen au Wenglein: Telefon / SPAZ ggmbh Sozial-, Schulden- und Insolvenzberatung Uhr jeden 1. enstag im nat in Zimmer 234 im Rathaus der VG Nieder-Olm VdK Ortsverband Ober-Olm/Klein-Winternheim u. Nieder-Olm Wir betreuen Wehr- u. Zivildienstopfer, Opfer v. Unfällen, Gewalt u. Umweltschäden, behinderte u. chronisch kranke Menschen, Rentner/innen, Hinterbliebene, Pflegebedürftige, Sozialversicherte und Sozialhilfeempfänger. Informationen: Heribert Schmitt, Ober-Olm, Telefon 06136/87333 Rechtsberatung: Kreisverband Mainz-Bingen, Tel / Wertstoffhof Nieder-Olm Winterzeit: , Uhr, Sa Uhr

3 Donnerstag, den 19. Februar 2009 Amtlicher Teil Seite 3 VG Nieder-Olm Pariser Straße Nieder-Olm Telefon: / 6 90 Fax: / rathaus@vg-nieder-olm Bürgermeister: Ralph Spiegler Verwaltung,, Do 08:30 12:30 Uhr 14:00 19:00 Uhr 07:00 12:30 Uhr Bürgerbüro, Do 08:30 16:00 Uhr 08:30 19:00 Uhr 08:30 12:30 Uhr 07:00 12:30 Uhr Sa 09:30 11:30 Uhr Essenheim Hauptstraße Essenheim Telefon: / Fax: / essenheim@gmx.de Ortsbürgermeister: Hans-Erich Blodt Bürozeiten: Carmen Heinze u. 08:00 10:00 Uhr u. Do 16:30 19:00 Uhr u. Do Burghard Arnold (Vorsitzender und Seniorensicherheitsberater) / Elsa Schmahl / Ursula Senftleben / Gemeindeverwaltung an Fastnacht geschlossen An Rosenmontag und Fastnachtsdienstag bleibt die Gemeindeverwaltung in Essenheim geschlossen. An Fastnachtsfreitag, bleibt die Gemeindebücherei geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Hans-Erich Blodt Ortsbürgermeister Jugenheim Schulstraße Jugenheim Telefon: / Fax: / og-jugenheim@t-online.de Ortsbürgermeister: Herbert Petri Bürozeiten: nika Geis u. Do 18:00 19:30 Uhr u. 10: Uhr u. Do 18:00 19:30 Uhr eter Schilling / Hermann Axt / Christopher Riese / Matthias Schink / Klein-Winternheim Hauptstraße Klein-Winternheim Telefon: / Fax: / rathaus@klein-winternheim.de Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm für das Jahr 2009 vom Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen: Festgesetzt werden 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 der Jahresüberschuss auf ,00 im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 8.810,00 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf ,00 die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf ,00. 5 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan wird für 2009 wie folgt festgesetzt: Der Erfolgsplan des Wirtschaftsjahres 2009 wird in Einnahmen auf ,00 in Ausgaben auf ,00 Er weist einen Gewinn/Verlust auf in Höhe von 0,00 Der Vermögensplan des Wirtschaftsjahres 2009 wird in Einnahmen auf ,00 in Ausgaben auf ,00 Der Gesamtbetrag der Kredite, die im Wirtschaftsjahr 2009 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind, wird auf ,00 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird im Vermögensplan 2009 gemäß 102 Abs. 2 GemO auf 0,00 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben aufgenommen werden dürfen, wird auf ,00 I. Gebühren und Beiträge 6 Gebühren und Beiträge e Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57) werden festgesetzt: Fortsetzung nächste Seite

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. Februar 2009 e Benutzungsgebühren für die Musikschule und das Hallen- und eischwimmbad sowie die Saunaanlage Nieder-Olm werden in einer gesonderten Gebührenordnung geregelt. II. Einmalige Beiträge für die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung a) Schmutzwasseranteil Anteil Kläranlage (Mechanik/Regenklärbecken) 0,06 Anteil Verbindungssammler 0,35 Anteil Pumpwerke 0,01 Anteil Ortssammler 7,02 Anteil Hausanschlüsse 0,99 b) Niederschlagswasseranteil Anteil Kläranlage (Mechanik/Regenklärbecken) 0,13 Anteil Verbindungssammler 0,82 Anteil Regenbauwerke 1,65 Anteil Pumpwerke 0,01 Anteil Ortssammler 15,99 Anteil Hausanschlüsse 2,48 III. Wiederkehrende Beiträge, Grund- und Benutzungsgebühren a) Wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser je m 2 gewichtete Abflussfläche 0,15 b) Benutzungsgebühr für das Niederschlagswasser je m 2 angeschlossener Fläche 0,17 c) Grundgebühr Schmutzwasser je Einwohnergleichwert (EGW) 12,74 d) Grundgebühr für die ersten zwei Wohneinheiten (4 EGW) 50,96 e) Grundgebühr je angefangene 500 m 2 Weinbaufläche 2,95 f) Benutzungsgebühr je m 3 Schmutzwassermenge 1,23 g) Ausfuhr aus geschlossenen Gruben ohne ischwassermesseinrichtung je m 3 Kostenerstattung 7 Verbandsgemeindeumlage Gemäß 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden und der Stadt Nieder-Olm eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird einheitlich auf 42,75 v. H. 8 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum (Haushaltsvorvorjahr) betrug ,27. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum (Haushaltsvorjahr) beträgt ,27 und zum (Haushaltsjahr) ,27. 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall ,00 überschritten sind. 10 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von ,00 sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 11 Altersteilzeit e Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen. e Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen. 12 Weitere Bestimmungen Weitere Bestimmungen gem. 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, z. B. zur Bewirtschaftung (Sperren, Zustimmungsvorbehalte) oder zum Stellenplan (ku- und kw-vermerke, Einstellungs- oder Beförderungssperren). Hinweis: e vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. e nach 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den 2 und 3 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während der enststunden im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Pariser Straße 110, Zimmer 210, öffentlich aus. Nieder-Olm, 16.Februar 2009 Verbandsgemeindeverwaltung Ralph Spiegler, Bürgermeister 24 Abs. 6 GemO (6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. es gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten ist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten ist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Ortsbürgermeisterin: Ute Granold Bürozeiten: Karin Holzhauser Alexandra Silz 09:30 11:30 Uhr 16:00 17:30 Uhr in 16:00 17:30 Uhr und nach Vereinbarung Rosemarie Becker / chel Kleiner / Nikolai Urban / Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nicht - öffentlichen Sitzung ein. Gremien: Sozial-, Kultur- u. Sportausschuss Sitzungstermin: Donnerstag, 26. Februar 2009 um Uhr Ort: Hauptstr. 6, Klein-Winternheim Raum: Ratssaal 1. OG Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte. B. Öffentlicher Teil: 1. Vorstellung des Konzeptes für die Jugendarbeit Kerb 2009 hier: Verträge mit Schaustellern 3. Neugestaltung Mehrzweckraum Haybachhalle 4. Überarbeitung Konzept Grillplatz 5. Erweiterung Nutzung Café Andreasplatz 6. Preisverleihung für besondere Gestaltung von Gebäuden u. Gärten 7. tteilungen und Anfragen C. Nichtöffentlicher Teil: 8. Grundstücksvergabe Baugebiet "Längs der Mainzer Straße" 9. tteilungen und Anfragen Ute Granold, Ortsbürgermeisterin Pariser Straße Nieder-Olm Telefon: / und Fax: / stadt@nieder-olm.de Stadtbürgermeister: Reinhard Küchenmeister Bürozeiten: Elke Ettlich, Tatjana Preuß - 09:00 12:00 Uhr Nieder-Olm Stadtbürgermeister 17:00 18:00 Uhr offene Sprechstunde: 18:00 18:30 Uhr nach Vereinbarung (Hintereingang benutzen) 1. Beigeordneter Herbert Reuter (Bauen, Verkehr, Kultur, Vereine) 09:00 12:00 Uhr Beigeordneter Gerhard Lenzen (Jugend, Soziales, Senioren, Sport, Sportvereine) Nach Terminvereinbarung Beigeordneter Gerhard Mann (Umwelt, Natur, Landwirtschaft, Ortsverschönerung Ludwig-Eckes-Halle, ausl. tbürger/innen) 10:00 12:00 Uhr Giuseppe Ceresa / Renate Haink / Jörg Illing / Anna-Lisa Knierim / 38 00

5 Donnerstag, den 19. Februar 2009 Amtlicher Teil Seite 5 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Klein-Winternheim für das Jahr 2009 vom Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 der Jahresüberschuss auf ,00 im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf ,00 die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf ,00. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf ,00. e Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00. 4 Steuersätze e Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A 270 v. H. - Grundsteuer B 320 v. H. - Gewerbesteuer nach Ertrag 350 v. H. e Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 40,00 den zweiten Hund 112,00 jeden weiteren Hund 180,00 das Halten eines Kampfhundes 300,00 für den zweiten Kampfhund 900,00 und für jeden weiteren Kampfhund 1.400,00 5 Gebühren 1. e Weinbergshut wird zu 100 % umgelegt und beträgt pro 50 m² - 0,09 2. e Wegebaubeiträge betragen pro 50 m² - 0,00 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum (Haushaltsvorvorjahr) betrug ,17. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum (Haushaltsvorjahr) beträgt ,17 und zum (Haushaltsjahr) ,17. 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 überschritten sind. 8 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000,00 sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. Fortsetzung nächste Seite Ober-Olm Kirchgasse Ober-Olm Telefon: / Fax: / Gemeindebüro@Ober-Olm.de Ortsbürgermeister: Heribert Schmitt Bürozeiten: Manuela Steffen u. 17:00 18:30 Uhr Manuela.Steffen@Ober-Olm.de Vertretung: Stephanie Schiak Stephanie.Schiak@Ober-Olm.de Uta-Maria Schmidt 10:30 Uhr 12:30 Uhr Uta.Maria.Schmidt@Ober-Olm.de u. u. 17:00 18:30 Uhr 18:00 19:00 Uhr (nach tel. Vereinbarung) Telefon: / Heribert.Schmitt@Ober-Olm.de heribertschmitt@t-online.de 1. Beigeordneter Winfried Labenz (Bauangelegenheiten) Telefon: / Winfried.Labenz@Ober-Olm.de Beigeordnete Renate Wiedenhöft (Umwelt, Verkehr, Ortsverschönerung, Einteilung der Gemeinde - arbeiter, Verwaltung iedhof und Ulmenhalle) Telefon: / Renate.Wiedenhöft@Ober-Olm.de Beigeordneter Patrick Mutschke Telefon: / Patrick.Mutschke@Ober-Olm.de Horst Bertsch / Christa Leininger / chael Wenz / Jonas Eggert / Sörgenloch Place de Ludes Sörgenloch Telefon: / Fax: / rathaus@gemeinde-soergenloch.de Ortsbürgermeister: Helmut Krämer Bürozeiten: Irmtraud Kessel - Do 10:00 12:00 Uhr Karl Gmach / Rudolf Schlösser / chele Metze / Kai Wolf Stadecken-Elsheim Auf der Langweid Stadecken-Elsheim Telefon: / Fax: / gemeinde@stadecken-elsheim.de Ortsbürgermeister: Hermann Müller Bürozeiten: Petra Wehrland-Döß 08:30 12:00 Uhr und 16:00 18:30 Uhr 08:30 12:00 Uhr 08:30 12:00 Uhr

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. Februar Weitere Bestimmungen Weitere Bestimmungen gem. 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, z. B. zur Bewirtschaftung (Sperren, Zustimmungsvorbehalte) oder zum Stellenplan (ku- und kw-vermerke, Einstellungs- oder Beförderungssperren). Hinweis: e vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. e nach 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während der enststunden im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Pariser Straße 110, Zimmer 202, öffentlich aus. Klein-Winternheim, den Gez. Ute Granold Ortsbürgermeisterin 24 Abs. 6 GemO (6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. es gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten ist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten ist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Ortsbürgermeister 16:00 18:00 Uhr 09:00 11:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) Annemie Singer / Rudolf Thielemann / Tobias Umstätter Dominic Glock / Gemeindeverwaltung geschlossen e Gemeindeverwaltung Stadecken-Elsheim ist vom Rosenmontag, 23. Februar, bis einschließlich Aschermittwoch, 25. Februar, geschlossen. Das Büro der Gemeinde ist in dieser Zeit nicht besetzt, die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters finden nicht statt. Ab eitag, 27. Februar, ist die Gemeindeverwaltung dann zu den gewohnten Zeiten wieder für Sie da. Fortsetzung der Titelseite Kirschgartenstraße Zornheim Telefon: / Fax: / zornheim@gmx.de Ortsbürgermeister: Dr. Werner Dahmen Bürozeiten: Manuela Becker riam Appel 10:00 12:00 Uhr und 10:00 12:00 Uhr und Do, 10:00 12:00 Uhr, Zornheim Ortsbürgermeister 1. Beigeordneter Bardo Kneib (Bauen, Verkehr, Dorferneuerung, Umwelt, Landwirtschaft und Anlagen) 11:00 12:00 Uhr Nachwuchsnarren brillieren bei Seniorensitzung Gemeinde Stadecken-Elsheim organisiert Sitzung für Senioren der Verbandsgemeinde Der grandiose Schluss punkt der Seniorensitzung mit den Selztalcowboys e Elsemer Schnorressänger...über die Bühne und begeisterten das Publikum mit akrobatischen- und tollen tänzerischen Einlagen. e Zugabe durfte natürlich nicht fehlen. Einstudiert wurde diese tolle Nummer von Rebecca und Ines Weyerhäuser. Viel zu berichten über Stadecken-Elsheim hatten an schließend die Selztalwanderer. Thomas Hintsch, und zum ersten Mal Eva und Anne Kleemann in der Bütt, glossierten in gekonnten Versen das Zeitgeschehen rund um Hieberg, Spitzberg und dem 8-rgen-Zentrum. Den glänzenden Schlusspunkt setzten wie so oft die Elsemer Schnorressänger. Als Selztalcowboys und Indianer brachten sie die Narhalla Selztalhalle fast zum Beben. e musikalische Leitung lag wie immer in den bewährten Händen von chaell Voll, die Texte stammen aus der Feder von Ernst-Walter Rohmann. Schnörresboss Roman Reiser und Ortsbürgermeister Hermann Müller sowie Claudia Lörsch zeigten sich anschließend sehr zufrieden, ob dem begeistert mitgehendem Publikum. Text/Foto: P.S. Beigeordnete Luise Schöneberger-Bubach (Jugend, Senioren, Soziales, Kultur und Sport) nach Vereinbarung Ernst-Ulrich Mahr / Karin Schneider / Julia Winter / Hendrik Jaeger / Informationen aus dem öffentlichen Teil der Ortsgemeinderatssitzung am e wichtigsten Beschlüsse lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Der Haushaltsplan 2009 der Ortsgemeinde Zornheim nebst Haushaltssatzung wurde einstimmig vom Rat beschlossen. 2. Der Verlegung einer ttelspannungskabelleitung durch gemeindliche Feldwege wurde geschlossen zugestimmt. 3. Der Berücksichtigung der Restkosten für den Ausbau des Röhrbrunnenplatzes im Straßen- und Ausbauprogramm wurde geschlossen zugestimmt. 4. e Vergabe der Ingenieurleistungen für den Ausbau der Universitätsstraße im Rahmen des Ausbauund Investitionsprogramms erfolgte einstimmig. 5. Der Einbau eines Stahlgitterzauns mit Tor am Jugendhaus wurde an ein ortsansässiges Unternehmen vergeben. 6. e Elektroinstallation im Außenbereich der Zornheimer Bürgerstube wurde an ein ortsansässiges Unternehmen vergeben. 7. Einstimmig beauftragte der Ortsgemeinderat die Verwaltung, einen Antrag auf Fördermittel aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes für die Errichtung einer Schulsporthalle und zur Sanierung des Kindergartens (Außenbereich, Toilettenanlage) zu stellen. Der Vorsitzende teilte mit, dass: 1. eine Rechnungsausschusssitzung zur Eröffnungsbilanz am stattfindet. 2. die Einweihung des Mehrzweckgebäudes am Ulmenplatz für eitag, den , Uhr geplant ist. 3. die Einweihung des neu gestalteten Röhrbrunnenplatzes am eitag, den , Uhr stattfinden soll. Zornheim, den Dr. Werner Dahmen, Ortsbürgermeister Ende amtlicher Teil Fortsetzung der Titelseite Kommunalpolitik ist auensache: Wissen für (zukünftige) Ratsfrauen...e Referentin, Irene Alt, Kreisbeigeordnete für Jugend und Soziales, erklärt in ihrem Referat u.a., wer über die Einrichtung von Kinderkrippen entscheidet, wer für die Gewährung von Hartz IV und Sozialhilfe zuständig ist und wo entsprechende Beratungsstellen angesiedelt sind. Von Uhr bis Uhr zeigt Dr. Ing. Christine Halfmann, Bauplanerin und Kommunalpolitikerin, wie Planungsabläufe bei der Bauplanung funktionieren. Auch erklärt sie unverständliche Begriffe wie Bauleitplanung oder Planfeststellungsverfahren. Den Abschluss des Seminartages bildet von Uhr bis Uhr die plom-verwaltungswirtin und Kommunalpolitikerin Eveline Schneider. Sie möchte den Teilnehmerinnen das neue kommunale Haushaltswesen, genannt Doppik, näher bringen und der age nachgehen, wie der neue Haushaltsplan nach betriebswirtschaftlichen Regeln funktioniert. Anmeldungen zum Seminartag nimmt die Gleichstellungsstelle der Kreisverwaltung Mainz-Bingen telefonisch unter / 787 / 1040 oder entgegen. Auch Anmeldungen per unter glst@mainz-bingen.de sind möglich. Anmeldeschluss ist der 5. März e Teilnahme am Seminartag ist kostenfrei und beinhaltet einen Imbiss sowie ein Handbuch für Neueinsteigerinnen in die Kommunalpolitik. G. F.

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