Geld- und Währungspolitik: Euro und EZB

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1 Geld- und Währungspolitik: Euro und EZB Prof. Dr. Paul J.J. Welfens Dr. Martin Keim Lehrstuhl für Makroökonomische Theorie und Politik Bergische Universität Wuppertal Wintersemester 2009 / 2010 Folienset 8

2 Die EU-Osterweiterung und die Kopenhagener Kriterien Die EU richtete nach dem Fall der Mauer das PHARE -Programm ein, um durch finanzielle Unterstützung den jungen Demokratien dabei zu helfen, ihre Wirtschaft wieder aufzubauen und politische Reformen durchzuführen. Der Europäische Rat erklärte am 22. Juni 1993 in Kopenhagen zum ersten Mal, dass die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die dies wünschen, Mitglieder der Europäischen Union werden können. Gleichzeitig legte der Europäische Rat die drei wichtigsten Kriterien für einen Beitritt dieser Länder zur EU fest. Erstens ein politisches Kriterium: Die Bewerberländer müssen über stabile Institutionen als Garantie für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte sowie den Schutz von Minderheiten verfügen. Zweitens ein wirtschaftliches Kriterium: Die Bewerberländer müssen über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen und in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck un den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Drittens das Kriterium, die Verpflichtungen, die sich aus der EU-Mitgliedschaft ergeben, wahrzunehmen, wozu auch die Beachtung der Ziele der politischen und der Wirtschaftsund Währungsunion gehören. Dies bedeutet, dass die Beitrittsländer das gesamte als Acquis communautaire bekannte EU-Recht übernehmen. Die Kommission sprach Empfehlungen aus, und das Parlament gab seine Stellungnahmen ab. Auf dieser Grundlage gaben der Europäische Rat von Luxemburg (Dezember 1997) und Helsinki (Dezember 1999) grünes Licht für die Verhandlungen mit zehn mittel- und osteuropäischen Ländern sowie Zypern und Malta. 2

3 Eine (heterogene) EU Januar (westliche) etablierte EU/Euro-Länder 2 MOEL-Euroländer (Slowenien, Slowakei) plus Malta, Zypern 3 Nicht-EWWU-Mitglieder 8 neue Emerging Markets Mehrere (potenzielle) Beitrittskandidaten Europäische Drittländer Globale Drittländer 3

4 Zentralverwaltungswirtschaften und Marktwirtschaften Kriterien Planung der wirtschaftlichen Planung Zentrale Verwaltungswirtschaft Zentrale Planung durch die öffentliche Gewalt Marktwirtschaft Dezentrale Planung durch den Marktmechanismus Eigentumsform Kollektivbesitz Privateigentum Unternehmensziele (im Sinne der Produktionsplanung) Erfüllung des Produktionsplans Rentabilität, Unternehmensgewinne Preisfestsetzung durch den Staat Marktmechanismus Lohnfestsetzung durch den Staat Autonome Verhandlung zwischen Arbeitgebern und -nehmern Gewerkschaften Unterstützung der Erfüllung der Zielsetzung der Partei und des Staates Quelle: in Anlehnung an Berlange et al. (1992) Lohnverhandlungen, Verbesserung der Arbeitsbedingungen 4

5 Banken im Zentralverwaltungssystem Monolithische Zentralbank und eine Reihe von spezialisierten Banken (z.b. für den landwirtschaftlichen Sektor). Die Monobanken erfüllten lediglich ihre Aufgaben im Sinne der Verrechnungsfunktion: Dokumentation von Finanzströmen im Bankensystem; Kontrollfunktion: Überwachung des planwirtschaftlichen Systems und ggf. Durchführung von Sanktionen; Finanzierungsfunktion im engen Sinne für die Investitionstätigkeit von Unternehmen: Geld eher eine technische Komponente im Sinne der Erfüllung von Planvorgaben Die Banken unterlagen keinen marktwirtschaftlichen Risiken und Renditebemühungen, erst Recht keinem marktwirtschaftlichen Wettbewerb, sondern hatten lediglich administrativen Charakter. Entsprechendes Kreditverhalten der Banken Sparbanken: lediglich die Funktion der Geldaufbewahrung spezialisierte Außenhandelsbank 5

6 Reformnotwendigkeiten des Finanzsektors in den MOEL Privatisierung der staatlichen Unternehmen, was auch Einfluss auf den Finanzsektor hatte (z.b. Kreditvergabe), Freigabe staatlich fixierter Preise, Neuorganisation des gesamten Bankensektors (Zentralbanken und Geschäftsbanken), auch hinsichtlich marktwirtschaftlicher Unternehmensstrategien, (Wieder-)Einrichtung von Finanzmarktinstitutionen, wie Aktienmärkte und Bankenaufsicht, Ausgabe von staatlichen und Unternehmensanleihen zur Finanzierung langfristiger Projekte, Modernisierung des gesamten Rechtssystems, Neuorientierung der Produktion von Unternehmen bezüglich Produkt- und Prozessinnovationen, also Produktion im Kontext von marktwirtschaftlichem Wettbewerb, Außenwirtschaftliche Öffnung und Unternehmensrestrukturierungen im Sektor der handelsfähigen Güter, Forcierung internationaler und transparenter Zusammenarbeit. 6

7 Stand des Transformationsprozesses in den MOEL (2005) Quelle: EBRD (2006); RB = Reform des Bankensektors 7

8 BIP/Kopf-Verlauf in den MOEL, , indexbasiert Quelle: EBRD (2006), eigene Berechnungen 8

9 Anteil der Not leidenden Kredite an den Gesamtkrediten in % in den MOEL Quelle: EBRD (2001, 2006) 9

10 Kredite an den Privaten Sektor in % zum BIP in den MOEL Quelle: Schröder (2001), S. 92; EBRD (2006) 10

11 Ausländische Beteiligungen an Banken in den MOEL, 2005 Quelle: EBRD (2006) 11

12 Herfindahl-Index für die gesamten Bankvermögenswerte in den MOEL (Veränderung in %) Polen ,37 Bulgarien ,33 Ungarn ,86 Zypern ,58 Tschechien ,76 Slowakei ,66 Rumänien ,82 Malta ,39 Lettland ,10 Slowenien ,85 Litauen ,60 Estland ,80 Quelle: EZB (2007) 12

13 Offenheitsgrad der MOEL Source: ECB 13

14 Die zukünftige EWWU-Erweiterung Mitgliedschaft bedeutet: geringere Zinssätze Die neuen EU-Länder müssen ihre Wirtschaftpolitik an den ESZB-Wirtschaftsgrundsätzen ausrichten (Konvergenzkriterien, Geldpolitik) Wann können die Länder dem WKM II beitreten? Konvergenzkriterien (insbes. Wechselkursstabilität) über zwei Jahre erfüllt? Dann Verpflichtung der EWWU beizutreten (keine opting-out-möglichkeit) 14

15 Der WKM II (1) Mit der Einführung des Euro am 1. Januar 1999 ersetzte der Wechselkursmechanismus II (WKM II) das seit 1979 bestehende Europäische Währungssystem (und mit ihm dessen Wechselkursmechanismus WKM I). Der WKM II ist eine multilaterale Vereinbarung mit fixen, aber anpassbaren Wechselkursen, im Rahmen derer sich die nationalen Währungen der teilnehmenden Länder mit einer Standardschwankungsbreite von ±15 % um bilaterale Leitkurse gegenüber dem Euro bewegen. Zur Erfüllung des Wechselkurskriteriums, das zu den für die Einführung des Euro maßgeblichen Maastricht-Kriterien zählt, ist vor der Prüfung der wirtschaftlichen Konvergenz eine mindestens zweijährige Teilnahme am WKM II ohne starke Spannungen notwendig. Die wirtschaftliche Überlegung hinter diesem Erfordernis besteht darin, dass die WKM-II-Teilnahme Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums dabei unterstützt, eine stabilitätsorientierte Politik zu betreiben, und die Aussichten auf das Erreichen einer dauerhaften Konvergenz wirtschaftlicher Fundamentalfaktoren erhöht. Quelle: EZB-Jahresbericht

16 Das WKM II (2) Dies spiegelt die Überzeugung wider, dass die wirtschaftlichen Gegebenheiten und politischen Maßnahmen in den teilnehmenden Mitgliedstaaten mit den festgelegten Leitkursen vereinbar sein sollten. Das übergeordnete Ziel dabei ist, in den neuen EU-Mitgliedstaaten die gesamtwirtschaftliche Stabilität zu fördern und dadurch den bestmöglichen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und realer Konvergenz zu leisten. Außerdem fördern eine solide Wirtschaftspolitik und stabile Wechselkurse das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts. Dem EZB-Rat zufolge ist der WKM II samt der damit auferlegten Währungspolitik darauf ausgerichtet, Mitgliedstaaten außerhalb des Eurogebiets in ihren Bemühungen, den Euro einzuführen, zu unterstützen und gleichzeitig die komplexe Beziehung zwischen wirtschaftlichen Fundamentalfaktoren und Wechselkursstabilität zu regeln. Quelle: EZB-Jahresbericht

17 Das WKM II (3) Der WKM II sieht eine Reihe währungspolitischer Maßnahmen vor, die im Falle von negativen Marktentwicklungen kombiniert werden können: Zinsmaßnahmen, Wechselkursflexibilität innerhalb der Schwankungsbandbreite, Interventionen sowie die Möglichkeit von Leitkursanpassungen. Entscheidungen, die den Leitkurs oder die Standardschwankungsbreite betreffen, werden von den Ministern der einzelnen Euro-Länder, der EZB sowie den Ministern und Zentralbankpräsidenten der am WKM II teilnehmenden EU- Mitgliedstaaten in gegenseitigem Einvernehmen getroffen. Der Erweiterte Rat der EZB verfolgt die Umsetzung des WKM II und dient als Forum für die geld- und wechselkurspolitische Zusammenarbeit. Ferner obliegt ihm die ständige sorgfältige Überwachung der Tragfähigkeit der bilateralen Wechselkursbeziehungen zwischen den einzelnen am WKM II teilnehmenden Währungen und dem Euro. Quelle: EZB-Jahresbericht

18 Politikzuteilung: Europäische Zentralbank (EZB) und Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) EZB [allgemein] Erteilt ECOFIN Ratschläge bezüglich des Wechselkurssystems und hinsichtlich von Paritätsanpassungen ECOFIN [allgemein] Beschließt einstimmig bei den Wechselkursmechanismus betreffenden Angelegenheiten (Nach Empfehlungen der EZB und der Kommission) Paritätsanpassungen werden mit qualifizierter Mehrheit beschlossen (nach EZB, ECOM Empfehlung): Allgemeine Orientierung für die Wechselkurspolitik in der Abwesenheit formaler Wechselkursmechanismen; das Ziel der Preisstabilisierung sollte dabei keinen Schaden nehmen. EZB [EWS] Hat ein Vorschlagsrecht bezüglich der Paritätsänderungen; kann Interventionen aussetzen. Wird ersucht, sich mit ECOFIN und den nationalen Zentralbanken der Nicht- Euroländer bezüglich der Paritäten zu einigen. ECOFIN [EWS] Minister der Euro- und der anderen EU- Länder einigen sich auf Paritäten im EWSII; Minister der nicht EU- oder Euro- Länder haben kein Stimmrecht. 18

19 Ablauf der EWWU-Erweiterung Beitritt zum EWS II : Estland, Litauen, Slowenien, (Dänemark) : Lettland, Malta und Zypern Erweiterungsstrategie: länder- oder gruppenweise? Müssen die Länder wirklich alle Kriterien erfüllen? 1998: nicht alle Länder erfüllten damals die Kriterien SWP-Nichtbeachtung: keine Vorbildfunktion der großen Länder MOEL-Probleme: steigende Staatsverschuldung; hohe Wechselkursvolatilitäten; hohe Leistungsbilanzdefizite 19

20 1. Osterweiterung der Eurozone Am entschied der EU-Rat in der Zusammensetzung der Wirtschaftsminister (ECOFIN-Rat) aufgrund der im Mai 2006 von der EZB und der Europäischen Kommission vorgelegten Konvergenzberichte, Slowenien zum zum 13. Mitgliedsland der Eurozone aufzunehmen. Auf der anderen Seite wurde Litauen die Aufnahme in die Eurozone verweigert, weil die Inflationsrate im März 2006 mit einem Wert von 2,7% um 0,1% höher lag, als es der Referenzwert von 2,6% vorgab. Gleichzeitig wurde angemerkt, dass ein mittelfristiges, dauerhaftes Absinken der Inflationsrate auf ein Niveau innerhalb des Toleranzbereiches nicht zu erwarten wäre (Europäische Kommission, 2006a). Genauer formulierte es EU-Kommissar Almunía: Längerfristig stellen die lebhafte Inlandsnachfrage, gestiegene Energiepreise und Erhöhungen der indirekten Steuern Inflationsrisiken dar. Ob mittelfristig ein niedriges Inflationsniveau erreicht und gewahrt werden kann, wird auch davon abhängen, ob weiterhin eine angemessene Fiskalpolitik betrieben wird und ob der Lohnanstieg sich weiterhin an der Produktivitätsentwicklung orientiert. (Europäische Kommission, 2006c, S. 1) 20

21 Beitrittstermine zur Eurozone der MOEL Quelle: EBRD Transition Report (2006) Number of Maastricht criteria met (as of Septmber 2006) Status of Exchange Rate Mechanism II membership (as of September 2006) Euro aoption plans (as of September 2005) Euro adoption plans (as of September 2006) Current plans compared with September 2005 Czech Republic 4 No date planned 2010 No date Delayed Estonia 3 Joined on 28 June 1 January Janary 2008 Delayed 2004 Hungary 1 No date planned 2010 No date Delayed Latvia 3 Joined on 2 May 1 January 2008 No date Delayed 2005 Lithuania 3 Joined on 28 June January 2007 No date Delayed Poland 4 No date planned 2009 No date Delayed Slovak Republic 3 Joined on 28 1 January Janary 2009 Unchanged November 2005 Slovenia 4 Joined on 28 June January Janary 2007 Unchanged 21

22 Reales BIP-Wachstum in %, schechische Rep. 4,2 6,1 6,1 stland 8,1 10,5 11,4 ypern 3,9 3,8 3,8 itauen 7,3 7,6 7,5 ettland 8,6 10,2 11,9 ngarn 4,9 4,2 3,9 alta 0,0 2,2 2,9 olen 5,3 3,5 5,8 lowakei 5,4 6,0 8,3 Quelle: EUROPÄISCHE ZENTRALBANK (2007a; 2007b) 22

23 BIP pro Kopf in KKP, , in % zum BIP schechische Rep. 63,7 66,2 69,4 stland 46,9 49,8 56,5 ypern 93,8 90,8 92,1 ettland 38,1 40,2 44,4 ngarn 56,1 57,2 57,8 alta 68,8 65,9 65,4 olen 43,8 45,7 46,8 lowakei 48,4 49,7 51,7 Eurozone = 100 Quelle: EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, 2007a und 2007b 23

24 HVPI-Inflation in den MOEL, , in % schechische Rep. 2,6 1,6 2,2 stland 3,0 4,1 4,3 ypern 1,9 2,0 2,3 ettland 6,2 6,9 6,7 itauen 1,2 2,7 3,8 ngarn 6,8 3,5 3,5 alta 2,7 2,5 3,1 olen 3,6 2,2 1,2 lowakei 7,5 2,8 4,3 Referenzwert (Nov Okt. 2006): 2,8% Quelle: EUROPÄISCHE ZENTRALBANK (2007a; 2007b) Balassa-Samuelson-Effekt!!! 24

25 Finanzierungssaldo, , in % zum BIP schechische Rep. -2,9-3,6-3,5 stland 2,3 2,3 2,5 ypern -4,1-2,3-1,9 ettland -0,9 0,1-1,0 itauen -1,5-0,5-1,2 ngarn -6,5-7,8-10,1 alta -5,0-3,2-2,9 olen -3,9-2,5-2,2 lowakei -3,0-3,1-3,4 Referenzwert: -3,0% Quelle: EUROPÄISCHE ZENTRALBANK (2007a; 2007b) 25

26 Staatsverschuldung, , in % zum BIP schechische Rep. 30,7 30,4 30,9 stland 5,2 4,5 4,0 ypern 70,3 69,2 64,8 ettland 14,5 12,1 11,1 itauen 19,4 18,7 18,4 ngarn 59,4 61,7 67,6 alta 74,9 74,2 69,6 olen 41,8 42,0 42,4 lowakei 41,6 34,5 33,0 Referenzwert: 60% Quelle: EUROPÄISCHE ZENTRALBANK (2007a; 2007b) 26

27 Langfristige Zinssätze, , in % schechische Rep. 4,8 3,5 3,8 ypern 5,8 5,2 4,1 ettland 4,9 3,9 3,9 ngarn 8,2 6,6 7,1 alta 4,7 4,6 4,3 olen 6,9 5,2 5,2 lowakei 5,0 3,5 4,3 Referenzwert (Nov Okt. 2006): 6,2% Quelle: EUROPÄISCHE ZENTRALBANK (2007a; 2007b) 27

28 Reale effektive Wechselkurse, schechische Rep. 0,4 1,0 6,4 stland 4,0 1,4-0,1 ypern 3,7 2,0 0,8 ettland -6,5-2,8-5,1 ngarn 0,1 2,3 0,9 alta 3,5 2,5-0,8 olen -9,1-1,5 11,8 lowakei 6,7 4,7 2,4 Quelle: EUROPÄISCHE ZENTRALBANK (2007a; 2007b) 28

29 Die Situation in den MOEL (1) Bankensektor teilweise (noch) nicht wettbewerbsfähig; Konsolidierungsprozess noch nicht abgeschlossen Volatile Aktienmärkte; Unterkapitalisierung funktionierender Venture Capital Markt? Gesetzliche Schwierigkeiten, acquis communautaire in BG, RO Hoher staatlicher Anteil an Unternehmen und Banken Verbesserte Kreditwürdigkeit (sovereign bonds) Gutes Investitionsklima (z.b. niedrige Steuern)? Instabile politische Landschaft Hohe Energieabhängigkeit Hohe Leistungsbilanzdefizite; übermäßige Währungsabwertungen 29

30 Die Situation in den MOEL (2) AC-8: Finanzmarktintegration institutionell abgeschlossen; Konvergenzprozess zu den EU-15 noch lange nicht Kleinere Länder fortschrittlicher (geschichtliche Faktoren; geographische Einflüsse; Offenheitsgrad der Wirtschaft und Finanzsektoren) 30

31 2. Osterweiterung der Eurozone Am erließ der ECOFIN-Rat den Beschluss, Malta und Zypern mit Wirkung zum in die Eurozone aufzunehmen, obwohl im Falle Zyperns die Staatsverschuldung zwischen 2001 und 2006 zwischen 60,7% und teilweise sogar 70,2% lag. Erst für 2007 wurde die wichtige Hürde von 60% nicht mehr übersprungen. Auch die Finanzierungssalden Zyperns sind über Jahre hinweg negativ gewesen, bis 2004 hin sogar über -4,0%. Erst für 2007 konnte ein positiver Saldo festgestellt werden (EZB 2008, S. 142). Im Falle Maltas konnte die Staatsschuld zwar von 2004 ab gesenkt werden (damals 72,7%), lag in 2007 jedoch immer noch bei 62,9%. Zwischen 1998 und 2007 wiesen die Finanzierungssalden Maltas stets einen negativen Betrag auf, bis 2005 stets außerhalb der -3,0%-Hürde (EZB 2008, S. 143). Auch wenn in Malta und Zypern ein höherer wirtschaftlicher Wohlstand als in den MOEL vorliegt und man beide Länder auffordert, weiter an den Konsolidierungs- und Konvergenzbemühungen der anderen Indikatoren festzuhalten, ist trotzdem abschließend festzustellen, dass im Falle Maltas im Gegensatz zum abgelehnten Beitritt Litauens mit zweierlei Maß gemessen wurde. 31

32 Makroökonomische Daten Sloweniens Quelle: Europäischen Kommission (2008): Economic Forecast, Spring

33 Makroökonomische Daten Maltas Quelle: Europäischen Kommission (2008): Economic Forecast, Spring

34 Makroökonomische Daten Zyperns Quelle: Europäischen Kommission (2008): Economic Forecast, Spring

35 Makroökonomische Daten der Slowakei Quelle: Europäischen Kommission (2008): Economic Forecast, Spring

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