PLANUNGSVORGABEN für das SCHULJAHR 2013/14
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- Rolf Leonard Krause
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1 PLANUNGSVORGABEN für das SCHULJAHR 2013/14 ER I: 502 Zl /077-kanz1/2013 APS-Abteilung AL LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel Wien, 26. Juni 2013
2 1. Einleitende Bemerkungen An alle Schulen der Abteilung APS Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Für das Schuljahr 2013/14 finden Sie in der Folge die detaillierten Planungsvorgaben, gegliedert nach Schulart. Diese Planungsvorgaben gelten verbindlich im kommenden Schuljahr. Ich ersuche Sie, sich die nachstehenden Maßnahmen im Detail durchzulesen und einzuhalten. Ich bedanke mich für Ihre Kooperation und Ihr Engagement und wünsche Ihnen bei dieser Gelegenheit ein erfolgreiches Schuljahr 2013/14. LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel e.h. Abteilungsleiter 2
3 VS 2. Volksschule 2.1 KLASSENBILDUNG Da die Klassenbildung ein entscheidender Faktor für die gerechte Verteilung von Planstellen ist, muss der Bezirksdurchschnitt der ersten bis vierten Klassen für den September 2013 mindestens 23,0 Schüler/innen betragen. Für den Bezirksdurchschnitt zählen nur die tatsächlich vorhandenen Schüler/innen + die Schüler/innen, die einen SPF haben (Bestimmungen des Landesgesetzes werden zur Anwendung gebracht). Integrationsklassen: Eröffnungszahl: Mindestens 4 Kinder mit festgestelltem SPF. Anträge auf sonderpädagogischen Förderbedarf mit der Folge ASO-Lehrplan (zur Gänze oder in einzelnen Unterrichtsgegenständen), die im ersten persönlichen Lernjahr eines Kindes gestellt werden, sind zentral von LSI HR Mag. Dr. Corazza zu bearbeiten. 2.2 SCHULKONTINGENT (STUNDENKONTINGENT FÜR DEN STANDORT) Basiskontingent Volksschulen 26,8 Stunden je Klasse + 21 Stunden (20 Stunden Direktor/in + 1 Stunde IT) je Standort Im Basiskontingent für VS ist der personelle Pflichtunterricht sowie für Aufwand für den o die Führung nur eines Schuleingangsmodells (Vorschulklasse, flexibler Schuleingangsbereich) o Teilungen (WE bei mind. 20) o katholischen Religionsunterricht o IT - Kustodiat o allfällige unverbindliche Übungen enthalten Präventive Fördermaßnahmen (wie z.b. durch die Tätigkeit der Stützlehrer/innen, Beratungslehrer/innen bzw. Psychagog/innen) sind nicht in der Basiskontingentierung enthalten > siehe Punkt 2.3: Regionale Kontingente. Schulbibliothek an Volksschulen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Schulbibliotheken können durch ausgebildete Lehrer/innen im Teil 1 der Jahresnorm im Ausmaß von 1 bis 2 Wochenstunden aus dem Schulkontingent bedeckt werden. Weitere Stunden für Administration sind im Teil 3 der Jahresnorm zu verankern. 3
4 Schulentwicklung Zahlreiche Vorhaben, wie beispielsweise sqa (Schulqualität Allgemeinbildung) erfordern die Verankerung von Zeitressourcen im Teil 3 der Jahresnorm. Dies möge bereits in der Planungsphase vor Beginn des Schuljahres Berücksichtigung finden Zuschläge o Interkulturelles Lernen (IKL) o Für alle außerordentlichen Schüler/innen sind Sprachfördermaßnahmen vorzusehen (in Form von Sprachförderkursen oder integrativ). Die für die Sprachförderung erforderlichen Ressourcen werden aus dem regionalen Kontingent (BSI/n) bedeckt. o Lese- und Sprachförderung o An allen Standorten sind verbindliche Maßnahmen zur Förderung der Lese-/Deutschkompetenz vorzusehen. Diese Ressourcen sind mit der/dem regionalen BSI/n zu vereinbaren (Contracting). o Kleingruppenunterricht wird gegenüber Teamteaching bevorzugt! Bitte nehmen Sie darauf Bedacht! Bei Doppelbesetzungen hat 1 Lehrer/1 Lehrerin Lese- und Sprachfördermaßnahmen zu setzen, insbesondere in Deutsch, aber auch in Mathematik. o Ganztagsschule (verschränkte Form) 5 Lernstunden je 19 Kinder 1,5 Betreuungsstunden für je 19 Kinder Pro Ganztagsklasse können die Einrechnungsmöglichkeiten der GT- Stunden in Anspruch genommen werden: Vorschulstufe und 1. Klasse 7 Stunden 2. Klasse 6 Stunden 3. und 4. Klasse 2 Stunden Der Personal- bzw. Stundenbedarf wird mittels Excel-Formular erhoben und an die Magistratsabteilung 56, den Verein Wiener Kinder- und Jugendbetreuung und an den Stadtschulrat für Wien gemeldet. Die endgültige Personal- bzw. Stundenzuteilung obliegt der Magistratsabteilung 56 bzw. dem Verein Wiener Kinder- und Jugendbetreuung. 4
5 o Offene Schule - öffentlich 5 Stunden Lernzeit je 19 Schüler/innen Grundsätzlich können für je 25 betreute Schüler/innen auf einer Schulstufe die Einrechnungsmöglichkeiten der sogenannten GT-Stunden in Anspruch genommen werden: Vorschulstufe und 1. Klasse (je 25 KK) 7 Stunden 2. Klasse (je 25 KK) 6 Stunden 3. und 4. Klasse (je 25 KK) 2 Stunden Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Betreuungsstunden, nach Berechnung lt. oben stehendem Schlüssel, jeweils auf 22 Stunden abgerundet werden. Der Personal- bzw. Stundenbedarf wird mittels Excel-Formular erhoben und an die Magistratsabteilung 56, den Verein Wiener Kinder- und Jugendbetreuung und an den Stadtschulrat für Wien gemeldet. Die endgültige Personal- bzw. Stundenzuteilung obliegt der Magistratsabteilung 56 bzw. dem Verein Wiener Kinder- und Jugendbetreuung. An Offenen Schulen ist der tatsächliche Bedarf (Mittelwert der Frequenz von Montag bis Freitag) als Berechnungsgrundlage zu sehen. Offene Schule - privat Für je 19 Schüler/innen 5 Stunden Lernzeit (zweckgebundener Zuschlag) Vorschulpädagogik sowie altersheterogene Systeme im Bereich der VS: Folgende Zuschläge bleiben weiterhin gültig: 0. Schst. 1. Schst. 2. Schst. 3. Schst. 4. Schst. VSKL Flexible Schul- Eingangsphase (Var. 2a+2b) FSE Var. 2c Mehrstufenklasse 8Stunden im Kontingent Zuschlag von 7 Std. pro 25 Schüler/innen 5,5 Stunden 5,5 Stunden Vollausbau 11 Stunden für 25 Schüler/innen Zuschlag von 7 Std. pro 25 Schüler/innen SV Modifizierte Grundschule Zuschlag von 7 Std. pro 25 Schüler/innen Zuschlag von 7 Std. pro 25 Schüler/innen 3,5 Stunden 3,5 Stunden SV NGS Zuschlag von 7 Std. pro 25 Schüler/innen Die hier angeführten Zuschläge für altersheterogene Systeme werden zentral vergeben! 5
6 2.3 REGIONALE KONTINGENTE Zweckgebundene Ressourcen: o Sprachförderkurse: prozentueller Anteil an maximal 169 VBÄ o Lese-/Deutschkompetenzförderung prozentueller Anteil an maximal 272 VBÄ o Stunden für Stützlehrer/innen, Beratungslehrer/innen und Psychagog/innen von LSI HR Mag. Dr. Corazza und BSI RR Felsleitner o Einsatz von mindestens 1 Lehrer/1 Lehrerin für Soziales Lernen Verteilung BSI RR Felsleitner in Abstimmung mit der Abteilungsleitung Regionale Ressourcen sind für folgende Einsatzbereiche vorgesehen: o Leseförderung o regionaler Ausgleich o Sprachförderkurse o diverse Schwerpunkte o zusätzliche unverbindliche Übungen o Unterstützung von innovativen Akzenten o Betreuung von Kindern mit SPF (Einzelintegrationen) o präventives Fördern o NESSIE o Krisenintervention o Arbeiten von Stützlehrer/innen und Beratungslehrer/innen/Psychagog/innen (zeitlich begrenzt nach Förderplan) o Fördern von Kindern mit besonderen Begabungen o Beratung und Weiterentwicklung der Schulen durch Stützlehrer/innen und Beratungslehrer/innen/Psychagog/innen 2.4 ZENTRALE KONTINGENTE Diese Ressourcen werden vom SSRfW verwaltet. Der Einsatz wird in Absprache mit der Schulaufsicht entschieden. o Langzeitkrankenstände: bis 68 VBÄ zentral bedeckt o fremdsprachliche Initiativen (Bilinguale Schulen, native speaker teachers,...); Verteilung FI Horst Tschaikner o für muttersprachlichen Unterricht: Einteilung BSI Mag. Pinterits o Integrationslehrer/innen in I-Klassen (Zuweisung LSI HR Mag. Dr. Corazza IB) o Beratungslehrer/innen / Psychagog/innen (Zuweisung RR BSI Felsleitner 18.IB) o Betreuungsstunden für ganztägige Betreuung o Supplieraufwand für alle Lehrer/innengruppen 6
7 o Ausgleich für Langzeitkrankenstände nach Maßgabe der Möglichkeiten im Sinne einer fairen Verteilung der Belastungen durch die Abteilung PM o Aufwand für Personalvertretung und andere zentral genehmigte Unterschreitungen der Jahresnorm o Karenzierungen, Freijahr o Aufwand für Besuchschullehrer/innen o Mitverwendungen an PH o Religionsunterricht, ausgenommen römisch-katholischer Religionsunterricht: Die erforderlichen Stunden (in Abstimmung mit BSI RR Gusterer, MSc) sind im Zuge der vorläufigen Planung über Meldung durch den/die Direktor/in vom/von der BSI/n anzufordern. o Schwimmlehrer/innen Die maximal 169 VBÄ für Sprachförderkurse stehen unter der Fachaufsicht von BSI Mag. Pinterits. 7
8 HS 3. Neue Mittelschule 3.1 KLASSENBILDUNG Da die Klassenbildung ein entscheidender Faktor für die gerechte Verteilung von Planstellen ist, muss der Bezirksdurchschnitt der ersten bis vierten Klassen für den September 2013 mindestens 23 Schüler/innen betragen. Für den Bezirksdurchschnitt zählen nur die tatsächlich vorhandenen Schüler/innen + die Schüler/innen, die einen SPF haben (Bestimmungen des Landesgesetzes werden zur Anwendung gebracht). Klassenteilungen erfolgen nur in Absprache BSI mit der Abteilungsleitung. Integrationsklassen: Eröffnungszahl: Mindestens 5 Kinder mit festgestelltem SPF. Anträge auf sonderpädagogischen Förderbedarf mit der Folge ASO-Lehrplan (zur Gänze oder in einzelnen Unterrichtsgegenständen), die nach dem fünften persönlichen Lernjahr eines Kindes gestellt werden, sind zentral von LSI HR Mag. Dr. Corazza zu bearbeiten. 3.2 SCHULKONTINGENT (STUNDENKONTINGENT FÜR DEN STANDORT) Basiskontingent NMS/ WMS/ KMS 39,5 Stunden je Klasse + 22,5 Stunden (20 Direktor/in+ 1,5 IT+ 1 Bibliothek) je Standort Zusätzliche 6 Stunden in Deutsch, Mathematik und Englisch je NMS/ WMS- Klasse Kleingruppenunterricht wird gegenüber Teamteaching bevorzugt! Bitte nehmen Sie darauf Bedacht! Bei Doppelbesetzungen hat 1 Lehrer/ 1 Lehrerin Lese- und Sprachfördermaßnahmen zu setzen, insbesondere in Deutsch, aber auch in Mathematik. Im Basiskontingent ist der personelle Aufwand für den Pflichtunterricht sowie für enthalten. o Teilungen o katholischen Religionsunterricht o IT-Kustodiat o Schulbibliothek o Führung von schulautonomen Schwerpunkten o unverbindliche Übungen, Freigegenstände o Förderunterricht 8
9 Schulbibliothek an Neuen Mittelschulen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Schulbibliotheken sind durch ausgebildete Lehrer/innen im Teil 1 der Jahresnorm im Ausmaß von 1 Wochenstunde im Rahmen des Basiskontingentes zu bedecken, 1 bis 2 weitere Wochenstunden können aus dem Schulkontingent bedeckt werden. Weitere Stunden für Administration sind im Teil 3 der Jahresnorm zu verankern Zuschläge o Interkulturelles Lernen/ Sprachfördermaßnahmen o Für alle außerordentlichen Schüler/innen sind Sprachfördermaßnahmen vorzusehen (in Form von Sprachförderkursen oder integrativ). Die für die Sprachförderung erforderlichen Ressourcen werden aus dem regionalen Kontingent (BSI/n) bedeckt. o Leseförderung o An allen Standorten sind verbindliche Maßnahmen zur Förderung der Lese-/Deutschkompetenz (z.b. Intensiv-Kurse) vorzusehen. Diese Ressourcen sind mit der/dem regionalen BSI/n zu vereinbaren (Contracting). o Insbesondere sind die zusätzlichen 6 WH der NMS zu nutzen. o (Gruppenteilung/Kleingruppenunterricht wenn räumlich möglich!) o Ganztagsschule - öffentlich o Für je 19 Schüler/innen 5 Lernstunden + 4,5 GT-Stunden o Offene Schule - öffentlich o Für je 19 Schüler/innen 5 Lernstunden + 2,5 GT-Stunden o An Offenen Schulen ist der tatsächliche Bedarf (Mittelwert der Frequenz von Montag bis Freitag) zuschlagsrelevant. o Offene Schule, Tagesheimschule privat o Für je 19 Schüler/innen 5 Stunden Lernzeit (zweckgebundener Zuschlag) o Neue Sport und Musikmittelschule o Je Sportklasse wird ein Zuschlag von 7 Stunden und je Musikklasse von 8 Stunden gewährt. Schulentwicklung Zahlreiche Vorhaben, wie beispielsweise sqa (Schulqualität Allgemeinbildung) erfordern die Verankerung von Zeitressourcen im Teil 3 der Jahresnorm. Dies möge bereits in der Planungsphase vor Beginn des Schuljahres Berücksichtigung finden. 9
10 3.3 REGIONALE KONTINGENTE Zweckgebundene Ressourcen: o Stunden für Beratungslehrer/innen und Psychagog/innen von LSI HR Mag. Dr. Corazza und BSI RR Felsleitner o Einsatz von mindestens 1 Lehrer/1 Lehrerin für Soziales Lernen Verteilung BSI RR Felsleitner in Abstimmung mit der Abteilungsleitung Regionale Ressourcen sind für folgende Einsatzbereiche vorgesehen: o Leseförderung o regionaler Ausgleich (inkl. Autonomieschwerpunkte und Schwerpunkt- Schulen) o diverse Schwerpunkte (die Zuschlagsregelungen der Vorjahre dienen als Orientierung) o zusätzliche unverbindliche Übungen, Freigegenstände o Unterstützung von innovativen Akzenten o Fördern von Kindern mit besonderen Begabungen 3.4 ZENTRALE KONTINGENTE Diese Ressourcen werden vom SSRfW verwaltet. Der Einsatz wird in Absprache mit der Schulaufsicht entschieden. o Langzeitkrankenstände, Schutzfrist pragmatischer Lehrer/innen (68 VBÄ) o Betreuung von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten o Arbeiten von Beratungslehrer/innen/Psychagog/innen o Beratung und Unterstützung der Schulen durch Beratungslehrer/innen / Psychagog/innen Zuweisung BSI RR Richard Felsleitner o fremdsprachliche Initiativen (Bilinguale Schulen, native speaker teachers,...); Verteilung durch FI Tschaikner. o für muttersprachlichen Unterricht: Einteilung durch BSI Mag. Pinterits o Integrationslehrer/innen in I-Klassen (Zuweisung LSI HR Mag. Dr. Corazza IB) o Beratungslehrer/innen / Psychagog/innen (Zuweisung RR BSI Felsleitner 18.IB) o Supplieraufwand für alle Lehrer/innengruppen o Ausgleich für Langzeitkrankenstände nach Maßgabe der Möglichkeiten im Sinne einer fairen Verteilung der Belastungen (Abt. PM) o Aufwand für Personalvertretung und andere zentral genehmigte Unterschreitungen der Jahresnorm o Karenzierungen, Freijahr o Aufwand für Besuchschullehrer/innen o Mitverwendungen an PH 10
11 o Religionsunterricht, ausgenommen römisch-katholischer Religionsunterricht: Die erforderlichen Stunden (in Abstimmung mit BSI RR Gusterer, MSc) sind im Zuge der vorläufigen Planung über Meldung durch den/die Direktor/in vom/von der BSI/n anzufordern. Die maximal 27 VBÄ für Sprachförderkurse stehen unter der Fachaufsicht von BSI Mag. Pinterits.. 11
12 PTS 4. Polytechnische Schule 4.1 KLASSENBILDUNG Da die Klassenbildung ein entscheidender Faktor für die Planstellenbewirtschaftung ist, muss der Durchschnitt der Klassen für den September 2013 mindestens 23 Schüler/innen betragen. Für den Bezirksdurchschnitt zählen nur die tatsächlich vorhandenen Schüler/innen + die Schüler/innen, die einen SPF haben (Doppelzählung). 4.2 SCHULKONTINGENT (STUNDENKONTINGENT FÜR DEN STANDORT) Basiskontingent 45 Stunden je PTS-Klasse + 22 Stunden (20 Direktor/in+ 2 IT) je Standort. Bei einer am Schulstandort räumlich ausgewiesenen Schulbibliothek und einem ausgebildeten Schulbibliothekar/einer ausgebildeten Schulbibliothekarin wird das Basiskontingent um 1 Bibliotheksstunde erhöht. Im Basiskontingent ist der personelle Aufwand für den Pflichtunterricht sowie für enthalten. o o o o o o o o Teilungen, Unterricht in den Fachbereichen katholischen Religionsunterricht, IT-Kustodiat Schulbibliothek Führung von schulautonomen Schwerpunkten, unverbindliche Übungen, Freigegenstände Förderunterricht Schulbibliothek an der PTS Tätigkeiten im Zusammenhang mit Schulbibliotheken werden durch ausgebildete Lehrer/innen im Teil 1 der Jahresnorm im Ausmaß von 1 Wochenstunde im Rahmen des Basiskontingentes bedeckt, 1 bis 2 weitere Wochenstunden können aus dem Schulkontingent bedeckt werden. Weitere Stunden für Administration sind im Teil 3 der Jahresnorm zu verankern. 12
13 4.2.2 Zuschläge o Interkulturelles Lernen o Für alle außerordentlichen Schüler/innen sind Sprachfördermaßnahmen vorzusehen (in Form von Sprachförderkursen oder integrativ). o Die für die Sprachförderung erforderlichen Ressourcen werden aus dem PTS-Kontingent (BSI/n) bedeckt. o Leseförderung An allen Standorten sind verbindliche Maßnahmen zur Förderung der Lese-/Deutschkompetenz vorzusehen. Diese Ressourcen sind mit der/dem BSI/n für PTS zu vereinbaren (Contracting). o FMS-Klasse Pro FMS-Klasse bekommt der Schulstandort einen Zuschlag von 7 Stunden sowie 0,5 Stunden für den erhöhten Administrationsaufwand. o Kooperationsklasse Je KOOP-Klasse bekommt der Schulstandort einen Zuschlag von 3 Stunden. o Expositur Wenn ein Schulstandort eine Expositur mit über 5 Klassen in einem weiter entfernten Schulgebäude situiert hat, so wird für die notwendig einzurichtende Expositurleitung ein Zuschlag von 3 Stunden gewährt. Wenn diese Expositur auch einen eigenen EDV-Raum hat, so wird für die Betreuung dieses EDV-Raumes ein Zuschlag von 1 Stunde zuerkannt. Schulentwicklung Zahlreiche Vorhaben, wie beispielsweise sqa (Schulqualität Allgemeinbildung) erfordern die Verankerung von Zeitressourcen im Teil 3 der Jahresnorm. Dies möge bereits in der Planungsphase vor Beginn des Schuljahres Berücksichtigung finden. 4.3 REGIONALES PTS- KONTINGENT Ressourcen: o Sprachförderkurse: prozentueller Anteil an maximal 2 VBÄ o Lese-/Deutschkompetenzförderung prozentueller Anteil an maximal 5 VBÄ o Stunden für Beratungslehrer/innen und Psychagog/innen von LSI HR Mag. Dr. Corazza und RR BSI Felsleitner. 13
14 4.4 ZENTRALE KONTINGENTE Diese Ressourcen werden vom SSRfW verwaltet. Der Einsatz wird in Absprache mit der Schulaufsicht entschieden. o fremdsprachliche Initiativen (Bilinguale Schulen, native speaker teachers,...); Verteilung durch FI Tschaikner MA o Integrationslehrer/innen in I-Klassen (Zuweisung LSI HR Mag. Dr. Corazza IB) o Beratungslehrer/innen / Psychagog/innen (Zuweisung RR BSI Felsleitner 18. IB) o Supplieraufwand für alle Lehrer/innengruppen o Ausgleich für Langzeitkrankenstände nach Maßgabe der Möglichkeiten im Sinne einer fairen Verteilung der Belastungen o Aufwand für Personalvertretung und andere zentral genehmigte Unterschreitungen der Jahresnorm o LehrerInnen für Soziales Lernen o Karenzierungen, Freijahr o Aufwand für Besuchschullehrer/innen o Mitverwendungen an PH o Religionsunterricht, ausgenommen römisch-katholischer Religionsunterricht: Die erforderlichen Stunden (in Abstimmung mit BSI RR Gusterer MSc) sind im Zuge der vorläufigen Planung über Meldung durch den/die Direktor/in vom/von der BSI/n anzufordern. 14
15 SO 5. Sonderpädagogik 5.1 KLASSENBILDUNG UND KONTINGENTE 17. IB Da die Klassenbildung ein entscheidender Faktor für die gerechte Verteilung von Planstellen ist, muss der Klassenschülermittelwert der Klassen mit Stichtag 1.Oktober eines Schuljahres mindestens 80% der jeweils für die entsprechende Sonderschulart vorgesehene Schülerhöchstzahl betragen. Im Stammhaus der Sonderschule gibt es für jede Familienklasse 26 und jeden Aufbaulehrgang 35 Stunden. Berufsvorbereitungsjahr und Berufsvorbereitungslehrgang ist mit je 40 Stunden zu veranschlagen. Eine Schwerstbehindertenklasse bringt 32 Stunden, eine basale Förderklasse 25 Stunden. Weiters gibt es 1,5 Std IT-Kustodiat. Für ganz besondere Anliegen können noch einige Stunden für Religion und Berufsorientierung anfallen. Für Integrationsklassen steht jeweils ein Lehrer gemäß seiner Lehrverpflichtung zur Verfügung. In Klassen mit S-Kindern kann je nach Schulstufe eine bzw. 2 Stunden in der Mittelstufe bzw. PTS hinzugerechnet werden. All diese Werte entsprechen den langjährigen Vorgaben. Es gibt eine Supplierreserve, in der auch Langzeitkrankenstände geführt werden. 18. IB SPZ für "Integrative Betreuung" 8 SES Klassen VBÄ Förderklassen BeratungslehrerInnen, Psychagogische BetreuerInnen 160 SPZ für körper- und sinnesbehinderte Kinder Klassen für körper- und sinnesbehinderte Kinder (1 SEH, 1 SSH, 4 SKÖ) Integrationsklassen Ambulante LehrerInnen für körper- und sinnesbehinderte Kinder 35 "Heilstättenschule"(SHE) Spitalsklassen Basale Förderklasse 1 1 Mobile LehrerInnen (Hausunterricht und Re-Integration) SUMME
16 6. Abschließende Bemerkungen Mit diesen Festlegungen wird folgender Erlass außer Kraft gesetzt: ER I 502: Zl /033-kanz1/2006 Planungsvorgaben für das Schuljahr 2006/07 Mit den besten Grüßen Für die Amtsführende Präsidentin: LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel e.h. Abteilungsleiter 16
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