Maßnahmen- und Pflegekonzept Schwerpunkt Naturschutz Bulderner See Dülmen

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1 Maßnahmen- und Pflegekonzept Schwerpunkt Naturschutz Bulderner See Dülmen

2 Einführung Maßnahmen- und Pflegekonzept Bulderner See (Schwerpunkt Naturschutz) Anlass: Das vorliegende Maßnahmen- und Pflegekonzept wurde als separater Fachbeitrag im Kontext der Erstellung des Entwicklungs- und Gestaltungskonzept Bulderner See erarbeitet und beide dienen zusammen als Leitfaden für die Stadt Dülmen und alle Aktive am See. Die Maßnahmen sind mit den Akteuren des amtlichen und nicht amtlichen Naturschutz abgestimmt worden. Dieses Pflegekonzept soll auch zukünftig eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung unter den Beteiligten fördern und eine Aufgabenverteilung erleichtern. Grundlagen: Für den Bereich des Bulderner Sees gilt der Bebauungsplan Nr. 86/1 Erholungsgebiet Bulderner See. Die angrenzenden Flächen sind Teil des Landschaftsplans Buldern, der derzeit in einer Entwurfsfassung vorliegt (Stand Feb. 2016). Somit liegt das Gebiet außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans. Teilflächen liegen jedoch innerhalb der im Landschaftsplan festgesetzten Schutzgebiete. So grenzt im Südosten und Süden an den See das geplante Naturschutzgebiet Kleuterbach bei Buldern an. Im Westen, Norden und Nordosten ist das Erholungsgebiet vom geplanten Landschaftsschutzgebiet Parklandschaft um Buldern umgeben. Innerhalb der geplanten NSG-Fläche liegt eine Wiese (jetzige Obstwiese) mit mehreren kleinen Stillgewässern, die unter der Bezeichnung GB als gesetzlich geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG i.v.m. 62 LG in der Festsetzungskarte des Landschaftsplans dargestellt ist. Der Landschaftsplanentwurf verweist unter dem Aspekt der schutzwürdigen Böden auf die innerhalb des geplanten Landschaftsschutzgebietes flächig vertretenen Pseudogleyböden, die als Stauwasserböden eine Bodenfunktion für das Biotopentwicklungspotenzial (Extremstandorte) aufweisen und als sehr schutzwürdig (Stufe 2) eingestuft werden. Im Bereich des Bulderner Sees sind auch zu einem kleineren Teil Plaggeneschböden vorhanden, die aufgrund ihrer Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte als besonders schutzwürdig (Stufe 3) gelten. Die weiträumige Umgebung des Bulderner Sees ist als Ausschnitt der typischen Parklandschaft des Münsterlandes für das landesweite Biotopverbundsystem von besonderer Bedeutung (Parklandschaftsnetz). Hier sind insbesondere die Verbindungsflächen südlich von Buldern (VB-MS Parklandschaft bei Buldern) sowie die Grünland- Waldkomplexe nördlich von Buldern (VB-MS Grünland- Waldkomplexe zwischen Dülmen und Buldern) zu nennen. Eine der bedeutendsten Vernetzungsachsen im Raum Dülmen- Nottuln stellt das Gewässersystem des Kleuterbachs dar. Die Gewässerachsen von Karthäuser Mühlenbach und Hagenbach in Verbindung mit dem Bulderner See (VB-MS ) werden dabei als Kernfläche von herausragender Bedeutung eingestuft. Rund um den Bulderner See werden die schutzwürdigen Biotope innerhalb dieser Verbundfläche im Biotopkataster unter den Bezeichnungen BK , BK , BK , BK und BK geführt. 2

3 Aufgrund der hier beschriebenen Schutzwürdigkeit und besonderen Bedeutung der Landschaften sowie der dort lebenden Arten, werden die nachfolgenden Ziele und Maßnahmen für das Planungsgebiet Bulderner See vorgeschlagen. (Weitere Ausführungen zur ökologischen Bewertung des Planungsgebietes befinden sich im Entwicklungs- und Gestaltungskonzept Bulderner See.) Auszug Landschaftsplan Kreis Coesfeld Quelle: Kreis Coesfeld /landschaftsplanbuldern/index.html 3

4 Übersicht Naturbereiche und Maßnahmeflächen 4

5 Fläche Nr. Entwicklungsziel Schutzziel für bedeutsame Biotope Maßnahmen 1 geschützter Seebereich mit Uferstreifen Erhalt der ausgewiesenen Seefläche als ungestörter Lebensraum für Wasservögel. Entwicklung des abgezäunten Uferstreifens zu einem strukturreichen, standortgerechten Ufergehölz mit bodenständigen Gehölzarten. Über größere Strecken sollte ein dichtes Gebüsch am Ufer entstehen. Erhalt der Funktion des Ufergehölzstreifens als Deckung für die gebietsheimischen Wasservogelarten Haubentaucher, Blessralle und Stockente (Rote Liste 2010 NRW: jeweils nicht gefährdet). Verbesserung der Habitatfunktion für Wasservögel (ggf. auch für Durchzügler und Wintergäste, wie Reiherente und Gänsesäger, RL Deutschland: durch Anlage von ufernahen Schilfbeständen. Rückschnitt/ auf den Stock setzen der bodenständigen Gehölze (alle 8-10 Jahre, zwischen dem 1. Oktober und dem 29. Februar), dieses sollte abschnittsweise geschehen, maximal 20% der Fläche pro Jahr Entfernen nicht bodenständiger Gehölze wie Pappeln, Ersatz durch Erle, Esche, Hainbuche, Gewöhnlicher Schneeball Anlage eines Schilfbestandes durch Initialbepflanzung in geeigneten Flachwasserzonen am Nordufer und bauliche Sicherung seeseits gegen Wellenschlag, min. 3m Breite entlang des Ufers, eine Größe von 200qm wäre erstrebenswert, keine Pflegemaßnahmen, Ufer abflachen wenn möglich Ggf. Bekämpfung von gebietsfremden invasiven Arten, falls vorhanden (v.a. Riesen-Bärenklau, Stauden-Knöterich, Drüsiges Springkraut, Goldrute) 5

6 2 Karthäuser Mühlenbach mit Uferstreifen (zzgl. Teile des Hagenbachs) Gewässeroptimierung entsprechend dem Leitbild eines sandgeprägten Tieflandbaches (u.a. durch Profilaufweitung) Aufwertung der bestehenden Uferstrukturen durch Förderung standortgerechter, bodenständiger Gehölze und Hochstaudenfluren Förderung der eigendynamischen Entwicklung des Karthäuser Mühlenbachs (bei entsprechenden räumlichen Möglichkeiten) Förderung der Auendynamik (natürliche, regelmäßige Überflutung der Bachaue bei Hochwasser) Erhalt bachbegleitender, vorhandener Kopfweidenreihen als typisches Strukturelement der Münsterländer Parklandschaft Optimierung der Biotopfunktion des Karthäuser Mühlenbachs und seiner Bachaue für die fließgewässertypspezifischen Tier- und Pflanzenarten des sandgeprägten Tieflandbaches Stärkung der linearen Biotopverbundfunktion entlang des Gewässers Nebeneffekt: Steigerung der Attraktivität des Uferweges für Besucher! Weiden regelmäßig schneiden (auf den Kopf setzen) und Erlen entfernen (vorrangig im Bereich des großen Sees auf der Südseite des Baches) Im Bereich angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen: Anlage eines mindestens 5 m breiten Uferrandstreifens mit naturnahem Bewuchs (Hochstaudenflur, mögliche Charakterarten sind u.a. Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria), Blutweiderich (Lythrumsalicaria), Gewöhnlicher Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris) und Wasserdost (Eupatorium cannabinum), Große Brennnessel (Urtica dioica), Echtem Baldrian (Valeriana officinalis) (je nach Flächenverfügbarkeit, Eigentumsverhältnisse prüfen!) Schaffung eines Flachufers (ggf. mit Flutrinne in die Bachaue hinein) am südlichen Bachufer als Initialmaßnahme zur eigendynamischen Entwicklung des Karthäuser Mühlenbachs im Bereich der Streuobstwiese (Teil des NSG Kleuterbach bei Buldern) und zur Förderung der Auendynamik Ufergehölz im Bereich zwischen Bach und Streuobstwiese lückenhaft halten Bekämpfung von gebietsfremden invasiven Arten, falls vorhanden (v.a. Drüsiges Springkraut, im Bereich der Brücke bereits entdeckt) 6

7 Fläche Nr. Entwicklungsziel Schutzziel für bedeutsame Biotope Maßnahmen 3 Streuobstwiese südwestl. gr. See Der Bestand und die Entwicklung der Obstwiese wird im Biotopkataster nicht explizit aufgeführt, daher wird empfohlen die Funktion Obstwiese nicht weiter zu unterstützen, sondern: Entwicklung der staunassen Wiesenfläche mit bereits vorhandenen Stillgewässern zu einer Sumpfdotterblumenwiese im zeitweise überfluteten Auenbereich des Karthäuser Mühlenbachs Entwicklungsziel angrenzender Fläche 2 berücksichtigen: Flachufer schaffen, Bach aufweiten Erhalt und Entwicklung des vorhandenen Sumpfdotterblumenbestandes und sonstiger Feuchtwiesenvegetation Erhalt und Entwicklung der vorhandenen, angelegten Kleingewässer als Lebensraum für Amphibien und Libellen. Anbindung der Feuchtwiese an den Karthäuser Mühlenbach als Bestandteil der bei Hochwasser überfluteten Bachaue >> Förderung auentypischer Pflanzen und Tiere (z.b. Laufkäfer), die an dynamische Veränderung des Wasserhaushalts von Auengrünland angepasst sind. Rodung der kranken, verkümmerten Obstbäume ( kümmern wg. Staunässe, liefern kaum Ertrag, beschatten die Feuchtwiese), in Abstimmung mit Naturschützern genaue Anzahl der zu erhaltenen Bäume bestimmen Regelmäßige Mahd der Feuchtwiese (2 x im Jahr, Anfang Juni und ab Mitte August) und Abtransport des Mahdgutes. Brennnessel regelmäßig von Hand entfernen, ggf. Durchführung der Mahd in diesen Bereichen Regelmäßiger Rückschnitt von Ufergehölzen an den Kleingewässern, um zu starke Beschattung zu verhindern. Entfernung der Uferbefestigung, Profilaufweitung und Abflachen des südl. Ufers des Karthäuser Mühlenbachs in Höhe der Feuchtwiese, um eine hydrodynamische Verbindung zur Feuchtwiese in der Bachaue herzustellen, ggf. Erlen entfernen. Am Rand der Wiese entlang der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Fläche Vogelschutzhecke entwickeln: mit Schlehen, Weißdorn etc. (ggf. hohe Bäume wie Erlen entfernen) Schutzmaßnahmen gegen Betretung der Wiese und der Gewässerufer 7

8 Fläche Nr. Entwicklungsziel Schutzziel für bedeutsame Biotope Maßnahmen 4 Schilfbestand am Nordufer gr. See Erhalt und Erweiterung des vorhandenen Schilfbestandes am Nordufer des großen Bulderner Sees Entwicklung eines naturnahen Uferröhrichts ausreichender Bestandsgröße als Rückzugsraum/Bruthabitat für Wasservögel (vorhandene Arten: Blessralle, Haubentaucher) und als Lebensraum und Bruthabitat für röhrichtbewohnende Singvögel wie Teichrohrsänger (Rote Liste 2010 NRW: nicht gefährdet, besonders geschützte Art) und Rohrammer (Rote Liste 2010 NRW: nicht gefährdet), die vor dem deutlichen Rückgang des Schilfbestandes hier gebrütet haben. Ergänzung des vorhandenen Schilfbestandes zur Schaffung einer Schilfröhrrichtzone im Flachwasserbereich am Nordufer des großen Bulderner Sees (Standort Surfclub berücksichtigen!); die Breite sollte mind. 3m betragen, erst dann wird der Lebensraum für den Teichrohrsänger und andere Arten interessant. Erstrebenswert wäre dabei eine Länge von ca. 60 m, sodass eine zusammenhängende Fläche von ca. 200m² entsteht. Bei optimalen Bedingungen sind bereits mehrere Einzelflächen zwischen m² ausreichend. (diese Angaben basieren auf Empfehlungen des LANUV, im Rahmen von Maßnahmen für röhrrichtbewohnende Singvögel, Initialbepflanzung des Flachwasserbereichs mit authochtonem Pflanzmaterial (Schilf aus der näheren Umgebung) Bauliche Sicherung (Steinschüttungen) seeseits gegen Wellenschlag und Befahren mit Booten/Surfbrettern Regelmäßiger Rückschnitt/Auslichten beschattender Uferbäume und Sträucher Nebeneffekt: Steigerung der Attraktivität des Uferweges für Besucher! 8

9 Fläche Nr. Entwicklungsziel Schutzziel für bedeutsame Biotope Maßnahmen 5 Feuchtwiese nördl. kl. See Erhalt der nährstoffarmen Feuchtwiese mit wertvollen Pflanzenarten Erhalt und Entwicklung der nährstoffarmen Feuchtwiese aufgrund des Vorkommens mehrerer Pflanzenarten, die auf der Roten Liste NRW (2010) als gefährdet oder stark gefährdet geführt werden und weiterer regional seltener Pflanzenbestände (Beispiele: Orchideenarten Sumpf- Stendelwurz und Geflecktes Knabenkraut, Große Klappertopf, Wilde Karde sowie Vertreter der Gattungen Carex und Potentilla). Schutz der gefährdeten Wiesenpflanzen vor Tritt und Eutrophierung Erhalt des Brombeergebüschs am Rande der Feuchtwiese als Bruthabitat der Dorngrasmücke (Rote Liste 2010 NRW: nicht gefährdet, bevorzugt dornige Büsche für den Nestbau) Erhalt bzw. Verbesserung der Habitatfunktion des Ufergehölzstreifens für brütende Singvögel, insbesondere für die gebietsheimische Nachtigall (Rote Liste 2010 NRW: 3 = gefährdet) Pflege der Wiese durch Mahd (1x im Jahr, ab Mitte September), Entfernen und Abtransport des Mahdgutes von der Fläche zur weiteren Aushagerung Entfernen einwandernder Brennnesseln Nachtigall bevorzugt in Bodennähe dichte Gebüsche in Gewässernähe mit ausgeprägter Krautschicht, somit Förderung der dichten Brombeere Gebüsche (Vogelschutzhecke) etc. zum Parkplatz hin, ggf. ergänzende Pflanzung von Schlehen, Weißdorn etc. Schutz vor Betretung und Nutzung als Hundewiese, sinnvolle Absperrung mit dem NABU abstimmen. 9

10 Fläche Nr. Entwicklungsziel Schutzziel für bedeutsame Biotope Maßnahmen 6 Feuchter Laubwald nördl. kl. See Erhalt und Entwicklung eines naturnahen, feuchtegeprägten Laubmischwaldes aus standortgerechten Gehölzen mit typischer Ausprägung der Kraut- und Strauchschicht. Erhalt der alten Wallhecke am Westrand sowie der bachbegleitenden Gehölze am Nordrand des Waldbestandes mit einem hohen Anteil von ehemaligen Kopfbäumen und Stockausschlägen als Lebensraum und Vernetzungsstruktur in der Landschaft sowie als Relikt der Münsterländer Parklandschaft Erhalt der ehemaligen Mergelgruben innerhalb des Waldbestandes als kulturhistorisches Zeugnis und Kleingewässer im Biotopverbund Erhalt und Förderung des Altund Totholzbestandes im Laubwald u.a. als Lebensraum für Höhlenbewohner (Spechte, Fledermäuse) Erhalt einer ungestörten Krautschicht mit den regional seltenen größeren Beständen von Helmkraut, Waldschlüsselblume und Lungenkraut Erhalt der ehemaligen Mergelgruben als Kleingewässer im Wald (Laichbiotop des Grasfroschs, Rote Liste 2011 NRW: nicht gefährdet). Naturnaher Umbau des Laubwaldes durch sukzessives Entfernen nicht bodenständiger Gehölze wie Hybridpappeln sowie Weiden und Förderung der Naturverjüngung standortgerechter bodenständiger Gehölze wie Stieleiche, Hainbuche, Esche, Bergahorn und Erle. Pflege der alten Wallhecke und der Ufergehölze durch abschnittsweises Auf-den-Stock-setzen bzw. Schneiteln der durchgewachsenen Gehölzbestände Schutz des Waldbestandes mit seiner stellenweise regional bedeutsamen Krautschicht sowie der Uferbereiche der Kleingewässer vor Betretung durch gezielte Pflanzmaßnahmen und ggf. Abzäunung am südlichen Waldrand (Fortsetzung nächste Seite!) 10

11 Fläche Nr. Entwicklungsziel Schutzziel für bedeutsame Biotope Maßnahmen 6 Feuchter Laubwald nördl. kl. See (Fortsetzung) Entwicklung eines reich strukturierten Waldsaums mit früchtetragenden heimischen Wildgehölzen am südlichen Waldrand, angrenzend an den Uferweg Schaffung eines geeigneten sommerlichen Nahrungshabitats am südlichen Waldrand für die hier vorkommenden Brutvögel Nachtigall (Rote Liste 2010 NRW: 3 = gefährdet), Garten-, Mönchs- und Dorngrasmücke (Rote Liste 2010 NRW: jeweils nicht gefährdet) mit dem Ziel, die Brutvogelpopulation dieser Arten rund um den Bulderner See zu stabilisieren und nach Möglichkeit zu vergrößern. Pflanzmaßnahmen am südlichen Waldrand, vorzugsweise an seewärts aufgelichteten Stellen (höhengestaffelter Waldsaum, heimische Wildgehölze mit für Menschen ungiftigen Früchten!): 1. Reihe: Wilde Rote Johannisbeere (Ribes rubrum L. var. rubrum), Brombeere (beide Halbschatten) 2. Reihe: Schlehe (lichterer Standort), Gemeiner Schneeball, Zweigriffliger Weißdorn (beide Halbschatten) 3. Reihe: Vogelkirsche (Halbschatten), Eberesche (lichterer Standort), Traubenkirsche (Halbschatten) Nebeneffekt: Steigerung der Attraktivität des Uferweges für Besucher! Gehölzneupflanzungen in den ersten 2 Jahren 1-2-mal jährl. von Mai August von Krautbewuchs befreien und ggf. mit Zaun schützen Bekämpfung von gebietsfremden invasiven Arten (v.a. Riesen- Bärenklau, Stauden-Knöterich, Drüsiges Springkraut) Abstimmung für den Bereich der Hochspannungsleitung: Zuständigkeiten klären; Gehölzfrei halten und ggf. Wiese entwickeln. 11

12 Weitere Maßnahmen im Bereich der Wege und angrenzenden Bereiche (s. auch Übersichtskarte) Uferwege (außerhalb der oben beschriebenen Bereiche): ca. 3-5-mal jährl. Freistellung eines 1-1,50 m breiten Mähstreifens als Bankette des Uferwegs, Gehölzrückschnitt bis 1,50 m Abstand zum Wegrand; beide Maßnahmen beziehen sich nur auf die Bereiche ca. 100 m vor und hinter den wichtigen Zugängen (Kita Buldergeist und Kreiseiche) und der Aufenthaltsbereiche am großen See, siehe auch Karte (gelbe und orangefarbene Linien). Mehrschnittrasen im Bereich der Wiese im Süden, Nähe Brücke (geplante Bootseinlassstelle DLRG): ca. 5-mal jährl., (das Mähgut ist abzutragen), im Bereich der prioritären Planungsbereiche (Aufenthaltsbereiche am See): o Entwicklung von Hochstaudenfluren in angrenzenden Bereichen: alle 2-5 Jahre Mahdabstände, bei Standorten mit einem starken/ invasivem Aufkommen (z.b. Esche, Ahorn) auch 1x jährl., alternativ: herauszupfen oder ausgraben einzelner Gehölze, im Zeitraum von August bis Oktober, das Schnittgut (Mulch) verbleibt möglichst fein zerteilt auf der Fläche. Das o Gehölzaufkommen sollte jährl. geprüft werden. Rückschnitt oder Roden von Gehölzen im Bereich von Wegen und Plätzen, ca. alle 2-5 Jahre (abhängig von Gehölzaufkommen), außerhalb der Vegetationsperiode von Oktober bis Februar Gehölzneupflanzungen in den ersten 2 Jahren 1-2-mal jährl. von Mai August von Krautbewuchs befreien Bekämpfung von gebietsfremden invasiven Arten (v.a. Riesen-Bärenklau, Stauden-Knöterich, Drüsiges Springkraut) Regelmäßige Beseitigung von Müll 12

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14 Auftraggeberin Stadt Dülmen Die Bürgermeisterin Koordinierungsstelle Umwelt- und Klimaschutz Fachbereich Tiefbau, Entsorgung, Verkehr Markt Dülmen Tel.: Verfasser Landschaftsarchitekturbüro Hoff Planung Ökologie Freiraum Augenerstraße Essen Tel.: Fax:

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