PLANUNGSVORGABEN für das SCHULJAHR 2007/08

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1 PLANUNGSVORGABEN für das SCHULJAHR 2007/08 ER I: 502 Zl /029-kanz1/2007 Wien, 18. Juni 2007 APS-Abteilung AL LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel

2 Wien, 18. Juni Einleitende Bemerkungen An alle Schulen der Abteilung APS Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Für das Schuljahr 2007/08 finden Sie in der Folge wie in den vergangenen Schuljahren die detaillierten Planungsvorgaben. Diese Planungsvorgaben gelten verbindlich im kommenden Schuljahr. Die Zweckwidmung einzelner Planstellenbereiche wird wie im Schuljahr 2006/07 mittels der September-Controlling-Meldung überprüft. Ich ersuche Sie, sich die nachstehend angeordneten Maßnahmen im Detail durchzulesen, bedanke mich für Ihre Kooperation und Ihr Engagement und wünsche Ihnen bei dieser Gelegenheit ein erfolgreiches Schuljahr 2007/08. Mit den besten Grüßen Für die Amtsführende Präsidentin: LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel e.h. Abteilungsleiter 2

3 VS 2. Volksschule 2.1 KLASSENBILDUNG Da die Klassenbildung ein entscheidender Faktor für die gerechte Verteilung von Planstellen ist, muss für den September 2007 der Bezirksdurchschnitt der ersten Klassen (Vorschulklassen sind hier NICHT zu berücksichtigen) mindestens 23,5 Schüler/innen und der zweiten bis vierten Klassen mindestens 25 Schüler/innen betragen. Für den Bezirksdurchschnitt zählen nur die tatsächlich vorhandenen Schüler/innen + die Schüler/innen, die einen SPF haben (Doppelzählung). Integrationsklassen: Eröffnung Kinder mit festgestelltem SPF. Anträge auf sonderpädagogischen Förderbedarf mit der Folge ASO-Lehrplan (zur Gänze oder in einzelnen Unterrichtsgegenständen), die im ersten oder zweiten persönlichen Lernjahr eines Kindes gestellt werden, sind zentral von LSI Tuschel zu bearbeiten. 2.2 SCHULKONTINGENT (STUNDENKONTINGENT FÜR DEN STANDORT) Basiskontingent 26 Stunden je Klasse + 21 Stunden (20 Stunden Direktor/in + 1 Stunde IT) je Standort Im Basiskontingent für VS ist der personelle Aufwand für den Pflichtunterricht sowie für die Führung nur eines Schuleingangsmodells (Vorschulklasse, flexible Variante 2a, 2b) Teilungen (LÜ, E bei mind. 30 Schüler/innen, WE bei mind. 20) katholischen Religionsunterricht IT - Kustodiat allfällige unverbindliche Übungen enthalten Präventive Fördermaßnahmen (wie z.b. durch die Tätigkeit der Stützlehrer/innen, Beratungslehrer/innen bzw. Psychagog/innen) sind nicht in der Basiskontingentierung enthalten siehe Punkt 2.3: Regionale Kontingente. Freizeitleiter/innen GTVS, OVS Für Freizeitleiter/innen verringert sich die Unterrichtsverpflichtung (Teil 1 der Jahresnorm) um 1 Wochenstunde. Die Bedeckung erfolgt aus dem Schulkontingent bzw. aus dem regionalen Kontingent. 3

4 Schulbibliothek an Volksschulen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Schulbibliotheken können durch ausgebildete Lehrer/innen im Teil 1 der Jahresnorm im Ausmaß von 1 bis 2 Wochenstunden aus dem Schulkontingent bedeckt werden. Weitere Stunden für Administration sind im Teil 3 der Jahresnorm zu verankern Zuschläge Interkulturelles Lernen (IKL) Pro bilingualem Schüler/ bilingualer Schülerin wird ein Zuschlag von 0,169 Stunden gewährt. Für Standorte mit mehr als 50% bilingualen Schüler/innen gibt es einen Zuschlag von 0,4 Planstellen, im Fall von mehr als 66,66% bilingualen Schüler/innen ein Zuschlag von weiteren 0,2 Planstellen. Die für die Sprachförderung erforderlichen Ressourcen werden aus dem regionalen Kontingent (BSI/n) bedeckt. Ganztagsbetreuung: Grundsätzlich werden der Personal- und Stundenbedarf mittels Excel- Formular erhoben und an den Stadtschulrat für Wien gemeldet. Im Bereich der öffentlichen Volksschulen ergeht die Meldung zusätzlich an die Magistratsabteilung 56 und den Verein Wiener Kinder- und Jugendbetreuung. An Offenen Schulen ist der tatsächliche Bedarf (Mittelwert der Frequenz von Montag bis Freitag) als Berechnungsgrundlage zu sehen. Ganztagsschule öffentlich 5 Lernstunden je 19 Kinder 1,5 Betreuungsstunden für je 19 Kinder Darüber hinaus besteht, wie bereits im Zuge der Bedarfserhebung geregelt und mitgeteilt, die Einrechnungsmöglichkeit von Gemeinde Wien-Stunden und Euro-Stunden zur Abdeckung des Gesamtbedarfs. Offene Schule - öffentlich 5 Stunden Lernzeit je 19 Schüler/innen Darüber hinaus besteht, wie bereits im Zuge der Bedarfserhebung geregelt und mitgeteilt, die Einrechnungsmöglichkeit von Gemeinde Wien-Stunden zur Abdeckung des Gesamtbedarfs. Campus öffentlich 5 Stunden Lernzeit je 19 Schüler/innen 4

5 Offene Schule, Tagesheimschule - privat Für je 19 Schüler/innen 5 Stunden Lernzeit (zweckgebundener Zuschlag) Altersheterogene Systeme im Bereich der VS: Folgende Zuschläge bleiben weiterhin gültig: 0. Schst. 1. Schst. 2. Schst. 3. Schst. 4. Schst. VSKL FSE Var. 2a FSE Var. 2b im Kontingent im Kontingent im Kontingent im Kontingent FSE Var. 2c Mehrstufenklasse Zuschlag von 8 Std. pro 25 Schüler/innen 6,5 Stunden 6,5 Stunden Vollausbau 13 Stunden für 25 Schüler/innen Zuschlag von 8 Std. pro 25 Schüler/innen SV Modifizierte Grundschule Zuschlag von 8 Std. pro 25 Schüler/innen Zuschlag von 8 Std. pro 25 Schüler/innen SV NGS Stunden 4 Stunden Zuschlag von 8 Std. pro 25 Schüler/innen Die hier angeführten Zuschläge für altersheterogene Systeme werden zentral vergeben! 2.3 REGIONALE KONTINGENTE Ressourcen: 0,033 Std. pro Schüler/in Vergabe durch BSI/n Sprachförderkurse: prozentueller Anteil an den maximal 111 VBÄ Stunden für Stützlehrer/innen, Beratungslehrer/innen und Psychagog/innen von LSI Tuschel und RR BSI Felsleitner Diese Ressourcen sind für folgende Einsatzbereiche vorgesehen: regionaler Ausgleich Sprachförderkurse Langzeitkrankenstände, Schutzfrist pragmatischer Lehrer/innen diverse Schwerpunkte zusätzliche unverbindliche Übungen Unterstützung von innovativen Akzenten Betreuung bilingualer Schüler/innen Betreuung von Kindern mit SPF (Einzelintegrationen) Betreuung von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten präventives Fördern Krisenintervention 5

6 Arbeiten von Stützlehrer/innen und Beratungslehrer/innen / Psychagog/innen (zeitlich begrenzt nach Förderplan) Fördern von Kindern mit besonderen Begabungen Beratung und Weiterentwicklung der Schulen durch Stützlehrer/innen und Beratungslehrer/innen / Psychagog/innen 2.4 ZENTRALE KONTINGENTE Diese Ressourcen werden vom SSRfW verwaltet. Der Einsatz wird in Absprache mit der Schulaufsicht entschieden. fremdsprachliche Initiativen (bilinguale Schulen, native speaker teachers,...); Verteilung durch HR FI Mag. Dr. Schimek für muttersprachlichen Unterricht: Einteilung durch BSI Mag. Pinterits Integrationslehrer/innen in I-Klassen (Zuweisung LSI Tuschel -17. IB) Beratungslehrer/innen / Psychagog/innen (Zuweisung RR BSI Felsleitner 18. IB) Gemeinde-Wien-Stunden für ganztägige Betreuung Supplieraufwand für alle Lehrergruppen Zentrale Projekte (Einrechnung in die Unterrichtsnorm) Aufwand für Personalvertretung Karenzierungen Aufwand für Besuchschullehrer/innen Mitverwendungen an PI/PA (zukünftig PH) Religionsunterricht, ausgenommen römisch katholischer Religionsunterricht: Die erforderlichen Stunden (in Abstimmung mit BSI Küenburg) sind im Zuge der vorläufigen Planung über Meldung durch den/die Direktor/in vom/von der BSI/n anzufordern. Schwimmlehrer/innen Die maximal 111 VBÄ für Sprachförderkurse stehen unter der Fachaufsicht von BSI Mag. Pinterits. Summarische Darstellung IKL-Ressourcen: Für Kinder mit Migrationshintergrund stehen somit Ressourcen aus folgenden Bereichen zur Verfügung: IKL-Zuschlag pro Schüler/in Standortzuschläge IKL für Schulstandorte mit mehr als 50% bzw. mehr als 66,66% (siehe Punkt 2.2.2) Qualitätskontingent (vormals BSI-Kontingent) Sprachfördermaßnahmen VS (max. 111 VBÄ für Wiener VS) muttersprachlicher Unterricht 6

7 HS 3. Hauptschule 3.1 KLASSENBILDUNG Da die Klassenbildung ein entscheidender Faktor für die gerechte Verteilung von Planstellen ist, muss für den September 2007 der Bezirksdurchschnitt der ersten Klassen mindestens 23,6 Schüler/innen und der zweiten bis vierten Klassen mindestens 26 Schüler/innen betragen. Für den Bezirksdurchschnitt zählen nur die tatsächlich vorhandenen Schüler/innen + die Schüler/innen, die einen SPF haben (Doppelzählung). Bei Abschlusslehrgängen zählen alle Schüler/innen als SPF. Klassenteilungen sowie das Bilden von Auffüllklassen erfolgen nur in Absprache mit der Abteilungsleitung. Integrationsklassen: Hauptschule: Kinder mit festgestelltem SPF Anträge auf sonderpädagogischen Förderbedarf mit der Folge ASO-Lehrplan (zur Gänze oder in einzelnen Unterrichtsgegenständen), die nach dem sechsten persönlichen Lernjahr eines Kindes gestellt werden, sind zentral von LSI Tuschel zu bearbeiten. 3.2 SCHULKONTINGENT (STUNDENKONTINGENT FÜR DEN STANDORT) Basiskontingent 40,5 Stunden je Klasse (inklusive KMS Zuschlag) + 22,5 Stunden (20 Direktor/in+ 1,5 IT+ 1 Bibliothek) je Standort Im Basiskontingent ist der personelle Aufwand für den Pflichtunterricht sowie für Teilungen, katholischen Religionsunterricht, IT-Kustodiat Schulbibliothek Führung von schulautonomen Schwerpunkten, unverbindliche Übungen, Freigegenstände Förderunterricht enthalten. Freizeitleiter/innen GTHS, OHS Für Freizeitleiter/innen verringert sich die Unterrichtsverpflichtung (Teil 1 der Jahresnorm) um 1 Wochenstunde. Die Bedeckung erfolgt aus dem Schulkontingent bzw. aus dem regionalen Kontingent. 7

8 Schulbibliothek an Hauptschulen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Schulbibliotheken werden durch ausgebildete Lehrer/innen im Teil 1 der Jahresnorm im Ausmaß von mindestens 2, höchstens 6 Wochenstunden (1 zentral im Rahmen des Zuschlages zum Basiskontingent, mindestens 1 weitere aus dem Schulkontingent) bedeckt. Weitere Stunden für Administration sind im Teil 3 der Jahresnorm zu verankern Zuschläge Interkulturelles Lernen (IKL) Pro bilingualem Schüler /bilingualer Schülerin wird ein Zuschlag von 0,13 Stunden gewährt. Für Standorte mit mehr als 50% bilingualen Schüler/innen gibt es einen Zuschlag von 0,4 Planstellen. Im Falle von mehr als 66,66 % bilingualen Schüler/innen ein Zuschlag von weiteren 0,2 Planstellen. Sonstige Zuschläge sind aus dem regionalen Kontingent zu vereinbaren. Die für die Sprachförderung erforderlichen Ressourcen werden aus dem regionalen Kontingent (BSI/n) bedeckt. Ganztagsbetreuung: Grundsätzlich werden der Personal- und Stundenbedarf mittels Excel- Formular erhoben und an den Stadtschulrat für Wien gemeldet. An Offenen Schulen ist der tatsächliche Bedarf (Mittelwert der Frequenz von Montag bis Freitag) als Berechnungsgrundlage zu sehen. Ganztagsschule - öffentlich Für je 19 Schüler/innen 5 Lernstunden + 4,5 Betreuungsstunden Offene Schule - öffentlich Für je 19 Schüler/innen 5 Lernstunden + 2,5 Betreuungsstunden Offene Schule, Tagesheimschule privat Für je 19 Schüler/innen 5 Stunden Lernzeit (zweckgebundener Zuschlag) Sport und Musikhauptschule Je Sportklasse wird ein Zuschlag von 6 Stunden und je Musikklasse von 7 Stunden gewährt. Das Unterrichtsausmaß für Pflichtgegenstände wird mit 127 Stunden (1. bis 4. Klasse) festgelegt. 8

9 3.3 REGIONALE KONTINGENTE Ressourcen: 0,023 Std. pro Schüler/in - Vergabe durch BSI/n Sprachförderkurse: prozentueller Anteil an den maximal 30 VBÄ Stunden für Beratungslehrer/innen und Psychagog/innen von RR BSI Felsleitner Diese Ressourcen sind für folgende Einsatzbereiche vorgesehen: regionaler Ausgleich (inkl. Autonomieschwerpunkte und Schwerpunkt- Schulen) Langzeitkrankenstände, Schutzfrist pragmatischer Lehrer/innen diverse Schwerpunkte (die Zuschlagsregelungen der Vorjahre dienen als Orientierung) zusätzliche unverbindliche Übungen, Freigegenstände Unterstützung von innovativen Akzenten Betreuung bilingualer Schüler/innen Betreuung von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten präventives Fördern Krisenintervention Arbeiten von Beratungslehrer/innen/Psychagog/innen (zeitlich begrenzt nach Förderplan) Fördern von Kindern mit besonderen Begabungen Beratung und Weiterentwicklung der Schulen durch Beratungslehrer/innen / Psychagog/innen 3.4 ZENTRALE KONTINGENTE Diese Ressourcen werden vom SSRfW verwaltet. Der Einsatz wird in Absprache mit der Schulaufsicht entschieden. fremdsprachliche Initiativen (Bilinguale Schulen, native speaker teachers,...); Verteilung durch HR FI Mag. Dr. Schimek für muttersprachlichen Unterricht: Einteilung durch BSI Mag. Pinterits Integrationslehrer/innen in I-Klassen (Zuweisung LSI Tuschel -17. IB) Beratungslehrer/innen / Psychagog/innen (Zuweisung RR BSI Felsleitner 18. IB) Supplieraufwand für alle Lehrergruppen zentrale Projekte (Einrechnung in die Unterrichtsnorm) Aufwand für Personalvertretung Karenzierungen Aufwand für Besuchschullehrer/innen 9

10 Mitverwendungen an PI/ PA (zukünftig PH) Religionsunterricht, ausgenommen römisch katholischer Religionsunterricht: Die erforderlichen Stunden (in Abstimmung mit BSI Küenburg) sind im Zuge der vorläufigen Planung über Meldung durch den/die Direktor/in vom/von der BSI/n anzufordern. Die maximal 30 VBÄ für Sprachförderkurse stehen unter der Fachaufsicht von BSI Mag. Pinterits. Summarische Darstellung IKL-Ressourcen: Für Kinder mit Migrationshintergrund stehen somit Ressourcen aus folgenden Bereichen zur Verfügung: IKL-Zuschlag pro Schüler/in Standortzuschläge IKL für Schulstandorte mit mehr als 50% bzw. mehr als 66,66% (siehe Punkt 3.2.2) Qualitätskontingent (vormals BSI-Kontingent) Sprachfördermaßnahmen HS/KMS (max. 30 VBÄ für Wiener HS/KMS) muttersprachlicher Unterricht 10

11 PTS 4. Polytechnische Schule 4.1 KLASSENBILDUNG Da die Klassenbildung ein entscheidender Faktor für die Planstellenbewirtschaftung ist, muss der Durchschnitt der Klassen für den September 2007 mindestens 24 Schüler/innen betragen. Integrationsklassen Kinder mit festgestelltem SPF 4.2 KONTINGENT Für die Polytechnische Schule wird ein Pauschalkontingent festgelegt. Die damit verbunden Ressourcenverteilung/Kontingentierung der Schulstandorte erfolgt durch BSI Walter Maitz. 11

12 SO 5. Sonderpädagogik 5.1 KLASSENBILDUNG Da die Klassenbildung ein entscheidender Faktor für die gerechte Verteilung von Planstellen ist, muss der Klassenschülermittelwert der Klassen mit Stichtag 1. Oktober eines Schuljahres mindestens 80% der jeweils für die entsprechende Sonderschulart vorgesehene Schülerhöchstzahl betragen. 5.2 KONTINGENT Für den sonderpädagogischen Bereich werden Pauschalkontingente festgelegt. Diese Ressourcen werden hinsichtlich der Kontingente der Schulstandorte von LSI Tuschel (17. IB) und BSI RR Felsleitner (18. IB) verwaltet. 6. Abschließende Bemerkungen Mit diesen Festlegungen wird folgender Erlass außer Kraft gesetzt: ER I 502: /033-kanz1/2006 Planungsvorgaben für das Schuljahr 2006/07 Sollten in den nächsten Wochen bezüglich der Stellenplanrichtlinien für 2007/08 noch Änderungen eintreten, wird der SSRfW bei der Zuteilung der Planstellen entsprechend nachjustieren. 12

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