Elektro-Fahrräder alles neu alles bekannt? Dienstag, 26. Oktober 2010 tash* Fachtagung Radverkehr Neumünster
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- Lukas Dresdner
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1 Elektro-Fahrräder alles neu alles bekannt? Dienstag, 26 Oktober 2010 tash* Fachtagung Radverkehr Neumünster Übersicht Alles neu!? Typenklassen Alles bekannt!? rechtliche Besonderheiten ADFC-Position Ausblick Fazit Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr 2 26 Oktober 2010 Vorstellung Referent Ausbildung Erfahrung Person André Gläser Fachreferent Technik ADFC-BV Zuständig für den Bereich Technik, Verbraucher und Qualität in der Bundesgeschäftsstelle in Bremen Industriemechaniker (Produktionstechnik) Dipl-Ing (FH) Maschinenbau (Konstruktionstechnik) Konstrukteur, Entwicklungsingenieur Automobilbranche Mitarbeit in bundesweiten Fachgremien und Arbeitskreisen Tätigkeiten in Verkauf, Organisation, Werkstatt im Fahrradfachhandel 32 Jahre, verheiratet, 1 Sohn Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr 3 26 Oktober 2010 Alles neu? Fahrradantriebe Mittelmotor Frontantrieb Schiebehilfen Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr 4 26 Oktober 2010 Heckantrieb Alles neu? Fahrrad-Elektroantriebe Alles neu!? Begriffe 1994 Yamaha PAS ca Ergebnisse E-Bike [i baik] [e baik] ca Ergebnisse Elektro-Fahrrad ca Ergebnisse E-Rad ca Ergebnisse e-velo ca Ergebnisse Elektrorad ca Ergebnisse BKTech AG 1995 Flyer Classic Powerbike Ergebnisse laut wwwgooglede PAS EPAC LEV e-support Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr 5 26 Oktober 2010 Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr 6 26 Oktober
2 Typenklassen Überblick - Begriffe Elektro-Fahrräder E-Bike Betriebserlaubnis Vers-Kennzeichen nicht notwendig notwendig Motordauerleistung 250 Watt 500 Watt Pedalbewegung notwendig notwendig nicht notwendig Geschwindigkeit 25 km/h 45 km/h 20 km/h Typenklassen bis 25 km/h steht für "Pedal Electric Cycle" Ein Elektromotor verstärkt beim Treten die Antriebskraft Hört man auf, die Pedale zu treten, hört auch der Elektromotor auf, das Fahrrad anzutreiben Gemäß EU-Richtlinie 2002/24/EG sind s juristisch dem Fahrrad gleichgestellt, wenn bestimmte Grenzen eingehalten werden: der Motor darf eine Nenn-Dauerleistung von maximal 250 Watt haben die Höchstgeschwindigkeit darf mit Motorunterstützung 25 km/h nicht überschreiten der Motor darf nur antreiben, wenn in die Pedale getreten wird Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr 7 26 Oktober 2010 Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr 8 26 Oktober 2010 Typenklassen bis 25 km/h keine Versicherungspflicht, keine Kfz-Steuer keine Zulassung, keine TÜV-Prüfungen kein Führerschein keine Altersbeschränkung Radwegebenutzungspflicht, wenn Schild vorhanden Bei Anfahrhilfen bis 6 km/h (Motorunterstützung ohne Pedalbewegung) ist eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, wenn man nach geboren ist Typenklassen E-Bike schneller 25 km/h (bis 45 km/h) auch Schnelles genannt Diese Fahrzeuge zählen zu den Kleinkrafträdern mit maximaler Dauerleistung bis zu 500 W und einer Höchstgeschwindigkeit mit Motorunterstützung bis 45 km/h Mittreten ist erforderlich Kraftfahrzeug Versicherungskennzeichen notwendig Zulassung durch akkreditierte Stelle (TÜV, KBA) notwendig (Kfz-Schein, Betriebserlaubnis, Einzelzulassung) Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, wenn nach geboren Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr 9 26 Oktober 2010 Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober 2010 Typenklassen E-Bike Alles neu!? Warum eigentlich? bis 20 km/h Diese Fahrzeuge zählen zu den Leichtmofas mit maximaler Leistung bis zu 500 W Diese E-Bikes werden vom Elektromotor auch dann angetrieben, wenn man nicht in die Pedale tritt Es ist also ein Fahrrad mit Mofa- Modus und damit juristisch auch kein Fahrrad mehr Kraftfahrzeug Versicherungskennzeichen notwendig Betriebserlaubnis notwendig Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, wenn nach geboren Elektroradliga Saison FC Akku 2 Dynamo Medien 3 VfB Recht & Ordnung 4 FSV Umsatz 05 9 Eintracht Grauzone 10 VfL Infrastruktur Markt Elektro-Fahrräder Deutschland Markt Elektro-Fahrräder Europa Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober 2010 Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober
3 Alles neu!? Kopfsache An den Nutzer denken Starkes Interesse viele Fragen Reichweite Topographie Zuladung/Gepäck Gewicht Technik Tunnelblick Bedienung Aufladen Diebstahl Gruppendynamik Geschwindigkeit Wahrnehmung der Umgebung Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober 2010 Radwege (Wirtschaftswege) : wie Fahrrad E-Bike: nur bei Mofa frei und generell außerorts Bußgelder, Sanktionen : wie Fahrrad E-Bike: wie Kfz Beispiele: Ampel bei rot überqueren Alkohol Fußgängerzone Einbahnstraßen in Gegenrichtung nicht StVZO gerechte Ausstattung Mindestprofiltiefe geänderte Ausstattung (Betriebserlaubnis) Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober 2010 Kinderanhänger Ja, da wie bei Fahrrad E-Bike Nein, da Kfz Begründung: Kindermitnahme im Anhänger ist eine Ausnahme nur für Fahrräder Öffentliche Ladestationen Unterschiedliche Stecker und Batteriespannungen, deshalb Laden über Netzsteckdose praktikabel Aber: Derzeit keine Ladegeräte für Außennutzung erlaubt kann zu Garantieverlust, Diebstahl Ladegerät führen Zulässiges Gesamtgewicht E-Bike Tipp: wie Fahrrad nach Einzelzulassung Mindestens 120 kg Besser 140 kg Mitnahme, Transport von Elektro-Fahrrädern PKW: Nur spezielle Trägersysteme dürfen genutzt werden, die für die höheren Gewichte zugelassen sind Angaben zur fahrzeugspezifischen max Dach- und Stützlast der AHK sind zu beachten Bahn: wie Fahrrad, keine weiteren Einschränkungen Flugzeug: nicht möglich (Akku=Gefahrguttransport) Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober 2010 Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober 2010 Nachrüstung Der nachrüstende Händler/Nutzer wird zum Hersteller des Gesamtprodukts und unterliegt somit der Produzentenhaftung (für Folgeschäden, Produkthaftungsgesetz) Der ADFC rät auch aus Betriebssicherheitsgründen von reinen Nachrüstsätzen ab! Software-Änderungen Werden die Geschwindigkeits- bzw Leistungsgrenzen über das für s erlaubte Maß erhöht, ist es kein mehr (Zulassung, Versicherungskennzeichen notwendig)! Privathaftpflichtversicherung wie bei Fahrrad besteht nicht mehr Ändert der Händler, haftet er bei Unfällen mit ADFC-Position Generell Pro: Verstärkte Fahrradnutzung (Gesundheit, Umweltaspekt) Entschleunigung des innerstädtischen Verkehrs (Nahezu) Null-Emissionsfahrzeuge Contra: Helmpflicht für Radfahrer Radwege-Benutzungspflicht Kraftfahrzeuge auf Radwegen Kennzeichen für Fahrräder Offen für s Offen für Neuentwicklungen Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober 2010 Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober
4 ADFC-Position Perspektiven Elektrorad Positiv möglicher, verbesserter Individualverkehr innerstädtische Kfz-Nutzung kann auf Elektro-(Lasten)Räder für Botengänge, Lieferungen, Pflegedienste, Dienstfahrzeuge, Behörden, Familien, Arbeitswege verlagert werden Kfz-Fahrer könnten über das Umsteigen auf ein auch zum Fahrrad kommen ersetzt Zweit-Pkw Tourismus: Anstieg von Radreiseangeboten, auch mit Negativ Beschleunigung, Motorisierung des Verkehrs Imagemissbrauch des Fahrrades für Motorkrafträder (Rad-) Verkehrsinfrastruktur nicht entsprechend ausgelegt ADFC-Position BHV-Beschluss Auf der BHV im November 2009 wurde zu s und E-Bikes folgendes beschlossen: "Der ADFC begrüßt diese Entwicklung und wird fundiert und nutzergerecht über s informieren Diese Infos werden neben den Vorteilen von s auch ihre Nachteile (Unterhaltskosten, Gewicht und ökologische Probleme) beschreiben Der ADFC macht dabei immer deutlich, dass ein ausschließlich mit Muskelkraft betriebenes Fahrrad das zu bevorzugende Fahrzeug ist und bleibt Kraftradähnliche Elektrofahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeiten über 25 km/h stellen aus Sicht des ADFC Kraftfahrzeuge dar und gehören daher nicht zu seinem Betätigungsfeld" Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober 2010 Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober 2010 Ausblick Umsatz Markt etabliertes Marktsegment erweiterte Modellvielfalt längerfristig sinkende Preise Gesetze Es wird auf nationaler und europäischer Ebene Anpassungen an Gesetze, Normen geben (müssen) Technik Verbraucher Systeme mit kurzen Ladezeiten von unter 1h erhältlich Prüfungen, Betriebsfestigkeiten, Sicherheit definieren öffentliche Lademöglichkeiten notwendig Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober 2010 Ausblick Radtourismus Chancen Radtouren mit Extra-Schwung bergige Regionen erweiterte Radreisemöglichkeiten Anregungen Pauschalangebote mit s bereithalten Mietstationen mit s einrichten Lademöglichkeiten an Sehenswürdigkeiten, Gaststätten Bundesweite/weltweite Bewerbung (z B ADFC/DZT: Deutschland per Rad entdecken) Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober 2010 Fazit Das ist da! Kein kurzfristiger Mode-Trend, sondern eine bestehende weitere Möglichkeit für mehr Mobilität auf zwei Rädern Das kann zu einer Verbesserung der individuellen Mobilität und sozialer Strukturen, sowie einer Reduzierung örtlicher Emissionen beitragen Starkes Potenzial im Radtourismus Anpassungen aus gesetzlicher, versicherungstechnischer, verkehrspolitischer und sicherheitstechnischer Sicht sind notwendig und müssen durchgesetzt werden Kontakt Vielen Dank für die Aufmerksamkeit ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e V Bundesgeschäftsstelle André Gläser Grünenstraße Bremen Telefon 0421 / andreglaeser@adfcde wwwadfcde Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober 2010 Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober
5 Bildnachweis Quellen Bilder Folie 2,3,18,19,23 ADFC Jens Lehmkühler Folie 4 velotechde Folie 5 Hersteller Folien 8-11 extra energy Folie 12 Clipart Folie 13 fotoliacom Folie 14 Verkehrswacht Folien 15,16,17 Wilhelm Busch Museum Folie 21,22 biketec Flyer Quellen Folie 12 ZIV SAZbike bike-eu Elektro-Fahrräder tash* Fachtagung Radverkehr Oktober
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